| Titel: | Verfahren zum Conserviren von Bier, Wein und anderen gegohrenen Getränken; von H. Medlock, analytischer Chemiker in London. | 
| Fundstelle: | Band 163, Jahrgang 1862, Nr. XCIX., S. 393 | 
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                        XCIX.
                        Verfahren zum Conserviren von Bier, Wein und
                           anderen gegohrenen Getränken; von H. Medlock, analytischer
                           Chemiker in London.
                        Aus dem Repertory of
                                 Patent-Inventions, Februar 1862, S. 134.
                        Medlock's Verfahren zum Conserviren von Bier, Wein u. anderen
                           gegohr. Getränken.
                        
                     
                        
                           Mein Verfahren zum Conserviren von Bier, Wein, Obstwein, Limonade etc. kann bei
                              diesen gegohrenen Flüssigkeiten angewandt werden, sie mögen sich im Faß oder in
                              Flaschen befinden; es besteht in der Benutzung des zweifach-schwefligsauren
                              Kalkes, dessen Lösung entweder der gegohrenen Flüssigkeit zugesetzt oder in die
                              Fässer, Flaschen etc. vor dem Füllen gebracht wird, um die essigsaure Gährung zu
                              verhüten, so daß das Getränk nicht sauer werden kann.
                           Zum Conserviren von Bier benutze ich eine Lösung des
                              zweifachschwefligsauren Kalkes von 1070 bis 1080 spec. Gewicht (10 bis 11°
                              1/5 Baumé); diese setze ich dem Bier nach beendigter geistiger Gährung zu,
                              oder ich spüle die Fässer, nachdem sie gut gereinigt und getrocknet worden sind, mit
                              einer kleinen Menge der Lösung aus, welche dabei von dem Holz des Fasses absorbirt
                              wird. Ich habe gefunden, daß man einem Faß, welches 36 Gallons Bier enthält,
                              beiläufig 4 Unzenmaaße der Lösung von oben angegebener Stärke zusetzen kann, und daß
                              sich selbst eine größere Menge mit Vortheil anwenden läßt, wenn das Bier für den
                              Export bestimmt ist. Die Auflösung wird ganz oder größtentheils von den Poren des
                              Faßholzes absorbirt, und indem sich der zweifach-schwefligsaure Kalk mit dem
                              Sauerstoff der Luft verbindet, wird er in festen schwefelsauren Kalk verwandelt,
                              welcher das Eindringen des Sauerstoffs der äußeren Luft durch das Holz des Fasses
                              verhindert. Der zweifach-schwefligsaure Kalk verhütet auch die Bildung von
                              Schimmel oder Schwämmen in den Fässern.
                           
                           Um Bier, Wein, Limonade etc. in Flaschen zu conserviren, werden dieselben, nachdem
                              man sie gewaschen hat und austrocknen ließ, mit einer kleinen Menge
                              zweifach-schwefligsauren Kalks von oben angegebener Stärke ausgespült. Soll
                              Bier in Flaschen exportirt werden, so läßt man einige Tropfen der Lösung auf dem
                              Boden der Flasche zurück, bevor man das Bier hineingießt. – Patentirt in
                              England am 30. März 1861.