| Titel: | Untersuchung einiger Sorten württembergischer Weine; von Dr. Paul Bronner in Stuttgart. | 
| Fundstelle: | Band 146, Jahrgang 1857, Nr. XXXVI., S. 144 | 
| Download: | XML | 
                     
                        XXXVI.
                        Untersuchung einiger Sorten württembergischer
                           Weine; von Dr. Paul Bronner
                           in Stuttgart.
                        Aus dem Wochenblatt für Land- und Forstwirthschaft,
                              1857, Beilage 13.
                        Bronner's Untersuchung einiger Sorten württembergischer
                           Weine.
                        
                     
                        
                           Die neuere chemische Literatur enthält eine große Zahl von Untersuchungen
                              europäischer und außereuropäischer Weine, namentlich spanischer, französischer,
                              ungarischer, Pfälzer und Rheinweine. Ueber württembergische Weine ist mit dagegen
                              keine vollständigere Arbeit bekannt geworden, wohl aber sind Bestimmungen des
                              specifischen Gewichtes, des Zucker- und Säuregehalts von Weinmosten vorhanden. Es schien mit deßhalb kein ganz
                              unnützes Beginnen zu seyn, württembergische Weine aus guten Lagen auf ihren
                              Alkohol-, Säure-, Extract- und Zuckergehalt zu untersuchen. Das
                              Material wurde mit durch die Munificenz der kgl. Hofkammer aus deren Keller zur
                              Verfügung gestellt. Nr. 3 war in Flaschen, alle übrigen in Fässern.
                           Durch diese Untersuchung suchte ich mit zugleich Gewißheit zu verschaffen, ob die Balling'sche saccharometrische Weinprobe hinreichend genaue Resultate
                              liefert, um wenigstens für die Praxis – namentlich die Weinveredlung – anwendbar zu seyn. Die unten folgende Tabelle
                              enthält nun:
                           a) Das specifische Gewicht des frischen Weins bei
                              12,5° R. = 15,6° C.
                           b) Das specifische Gewicht des auf etwa 1/3 eingekochten
                              und mit Wasser wieder bis zum ursprünglichen Gewicht verdünnten Weins.
                           c) Den Alkoholgehalt in Gewichtsprocenten ausgedrückt,
                              durch Destillation bestimmt. 100 Kubikcentim. Wein wurden unter Zusatz von etwas
                              Kreide (um die etwa vorhandene Essigsäure zurückzuhalten) auf etwa 1/3 abdestillirt,
                              das Destillat mit Wasser wieder auf 100 Kubikcentim. und auf die Temperatur
                              15,6° C. gebracht und mm das specifische Gewicht desselben bestimmt. Offenbar
                              hat der so erhaltene verdünnte Weingeist genau denselben Gehalt an absolutem
                              Alkohol, wie der Wein. Die Tabelle von Drinkwater (Muspratt's technische Chemie S. 271) gibt die dem
                              specifischen Gewicht entsprechenden Gewichtsprocente an absolutem Alkohol an. Ich
                              wählte die Drinkwater'schen Bestimmungen, weil diese
                              durch die Zahlen von Fownes (das. S. 281) vollkommen
                              bestätigt worden sind, während die Tabelle von Meißner
                              mit den Beobachtungen Anderer weniger genau übereinstimmt.
                           d) Den Alkoholgehalt, durch Rechnung aus a und b gefunden.
                              Bekanntlich drückt, wenn a und b die oben angegebene Bedeutung haben, 1 + a
                              – b das specifische Gewicht eines Weingeists aus,
                              der denselben Gehalt an absolutem Alkohol besitzt wie der Wein. Die Zahlen c und d mußten also
                              übereinstimmen; da dieß bei vier Bestimmungen hinreichend genau der Fall war, so
                              habe ich das fernere Destilliren unterlassen.
                           e) Den Alkoholgehalt, nach Balling's Formeln berechnet. Bezeichnet m die
                              Saccharometeranzeige des frischen Weins, n die des
                              gekochten und wieder auf sein ursprüngliches Volumen gebrachten, c; die Attenuationsdifferenz, so ist der Alkoholgehalt
                              A = (n – m)c.
                           f) Den Extractgehalt, direct bestimmt. 20 Kubikcentim.
                              Wein wurden im Wasserbad eingedampft, der Rückstand noch 2 Stunden lang der
                              Temperatur des kochenden Wassers ausgesetzt, unter eine Glasglocke über concentrirte
                              Schwefelsäure gebracht und nach 6 bis 8 Stunden die Menge des Extracts bestimmt.
                           g) Den Extractgehalt nach Balling; es ist die Saccharometeranzeige n des
                              gekochten Weins.
                           h) Die Menge des Zuckers, oder, richtiger gesagt, die
                              Menge sämmtlicher auf alkalische Kupferlösung reducirend einwirkender Substanzen des
                              Weins, als wasserfreier Traubenzucker berechnet. Zur Erkennung der Beendigung der
                              Reaction mußte die Kersting'sche Probe
                              (Blutlaugensalzpapier und verdünnte Säure) zu Hülfe genommen werden, da die überstehende Flüssigkeit
                              stets gelblich oder bräunlich gefärbt war. Nur bei ziemlichem Ueberschuß an
                              caustischer Natronlauge konnten übereinstimmende Resultate erlangt werden. Trotzdem
                              ist die Bestimmung des Zuckers nicht ganz zuverlässig.
                           i) Die Menge der freien Säure, als Weinsäurehydrat
                              berechnet. Die Bestimmung geschah durch Titriren mit kohlensäurefreier Natronlauge,
                              die auf Zehntelnormalkleesäure gestellt war. Jeder Kubikcentimeter dieses
                              Zehntelnormalnatrons entsprach daher 0,0075 Grm. Weinsäurehydrat. Die Beendigung der
                              Reaction ist, der dunkeln Färbung wegen, die der Wein annimmt, nicht mit Lackmustinktur, sondern mit Lackmuspapier zu erkennen.
                           k) Das specifische Gewicht des Weinmosts (die Grade an der Kinzelbach'schen
                              Mostwaage), in den betreffenden Jahrgängen bestimmt.
                           
                              
                              Textabbildung Bd. 146, S. 146
                              Specifisches Gewicht; Alkohol in
                                 Gewichtsprocenten; Extract in Procent.; Zucker in Proc.; Freie Säure in Proc.;
                                 Specifisches Gewicht des Weinmosts k; a des frischen Weins.; b des gekochten
                                 Weins.; c durch Destillation; d durch Rechnung aus a u. b; e nach Balling's
                                 Formeln; f direct; g nach Balling; h als wasserfreier Traubenzucker; i als
                                 Weinsäurehydrat; k; Nr. 1 1783r Carmeliter, dunkelgelb; Nr. 2 1811r
                                 Kleinheppacher, weiß; Nr. 3 1846r Untertürkheimer Rißling; Nr. 4 1854r; Nr. 5
                                 1855r; Nr. 6 1855r gemischt, weiß; Nr. 7 1855r Mundelsheimer Rißling; Nr. 8
                                 1855r gemischt, weiß; Nr. 9 1855r Clevner; Nr. 10 1856r Trollinger; Nr. 11 1856r
                                 Clevner; Nr. 12 1856r Untertürkheimer Rißling; Nr. 13 1856r Mundelsheimer
                                 Rißling
                              
                           
                           Aus dieser Zusammenstellung lassen sich nun, wie mit scheint, folgende Schlüsse
                              ziehen:
                           a) In Bezug auf die Weine selbst.
                           Die rothen Weine haben ein größeres specifisches Gewicht und, damit zusammenhangend,
                              einen größeren Extractgehalt als die weißen. Bei Nr. 1 und 2 ist das specifische
                              Gewicht durch das Alter und die damit verbundene Concentration (in den Fässern)
                              größer geworden, als es ursprünglich war.
                           Auffallend ist der geringe Alkoholgehalt der beiden ältesten Weinsorten 1 und 2; ohne
                              Zweifel war derselbe ursprünglich größer, denn nur stärkere Weine konnten sich so
                              lange Zeit gut erhalten. Der Alkoholgehalt hat also durch das Zehren bedeutend
                              abgenommen; es verhalten sich demnach die Wände der Fässer durchaus nicht in
                              gleicher Weise zum Wein wie die Thierblase (in den bekannten Sömmering'schen Versuchen). Es wäre durch Versuche zu entscheiden, ob dem
                              Zehren durch äußerliches Ueberziehen der Fässer mit Wasserglas entgegengewirkt
                              werden könnte, ohne dadurch der Qualität des Holzes zu schaden, d.h. ohne es zum
                              „Ersticken“ zu disponiren.
                           Wenn man von Nr. 1 und 2, als abnormen Qualitäten, absieht, so erkennt man, daß die
                              besseren württembergischen Weine einen Gehalt an freier Säure zwischen 0,5 und 0,8
                              Proc. und einen Alkoholgehalt von über 8 Gewichtsprocenten zeigen. Beim Veredeln der
                              Weine ist demnach hierauf Rücksicht zu nehmen.
                           Der Zucker macht nur einen kleinen Theil des Extracts aus, in obigen Weinen höchstens
                              1/11 desselben. Uebrigens scheint es mit zweifelhaft, ob der Körper, welcher auf
                              alkalische Kupferlösung reducirend wirkt, wirklich Zucker ist; denn es ist schwer
                              einzusehen, wie sich eine so geringe Zuckermenge neben einer verhältnißmäßig
                              bedeutenden Menge hefebildender Stoffe, die in jedem nicht sehr alten Wein immer noch vorhanden sind, unzersetzt hätte erhalten
                              sollen. Setzt man nämlich zu abgelagerten Weinen (denen sogar durch mehrmalige
                              Schönung ein beträchtlicher Theil ihrer hefebildenden Substanzen entzogen werden
                              kann) käuflichen Traubenzucker (d.h. mittelst Schwefelsäure bereiteten Stärkezucker)
                              zu, so geräth der Wein bei geeigneter Temperatur früher oder später in erneuerte
                              Gährung. Nr. 4 enthielt noch so viel hefebildende Stoffe, daß 1/10 seines Gewichts
                              an Traubenzucker, den ich innerhalb 10 Tagen nach und nach zusetzte, vollständig
                              vergohr; möglich, daß die gährungerregende Kraft des Weins dadurch' nicht erschöpft
                              war, denn ich führte den Versuch nicht zu Ende.
                           
                           b) In Bezug auf die Untersuchungsmethoden.
                           Die Zahlen c und d stimmen,
                              wie zu erwarten stand, gut überein. Die Zahlen e nach
                              Balling's Formeln sind dagegen, mit Ausnahme von Nr.
                              3, sämmtlich zu hoch. Der Unterschied ist jedoch unbedeutend und nicht größer als
                              der Unterschied zwischen d und denjenigen Zahlen, die
                              man bei Zugrundelegung der Meißner'schen Tabelle statt
                              der Drinkwater'schen erhalten haben würde. Man wird
                              daher, wenigstens für die Praxis, die durch ihre große Einfachheit sich
                              auszeichnende Balling'sche Methode anwenden können.
                           Die Uebereinstimmung zwischen f und g ist ebenfalls vollkommen befriedigend. Eine genaue
                              directe Bestimmung des Extractgehalts ist äußerst zeitraubend; sobald nämlich das
                              Extract Syrupconsistenz angenommen hat, hält es mit großer Hartnäckigkeit Wasser
                              zurück, so daß nur eine über 100° C. steigende Temperatur oder mehrstündiges
                              Erhitzen im Wasserbad und darauf folgendes längeres Verweilen über Schwefelsäure zu
                              constanten Zahlen führt. Es wird deßhalb der Extractgehalt zweckmäßiger nach Balling, als direct bestimmt.
                           Aus der Anzahl der Grade, die der Weinmost an der Kinzelbach'schen Waage zeigt, kann, wie man sieht, der Alkoholgehalt des
                              künftigen Weins nicht mit Sicherheit abgeleitet werden, denn die Zahl, mit welcher
                              man diese Gradanzahl zu multipliciren hat, um den Alkoholgehalt zu bekommen,
                              schwankt in den einzelnen Nummern zwischen 0,092 und 0,102. Die Formel, welche Balling angegeben hat, um die ursprüngliche
                              Mostconcentration zu berechnen: p = (n – m)/(q – 1) + n, wo n und m die bei e) angegebene Bedeutung haben und q den Attenuationsquotienten vorstelltest nicht richtig. Balling addirt zwar zu dieser Formel noch die constante
                              Größe 0,5, um so dem Einfluß des Weinsteins auf Vergrößerung des specifischen
                              Gewichts des Weinmosts, welch ersterer sich bei der Gährung und dem Lagern zum
                              größten Theil ausscheidet, einigermaßen Rechnung zu tragen; allein auch die so
                              corrigirte Formel gibt Resultate, die mit der directen Beobachtung keineswegs
                              übereinstimmen. Man erhält nämlich mittelst dieser Formel für das specifische
                              Gewicht des Mosts
                           
                              
                                 bei Nr. 3 1,0810
                                 statt
                                 beobachteter
                                 1,094
                                 
                              
                                 bei Nr. 4 1,0784
                                   „
                                         
                                    „
                                 1,092
                                 
                              
                                 bei Nr. 5 1,0756 
                                   „
                                         
                                    „
                                 1,086 u.s.w.
                                 
                              
                           Es ist dieser Mangel an Uebereinstimmung auch leicht erklärlich; denn Balling hat den sicherlich ganz bedeutenden Einfluß der
                              im Traubensaft enthaltenen hefebildenden Stoffe auf Vergrößerung seines specifischen
                              Gewichts nicht berücksichtigt, deßhalb sind seine Zahlen stets zu niedrig. Man sieht, daß die für
                              die Praxis allerdings nicht besonders wichtige, aber wissenschaftlich interessante
                              Aufgabe, aus einem gegebenen Wein dessen ursprüngliche Mostconcentration zu
                              bestimmen, noch nicht gelöst ist.
                           In Bezug auf die von Kletzinsky in der Wiener
                              medicinischen Wochenschrift aufgestellte Behauptung, daß die Menge der Phosphorsäure
                              im Wein ein ganz richtiges Maaß zur Beurtheilung seiner Güte abgebe, besser noch als
                              die Menge des Extracts und Alkohols, untersuchte ich Nr. 1 auf Phosphorsäuregehalt.
                              100 Kubikcentim. Wein wurden mit Salmiak und Ammoniak vermischt, wodurch jedoch
                              nicht reine phosphorsaure Ammoniak-Magnesia, sondern ein Gemenge derselben
                              mit einem stockigen dunkelroth-braunen Niederschlag abgeschieden wurde, das,
                              gewaschen und geglüht, 0,067 Grm. wog. Dieß beträgt, als reine phosphorsaure
                              Ammoniak-Magnesia angenommen, nahezu 0,07 Proc. – eine Menge, die so
                              gering ist, daß eine fernere Bestimmung der Phosphorsäure (oder vielmehr der
                              phosphorsauren Magnesia) in den übrigen Weinsorten als sehr überflüssig erscheinen
                              mußte.