| Titel: | Faßheber für Brauereien. | 
| Fundstelle: | Band 198, Jahrgang 1870, Nr. LXXXIII., S. 349 | 
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                        LXXXIII.
                        Faßheber für Brauereien.
                        Mit einer Abbildung auf Tab. V.
                        Faßheber für Brauereien.
                        
                     
                        
                           Längst schon ist die Nützlichkeit und Bequemlichkeit anerkannt, welche
                              									Bier-Lagerfässer mit Thürchen gewähren. Sie bieten Vortheile in jeder
                              									Beziehung. Es wird an Arbeit gespart durch Vermeidung des Transportes zum
                              									Reinigungsplatze, sowie auch an Pech und an Abnutzungskosten. Durch Umgehung des
                              									Transportirens wird aber namentlich in Brauereien welche auch den Sommer hindurch
                              									sieden, die Erwärmung des Kellers vermieden, ein Umstand welcher sehr hoch
                              									anzuschlagen ist.
                           Sind diese Vorzüge schon bedeutend genug, um es als wünschenswerth erscheinen zu
                              									lassen, daß Thürchenfässer vor allem Anderen in Brauereien eingeführt werden, so
                              									werden dieselben noch vermehrt durch Anwendung eines Hebers zu ihrer Entleerung,
                              									wodurch man nie benöthigt ist, ein Faß aus seiner ihm einmal gegebenen Lage zu
                              									bringen, ein Uebelstand der bei dem bisherigen Entleeren vermittelst Auswindens
                              									nicht zu umgehen war und besonders bei über einander lagernden Fässern Störungen und
                              									Unbequemlichkeiten verursachte. Zugleich wird hierdurch ein weit vollständigeres
                              									Abnehmen des Bieres von der Bodenhefe ermöglicht und der Nutzeffect somit um ein
                              									Beträchtliches vergrößert.
                           In Figur 32
                              									ist diese Vorrichtung dargestellt. Ein Jeder kann sich leicht in den Besitz eines so
                              									billigen und einfachen Faßentleerungs-Apparates setzen. Der Heber ist am
                              									besten von Kupfer anzufertigen. Seine Anwendung ergibt sich leicht. Nachdem das
                              									Thürchen des Fasses heraus genommen ist, senkt man die Mündung des Hebers in die
                              									oberste Bierschicht ein, und zwar möglichst an der tiefsten Stelle, im eigentlichen
                              									Bauch des Fasses, saugt durch das seitliche Saugrohr bei geschlossenem Hahn das Bier
                              									herüber, öffnet sodann den Hahn und läßt nun das Bier ruhig in ein untergestelltes
                              									Gefäß ausfließen.
                           Soll der Rest des Bieres aus Fässern mit bloßem Zapfloch entnommen werden, so ist die
                              									Manipulation ähnlich. Man bringt das Rohr bis zu seiner bauchigen Verdickung, welche
                              									fest in das Zapfloch eingedrückt wird und dazu bestimmt ist, dem Ganzen eine sichere
                              									Lage zu geben, in das Faß hinein und verfährt dann weiter in der angegebenen
                              									Weise.
                           Praktisch erscheint es, das Rohr in der Mitte zu durchschneiden und die Theile in
                              									einander schiebbar zu machen, so daß ein und derselbe Heber sich leicht jeder
                              									beliebigen Größe des Fasses anpassen läßt, um mit seiner Oeffnung die Mitte des
                              									Faßbauches
                              									zu
                              									erreichen.
                              									(Der bayerische Bierbrauer, 1870, Nr. 5.)
                           
                        
                     
                  
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