| Titel: | Schutzvorrichtung gegen Erstickung durch Kohlendampf in den Wohnungen; von E. Poltschick. | 
| Autor: | E. Poltschick | 
| Fundstelle: | Band 187, Jahrgang 1868, Nr. XXXVII., S. 174 | 
| Download: | XML | 
                     
                        
                        XXXVII.
                        Schutzvorrichtung gegen Erstickung durch
                           Kohlendampf in den Wohnungen; von E.
                              Poltschick.
                        Mit einer Abbildung.
                        Poltschick's Schutzvorrichtung gegen die Nachtheile der
                           Ofenklappen.
                        
                     
                        
                           Im polytechn. Journal Bd. CLXXXV S. 168
                              (zweites Juliheft 1867) wird in einem (den „Verhandlungen des
                                 nieder-österreichischen Gewerbevereines“ entnommenen) Aufsatze
                              von C. Kohn auf die Gefahr hingewiesen, welcher man in
                              Wohn- und Schlafgemächern durch zu frühzeitigen Schluß einer Ofenrohrklappe
                              ausgesetzt ist; mit vollstem Rechte wird gerügt, daß sich dieser Uebelstand bis auf
                              die Jetztzeit erhalten konnte, und schließlich dringt der Verfasser auf gänzliche
                              Beseitigung der Ofenrohrklappe.
                           Das Beseitigen der Ofenventile wäre auch wohl das einfachste Mittel zur Verhütung von
                              Erstickungsgefahr, wird aber bei den primitiven Begriffen des unsere Wohnungen
                              heizenden Dienstpersonals auf entschiedenen Widerstand stoßen. Ueberdieß können die
                              ökonomischen Rücksichten, welche heutzutage durch die hohen Holzpreise etc. sich
                              geltend machen, nicht so leicht geopfert werden; viele Ofenconstructionen
                              (schwedische, russische etc.) basiren auf möglichster Ausnutzung und Zurückhaltung
                              der Wärme, und würden ohne Zugregulator ihren Zweck verfehlen.
                           
                              
                              Textabbildung Bd. 187, S. 174
                              Mein Vorschlag geht nun dahin, auf irgend eine Weise zu verhindern, daß sich das
                                 Ventil vollständig schließt, und zu diesem Zwecke halte ich es für das
                                 Geeignetste, möglichst in der Mitte der Klappe, wie aus nebenstehender Skizze ersichtlich ist, eine runde Oeffnung von 3/4
                                 bis 1 Zoll Durchmesser, je nach der Weite des Rohres, einschneiden zu lassen,
                                 durch welche Oeffnung bei zu frühzeitigem oder (in Folge zu leichten Ganges) von
                                 selbst entstandenem Schluß der Klappe, die Erstickungsgase ihren Abzug finden,
                                 während doch durch die Spannung der Hitze 9/10 der Wärme zurückgehalten werden
                                 können. Letzteres ist bedingt durch den Querschnitt der Oeffnung, die Weite der
                                 Röhren und die Ausflußgeschwindigkeit der Gase.
                              
                           Der Umstand, daß die Bedienung und Regulirung der Oefen unserer Wohnungen in der
                              Regel dem Dienstpersonal überlassen ist, welches, trotz guten Willens, nicht immer
                              zu beurtheilen vermag, ob das, die tödtlichen Wirkungen verursachende Kohlenoxydgas schon aus
                              dem Ofen entfernt ist, spricht sehr für die Einführung einer höchst wenig kostenden
                              Einrichtung, durch welche 1) die Erstickungsgefahr vollständig beseitigt, 2) die
                              Wärme im Ofen zurückgehalten wird, und welche 3) wegen ihrer einfachen Handhabung
                              auch dem Unkundigen anvertraut werden kann.
                           Nördlingen, den 14. December 1867.