| Titel: | Ueber das Klaftermaaß. | 
| Fundstelle: | Band 133, Jahrgang 1854, Nr. XXXVIII., S. 145 | 
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                        XXXVIII.
                        Ueber das Klaftermaaß.
                        Aus dem württemb. Wochenblatt für Land- und
                                 Forstwirtschaft, 1854, Nr. 21.
                        Ueber das Klaftermaaß.
                        
                     
                        
                           Es gibt mehrere Gegenstände des gewöhnlichen Verkehrs, bei welchen die Feststellung
                              eines bestimmten Maaßes, einer Handelseinheit nach Volum oder Gewicht sehr
                              schwierig, sogar ohne Zuhülfnahme künstlicher Mittel unmöglich ist. Wir wollen nur
                              des Getreides und des Holzes erwähnen. Beide ändern sich fortwährend nach
                              Trockenheit und Wärme im Maaß und Gewicht.
                           Diese Aenderungen nehmen übrigens, was das Brennholz
                              betrifft, bei dem freien Verkehr nach und nach so ab, daß sie unbeachtet bleiben
                              können. Für diesen Grad der Trockenheit ist in Württemberg eine Klafter von 6 Fuß
                              Weite und Höhe bei 4 Fuß Scheitlänge festgesetzt und damit allerdings für den
                              Verkehr mit trockenem Holz gesorgt worden. Wollte man aber dieses Holzmaaß auch bei
                              dem Hauptverkehr, bei den Verkäufen im Walde, in
                              Anwendung bringen, so würden die Käufer nach kurzer Zeit ein viel geringeres Maaß
                              besitzen und es würden alle Holzklafter, welche einige Zeit im Walde stehen blieben,
                              entweder das gehörige Maaß nicht mehr haben oder fortwährend nachgebessert werden
                              müssen.
                           Diesen Unzuträglichkeiten ist nun durch eine Ministerialverfügung vom 8. März 1831
                              insoweit abgeholfen worden, als wenigstens in allen Staatswaldungen dem Klafter in
                              der Höhe so viel zugelegt wird, daß das ersetzt ist, um was das Holz durch das
                              Trocknen eingeht. Diese Höhenzulage ist durchgängig auf 5 Zoll gesetzt worden. Nun
                              liegen aber die Fragen sehr nahe:
                           1) ist der Volumsverlust so bedeutend, daß es wirklich nöthig war, bei der Abgabe
                              frischen Holzes eine größere Klafter einzuführen?
                           2) ist es thunlich, für verschiedene Holzarten dieselbige Klafterhöhe in Anwendung zu
                              bringen und
                           
                           3) worauf gründet sich die Zulage von 5 Zoll zur Klafterhöhe von 6 Fuß?
                           Es dürfte Manchem nicht unangenehm seyn, wenn wir in der nachfolgenden Uebersicht
                              eine auf Erfahrung gegründete Rechtfertigung dieser Anordnung geben. Bei den
                              dießfälligen Versuchen, welche mit den in den württembergischen Waldungen am meisten
                              vorkommenden Hölzern angestellt wurden, wurden parallelepipedische Holzstücke
                              angewendet, welche einmal unmittelbar nach der Fällung, mithin grün, sodann nach
                              längerer Zeit lufttrocken, nach Länge, Breite und Höhe genau aufgenommen wurden. Die
                              Ergebnisse sind folgende:
                           
                              
                              Textabbildung Bd. 133, S. 146
                              
                                 
                                 Die angehängten Brüche 1/2, 1/4, 3/4 beziehen
                                    sich auf die Einheit der letzten Decimalstelle.
                                 
                              Nach der Fällung; Abgetrocknet;
                                 Länge; Breite; Dicke; Kubikinhalt; Länge; Breite; Dicke; Zoll; Kubikzoll;
                                 Abnahme des Volumens von 1 auf; Eine Klafter von 144 Kubikzoll erfordert grün
                                 eine Höhe von; Hagbuche, Carpinus betulus; Rothbuche, Fagus sylvatica; Elzebeer,
                                 Crataegus torminalis; Mehlbeer, Crataegus aria; Maßholder, Acer campestre;
                                 Vogelbeer, Sorbus aucuparia; Ulme, Ulmus campestris; Ahorn, Acer pseudoplatan;
                                 Birke, Betula alba; Esche, Fraxinus excelsior; Aspe, Populus tremula; Saalweide,
                                 Salix caprea; Linde, Tilia corsata; Forche, Pinus sylvestris; Fichte, Pinus
                                 picea; Eiche, Quercus robui; Erle, Betula alnus
                              
                           
                           Hienach sind die Unterschiede in der Länge (wie bekannt) so unbedeutend, daß sie
                              füglich unbeachtet bleiben können. Dagegen sind die Unterschiede im Querdurchschnitt
                              so erheblich, daß sich Volums-Unterschiede bis zu 14 Procent herausstellen.
                              Immerhin bleiben aber auch diese noch so, daß verschiedene Klafterhöhen nicht nöthig
                              werden. In der letzten Columne der vorstehenden Uebersicht ist angegeben, wie hoch
                              in jedem einzelnen Falle die Klafter seyn müßte. Man erhält als Mittelzahl aus 17
                              Fällen mit Weglassung der Linien die Höhe von 6,5'.
                           Bei dem Umstande, daß das Holz während des Aufsetzens schon etwas abtrocknet und
                              seltener die Trockenheit erlangt, welche die bei den Versuchen angewandten Proben
                              erlangt hatten, wird es gewiß zweckmäßig erscheinen, daß die Linien weggelassen und
                              die bequeme Zahl 6 1/2 Fuß für die Klafterhöhe gewählt wurde.
                           Nördlinger d. ä.