| Titel: | Ueber die Kubicirungs-Apparate zur Eichung von Gasuhren (Gasmessern); von Prof. Dr. Rühlmann. | 
| Fundstelle: | Band 155, Jahrgang 1860, Nr. CII., S. 337 | 
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                        CII.
                        Ueber die Kubicirungs-Apparate zur Eichung
                           von Gasuhren (Gasmessern); von Prof. Dr. Rühlmann.
                        Aus den Mittheilungen des hannoverschen Gewerbevereins,
                              1859 S. 363.
                        Mit Abbildungen auf Tab.
                              V.
                        Rühlmann, über die Kubicirungs-Apparate zur Eichung von
                           Gasuhren.
                        
                     
                        
                           Nach einem königl. hannoverschen Gesetze vom 19. August 1836 darf in allen Fällen, wo
                              Verkäufe nach Maaß und Gewicht stattfinden, solches nur unter Anwendung gehörig
                              geeichter und gestempelter Maaße und Gewichte geschehen.
                           Seither erstreckte sich das Gesetz jedoch nicht auf den Verkauf des Leuchtgases,
                              welches sich neuerdings jedoch, bei der immer weiter greifenden Verwendung dieses
                              Gases zu öffentlichen und Privatzwecken, als wünschenswerth und nothwendig
                              herausstellte.
                           Das königlich hannoversche Ministerium des Innern hat daher (unterm 17. November
                              1859) eine Bekanntmachung erlassenDiese Bekanntmachung bestimmt Folgendes:§. 1. Das zum Messen des Leuchtgases bei dem Verkaufe nach dem Maaße
                                    bisher regelmäßig angewandte englische Maaß soll
                                    dabei vorerst auch ferner angewandt werden.§. 2. Zum Messen des Leuchtgases bei dem Verkaufe nach dem Maaße
                                    dürfen nur von einem Eichamts des Königreichs geeichte Gasmesser benutzt
                                    werden.§. 3. Es sind nur solche Gasmesser eichungsfähig, welche den in den
                                    §§. 4 bis 8 einschließlich enthaltenen Bestimmungen
                                    entsprechen.§. 4. Die Gasmesser müssen auf dem Principe einer um eine horizontale
                                    Achse rotirenden, zum Theil in Wasser oder eine andere tropfbare Flüssigkeit
                                    eintauchenden Blechtrommel beruhen.Die Trommel muß von einem luftdicht verlötheten metallenen Gehäuse, das
                                    zugleich als Wasser- und Gasbehälter dient, eingeschlossen seyn.§. 5. Damit der oberhalb des Wasserspiegels leer bleibende Theil der
                                    Trommel, welcher zur Aufnahme der zu messenden Gasmenge dient, einen
                                    unveränderlichen Kubikinhalt habe, muß eine Einrichtung dahin getroffen seyn
                                    daß der Wasserspiegelsich weder zum Nachtheil des Consumenten
                                    heben, noch zum Nachtheil des Gaslieferanten senken kann. Der Kubikinhalt
                                    des gedachten Theils der Trommel muß auf dem Trommelgehäuse mit einer
                                    dauerhaften Oel- oder Lackfarbe bezeichnet seyn.§. 6. Die Gasmesser müssen mit einem Zählwerke (s. g. Gasuhr) versehen
                                    seyn, das durch die Drehung der Trommel in Bewegung gesetzt wird und die
                                    Gasmenge, welche während der Drehung der Trommel durch dieselbe gegangen
                                    ist, in Kubikfußen des englischen oder des etwa gestatteten anderen Maaßes
                                    vor Augen stellt, wobei das Vielfache durch Producte der Zahl 10 ausgedrückt
                                    seyn muß.§. 7. Bei den zur Eichung gestellten Gasmessern muß das Zählwerk,
                                    damit dessen richtige Anordnung geprüft werden kann, frei liegen.Demnächst aber muß das Zählwerk in Verbindung mit dem Trommelgehäuse
                                    (§. 4) durch eine feste Umwandung, welche nur an einer Seite die Zahl
                                    der durch die Trommel gegangenen Kubikfuß Gas (§. 6) hinter einer
                                    Glasscheibe sichtbar werden läßt, der willkürlichen Veränderung entzogen
                                    werden.Das zu diesem Behufe zu benutzende metallene Kästchen (Zählwerkkästchen) muß
                                    zu dem in §. 11a bestimmten
                                    Zwecke bei den zur Eichung gestellten Gasmessern mit vorgelegt werden.§. 8. Die Gasmesser müssen die Menge des durch die Trommel gehenden
                                    Gases durch das Zählwerk bis auf eine Abweichung von höchstens 2 Proc.
                                    richtig nachweisen.§. 9. Die Prüfung der im §. 8 vorgeschriebenen Genauigkeit der
                                    Gasmesser hat dadurch zu geschehen, daß eine genau abgemessene Menge
                                    atmosphärischer Luft unter geeigneter Pressung mittelst eines dazu
                                    bestimmten Normal-Kubicirungsapparats durch den zu prüfenden
                                    Gasmesser getrieben und diese Menge mit der entsprechenden Anzeige des
                                    Zählwerks verglichen wird.§. 10. Das Verfahren des Eichamts bei dieser Prüfung und bei Prüfung
                                    der in den §§. 4 bis 7 einschließlich bestimmten übrigen
                                    Voraussetzungen der Eichungsfähigkeit der Gasmesser soll im Näheren durch
                                    eine Instruction geregelt werden.§. 11. Bei Eichung der Gasmesser ist der Eichungsstempel
                                    anzubringen:a. an einer Stelle des unteren, vorher an
                                    einigen Stellen festzulöthenden Randes des Zählwerkkästchens,b. an zwei Stellen des übergreifenden Randes der
                                    Vorderwand des Trommelgehäuses,c. an einer Stelle des übergreifenden Randes der
                                    Rückwand des Trommelgehäuses., welche sich auf das Messen des Leuchtgases bei dem Verkaufe nach dem Maaße so
                              wie auf die Eichung der Gasmesser bezieht. In letzterer Hinsicht wird es nicht ohne
                              Interesse seyn, hier Mittheilungen über die bei der gedachten Eichung angewendeten
                              Apparate und über verwandte Gegenstände zu finden.
                           Nach §. 9 jener Bekanntmachung, bildet ein höchst genauer
                              Kubicirungs-Apparat das Hauptgeräth des betreffenden Eichamts, vermittelst
                              welchem zur Prüfung der Richtigkeit und Genauigkeit der Gasuhren eine bestimmt
                              abgemessene Menge atmosphärischer Luft unter geeigneter
                              Pressung (1 bis 1 1/2 Zoll Wassersäule) durch die zu prüfende Gasuhr getrieben und
                              diese Menge mit der entsprechenden Angabe des zugehörigen Zählwerkes verglichen
                              wird.
                           Die Verwendung von atmosphärischer Luft statt des nachher mit der Uhr zu messenden
                              Leuchtgases führt zu gleichen Ergebnissen, während die betreffenden
                              Zusammensetzungen vereinfacht, die Herstellungskosten vermindert werden und das
                              ganze Eichungsgeschäft eine wesentliche Erleichterung erfährt.
                           
                           Referent benutzt die Gelegenheit zuerst auf den zweckmäßigen Kubicirungsapparat
                              aufmerksam zu machen, welcher bei den betreffenden königl. preußischen Eichämtern in
                              Anwendung gebracht wird.
                           Fig. 1 zeigt
                              diesen Apparat im Verticaldurchschnitte. Dabei ist A ein
                              hölzerner Bottich von 5 Fuß 6 Zoll (preuß. Maaß) Höhe, von etwa kegelförmiger
                              Gestalt (unten 3 1/2 Fuß, oben 3 Fuß äußerm Durchmesser), welcher beim Gebrauche bis
                              etwa auf 3 Zoll unterm oberen Rande mit Wasser gefüllt wird. In letzteres taucht
                              eine cylindrische, unten offene und oben geschlossene Glocke B aus Metallblech, von 5 Fuß Höhe und etwas über 2 1/2 Fuß Durchmesser im
                              Lichten, so daß der Querschnitt genau 5 Quadratfuß und der Rauminhalt 25 Kubikfuß
                              beträgt.Hierbei ist der Aufstellungsraum zu 11 Fuß Höhe (im Lichten) vorausgesetzt.
                                    Größere Höhen der Glocke und des Eichungsraumes werden auch in Preußen als
                                    erwünscht und das Eichungsgeschäft förderund bezeichnet.
                              
                           Die Glocke B hat ein Gewicht von 100 Pfund und der Druck
                              der darin abgesperrten atmosphärischen Luft beträgt bei 1 1/2 Zoll Wassersäule (der
                              gewöhnliche Manometerstand beim Eichen) 15 Pfund auf den Quadratfuß, also 75 Pfund
                              auf die ganze Querschnittsfläche der Glocke, wodurch, da dieser Druck (gegen den
                              Deckel) vertical aufwärts wirkt, für den Gleichgewichtszustand beim Aufzuge nur ein
                              Gegengewicht C von 25 Pfund erforderlich wird, wenn die
                              Glocke B mit ihrem untern Rande den Wasserspiegel gerade
                              berührt.
                           Um den Verlust an absolutem Gewichte auszugleichen, welchen die Glocke beim Einsinken
                              in das Wasser erfährt (beziehungsweise die auf der eingeschlossenen Luft ruhende
                              Pressung constant zu erhalten), ein Verlust, welcher (bei der Glocke Fig. 1) für jeden Fuß
                              Eintauchung beinahe 2 Pfd. beträgt, hat man die eben so bekannte wie sinnreiche
                              Anordnung getroffen, die Verbindungskette zwischen der Glocke B und dem Gegengewichte C so zu wählen, daß
                              der laufende Fuß derselben ein Pfd. wiegt. Die Geradführung der Glocke B wird durch an ihr befestigte vier Ohren b, b bewirkt, welche betreffende Leitstangen D, D aus Rundeisen gehörig umfassen.
                           Zur Abführung der Luft dient ein Kupferrohr E von 1 Zoll
                              lichter Weite, dessen innere, trompetenförmige Mündung über den Wasserspiegel
                              emporreicht, während das äußere Ende beinahe bis zur zu eichenden Gasuhr fortgeht,
                              mit dieser jedoch durch ein biegsames Gummirohr in geeignete Verbindung gesetzt ist.
                              Zur Sicherung der verticalen Stellung des Rohres E dient
                              ein in der Abbildung ohne Weiteres erkennbarer Dreifuß. Hölzerne Klötze g, g verhindern das Aufstoßen der Glocke auf den
                              horizontal am Boden
                              befindlichen Theil des Rohres E, wenn dieselbe ihren
                              tiefsten Stand erreicht hat.
                           Von den beiden Hähnen d und e
                              am äußeren Ende des Rohres E und nahe an demselben ist
                              der erste d einfach (gerade), der zweite e jedoch so gebohrt wie die Fig. 2 und 3 (in größerem Maaßstabe
                              als Fig. 1
                              gezeichnet) erkennen lassen.
                           Die Stellung Fig.
                                 2 des Hahnes e entspricht dem Niedergange der
                              Glocke B, also dem Ausströmen der atmosphärischen Luft,
                              wogegen Fig. 3
                              diejenige Stellung des Hahnes e ist, welche genommen
                              werden muß, wenn man die Glocke B wieder emporziehen
                              will, der atmosphärischen Luft also Eintritt gestattet.
                           a ist endlich ein Hahn zum zeitweiligen Ablassen des
                              Sperrwassers, so wie f ein Pfropf in der Luftröhre E, um etwa in dieselbe gekommenes Wasser entfernen zu
                              können.
                           Daß überdieß an der äußeren Mantelfläche der Glocke B
                              eine Scala angebracht ist (ähnlich wie bei dem zweiten zu beschreibenden
                              Kubicirungs-Apparate Fig. 4), um die Menge der
                              Kubikfuße Luft ablesen zu können, welche beim Niedergange der Glocke durch das Rohr
                              E und durch die damit in Verbindung gebrachte Gasuhr
                              entweicht, bedarf wohl kaum der Erwähnung.
                           Um beim Niedergange der Glocke nach Durchlaufung eines gewissen Weges den
                              Abschlußhahn d selbstthätig zu machen, d.h. den
                              Verschluß desselben ohne Zuthun eines Arbeiters zu bewirken und so das weitere
                              Niedersinken der Glocke zu verhindern, hat man mit der Hahnachse einen Arm d, k in Verbindung und auf demselben eine Kugel h als Gegengewicht verschiebbar angebracht. Das Ende k dieses Armes stützt sich auf den einen Arm eines
                              Winkelhebels g, während dessen anderer (verticaler) Arm
                              durch einen Haken am doppelarmigen Hebel f festgehalten
                              wird.
                           An der Glocke B befindet sich ferner ein beliebig höher
                              oder tiefer zu stellender Stift, welcher, nach dem gewünschten Niedergange der
                              Glocke, gegen den linken Arm von f stößt, g von dem vorgedachten Haken auslöst, dem Hebelende k seine Stütze raubt, dem Gewichte h eine nach unten gerichtete Schwingung gestattet und
                              dabei den Hahn d verschließt.
                           Um mehrere hinter einander aufgestellte Gasuhren durch denselben aus der Röhre
                              tretenden Luftstrom eichen, dabei aber auch gleichzeitig die damit verbundenen
                              Pressungsabnahmen, welche durch die vermehrten Widerstände erzeugt werden, bestimmen
                              zu können, bedarf man außer dem Manometer c eines
                              zweiten, was man an der Ausströmungsöffnung der letzten Gasuhr anbringt. Fig. 10 laßt
                              ein derartiges Manometer im Verticaldurchschnitte erkennen. Dasselbe besteht aus
                              einem Messingcylinder 
                              d, durch dessen Boden ein ebenfalls messingenes Rohr b geführt ist, welches mit seiner Mündung beinahe bis
                              zum Deckel von d reicht. Dieser Deckel ist mit einem
                              Ausflußrohre e versehen, dessen Querschnitt mit dem von
                              d übereinstimmt und welches mittelst eines Hahnes
                              f entsprechend abgesperrt werden kann.
                           Mit dem innern Raume von d communicirt ferner noch
                              vermöge eines untergeschrobenen Messingstückes ein Glasrohr c, c, in welchem eine Theilung nach Linien eingeätzt ist.
                           Endlich ist noch auf eine Hülse a, a aufmerksam zu
                              machen, mittelst welcher das Aufstecken des Manometers auf einen Träger möglich
                              wird.
                           Beim Gebrauche wird das Manometer mit dem Rohre b auf das
                              Ausströmungsrohr der letzten Gasuhr gesteckt,In Preußen gestattet man die Aufstellung von höchstens 5 gleichzeitig zu
                                    eichenden Gasuhren hinter einander. Dabei wird, der Spannungsabnahme der
                                    Luft wegen, die Trommel der letzten eingespannten Gasuhr etwas mehr
                                    Umdrehungen machen müssen um gleiche Gasmengen durchzulassen, als die
                                    Trommel der ersten. Der Unterschied ist jedoch höchst gering, beispielweise
                                    bei Abnahme der Spannung um 1 Zoll Wassersäule, kaum 2 5/8 auf 1000 oder
                                    etwa 1/4 Procent, was von der überhaupt gestatteten Abweichung bei der
                                    Messung um 2 Procent (man sehe auch § 8 der oben mitgetheilten
                                    hannoverschen Verordnung) nur etwa den achten Theil ausmacht. nachdem vorher durch c, bei geöffnetem Hahne f, eine entsprechende Menge Wasser in das Innere von d gebracht wurde, welches sich, wenn die innere Luft
                              zusammengedrückt ist, offenbar in d niedriger als in c stellt und so das Mittel zum Ablesen der bemerkten
                              Pressungsdifferenz liefert. Dabei ist die Oeffnung des Hahnes f so zu reguliren, daß die Geschwindigkeit des ausströmenden Gases und
                              folgeweise die Umdrehzahl der Gasuhrtrommeln diejenige Geschwindigkeit nicht
                              übersteigt, welche allein im Stande ist, ein ruhiges und gleichmäßiges Licht zu
                              liefern. Durchschnittlich läßt man 120 Trommelumdrehungen pro Stunde geschehen, welche man jedoch gern, zur Abkürzung des
                              Eichungsgeschäfts durch Stellung des Hahnes f
                              (Erweiterung der Ausflußöffnung) auf 150 Umdrehungen pro
                              Stunde steigert, diese aber auch als die größte zulässige Geschwindigkeit
                              betrachtet.
                           Unter Voraussetzung letzterer Umdrehzahl pro Stunde
                              stellt sich die Zeitdauer einer Operation, für 25 Kubikfuß des
                              Kubicirungs-Apparates (Fig. 1) wie folgt:
                           
                           
                              
                                 
                                 
                                    Zeit in
                                       Minuten
                                    
                                 
                              
                                 
                                    
                                    Gasmesser
                                       für
                                    
                                 für25 Kubikfuß.
                                 welchedas Durchströmenvon 1
                                    Kubikfußerfordert.
                                 
                              
                                     2 Flammen
                                 oder 1/16 Kbf. Trommelinhalt
                                        160
                                 6 2/3
                                 
                              
                                     3      „
                                   „    1/8    
                                    „            
                                    „
                                 80
                                 3 1/5
                                 
                              
                                     5      „
                                   „    1/4    
                                    „            
                                    „
                                 40
                                 1 3/5
                                 
                              
                                   10      „
                                   „    1/2    
                                    „            
                                    „
                                 20
                                    4/5
                                 
                              
                                   20      „
                                   „    1        „            
                                    „
                                 10
                                    2/5
                                 
                              
                                   30      „
                                   „    1
                                    1/2  „            
                                    „
                                        6
                                    2/3
                                      3/10
                                 
                              
                                   50      „
                                   „    2        „            
                                    „
                                  5
                                    1/5
                                 
                              
                                   60      „
                                   „    3        „            
                                    „
                                        3
                                    1/3
                                      4/25
                                 
                              
                                   80      „
                                   „    4        „            
                                    „
                                        2
                                    1/2
                                      3/25
                                 
                              
                                 100      „
                                   „    5        „            
                                    „
                                  2
                                      2/25
                                 
                              
                           Bevor wir jetzt den Gang des Eichverfahrens besprechen, wird es angemessen seyn, den
                              zweiten Kubicirungsapparat, in Fig. 4 bis Fig. 9 dargestellt, zu
                              beschreiben, welcher gegenwärtig im Eichamte der Residenzstadt Hannover aufgestellt
                              ist und mit Hülse dessen vorerst alle Gasuhren des
                              Königreichs Hannover geeicht werden sollen.
                           Durch zufällige Umstände veranlaßt, wurde dieser Apparat aus England bezogen, gleicht
                              aber demungeachtet, dem Princip nach, in der Hauptsache, dem vorher beschriebenen,
                              so wie auch der Rauminhalt der Glocke B 25 Kubikfuß,
                              jedoch, nach der Bestimmung der hannoverschen Bekanntmachung über die Eichung der
                              Gasuhren, englisches Maaß, beträgt. Der hölzerne Wasserbottich des Apparates Fig. 1 ist hier
                              durch einen aus Eisenblech ersetzt, so wie auch die Führung beim Auf- und
                              Absteigen der Glocke B in etwas anderer Weise bewirkt
                              wird. An zwei gegenüber liegenden Seiten des Wasserbottichs A sind nämlich hohle Blechständer C befestigt,
                              die oben durch einen halbcylindrischen, hohlen Querbalken D mit einander verbunden sind. Die inneren eben gestalteten
                              Begränzungsflächen der Ständer C, C sind mit
                              vorspringenden, metallenen Leisten c, c versehen, an
                              welchen zwei Leitrollen a, a (Fig. 4 und Fig. 7 im Grundrisse)
                              entsprechend gleiten. Außerdem erhält die Glocke noch eine zweite Führung innerhalb
                              an dem Mantel des Luftausströmungsrohres I
                              Fig. 4.,
                              welche Anordnung auch in Fig. 9 noch besonders im
                              Grundrisse dargestellt ist. An dem untern Rande der Glocke hat man zu gedachtem
                              Zwecke drei radial (Fig. 9) gerichtete Arme k angebracht, die in
                              der Mitte einen Ring tragen, auf welchem drei Frictionsrollen h (auch Fig. 5 sichtbar) befestigt sind, die sich entsprechend gegen den äußeren
                              Umfang des Rohres I legen und beim Auf- und
                              Niedergange der Glocke daran fortrollen.
                           
                           Damit die Glocke B bis zum Boden des Bottichs A herabgehen kann, hat man das Rohr I durch den Boden hindurchtreten lassen (man sehe Fig. 5) und
                              dort dasselbe nochmals an einem Ring befestigt, der durch sechs radiale Arme
                              gehalten wird, die gleichzeitig zur Verstärkung des Bottichbodens dienen. (Man sehe
                              hierzu Fig. 5
                              und besonders die Grundrißfigur 8.)
                           Der Deckel der Glocke B ist, wie aus der Grundrißfigur 6
                              erhellt, ebenfalls durch sechs radiale Blechstreifen verstärkt und trägt in seiner
                              Mitte eine Büchse C, in welcher ein Seil gehörig
                              befestigt ist.
                           Dieß Seil tritt frei durch eine Oeffnung im Querbalken D,
                              ist weiter über eine feste Rolle H, von 2 Fuß
                              Durchmesser, geschlagen und endlich am andern Ende mit einem constanten, gußeisernen
                              Gewichte F belastet, dessen Größe durch scheibenförmige
                              Zulage-Gewichte G nach Umständen vermehrt werden
                              kann. Der Umfang der Rolle H beträgt 6,28 Fuß, so daß
                              dem ganzen Wege der Glocke beim Auf- und Absteigen (circa 5 Fuß) keine volle Umdrehung der Rolle entspricht. Die Achse e der Rolle läuft auf Frictionsrollen d, d (Fig. 6), die von den
                              Ständern E getragen werden, welche auf dem Querbalken
                              D befestigt sind.
                           Um den Gewichtsverlust auszugleichen, welchen die Glocke B beim Eintauchen in das Sperrwasser während ihres Niederganges erfährt,
                              ist auf der Welle e, e,
                              Fig. 5 und
                              6, noch
                              ein spiralförmiger Arm f befestigt und an dessen
                              äußerstem Ende ein kleines Gewicht g an einer Kette
                              (Fig. 5)
                              aufgehangen, welche sich beim Niedergange der Glocke um die Spirale f wickelt und dabei das Gewicht g höher hebt. Hiernach erkennt man leicht wie das Drehmoment der Glocke um
                              die Achse e, e (bei gleichbleibendem Hebelarme) in jedem
                              Augenblicke dem Drehmomente des Gewichtes g um dieselbe
                              Achse (bei veränderlichem Hebelarme von g) gleich angeordnet werden kann, was auch bei der
                              Ausführung erreicht ist, indem der Apparat in dieser Beziehung nichts zu wünschen
                              übrig läßt.
                           Das Leitungsrohr für die atmosphärische Luft, welche beim Niedergange der Glocke
                              durch das Rohr I nach den zu eichenden Gasuhren
                              getrieben werden soll, ist beliebig links oder rechts bei n
                              Figur 4 zu
                              befestigen. Wird das Abführrohr rechts angebracht und man
                              will die Glocke B mit atmosphärischer Luft füllen, so
                              schließt man den Hahn p
                              Fig. 4, öffnet
                              o und belastet F
                              entsprechend, worauf die äußere Luft durch n links
                              eintritt und in die Glocke strömt, während diese gleichzeitig in entsprechendem
                              Maaße aufwärts steigt. Ist die Glocke auf der beabsichtigten Höhe angelangt, so
                              schließt man o und entfernt so viel Zulagegewicht G bis ein bei l an dem
                              außerhalb befindlichen Abflußrohre I angebrachtes
                              Manometer m die gewünschte Spannung der innern Luft anzeigt. Um die nach
                              Oeffnen des Hahnes p aus der Glocke (nach der Gasuhr
                              hin) entweichende Luftmenge nach Kubikfußen (und Bruchtheilen) ablesen zu können,
                              ist an der Glocke B eine entsprechend getheilte Scala
                              s (Fig. 5) festgeschroben, so
                              wie an dem Bottich A ein fester Index f (Fig. 4 und 5).
                           Alle weiteren Anordnungen dürften aus den bloßen Betrachtungen der Figuren erhellen,
                              beispielweise der Zweck des (Ablaß-) Hahnes b,
                              des Schuhes q zum Reinigen des Rohres I, u.s.w.
                           Die Art der Verwendung der beschriebenen Kubicir-Apparate zum Eichen der
                              Gasuhren ist selbstredend höchst einfach.
                           Man füllt zuerst (nach eingebrachtem Sperrwasser) die als Luftbehälter dienende
                              Glocke B durch Aufziehen derselben und regelt, bei
                              geschlossener Ausflußöffnung, durch Beachtung des Nullpunktes der Scala s (Fig. 4 und 5) mit Hülfe des Zeigers
                              t, so wie durch Auflegen oder Abnehmen von
                              Gewichtsscheiben G den Druck der eingeschlossenen Luft
                              derartig, daß das Manometer c
                              Fig. 1 oder
                              m
                              Fig. 5 einen
                              Wasserstand von 1 1/2 Zoll Höhe zeigt, ein Druck, welchen die königlich preußische
                              Instruction für Eichmeister (Berlin, den 10. Juli 1853) vorschreibt.Die erwähnte königlich preußische Instruktion hat dem Verfasser gegenwärtigen
                                    Aufsatzes bei Abfassung derselben überhaupt vorgelegen. Die zu prüfenden Gasuhren werden, wie Fig. 1 erkennen läßt, auf
                              eine horizontale Tischplatte (beim Eichamte Hannover ein ganz aus Stein erbauter
                              Tisch) gesetzt, durch Gummirohre mit dem Ausflußrohre der Luft vom Apparate in
                              Verbindung gebracht, das Zählwerk über der Uhr auf Null gestellt und die Uhr so mit
                              Wasser gefüllt, daß der höchstmögliche Wasserstand erreicht wird. Hierauf öffnet man
                              den Ausflußhahn e
                              Fig. 1 (bringt
                              ihn in die Stellung von Fig. 2) oder öffnet p
                              Fig. 4, läßt
                              die Luft durch die Uhren strömen, schließt den Ausflußhahn, wenn 20 Kubikfuß Luft
                              ausgeflossen sind, und beobachtet die Uebereinstimmung der Angaben am Zählwerke der
                              Uhr mit der Scala der sinkenden Glocke B des
                              Kubicir-Apparates.
                           Bei Gasuhren bis zu drei Flammen reicht gewöhnlich eine Probe aus, welche etwas über
                              eine Stunde Zeit erfordert.Diese Zeit erklärt sich aus der bereits Seite 342 aufgeführten Tabelle. Größere Gasmesser erfordern mehr als eine Probe. So machen beispielweise
                              Gasuhren für 5 Flammen wenigstens zwei Proben, die für 10 Flammen wenigstens vier
                              Proben etc. nöthig, wobei man überall im Auge behält, daß etwaige Abweichungen der
                              Angaben zwischen Uhrzählwerk und Glockenscala das zulässige Maximum von 2 Procent (man sehe oben
                              mitgetheilte königl. hannoversche Bekanntmachung §. 8) nicht überschreiten.
                              Gewöhnlich notirt man die betreffenden Angaben, so oft 5 Kubikfuß Luft durch die
                              Uhren gegangen sind.
                           Zu bemerken ist übrigens noch, daß die Glocke B
                              gewöhnlich 1/2 bis 1 Kubikfuß höher gehoben wird als für die beabsichtigte Messung
                              gerade nöthig ist, weil wegen der Zusammendrückbarkeit der in ihr abgesperrten Luft
                              eine Senkung stattfindet.
                           Bei der Aufstellung von 3 bis 4 zu eichenden Gasuhren hintereinander kann für jede
                              einzelne Uhr, die erste mitgerechnet, ein Druckverlust von 2 Linien (bis zur Größe
                              von 10 Flammen-Gasuhren) angenommen werden. In mehrfacher Hinsicht wird es
                              als vortheilhaft bezeichnet, den ersten Kubikfuß der durchgehenden Luft nach der
                              Zeit zu beobachten, um den Hahn e des äußersten
                              Manometers Fig.
                                 10 darnach reguliren zu können, dessen Stellung nachher während der ganzen
                              Arbeit mit denselben Uhren unveränderlich bleibt. Als eine ebenfalls wesentliche
                              Bedingung für ein sicheres Zählen wird die Uebereinstimmung der Temperaturen von
                              Luft und Wasser bezeichnet.
                           Weitere Mittheilung über die praktische Handhabung des hannoverschen
                              Kubicirungs-Apparates und verwandter Gegenstände hofft Referent vielleicht
                              dann machen zu können, wenn die Erfahrungen, welche man beim Eichen (vom 1. Januar
                              1860 bis zum 1. Julius 1861) machen wird, entsprechendes Material an die Hand
                              geben.
                           
                        
                     
                  
               Tafeln
