| Titel: | Miscellen. | 
| Fundstelle: | Band 139, Jahrgang 1856, Nr. , S. 232 | 
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                        Miscellen.
                        Miscellen.
                        
                     
                        
                           Concession der königl. norwegischen Regierung zur Führung
                              									einer unterseeischen Telegraphenleitung von der nordamerikanischen zur norwegischen
                              									Küste.
                           (Mitgetheilt von dem königl. norwegischen
                              									Telegraphen-Director, C. Nielsen.)
                           Die Entwickelungsgeschichte der Telegraphie bietet so viele interessante Seiten dar,
                              									daß man in Zweifel ist, welcher man den Preis zuerkennen soll; eine der
                              									interessantesten ist aber doch wohl die riesenmäßige Gestaltung, welche die Projecte
                              									zur Verbindung entlegener, durch tiefe Meere von einander getrennten Länder
                              									annehmen.
                           Nur wenige Jahre sind verflossen, seit man den Gedanken, die Küsten Frankreichs und
                              									Englands durch einen unterseeischen Telegraphen zu verbinden, mehr für eine schöne
                              									Idee, als für ein praktisch ausführbares Unternehmen ansah; jetzt wartet man nur
                              									darauf, daß das Tau, welches durch das mittelländische Meer gelegt wird, befestigt
                              									sey, um einen neuen Welttheil an das europäische Telegraphennetz zu knüpfen.
                           Eine nahe Zukunft trägt wahrscheinlich noch mehrere ebenso großartige Anlagen in
                              									ihrem Schooße, aber den Preis vor allen diesen trägt doch wohl der Gedanke davon,
                              									die zwei entferntesten Hemisphären, Europa und Amerika, mit einander zu verbinden.
                              									Selbst dieß ist schon mehr als eine bloße Idee. Der durch so viele frühere
                              									Verdienste bekannte Lieutenant Maury hat den Boden des Oceans untersucht und ihn für dieses
                              									großartige Unternehmen vorzüglich geeignet gefunden, und der energische
                              									amerikanische Bürger Tal. P. Shaffner hat Europa bereist, um dem
                              									amerikanischen Tau bei der Landung eine wohlwollende Aufnahme zu sichern.
                           
                           Jede Phase in der Geschichte dieses großen Werkes, von dem Augenblicke wo die erste
                              									Idee dazu gefaßt wurde bis zu dem, wo das erste telegraphische Signal zwischen
                              									beiden Welttheilen gewechselt wird, hat ihre Bedeutung; es wird daher auch die
                              									nachstehende, von Sr. Majestät dem Könige von Norwegen und Schweden dem oben
                              									erwähnten amerikanischen Bürger Tal. P. Shaffner unterm
                              									24. Januar 1855 ertheilte Concession für die Leser dieser Zeitschrift von Interesse
                              									seyn.
                           Diese Concession lautet wie folgt:
                           Unter dem 24. Januar 1855 haben Se. Majestät gnädigst zu resolviren geruht:
                           In Betreff des von dem amerikanischen Bürger Tal. P. Shaffner eingegebenen unterthänigsten Gesuches wird
                              									folgende gnädigste Concession für eine zur Anlage einer elektrischen
                              									Telegraphenlinie, bestimmt Amerika und Europa zu verbinden, zu bildende Gesellschaft
                              									ertheilt:
                           §. 1. Der Gesellschaft wird die Erlaubniß ertheilt, einen Telegraphendraht von
                              									Amerika an die Küste von Norwegen aus Land zu führen, so wie daselbst eine
                              									Telegraphenstation zu errichten. Dagegen wird keine Erlaubniß ertheilt, wie
                              									nachgesucht wurde, eine Telegraphenleitung durch Norwegen anzulegen. Sofern die
                              									unterseeische Linie an einem Punkte auf der Strecke zwischen Stavanger und Mandal aus Land geführt wird,
                              									will die königl. norwegische Regierung veranstalten, daß die Telegraphenlinie des
                              									Staates, deren Anlage von der schwedischen Gränze an längs der norwegischen Küste
                              									bis Mandal beschlossen, und gegenwärtig in Ausführung begriffen ist, bis zu dem
                              									Punkte ausgedehnt werde, wo die oben angeführte unterseeische Leitung das Land
                              									erreicht. Wie weit man mit einer norwegischen Linie an einem nördlicher als
                              									Stavanger gelegenen Punkte, wenn ein solcher gewählt werden sollte, anschließen
                              									kann, wird auf näherem Uebereinkommen beruhen Uebrigens behält sich die königl.
                              									norwegische Regierung die nöthigen Bestimmungen vor, sowohl in Betreff der Details
                              									rücksichtlich des Auslandführens der Linie und Errichtung der Station, als über die
                              									Bedingungen, unter welchen Depeschen von oder nach Amerika durch Norwegen mit den
                              									dortigen Staatstelegraphen befördert werden können. Diese Depeschen sollen, so
                              									schnell es sich thun läßt, mit den in Norwegen eingerichteten Staatstelegraphen und
                              									gegen die für die Beförderung von Depeschen auf den norwegischen Linien allgemein
                              									festgesetzte Bezahlung befördert werden.
                           §. 2. Obige Concession ist davon bedingt, daß sich die Gesellschaft mit den
                              									nöthigen Mitteln zur Ausführung des Unternehmens binnen fünf Jahren von jetzt an
                              									bildet, und daß die Anlage im Laufe der darauf folgenden fünf Jahre vollendet
                              									wird.
                           §. 3. Tritt nach Vollendung der unterseeischen Linie irgend eine Unterbrechung
                              									auf derselben ein, so ist die Gesellschaft verpflichtet, so schnell als möglich, und
                              									spätestens binnen fünf Jahren, dieser abzuhelfen und die Verbindung wieder
                              									herzustellen.
                           §. 4. Sofern es nöthig seyn sollte und gewünscht würde, und unter der
                              									Bedingung, daß die Gesellschaft eine billige Minimaleinnahme garantirt, will die
                              									norwegische Regierung auf der Telegraphenlinie des Staates einen oder mehrere
                              									besondere Drähte zur Beförderung der Depeschen der Gesellschaft anbringen
                              									lassen.
                           §. 5. So weit als die amerikanische Linie norwegisches See- oder
                              									Landgebiet passirt, sollen die Gesellschaft und ihre Bevollmächtigten oder Beamten
                              									den Gesetzen, den Gerichten und obrigkeitlichen Bestimmungen des Reiches in jeder
                              									Weise unterworfen seyn, wie wenn sie norwegische Unterthanen wären, ohne irgend ein
                              									Exterritorialrecht oder irgend eine andere Ausnahme.
                           §. 6. Im Falle Norwegen mit den Vereinigten Staaten von Nordamerika oder mit
                              									irgend einem Staate, über dessen Besitzungen die Telegraphenlinie geführt wird, in
                              									Krieg kommen sollte, kann die norwegische Regierung für die Dauer des Krieges
                              									dieselbe unterbrechen, ohne daß gegenwärtige Concession dadurch als erloschen zu
                              									betrachten wäre. Ebenso behält man sich, wenn Norwegen mit irgend einem anderen
                              									Lande in Krieg gerathen sollte, das Recht vor, keine Depeschen nach oder aus diesem
                              									Lande zu befördern, so lange der Krieg dauert.
                           §. 7. Derjenige oder diejenigen, welche die hier behandelte Unternehmung
                              									leiten, sollen verpflichtet seyn, der norwegischen Regierung alle Aufklärungen über
                              									das Fortschreiten der Angelegenheit etc. zu geben, welche gewünscht werden.
                           §. 8. Gegenwärtige Concession soll auf 100 Jahre gelten, hört aber früher auf,
                              									sofern die Gesellschaft obige Bedingungen nicht erfüllt. Es soll dabei der
                              									Gesellschaft nicht
                              									benommen seyn, ihr Recht einer anderen Privatgesellschaft zu übertragen, wovon
                              									jedoch, eintretenden Falles, Meldung an die Regierung geschehen soll. (Zeitschr d.
                              									deutsch-österr. Tel.-V.)
                           
                        
                           Der Suez-Canal.
                           Bekanntlich hat die wissenschaftliche Commission, welche den General Napoleon auf
                              									seiner ägyptischen Expedition begleitete, sich ungünstig über das Project eines
                              									Canalbaues über die Landenge von Suez ausgesprochen und insbesondere das ungleiche
                              									Niveau beider Meere als ein Haupthinderniß bezeichnet. Das große Weltinteresse,
                              									welches sich an das fragliche Project knüpft, gab im Jahr 1845 Veranlassung zur
                              									Bildung einer Gesellschaft für Vorarbeiten (Société d'etudes) zu dem Suez-Canal, deren
                              									Ingenieure: Negrelli für Oesterreich, Talabot für Frankreich und Stephenson für England sich gründlich mit dem Gegenstand beschäftigten,
                              									Untersuchungen an Ort und Stelle anstellten und ein reiches Material für die Lösung
                              									der wichtigen Aufgabe sammelten In 1847 veröffentlichte die französische Abtheilung
                              									der genannten Gesellschaft das Resultat ihrer Arbeiten, und empfahl die Annahme der
                              									Trace von Alexandrien über Cairo nach Suez. Die Ereignisse des Jahres 1848 ließen
                              									das Project des Suez-Canals nicht weiter verfolgen; dasselbe wurde aber von
                              									dem neuen Vicekönig, Said-Pascha, begünstigt und im November 1854 erhielt der
                              									französische Generalconsul, Hr. v.
                                 										Lesseps, die Concession für einen Schiffscanal durch die Landenge von
                              									Suez.
                           Drei Linien kamen für diesen Canal in Betracht: die von Talabot empfohlene von Alexandrien über Cairo nach Suez; die von den
                              									Ingenieuren Linant-Bey und Mongel-Bey vorgeschlagene von Pelusium am mittelländischen Meer
                              									direct nach Suez über die Wüste; endlich eine vermittelnde von Alexandrien dem Meer
                              									entlang direct auf Suez, am See Timsah mit den beiden andern Linien sich
                              									vereinigend. Die Strecke von Suez bis Timsah ist hiernach allen drei Linien
                              									gemeinschaftlich. Die internationale Experten-Commission, welche kürzlich für
                              									Begutachtung des Suez-Canal-Projects in Aegypten war und die
                              									verschiedenen Linien bereist hat, sprach sich hierüber in einem vorläufigen Bericht
                              									an den Vicekönig folgenden Inhalts aus:
                           „Ew. Hoheit haben uns nach Aegypten gerufen, um hier die Frage der
                                 										Durchstechung der Landenge von Suez zu studiren. Indem Sie uns die Mittel an die
                                 										Hand gaben, in Betreff der Bodenverhältnisse ein Urtheil zu fällen über das
                                 										Verdienst der verschiedenen in Vorschlag gebrachten Lösungen, haben Sie uns
                                 										aufgefordert, Ihnen die leichteste, sicherste, dem europäischen Handel
                                 										vortheilhafteste zu unterbreiten. Unsere Forschungen, begünstigt durch das
                                 										erwünschteste Wetter, erleichtert und abgekürzt durch die Umfänglichkeit der uns
                                 										zur Verfügung gestellten materiellen Mittel, sind beendigt. Während sie uns
                                 										einerseits mit den zahllosen Hindernissen, oder, besser gesagt, mit den
                                 										Unmöglichkeiten bekannt gemacht haben, dem Canal die Richtung über Alexandria zu
                                 										geben, zeigten sie uns andererseits unerwarteterweise die große Leichtigkeit der
                                 										Anlegung eines Hafens im Meerbusen von Pelusium. Der directe Canal von Suez nach
                                 										dem Meerbusen von Pelusium ist daher die einzige Lösung des Problems der
                                 										Verbindung des rothen Meers mit dem mittelländischen Meer. Die Ausführung ist
                                 										leicht, der Erfolg gesichert, der Nutzen für den Handel der Welt unermeßlich.
                                 										Unsere Ueberzeugung in dieser Hinsicht ist einstimmig; wir werden die Gründe
                                 										dafür in einer ausführlichen Denkschrift auseinandersetzen, welche sich auf die
                                 										hydrographischen Plane der Buchten von Suez und Pelusium, auf die
                                 										Höhenverhältnisse des Bodens und auf, die Beschaffenheit der von dem Canal
                                 										durchschnittenen Landstriche kenntlich machende Bohrungen stützt. Die Abfassung
                                 										dieser Denkschrift, so wie die der Plane, Profile und Bohrungen, welche ihr
                                 										beigegeben werden sollen, ist eine zeitraubende Arbeit, mit der wir uns in
                                 										Europa thätig beschäftigen werden, um sie binnen einiger Monate Ew. Hoheit
                                 										vorlegen zu können. Indeß beeilen wir uns. Ihnen schon jetzt von unsern
                                 										Schlußfolgerungen Kenntniß zu geben. 1) Die Linie über Alexandria ist vom
                                 										technischen sowie vom ökonomischen Gesichtspunkt aus unzulässig. 2) Die gerade Linie bietet
                                 										jede wünschenswerthe Erleichterung für die Ausführung des eigentlich sogenannten
                                 										Seecanals, mit einer Verzweigung an den Nil, und mit nur gewöhnlichen
                                 										Schwierigkeiten für die Anlegung der beiden Häfen. 3) Der Suezer Hafen wird sich
                                 										auf eine weite und sichere, jeder Zeit zugängliche Rhede öffnen, wo man auf 1600
                                 										Meter vom Ufer acht Meter Wasser findet. 4) Der im Meerbusen von Pelusium
                                 										anzulegende Hafen, welchen das Vorproject in den Hintergrund des Meerbusens
                                 										verlegte, wird 18 Kilometer westlicher, in der Gegend angelegt werden wo man auf
                                 										2300 Meter vom Ufer acht Meter Wasser findet, wo der Ankergrund gut und das
                                 										Untersegelgehen leicht ist. 5) Die Kosten des Canals von einem Meer zum andern,
                                 										so wie der dabei erforderlichen Arbeiten werden die Ziffer von 200 Millionen,
                                 										wie sie in dem Vorproject der Ingenieure des Vicekönigs veranschlagt sind, nicht
                                 										übersteigen. – Alexandria, 2. Januar 1856. Die Mitglieder etc. Conrad, Vorsitzender; Negrelli,
                                    											Mac Lean, Renaud; Liesson, Schriftführer.“
                              									(Eisenbahnzeitung, 1856, Nr. 4.)
                           
                        
                           Oudry's neue
                              									Blechbrückenconstruction.
                           Seit R. Stephenson seine berühmte Blechkastenbrücke über
                              									die Menai-Straits in Nord-Wales glücklich und zum Erstaunen der ganzen
                              									civilisirten Welt vollendete, hat sich für die Verwendung des Eisenblechs zu
                              									Bauconstructionen ein Feld eröffnet, dessen Erstreckung fast unabsehbar genannt zu
                              									werden verdient. Dem Stephenson folgte Brunel mit seinem kühnen Baue einer Eisenblechbrücke über
                              									den Wyefluß an der Gränze von Süd-Wales, und gegenwärtig sieht Brunel seinen noch größern Brückenbau-Ausführungen
                              									in der Saltash-Bahnlinie entgegen, während gleichzeitig Fairbairn die treffliche Anwendung der Eisenblechconstruction zu Ausladern
                              									(Hälsen) bei KrahnenPolytechn. Journal Bd. CXXI S. 261.
                                    											– Die meisten Krahne der Ausstellung, von französischen Mechanikern
                                    											eingesandt, waren mit hohlen Ausladern, aus Eisenblech und Winkeleisen
                                    											hergestellt, versehen., ja selbst zum Baue ganzer Häuser mit dem entschiedensten Erfolge wagte.
                           Von den meisten dieser genannten Bauwerke fanden sich in der englischen Abtheilung im
                              									Hauptgebäude der Pariser Industrie-Ausstellung Modelle von so ausgezeichneter
                              									Arbeit, daß man größtentheils nicht wußte, ob man mehr die Herstellungsweise,
                              									überhaupt die Modellarbeit, oder das Bauwerk bewundern sollte was sie
                              									repräsentirten.
                           Bisher hatte noch kein Constructeur gewagt, das Eisenblech zur Herstellung größerer
                              									Bogendrücken zu verwenden. Der französische Ingenieur des Straßen- und
                              									Brückenbaues. Hr. Alphons
                                 										Oudry, war der Erste, der diesen neuen und wichtigen Schritt
                              									versuchte und zwar mit entschiedenem Erfolge, da die erste derartige größere Brücke
                              									über die Seine in Paris (Pont d'Arcole) zwischen dem Hôtel de Ville und Notre
                                 										Dame bereits glücklich vollendet und dem Verkehr übergeben ist. Als
                              									Ausstellungsgegenstand figurirte diese Brücke in einem schön gearbeiteten Modelle
                              									(1/20 der wahren Größe im östlichen Annexe) auf einer
                              									horizontalen Spiegelplatte stehend, um ohne besondere Mühe die Constructionen und
                              									Anordnungen unterhalb der Brücke, wie vom Wasser aus gesehen, betrachten zu
                              									können.
                           Der kühne Brückenbogen hat 80 Meter (= 273,84 Fuß Hannover.) Spannweite, und 6,12
                              									Meter (= 20,95 Fuß hannoverisch) Pfeilhöhe. Es besteht der ganze Bogen aus 12
                              									nebeneinander aufgestellten einzelnen Bögen von nicht mehr als 0,395 Met. (1,35 Fuß
                              									= 16,2 Zoll hannoverisch) Höhe in der Mitte (im Scheitel). Zehn dieser Bögen von je
                              									1,33 Meter Entfernung tragen die Fahrbahn (von 12 Meter Breite) und je einer nach
                              									außen in 3,5 Met. Entfernung, die Trottoirstrecken der Brücke von 4,0 Met. Breite
                              									für die Fußgänger.
                           Die Dicke der verwendeten Eisenbleche variirte von 10 bis 15 Millimeter (circa 1/2 Zoll bis 5/8 Zoll), während die mittlere Dicke
                              									der Winkeleisen 8 Millimeter bei 90 bis 100 Millimeter Schenkellänge beträgt. Die Basis der
                              									Brückenbahn wird hauptsächlich aus sogenannten schmiedeisernen
                              									Barlow-Eisenbahnschienen (sehr große  Schienen) gebildet, die auf den
                              									Scheiteln der Träger mit ihren horizontalen Flantsch-Füßen durch Schrauben
                              									befestigt sind.
                           Um bei der fast unbegreiflich geringen Bogenhöhe im Scheitel (16 Zoll) nachtheilige
                              									Durchbiegungen so viel als möglich zu vermeiden, hat man an jeden der zwölf
                              									einzelnen horizontalen Hauptbalken des Brückenoberbaues schmiedeiserne, starke
                              									Zugbänder von circa 300 Millimeter Höhe angenietet,
                              									diese durch die etwa 10 Meter (34,24 Fuß) starke Landpfeiler geführt und sie
                              									endlich, mit Zuziehung kräftiger gußeiserner Wandplatten, gehörig verankert.
                           Das Gewicht sämmtlichen Eisenwerks beträgt, in runder Summe gerechnet, 1,000,000
                              									Kilogr., das von Trottoir, Straße, Geländer etc. 800,000 Kilogr., als zufällige
                              									Belastung hatte man ebenfalls 800,000 Kilogr. angenommen, so daß die Totalbelastung
                              									zwei Millionen sechsmal hunderttausend Kilogr. beträgt. Die gesammten Baukosten
                              									werden die Summe von etwas über eine Million Franken erreichen.
                           Hinsichtlich der Schönheitsform steht die Brücke ebenfalls als ein Prachtwerk da, und
                              									nimmt deßhalb zwischen Notre Dame und Hôtel de Ville eine geeignete Stelle ein. Für die
                              									Constructeure ist dieß aber ein neues, so bedeutendes Experiment, daß dessen
                              									Ergebnisse gewiß wieder zu bisher nicht geahmten Schöpfungen führen werden. Was
                              									viele Ingenieure bisher geradezu als eine Unmöglichkeit erklärten, das Schmiedeisen
                              									(selbst in geeigneter Gestalt) auf Zusammendrückungsfestigkeit zu verwenden, hat
                              									sich hier als ausführbar gezeigt, und höchst wahrscheinlich nur bewiesen, wie
                              									vorsichtig man mit Schlüssen hinsichtlich Kräften seyn muß, wie dieß mit den
                              									Elasticitätswiderständen der Materialien der Fall ist, deren Kenntniß hinsichtlich
                              									der sogenannten Elasticitätsgränze sich fast auf Null reducirt. Gewöhnlich hat man
                              									die Erscheinungen an der Bruchstelle auf die letztgenannte Gränze übergetragen, was
                              									gewiß durchaus als falsch genannt werden muß. Prof. Dr.
                              										Rühlmann. (Mittheilungen des hannoverschen
                              									Gewerbevereins, 1855, S. 331.)
                           
                        
                           Ausfütterung gußeiserner Seilscheiben mit Hanfgurten.
                           Vor 1 1/2 Jahren war es endlich vergönnt, den in der ganzen bergmännischen Welt seit
                              									Jahren bekannten Drahtseilen auch in Wieliczka Eingang zu verschaffen und die
                              									schweren kostspieligen Hanfseile nach und nach zu verdrängen. Schon sind vier
                              									Förderschächte mit Drahtseilen versehen, die übrigen drei erhalten sie in diesem
                              									Jahre. War vor dieser Einführung die Befürchtung einer kurzen Dauer der Drahtseile,
                              									und zwar auf Grund der corrodirenden Eigenschaft des Salzes, eine wahrscheinliche,
                              									so wurde sie doch durch die Erfahrung in keiner Weise gerechtfertigt. Oftmaliges
                              									– wöchentliches – Schmieren der Drahtseile mit einer Mischung von Pech
                              									und Ripsöl oder mit Theer verhindert das Rosten zur Genüge.
                           Mit der Einführung der Drahtseile mußte auch die Umänderung der Seilscheiben
                              									vorgenommen werden. Die ersten wurden aus trockenem Eichenholz, mit um den Zapfen
                              									angebrachten gußeisernen Deckscheiben angefertigt, entsprachen aber der Erwartung
                              									nicht in gewünschter Weise, da bei dem in Wieliczka per
                              									1 Hub geförderten Salzquantum von nahe 24 Centner Nutzlast sich nur zu bald ein
                              									Einschnitt in der Scheibenspur zeigte, der binnen einem Jahre nach mehrmaligem
                              									Nachbessern so tief geworden, daß eine gänzliche Ausfütterung der Scheibenspur
                              									vorgenommen werden mußte.
                           Durch diesen für die Förderung nützlichen Umstand aufmerksam gemacht, wurde
                              									genehmigt, für einen zweiten Schacht Seilscheiben aus Gußeisen zu bestellen. Die
                              									Spur erhielt im Querschnitte die Form einer Parabel. Ein Ausfüttern mit Holz konnte
                              									aber nicht wohl angewendet werden, theils wegen der angedeuteten Spurform,
                              									hauptsächlich aber wegen der unzulässigen Spurverengung der schon fertigen
                              									Seilscheiben.
                           Es wurde demnach auf Antrag des k. k. Salinen-Berginspectionsadjuncten, Hrn.
                              										Karl Kuczkiewicz,
                              									versucht, die Spurmitte mit einer aus 2/5zölligen Stricken geflochtenen, 4 Zoll breiten Hanfgurte zu
                              									überspannen. Eine dieser Gurten ist seit zwei Monaten in täglicher Arbeit, ohne nur
                              									im geringsten schadhaft geworden zu seyn, und entspricht demnach viel besser als
                              									eine Ausfütterung mit Holz. Daß nebstbei ein einfaches Ueberziehen weit weniger Zeit
                              									erfordert und ein continuirliches Fördern weit weniger beirrt, zudem auch billiger
                              									zu stehen kommt, als das Ausfüttern mit Holz, ist überall dort von wesentlichem
                              									Belange, wo, wie in Wieliczka, auf unausgesetzte Förderung besonders gesehen werden
                              									muß. (Oesterreichische Zeitschrift für Berg- und Hüttenwesen, 1856, Nr.
                              									2.)
                           
                        
                           Die Eisenproduction im Zollvereine.
                           Die Hohofenproduction des Zollvereins war folgende in preuß. Centnern:
                           
                              
                                 
                                       1850.
                                       
                                    											1853.
                                 
                              
                                   1) Preußen
                                 2,623883 Ctr.    
                                 4,099932 Ctr.
                                 
                              
                                   2) Bayern
                                   328846   „
                                   485978   „
                                 
                              
                                   3) Sachsen
                                   197789   „
                                   175637   „
                                 
                              
                                   4) Württemberg
                                   153484   „
                                   124465   „
                                 
                              
                                   5) Baden
                                   106107   „
                                   102351   „
                                 
                              
                                   6) Kurhessen
                                     67745  
                                    											„
                                     87923  
                                    											„
                                 
                              
                                   7)
                                    											Hessen-Darmstadt
                                   104532   „
                                   144770   „
                                 
                              
                                   8) Braunschweig
                                     67460  
                                    											„
                                     79890  
                                    											„
                                 
                              
                                   9) Nassau
                                   293112   „
                                   398276   „
                                 
                              
                                 10) Luxemburg
                                   131920   „
                                   280000   „
                                 
                              
                                 11) Thüringische Staaten
                                     70000  
                                    											„
                                     75000  
                                    											„
                                 
                              
                                 12) Uebrige kleine
                                    											Staaten    
                                     78900  
                                    											„
                                     72235  
                                    											„
                                 
                              
                                 
                                 –––––––––––––––––––––––––
                                 
                              
                                 Summe
                                 4,232778 Ctr.
                                 6,126457 Ctr.
                                 
                              
                           Die Hohofenproduction in der österreichischen Monarchie kann für 1853 zu 4 1/2
                              									Millionen Ctr. angenommen werden, die derjenigen Hütten Hannovers, welche 1853 noch
                              									nicht zum Zollverein gehörten, zu 70000 Ctr., so daß die Gesammtproduction der
                              									deutschen Staaten nebst den nicht zum deutschen Bunde gehörenden Provinzen in runder
                              									Summe zu 10 3/4 Millionen Ctrn. angenommen werden kann.
                           Von der Hohofenproduction des Zollvereins im Jahre 1853 wurden 1,778346 Ctr. bei
                              									Kohks dargestellt, d.h. 29 Proc. vom Ganzen.
                           An Gußwaaren wurden 1853 producirt:
                           
                              
                                 Aus Erzen
                                   840404 Ctr.
                                 
                              
                                 Aus
                                    											Roheisen    
                                 1,245685   „
                                 
                              
                                 
                                 –––––––––––
                                 
                              
                                 Summe
                                 2,086089 Ctr.
                                 
                              
                           An Stabeisen wurden 1853 dargestellt:
                           
                              
                                 Bei Holzkohlen
                                 1,724153 Ctr.
                                 
                              
                                 Bei
                                    											Steinkohlen    
                                 3,332333   „
                                 
                              
                                 
                                 –––––––––––
                                 
                              
                                 Summe
                                 5,056486 Ctr.
                                 
                              
                           
                              
                                 An Blech
                                 488454 Ctr.
                                 
                              
                                   „  Weißblech
                                   47061   „
                                 
                              
                                   „  Draht
                                 310612   „
                                 
                              
                                   „  Roh-, Puddel- und
                                    											Cementstahl    
                                 170123   „
                                 
                              
                                   „  Gussstahl
                                   55651   „
                                 
                              
                           Der Antheil Preußens an dieser Production betrug 1853:
                           
                              
                                 Bei der Hohofenproduction
                                   67,2 Proc.
                                 
                              
                                   „  den
                                    											Gußwaaren aus Roheisen    
                                   83,0   „
                                 
                              
                                 Beim Stabeisen
                                   80,3   „
                                 
                              
                                     „   Blech
                                   86,8   „
                                 
                              
                                     „   Draht
                                   95,0   „
                                 
                              
                                     „   Rohstahl
                                   85,0   „
                                 
                              
                                     „   Gussstahl
                                 100
                                 
                              
                           
                           Das zur Eisenfabrication erforderliche Roheisen berechnet sich für 1853
                              									folgendermaßen. Hierbei ist für Stabeisen und Rohstahl ein Verbrauch von 133 1/3
                              									Pfd., bei den Gußwaaren von 115 Pfd. Roheisen auf 100 Pfd. angenommen, für Blech und
                              									Draht, in soweit sie nicht unter dem Stabeisen mit begriffen waren, ein
                              									Pauschquantum nach annähernder Schätzung. Demnach waren 1853 an Roheisen
                              									erforderlich:
                           
                              
                                 Für Gußwaaren aus Erzen
                                   840404 Ctr.
                                 
                              
                                   „  Gußwaaren aus Roheisen
                                 1,432537  „
                                 
                              
                                   „  Stabeisen
                                 6,741981  „
                                 
                              
                                   „  Rohstahl
                                    226831  „
                                 
                              
                                   „  Blech und Draht
                                    350000  „
                                 
                              
                                 
                                 –––––––––––
                                 
                              
                                 Summe des erforderlichen
                                    											Roheisens    
                                 9,591753 Ctr.
                                 
                              
                           
                              
                                 Da nun die Production 1853 nur
                                    											betrug
                                 6,126451 Ctr.
                                 
                              
                                 und die Roheiseneinfuhr aus dem
                                    											Auslande
                                 1,978722  „
                                 
                              
                                 
                                 –––––––––––
                                 
                              
                                 so beläuft sich die Summe des
                                    											vorhandenen   Roheisens auf
                                 8,105479 Ctr.
                                 
                              
                           Das Fehlende wird aber durch das wieder benutzte Bruch – und alte
                              									Schmiedeisen, besonders auch durch abgenutzte Eisenbahnschienen ersetzt.
                           Die Einfuhr betrug 1853 außer der oben angegebenen Roheisenmenge: 168174 Ctr.
                              									Stabeisen, Schienen und Stahl, 72669 Ctr. Klein- und Faconeisen, Blech. Draht
                              									etc., 84627 Ctr. Gußwaaren und Maschinen, 26146 Ctr. grobe Eisen- und
                              									Stahlwaaren und 5278 Ctr. feine Eisen – und Stahlwaaren. (Berg- und
                              									hüttenm. Zeitung, 1855, Nr. 34.)
                           
                        
                           Verfahren, den zur Chlorbereitung angewandten Braunstein
                              									wieder auf Mangansuperoxyd zu verarbeiten; von W. H. Balmain zu St. Helens, Lancashire.
                           Um den zur Chlorbereitung verwendeten Braunstein mit Vortheil auf Mangansuperoxyd zu
                              									verarbeiten, geschieht dieß in Verbindung mit der Salmiakfabrication vermittelst der
                              									ammoniakalischen Flüssigkeit der Steinkohlengas-Anstalten.
                           Man läßt in einen großen Bottich eine Quantität des ammoniakalischen Gaswassers
                              									laufen und setzt demselben von der bei der Chlorbereitung zurückgebliebenen
                              									Manganlösung zu, bis kein Niederschlag mehr entsteht oder die überstehende klare
                              									Flüssigkeit mit Säuren nicht mehr aufbraust. Dieses Gemisch läßt man einige Stunden
                              									stehen, zieht dann die klare Flüssigkeit ab, und verdampft sie, damit das darin
                              									enthaltene salzsaure Ammoniak herauskrystallisirt. Der Niederschlag wird dann mit
                              									Wasser angerührt und, nachdem er sich wieder gesetzt hat, die überstehende klare
                              									Flüssigkeit abgezogen und ebenfalls zur Krystallisation abgedampft. Man bringt
                              									diesen Niederschlag nun auf ein Filter, um das Wasser abtropfen zu lassen. Hierauf
                              									gibt man ihn auf den Herd eines Flammofens und erhitzt ihn zum Rothglühen, bis er
                              									aushört wie Zunder zu brennen und eine schwarze Farbe angenommen hat, wo er dann in
                              									Mangansuperoxyd verwandelt ist.
                           Wenn dieses Mangansuperoxyd zur Chlorbereitung verwendet werden soll, kann man dem
                              									Niederschlag, bevor man ihn auf das Filter gibt, Kalk beimischen; er wird dann im
                              									Flammofen zum Theil in mangansauren Kalk verwandelt und kann folglich mehr Chlor
                              									liefern.
                           Wenn die Gasanstalt welche das ammoniakalische Wasser liefert, von der Fabrik wo die
                              									Manganlösung gewonnen wird, sehr entfernt ist, oder wenn das erzeugte
                              									Mangansuperoxyd zur Glasfabrication verwendet werden soll, so verkocht man das
                              									flüssige salzsaure Mangan zur Trockne und erhitzt es in einem Ofen auf eine solche
                              									Temperatur, daß das Eisenoxyd unauflöslich wird; in diesem Zustand wird es in die
                              									Nähe der Gasanstalt transportirt, um wieder in Wasser aufgelöst und auf beschriebene
                              									Weise weiter behandelt zu werden.
                           
                           Das Mangansuperoxyd läßt sich nach diesem Verfahren beliebig oft regeneriren,
                              									vorausgesetzt daß man die freie Säure des Rückstands von der Chlorbereitung nicht
                              									mit Kalk neutralisirt. – Patentirt in England am 31. März 1855. (London Journal of arts, Januar 1856, S. 36.)
                           
                        
                           Composition, um von Lithographien welche auf Malertuch
                              									übertragen wurden, das Papier vollständig zu entfernen; von L. A. Besnard zu Paris.
                           In ein Gefäß welches erhitzt werden kann, gibt man ein Quart (2 1/2 Pfd.) weiches
                              									Wasser und einen Löffelvoll Leinsamen; dieses Gemisch läßt man einige Minuten lang
                              									sieden, nimmt es dann vom Feuer und seiht es durch, in ein reines Gefäß. In einem
                              									halben Trinkglas des so präparirten Wassers löst man 400 Gran weißen feuchten Zucker
                              									auf, seiht durch feine Leinwand und setzt diesem den Rest des präparirten Quarts
                              									Flüssigkeit zu.
                           In ein Quart (2 1/2 Pfd.) Wasser, welches auf einem Sandbad im Kochen erhalten wird,
                              									gibt man 800 Gran weißen Lein, während man mit einem hölzernen Spatel umrührt. Nach
                              									beiläufig drei Minuten wird die Flüssigkeit vom Feuer genommen und durchgeseiht. Die
                              									so bereitete Lösung wird mit dem Leinsamen-Wasser und der Zuckerlösung
                              									gemischt und das Ganze wieder auf das Feuer gestellt. Wenn das Gemisch zu kochen
                              									beginnt, rührt man es mit einem Kameelhaarpinsel um, welchen man mit der Flüssigkeit
                              									gesättigt herauszieht, um damit schnell und leicht die Lithographie oder den
                              									Kupferstich (die man vorher mittelst Uebertragpapiers auf das Malertuch übertragen
                              									hat) auf- und nieder, in der Quere und hin und her zu überfahren; die
                              									Zeichnung bleibt dann, von dem kleinsten Papiertheilchen vollständig befreit,
                              									zurück; obige Lösung befestigt sie auf dem Malertuch augenblicklich. Das Trocknen
                              									des Malertuchs erfordert mehr oder weniger Zeit, je nach der Temperatur. Nachdem
                              									dasselbe mit Firniß überzogen worden ist, kann es nach den gewöhnlichen Methoden
                              									bemalt werden. – Patentirt in England am 10. Febr. 1855. (London Journal of arts, Januar 1856, S. 33.)
                           
                        
                           Verfahren die Wollentuche haltbar schwarz zu färben; von
                              									Thomas Richardson zu Leeds.
                           Der Hauptzweck dieses Verfahrens ist, die Wollentuche mit geringeren Kosten als nach
                              									den jetzt gebräuchlichen Methoden haltbar schwarz zu färben; dieß geschieht, indem
                              									man sie zuerst mit zweifach-chromsaurem Kali beizt, und dann in einem Bad von
                              									schwefelsaurem Indigo und anderen geeigneten Färbematerialien ausfärbt.
                           In einen Kessel, welcher die erforderliche Menge Wasser enthält, gibt man 4 Pfd.
                              									rothes chromsaures Kali, 3 Pfd. rothen Weinstein und 6 Pfd. käufliche Schwefelsäure.
                              									Nachdem der Inhalt des Kessels auf den Siedepunkt erhitzt worden ist, haspelt man
                              									das Wollentuch hinein und kocht es eine Stunde lang, indem man es gut ausgebreitet
                              									herumhaspelt.
                           Die Färbeflotte wird in einem zweiten Kessel bereitet. Nachdem man denselben mit
                              									Wasser gefüllt hat, setzt man 100 Pfd. Blauholz, 4 Pfd. Kamholz oder sonstiges
                              									Rothholz, 2 Pfd. Gelbholz, 4 Pfd. schwefelsauren Indigo und 3 Pfd. Schwefelsäure zu.
                              									Diese Mischung wird auf 75° Reaumur erhitzt und dann das Tuch
                              									hineingehaspelt; die Flüssigkeit wird beiläufig 1 Stunde und 20 Minuten lang im
                              									Kochen erhalten. Während dieser Zeit wird das Tuch öfters unter sorgfältigem
                              									Ausbreiten Herumgehaspelt. Das gefärbte Tuch wird nun aus dem Kessel genommen, und in einer
                              									Waschmaschine mit etwas Walkererde gereinigt. (Mit einem kleinern Verhältniß von
                              									rothem chromsaurem Kali und Blauholz erhält man eine blaue Farbe.) Wenn ein ganz
                              									sattes Schwarz verlangt wird, muß man der Färbeflotte ein wenig Bleizucker
                              									zusetzen.
                           Das auf angegebene Weise schwarz gefärbte Tuch soll der Probe mit Säure (welche die
                              									Kaufleute anzuwenden pflegen) eben so widerstehen, wie ein in der Waidindigküpe
                              									gefärbtes. – Patentirt in England am 16. Mai 1855. (London Journal of arts, Januar 1856, S. 38.)
                           
                        
                           Ueber die Entfernung des Farbstoffs der ätherischen
                              									Oele.
                           Ein früherer Versuch von Sachse deutet darauf hin, daß der
                              									Farbstoff der ätherischen Oele trennbar ist. Es kommt nur darauf an ein Verfahren zu
                              									finden, wie man durch Destillation eines einzigen ätherischen Oels dieses farblos
                              									gewinnen kann. Ein solches Verfahren besteht, nach der Beobachtung des Dr. A. Overbeck, in
                              									Folgendem: Man destillirt ein Gemisch des zu entfärbenden ätherischen Oels (in dem
                              									angestellten Versuche Wermuthöl) mit dem gleichen Gewicht fetten Oels (Mohnöl) mit
                              									einer fast gesättigten Kochsalzlösung. Das überdestillirte Oel war bis zum letzten
                              									Tropfen farblos; der ganze Farbstoff blieb, an das fette Oel gebunden zurück.
                              									(Archiv der Pharmacie, Bd. CXXXIV S. 149.)
                           
                        
                           Mittel, jungen Wein alt zu machen.
                           Auf mehrseitige Anfragen theilen wir hier das wirksamste und in der jetzigen
                              									Jahreszeit am leichtesten anzuwendende Verfahren mit; es besteht nämlich darin, den
                              									Wein der Kälte auszusetzen, ohne ihn jedoch gefrieren zu
                              									lassen. Man bringt den Wein zu dem Ende in kleinen Gebinden, von 1 Anker bis 1 Ohm,
                              									in ein ebenerdiges, heizbares und mit einem Thermometer versehenes Local. So lange
                              									die Temperatur der äußeren Luft niedriger, als jene im
                              									Innern des Locals ist, ohne jedoch unter – 4 1/2° R. zu sinken, werden
                              									die Fenster und Thüren desselben offen gelassen; steigt hingegen die äußere
                              									Temperatur über die innere, so sind die Thüren und Fenster zu schließen, und
                              									letztere, wenn sie nicht mit Läden versehen sind, mit Strohmatten zu verhängen.
                              									Sinkt aber die Temperatur im Local unter – 4 1/2° R., so wird ein
                              									wenig geheitzt, jedoch nur so viel, als eben nöthig ist, um ein noch tieferes
                              									Herabgehen der Temperatur zu verhüten. Kurz, es kommt darauf an, den Wein während der kalten Jahreszeit so lange als möglich
                              									einer – 4 1/2° R. möglichst nahe kommenden Temperatur auszusetzen, da
                              									bei einer Temperatur unter + 5° R. und bis – 4 1/2° R. in
                              									wenigen Wochen eine vollständigere Abscheidung der im Wein gelösten
                              									stickstoffhaltigen Materien stattfindet, als bei gewöhnlicher Kellertemperatur in 1
                              									bis 2 Jahren. (Böttger's polytechn. Notizblatt, 1856, Nr. 4.)