| Titel: | Ueber das Verhältniß zwischen den Productionskosten des Maschinentorfs und des Stichtorfs; von Dr. F. H. Schröder, Lehrer an der Baugewerkschule zu Nienburg a. d. Weser. | 
| Autor: | F. H. Schröder | 
| Fundstelle: | Band 157, Jahrgang 1860, Nr. XIII., S. 39 | 
| Download: | XML | 
                     
                        
                        XIII.
                        Ueber das Verhältniß zwischen den
                           Productionskosten des Maschinentorfs und des Stichtorfs; von Dr. F. H. Schröder, Lehrer an der
                           Baugewerkschule zu Nienburg a. d. Weser.
                        Schröder, zur Torfbereitungsfrage.
                        
                     
                        
                           Die Angaben und Berechnungen in meiner Abhandlung „zur
                                 Torfbereitungsfrage“ in diesem Journal Bd. CLVI S. 128 unterwirft Prof. Dr. August Vogel
                              jun. in seiner Abhandlung „über das Verhältniß
                                 des Maschinentorfs zum Stichtorf“ ebendaselbst S. 302 einer Analyse,
                              welche schließlich zu dem Resultate zu führen scheint, daß meine Mittheilungen auf
                              verschiedenen wesentlichen Irrthümern beruhen, sowohl meine Berechnungen über die
                              Productionskosten des Stichtorfs an und für sich, als auch die Behauptung, daß der
                              von mir näher geschilderten Gewinnungsart des Stichtorfs gegenüber dort, wo das Moor
                              überhaupt die Gewinnung des Torfes als Stichtorf zuläßt und wo derselbe sich für den
                              gewöhnlichen Gebrauch eignet, eine erfolgreiche Concurrenz der künstlichen
                              Torfbereitung nicht zu erwarten sey.
                           Außer den eigentlich sachlichen Bemerkungen bringt Vogel
                              auch noch verschiedene persönliche Bemerkungen. Zur Erwiederung auf die letzteren
                              glaube ich aber den Raum in diesem Journal nicht in Anspruch nehmen zu dürfen, und
                              gehe deßhalb über dieselben hinweg, um nur die sachlichen Bemerkungen Vogel's vom rein sachlichen Standpunkte aus einer
                              Revision zu unterwerfen. Von Vogel's eigenen
                              Erklärungen:
                           
                              
                                 1)
                                 daß die Torfindustrie von so allgemeiner Bedeutung, daß
                                    jeder Beitrag zur Kenntniß derselben nur erwünscht seyn könne, und
                                 
                              2)daß, wenn meine Angaben wegen der Productionskosten des
                                    Stichtorfs richtig wären, diese Thatsache allerdings eine für die
                                    Torfindustrie höchst wichtige, und mein Verdienst, wenn ich es möglich
                                    machte allenthalben dasselbe Resultat zu erzielen, kein geringes seyn
                                    müßte,
                              
                           nehme ich mit Freuden Kenntniß, und erinnere hierbei noch
                              ausdrücklich daran, daß die von mir angegebenen Productionskosten des Stichtorfs für
                              hohe Tagelöhne gelten, also selbstverständlich diese Kosten bei niedrigeren
                              Tagelöhnen sich entsprechend niedriger stellen müssen.
                           Wenden wir uns nun zu der Revision von Vogel's
                              Analyse.
                           
                           Meine Berechnung der geringsten Productionskosten des
                              Stichtorfs in Bayern, begründet auf Vogel's Angabe:
                              „rechnet man nur den geringsten Preis, der in der Regel für Stechen,
                                 Trocknen und Abliefern bezahlt wird, nämlich 50 Kreuzer per 1000 Stück (mit einem Gewichte von 438 Pfd. nach Vogel's Angabe)“, zu 11 1/2 Kreuzer per Centner, scheint derselbe als richtig anzuerkennen.
                              Uebrigens ist die Zahl 11 1/2 von Vogel ohne alle
                              Veranlassung in 10 bis 12 geändert. Ob übrigens diese Zahl nach Vogel's eigenen Angaben, wie wir weiter unten sehen
                              werden, vielleicht in 15 1/2 geändert werden müßte, das kommt hier noch nicht in
                              Betracht.
                           Vogel findet nun:
                           1) daß ich in meiner Mittheilung die Verschiedenheit der natürlichen Eigenschaften
                              des Torfes und der Moore, und alle daraus hervorgehenden Konsequenzen, insbesondere
                              auch die Größe der Leistungsfähigkeit eines Arbeiters gänzlich unberücksichtigt
                              lasse;
                           2) daß ich eine ganze Reihe von unvermeidlichen Kosten bei Berechnung der
                              Productionskosten des Stichtorfs außer Acht lasse, und endlich
                           3) daß nach meinen Mittheilungen auf einem Torfwerke nach dem Muster der Staltacher
                              Anlage in Ostfriesland die Productionskosten für Maschinentorf geringer seyn würden
                              als für Stichtorf.
                           Die Verschiedenheit der chemischen und physikalischen Eigenschaften der einzelnen
                              Torfsorten kommt bei der vorliegenden Frage nicht weiter in Betracht, als soweit ich
                              sie a. a. O. schon berücksichtigt habe, und soweit die Eigenschaften des Torfes und
                              des Moores als allgemein bekannt anzusehen sind. Ich vermeide deßhalb auch hier
                              wieder alle weiteren Erörterungen wegen dieser Eigenschaften. Die geognostische
                              Bedeutung des Torfes kommt bei der vorliegenden Frage gar nicht weiter in Betracht,
                              und eben so wenig die industrielle Bedeutung, da ja ausdrückliche Voraussetzung ist,
                              daß der gewöhnliche Stichtorf überhaupt die für die beabsichtigte Verwendung
                              erforderlichen Eigenschaften besitzt. Wenn irgendwo aus irgendwelchen Gründen der
                              Stichtorf weder roh, noch als Dörrtorf brauchbar ist, dagegen anderweitige
                              Torfpräparate anwendbar sind, dann kann überhaupt von keiner Vergleichung des
                              Preises die Rede seyn. Ob vielleicht namentlich zur Darstellung gepreßter
                              Torf-Kohks nicht auch der Stichtorf am besten als Material gebraucht wird,
                              darauf komme ich vielleicht später einmal zurück; bei der jetzigen Untersuchung
                              kommen alle derartigen Fragen nicht in Betracht.
                           Die Möglichkeit der von mir angegebenen Leistungsfähigkeit eines Arbeiters stellt Vogel, wenn auch nicht direct, so doch auf eine
                              hinreichend verständliche
                              Art in Abrede. Ich wiederhole, daß ich persönliche Debatten hier vermeide und wende
                              mich zur Sache.
                           Nach Vogel's Angaben ist die mittlere Arbeitsleistung von
                              einem Stecher mit zwei Gehülfen zum Abfahren und
                              Aufschichten der Torfsoden auf den bayerischen Mooren 5000 bis 6000 Stück per Tag, und nach meinen Angaben die mittlere
                              Arbeitsleistung von zwei Stechern mit drei oder vier
                              Gehülfen auf den ostfriesischen Mooren 12000 Stück per
                              Tag. Es findet somit in der Arbeitsleistung eines Stechers, nach der Stückzahl der
                              Soden bemessen, keine bedeutende Differenz statt, und es war also von Vogel unnöthige Mühe, die bayerischen Torfarbeiter in
                              Schutz zu nehmen. Die Arbeitsleistung, nach der Masse des geförderten Materials
                              bemessen, ist freilich sehr verschieden, weil bei der ostfriesischen Methode des
                              Stiches die Soden bedeutend größer sind, als bei der bayer. Methode; aber so lange
                              die Stücke ein gewisses Maaß nicht überschreiten, als welches etwa die Größe der
                              ostfriesischen Soden zu 1/4 Kubikfuß mit einem Gewicht von etwa 12 1/2 Pfd.
                              anzusehen seyn möchte, ist die Arbeit wesentlich von der Stückzahl, weniger von der
                              Größe der Soden abhängig. Wenn Vogel übrigens meine
                              Angabe (a. a. O. S. 131) über die Arbeitsleistung einer Arbeitergruppe mit zwei Stechern
                           
                              „Bei mäßiger Arbeit (d.h. im Accord) werden in einem Tage 3000 Kubikfuß
                                 (12000 Soden) gefördert... so ist es doch nicht selten, daß tüchtige Arbeiter
                                 bei täglich etwa 15 Stunden effectiver Arbeitszeit...
                                 täglich 4200 Kubikfuß (16800 Soden) produciren“
                              
                           übersetzt in die Worte (a. a. O. S. 304)
                           
                              „Nach den Angaben Schröders liefert ein
                                 Stecher... mit Leichtigkeit in einem Tage 12000 bis
                                 16000 Torfstücke“
                              
                           so ist dieß, wenn auch mehrfach wiederholt, wohl nur als
                              Flüchtigkeitsfehler anzusehen. Uebrigens hat bekanntlich bei Accordarbeit der
                              Arbeitgeber von der größeren Arbeitsleistung des Arbeiters keinen directen Vortheil.
                              Die Verschiedenheit in der natürlichen Eigenschaft der Moore, die wohl von Jedem
                              anerkannt wird, der überhaupt irgend eine Kenntniß von den Mooren hat, scheint also
                              in Hinsicht auf die Arbeitsleistung doch keinen so bedeutenden Einfluß
                              auszuüben.
                           In welcher Weise das Vorkommen der Krüppelföhre auf den bayerischen Hochmooren die
                              Arbeit erschwert, kann ich, da mir diese Moore nicht aus eigener Anschauung bekannt
                              sind, und da Vogel keinerlei bestimmte Angaben darüber
                              macht, nicht beurtheilen, kann das Hinderniß aber nicht für so gewaltig halten, da
                              ja nach Vogel's eigenen Angaben bei dem Staltacher Werke
                              Stücke von 1 Kubikfuß durch „kräftige Stöße“
                              abgestochen werden,
                              während ich doch nur Stücke von 1/4 Kubikfuß verlange. Daß übrigens alle holzigen
                              Bestandtheile des Moores die Arbeit erschweren, ist bekannt; es ist aber wohl zu
                              beachten, daß die Hauptarbeit bei dem Zerschneiden des Moores durch Stöße von Oben
                              herab mit einem schweren Eisen, dem „Stücker“ ausgeführt wird,
                              und daß hierbei den Gesetzen der Mechanik entsprechend etwaige holzige Bestandtheile
                              des Moores bei weitem so hinderlich nicht sind, wie die in den unteren und mittleren
                              Schichten mancher ostfriesischen Moore nicht selten in großer Menge vorkommenden
                              langfaserigen zähen Reste von Blättern der Sumpfpflanzen (Eriophorum vaginatum nach Grisebach's
                              Untersuchungen), die gern vor dem Stücker in der weichen Torfmasse ausweichen, ohne
                              zerschnitten zu werden, während das Holz demselben einen festen Widerstand
                              entgegensetzt und somit leichter zu durchschneiden ist. Sollte übrigens das Moor
                              irgendwo in seiner ganzen Masse derartig mit dicken Wurzeln durchsetzt seyn, daß die
                              Holzhacker an die Arbeit müssen, nun dann hört wohl die Anwendbarkeit jeder Methode
                              des Torfstichs auf. Da übrigens, wie gesagt, Vogel keine
                              näheren Angaben über dieses Hinderniß macht, so ist auf die allgemeine Behauptung,
                              daß die Krüppelföhre ein bedeutendes Hinderniß für die Uebertragung der
                              Arbeitsleistung sey, wohl kein großes Gewicht zu legen. Ich glaube sogar nach dem
                              Gewichte, welches Vogel auf dieselbe legt, vermuthen zu
                              dürfen, daß die bayerischen Moore im Ganzen leichter zu
                              bearbeiten sind als die oftfriesischen. Doch darauf brauchen wir hier nicht weiter
                              einzugehen.
                           Der Behauptung Vogel's: „Ebensowenig wäre auf
                                 den meisten Hochmooren das Abfahren einer solchen Anzahl Torfstücke durch einen
                                 einzigen Arbeiter auf Schiebkarren an die bestimmten Trockenplätze
                                 möglich,“ habe ich im Grunde nur die einfache Erklärung
                              entgegenzusetzen, daß meine Angaben auf allgemein bekannten und von mir selbst
                              hinlänglich beobachteten Thatsachen beruhen. Es versteht sich übrigens von selbst,
                              daß die Moore entwässert und daß die Schiebkarren passend gebaut seyn müssen. Ein
                              durchaus nicht entwässertes Moor kann bekanntlich meistens auch von Menschen ohne
                              Belastung nur mit Lebensgefahr betreten werden, gehörig entwässert wird aber jedes Moor sehr bald so fest, daß Schiebkarren darauf
                              gebraucht werden können. Freilich müssen die Räder sehr breit seyn, dürfen auch
                              keine eisernen Bänder haben. Auch sind namentlich die zum Gebrauche beim Torfgraben
                              bestimmten Schiebkarren so gebaut, daß der Schwerpunkt der Ladung weit vom Rade
                              entfernt liegt, also ein bedeutender Theil der Last von dem Karrenschieber getragen
                              werden muß. Ein Schiebkarren von gewöhnlicher Bauart, wo fast die ganze Last auf dem
                              Rade ruht, und dann vielleicht noch gar mit schmalem eisenbeschlagenem Rade, würde freilich auch auf
                              dem festesten Moore wohl nicht zu gebrauchen seyn. – Vielleicht hat Vogel bei seiner Behauptung eine andere Anordnung der
                              Trockenplätze vor Augen, als die von mir angegebene. Ich erinnere deßhalb daran, daß
                              diese Plätze neben der Grube nur 10 Fuß von derselben entfernt, und in einer Breite
                              von höchstens 50 Fuß liegen.
                           Ich muß hiernach mit der größten Bestimmtheit behaupten, daß die auf den
                              ostfriesischen Mooren mögliche Arbeitsleistung, natürlich von gehörig eingeübten
                              Arbeitern, auch auf andere Moore übertragen werden kann, sofern dieselben gehörig
                              entwässert sind. Ganz specielle locale Differenzen können, wie oben schon bei
                              Besprechung der holzigen Bestandtheile erwähnt ist, hier nicht in Betracht kommen.
                              In wie weit derartige Differenzen, von denen ich aus meiner eigenen Erfahrung
                              mehrere aufführen könnte, sogar großentheils schließlich die Productionskosten des
                              Torfes nur scheinbar erhöhen, darauf kann ich an diesem Orte nicht weiter eingehen.
                              Ich will übrigens noch ausdrücklich daran erinnern, daß selbst bei ungeübten
                              Arbeitern, also geringerer Arbeitsleistung, aber niedrigeren Tagelöhnen die Kosten
                              sich wohl ziemlich auf denselben Betrag belaufen würden.
                           Vogel gelangt nun ferner (a. a. O. S. 304)
                              „durch eine genaue Kritik meiner Berechnung zu dem höchst
                                 überraschenden Resultat, daß nach meinen eigenen Angaben die Productionskosten
                                 auf einem bayerischen Moore sich höher stellen würden als die von ihm
                                 angegebenen Durchschnittspreise,“ und zwar berechnet er diese
                              Differenz zu 40 Proc. Unterwerfen wir diese Kritik einer Revision, so finden wir
                              darin außer dem Umstande, daß der geringste Betrag zu 11
                              1/2 Kreuzer hier auf einmal zum Durchschnittspreise erhoben wird, namentlich drei
                              Fehler:
                           1) eine Verwechslung zwischen specifischem und absolutem Gewicht;
                           2) eine Uebertragung der von mir für hohe Tagelöhne berechneten Productionskosten auf
                              die bayerischen Moore, wo die Tagelöhne bedeutend niedriger sind, und
                           3) einen willkürlichen, falsch berechneten Abzug von 25 Proc. von dem producirten
                              Quantum.
                           Aus dem Gewicht von
                           
                              
                                 12000 Stück Staltacher Stichtorf
                                   52 1/2 Centner
                                 
                              
                                 12000 Stück ostfriesischer Stichtorf
                                 150       Centner
                                 
                              
                           leitet Vogel nämlich ab, daß das
                              specifische Gewicht des ostfriesischen Stichtorfs etwa das Dreifache von dem des
                              bayerischen Stichtorfs sey – und es folgt doch daraus nichts, als daß ein
                              Stück ostfriesischer Stichtorf etwa dreimal so schwer ist als ein Stück Staltacher
                              Stichtorf. Der Grund
                              hierfür, und somit einer der Gründe für die bedeutende Differenz in den
                              Productionskosten, liegt ganz einfach in dem Umstande, daß das Volumen von einem
                              Stück ostfriesischen Stichtorfs, wie von mir ausdrücklich und wiederholt angegeben
                              ist, im rohem Zustande 1/4 Kubikfuß beträgt, während dasselbe bei dem bayerischen
                              Stichtorf nach Vogel's Angaben etwa 1/12 Kubikfuß zu seyn
                              scheint. Es gehört dieß mit zu den Verschiedenheiten der verschiedenen Methoden des
                              Torfstichs, bei denen selbst viel geringfügigere Unterschiede in der Art der Arbeit
                              sehr bedeutende Unterschiede in der Arbeitsleistung und somit in den
                              Productionskosten hervorrufen können.
                           Vogel's Berechnung, daß ich einen Stichtorf von 0,57
                              specifischem Gewicht bei meinen Zahlenangaben zu Grunde gelegt habe, ist mir um so
                              unerklärlicher, da ich selbst a. a. O. S. 135 ausdrücklich schon angegeben habe, daß
                              der ganz leichte weiße Torf allerdings etwas leichter sey, aber daß selbst bei
                              diesem der Unterschied unbedeutend sey. Der Grund für diesen Fehler liegt übrigens
                              vielleicht tiefer. Vogel stellt nämlich das Gesetz auf,
                              daß die Productionskosten des Torfes sich umgekehrt wie das specifische Gewicht des
                              lufttrockenen Torfes verhalten, d.h. wenn die Productionskosten bei 0,25 sich auf 10
                              Kreuzer belaufen, so sollen sie bei 0,4 nur noch 6 Kreuzer betragen. Es müßte
                              darnach das absolute Gewicht des luftrockenen Torfes sich wie das specifische
                              Gewicht verhalten, oder mit andern Worten, es müßte die rohe Torfmasse beim Trocknen
                              bei allen Torfsorten gleichmäßig an Volumen verlieren. Da Vogel dieß Gesetz nicht beiläufig im Eifer der Debatte, sondern als Citat
                              aus seinem Werke über den Torf vorbringt, so wird es zweckmäßig seyn, ausdrücklich
                              an die von mir a. a. O. S. 134 bereits angeführte Verschiedenheit der Torfsorten zu
                              erinnern. Es verliert nämlich das Volumen der rohen Torfsoden beim Trocknen im
                              Allgemeinen um so mehr, je schwerer der Torf ist. Ein Tagewerk grauer Torf liefert
                              bis 2000 Kubikfuß Torf (in gewöhnlicher Weise aufgeschichtet) und zuweilen noch mehr
                              mit einem Gewichte von 150 Centner und bei ganz leichtem Torf etwas weniger; dagegen
                              ein Tagewerk von dem schwersten Erdtorf und Pechtorf oft kaum 800 Kubikfuß, mit
                              einem Gewichte bis zu 240 Centner. Während das specifische Gewicht des lufttrockenen
                              Torfes sich etwa von 0,2 bis 0,8 verändert, ändert sich das absolute Gewicht nur von
                              etwa 150 Centner bis 240 Centner. Das Verhältniß ließe sich wohl durch eine
                              empirische Formel ausdrücken, aber bei verschiedenartiger Entwässerung des Moores
                              ist sowohl Volumen als auch Gewicht von einem Tagewerk Torf wiederum verschieden,
                              und es ist deßhalb am zweckmäßigsten, bei Berechnung der Productionskosten das
                              specifische Gewicht des Torfes nicht weiter zu berücksichtigen, und nur das Gesetz festzuhalten,
                              daß im Allgemeinen das absolute Gewicht der Ausbeute von
                              trockenem Torfe mit dem specifischen Gewichte steigt, aber bedeutend langsamer als
                              das specifische Gewicht. Sollte das Verhältniß zwischen dem absoluten und dem
                              specifischen Gewichte des Torfes auf den bayerischen Mooren wirklich dem von Vogel aufgestellten Gesetze entsprechen, so wäre dieß
                              allerdings eine wissenschaftlich sehr interessante Thatsache; vorläufig muß ich aber
                              dieselbe bezweifeln, obgleich gerade dann für die besseren Torfsorten auf den
                              bayerischen Mooren die Productionskosten bei dem von mir angegebenen Verfahren
                              außerordentlich niedrig zu stehen kommen müßten. Die Basis für meine Berechnungen
                              ist nämlich, daß das Tagewerk Torf im ersten Jahre des Betriebes ein nutzbares
                              Gewicht von 150 Centner hat, und diese Annahme stimmt, wie wir unten bei der
                              Besprechung des Einriebes sehen werden, ganz genau mit Vogel's Angaben für die gewöhnlichen Torfsorten auf den bayerischen
                              Mooren. Für schwerere Sorten müßte also dann das Gewicht außerordentlich hoch
                              werden. – Damit wäre wohl die erste Grundlage für Vogel's Berechnung, daß die bayerische Methode der ostfriesischen um 40
                              Proc. voraus sey, als erledigt anzusehen.
                           In Betreff des zweiten Punktes, Uebertragung der von mir für hohe Tagelöhne
                              berechneten Productionskosten auf die bayerischen Moore, wo die Tagelöhne bedeutend
                              niedriger sind, erinnere ich nur daran, daß 20 Sgr. = 70 Kreuzer und 18 1/2 Sgr. =
                              64 3/4 Kreuzer resp. 46 Proc. und 35 Proc. mehr betragen als 48 Kreuzer, und daß
                              außerdem nach meinen ausführlichen Mittheilungen bei geringerer Mächtigkeit des
                              Moores nicht 6 sondern nur 5 Arbeiter erforderlich sind.
                           Durch die Herabsetzung des Gewichtes von 150 Centner auf 52 1/2 Centner und die
                              Uebertragung der hohen Tagelöhne allein würde übrigens noch keine Differenz von 40
                              Proc. (genau gerechnet nur 35 Proc.) zu Gunsten des bayerischen Verfahrens
                              herauskommen, sondern es würde selbst dann noch der durchschnittlich höchste Betrag
                              nach dem ostfriesischen Verfahren 10 1/3 Kreuzer betragen, gegen 11 1/2 Kreuzer als
                              durchschnittlich niedrigster Betrag bei dem bayerischen Verfahren. Es kommt aber nun
                              noch ein Abzug mit 25 Proc. für Einrieb. Es bleibt somit von
                           
                              
                                 12000 Stück bayerischem Stichtorf zu
                                 52 1/2 Centner
                                 
                              
                                 ein nutzbares Gewicht von
                                 39 1/2 Centner
                                 
                              
                           und nicht 34 Centner wie Vogel
                              irrigerweise berechnet. Hieraus folgt aber weiter nichts als daß Vogel's Angaben, wonach die Productionskosten für die
                              bayerischen Moore sich auf 11 1/2 Kreuzer per Centner
                              berechnen, falsch sind. Denn wenn 12000 Stück nicht 52 1/2 Centner, sondern nur 39
                              1/2 Centner wiegen, so ist der geringste Betrag der Kosten nicht 11 1/2 Kreuzer sondern 15
                              1/2 Kreuzer per Ctr. Auf meine Angaben ist dieser Abzug
                              aber nicht anwendbar, da ich das effective Gewicht des
                              lufttrockenen Torfes, also nachdem derselbe den fraglichen Verlust bereits erlitten
                              hat, zu Grunde lege. Wie groß der Einrieb wirklich ist, ob 5 Proc. wie Vogel später auf einmal gegen seine 25 Proc. bloß
                              annimmt, oder mehr, ist bei dieser Art der Gewichtsbestimmung eine ziemlich
                              gleichgültige Frage. Ob übrigens für die bayerische Torfgräbern wirklich der enorme
                              Einrieb von 25 Proc. durch Zerbröckeln etc. anzunehmen ist, das erscheint mehr als
                              zweifelhaft. Allerdings kann vielleicht wegen des mehrerwähnten kleinen Formats des
                              bayerischen Stichtorfs sowie wegen der Art des verticalen Stichs der Gewichtsverlust
                              auf den bayerischen Mooren bedeutender seyn als auf den ostfriesischen, aber nach
                              allgemeinen Erfahrungen ist dieser Verlust gerade bei leichten Torfsorten ein sehr
                              geringer, und nur bei schwereren Torfsorten verhältnißmäßig bedeutender, aber doch
                              nur so, daß das nutzbare Gewicht bei richtig geleiteter Torfgräberei doch auf 240
                              Centner steigen kann. Zur Erklärung der 25 Proc. ist übrigens die Angabe Vogel's von Wichtigkeit: „So lange man nach
                                 Stücken rechnet ist der Verlust scheinbar etwas geringer, sobald man aber die
                                 Rechnung auf das Gewicht überträgt, wird dieser Verlust wohl nur sehr selten
                                 unter 25 Proc. der gestochenen Torfmasse herabgehen.“ Es berechtigt
                              diese Erklärung zu der Vermuthung, daß auch hier die an einem andern Orte
                              vorkommende Verwechslung zwischen lufttrockenem und halbtrockenem Torfe zu Grunde
                              liegt. Wir müssen diese Verwechslung noch mehr zur Sprache bringen, und ich stelle
                              deßhalb hier die nöthigen Zahlen zusammen.
                           Unter lufttrockenem Torf versteht man bekanntlich allgemein den möglichst vollkommen
                              an der Luft, d.h. ohne Hülfe künstlicher Wärme getrockneten Torf, also mit etwa 20
                              Proc. hygroskopischem Wasser.
                           Unter halbtrockenem Torf wollen wir den Torf verstehen, wie er mit 40 bis 50 Proc.
                              Wasser bei richtig geleiteter Torfgräberei, auch unter der Bezeichnung
                              „trockener Torf“ in Haufen oder in die Magazine gebracht
                              wird. Vogel gibt nun in seinem Referate über das Staltacher Werk an:
                              „Lufttrocken wiegt das einzelne Stück ungefähr 3 Pfd. Durch die
                                 künstliche Trocknung bis auf 12 Proc. Wassergehalt reducirt, mindert sich ...
                                 das Gewicht auf 2 Pfd.“ Nun enthalten aber 2 Pfd.
                           bei 12 Proc. Wassergehalt nur 1,76 Pfd. trockene Substanz, und ein entsprechendes
                              Stück lufttrockener Torf mit 20 Proc. Wasser würde nur 2,20 Pfd. wiegen. Es muß also
                              das halbtrockene Stück mit 3 Pfd. Gewicht, also 41 Proc. Wasser, erst noch 26 2/3
                              Proc. an seinem Gewichte verlieren, ehe es auf 20 Proc. Wassergehalt reducirt wird. Es scheint hiernach die
                              Vermuthung wohl gerechtfertigt, daß dieser Verlust von 26 2/3 Proc. identisch ist
                              mit dem enormen Einriebe von mindestens 25 Proc.
                           Auch zeigt sich nunmehr trotz aller localen Differenzen eine oben bereits angedeutete
                              bedeutende und für meine Berechnungen sehr wichtige Gleichartigkeit der bayerischen
                              und der ostfriesischen Moore.
                           Ich habe nämlich angenommen, daß das Tagewerk Torf im ersten Jahre des Betriebes ein
                              nutzbares Gewicht von 150 Ctr. hat. Die Zunahme bis zu durchschnittlich 180 Ctr. und
                              mehr, wie sie bei der ostfriesischen Methode in den späteren Jahren stattfindet, ist
                              bei der bisherigen Behandlung der bayerischen Moore aus verschiedenen Gründen dort
                              nicht in dem Grade zu erwarten. Nun liefern aber nach Vogel:
                           
                              
                                 4500 Kubikfuß Rohtorf = 1 1/2 Tagewerk einen
                                    scheinbaren Ertrag an
                                 
                              
                                     lufttrockenem Torf von
                                 322 Centner;
                                 
                              
                                 ziehen wir davon für Verlust durch Trocknen nicht
                                    bloß    25 Proc., sondern 26 2/3 Proc. ab
                                    mit
                                   86 Centner
                                 
                              
                                 
                                 ––––––––––
                                 
                              
                                 und von dem wirklich lufttrockenen Torf zu
                                 236 Centner
                                 
                              
                                 noch 5 Proc. für wirklichen Einrieb mit
                                   12 Centner,
                                 
                              
                                 
                                 ––––––––––
                                 
                              
                                 so bleiben noch immer
                                 224 Centner
                                 
                              
                           in fast genauer Uebereinstimmung mit meiner Annahme zu 150
                              Ctr. per Tagewerk, also für 1 1/2 Tagewerk zu 225
                              Ctr.
                           Auf den näheren Nachweis, daß dieses Gewicht auch auf den bayerischen Mooren in den
                              späteren Jahren des Betriebes ebenso wie auf den ostfriesischen Mooren erfolgen muß,
                              gehe ich hier nicht weiter ein.
                           Ein anderer scheinbarer Verlust, wie er auf den ostfriesischen Mooren stattfindet,
                              mag hier der Vollständigkeit wegen übrigens noch erwähnt werden. Außer dem
                              „Tagewerk“ als Maaßeinheit für die Arbeit der Torfgräber
                              gibt es auch noch ein „Tagewerk“ als Maaßeinheit bei dem
                              Verkaufe des Torfes. Die letztere Größe entspricht ungefähr der Ausbeute an Torf aus
                              einem „gegrabenen Tagewerk“, kann aber von derselben um 10
                              Proc. und mehr abweichen, doch kommt dieser Unterschied hier nicht in Betracht, weil
                              ich immer nur das gegrabene Tagewerk zu 3000 Kubikfuß Rohtorf berücksichtige.
                           Damit möchte Vogel's Berechnung, daß die bayerische
                              Torfgewinnung der von mir empfohlenen ostfriesischen Methode um 40 Proc. voraus sey,
                              wohl als erledigt angesehen werden können, und als Resultat dieser
                              Auseinandersetzungen ist demnach anzusehen:
                           
                           daß meine Berechnungen durch die Verschiedenheit der
                                 natürlichen Eigenschaften des Torfes und der Moore nicht zu ihrem Nachtheil
                                 geändert werden können,
                           während bei hohem specifischen Gewichte des Torfes
                              möglicherweise, und natürlich ebenfalls bei geringeren Tagelöhnen die
                              Productionskosten sich bedeutend niedriger stellen können.
                           Dieses Resultat hat freilich erst dann fachlichen Werth, wenn meine Berechnungen für
                              die ostfriesischen Moore wirklich richtig sind, und deßhalb müssen wir jetzt die von
                              Vogel a. a. O. Seite 305 und 306 aufgestellten
                              Behauptungen näher prüfen. Um hierbei den richtigen Standpunkt festzuhalten,
                              wiederhole ich zunächst das Resultat meiner Berechnungen (a. a. O. Seite 134 und
                              135).
                           
                              „Wenn der scheinbar trockene Torf in sorgfältig aufgesetzten Haufen von
                                 1/4 bis 1/2 Tagewerk auf dem Felde zusammengebracht wird, so betragen bei dem
                                 hohen Tagelohn von 20 Sgr. für die Stecher oder Gräber die durchschnittlich
                                 höchsten Productionskosten ohne Bodenrente höchstens 5 Rthlr. 5 Sgr. für 150
                                 Ctr., also 1 Sgr. oder 3 1/2 Kreuzer für den Centner lufttrockenen Torf, während
                                 sie leicht bis auf 7 Pfennig oder etwa 2 Kreuzer hinuntergehen
                                 können.“
                              
                           Nach Vogel's Behauptung habe ich nun außer Ansatz
                              gelassen:
                           1) den Materialverlust auf dem Moore selbst;
                           2) alle allgemeinen Kosten, wie Entwässerung, Verwaltung etc.;
                           3) die Zinsen des Betriebs-Capitals;
                           4) eine Reserve für zufällige und unvorhergesehene Ausgaben;
                           5) den Materialwerth des Torfes oder die Bodenrente;
                           6) die Kosten der Magazine.
                           Ich habe diese Anklagen, von denen Nr. 5 nicht in der erwähnten Zusammenstellung,
                              aber dafür mehreremal im Texte vorkommt, etwas anders geordnet, verweise übrigens
                              wegen des Wortlautes auf die betreffenden Stellen in Vogel's Abhandlung.
                           Der erste Punkt ist oben bereits erledigt. In Betreff der beiden letzten Punkte
                              scheint Vogel selbst anzuerkennen, daß sie nur Bedeutung
                              für die Vergleichung der Kosten bei den verschiedenen Arten der Torfgewinnung haben,
                              da ich sie ja ausdrücklich ausgeschlossen habe, und ich führe sie deßhalb an dieser
                              Stelle nur der Uebersicht wegen auf. In Betreff der übrigen drei Punkte, Nr. 2, 3
                              und 4, könnte ich mich auf meine Methode der Berechnung a. a. O. Seite 132 berufen,
                              indem ich, um Nebenposten außer Acht lassen zu können, die durchschnittlich höchsten
                              Productionskosten und das durchschnittlich niedrigste Gewicht des Productes in der
                              Rechnung zu Grunde gelegt habe; da aber diese Behauptungen von 
                              Vogel in sehr apodiktischer Weise aufgestellt sind, so
                              wird es bei der Nichtigkeit der ganzen Frage zweckmäßig seyn, näher zu untersuchen,
                              in wie weit die von mir aufgestellten Resultate durch genaue Berechnung modificirt
                              werden, wobei ich aber auch hier wiederhole, daß ich nicht auf alle Einzelheiten des
                              Betriebes eingehen werde, sondern nur beabsichtige, in möglichst einfachen Umrissen
                              ein klares Bild von den Verhältnissen zu liefern.
                           Bei der Berechnung der Productionskosten zu 1 Sgr. per
                              Centner habe ich den Tagelohn zu 20 Sgr. angenommen, bleibe also auch jetzt bei
                              diesem höchsten Satze. Ferner habe ich angenommen, daß das Moor von derartiger
                              Mächtigkeit sey, daß im Anfang mit Hinzuziehung eines Haakers (nicht Hanker, wie es
                              durch einen Druckfehler in meiner früheren Abhandlung heißt) gearbeitet werden muß.
                              Es wird dann bei einer größeren Torfgräbern am besten im ersten Jahre mit 7 Mann, im
                              zweiten und allenfalls im dritten mit 6 Mann, im vierten und fünften Jahre
                              jedenfalls nur noch die eine Hälfte des Torfes mit 6 Mann, die andere ohne Haaker
                              mit 5 Mann, und in allen folgenden Jahren nur noch mit 5 Mann gegraben. Ich habe
                              diese Verhältnisse a. a. O. S. 132 schon angegeben, übergehe deßhalb hier eine
                              weitere Auseinandersetzung des technischen Theiles. Ich will nun, um ungünstige
                              Verhältnisse für die Rechnung vorauszusetzen, annehmen, daß eine größere Fläche in
                              15 Jahren vollständig ausgebeutet werden soll, daß dabei die Production auf jeder
                              Fläche von 100 Schritt (à 3 1/5 Fuß) Länge und
                              100 Schritt Breite, d.h. auf eine Fläche von 3 1/3 hannov. Morgen im ersten Jahre,
                              wo auch der oberste Torf gegraben wird, 20 Tagewerk betrage, zu durchschnittlich 150
                              Ctr., also im Ganzen 3000 Ctr., daß aber in den folgenden Jahren so stark abgebunkt
                              wird (vergl. a. a. O. S. 130), daß dann jährlich nur 1800 Ctr. gefördert werden.
                              Zugleich will ich annehmen, daß das mehrerwähnte Zusammensinken des Moores nur in
                              der Weise erfolge, daß das Gewicht von einem Tagewerk bis zur vierten Campagne
                              jährlich um 10 Ctr. zunimmt, von da an aber das Gewicht von 180 Ctr. unverändert
                              bleibt, und daß demgemäß die Production im 2ten und 3ten Jahre durchschnittlich 11
                              Tagewerk und vom 4ten Jahre an jährlich 10 Tagewerk beträgt. Dann ist die Ausbeute
                              von der erwähnten Fläche:
                           im 1sten Jahre 20 Tagewerk à 150 Centner, mit 7
                              Arbeitern, also, zu 5 Rthlr. 24 Sgr. per Tagewerk, indem
                              der 7te Mann als Bunker mit 19 Sgr. bezahlt wird;
                           im 2ten Jahre 11 Tagewerk à 160 Ctr., mit 6
                              Arbeitern, also zu 5 Rthlr. 5 Sgr. per Tagewerk;
                           im 3ten Jahre 11 Tagewerk à 170 Ctr. zu demselben
                              Preise;
                           
                           im 4ten und 5ten Jahre je 10 Tagewerk à 180 Ctr.,
                              davon je 5 Tagewerk mit 6 Arbeitern zu 5 Rthlr. 5 Sgr. und 5 Tagewerk mit 5
                              Arbeitern, also zu 4 Rthlr. 16 1/2 Sgr. per
                              Tagewerk;
                           im 6ten bis 15ten Jahre je 10 Tagewerk à 180 Ctr.,
                              zu 4 Rthlr. 16 1/2 Sgr. per Tagewerk.
                           Einige zum Theil willkürlich einzurichtende Verhältnisse, wodurch die Production in
                              den ersten Jahren bei den hohen Productionskosten vermindert, und dagegen in den
                              späteren Jahren bei den niedrigen Productionskosten vermehrt werden kann, eben so
                              wie die mögliche raschere Verminderung der Arbeiterzahl lasse ich hier
                              unberücksichtigt.
                           Es werden dann also in 15 Jahren 162 Tagewerk producirt, und gegen das Tagewerk von
                              150 Centner, welches hier als Norm festzuhalten ist, wird dabei unter diesen
                              ungünstigen Verhältnissen noch an Gewicht gewonnen:
                           
                              
                                 im 2ten Jahre
                                 
                                   110 Centner
                                 
                              
                                  „   3ten Jahre
                                 
                                   220      „
                                 
                              
                                  „   4ten bis 5ten Jahre, je 300
                                    Centner
                                 
                                 3600      „
                                 
                              
                                 
                                 –––––––––––––––––
                                 
                              
                                 
                                 Summe
                                 3930 Centner
                                 
                              
                           
                              
                                 oder nach Tagewerken von 150 Ctr. gerechnet,
                                    beträgt    der Gewinn am Gewichte 261/5
                                    Tagewerk, und das    Tagewerk zu 5 Rthlr. 5
                                    Sgr. gerechnet, beträgt
                                    dieser    Gewinn
                                 135 Rthlr.
                                 11 Sgr.
                                 
                              
                                 Der Gewinn an den Productionskosten gegen den
                                    Satz    von 5 Rthlr. 5 Sgr. beträgt im 4ten
                                    und 5ten Jahre, je    3 Rthlr. 2 1/2
                                    Sgr
                                     6    „
                                   5   „
                                 
                              
                                 im 6ten bis 15ten Jahre, je 6 Rthlr. 5 Sgr
                                   61    „
                                 20   „
                                 
                              
                                 ––––––––––––––––––––––
                                 
                              
                                 Summa 
                                 203 Rthlr.
                                   6 Sgr.
                                 
                              
                                 Dagegen ist im ersten Jahre Verlust an
                                    Productionskosten
                                   12    „
                                 20   „
                                 
                              
                                 ––––––––––––––––––––––
                                 
                              
                                 und es ist also der gesammte Gewinn am Gewicht
                                    und    an den Productionskosten, ohne
                                    Zinsberechnung
                                 190 Rthlr.
                                 16 Sgr.
                                 
                              
                           Daß die allgemeinen Ausgaben, soweit sie von der Entwässerung und der erforderlichen
                              theilweisen Planirung des Moores vor Anfang des Betriebes und von ähnlichen Kosten
                              herrühren, durch diese Summe vollkommen gedeckt werden, dürfte als
                              selbstverständlich vorausgesetzt werden können, doch will ich auch hiefür die
                              durchschnittlich höchsten Sätze, auf die hohen ostfriesischen Tagelöhne bezogen,
                              zusammenstellen.
                           Die Entwässerungsanlagen auf einem größeren Complex, der zu gleicher Zeit entwässert
                              wird, belaufen sich bei sehr guter Entwässerung für je 3 1/3 hannov. Morgen auf
                              höchstens 400 Schritt Gräben, 3 Fuß weit und 3 Fuß tief, à 20 Sgr. per 100 Schritt. Für Anlage
                              oder Verbesserung der Hauptleitung sind die Ausgaben je nach der Oertlichkeit sehr
                              verschieden. Wir wollen sie hoch veranschlagen zu 6 Rthlr. für je 3 1/3 Morgen des Complexes. Wird diese
                              Leitung als schiffbarer Canal hergestellt, so sind die Ausgaben zuweilen
                              bedeutender, werden aber dann durch die Erleichterung des Absatzes ausgeglichen. Die
                              Wege werden durch die Anlage der Entwässerung zugleich mit hergestellt; es kommen
                              hier nur die kleinen Brücken über die Abzugsgräben in Betracht. Es sind demnach die
                              Ausgaben hoch gerechnet etwa zu veranschlagen:
                           
                              
                                 für 400 Schritt Gräben à 20 Sgr. per 100 Schritt.
                                     2 Rthlr.
                                 20 Sgr.
                                 
                              
                                 für die Hauptleitung der Antheil
                                     6    „
                                 –    „
                                 
                              
                                 für kleine Brücken der Antheil
                                     2    „
                                 –    „
                                 
                              
                                 für Unterhaltung dieser Anlagen während 15 Jahren
                                   10    „
                                 20  „
                                 
                              
                                 für theilweise Planirung des Moores vor Anfang des
                                    Betriebes
                                     4    „
                                 –    „
                                 
                              
                                 Abnutzung und Zinsen von dem Werthe der Geräthe
                                    während    15 Jahren für 162 Tagewerk, etwa
                                    1 Sgr. per Tagewerk
                                     5    „
                                 12  „
                                 
                              
                                 Reserve für obige Ausgaben, zur Abrundung des
                                    späteren    Resultats veranschlagt
                                    zu
                                     4    „
                                 24  „
                                 
                              
                                 ––––––––––––––––––––––
                                 
                              
                                 Summa
                                   35 Rthlr.
                                 16 Sgr.
                                 
                              
                                 Um die Zahlen als Durchschnittszahlen für den
                                    laufenden    Betrieb ansehen zu können,
                                    berechnen wir als Zinsverlust,    veranlaßt
                                    dadurch, daß die Ausgaben hauptsächlich
                                    im    Anfange des Betriebes
                                    stattfinden
                                     5 Rthlr.
                                  –  Sgr.
                                 
                              
                                 ––––––––––––––––––––––
                                 
                              
                                 Summe der Ausgaben
                                   40 Rthlr. 
                                 16 Sgr.
                                 
                              
                                 Dagegen beträgt der Gewinn
                                 190   „
                                 16   „
                                 
                              
                                 ––––––––––––––––––––––
                                 
                              
                                 und es bleibt also immer noch Gewinnbei einer Production
                                    von 162 Tagewerk.
                                 150 Rthlr.
                                  –  Sgr.
                                 
                              
                           Wenn Vogel meine Angabe a. a. S. 132
                           „Bei der ersten Eröffnung einer Grube gebraucht man zweckmäßig noch einen
                                 siebenten Arbeiter; auch sind mitunter einige Kosten mit der vorläufigen
                                 Planirung verbunden, doch kann man wegen der geringeren Arbeitskräfte in den
                                 späteren Jahren die im zweiten Jahre erforderliche
                                 Anzahl von 6 Arbeitern als die durchschnittlich höchste Zahl
                                 annehmen,“ übersetzt in die Worte (a. a. O. S. 307):
                           „Die Kosten des Stichtorfs berechnet Schröder
                                 für ein Tagewerk auf 5 Rthlr. 5 Sgr. und für die ersten
                                    Jahre noch etwas höher,“ so bedarf dieß hiernach wohl keiner
                              weiteren Berichtigung. Auf die von Vogel auf diese
                              Uebersetzung begründete Berechnung kommen wir wieder zurück.
                           Die obige Gewinnberechnung kommt bei den Verwaltungskosten und den Zinsen des
                              Betriebs-Capitals wieder zur Sprache; im Uebrigen bleibe ich der Einfachheit
                              wegen bei der alle Neben-Ausgaben hinreichend deckenden Kostenbestimmung zu 5
                              Rthlr. 5 Sgr. per 150 Ctr.
                           
                           Vogel behauptet ferner, daß ich die bedeutenden Kosten
                              außer Acht gelassen habe, welche die Fürsorge für Unterkunft und Beköstigung der
                              Arbeiter bei einem größeren Torfwerke verursache. Die Hauptsache hierbei ist, daß
                              bei einem größeren Etablissement alle allgemeinen Kosten sich auch auf eine größere
                              Production vertheilen, so daß Nebenausgaben, welche an und für sich von Bedeutung
                              sind, auf die Production repartirt, vollkommen aus der Berechnung verschwinden. Bei
                              einem stetigen Betriebe producirt jede Arbeitergruppe in der Torf-Campagne
                              etwa 100 Tagewerk, d.h. mindestens 15000 Ctr. lufttrockenen Torf, oder um einen
                              großen Betrieb zu nehmen: 20 Arbeitergruppen, also 100 bis 140 Mann zum Graben und
                              20 bis 40 Frauenzimmer zum Trocknen und Zusammenbringen des Torfes produciren in
                              einer Campagne über 300000 Ctr. lufttrockenen Torf, d.h. bei leichtem Torf etwa 3
                              bis 4 Millionen Kubikfuß.
                           Was aber die erwähnten Verhältnisse selbst anbetrifft, so sind bei der in
                              Ostfriesland gebräuchlichen Accordarbeit die Thatsachen folgende:
                           Um die Beköstigung der Torfarbeiter bekümmert sich der Arbeitgeber nie, es sey denn,
                              daß er als Victualienhändler mit entsprechendem Gewinn ihnen gegenüber wieder
                              Verkäufer ist.
                           Herkömmliche Nebenausgaben für Trinkgelder und für Schlafstellen (NB. nicht in Wohnhäusern, sondern in leichten Hütten)
                              sind von mir ausdrücklich (a. a. O. S. 133) aufgeführt als
                           
                              „einige auf altem Herkommen beruhende Nebenausgaben, Trinkgelder etc. hoch
                                 gerechnet  .  .  .  .  .  .  .
                                  10 1/2 Sgr.
                              
                           Durch diesen Betrag werden die betreffenden Ausgaben vollständig gedeckt.
                           Die eigentlichen Verwaltungskosten gehören mit zu denjenigen Kosten, welche wegen der
                              localen Differenzen kaum einer bestimmten Berechnung zu unterwerfen sind, und die
                              ich deßhalb durch die Art der Berechnung der Productionskosten ausgeglichen habe.
                              Außerdem bleibt immer noch hinlänglich Platz für dieselben nebst Bodenrente in den
                              beiden Positionen
                           in der Berechnung des Verkaufspreises
                           „Gewinn für den Producenten per Centner 1
                                 Sgr.“,
                           also für das Tagewerk 5 Rthlr., ein auf den ostfriesischen Mooren als sehr
                              zufriedenstellend angesehener Brutto-Gewinn
                           und in der Berechnung der Kosten für Selbst-Consumenten
                           „Bodenrente etc. per Centner  .
                                  .  .  .  .  . 0,5 Sgr.“,
                           also für das Tagewerk 2 1/2 Rthlr., in welcher letzteren
                              Berechnung Vogel jedenfalls das etc. übersehen hat,
                              wahrscheinlich freilich die ganze Berechnung.
                           Bei einer Torfproduction mit etwa drei Arbeitergruppen, also von jährlich 45000 Ctr.
                              lufttrockenem Torf und mehr, kann bei gehörig eingeübten Arbeitern, da der Fleiß
                              derselben bekanntlich bei Accordarbeit nicht berücksichtigt zu werden braucht, von
                              besonderen Verwaltungskosten kaum die Rede seyn. Krämer, Gastwirthe u. dgl., die
                              wöchentlich einmal hinausgehen können, leiten erfahrungsmäßig einen derartigen
                              Betrieb mit großem Vortheil, wenn sie nur die gehörige Sachkenntniß haben, um sich
                              vor Täuschungen hinsichtlich des producirten Quantums zu bewahren.
                           Soll bei einem derartigen kleinen Betriebe ein Torfmeister angestellt werden, so muß
                              demselben anderweitige Arbeit mit zugewiesen werden, wenn man nicht
                              unverhältnißmäßig hohe Verwaltungskosten bezahlen will. Womit der Torfmeister bei
                              einer Production von täglich 3 Tagewerk seine Zeit ausfüllen sollte, ist mir nicht
                              klar.
                           Bei einer größeren Production, z.B. für massenhaften Verkauf an
                              Eisenbahnverwaltungen, für eigenen Gebrauch bei der Eisenindustrie, für eigenen
                              Gebrauch bei der Photogenfabrication u. dgl. würde ein Betrieb mit 20
                              Arbeitergruppen, da es Accord-Arbeit ist, leicht durch einen einzigen
                              Aufseher zu inspiciren seyn, auch wenn der Betrieb über eine Fläche von vielleicht
                              1/2 Meile Länge und 1/4 Meile Breite ausgedehnt ist. Wir wollen nun für einen
                              derartigen Mann nach Vogel's Angabe 800 fl. – 455
                              Rthlr. Gehalt annehmen, so macht dieß bei einer Campagne von 100 Arbeitstagen auf
                              2000 Tagewerk repartirt, für das Tagewerk nicht ganz 7 Sgr. und für 162 Tagewerk
                              nicht ganz 37 Rthlr. Ziehen wir diesen Betrag von dem nach unserer früheren Rechnung
                              bei 162 Tagewerk verbleibenden Gewinn zu 150 Rthlr. ab, so bleibt noch ein
                              Ueberschuß von 113 Rthlr.
                           Die Zinsen des Betriebs-Capitals sind nach Vogel
                              bei Maschinentorf wenigstens um die Hälfte geringer als bei Stichtorf. Wir wollen
                              von der Vergleichung, namentlich von der Frage ob hier eine absolute oder nur eine
                              relative Verminderung vorliegt, ganz absehen, auch davon, daß bekanntlich manche
                              gute Unternehmungen gerade dadurch zu Grunde gehen, daß man bei der Anlage auf zu
                              raschen Umsatz des Betriebscapitals rechnet, und nur den absoluten Betrag der Zinsen
                              per Tagewerk bei Stichtorf berechnen. Der größte
                              Theil des Torfes wird schon im Herbst verkauft. Der Handel mit Brennmaterialien geht
                              bekanntlich fast überall gegen baar oder mit kurzer Zahlungsfrist, doch wollen wir
                              der Sicherheit wegen den Zinsverlust nicht für ein halbes Jahr, sondern für ein
                              ganzes Jahr berechnen. Derselbe beträgt von 5 Rthlr. zu 5 Proc. 7 1/2 Sgr. Das ist
                              also der Zinsverlust für ein Tagewerk. Derselbe beträgt für 162 Tagewerk 40 1/2
                              Rthlr., und es bleibt also von dem Gewinn zu 113 Rthlr. immer noch ein Ueberschuß
                              von 72 1/2 Rthlr.
                           
                           Als Reserve für zufällige und unvorhergesehene Ausgaben berechnet Vogel bei der Analyse meiner Angaben dieselbe Summe bei
                              Stichtorf wie bei Maschinentorf, übersieht aber dabei, daß bei dem einen Betriebe
                              einige Schiebkarren und Spaten, bei dem andern eine große Fabrikanlage mit
                              Dampfmaschinen und Zubehör erforderlich sind.
                           Soweit für die Berechnung der Productionskosten ein Reservefond in Betracht kommt,
                              ist derselbe in den Berechnungen bereits berücksichtigt. Es bleibt somit bei einem
                              Tagelohn von 20 Sgr. für die beiden Stecher der Gewinnüberschuß für 162 Tagewerk 72
                              1/2 Rthlr.
                           Damit möchten Vogel's Einwürfe gegen meine Berechnung der
                              Productionskosten des Stichtorfs wohl als erledigt anzusehen seyn, und als Resultat
                              dieser Auseinandersetzungen ist demnach anzusehen:
                           daß meine Angaben wegen der durchschnittlich höchsten
                                 Productionskosten des Stichtorfs bei Anwendung der von mir empfohlenen Methode
                                 durch eine genaue Berechnung nicht zu ihrem Nachtheil geändert werden.
                           Wenden wir uns nun zu den gerügten Ungleichmäßigkeiten in meiner Vergleichung
                              zwischen den Kosten des Maschinentorfs und des Stichtorfs. Zunächst soll ich den
                              Materialwerth des Torfes oder die Bodenrente bei den Kosten des Stichtorfs außer
                              Acht gelassen haben. Aber in den von mir zur Vergleichung benutzten Angaben Vogel's über die Productionskosten des bayerischen
                              Stichtorfs und des Maschinentorfs ist ja dieser Materialwerth auch nicht
                              berücksichtigt, und konnte deßhalb von mir in der ersten Berechnung gar nicht
                              berücksichtigt werden. Außerdem ist derselbe aber in hinreichend hohem Werthe in den
                              beiden Berechnungen auf Seite 139 und 140 in dem Bruttogewinn für den Producenten
                              und in der „Bodenrente etc.“ zu beiden zu vergleichenden
                              Zahlen, sowohl zu den höchsten Kosten des Stichtorfs, als
                              auch zu den niedrigsten Kosten des Maschinentorfs
                              gleichmäßig zugelegt. Dieser Einwurf fällt somit weg.
                           Ferner habe ich nach Vogel bei dem Stichtorf die Kosten
                              der Magazine vergessen. Bei dem Maschinentorf sind sie freilich auch nicht in
                              Rechnung gebracht, aber dabei „fallen bekanntlich die Kosten der Magazine
                                 größtentheils weg“, wie Vogel (a. a. O. S.
                              305) erklärt. Wie die letztere Behauptung zu verstehen ist, noch dazu, da
                              bekanntlich auch die Fabrication des Maschinentorfes während des Winters ruht,
                              darauf wollen wir nicht weiter eingehen. Es genügt, wenn wir nachweisen, daß
                              Magazine für Stichtorf bei niedrigen Productionskosten nicht erforderlich sind. Ich
                              will ganz davon absehen, daß ein großer Theil des Torfes aus verschiedenen Gründen
                              im Spätsommer und Herbst vom Moore weg verkauft wird, daß also für diesen gar keine Magazine für
                              den Producenten in Frage kommen, und will mich nur auf den Fall beschränken, wo der
                              Producent zugleich Consument ist, wo also jedenfalls die größte Ausdehnung der
                              Magazine vorhanden seyn müßte. Der seltener vorkommende schwere Erdtorf und Pechtorf
                              bedarf allerdings eines möglichst sorgfältigen Schutzes vor atmosphärischen
                              Einflüssen, liefert aber bei der Production ein derartiges Uebergewicht gegen die
                              angenommenen 150 bis 180 Ctr. per Tagewerk, daß schon
                              allein hierdurch die Kosten für Magazine, soweit sie unter Umständen erforderlich
                              seyn. können, vollkommen gedeckt werden. Alle faserigen Torfsorten dagegen ertragen
                              in Haufen von passender Größe das Lagern im Freien sehr gut. An der Oberfläche der
                              Haufen findet freilich immer eine Verwitterung statt, wenn aber die Größe der Haufen
                              beträchtlich ist, z.B. 8000 Kubikfuß und mehr, so ist diese Verwitterung
                              verhältnißmäßig unbedeutend. Der innere Theil des Haufens ist dann zu gleicher Zeit
                              vor Regen und Sonnenschein geschützt, und doch der Luft soweit zugänglich, daß eine
                              vollkommene Austrocknung des halbtrockenen Torfes erfolgen kann. So große Haufen
                              baut man übrigens zweckmäßig nur aus demjenigen Torfe, der längere Zeit stehen
                              bleiben soll; für den Gebrauch in den ersten Monaten und fast den ganzen Winter
                              hindurch sind die Haufen von 1/4 bis 1/2 Tagewerk meistens eben so zweckmäßig.
                              Bestimmte Zahlen für die Größe der Verwitterung stehen mir nicht zu Gebote, weil man
                              bei den geringen Productionskosten in Ostfriesland auf dem Moore selbst diesen
                              Verlust so genau nicht beachtet, und aus Vogel's
                              einfacher Angabe, daß die größeren Magazine der königl. bayerischen
                              Eisenbahnverwaltung über 200000 fl. gekostet haben, läßt sich auch für die
                              bayerischen Moore nichts berechnen.
                           Zur ungefähren Orientirung genügt aber folgende Berechnung:
                           
                              
                                 Es seyen die Jahreskosten von einem Magazin 80
                                    Rthlr. und es werde durch dasselbe    ein
                                    Torfquantum von 1500 Ctr. gerettet, so ist bei den höchsten
                                    Productionskosten    in Ostfriesland zu 5
                                    Rthlr. 5 Sgr. per 150 Ctr. der Gewinn an
                                    Torf
                                 
                              
                                 
                                 
                                 51 Rthlr. 20 Sgr.
                                 
                              
                                 also gegen die Kosten zu
                                 
                                 80    
                                    „     –  
                                    „
                                 
                              
                                 
                                 
                                 ––––––––––––––
                                 
                              
                                 ein Verlust von
                                 
                                 28 Rthlr. 10 Sgr.
                                 
                              
                                 
                                 oder
                                       49 fl. 35 kr.
                                 
                              
                                 und bei geringeren Kosten des Torfes ein noch
                                    größerer Verlust, also ein
                                    Magazin    unzulässig.
                                 
                              
                                 Bei den bisherigen niedrigsten Productionskosten auf den bayerischen Mooren
                                 
                              
                                     zu 11 1/2 Kreuzer per Ctr. ist dagegen der Gewinn an Torf
                                 
                                 287 fl. 30 Kreuzer
                                 
                              
                                 also gegen die Kosten zu 80 Rthlr. oder
                                 
                                 140  „  
                                    –     „
                                 
                              
                                 
                                 
                                 –––––––––––––––
                                 
                              
                                 noch ein Gewinn von
                                 
                                 147 fl. 30 Kreuzer.
                                 
                              
                                 Wenn aber die Kostenberechnung für
                                    lufttrockenen Torf wirklich 15 1/2 Kreuzer per
                                 
                              
                                     Centner ergibt, so ist der
                                    Gewinn an Torf sogar
                                 
                                 387 fl. 30 Kreuzer
                                 
                              
                                 also gegen die Kosten zu
                                 
                                 140  „  
                                    –     „
                                 
                              
                                 
                                 
                                 –––––––––––––––
                                 
                              
                                 noch ein Gewinn von
                                 
                                 247 fl. 30 Kreuzer
                                 
                              
                                 und bei höheren Kosten des Torfes durch die Anlage
                                    des Magazines ein noch
                                    höherer    Gewinn.
                                 
                              
                           Eine derartige Differenz der Verhältnisse muß sehr wohl beachtet werden, ist übrigens
                              von mir a. a. O. S. 134 bereits angedeutet.
                           In welcher Ausdehnung z.B. für Eisenbahnverwaltungen Reserve-Magazine bei
                              anhaltend ungünstiger Witterung zweckmäßig seyn können, das zu discutiren würde uns
                              hier zu weit führen, kommt aber für die Vergleichung auch nicht weiter in Betracht,
                              da man dort den Maschinentorf gewiß auch nicht im Freien lagern wird.
                           Der Versuch Vogel's, aus meinen Angaben zu berechnen, daß
                              der Maschinentorf nach Staltacher Methode auf den ostfriesischen Mooren billiger
                              kommen würde als der gewöhnliche Stichtorf, soll wohl nur ein Scherz seyn, und um
                              nicht in das für jeden Dritten unerquickliche Gebiet der persönlichen Debatte zu
                              kommen, würde ich diese Berechnung am liebsten übergehen, da aber Vogel mit aller Bestimmtheit behauptet, genau nach meinen Angaben gerechnet zu haben, so muß ich
                              wenigstens die Data zu einer Revision seiner Berechnung zusammenstellen, wobei ich
                              im Uebrigen auf meine Berechnungen a. a. O. S. 137 verweise. Die Hauptpunkte hierbei
                              sind:
                           1) Aus meinen Angaben über forcirte Arbeit im Accord bei 15stündiger effectiver
                              Arbeitszeit und bei vollkommener Ausnutzung der Arbeitskraft eines jeden Arbeiters
                              (vergl. a. a. O. S. 131) leitet Vogel ab, daß mit
                              „Leichtigkeit“ ein noch größeres Quantum in gewöhnlicher
                              Arbeitszeit würde gefördert werden können.
                           2) Bei der Förderung des Rohtorfes für die Maschine sind von Vogel Arbeitergruppen
                              von 5 Mann mit 48 Kreuzer Tagelohn angenommen; bei dem Stichtorf dagegen 6 Mann zu
                              den verschiedenen Sätzen von 64 3/4 bis 70 Kreuzer.
                           3) Vogel verdoppelt ohne Weiteres die Arbeitsleistung der
                              Maschine und der drei zum Einräumen der Masse und zum Verfahren des Breies
                              erforderlichen Arbeiter. In den früheren Mittheilungen hat Vogel 4500 Kubikfuß per Tag angenommen, und
                              jetzt auf einmal 9000 Kubikfuß. – Gegen Vogel's
                              Bemerkung (a. a. O. S. 307): „Schröder schlägt
                                 die Kosten der Dampfmaschine etc.“ muß ich übrigens daran erinnern,
                              daß die Kosten der Dampfmaschine zu 4850 fl. unter dem ausdrücklichen Zusatz
                              „mit zugehörigen Löhnen, incl. Zinsen und
                                 Abnutzung“ und daneben unter der Verwahrung meinerseits „vielleicht
                                 ziemlich gering angeschlagen“ von mir aus Vogel's Referat über das Staltacher Werk unverändert entlehnt sind. Die
                              von Vogel ausgesprochene Verdächtigung „ohne
                                 jedoch dabei zu erwähnen etc.“ ist damit wohl erledigt.
                           4) Die von mir „zur Abrundung der Summe“ auf nur 57 Kreuzer
                              angeschlagenen Transportskosten für 322 Centner halbtrockenen Torf aus den
                              Trockenhäusern werden von Vogel ohne Weiteres in seiner
                              Berechnung zu Grunde gelegt.
                           5) Nachdem nun Vogel nochmals mich als Autorität für das
                              von ihm unnöthigerweise falsch berechnete specifische Gewicht des ostfriesischen
                              Stichtorfs citirt, auch die Basis der Vergleichung ohne Grund von 150 Centner Ertrag
                              per Tagwerk in 180 Centner geändert hat, vergißt er
                              bei der Kostenberechnung für künstlich getrockneten Torf trotz meiner Erinnerung (a.
                              a. O. S. 138), daß durch den Gewichtsverlust der Preis nach Gewicht berechnet um 9
                              Proc. steigt.
                           6) Bei der Berechnung des Stichtorfs wird die Bodenrente mit nicht weniger als 9 fl.
                              per Tagewerk in Rechnung gebracht, d.h. mit einem
                              Betrage, der als Brutto-Gewinn der Torfgräberei in Ostfriesland als recht
                              befriedigend angesehen wird, und auch als „Gewinn bei der
                                 Stichtorf-Production“ von mir a. a. O. S. 139 aufgeführt ist.
                              Als Fehler gegen die Symmetrie der Berechnung ist hier zu rügen, daß Vogel diesen bedeutenden Posten bei dem Maschinentorf
                              erst am Schluß der Rechnung aufführt, dagegen bei dem Stichtorf im Anfang. Die
                              Summen 49 fl. 21 kr. und 64 fl. 52 1/2 kr. sind deßhalb, auch von den übrigen
                              Fehlern abgesehen, keine entsprechende Größe.
                           7) Die übrigen Zusätze mit 7 fl. 42 kr. und 3 fl. 3 kr. sind schon hinlänglich
                              besprochen. Bei Maschinentorf scheint übrigens Vogel gar
                              keinen Einrieb anzunehmen.
                           8) Nachdem Vogel auf diese Weise die Kosten des
                              Maschinentorfs, aber ohne künstliche Trocknung, auf 5,4 Kreuzer per Centner ohne Bodenrente
                              berechnet hat, und diejenigen des Stichtorfs auf 7,2 Kreuzer per Centner mit Einschluß von 3 Kreuzer
                                 Bodenrente, gelangt er durch Vergleichung der beiden Zahlen 5,4 und 7,2 zu
                              dem Resultat, daß der Maschinentorf billiger sey als der Stichtorf.
                           Die übrigen Betrachtungen Vogel's bei dieser Gelegenheit
                              sind nicht von Belang. Sein Citat wegen der 8–9 Kreuzer Productionskosten auf
                              den bayerischen Mooren scheint nach der citirten Stelle zu urtheilen auf seiner
                              Annahme wegen des Verhältnisses zwischen Productionskosten und specifischem Gewichte
                              zu beruhen. Soweit übrigens eine Verminderung der Productionskosten durch hohes
                              specifisches Gewicht eintritt, gilt sie für jede Stichmethode. Einige Zahlenangaben
                              hiefür finden sich in meinen früheren Mittheilungen Seite 134 und 135.
                           Damit möchten Vogel's Einwürfe sämmtlich als erledigt
                              anzusehen seyn, und als Resultat ist demnach anzusehen:
                           daß meine Berechnungen über das Verhältniß des Verkaufspreises
                                 bei Stichtorf und Maschinentorf, so wie für die Kosten desselben für Anlagen in
                                 unmittelbarer Nähe der Torfgruben, durch Vogel's Analyse in keiner Weise
                                 umgeworfen sind.
                           Ich muß übrigens wiederholt ausdrücklich daran erinnern, daß bei dieser Vergleichung
                              zum Vortheil des Maschinentorfs, „da die Rechnung so schon ungünstig genug
                                 für den Maschinentorf ausfällt“ (vgl. a. a. O. S. 138), die durch den
                              Gewichtsverlust hervorgerufene Preiserhöhung des künstlich getrockneten
                              Maschinentorfes um 9 Proc. nicht berücksichtigt ist, daß ich die Data für die
                              Berechnung der Kosten des Maschinentorfs sämmtlich auf Vogel's Autorität hin aus dessen Angaben entnommen habe, und daß bei der
                              Berechnung des Stichtorfs hohe Tagelöhne, dagegen bei der Berechnung des
                              Maschinentorfs niedrige Tagelöhne zu Grunde gelegt sind. Daß die Differenz der
                              Preise bei genauer Berechnung demgemäß noch größer werden müßte, ist
                              selbstverständlich.
                           Noch wichtiger ist übrigens ein anderer Punkt. Zu Gunsten des Maschinentorfs habe ich
                              Vogel's Angabe über das Verhältniß des
                              Feuerungseffectes des lufttrockenen Stichtorfs und des künstlich getrockneten
                              Staltacher Maschinentorfs als 4,00 : 6,50 ohne alle Kritik angenommen. Um Vogel nicht anzugreifen, habe ich damals diese Angabe
                              nicht kritisirt, auch auf die Gefahr hin, in den Verdacht zu kommen, als wenn ich
                              dieselbe als richtig anerkenne. Jetzt glaube ich aber mich ausdrücklich gegen diesen
                              Verdacht verwahren zu müssen. Wenn der nutzbare Feuerungseffect des lufttrockenen
                              Torfes mit 20 Proc. hygroskopischem Wasser = 4,00 ist, so ist unter Vernachlässigung
                              einiger bekannten Correcturen, welche die Berechnung aber nicht wesentlich ändern,
                              der nutzbare Feuerungseffect von vollkommen wasserfreiem Torf = 5,25, und ein
                              größerer Effect kann ohne chemische Veränderung des Torfes gar nicht hervorgerufen
                              werden. Die Heizkraft von künstlich getrocknetem Torf mit 12 Proc. hygroskopischem
                              Wasser ist sogar nur 4,50. In wieweit bei passender Heizanlage hierbei Theorie und
                              Praxis übereinstimmen, darf ich wohl als bekannt voraussetzen. Die nahe liegende
                              Vermuthung, daß 4,50 durch einen Druckfehler in 6,50 verändert sey, ist
                              ausgeschlossen, weil Vogel die Zahl 6,50 als Basis für
                              weitere Berechnungen benutzt. Es liegt nun nahe, zu vermuthen, daß auch hier
                              halbtrockener Torf bei der Vergleichung zu Grunde gelegt sey. Die Heizkraft eines Torfes mit 41
                              Proc. Wassergehalt ist aber nach den obigen Daten = 2,69, und das Verhältniß
                              zwischen dieser Größe und der Heizkraft des künstlich getrockneten Torfes = 4,50
                              ist
                           = 4,00 : 6,69
                           in auffallend naher Uebereinstimmung mit Vogel's Angabe 4,00 : 6,50. Nebenbei erinnere ich übrigens noch daran, daß
                              die obige Berechnung sehr nahe mit den von Brix durch
                              Erfahrung gefundenen Werthen für Stichtorf mit verschiedenem Wassergehalt, sowie mit
                              anderweitigen Untersuchungen, z.B. von Kraut über den
                              Heizeffect verschiedener Arten Preßtorf übereinstimmt.
                           Sind die Zweifel an der Zahl 6,50 wirklich begründet, so stellt sich damit die
                              Vergleichung zwischen den Kosten des Maschinentorfs und des Stichtorfs noch
                              bedeutend ungünstiger für den ersteren.
                           In Betreff der Schlußbemerkungen Vogel's (a. a. O. S. 308)
                              muß ich wiederholen, daß ich an diesem Orte nicht auf persönliche Debatten glaube
                              eingehen zu dürfen. Im Wesentlichen sind diese Bemerkungen übrigens durch die obigen
                              Erörterungen auch wohl schon erledigt.