| Titel: | Faßhahn von R.Bogen und J. F.Cleve. | 
| Fundstelle: | Band 198, Jahrgang 1870, Nr. XCVI., S. 388 | 
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                        XCVI.
                        Faßhahn von R.Bogen und J. F.Cleve.
                        Mit Abbildungen auf Tab.
                              									VII.
                        [Faßhahn von Bogen und Cleve.]
                        
                     
                        
                           Der in Figur 6
                              									und 7
                              									abgebildete Faßhahn für Alkohol, Bier etc. von R. Bogen
                              									und J. F. Cleve in Berlin (bayerisches Patent vom 3.
                              									December 1867) hat vor den bisher bekannten und gebräuchlichen den Vorzug, daß er
                              									die im Faß befindliche Flüssigkeit laufen läßt, ohne daß der Spund gelöst wird oder
                              									sonst eine Oeffnung im Faß nöthig ist. Es ist dieß ein Vortheil besonders für
                              									diejenigen, welche Geschäfte in Spirituosen machen, weil die bedeutende Verdunstung,
                              									welche beim Gebrauch der bisher üblichen Hähne aus dem geöffneten Spundloche
                              									stattfindet, bei Anwendung des neuen Hahnes nicht eintreten kann. Figur 6 zeigt letzteren im
                              									verticalen Durchschnitt, Fig. 7 den Wirbel für sich
                              									in äußerer Ansicht. Der Hebel g (Fig. 6), welcher an dem
                              									einen Ende eine kleine Gummiplatte r trägt, wird vermöge
                              									des in dem Wirbel a, b befindlichen Einschnittes o (Fig. 7) bei dem
                              									jedesmaligen Oeffnen und Schließen des Hahnes, welches mittelst einer
                              									Viertelsdrehung des Wirbels geschieht, auf und nieder bewegt, und bewirkt so das
                              									zeitweilige Oeffnen und Schließen der Röhre p, wodurch
                              									also die äußere Luft beim Oeffnen zugelassen, beim Schließen abgesperrt wird.
                              									(Bayerisches Industrie- und Gewerbeblatt, 1870 S. 190.)
                           
                        
                     
                  
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