| Titel: | Bericht über die zwischen den Pulvermagazinen und den Linien des elektrischen Telegraphen einzuhaltende Entfernung; der französischen Akademie der Wissenschaften erstattet von Prof. Pouillet. | 
| Fundstelle: | Band 149, Jahrgang 1858, Nr. CXX., S. 432 | 
| Download: | XML | 
                     
                        
                        CXX.
                        Bericht über die zwischen den Pulvermagazinen und
                           den Linien des elektrischen Telegraphen einzuhaltende Entfernung; der französischen
                           Akademie der Wissenschaften erstattet von Prof. Pouillet.
                        Aus den Comptes rendus, August 1858, Nr.
                              7.
                        Ueber die einzuhaltende Entfernung zwischen Pulvermagazinen und
                           elektrischen Telegraphen.
                        
                     
                        
                           Der Hr. Kriegsminister hat die Akademie über eine wichtige Frage zu Rathe gezogen,
                              nämlich ob die Drähte des elektrischen Telegraphen, in der Nähe eines Pulvermagazins
                              fortgeführt, Gefahr veranlassen können.
                           Die Commission, welche über diesen Gegenstand zu berichten beauftragt war,Sie bestand außer dem Berichterstatter aus den HHrn. Becquerel,
                                    					    Regnault, Despretz, de Senarmont und Marschall Vaillant. hält es für gewiß, daß die in den Drähten des Telegraphen für den
                              gewöhnlichen Depeschendienst entwickelten elektrischen Ströme niemals Unfälle
                              veranlassen können; denn selbst angenommen, daß die Drähte während der Transmission
                              einer Depesche zerrissen würden, sey es durch den Wind oder irgend eine andere
                              Ursache, so wären die dann an den Bruchstellen sich zeigenden kleinen Funken
                              unzureichend um den Pulverstaub zu entzünden, welcher sich auf den Drähten selbst
                              oder auf deren Trägern abgesetzt hat.
                           Ganz anders ist es aber mit der atmosphärischen Elektricität; ihre Wirkung wird oft
                              furchtbar und wäre für die Pulvermagazine höchst gefährlich.
                           Wenn z.B. die Telegraphendrähte direct vom Blitze getroffen würden, so ist es
                              wahrscheinlich, daß sie an der getroffenen Stelle auf eine gewisse Länge
                              geschmolzen, verbrannt, zerstreut würden und daß die in Folge der Explosion
                              fortgeschleuderten glühenden Kügelchen durch die Kraft des Windes noch weiter
                              getrieben werden könnten; überdieß würden die freien Enden des Drahtes, welche sich
                              in voller Verbrennung befinden, aus denselben Gründen große Curven um die
                              Befestigungspunkte beschreiben und die Flammen auf große Entfernungen tragen.
                           Schon die bloße Möglichkeit dieser Vorkommenheiten macht es unumgänglich nothwendig,
                              die Pulvermagazine gegen solche Gefahr zu sichern.
                           Zu diesem Zweck empfiehlt die Commission der Akademie folgende Anordnungen:
                           
                           1) auf dem ganzen Theil der Linie, welcher weniger als 100 Meter von einem
                              Pulvermagazin entfernt ist, sind die Drähte, statt in der Luft, unterirdisch zu
                              führen;
                           2) die unterirdische Drahtleitung muß außerhalb der Zone verlegt werden, wo es
                              gefährlich wäre die Arbeiter zuzulassen, welche die Leitung herstellen, untersuchen
                              oder ausbessern sollen;
                           3) man muß in der Nähe dieser unterirdischen Leitungen einen oder mehrere
                              Blitzableiter auf Masten von 15 bis 20 Meter Höhe anbringen, um die ganze Länge der
                              Leitung gegen den directen Blitzstrahl zu schützen.
                           Durch diese (von der Akademie gebilligten) Anordnungen wird der Kriegsverwaltung alle
                              Sicherheit gewährt, ohne daß die Telegraphenverwaltung zu sehr belästigt würde.