| Titel: | Ehrhardt's Controlapparat für Eisenbahnfahrzeuge. | 
| Fundstelle: | Band 178, Jahrgang 1865, Nr. CXVII., S. 432 | 
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                        CXVII.
                        Ehrhardt's Controlapparat für Eisenbahnfahrzeuge.
                        Mit einer Abbildung auf Tab. VI.
                        Ehrhardt's Controlapparat für Eisenbahnfahrzeuge.
                        
                     
                        
                           Der vom Maschinenmeister der königl. sächs. östlichen Staatseisenbahnen, Hrn. Ehrhardt in Dresden, erfundene, in Deutschland,
                              Frankreich, England, Belgien etc. patentirte Controlapparat, dessen Ausführung die
                              Maschinenfabrik von R. Hartmann in Chemnitz übernommen
                              hat, begegnet der Schwierigkeit, Ungenauigkeit und Kostspieligkeit der Wägung von
                              Eisenbahnfahrzeugen selbst, sowie der Transportlasten in vollendetster Weise;
                              derselbe ermittelt die Belastung jeder einzelnen Achse zuverlässig und genauer als
                              die bisher angewendeten, kostspieligen und sehr complicirten sechstheiligen Centesimalwaagen,
                              welche nach den mit dem Controlapparat angestellten Versuchen ungenau wägen und in
                              den Wägeresultaten von einander selbst nicht unwesentlich differiren. Jeder Apparat
                              wird mittelst genau justirter und geaichter Normalgewichte in feinem Spiele normirt,
                              so daß mit allgemeiner Einführung desselben eine gleichmäßige, scharf normirte
                              Abwägung aller Orten gesichert ist. Der Apparat ist im Gegensatz zu den gedachten
                              Centesimalwaagen sehr leicht transportabel (sein Gewicht beträgt 93 Pfd.) und die
                              Wägung von Fahrzeugen an jeder beliebigen Stelle eines horizontalen und geraden
                              Geleises ohne Schwierigkeit ausführbar; die Anschaffungskosten endlich betragen nur
                              etwa den zehnten Theil von denen der Centesimalwaagen nebst Fundamentirung und
                              Ueberbau. Bei seiner Anwendung können Benachtheiligungen der Bahnen bei dem
                              Transportverkehr kaum noch vorkommen und auch Differenzen bei der Belastung der
                              einzelnen Achsen, die wohl oft schon die Ursache von Entgleisungen gewesen seyn
                              dürften, sind leicht, schnell und sicher zu ermitteln.
                           Der Apparat ist bereits auf verschiedenen Bahnen mit dem besten Erfolg in Anwendung;
                              Hr. v. Weber, technischer Director der k. sächs. östl.
                              Staatsbahnen, bezeichnet ihn auf Grund seiner Erfahrungen als einen der
                              nützlichsten, in neuerer Zeit der Praxis des Eisenbahnwesens zur Förderung der
                              Sicherheit dargebotenen Apparate.
                           Figur 27
                              zeigt den Apparat in seiner Anwendung. Um die Belastungen der Achsen einer
                              Locomotive oder eines Wagens zu ermitteln, setzt man unter jedes Rad des Fahrzeuges
                              einen solchen Apparat in der Weise, daß sich das Untertheil A, welches zugleich das Hauptgestell bildet, mit seiner Klaue a auf den Schienenfuß stutzt und der Hebel D, der sich in seinem Stützpunkt d' bei e auf das Untertheil A aufsetzt, mit seiner vorderen Schneide d unter dem Radreifen angreift. Nachdem jeder Apparat
                              durch die Fußschraube G unter Beachtung des Senkloths
                              g und der festen Marke g' vertical gestellt worden ist, wird durch die Schraube f der Keil E so weit
                              vorgeschoben, bis dadurch der Hebel B unter einen
                              bestimmten Winkel über die waagrechte Lage kommt. Dieser Winkel, von dem die Höhe
                              der Aufhebung der Räder von den Bahnschienen abhängt, wird durch einen Zeiger auf
                              der über dem Senklothe g befindlichen Bogenscala b' mit Ziffern bestimmt. Sind unter allen Rädern einer
                              Locomotive oder eines Wagens solche Apparate angestellt und stehen die Hebel B aller Apparate unter gleichen Winkeln, was durch
                              gleiche Ziffern auf der Bogenscala angegeben wird, so verschiebt man die Gewichte
                              b an den Hebeln so lange, bis die Zeiger aller
                              Apparate an den Bogenscalen auf Null zu stehen kommen. Nun ist jedes Rad gleich hoch von der Schiene 1
                              bis 2 Millim. abgehoben und man kann die Belastung jedes einzelnen Rades auf der
                              Scala, welche auf der oberen Fläche des Hebels B
                              verzeichnet ist, sofort in Centnern und Pfunden ablesen. Die Differenzen in den
                              Gewichtsangaben der einzelnen Apparate gegen einander zeigen die Ungleichheit in der
                              Belastung und in der Spannung der über den einzelnen Rädern liegenden Tragfedern auf
                              das deutlichste und man kann dieselben sicher und leicht reguliren. Summirt geben
                              die Gewichtsangaben der einzelnen Apparate genau das Gesammtgewicht des ganzen
                              Fahrzeugs, welches der Prüfung unterzogen wurde.
                           Der Hebel H unter dem Gestelle faßt an dem einen Ende mit
                              einer Klaue unter dem Schienenfuß und wird vermittelst einer am anderen Ende
                              befindlichen Preßschraube fest gegen denselben angedrückt. Bei breitbasigen Schienen
                              ist dieser Hebel entbehrlich. (Deutsche Industriezeitung, 1865, Nr. 36; London Journal of arts, September 1865, S. 155.)
                           
                        
                     
                  
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