| Titel: | Anweisung zum Bau von Treppenrosten für die Feuerung der Dampfkessel. | 
| Fundstelle: | Band 154, Jahrgang 1859, Nr. XXI., S. 88 | 
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                        XXI.
                        Anweisung zum Bau von Treppenrosten für die
                           Feuerung der Dampfkessel.
                        Mit Abbildungen auf Tab.
                              II.
                        Anweisung zum Bau von Treppenrosten für die Feuerung der
                           Dampfkessel.
                        
                     
                        
                           Das k. preußische Bergamt in Saarbrücken hat eine „Anweisung zum Bau von Treppenrosten für die
                                    Feuerung der Dampfkessel auf den k. Steinkohlengruben im Bergamtsbezirk
                                    Saarbrücken“ veröffentlicht, welche wir ihrer
                              Gemeinnützigkeit wegen mit geringen Auslassungen hier folgen lassen.
                           
                           Bei der Steinkohlengewinnung auf den Gruben der mageren Flötzpartie im Saargebiet
                              fällt eine nicht unbeträchtliche Menge kleiner Kohlen (magerer Steinkohlengries),
                              welche nur deßhalb für den Handel einen geringeren Werth haben, als die Stückkohlen,
                              weil sie sich auf den gewöhnlichen Plan-Rosten sehr mangelhaft vernutzen
                              lassen. Um nun diese kleinen mageren Kohlen vortheilhafter verwenden zu können, sind
                              seit Jahr und Tag auf den dortigen Gruben bei den Dampfkesselfeuerungen Treppenroste
                              eingerichtet und auf diesen umfangreiche Versuche über den zweckmäßigsten Verbrauch
                              derselben angestellt worden. Diese haben zu sehr befriedigenden Resultaten geführt
                              und unzweifelhaft dargethan, daß auf Treppenrosten mit einem Centner magerem
                              Steinkohlengries fast dieselbe Dampfmenge erzeugt werden kann, als mit einem Centner
                              Stücke derselben Steinkohle.
                           Zweckmäßig eingerichtete Treppenroste gewähren nämlich vor den gewöhnlichen
                              Planrosten bei der Anwendung von magerem Gries folgende Vortheile: Zunächst ist es
                              unmöglich, daß bei dem Treppenroste irgend eine Kohlenmenge durch den Rost fällt,
                              und es wird daher die ganze auf den Rost aufgegebene Kohlenmenge wirklich verbrannt
                              und für den beabsichtigten Zweck der Heizung nutzbar gemacht. Ferner ist der
                              Treppenrost fortdauernd mit einer gleich starken Schicht von Kohlen bedeckt und
                              entwickelt daher ohne irgend welche Unterbrechung eine gleichmäßige Hitze, welche
                              die Kessel weniger angreift, als der bei dem planen Roste unvermeidliche Wechsel
                              zwischen niederer Temperatur (bei und nach dem Aufgeben neuer Kohlen) und einer
                              starken Hitze (in der Zwischenzeit zwischen zwei Aufschüttungen). Sodann fällt bei
                              dem Treppenroste jede Zuführung überflüssiger kalter Luft zu dem Herdraume und somit
                              derjenige Wärmeverlust weg, welcher bei den planen Rosten dadurch entsteht, daß bei
                              dem Aufgeben von frischer Kohle Tausende von Kubikfußen kalter Luft in den Feuerraum
                              strömen, diesen abkühlen und ungenutzt durch die Esse abziehen. Endlich führen die
                              ununterbrochen gleichmäßige Kohlenschüttung, der Abschluß aller überflüssigen kalten
                              Luft und die hieraus resultirende Gleichmäßigkeit der Verbrennung bei dem
                              Treppenroste den wesentlichen Vortheil herbei, daß ein mit klarer Kohle bespeister
                              Treppenrost keinen Rauch liefert und somit nicht nur seiner Umgebung die
                              Unannehmlichkeiten des bei den planen Rosten für die Zeit des Kohlenaufschüttens
                              unvermeidlichen Rauches erspart, sondern auch außerdem die in jenem Rauche
                              enthaltene Heizkraft für die Feuerung ausnutzt.
                           Es ist daher der Beschluß gefaßt worden: 1) daß sämmtliche Dampfkesselfeuerungen auf
                              den Gruben mit Treppenrosten versehen und 2) daß auf denjenigen Gruben, wo nur
                              Fettkohlen fallen und keine Kohksanlagen sich befinden – in welchem Falle die kleinen
                              unverkäuflichen Kohks auf den Treppenrosten der Dampfkessel verbrannt werden
                              – magere Grieskohlen von den Gruben der mageren Flötzpartie zur
                              Kesselfeuerung bezogen werden und zwar nur diejenigen, welche durch Schmutz
                              verunreinigt und deßhalb im Großhandel unverkäuflich sind.
                           I. Abmessungen des Treppenrostes. Die Größe der Rostfläche
                              ist wesentlich abhängig von der Güte des Brennmaterials, und wird im Allgemeinen
                              anzunehmen seyn, daß dieselbe um so bedeutender seyn muß, je unreiner die
                              Steinkohlen sind, welche auf dem Roste zur Verwendung kommen. Da es nun Zweck dieser
                              Roste ist, die schlechtesten, von Steinen und Schmutz untermischten, zu jedem
                              Stubenbrande untauglichen, mithin unverkäuflichen Kohlen zu benutzen, so wird man
                              dieselben möglichst groß anlegen müssen, und ist deßhalb das Verhältniß der
                              Rostfläche zu der feuerberührten Fläche, wenn nicht besondere Verhältnisse es anders
                              bedingen, nie kleiner wie 1 : 20 anzunehmen. Für die in den Handel kommenden
                              reineren Grieskohlen genügt eine Rostfläche, welche 1/25 von der feuerberührten
                              Fläche des Kessels beträgt.
                           Die Länge des Rostes ist bedingt: 1) durch die
                              Tragfähigkeit der Rostbalken, auf denen die Stäbe ruhen; 2) dadurch, daß bei großer
                              Länge der obere Theil des Rostes zu weit von dem Kessel entfernt und bei der größten
                              Höhe des Rumpfes die Bedienung des Kessels sehr erschwert wird. Hiernach soll die
                              lichte, schräge Länge des Rostes zu 5 Fuß angenommen werden.
                           Die zweckmäßigste Länge der Roststäbe hat sich zu etwa 22 Zoll ergeben und wird daher
                              die Breite des Rostes nach einem Vielfachen des Maaßes
                              von 22 Zoll anzunehmen seyn. Liegen mehrere Kessel neben einander, so kann bei einem
                              geringen Durchmesser und großer Länge derselben der Fall vorkommen, daß die Breite
                              des Rostes beschränkt werden muß, und ist nöthigenfalls dann bei der Bemessung der
                              Dicke der gemeinschaftlichen Trennungswand zweier neben einander liegenden Roste bis
                              auf die Länge eines feuerfesten Steins herabzugehen.
                           II. Form und Construction des Rostes mit Rumpf. Der Rost
                              selbst besteht aus dem Rostbalken und den Roststäben. Die Neigung des Rostes (Fig. 11) wird
                              so bestimmt, daß sich die Grundlinie der schiefen Rostfläche zur Höhe derselben wie
                              1 1/2 zu 1 verhält. Die Entfernung der Rostbalken im Lichten beträgt 22 Zoll, die
                              beiden Falze in demselben zum Einlegen der Roststäbe sind je 1 Zoll tief, daher die
                              Länge der Roststäbe gleich 24 Zoll. Wegen der Unebenheiten beim Guß und weil die
                              Stäbe von oben in die Falze eingeschoben werden müssen, und in der Wärme sich ausdehnen,
                              werden dieselben nur 23 Zoll lang gegossen.
                           Die Dicke der Stäbe (Fig. 14) ist 1/2 Zoll und die lichte senkrechte Entfernung gleich 1 1/4
                              Zoll. Bei der 1 1/2füßigen Neigung der Rostfläche liegt die untere Vorderkante des
                              zunächst darunter liegenden um 1 1/4 + (1 1/4)/2 = 1 7/8 Zoll zurück, und ist
                              deßhalb die Breite des Roststabes zu 4 Zoll angenommen, um das Durchfallen der
                              kleinen Kohlen nach hinten zu verhüten.
                           An den Enden und in der Mitte der Roststäbe ist zur Unterstützung an jedem eine
                              Flantsche angegossen, welche erstere in den Falz der Rostbalken passen und senkrecht
                              gemessen 1 1/4 Zoll hoch sind, so daß hiedurch die Roststäbe in ihrer Lage gehalten
                              werden.
                           Die Mittelrostbalken (Fig. 12) erhalten eine
                              Breite von 2 × 1 + 1/2 = 2 1/2 Zoll; die Eckstäbe (Fig. 13) von 1 3/4 Zoll;
                              die ganze Höhe derselben beträgt 3 Zoll. Die Rostbalken legen sich mit je 2 Nasen
                              auf 2 eingemauerte gußeiserne Stäbe (Fig. 11), von denen der
                              obere, vierkantig, 3 Zoll hoch und 1 1/2 Zoll breit, der andere Uförmig 2 Zoll hoch und 1 3/4 Zoll breit ist. Die Länge
                              dieser Stäbe richtet sich nach der Breite des Rostes und ist um 1 Fuß größer als
                              letztere zu nehmen, damit dieselben auf jeder Seite 6 Zoll in die Seitenmauern
                              eingreifen.
                           Zur Entfernung der Asche bleibt unter dem untersten Roststabe mindestens ein Raum von
                              6 1/4 Zoll Höhe, welcher durch Bleche (Fig. 15) von je 18 Zoll
                              Länge und 5 Zoll Höhe mit hölzernem Stiele für jede Abtheilung geschlossen wird. Die
                              Stiele dieser Vorsetzbleche werden auf einen eingemauerten gußeisernen Balken gelegt
                              und dadurch in ihrer Lage erhalten. Uebrigens wird dieser Verschluß durch die
                              fallende Asche von selbst herbeigeführt, da vor dem Roste noch ein Fuß breit das
                              Mauerwerk fortgesetzt ist, um das leichte Herausfallen der Asche zu verhindern.
                              – Der Verschluß beim Anfeuern ist auch durch Vorwerfen von Asche zu erzielen,
                              so daß ein geübter Schürer der Vorsetzbleche ganz entbehren kann.
                           Die Länge des Rostes im Lichten soll, wie vorbestimmt, 5 Fuß betragen. Die Höhe des
                              Roststabes mit Zwischenraum beträgt 1 1/4 + 1/2 = 1 3/4 Zoll. Bei 1 1/2füßiger
                              Neigung ergibt sich dieselbe schräg gemessen zu √(1,75² +
                              2,625²) = 3,15 Zoll und sind mithin auf 60 Zoll Länge 60/3,15 = 19 Stäbe
                              erforderlich. Hierzu tritt der untere Roststab, welcher zur Aschenöffnung dient, so
                              daß im Ganzen 20 Roststäbe übereinander liegen.
                           
                           Der Falz für die Roststäbe beginnt mindestens 5 Zoll über der Sohle des Rostes und
                              erhält zur Aufnahme der Stäbe eine Länge von 20 . 3,15 = 5 Fuß 3 Zoll. Derselbe wird
                              über die Roststäbe hinaus bis an das Ende des Balkens geführt, damit die Roststäbe
                              von oben eingeschoben werden können, und wird der Rumpf durch Schraubenbolzen auf
                              die 2 Zoll breite obere Fläche des Balkens befestigt.
                           Der Rumpf oder der Trichter über dem Roste dient zur Aufnahme der Kohlen. Die Länge
                              desselben ist gleich der Breite des Rostes und die Breite desselben gleich etwa 18
                              Zoll. Die kurzen Seitenwände des Rumpfes werden durch die Mauern gebildet. Die
                              vordere gebrochene Seite des Rumpfes besteht aus zwei Platten von Eisenblech (nicht
                              Gußeisen, da solches hier leicht springt). Die untere Platte setzt sich möglichst
                              scharf auf den obersten Roststab auf, und liegt in der geneigten Ebene des Rostes.
                              Die lichte Breite derselben wird bei 18 Zoll Weite des Rumpfes =
                              √(1,5² + 1²) = 1,8 Fuß = 1 Fuß 9 1/2 Zoll. Das Blech selbst ist
                              2 1/2 Zoll breiter, nämlich gleich 2 Fuß zu nehmen, um es mit dem obern senkrechten
                              Blech verbinden zu können. Auf jedem einzelnen Rostbalken wird es mit je 2 Schrauben
                              befestigt, für welche das Muttergewinde in den Rostbalken selbst eingeschnitten
                              wird.
                           Die Oeffnung, welche zwischen dem obersten Roststabe und dem untersten Rumpfbleche
                              entsteht, ist mit Thon oder Lehm dicht zu verschmieren, damit dort keine Luft
                              durchgeht und das Feuer nicht in den Rumpf brennt.
                           Das senkrecht stehende Blech der Vorderseite erhält eine Höhe von 18 Zoll. Beide
                              Bleche sind wo möglich aus altem Kesselbleche zu fertigen. Am obern Ende des
                              senkrechten Bleches ist ein gußeiserner Stab eingemauert, auf dem das senkrechte
                              Blech mit dem umgebogenen Ende ruht.
                           Die Hinterwand des Rumpfes wird schon durch die Mauerung gebildet, jedoch muß
                              daselbst eine gußeiserne Platte angebracht werden, welche die Oeffnungen zum
                              Durchfallen der Kohlen regulirt, da das Gewölbe in der Mitte bei der großen Breite
                              der Roste weit höher liegt, als an den Enden, so daß die Oeffnung in der Mitte
                              größer, und in Folge dessen die Kohlenbeschüttung stärker als an der Seite seyn
                              würde.
                           Die Oeffnung zum Durchfallen der Kohlen oder die lichte Entfernung der Unterkante der
                              oben besprochenen gußeisernen Platte von dem obersten Roststabe ist nicht unter 4
                              Zoll und nicht über 6 Zoll zu nehmen.
                           Sollen nur kleine durchgesiebte Kohlen (Gries) auf dem Roste verbrannt werden, so ist
                              4 Zoll ausreichend; sollen unreine Kohlenstücke mit verbrannt werden, so ist die Oeffnung
                              etwas größer, bis etwa 6 Zoll anzunehmen.
                           Die Befestigung dieser gußeisernen Platte geschieht durch eingemauerte eiserne
                              Bolzen. Auch kann dieselbe einige Zoll länger, als die Breite des Rostes gegossen,
                              und an beiden Enden eingemauert werden.
                           Der Boden des Rostes ist 2 Fuß über dem Fußboden des Kesselhauses angenommen, damit
                              die Asche leichter beseitigt und in einem vorgesetzten Wagen abgezogen werden
                              kann.
                           Zur Regulirung der dem Roste zuströmenden Luftmenge können vor dem Roste 4flügelige
                              Thüren aus Blech angebracht werden, denen die beiden gußeisernen Träger als Rahmen
                              dienen. Durch Verschließen derselben ist es möglich längere Zeit, z.B. über Nacht,
                              das Wasser im Kessel warm zu erhalten, und wird auch, bei gutschließendem
                              Rauchschieber, das Feuer nicht vollständig erlöschen, so daß am andern Morgen durch
                              Herstellung des Zuges dasselbe leicht wieder angefacht werden kann.
                           III. Lage und Abmessung an den Feuerungen. Im Allgemeinen
                              ist bei der Anlage dieser Feuerungen wegen der Mauerung und Lage derselben Folgendes
                              zu beobachten (s. Fig. 16): Die von dem Feuer berührten Mauerflächen sind sämmtlich 1/2
                              Stein stark mit feuerfesten Steinen zu verblenden, und den sämmtlichen Gewölben als
                              Mindestmaaß auf den Fuß Länge 1 Zoll Stichhöhe zu geben. Alle scharfen Ecken sind
                              bei der Mauerung zu vermeiden und ist dieselbe von geschickten Arbeitern und mit
                              Vorsicht zu fertigen; und ferner: 1) Der Boden des Rostes muß so tief unter der
                              Oberkante der Feuerbrücke liegen, daß nicht zu befürchten ist, daß die Asche, wenn
                              sie sich auch in größerer Menge ansammeln sollte, in den Zug oder in das Feuerrohr
                              hin fortgerissen würde, und ist daher dieser Höhenunterschied in allen Fällen nicht
                              unter 9 Zoll zu nehmen. 2) Ueber dem Boden des Rostes ist dem Gewölbe eine
                              hinreichende Höhe von 2 bis 3 Fuß zu geben, damit dieselbe durch Ansammeln von Asche
                              nicht beengt werden kann und stets der Raum für eine möglichst vollständige
                              Verbrennung der Kohlentheile vorhanden ist. Dieselbe wird im Scheitel des Gewölbes,
                              nach der Annahme von Oben, um eben so viel Zolle höher als der Kämpfer seyn, als die
                              Breite des Rostes in Fußen beträgt. 3) Die waagerechte Entfernung von der
                              Hinterkante des untersten Roststabes bis zur Vorderkante des Kessels
                              (unberücksichtigt des feuerfesten Futters) ist gleich der mittleren Höhe des
                              Gewölbes über dem Boden des Rostes 2 1/2 bis 3 Fuß zu nehmen. 4) Zunächst dem Rumpfe
                              oder Trichter ist die Kämpferlinie des Gewölbes nicht niedriger als die Unterkante
                              der gußeisernen Platte zu legen, da durch diese die Größe der Oeffnung zum
                              Durchfallen der Kohlen gebildet wird. Am besten wird man die Kämpferlinie gleich der größten Höhe dieser
                              Oeffnung legen, weil dann durch Heben oder Senken der Platte die Oeffnung höher oder
                              niedriger gemacht und für die Verbrennung von Gries oder von unreinen Kohlenstücken
                              eingerichtet werden kann.
                           Der Querschnitt der Zugöffnung an der Feuerbrücke ist zu 1/100 von der feuerberührten
                              Fläche des Kessels anzunehmen.
                           IV. Schüren der Treppenroste. Wie oben bemerkt, dient der
                              Rumpf zur Aufnahme der Kohlen, welche durch die 4 bis 6 Zoll hohe Oeffnung dem Roste
                              zugeführt werden. Der Rumpf muß stets mindestens bis zur halben Höhe mit Kohlen
                              angefüllt seyn, damit nicht Luft durch den Rumpf auf den Rost tritt und dadurch die
                              Kohlen im Rumpfe entzündet werden. Auch ist es nach den gemachten Erfahrungen
                              zweckmäßig, die Kohlen etwas angefeuchtet zu verwenden, was durch Zuleitung von
                              Wasser aus der Speiseröhre in einer hölzernen Rinne leicht bewirkt werden kann.
                           V. Anbringung der Dampf-Druckmesser, der
                                 Wasserstandszeiger und Probirhähne. Die Dampfdruckmesser,
                              Wasserstandszeiger und Probirhähne sind vor den Köpfen der Seitenmauern der Roste
                              anzubringen und die Dampf- und Wasserzuleitungs-Röhrchen der
                              Wasserstandsgläser und Probirhähne in die Seitenmauern der Roste hinter das
                              feuerfeste Futter in besondere Canäle zu legen, welche so weit sind, daß zwischen
                              den Röhren und den Canalwänden überall ein freier mit Luft angefüllter Spielraum von
                              mindestens 2 1/2 Zoll vorhanden ist.
                           VI. Vergleichung der Beschaffungs- und Erbauungskosten
                                 eines Treppenrostes mit denen eines Planrostes. 1) In der Dampfsägemühle
                              der Steinkohlengrube Gerhard liegen zwei vollkommen gleiche Kessel. Jeder derselben
                              besteht aus einem Hauptkessel von 4 Fuß Durchmesser bei 10 Fuß Länge und zwei
                              Vorwärmern von 2 Fuß Durchmesser und 12 Fuß Länge mit zusammen etwa 200 Quadratfuß
                              Feuerberührungsfläche. Der eine der Kessel ist mit einem Treppenroste, der andere
                              mit einem Planroste versehen. Der Treppenrost ist 60 Zoll lang und 42 Zoll breit;
                              der Planrost ist 42 Zoll lang und 42 Zoll breit.
                           Der erstere hat gekostet:
                           
                              
                                 für
                                 Guß- und Schmiedeeisen
                                 
                                   78 Thlr.
                                 
                              
                                 „
                                 Einmauerung mit Material
                                 
                                   42   „
                                 
                              
                                 
                                 
                                 –––––––––––
                                 
                              
                                 
                                 
                                 Zusammen
                                 120 Thlr.
                                 
                              
                           
                           Der zweite hat gekostet:
                           
                              
                                 für
                                 Guß- und Schmiedeeisen
                                 
                                   77 Thlr.
                                 
                              
                                 „
                                 Einmauerung mit Material
                                 
                                   73   „
                                 
                              
                                 
                                 
                                 –––––––––––
                                 
                              
                                 
                                 
                                 Zusammen
                                 150 Thlr.
                                 
                              
                           2) Auf dem Gegenortsschacht der Steinkohlengrube Duttweiler liegen ebenfalls mehrere
                              vollkommen gleiche Kessel. Dieselben bestehen aus einem Hauptkessel von 5 Fuß
                              Durchmesser und 25 Fuß Länge, und einem Vorwärmer von 2 1/2 Fuß Durchmesser und 22
                              Fuß Länge mit zusammen etwa 360 Quadratfuß Feuerberührungsfläche. Einer dieser
                              Kessel ist mit einem Treppenroste, die anderen sind mit Planrosten versehen. Der
                              Treppenrost ist 60 Zoll lang und 45 Zoll breit; die Planroste sind 60 Zoll lang und
                              48 Zoll breit.
                           Der erstere hat gekostet:
                           
                              
                                 für
                                 Guß- und Schmiedeeisen
                                 
                                   72 Thlr.
                                 
                              
                                 „
                                 Einmauerung mit Material
                                 
                                   45   „
                                 
                              
                                 
                                 
                                 –––––––––––
                                 
                              
                                 
                                 
                                 Zusammen
                                 117 Thlr.
                                 
                              
                           Die zweiten haben jeder gekostet:
                           
                              
                                 für
                                 Guß- und Schmiedeeisen
                                 
                                 152 Thlr.
                                 
                              
                                 „
                                 Einmauerung mit Material
                                 
                                   75   „
                                 
                              
                                 
                                 
                                 –––––––––––
                                 
                              
                                 
                                 
                                 Zusammen
                                 227 Thlr.
                                 
                              
                           3) Auf dem Wasserhaltungsschachte der Grube Reden liegen drei vollkommen gleiche
                              Kessel. Dieselben haben 7 Fuß Durchmesser bei 20 Fuß Länge und sind mit zwei
                              Feuerröhren von 33 Zoll Durchmesser versehen und besitzen somit etwa 565 Quadratfuß
                              Feuerberührungsfläche. Einer dieser Kessel ist mit einem Treppenroste, die beiden
                              anderen sind mit einem Planroste versehen. Der Treppenrost ist 60 Zoll lang und 40
                              Zoll breit; die Planroste sind 60 Zoll lang und 2 × 32 = 64 Zoll breit.
                           Der erstere hat gekostet:
                           
                              
                                 für
                                 Guß- und Schmiedeeisen
                                 
                                   72 Thlr.
                                 
                              
                                 „
                                 Einmauerung mit Material
                                 
                                   84   „
                                 
                              
                                 
                                 
                                 –––––––––––
                                 
                              
                                 
                                 
                                 Zusammen
                                 156 Thlr.
                                 
                              
                           Die letzteren haben jeder gekostet:
                           
                              
                                 für
                                 Guß- und Schmiedeeisen
                                 
                                 151 Thlr.
                                 
                              
                                 „
                                 Einmauerung mit Material
                                 
                                     4   „
                                 
                              
                                 
                                 
                                 –––––––––––
                                 
                              
                                 
                                 
                                 Zusammen
                                 155 Thlr.
                                 
                              
                           VII. Vergleichung des verwendeten Brennmaterials auf den
                                 vorstehenden Rosten unter annähernd gleichen Umständen bei dem Betriebe der
                                 Kessel. 1) Auf dem Treppenroste unter 1, VI. sind im Laufe eines Monats in
                              224 Stunden etwa 500 Ctr. Sägemehl mit 60 Ctr. Praschen gemischt verbrannt; mithin
                              in 1 Stunde 2,23 Ctr. Sägemehl und 0,27 Ctr. Praschen. Auf dem Planroste unter 1,
                              VI. sind im Laufe eines Monats in 570 Stunden etwa 750 Ctr. vorzügliche Stückkohlen
                              verbrannt; mithin in 1 Stunde 1,31 Ctr.
                           2) Auf dem Treppenroste unter 2, VI. sind im Laufe eines Monats in 422 Stunden 900
                              Ctr. Schlammkohlen und kleine Praschen mit 90 Wagen (à 10 Ctr. Steinkohlen-Inhalt) Sägemehl und Sägespäne
                              verbrannt; mithin in 1 Stunde 2,1 Ctr. Schlammkohlen und Praschen und 0,21 Wagen
                              Sägemehl und Holzspäne. Auf dem Planroste unter 2, VI. sind im Laufe eines Monats in
                              422 Stunden 1000 Ctr. gute verkäufliche Kohlen verbrannt; mithin in 1 Stunde 2,37
                              Ctr.
                           3) Da die kleinen Kohlen (Gries) der Grube Reden sich vor Allem zur vortheilhaften
                              Benutzung auf Treppenrosten eignen, so sind auf dieser Grube genauere Versuche
                              angestellt worden, und haben dieselben ergeben: daß auf dem Treppenroste unter 3,
                              VI. mittelst 1 Pfd. Grieskohlen = 5,6 Pfd. Wasser und auf dem Planroste mittelst 1
                              Pfd. Förderkohlen = 6,7 Pfd. Wasser verdampft werden. Dabei blieben bei der
                              Verwendung von Grieskohlen etwa 14,28 Proc. Asche und bei der Verwendung von
                              Förderkohlen etwa 11,5 Proc. Asche übrig.
                           Aus Vorstehendem geht hervor, daß die Anlagekosten der Treppenroste nicht höher sind
                              als die der Planroste, und ferner, daß wenn, wie jetzt für 100 Pfd. Grieskohlen der
                              Grube Reden 1 Sgr. und für 100 Pfd. Förderkohlen 4 Sgr. bezahlt wird, die Erzeugung
                              von 100 Pfd. Dampf mit Grieskohlen 2,14 Pfennige und mit Förderkohlen 7,16 Pfennige
                              kostet. Der mit Grieskohlen entwickelte Dampf ist also für 100 Pfd. um 5,02 Pfennige
                              billiger, als der mit Förderkohlen erzeugte Dampf.
                           Es würde z.B. das Brennmaterial einer 10pferdigen Dampfmaschine, die pro Stunde etwa 150 Pfd. Grieskohlen consumirt, im Jahre
                              bei 3600 Stunden Arbeitszeit kosten:
                           wenn Redengries angewandt wird
                           
                              
                              Textabbildung Bd. 154, S. 96
                              
                           wenn Reden-Förderkohlen angewandt werden
                           
                              
                              Textabbildung Bd. 154, S. 96
                              
                           Diese Zahlenverhältnisse gelten für eine Dampfmaschine, welche man auf der Grube
                              Reden abwechselnd mit Gries- oder mit Förderkohlen betreiben will. Bei Dampfmaschinen, welche
                              von jener Grube entfernt liegen, stellen sich die Zahlen etwas anders, indeß
                              sprechen dieselben immer noch zu Gunsten der Treppenroste.
                           In Ludwigshafen z.B. kommen zur Zeit 100 Pfd. Grieskohlen
                           
                              
                                 zu
                                 1 Sgr.
                                 Ankaufspreis und nahe
                                 
                              
                                 „  
                                 3   „
                                 Fracht, also überhaupt
                                 
                              
                                 ––––––––––––––
                                 
                                 
                              
                                 zu
                                 4 Sgr.
                                 zu stehen, während 100 Pfd. Förderkohlen kosten
                                 
                              
                                 
                                 4 Sgr.
                                 Ankaufspreis, nahe
                                 
                              
                                 
                                 3   „
                                 Fracht
                                 
                              
                                 ––––––––––––––
                                 
                                 
                              
                                 Summe
                                 7 Sgr.
                                 
                                 
                              
                           Hier wird demnach kosten die Erzeugung von 100 Pfd. Dampf mit Gruskohlen 8,57, mit
                              Förderkohlen aber 12,54 Pfennige.
                           Der Betrieb einer 10pferdigen Dampfmaschine wird aber bei jährlich 3600
                              Betriebsstunden daselbst kosten:
                           
                              
                              Textabbildung Bd. 154, S. 97
                              
                           Da nun auch die Unterhaltungs- und Reparaturkosten der Treppenroste bei
                              Anwendung von mageren Grieskohlen nicht theurer sind als die der Planroste, so ist
                              der große Vortheil der ersteren für die Feuerung mit mageren Grieskohlen außer jedem
                              Zweifel, und somit die Einrichtung von Treppenrosten zur Heizung von Dampfkesseln
                              und sonstigen größeren Feuerungen mit magerem Reden-Gries nur zu empfehlen.
                              (Eisenbahnzeitung, 1859, Nr. 37 und 38.)
                           
                        
                     
                  
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