| Titel: | Einiges über locomobile Dampfmaschinen in constructiver und polizeilicher Hinsicht; vom Professor Rühlmann. | 
| Fundstelle: | Band 163, Jahrgang 1862, Nr. II., S. 2 | 
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                        II.
                        Einiges über locomobile Dampfmaschinen in
                           constructiver und polizeilicher Hinsicht; vom Professor Rühlmann.
                        Aus den Mittheilungen des hannoverschen
                                 Gewerbevereins, 1861 S. 244.
                        Mit Abbildungen auf Tab.
                              I.
                        Rühlmann, über locomobile Dampfmaschinen in constructiver und
                           polizeilicher Hinsicht.
                        
                     
                        
                           Je weniger in jüngster Zeit sowohl die sogenannten calorischen Maschinen als auch die
                              Leuchtgas-Explosions-Maschinen für kleinere
                              gewerblich-industrielle oder für landwirthschaftliche Zwecke den gehegten
                              Erwartungen entsprochen haben, desto mehr hat sich das Interesse für die locomobilen
                              Dampfmaschinen erhöht, und besonders deren Verwendung für landwirthschaftliche
                              Zwecke in früher nicht gekanntem Maaße gesteigert.
                           Letztere Erfahrung scheint aber auch unseren deutschen Maschinenfabrikanten wieder
                              Muth zum Erbauen locomobiler Dampfmaschinen gemacht und Energie zum Bekämpfen der
                              englischen Concurrenz eingeflößt zu haben, die noch immer derartige Maschinen nach
                              dem Zollvereinsgebiete absetzt, obwohl der Eingangszoll für jedes Exemplar ungefähr
                              300 Thlr. für eine 8pferdige Maschine beträgt!
                           Jeder deutsche Mann, welcher Gelegenheit hatte, diese Sachlage kennen zu lernen, wird
                              daher mit Freude die Bemühungen wahrgenommen haben, die man seit Kurzem in Berlin,
                              Aachen, Eupen, Güstrow, Hannover, Braunschweig und an mehreren anderen Orten zur
                              Erreichung des gedachten Zweckes aufwendet, und bei deren unbestrittenen Erfolgen
                              nur Ausdauer, nur weitere stete Aufmerksamkeit und besonders mögliche Vereinfachung
                              der Construction zu empfehlen ist, um dereinst den deutschen Markt auch mit dieser
                              Gattung von Maschinen allein versorgen zu können, wie dieß im Gebiete der
                              Eisenbahnlocomotiven längst der Fall ist, wo man sich nicht nur von dem englischen
                              Lehrmeister ganz unabhängig gemacht, sondern diesen sogar in mehrfacher Beziehung
                              überflügelt hat.
                           Hiernach dürfte es nicht unangemessen seyn, Einiges zu besprechen, welches sich auf
                              die neueste Construction dieser Gattung von Maschinen, so wie auf
                              Sicherheitsmaßregeln bezieht, die bei ihrer Verwendung innerhalb bewohnter Orte oder
                              in unmittelbarer Nähe derselben ins Auge zu fassen sind.
                           Ich beginne mit einer eigenthümlichen Anordnung der bei locomobilen Dampfmaschinen in
                              Anwendung kommenden sogenannten Röhrenkessel, die durchaus erforderlich sind, will
                              man innerhalb des zum Dampfmachengebotenen Raumes in rechter Zeit die erforderliche Quantität Dampf
                              erzeugen.
                           Diesen Röhrenkesseln hängen (neben der Tugend, viel Dampf zu produciren) allerlei
                              Uebel an, wovon, wenn der Kostenpunkt unbeachtet bleibt das unangenehme Reinigen und
                              das schwierige Repariren derselben die größten sind.
                           Diesem abzuhelfen, haben bereits seit 1858 (Chester Ausstellung der englischen
                              Landwirthschaft-Gesellschaft) die Constructeure der berühmten Ransomes'schen Maschinenfabrik in Ipswich, die Herren Biddel und Balk und
                              gleichzeitig die Herren Thomas und Laurens in Paris, mit Erfolg Röhrenkessel ausgeführt, wobei Feuerkiste und
                              Röhren als ein Ganzes vereint im Innern des cylindrischen Mantels des Kessels
                              derartig aufgestellt sind, daß dieser Einsatz eben so leicht herausgezogen als
                              wieder eingebracht und durch Schrauben gehörig befestigt werden kann. Bei einem
                              derartigen Kessel macht weder Reinigung noch das Aufsuchen schadhafter Stellen, noch
                              Reparaturen etc. irgend erhebliche Schwierigkeit, so daß man sich die bisherige
                              verhältnißmäßig geringe Verbreitung desselben nur durch die erhöhten
                              Anschaffungskosten erklären kann.
                           Gegenwärtig dürfte es jedoch in doppelter Hinsicht wichtig seyn, auf diese
                              Kesselanordnung aufmerksam zu machen, da man in verschiedenen deutschen Staaten, von
                              den Umständen gedrängt, besondere polizeiliche Verordnungen zu erlassen im Begriff
                              steht, welche sich hauptsächlich auf Sicherung gegen Feuergefährlichkeit und Störung
                              des öffentlichen Verkehrs beziehen, die fraglichen Kessel aber in einer Hinsicht
                              weniger feuergefährlich als die sind, welche man bisher in Anwendung brachte.Abbildungen der neuesten Locomobilen von Thomas
                                    und Laurens in Paris mit eingesetztem
                                    Röhrenkessel und oberwärts von einem Güterwagen ähnlichen Gehäuse umgeben,
                                    finden sich in Oppermann's
                                    Portefeuille des Machines, 6. Année, (Mai 1861) S. 75. (Die
                                    Beschreibung ihres Röhrenkessels mit beweglichem Feuerherd wurde im
                                    polytechn. Journal Bd. CLX S. 1 mitgetheilt.)
                           Sie sind nämlich nach Art der sogenannten Cornwallkessel, mit inwendigem Roste
                              versehen, so daß sich auch die glühende Asche im Innern des Kessels ablagert, ein
                              besonderer Aschenfänger nicht erforderlich ist, und eigentlich nur besondere
                              Vorsicht am Ende der Arbeit beim Herausnehmen des Feuers und der glühenden Asche
                              oder Kohlentheile verlangt wird.
                           Ich freue mich daher in den Stand gesetzt zu seyn, durch die beigegebenen Abbildungen
                              Fig. 1 und
                              2, die
                              Leser dieser Zeitschrift mit den Haupttheilen einer Gattung solcher locomobilen
                              Dampfmaschinen bekannt machen zu können, welche seit längerer Zeit die Bosson'sche Maschinenfabrik in Eupen besondersfür landwirthschaftliche Zwecke
                              fertigt, und wozu die anerkannt ausgezeichnete Dampfkesselbauanstalt des Herrn Piedboeuf in Aachen die gedachte neue Kesselanordnung
                              liefert.
                           Fig. 1 zeigt
                              die Haupttheile der Locomobile im Längendurchschnitte (mit Hinweglassung des
                              Fahrgestelles), Fig.
                                 2 einen Querschnitt durch den Kessel. Im cylindrischen Kessel b, der überall gleich große kreisförmige Querschnitte
                              besitzt, ist das von vorn nach hinten zu schwach conisch gestaltete Feuerrohr a aufgestellt, welches an der Stirnfläche mit einem
                              kreisförmigen Flantsch versehen und mittelst diesem durch Schrauben mit dem
                              Hauptkessel verbunden ist. Am hinteren, engeren Ende des Rohres a ist ein nach beiden Seiten (rechtwinklig zur
                              Bildfläche unserer Skizze gedacht) erweiterter Raum c
                              gebildet, dessen äußerste Begrenzungsfläche von einem Kugelabschnitte gebildet wird.
                              Von c aus gehen, beiden Seiten des Kegels a entlang, 3 1/2 Zoll weite Röhren (in unserer Fig. 1
                              weggelassen) nach einem Behälter x, der das äußere
                              (weiteste) Ende von a ringförmig umgibt.
                           Wenn der Kessel im Betriebe ist, ziehen vom Roste d aus
                              die flüchtigen Verbrennungsproducte und die heiße Luft über die gemauerte
                              Feuerbrücke e nach hinten in den Raum c, treten von hier aus in die engen Seitenröhren,
                              gelangen weiter in die Kammer x, und endlich von hier
                              durch den Schornstein z zur Ausflußöffnung y. Die speciellere Unordnung an der Vorderfläche des
                              Kessels, um nach Lösung der dortigen Befestigungsschrauben den ganzen Kegel a nebst Röhren c aus dem
                              Cylinder b herausziehen zu können, wurde an unserer
                              Skizze, aus Rücksicht gegen die oben genannten Maschinenfabrikanten,
                              weggelassen.
                           Alle übrigen Theile werden keiner besonderen Erklärung bedürfen. Der gebildete Dampf
                              tritt aus dem oberen Kesselraume f durch ein Rohr k in den Zwischenraum eines Mantels p, der den Kolbencylinder umgibt, während q die Kolbenstange ist, welche die Bewegung mittelst der
                              Lenkstange r auf den Krummzapfen s, auf die Triebachse und auf das Schwungrad t
                              überträgt.Gewöhnlich enthalten diese Kessel 14 Stück Röhren von 89 Millimeter
                                    Durchmesser. Bei der 8pferdigen Maschine beträgt die totale Heizfläche, nach
                                    Abzug des Aschenfalles, ungefähr 16 Quadratmeter.
                           Einen zweiten wichtigen Gegenstand der fraglichen LocomobilenEine Locomobile mit ähnlicher Anordnung des Kessels sah ich kürzlich in der
                                    Maschinenbauanstalt des rührigen, höchst strebsamen und tüchtigen Herrn Wens in Berlin (Chausseestraße 23) in der
                                    Ausführung begriffen. bilden die sogenannten Funkenfänger, worunter man Anordnungen der
                              betreffendenSchornsteinmündungen von der Art versteht, daß dadurch glühende oder brennende
                              Körper aller Art, welche die rasch abströmende heiße Luft mit sich führt, zum
                              Verlöschen gezwungen oder vor dem Erreichen der äußersten Ausflußöffnung
                              zurückgeworfen werden.
                           Als den brauchbarsten und wirksamsten derartigen Funkenfänger bezeichnete man seither
                              den des Ingenieurs Klein, der in Fig. 3 im
                              Verticaldurchschnitte und in Fig. 4 im
                              Horizontaldurchschnitte (nach der Linie εη von Fig. 3 genommen)
                              dargestellt ist.
                           Während hierbei die abziehende heiße Luft (und mit ihr alle nicht verbrannten
                              leichten Stoffe) nach den Richtungen der Pfeile αα seitlich in den Schornstein strömt, tritt der die
                              Maschine verlassende Wasserdampf durch das Blasrohr a in
                              der Mittelachsenrichtung des Schornsteins ein, worauf beide Flüssigkeiten vereint
                              gegen die geschlossene nach rechts und links hin schräg gerichtete Decke e, e stoßen, sodann veranlaßt werden die Canäle oder
                              Zellen f zu durchströmen (gebildet aus einer Art krummer
                              Schaufeln, ähnlich wie bei gewissen horizontalen Wasserrädern), wobei wieder
                              Richtungsveränderungen und Stöße erfolgen, die ein weiteres Zurückwerfen oder
                              Niederfallen der mit fortgerissenen brennenden oder glühenden Körper zur Folge
                              haben. Was hierauf noch bei g mit in die Höhe steigt,
                              trifft entweder die schrägen Wände d des Kegels mn oder ein drittes Hinderniß, einen geneigten
                              Schirm h, und gelangt erst nach abermals wiederholter
                              Richtungsveränderung zum Ausströmen in die freie Luft.
                           Unverkennbar hat dieser sonst vortreffliche Funkenfänger eine mehr oder weniger
                              bedeutende Verminderung der Geschwindigkeit des abziehenden Rauches und damit
                              Verringerung des Zuges zur Folge, was entweder durch Verengung der Mündung des
                              Dampfausblasrohres a, also durch Erzeugung eines
                              größeren Rückdruckes auf den Dampfmaschinenkolben, oder durch ein intensiveres
                              Heizen, in beiden Fällen also durch Verbrauch an Brennmaterial ersetzt werden
                              kann.
                           Um diese Uebelstände zu umgehen, hat Hr. Obermaschinenmeister Prüsmann in Lingen (Hauptstation und Central-Wertstatt der
                              hannoverschen Westbahn) in jüngster Zeit für die Locomotiven der hannoverschen
                              Staatsbahnen einen eigenthümlichen Funkenfänger construirt, dessen Anordnung Fig. 5 erkennen
                              läßt.
                           In ungefähr 2 1/2 Fuß Abstand von der Schornsteinmündung ist ein gußeisernerAus einem Stücke gegossen. Aufsatz k, m, n, p, s befestigt, dessen
                              Horizontalschnitteüberall Kreisringe bilden. Mit diesem Körper sind concentrisch Blechcylinder t, t und w, w verbunden,
                              wobei z einen Wasserbehälter abgibt.
                           Dabei sind alle Abmessungen und Distanzen so getroffen und durch zahlreiche Versuche
                              festgestellt, daß durch den abgestumpften Kegel r, s
                              lediglich (mit etwas Luft gemischt) Dampf abströmt, während die heiße Luft und die
                              mit ihr fortgerissenen glühenden oder brennenden Körper gezwungen werden ihren Weg
                              zwischen den Wänden p, m und r erst aufwärts, sodann nach z hin abwärts und
                              zuletzt durch den ringförmingen Raum x, zwischen t und w wieder in die Höhe
                              zu nehmen.
                           Wollte man nun auch einigermaßen bezweifeln, daß unter allen
                                 Umständen durch den Mitteltrichter allein Dampf und niemals Funken mit
                              hinaustreten, so dürften geringe Abänderungen gewiß hinreichen, auch diese Besorgniß
                              zu beseitigen und den Prüsmann'schen Funkenfänger zu dem
                              brauchbarsten Apparate seiner Art zu machen, der eben sowohl gegen Funkensprühen
                              sichert, als den Zug so wenig wie nur möglich beeinträchtigt.Bei Gelegenheit der XXII. Versammlung deutscher Land- und Forstwirthe
                                    in Schwerin (September 1861) wurde auf besonderen Antrag der
                                    Aachen-Münchener Feuerversicherungs-Gesellschaft, von einer
                                    aus Landwirthen, Staatsmännern und Technikerbestehenden Section,
                                    nachstehender Entwurf zu polizeilichen Vorschriften in Bezug auf die
                                    Benutzung der locomobilen Dampfmaschinen zu landwirthschaftlichen Zwecken
                                    festgestellt und von der Plenarversammlung der Beschluß gefaßt, denselben
                                    sämmtlichen hohen deutschen Regierungen zur unmaßgeblichen Berücksichtigung
                                    zu empfehlen:1) Jede Locomobile ist mit einem vollständig
                                    wirksamen Funkenfänger zu versehen, etwa nach der Klein'schen Construction, oder von mindestens gleich
                                    vortheilhafter Anordnung.2) Im Allgemeinen darf die Heizung nur mit Steinkohlen oder Kohks geschehen;
                                    bei Verwendung anderer Brennmaterialien, beispielsweise Holz oder Torf, ist
                                    die Locomobile wenigstens 500 Fuß von Gebäuden entfernt aufzustellen.3) Jede Locomobile ist mit einem gehörig großen und derartig mit Wasser
                                    gefüllten Aschenkasten zu versehen, daß herabfallende glühende
                                    Brennmaterialstückchen ganz von Wasser bedeckt werden.* Ueberdieß ist am
                                    Boden unmittelbar vor der Heizthür eine gehörig
                                    vorspringende Blechplatte anzubringen.* Diese Forderung würde bei Anwendung von Kesseln mit Innenfeuer, wie Fig. 1
                                    zeigt, wesentlich zu modificiren seyn.4) Während des Gebrauchs der Locomobile muß ein entsprechendes mit Wasser
                                    gefülltes Gefäß von Eisenblech zum Löschen brennender Kohlen, Kohks oder
                                    Schlacken bereit stehen.5) Eben so müssen wenigstens zwei Löscheimer gehörig zur Hand seyn.6) Auf Gehöften, in Ortschaften und eben so vor Schobern muß die Locomobile
                                    von eigenen Gebäuden wenigstens 20 Fuß entfernt seyn wenn Steindächer
                                    vorhanden sind, dagegen mindestens 25 Fuß bei Holz-, Stroh-,
                                    Rohr- oder ähnlichen Dächern.Die Entfernung von Nachbargebäuden darf unter allen Umständen nicht geringer
                                    als 100 Fuß seyn.7) Die Stelle, auf welche eine Locomobile zu stehen kommt, ist frei von
                                    Stroh, Dünger und anderen brennbaren Stoffen zu halten und zwar auf eine
                                    Entfernung von mindestens 10 Fuß, die jedoch auch nicht über 20 Fuß zu
                                    erstrecken ist.8) Um die Locomobilen auch nach unmittelbar beendetem Gebrauche unschädlich
                                    zu machen, sind sie entweder in einem besonders eingerichteten Häuschen mit
                                    Steindach aufzustellen oder man hat sich durch sofortiges Auslöschen des
                                    Brennmaterials und gleichzeitiges Zustellen eines Schornsteinschiebers
                                    entsprechend zu sichern.
                           
                           Mit derartigen Sicherheitsmitteln ausgestattete Locomobilen werden sowohl für
                              landwirthschaftliche als auch für andere temporäre Arbeiten noch bei weitem mehr
                              Anwendung finden, wenn man sich als Fortpflanzungsmittel der Bewegung der
                              Stahldrahtfeile bedient, wodurch man die Triebkraft auf verhältnißmäßig große
                              Entfernungen ohne sehr bedeutende Verluste fortzupflanzen im Stande ist, sobald man
                              nur deren rationelle Unordnung versteht und besonders Leitrollen von nicht zu
                              geringem Durchmesser in Anwendung bringt.Man sehe über die Fortpflanzung von Maschinenarbeiten mittelst Drahtseilen
                                    die Abhandlung im polytechn. Journal Bd. CLXI S. 332.
                           In England scheint in jüngster Zeit auch diejenige Gattung von Locomobilen einen
                              eigenthümlichen Fortschritt gemacht zu haben, welche sich auf
                                 gewöhnlichen Straßen selbst fortbewegen (die sogenannten Traction Engines, über welche im Jahrgange 1859 des
                              polytechn. Journals Bd. CLII S. 248 berichtet wurde), wobei jedoch nicht die Absicht
                              unterliegt, Pferdefuhrwerke überhaupt damit ersetzen zu wollen. Ihr Zweck ist
                              vielmehr einfach der, sich selbst und die zugehörige Arbeitsmaschine
                              (Dreschmaschine, Pumpwerk, Mahlmühle etc.) von einen: Orte der Aufstellung zum
                              anderen zu schaffen, oder auch Kohlen, Steine und Baumaterialien auf solchen kurzen Strecken zu transportiren, wo die Anlage einer
                              Eisenbahn der Terrainverhältnisse wegen entweder zu theuer oder des geringen
                              Verkehrs wegen nicht rentabel seyn würde.
                           Eine derartige locomobile Dampfmaschine hatte unter anderen der Ingenieur Corlett zu Güstrow zur dießjährigen bereits erwähnten
                              Schweriner Maschinen-Ausstellung eingesandt, die von Aveling in Rochester (England) gefertigt und zum Betriebe und zum
                              Transporte einer großen sogenannten DampfdreschmaschineDie Dreschtrommel der Maschine hatte 22 Zoll englisch Durchmesser, 64 Zoll
                                    Länge und war mit 8 eigenthümlich gestalteten Schlagleisten versehen. bestimmt war, auch bereits viele Reisen von einem mecklenburgischen Orte zum
                              anderen gemacht, und sowohl im freien Felde als auf Höfen zur Zufriedenheit der
                              Betheiligten gearbeitet hatte.Die großherzoglich Mecklenburg-Schweriner Regierung hat sich wegen
                                    allgemeiner Benutzung der von Hrn. Corlett
                                    eingeführten Locomobilen mit Selbsttransport bereits zu folgenden zwei
                                    Bekanntmachungen veranlaßt gesehen:1) Dem Civil-Ingenieur Corlett zu Güstrow
                                    ist auf sein Ansuchen nach vorgängiger Prüfung versuchsweise und bis auf
                                    Weiteres gestattet, die Chausseen und öffentlichen Wege mit einer für den
                                    Transport und Betrieb einer Dreschmaschine von ihmangeschafften
                                    Dampfmaschine, jedoch nur zum Zwecke des Transportes dieser Maschine,
                                    befahren zu dürfen.Zur Verhinderung der aus solcher Benutzung möglicherweise zu befürchtenden
                                    Nachtheile sind folgende Bestimmungen getroffen:1) Die Passage durch die Städte und auf den Straßen
                                    innerhalb derselben darf nur nach erwirkter obrigkeitlicher Erlaubniß in
                                    jedem besonderen Falle stattfinden.2) Beim Passiren bewohnter Orte oder von Wegen in
                                    unmittelbarer Nähe derselben darf die Schnelligkeit der Fortbewegung nur in
                                    dem Maaße von höchstens 20 Ruthen auf die Minute stattfinden.3) Der Gebrauch der Dampfmaschine auf den öffentlichen
                                    Straßen darf bei stürmischer Witterung nicht stattfindenstatfinden und darf dieselbe nur mit Anwendung eines, das Aussprühen von
                                    Funken verhindernden Funkenfängers arbeiten.4) Die Heizung darf während der Passage nur mit Kohks
                                    geschehen, und darf das Feuerungsmaterial nur zu einer Zeit in den Feuerraum
                                    gebracht und dazu die Heizthür geöffnet werden, wenn keine feuerfangenden
                                    Gegenstände in der Nähe sind.5) Eine Dampfpfeife darf an der Maschine nicht ertönen,
                                    sondern es muß dafür, wenn nöthig, eine Glocke angewendet werden.6) Die Brücken in den Wegen und Chausseen dürfen nicht
                                    mit der Maschine und dem ihr angehängten Werke gleichzeitig belastet werden.
                                    Das Verbindungsmittel derselben muß in solcher Länge angewendet werden, daß
                                    das nachfolgende Werk die Brücke erst erreicht, wenn das vorausgehende
                                    dieselbe schon verlassen hat.   Für etwaige
                                    Beschädigungen der Brücken ist der Maschinenführer, und für ihn der
                                    Eigenthümer der Maschine haftend.7) Der Eigenthümer der Maschine ist zum Ersatze aller
                                    Schäden verpflichtet, welche durch den Gebrauch der Maschine an den
                                    passirten Wegen und deren Umgebung erweislich entstanden sind, ohne daß
                                    dawider eine Berufung auf die gefährliche Natur des gebrauchten
                                    Transportmittels statt hat.8) Der Maschinenführer ist verpflichtet, Sorge zu
                                    tragen, daß Fuhrwerke und Reiter auf den passirten Wegen den Maschinenzug
                                    ohne Nachtheil Passiren können und durch das Scheuwerden der Pferde keine
                                    Gefahr entstehe.   Er muß daher allen Fuhrwerken
                                    ausbiegen und für deren Vorüberfahrt die Maschine vollständig in Ruhe
                                    setzen, bevor das nachfolgende oder begegnende Fuhrwerk bis auf 10 Ruthen
                                    Entfernung nahe gekommen ist.   Auf schmalen, für eine
                                    Ausbiegung nicht geeigneten Wegen ist ein Vorläufer zu halten, der das
                                    entgegenkommende Fuhrwerk an einer paßlichen Stelle bis zur Annäherung der
                                    Maschine halten läßt.   Wenn Zug- oder Reitpferde
                                    aus den passirten Wegen oder in deren Nähe vor der Maschine scheu werden, so
                                    ist dieselbe sofort anzuhalten und die Entfernung der scheuenden Thiere oder
                                    deren genügende Beherrschung abzuwarten.9) Beim Passiren von Chausseen ist an jeder passirten
                                    Hebestelle bis auf Weiteres für die Maschine der volle Satz für
                                    durchgehendes Fuhrwerk auf 6 Pferde nach dem Tarifsatze sub 1 a, und für die
                                    angehängte Dreschmaschine die Hälfte desselben nach der Bemerkung sub 3 des Tarifes vom 22. Mai 1857 zu
                                    entrichten.10) Contraventionen gegen die Vorschriften sub 1 bis 8 sind, abgesehen von der Haftung für
                                    dadurch etwa entstandene Nachtheile, die der Eigenthümer der Maschine auch
                                    für den Führer derselben zu übernehmen hat, mit einer nach Maaßgabe der
                                    Verschuldung und des angerichteten Schadens zu bemessenden Polizeistrafe von
                                    5 Thlrn. bis 100 Thlrn. zu beahnden, und ist im Wiederholungsfalle die
                                    Entziehung der ertheilten Erlaubniß zu erwarten, deren Zurücknahme überhaupt
                                    nach den zu machenden Erfahrungen über etwaige Nachtheile der gestatteten
                                    Benutzungder öffentlichen Wege durch die in Frage stehende Maschine für den
                                    allgemeinen Verkehr auf denselben zu jeder Zeit vorbehalten bleibt.Vorstehende Bestimmungen werden hierdurch zur allgemeinen Kenntniß gebracht,
                                    und haben sich die betheiligten Behörden darnach zu achten.Schwerin am 17. Julius 1861.Großherzoglich Mecklenburgisches
                                       Ministerium des Innern.Im Auftrage:     Brandt.2) Mit Bezug auf die Bekanntmachung vom 7. Julius dieses Jahres, wodurch dem
                                    Civil-Ingenieur Corlett zu Güstrow auf
                                    sein Ansuchen nach vorgängiger Prüfung versuchsweise und bis auf Weiteres
                                    gestattet ist, die Chausseen und öffentlichen Wege mit einer, für den
                                    Transport und Betrieb einer Dreschmaschine von ihm angeschafften
                                    Dampfmaschine, jedoch nur zum Zwecke des Transportes dieser Maschine,
                                    befahren zu dürfen, und zur vollständigeren Sicherung der etwa für nöthig
                                    erachteten besonderen Vorsichtsmaßregeln wird hierdurch weiter zur
                                    allgemeinen Kenntniß gebracht:daß, unter Aufhebung der Bestimmung sub 1 des gedachten Notificatoriums, dem Civil-Ingenieur
                                    Corlett zur Pflicht gemacht ist, zu der
                                    Passage seiner Dampfmaschine durch alle bewohnten Ortschaften, wo Gebäude
                                    mit Strohdach 100 Fuß oder näher, mit anderer Bedachung aber 20 Fuß oder
                                    näher am Wege liegen, zuvor der ortsobrigkeitlichen Erlaubniß in jedem
                                    einzelnen Falle sich zu versichern.Hiernach haben alle betheiligten Behörden sich zu
                                    richten.Schwerin am 23. September 1861.Großherzoglich Mecklenburgisches
                                       Ministerium des Innern.J. v. Oertzen.
                           
                           Fig. 6 zeigt
                              die Corlett'sche Locomobile in ihren Hauptumrissen, wobei
                              die großen Treibräder (Hinterräder), jedes von 64 Zoll engl. Durchmesser, mit den
                              Buchstaben in, die kleineren Laufräder (Vorderräder) mit p bezeichnet sind.
                           
                           Mit dem Drehschemel der beiden letzteren Räder ist ein rahmenförmiger Schnabel r (der von oben gesehen ein gleichschenkeliges Dreieck
                              bildet, dessen Spitze unter s liegt) verbunden, der am
                              äußersten Ende mit einer scharfkantigen eisernen, um eine Horizontalachse drehbaren
                              Laufscheibe q versehen ist, durch dessen geeignete
                              Wendung der Locomobile die Richtung ertheilt wird, nach welcher sie sich beim
                              Fortlaufe bewegen soll. Während der Lenker (Fuhrmann, Kutscher) bei r zwischen den Laufrädern sitzt, erfaßt er gleichzeitig
                              den Hebel t, der mit einer Verticalwelle s in Verbindung steht, durch deren entsprechende Drehung
                              die Lenkung des ganzen Fuhrwerks erfolgen kann.
                           Der zur Maschine gehörige Röhrenkessel (aus 27 Röhren von 2 11/12 Zoll äußerem
                              Durchmesser bestehend) ist durch den Buchstaben a
                              angedeutet, während d den Feuerkasten, c den Rauchkasten, d den
                              Dampfdom, e den Schornstein bezeichnet, in welchem
                              letzteren zugleich der Dampfmaschinencylinder f Platz
                              findet, dessen Kolben 9 Zoll Durchmesser und 12 Hub hat. Das Schwungrad k, welches zugleich als Riemenscheibe für den Betrieb
                              der erwähnten Dreschmaschine dient, hat 5 Fuß 2 Zoll Durchmesser, und macht bei der
                              vortheilhaftesten Arbeit 176 Umläufe pro Minute.Sorgfältig angestellte Bremsversuche ergaben bei 60 Pfd. Dampfdruck pro Quadratzoll und den gedachten 176
                                    Schwungradumgängen (welche der Dreschmaschinenbetrieb erfordert) eine
                                    Nutzarbeit von reichlich 16 Pferdekräften, wobei die Maschine ohne Anwendung
                                    der übrigens noch vorhandenen Expansionsmechanismen arbeitete.
                           
                           Erwähnt werde noch, daß durch den Buchstaben r ein
                              prismatischer Kasten bezeichnet wird, dessen oberer Theil zur Aufnahme von
                              Brennmaterial (Steinkohlen oder Kohks) dient, während sein unterer Theil einen
                              Vorrath von Speisewasser enthält.
                           Um die Kraft der Dampfmaschine, je nach Bedürfniß, zum Fortlauf der ganzen Locomobile
                              verwenden, die Umdrehbewegung des Schwungrades auf die der großen Treibräder in
                              übertragen zu können, hat man folgende Anordnung getroffen.
                           Auf die entsprechend verlängerte Kurbelachse hat man ein Zahnrad i gekeilt, welches 12 Zähne hat, und mit letzteren in
                              ein anderes Stirnrad l von 36 Zähnen greift, welches auf
                              einer tiefer liegenden Welle sitzt. Auf derselben Achse wie l befindet sich ein kleines Rad u, an dessen
                              Umfange sich 5 derartig gestaltete Erhöhungen (Zähne) vorfinden, daß sie bequem in
                              die Glieder einer starken endlosen Kette greifen, welche gleichzeitig über ein
                              großes Rad n mit 24 eben so geformten Erhöhungen
                              geschlagen ist.
                           Hieraus ergibt sich ohne Weiteres, daß, wenn alle mit einander in Verbindung
                              stehenden Mechanismen stark genug sind, so daß sie sich weder biegen, strecken, noch
                              brechen, je 76 Umdrehungen der Kurbel- (oder Schwungrad-) welle immer
                              5 Umläufe des großen Treibrades in veranlassen, folglich, da der Umfang des
                              letzteren 16 3/4 Fuß ist, das ganze Fuhrwerk während der bemerkten Umlaufszahl auf
                              die Strecke von 5 × 16 3/4 = 83 3/4 Fuß fortgeschafft wird.
                           Die Felgen der Treibräder m haben die ungewöhnliche
                              Breite von 12 1/4 Zoll, auch sind diese am äußeren Umfange nicht glatt, sondern mit
                              länglichen prismatischen Erhöhungen von 4 Zoll Breite versehen, womit sich das Rad
                              beim Fortlaufe mehr oder weniger in den Boden eindrückt (oder in den Stadtstraßen
                              gleichsam zwischen das Steinpflaster klemmt), um so viel wie möglich jedes Gleiten
                              der Treibräder zu verhindern. Beim Fahren über weichen oder sandigen Boden werden an
                              den äußeren Felgenflächen noch mehrere über die ganze Breite von 12 1/4 Zoll
                              wegreichende Schuhe mit schmalen hohen Rücken (die Kanten der letzteren parallel der
                              Radachse) befestigt, um so viel als möglich das unzweckmäßige Einschneiden der
                              Treibräder zu vermeiden.
                           Das Gesammtgewicht dieser Locomobile wurde zu 7 3/4 Tonnen = 155 englischen Centnern
                              angegeben, während ihr Anschaffungspreis 3000 Rthlr. betrug.
                           So weit Referent Gelegenheit hatte, die Fahrt der Maschine sowohl auf
                              Stadtstraßenpflaster wie auf guter Steinschlagchaussee (von einigenerheblich ungünstigen
                              Steigungen) zu beobachten, erfüllte sie alle Bedingungen einer brauchbaren
                              Maschine.
                           Als ein nicht geringer Uebelstand wurde das Scheuen der Pferde anderer
                              Straßenfuhrwerke wahrgenommen, welche der Maschine begegneten, ungeachtet diese
                              während des Vorbeipassirens der ersteren immer zum Feststehen gebracht wurde.
                           Jedenfalls werden sich bei allgemeiner Verwendung derartiger Maschinen in Deutschland
                              die Pferde anderer Fuhrwerke eben so an die Erscheinung gewöhnen müssen, wie dieß
                              bereits überall der Fall ist, wo Eisenbahndampfwagen mit Straßenfuhrwerken in
                              Berührung kommen.
                           Specielleres über die Leistung der Corlett'schen
                              Locomobile wird der Bericht über die Maschinenausstellung der XXII. Versammlung
                              deutscher Land- und Forstwirthe in Schwerin enthalten.Die Zeitung des Vereins deutscher Eisenbahn-Verwaltungen Nr. 34 (25.
                                    Oct. 1861) enthält S. 450 nachstehende, nicht uninteressante Notiz unter der
                                    Rubrik „Straßendampfwagen:“
                                    In Zürich fand am 7. September die Probefahrt eines Straßendampfwagens mit
                                    angehängtem Personendampfwagen statt, in welchem sich 9 Personen befanden.
                                    Die Maschine war leicht zu lenken, und hatte einen sehr sichern Gang; sie
                                    überwindet Steigungen mit Leichtigkeit und kann nach Belieben angehalten,
                                    langsam oder schnell bewegt werden. Ihre Geschwindigkeit war die eines
                                    trabenden Pferdes. Die Maschine, eine Locomobile aus dem berühmten
                                    Etablissement der HHrn. Escher, Wyß und Comp., soll bestimmt seyn, um damit Versuche für
                                    den Gütertransport über den St. Gotthard zu machen.
                           
                        
                     
                  
               Tafeln
