| Titel: | Verfahren, um Leder, Gewebe etc. mittelst Paraffin für Luft und Flüssigkeiten weniger durchdringlich zu machen; von John Stenhouse, Chemiker in London. | 
| Fundstelle: | Band 167, Jahrgang 1863, Nr. XVII., S. 73 | 
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                        XVII.
                        Verfahren, um Leder, Gewebe etc. mittelst
                           Paraffin für Luft und Flüssigkeiten weniger durchdringlich zu machen; von John Stenhouse, Chemiker in London.
                        Aus dem London Journal of
                                 arts, Septbr. 1862, S. 154.
                        Stenhouse's Verfahren, um Leder, Gewebe
                           etc. für Luft und Flüssigkeiten weniger durchdringlich
                           zu machen.
                        
                     
                        
                           Dieses Verfahret: (patentirt in England am 8. Januar 1862) ist insbesondere anwendbar
                              für Leder, Zwirn, Seile, Stricke und gewebte Stoffe aus Leinen, Baumwolle, Wolle
                              oder Seide, welche mit dem Paraffin überzogen oder getränkt werden.
                           Zur Behandlung von Leder und Geweben nehme man eine Eisenplatte und erhitze sie auf
                              55–140° C., breite darauf den Stoff aus und halte ihn mittelst eines
                              Rahmens glatt darauf befestigt. Nachdem der Stoff hinreichend warm geworden ist, um
                              das Paraffin leicht zum Schmelzen zu bringen, reibt man die obere linke Seite
                              desselben mit einem flachen, rechteckigen Stück festen Paraffins, überzieht die
                              Oberfläche möglichst gleichförmig damit und bewerkstelligt dann eine noch
                              vollkommenere Vertheilung durch Pressung mit einem heißen Eisen (Plätteisen oder
                              Walze). Hierauf nimmt man den Stoff weg und läßt ihn abkühlen.
                           Statt eines flachen Paraffinstückes kann man auch eine Walze aus solchem anwenden
                              (welche man durch Eingießen von Paraffin in eine passende Form mit hölzernem Kern
                              erhält). Man zieht den vorher erwärmten Zeug dieser Walze entgegen und drückt sie
                              fest an; die vollkommene Einverleibung des Paraffins bewirkt auch in diesem Falle
                              ein Kalandern zwischen heißen Metallwalzen. – Oder man ertheilt dem Paraffin
                              in einem geeigneten Gefäße eine Temperatur von 55–140° C., erhitzt
                              dann eine Eisenplatte
                              beträchtlich über den Schmelzpunkt des Paraffins, legt auf dieselbe ein Blatt
                              starkes Papier (oder ein anderes absorbirendes Material, wie Leinwand, Kattun oder
                              Wollenzeug) und überzieht letzteres mittelst einer Bürste gleichförmig mit dem
                              geschmolzenen Paraffin; das zu imprägnirende Gewebe oder Leder wird dann auf dieser
                              Paraffinfläche ausgebreitet und zwar mit der linken Seite nach unten (nöthigenfalls
                              wird eine zweite mit Paraffin überzogene Fläche darauf gelegt um beide Seiten des
                              Stoffes mit Paraffin in Berührung zu bringen). Das Ganze wird hernach mittelst
                              heißer Eisenplatten oder durch Kalandern zwischen heißen Metallwalzen comprimirt.
                              Den so imprägnirten Stoff nimmt man endlich heraus und läßt ihn abkühlen.
                           Sollen Stoffe von großer Länge mit Paraffin behandelt werden, so kann dieß in
                              continuirlicher Weise geschehen, indem man dieselben über (erwärmte) Walzen passirt,
                              welche das geschmolzene Paraffin aus einem Bade desselben aufnehmen und mit einem
                              das überflüssige Paraffin entfernenden verstellbaren Abstreichmesser versehen sind;
                              zur vollständigen Einverleibung des Paraffins wird der Stoff dann noch durch heiße
                              Walzen passirt.
                           Wenn man anstatt des festen Paraffins Auflösungen desselben (in Benzin, Steinöl,
                              Schwefelkohlenstoff etc.) anwenden will, so ist es rathsam die zu behandelnden
                              Stoffe vorher vollständig zu trocknen und bei kalter Witterung sogar zu erwärmen,
                              damit sie die Paraffinlösung nicht zum Gestehen bringen. Leder, Gewebe und
                              Gespinnste, welche auf diese Weise imprägnirt wurden, hängt man zuerst in einem
                              geheizten Local auf, um den größeren Theil des Lösungsmittels zu verdunsten und
                              unterzieht sie dann erst der Behandlung zwischen heißen Eisenplatten oder
                              Walzen.
                           Gewebe, Gespinnste und Leder, welche nach einer der angegebenen Methoden mit Paraffin
                              imprägnirt wurden, sind nicht bloß undurchdringlicher für Luft und Flüssigkeiten
                              geworden, sondern auch steifer und stärker. Das Paraffin ist daher für gewisse Arten
                              von Geweben ein vortreffliches Appretirmittel.
                           Seile und Stricke kann man mit Paraffin einfach auf die Art imprägniren, daß man sie
                              durch das geschmolzene Material passirt.
                           Anstatt des reinen Paraffins kann man auch Gemische desselben mit Wachs, Stearin,
                              Stearinsäure oder festen Fettsäuren anwenden.
                           (Am 21. Januar 1862 ließ sich J. Stenhouse noch die
                              Anwendung des Paraffins zum Ueberziehen metallener Gegenstände patentiren, um
                              dieselben gegen die Einwirkung von Luft und Feuchtigkeit zu schützen.)