| Titel: | Fabrication des Rübenzuckers, von Chatelain und Du Rieux. | 
| Fundstelle: | Band 159, Jahrgang 1861, Nr. LXXXVI., S. 311 | 
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                        LXXXVI.
                        Fabrication des Rübenzuckers, von Chatelain und Du Rieux.
                        Aus Armengaud's Génie industriel, November 1860, S.
                              272.
                        Chatelain's Fabrication des Rübenzuckers.
                        
                     
                        
                           In der Rübenzuckerfabrik des Hrn. Du Rieux zu Roye (Somme)
                              bemerkte man daß der Saft in Gährung gerathen war. Die Extraction geschah mit
                              Kohlensäure.
                           Hr. Chatelain schloß aus dem Absatze in dem Apparate, daß
                              das Verfahren mit Kohlensäure kein Hinderniß für die Gährung sey und daß dabei etwas
                              caustischer Kalk im Saft zurückbleibe. Dieser Ingenieur brachte nun, trotz der
                              Vorschrift, die Temperatur beim Scheiden mit Kalk nicht zu sehr zu erhöhen, den
                              Scheidesaft mit seinem Kalküberschuß in die Verdampfpfannen und ließ ihn darin
                              aufkochen, um die vollständige Umwandlung in Zuckerkalk zu bewirken.
                           Er beschreibt die Operationen, welche das Ausfällen des Kalkes durch einen Strom von
                              mit Luft vermischter schwefliger Säure bewirkt haben, so wie die Filtration, das
                              Kochen und das Krystallisiren des Saftes. Die Ausbeute war dieselbe wie in den
                              besten Tagen; er fügt hinzu, daß der Zucker desinficirt, von dem schlechten Geruch der
                              gegohrenen Rüben frei und so gut wie raffinirter Zucker war.
                           Die concentrirten Syrupe, welche den Winter über der Hitze ausgesetzt und bis zum
                              Juni aufbewahrt wurden, hatten keine Veränderung erlitten und ihren ganzen Gehalt
                              bewahrt.
                           Hr. Chatelain hebt in seiner Mittheilung vom 1. August
                              1860 an die Société d'Encouragement die
                              Folgen hervor, welche diese Lösung des Problems in Betreff der Saftaufbewahrung für
                              die Landwirtschaft und die Zuckerfabrication haben muß.