| Titel: | Verbessertes magnetisches Combinations-Schloß; von James Sargent in Rochester im Staate New-York. | 
| Fundstelle: | Band 183, Jahrgang 1867, Nr. LII., S. 199 | 
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                        LII.
                        Verbessertes magnetisches
                           Combinations-Schloß; von James
                              Sargent in Rochester im Staate New-York.
                        Auszugsweise aus dem Scientific American, November 1866, S.
                              297.
                        Mit Abbildungen auf Tab.
                              V.
                        Sargent's magnetisches Combinationsschloß.
                        
                     
                        
                           Der Verfasser erörtert zunächst, daß keines der bis jetzt angefertigten
                              Sicherheitsschlösser für Cassen u. dgl. trotz der sinnreichen Einrichtungen, wie man
                              sie namentlich bei den in der letzten Weltausstellung zu London vorgekommenen
                              Combinationsschlössern gefunden hat, diejenige Sicherheit liefert, daß sie nicht
                              entweder – wie dieß bei den gewöhnlichen Schlössern der Fall ist –
                              gesprengt und sogar mittelst eines Hakens oder geeigneten Dietrichs aufgesperrt
                              werden können, oder daß nicht – wie bei den Combinationsschlössern –
                              ihr Mechanismus durch Probiren errathen und durch eine mikrometrische Verschiebung
                              eines der etwas vorspringenden Riegel dieselben dennoch geöffnet werden könnten,
                              während er es für unmöglich hält, die von ihm erfundene Construction durch irgend
                              ein derartiges Mittel zu errathen und das Schloß zu öffnen oder zu sprengen.
                           Seine Erfindung, die am 2. und 23. Mai 1865, dann am 9. Juni und 28. August 1866 in
                              den Vereinigten Staaten patentirt wurde, und über welche er detaillirte Aufschlüsse
                              zu geben bereit ist, wenn man sich direct an ihn wendet, beschreibt er beiläufig in folgender
                              Weise: Das neue Schloß hat keinen Schlüssel, und der Knopf I (Fig.
                                 19) läßt sich weder herausziehen, noch tiefer hineinstecken, wenn man
                              öffnen oder schließen will; jedoch lassen sich durch Einwirkung eines Schlüssels auf
                              den Zapfen von I unter Benutzung der mikrometrischen
                              Trommel, die an demselben angebracht ist, eine Million von Combinationen an dem
                              Mechanismus des Schlosses in jedem Augenblicke vornehmen und seine Thätigkeit wird
                              dabei immer wieder in anderer Weise hergestellt.
                           In Fig. 18 ist
                              die innere Einrichtung des Schlosses in der Lage seiner einzelnen Organe angedeutet,
                              bei welcher der Hauptriegel die Lage des Schließens hat. Der Riegel A ist hier eine cylindrische Messingscheibe, die um den
                              Zapfen B gedreht werden kann; diese Drehung wird bewirkt
                              beim Eingriffe eines Armes E in einen zwischen
                              Haltstellen um die Schraube D gleitbaren Schieber C. Durch den an dem Arme E
                              angebrachten Sperrkegel F wird in Folge des Eingriffes
                              des letzteren in die Klammer G jener Arm in die eine
                              oder in die andere Lage versetzt. Diese Klammer ist nämlich mit der Scheibe H (Fig. 18 und 19) dadurch
                              verbunden, daß durch die Mitte der letzteren der in eigenthümlicher Weise
                              angeordnete Knopf I gesteckt und an den Stiel des
                              letzteren mittelst eines Sattels J die Klammer an die
                              flache Seite dieses Schaftes angeschraubt wird. Von der Scheibe H, die entweder mittelst des Knopfes I oder mittelst eines auf die Rückseite eingesetzten
                              Schlüssels gedreht werden kann, geht offenbar die Regulirung, sowie jede Bewegung
                              aus, durch welche das Schloß in richtiger Weise gebraucht werden kann. Ueber die
                              scheibenförmigen Riegel ist an einem Zapfen ein permanenter Hufeisenmagnet
                              aufgehängt, der (vermuthlich) an zwei feste Haltstellen anstoßen muß, wenn er in
                              Folge der eintretenden Anziehung oder etwa auch dadurch, daß bei der Drehung der
                              Scheibe H derselbe durch ein Zwischenstück nach
                              auf- oder abwärts bewegt wird, innerhalb vorgeschriebener enger Grenzen zum
                              Oscilliren kommt; beim Zuschließen wird nun der Arm E in
                              Folge der Drehung der mit der Klammer G verbundenen
                              Scheibe H gelüftet und dient daher als Anker dieses
                              großen Magneten, der jetzt in Folge der gegenseitigen Anziehung von beiden eine
                              Verrückung des Sperrkegels F und sohin auch ein Lockern
                              irgend eines der anderen Organe nicht mehr gestattet, während an der Außenseite des
                              Schlosses kein Theil angebracht ist, welcher diese Eingriffe irgendwie zu erkennen
                              geben kann. Der (eigenthümlich geformte) Griff I ist aus
                              weichem Eisen und hartem Stahl zusammengesetzt; der Knopf selbst ist aus weichem
                              Eisen, während die Länge des Stieles oder Schaftes innerhalb des zu versichernden
                              Kastens auf 5/8 eines
                              Zolles gehärteter Stahl seyn soll. Bei heftiger Einwirkung auf das Schloß bleibt der
                              Knopf I in den Händen des Einbrechers, ohne daß irgend
                              etwas Anderes dabei ausgerichtet werden könnte, da dieser Knopf der einzige
                              hervorspringende Theil des ganzen Schlosses ist, durch welchen auf dasselbe von
                              einem Unberufenen von außen eingewirkt werden kann. – Auch ohne Benutzung
                              eines Magnetes bleibt das Schloß ein vollkommen brauchbares, das vortheilhafter ist
                              als andere Schlösser, die zu ihrer Handhabung einen Schlüssel erfordern.
                           (Obgleich die Einrichtung des in Rede stehenden mysteriösen Schlosses aus den uns vom
                              Verfasser gegebenen Erörterungen nicht genau erkannt werden kann, so läßt sich doch
                              vermuthen, daß an irgend einer Stelle der Rück- oder Seitenwand der zu
                              verschließenden Casse etc. eine Marke angebracht seyn muß, durch deren Benutzung
                              unter Anwendung eines Schraubenschlüssels u. dgl. man die gegenseitige Anziehung des
                              Magnetes K und des Armes E
                              unterbrechen kann, um mittelst einer der unendlich vielen Drehungen der Theilscheibe
                              des Knopfes, von denen oben die Rede war, nach erfolgter Auslösung der Sperrklinke
                              F die Scheibe H in
                              beliebiger Richtung drehen und so den Hauptriegel auch wieder zurückschieben zu
                              können. Der eiserne Knopf I ist dabei vermuthlich bloß
                              durch magnetische Anziehung gegen den stählernen Griff, zu dem er gehört, da dieser
                              durch Influenz des großen Magnetes K selbst magnetisch
                              wird, mit seinem Stiele verbunden; er läßt daher eine recht feine Drehung des
                              letzteren zu, ohne von ihm getrennt zu werden, während er durch jeden merklich
                              starken Zug oder durch eine starke seitliche Verschiebung abgelöst werden muß, wenn
                              die magnetische Anziehung eine derartige Einwirkung nicht mehr überwinden kann.)
                           
                        
                     
                  
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