| Titel: | Black's Sicherheitsapparat für Dampfkessel; von Hrn. Prof. Dr. Rühlmann. | 
| Fundstelle: | Band 140, Jahrgang 1856, Nr. XXXVI., S. 169 | 
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                        XXXVI.
                        Black's
                           								Sicherheitsapparat für Dampfkessel; von Hrn. Prof. Dr. Rühlmann.
                        Aus den Mittheilungen des hannoverschen
                                 									Gewerbevereins. 1855, S. 223.
                        Mit Abbildungen auf Tab.
                              									III.
                        Black's Sicherheitsapparat für Dampfkessel.
                        
                     
                        
                           Seit einiger Zeit wird den Dampfkesselbesitzern unseres Landes ein Sicherheitsapparat
                              									gegen Dampfkesselexplosionen angepriesen, der unfehlbar seyn soll, sobald die
                              									Explosionsursache der zu niedrige Wasserstand im Kessel ist. Es ist dieser Apparat
                              									kein anderer als der des Engländers Black in verbesserter
                              									Gestalt. Black's Apparat wurde bereits in den Annales des Mines von 1852, livr. I S. 113, dann hieraus im polytechn. Journal, Bd. CXXVIII S. 161, beschrieben, wie auch
                              									durch Zeichnungen erläutert. Die vorliegende Verbesserung ist jedoch so wesentlich,
                              									daß der Apparat in vielfacher Hinsicht als neu erscheint, bei weitem mehr Vertrauen
                              									einstößt als in seiner früheren Gestalt, und deßhalb wohl abermals beschrieben zu
                              									werden verdient.
                           Fig. 17 zeigt
                              									den Apparat in seiner ganzen Zusammenstellung, und Fig. 18 die
                              									wesentlichsten Theile desselben im Durchschnitte nach größerem Maaßstabe gezeichnet.
                              									Von den eingeschriebenen Buchstaben gibt A den
                              									Dampffessel an, C den Dampfraum, E, E die Wasserlinie des niedrigsten Wasserstandes beim regelmäßigen
                              									Betriebe, so wie die höchsten Stellen oder Scheitel der Feuerzüge zu beiden Seiten des Kessels
                              									mit F bezeichnet sind. Ferner ist D die Mündung eines dampfdicht durch den Kesseldeckel bei M gehenden Kupferrohres R
                              									von ungefähr 1 1/2 Zoll Durchmesser und von einer solchen Höhe (5 bis 8 Fuß), daß
                              									darin aufsteigendes heißes Kesselwasser am oberen Ende der Röhre bis auf etwa 35,
                              									höchstens 40 Grad Reaumur abgekühlt wird. Wie der obere Theil der Röhre R angeordnet ist, wird mit Zuziehung der
                              									Durchschnittsfigur 18 deutlich.
                           Das vom Kessel aus ganz senkrecht aufsteigende Rohr R ist
                              									vorerst ein Mal bei II rechtwinkelig umgebogen, weiter aufwärts aber schraubenförmig
                              									gewunden und am äußersten Ende V verschlossen. In der
                              									Mitte des horizontalen Theiles, bevor die Schraubenform S beginnt, ist das Rohr durch ein kurzes, oben und unten offenes Rohrstück
                              										W unterbrochen, dessen Achse parallel zum Rohr R ist. Ein Stempel oder Kolben P, der durch eine Stopfbüchse mit Drückung a
                              									geht, verschließt das Rohrstück W unterhalb, Während der
                              									Verschluß oberhalb durch einen Pfropf Q aus einer
                              									leichtflüssigen, bei ungefähr 80° Reaumur schmelzbaren Metalllegirung bewirkt
                              									wird.
                           So lange der Wasserstand im Kessel nicht zu niedrig wird, befindet sich die untere
                              									Mündung D des Rohres R unter
                              									Wasser, der Dampfdruck im Raume C zwingt das Wasser zum
                              									Aufsteigen im Rohre R bis in dessen schraubenförmigen
                              									Theil S, wobei das äußerste geschlossene Ende
                              									insbesondere zur Aufnahme der etwa angesammelten atmosphärischen Luft dient.
                           Wie schon oben bemerkt, ist dabei das Wasser in der Nähe von Q so weit abgekühlt, daß durch die Hitze desselben ein Schmelzen des
                              									Pfropfes Q nicht eintreten kann.
                           Sinkt dagegen das Wasser bis unter D des Rohrstückes R, so fällt plötzlich die vorher in die Röhre empor
                              									gedrückte Wassersäule herunter, es füllt sich R mit
                              									Kesseldampf, der sofort ein Schmelzen des Pfropfes Q
                              									erzeugt, worauf der Dampf über Q durch die Oeffnung x ausströmt und dabei die Dampfpfeife N zum Tönen bringt.
                           Um nach Herstellung des gehörigen Wasserstandes das Ausströmen des Wasserdampfes
                              									durch die Pfeife leicht unterbrechen zu können, dient der Kolben P, dessen äußerstes Ende kegelförmig (ventilartig)
                              									gestaltet ist, und den man nur gehörig hoch zu heben braucht, um die Oeffnung bei
                              										Q so lange zu verschließen, bis daselbst ein
                              									frischer Pfropf eingesetzt ist, der überdieß noch durch den Untertheil des
                              									Pfeifenkörpers N an seinem gehörigen Platze gehalten
                              									wird. Zum bemerkten Aufwärtsschieben des Stempels P
                              									dient ein Hebel T, der in einer Oese y am Rohre R seinen
                              									Drehpunkt findet, während der kurze Arm y, b bei b mit P scharnierartig verbunden, und das Ende
                              										z des längeren Armes y,
                                 										x zur Aufnahme einer Kette oder Schnur geeignet ist.
                           Es bleibt nunmehr noch die Beantwortung der Hauptfrage übrig: ob sich nämlich der
                              									Apparat vollständig bewährt oder nicht.
                           Hierzu theilen wir zunächst das Vorzüglichste aus einem Berichte mit, welcher dem
                              									königlich preußischen Ministerium für Handel und Gewerbe, über die Versuche mit
                              									einem Black'schen Apparate auf der Alvenslebenshütte,
                              									erstattet wurde. (Verhandlungen des Vereins zur Beförderung des Gewerbfleißes in
                              									Preußen, 1854, S. 166, daraus im polytechn. Journal Bd. CXXXV S. 459.)
                           Im Allgemeinen konnte man die Wirksamkeit des Apparates nicht in Abrede stellen,
                              									indessen wurde doch auch in Erfahrung gebracht, daß dieselbe von vielen
                              									Nebenumständen abhängig ist. Von ganz besonderem Einflüsse auf die Wirksamkeit des
                              									Apparates haben sich nämlich gezeigt:
                           1) Die Wallungen des Wassers, wodurch der Apparat bald zu früh, bald zu spät in
                              									Thätigkeit tritt.
                           2) Das in den Kessel eintretende Speisewasser, wodurch gleichfalls veranlaßt wird,
                              									daß der Apparat zu spät wirkt.
                           3) Die plötzliche Verminderung des Dampfverbrauchs, durch Stillstand eines der
                              									Dampfconsumenten (z.B. einer Dampfmaschine), bringt das Kesselwasser so in Ruhe, daß
                              									der Apparat wieder zu spät seine Wirksamkeit zeigt.
                           Außerdem wird behauptet, daß der Apparat noch zwei Mängel besitze, welche seine
                              									Anwendbarkeit sehr beeinträchtigen dürften.
                           Der erste Fehler sey der, daß der Apparat den Wassermangel sehr plötzlich und erst
                              									dann anzeige, wenn wirklich schon Gefahr vorhanden ist; der zweite Fehler bestehe
                              									aber darin, daß, wenn der Pfropf geschmolzen ist, durch den aus der Oeffnung der
                              									Pfeife ausströmenden Dampf, besonders wenn die Dämpfe sehr hoch gespannt sind, so
                              									viel Wasser mit fortgerissen werde, daß dadurch nicht allein der Wassermangel im
                              									Kessel (mithin die Gefahr) noch zunehme, sondern auch das Schließen des Apparates
                              									nur unter der Gefahr, verbrüht zu werden, möglich sey.
                           Hier in Hannover befinden sich zur Zeit drei von Hrn. Watremetz zu Witten an der Ruhr gelieferte Black'sche Apparate, von der Art wie unsere Zeichnung
                              									darstellt, in Anwendung, und zwar einer auf der Druckschwärze-Fabrik der
                              									HHrn. Gebrüder Jänecke und
                              										Schneemann, der andere in
                              									der Wagenfabrik des Hrn. Meine
                              									und der dritte in der Actien-Spinnerei und Weberei in Linden. An beiden
                              									ersteren Orten klagt man über den hohen Preis des Apparates, der mit 50 Thalern
                              									bezahlt werden mußte, ferner auch zum Theil über schlechte Arbeit und schlechtes Material, nicht aber
                              									über dessen Unbrauchbarkeit. Ueberhaupt dürfte Manches in den oben ausgesprochenen
                              									Urtheilen etwas zu weit gefaßt, der Apparat zu scharf beurtheilt seyn, wohin unter
                              									Anderem das angeblich fast unmögliche Schließen desselben, nach dem Schmelzen des
                              									Pfropfs, gehört. Jedenfalls werden wir über die Erfahrungen gewissenhaft berichten,
                              									die man hier mit dem Apparate noch zu machen hofft.
                           In einer uns vorliegenden gedruckten Ankündigung und Empfehlung des Apparates finden
                              									sich so viele günstige Zeugnisse, unter anderen vom Obermünzmeister Haindl in München, Maschinenfabrikanten Wöhlert in Berlin, Regierungsrath v. Burg und dem technischen Rathe Engerth in Wien, Baurath Cremer und
                              									Maschinenmeister Pellens in Aachen etc., daß wir
                              									mindestens noch nicht jetzt die Unbrauchbarkeit des Apparates aussprechen
                              									können.
                           –––––––––
                           Nachschrift. Nach Abfassung vorstehenden Aufsatzes wurde
                              									mir für die Beurtheilung des Black'schen Apparates noch
                              									Folgendes bekannt, was ich hier nachzutragen für Pflicht halte:
                           1) In einer der größten Fabriken der Umgegend Hannovers hatte man einen Black'schen Apparat vor mehreren Jahren bei einem
                              									Dampfkessel angebracht, denselben aber im wahren Sinne des Wortes zuletzt ganz
                              									vergessen. Bei Gelegenheit eines Jahrmarktes versäumt der Heizer dieses Kessels
                              									seine Schuldigkeit zu thun, es entsteht plötzlich zum Schrecken der Umgebung ein
                              									entsetzlicher Lärm einer Dampfpfeife, die Niemand kennt, die aber recht bald als zu
                              									dem unbeachtet gelassenen, wohl auch verachteten Black'schen Apparat gehörig, erkannt wird, und wodurch, nach mir gewordener
                              									Versicherung eines achtbaren Technikers, allein große Gefahr vermieden wurde.
                           2) Gelangte ich in Besitz einer Bekanntmachung der königl.
                                 										preußischen Regierung zu Magdeburg, worin der Black'sche Apparat dringend empfohlen, zugleich aber auch auf die richtige
                              									Behandlung desselben aufmerksam gemacht wird. Nach einleitenden Bemerkungen enthält
                              									diese Bekanntmachung in letztgedachter Beziehung Folgendes:
                           
                              „Wir machen darauf aufmerksam, daß die Anbringung des Black'schen Apparates der polizeilichen Genehmigung
                                 										unterliegt, und bestimmen, daß der Eigenthümer den Apparat nicht eher in Betrieb
                                 										nehmen darf, bis er auf ein von einem Regierungs-Techniker ausgestelltes
                                 										Attest darüber, daß
                              
                           
                           
                              1) die untere Einmündung des Steigerohrs mindestens zwei Zoll, und wenn der
                                 										Apparat an der Stelle der höchsten Wallungen des Wassers angebracht ist, drei
                                 										Zoll über dem Schluß der höchsten Feuerzüge sich befindet;
                              
                           
                              2) der Apparat so befestigt ist, daß das Steigerohr nicht willkürlich weiter
                                 										hinunter geschoben werden kann;
                              
                           
                              3) daß der Hebel, mit welchem das Steigerohr dicht unter dem Pfropfen
                                 										verschlossen werden kann, dergestalt im geöffneten Zustande befestigt ist, daß
                                 										er vom Heizer nicht willkürlich bewegt werden kann;
                              
                           
                              4) daß der Apparat bei einem deßhalb anzustellenden ersten Versuche prompt
                                 										functionirt hat –
                              
                           
                              die polizeiliche Genehmigung erhalten, welche in diesem Falle zu ertheilen wir
                                 										die HHrn. Landräthe und die Magistrate hierdurch autorisiren.
                              
                           
                              Was die Behandlung des Apparates betrifft, so empfehlen wir folgende
                                 										Vorsichtsmaßregeln:
                              
                           
                              a. Da der Apparat nur den Zweck hat, den Augenblick
                                 										anzuzeigen, wenn die Gefahr nahet, so kann er weder die gesetzlich
                                 										vorgeschriebenen Kennzeichen des Wasserstandes ersetzen, noch darf deren
                                 										sorgfältige Beobachtung versäumt werden. Vielmehr ist das Pfeifen des Apparates
                                 										als ein Beweis zu betrachten, daß der Heizer seine Schuldigkeit bereits
                                 										vernachlässigt habe. Es ist daher ganz angemessen, denselben in einem solchen
                                 										Falle mit einer gelinden Strafe zu belegen.
                              
                           
                              b. Es ist dabei aber andererseits mit großer Strenge
                                 										darauf zu halten, daß der Heizer nicht etwa, um jener Strafe zu entgehen, die
                                 										Steigeröhren verschließt, tiefer in den Kessel schiebt, oder endlich einen
                                 										Bleipfropf, welcher nicht schmilzt, anstatt des aus Wismuthmischung gefertigten,
                                 										einsetzt. Dieserhalb ist die Unversehrtheit des Apparates und des ad 3 gedachten Hebelverschlusses, so wie die
                                 										Aechtheit des Pfropfes vom Eigenthümer oder dem Aufsichtsbeamten öfter zu
                                 										prüfen, und ein etwaiger Betrug Seitens des Helfers aufs Strengste zu
                                 										strafen.
                              
                           
                              c. Die Sicherheitspfropfe sind, auch wenn sie sonst
                                 										im Handel vorkommen sollten, nur direct vom Patentträger zu beziehen, und wird
                                 										es zweckmäßig seyn, bei jeder neuen Sendung versuchsweise einen der Pfropfe in
                                 										siedendes Wasser zu legen, worin er schmelzen muß.
                              
                           
                              d. Bevor die Pfeife hell ertönt, pflegt der Apparat
                                 										in Folge der eintretenden Dämpfe zu zittern; hierauf wird ein Knacken hörbar,
                                 										welches vom Schmelzen des Pfropfes herrührt, ferner ertönt ein deutliches
                                 										Zischen, bis dieses sich zum gellenden Pfeifen ausbildet.
                              
                           
                           
                              Obgleich diese Functionen rasch auf einander folgen, so sind doch die Heizer
                                 										anzuweisen, auch schon auf jene Vorzeichen zu achten.
                              
                           
                              e. Sobald der Apparat pfeift, oder auch nur jene
                                 										Vorzeichen sich bemerklich machen, sind zunächst die Feuerthüren aufzumachen,
                                 										sodann ist die Wasserpumpe in Bewegung zu setzen und nun endlich nach Schließung
                                 										des Hebels (wozu der Verschluß des Hebels zu öffnen ist) ein neuer Pfropf
                                 										einzusetzen und der Hebel wieder zu öffnen und zu fixiren.
                              
                           
                              Magdeburg, den 23. Januar 1855.
                              
                           
                              Königl. Regierung, Abtheilung des Innern.“
                              
                           
                        
                           Zusatz.
                           Hr. J. Watremetz in Witten an
                              									der Ruhr, Westphalen, von welchem der ihm patentirte Black'sche Sicherheitsapparat bezogen werden kann, theilte uns im März d.
                              									J. bezüglich desselben noch Folgendes mit:
                           
                              „Von einigen Seiten hat man dem Apparat ein zuweilen eintretendes
                                 										Functioniren bei vollem Wasserstand und dabei stattfindenden Wasserausguß
                                 										vorgeworfen, was bei Manchen ein Vorurtheil gegen denselben hervorrief.
                                 										Dergleichen Fälle können indessen nur bei unrichtiger Aufstellung vorkommen,
                                 										oder wo der Dampfraum unverhältnißmäßig klein ist, oder eine ungewöhnliche an
                                 										sich schon nachtheilige Bewegung des Wassers im Kessel statt findet.
                              
                           
                              Um diesem Vorwurf in letzterer Beziehung zu begegnen, hat man die Mündung am
                                 										unteren Ende des Apparates mit einem Schutzmantel gegen die Wasserwallungen
                                 										umgeben, Fig.
                                    											19, wodurch auch in diesem Falle das befriedigendste Resultat erlangt
                                 										wurde. “
                              
                           Die Redact. d. p. J.
                           
                        
                     
                  
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