| Titel: | Ueber Blakely's Vorschlag von Metallliederungen für Hinterladungsgeschütz-Verschlüsse. | 
| Fundstelle: | Band 175, Jahrgang 1865, Nr. VIII., S. 13 | 
| Download: | XML | 
                     
                        VIII.
                        Ueber Blakely's
                           Vorschlag von Metallliederungen für Hinterladungsgeschütz-Verschlüsse.
                        Mitgetheilt vom
                           Artillerie-Hauptmann Dy.
                        Mit Abbildungen auf Tab.
                              I.
                        Blakely's Metallliederungen für
                           Hinterladungsgeschütz-Verschlüsse.
                        
                     
                        
                           Nach dem London Journal of arts, October 1864, S. 210 ist
                              an Theophilus Alexander Blakely zu London unter dem 8.
                              December 1863 ein Patent auf Metallliederungen verliehen worden, welche, aus einem
                              hohlen Metallringe, oder auch aus einer hohlgebogenen und am Rande aufgekrämpten Metallplatte
                              bestehend, dazu dienen sollen, die zu Hinterladungsgeschützen gehörigen
                              Verschlußvorrichtungen gasdicht zu machen. Fig. 19 zeigt einen
                              Verschluß mit eingesetztem Metallringe und Fig. 20 einen eben
                              solchen Verschluß mit einem eingesetzten Metallblechboden, dessen Durchschnitt in
                              Fig. 18
                              noch besonders dargestellt ist.
                           Beide in England patentirte Einrichtungen sind für Deutschland keineswegs etwa
                              Neuigkeiten, indem eines Theiles der von Hrn. Mechanicus Kreiner zu Berlin construirte Keilverschluß mit kupfernem Expansionsringe
                              schon seit längerer Zeit vorhanden ist, und anderen Theiles die Versuche, den
                              Preßspanboden des Wahrendorff'schen Verschlusses durch
                              Metallpfannen etc. zu ersetzen, in deutschen Artillerien bereits schon wieder
                              aufgegeben wurden, weil man sich des Vortheils nicht begeben wollte, die Reinigung
                              des Rohres nach dem Schusse vermittelst Hindurchpressens des Pappebodens bewirken zu
                              können. Man strebte deßhalb lieber dahin, den Preßspanboden, als solchen, vor dem
                              Durchschlagen der Pulvergase zu bewahren und hat ihn zu diesem Ende theils in seiner
                              Masse verstärkt, theils an seinem unteren Rande gefettet und theils mit einem
                              eingelegten Kupferringe versehen. Letztere Einrichtung wurde, nachdem Zinkringe beim
                              Geschützabfeuern geschmolzen waren, und Messingringe sich als zu steif erwiesen
                              hatten, um ein Durchdrücken des mit ihnen armirten Preßspanbodens durch das Rohr
                              nach dem Schusse zu gestatten – im Sommer 1862 zuerst vom Referenten selbst
                              vorgeschlagen und hat sich seitdem vollständig bewährt.
                           Cassel, im November 1864.
                           
                        
                     
                  
               Tafeln
