| Titel: | Ueber die quantitative Bestimmung der organischen Substanz und der Salpetersäure im Trinkwasser; von G. C. Wittstein. | 
| Fundstelle: | Band 200, Jahrgang 1871, Nr. XXXVI., S. 123 | 
| Download: | XML | 
                     
                        
                        XXXVI.
                        Ueber die quantitative
                           								Bestimmung der organischen Substanz und der Salpetersäure im
                           								Trinkwasser; von G. C. Wittstein.
                        Wittstein, Bestimmung der organischen Substanz
                           								und Salpetersäure im Trinkwasser.
                        
                     
                        
                           Zum Zweck obiger beiden Bestimmungen verdampft Alex. Müller
                              									Berichte der deutschen chemischen Gesellschaft zu Berlin,
                                       											1870, Nr. 13; polytechn. Journal Bd. CXCVIII S.
                                       												161. das Wasser mit einem Ueberschusse von kohlensaurem
                              									Natron zur Trockne, digerirt den Rückstand mit heißem Wasser,
                              									filtrirt und süßt den Filterinhalt gut aus. Derselbe enthält die
                              									erdartigen Bestandtheile des Wassers nebst Kieselsäure und
                              									Phosphorsäure, aber nur Spuren organischer Materie, während die
                              									(nahezu) ganze Menge der letzteren in das Filtrat übergegangen
                              									ist.
                           Das Filtrat wird mit Salzsäure genau neutralisirt, zur Trockne
                              									verdampft, der Rückstand bei 115 bis 120° C. von dem
                              									Reste des anhängenden Wassers befreit, gewogen, durch Glühen für
                              									sich die organische Substanz zerstört, dann durch Zusatz von
                              									doppelt-chromsaurem Kali und abermaliges Glühen die
                              									Salpetersäure ausgetrieben.
                           Gegen diese Bestimmungsweise ist Folgendes einzuwenden. Soll der
                              									erste Glühverlust die Quantität der organischen Substanz richtig
                              									angeben, so darf das Wasser keine Salpetersäure enthalten. Da
                              									aber kein oder fast kein Trinkwasser ganz frei von dieser Säure
                              									ist, so treten hier fast immer zwei Fehler auf. Je nach den
                              									gegenseitigen Mengen von organischer Substanz und Salpetersäure
                              									wird die erstere entweder gänzlich oder theilweise durch den
                              									Sauerstoff der letzteren verbrannt, und an die Stelle des
                              									salpetersauren Salzes tritt entweder kohlensaures oder
                              									salpetrigsaures Salz, oder beide. Der erste Glühverlust liefert
                              									daher nicht bloß die Menge der organischen Substanz, sondern
                              									auch die Gewichtsdifferenz zwischen dem salpetersauren Salze und
                              									dem (oder den) daraus entstandenen neuen Salze (oder Salzen)
                              									also zu viel organische Substanz. Dafür bekommt man dann bei der
                              									zweiten Glühung (mit doppelt-chromsaurem Kali)
                              									entsprechend weniger Salpetersäure, als das Wasser ursprünglich
                              									enthält.
                           Zur Vermeidung dieser beiden Fehler habe ich nachstehende
                              									Abänderung des Verfahrens getroffen und durch Hrn. Semenoff aus St. Petersburg ausführen
                              									lassen.
                           
                           1500 Grm. des in meinem Hause laufenden Quellwassers wurden mit
                              									20 Grm. krystallisirten kohlensauren Natrons bis auf ein paar
                              									Unzen Rückstand verdunstet, filtrirt, gewaschen, das Filtrat
                              									eingetrocknet, die Salzmasse fein gerieben, bei 115 bis
                              									120° C. entwässert, gewogen, zum schwachen Glühen erhitzt
                              									und nach vollständiger Zerstörung der organischen Substanz
                              									wieder gewogen.
                           Beim Beginn des stärkeren Erhitzens nahm die Salzmasse eine
                              									bräunliche Farbe an, letztere verschwand jedoch so rasch wieder,
                              									daß daraus schon auf den verbrennenden Einfluß eines
                              									salpetersauren Salzes geschlossen werden konnte. Einen weiteren
                              									Beweis, daß ein solches Salz hier im Spiele war, lieferte die
                              									nunmehrige alkalische Reaction des Glührückstandes. Der durch
                              									das Glühen entstandene Gewichtsverlust, 0,098 Grm., war mithin
                              									nicht der richtige Ausdruck für die Quantität der in 1 1/2 Liter
                              									des Wassers befindlichen organischen Materie, sondern gab zu
                              									viel davon an.
                           Man löste nun das geglühte Salz in Wasser, ersetzte durch genaue
                              									Neutralisation der Lösung mit reiner Salpetersäure die durch
                              									Einwirkung der organischen Materie zerstörte Menge
                              									Salpetersäure, trocknete wieder ein, fügte etwa den dritten
                              									Theil des Gewichtes des Salzes (genau gewogen) feines
                              										QuarzpulverMan sehe Wittstein's
                                    											Vierteljahresschrift, Bd. XII S. 284. hinzu, entwässerte bei 120° C., wog, glühte eine
                              									Viertelstunde lang und wog wieder. Der dießmalige
                              									Gewichtsverlust betrug 0,207 Grm. und zeigte die ganze Menge der
                              									in 1 1/2 Liter Wasser enthaltenen Salpetersäure an.
                           Durch Abziehen des Gewichtes des bei 120° C. getrockneten
                              									Gemenges von Salz und Quarzpulver (a) von dem Gewichte des zuerst bei 120° C.
                              									getrockneten Salzes (b) und des
                              									Quarzpulvers (c) mußte der Rest die
                              									richtige Menge der in 1 1/2 Liter befindlichen organischen
                              									Materie angeben.
                           
                              
                                 
                                 b (bei 1200 getrocknetes
                                    											Salz)
                                   8,785 Grm.
                                 
                              
                                 
                                 c (Quarzpulver)
                                   2,345    „
                                 
                              
                                 
                                 
                                 ––––––––––
                                 
                              
                                 
                                 Summa
                                 11,130 Grm.
                                 
                              
                                 davon ab 
                                 a (Gemenge von Salz und
                                    											Quarz)   
                                 11,045    „
                                 
                              
                                 
                                 
                                 ––––––––––
                                 
                              
                                 
                                 Rest
                                   0,085 Grm.
                                 
                              
                           Das Wasser enthielt folglich in 1 1/2 Liter:
                           
                              
                                 
                                 0,085 Grm. organische Substanz
                                 
                              
                                 und
                                 0,207    „    
                                    											Salpetersäure;
                                 
                              
                           
                           oder in 1 Liter:
                           
                              
                                 
                                 0,057 Grm. organische Substanz
                                 
                              
                                 und
                                 0,138    „    
                                    											Salpetersäure.
                                 
                              
                           (Wittstein's Vierteljahresschrift für
                                    									praktische Pharmacie, 1871.)