| Titel: | Ueber die Mittel, die Wohnhäuser gegen die durch Gasröhren etc. hervorgerufenen Gefahren des Blitzschlages zu schützen; von W. de Fonvielle. | 
| Fundstelle: | Band 204, Jahrgang 1872, Nr. XXXVI., S. 138 | 
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                        XXXVI.
                        Ueber die Mittel, die Wohnhäuser gegen die durch
                           								Gasröhren etc. hervorgerufenen Gefahren des Blitzschlages zu schützen; von W. de Fonvielle.
                        Nach den Comptes rendus, t. LXXIV p. 676. 715; März
                              									1872.
                        Fonvielle, über Blitzableiter für mit Gasröhren versehene
                           								Gebäude.
                        
                     
                        
                           Mit Bezugnahme auf die (im vorhergehenden Heft dieses Journals S. 29 von Wilde mitgetheilten) eigenthümlichen Umstände, unter
                              									welchen der Blitz im Jahr 1861 in eine Baumwollspinnerei zu Oldham, im Jahr 1363 in
                              									die St. Paulskirche zu Kersall-Moor und am 4. Januar 1872 in die Kirche zu
                              									Crumpsall einschlug, erblickt de Fonvielle in diesen
                              									Unfällen eine glänzende Rechtfertigung der physikalischen Principien, welchen die
                              									(französische) Akademie der Wissenschaften in der Instruction über die Blitzableiter
                              									vom Jahr 1823 Ausdruck verliehen hat. Die betreffende Stelle dieser Instruction
                              									lautet: „Wenn das Gebäude welches mit einem Blitzableiter versehen werden
                                 										soll, einigermaßen bedeutende Metallkörper enthält, z.B. bleierne Platten welche
                                 										den First und die Dachkanten bedecken, metallene Dachrinnen, lange Eisenstangen
                                 										welche zur Verstärkung irgend eines Theiles des Gebäudes dienen, so müssen sie
                                 										alle mit dem Blitzableiter in Verbindung gesetzt werden. Würde dieses
                                 										unterbleiben und die Continuität des Blitzableiters irgend wie aufgehoben, oder
                                 										würde er nicht ganz frei mit dem Erdboden communiciren, so könnte möglicher
                                 										Weise der Blitz mit zerschmetternder Gewalt auf irgend einen der genannten
                                 										Metallkörper überspringen.“
                              								
                           An vorstehendes Aktenstück knüpft de Fonvielle folgende
                              									Bemerkung:
                           
                              „Diese von der Akademie der Wissenschaften im Jahr 1823 adoptirte
                                 										Instruction über die Anlage von Blitzableitern ließe sich nun leicht durch
                                 										weitere Vorschriften ergänzen, welche der damalige Berichterstatter der
                                 										physikalischen Section, Gay Lussac, gewiß hinzugefügt
                                 										haben würde, wenn zu jener Zeit Gasröhren existirt hätten. Die sich mehrenden
                                 										Unfälle der genannten Art beweisen die dringende Nothwendigkeit, eine so
                                 										bedauerliche Lücke auszufüllen. Ich erlaube mir daher, die Akademie darauf
                                 										aufmerksam zu machen, wie nothwendig es ist, die Architekten auf die Gefahren
                                 										hinzuweisen, welche die nur zu sehr verbreitete Gewohnheit mit sich bringt,
                                 										Gasröhren in der unmittelbaren Nähe von Blitzableitern anzuordnen. Ueberdieß
                                 										dürfte es nöthig seyn sich zu versichern daß die Gasröhren, ohne Unterbrechung
                                 										ihres Zusammenhanges und ohne bemerkenswerthe Verminderung ihrer
                                 										Leitungsfähigkeit, sich bis in den feuchten Erdboden erstrecken.
                              
                           
                              Meines Erachtens sollte die Aufmerksamkeit der Architekten ganz besonders auf den
                                 										Schutz der Gasmesser (compteurs) hingelenkt werden.
                                 										Dieser Apparat sollte immer so nahe wie möglich an dem gemeinschaftlichen
                                 										Wasserreservoir und so entfernt wie möglich von der Wetterseite des Gebäudes
                                 										angebracht werden. Außerdem würde es rathsam seyn, von der unmittelbaren
                                 										Nachbarschaft des Gasmessers jede Anhäufung von Stoffen brennbarer und
                                 										explosiver Natur fern zu halten.
                              
                           
                              Obgleich die Regenkandel und Dachrinnen geringere Gefahr darbieten, weil sie
                                 										keinen ganz verbrennbaren Stoff in ihrem Inneren verbergen, so sollten doch die
                                 										nämlichen Principien so viel wie möglich auch auf sie in Anwendung gebracht
                                 										werden. Es empfiehlt sich daher, darüber zu wachen, daß die Regenkandel oder
                                 										Ablaufröhren bis in die Straßenrinne oder wenigstens bis an den Boden sich
                                 										erstrecken. Jedenfalls sollte man den Architekten dringend an's Herz legen,
                                 										darauf zu achten, daß die Blitzableiter nicht durch die Gewitterregen mit den
                                 										Dachrinnen in Verbindung gesetzt werden können und zwar in Folge des
                                 										ungenügenden Zustandes oder der Verstopfung der Ablaufröhren.“