| Titel: | Versuche über den Kraftverbrauch und die Lieferungsmenge der Holzstoff-Fabrik in der Rabenauer Mühle bei Dresden; ausgeführt von Dr. Hartig, Prof. am Polytechnikum in Dresden. | 
| Fundstelle: | Band 206, Jahrgang 1872, Nr. XXV., S. 87 | 
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                        XXV.
                        Versuche über den Kraftverbrauch und die
                           Lieferungsmenge der Holzstoff-Fabrik in der Rabenauer Mühle bei Dresden;
                           ausgeführt von Dr. Hartig,
                           Prof. am Polytechnikum in Dresden.
                        Aus der deutschen Industriezeitung, 1872, Nr. 39 u.
                              40.
                        Hartig, Versuche über Kraftverbrauch und Lieferungsmenge einer
                           Holzstoff-Fabrik.
                        
                     
                        
                           Die in Folgendem zu beschreibenden Versuche wurden im Auftrage des
                              Maschinenfabrikanten Hrn. Wilhelm Kunze in Berthelsdorf
                              und mit Zustimmung des Verwaltungsrathes der Thode'schen
                              Papierfabrik zu dem Zwecke ausgeführt, das Verhältniß zwischen Kraftverbrauch und
                              Lieferungsquantum an der von ersterem ausgeführten Holzstoffschleiferei in der
                              Rabenauer Mühle festzustellen. Die Veröffentlichung geschieht mit Genehmigung beider
                              Contrahenten.
                           Die Anlage, deren Betrieb durch ein oberschlächtiges Wasserrad erfolgt, besteht aus
                              zwei Schleifsteinen mit Gewichtsbelastung (Défibreurs), einem Vorsortirapparat mit zwei Siebtrommeln, einem
                              Mahlgang zur Zerkleinerung der noch nicht hinreichend feinen Holzfasern (Raffineur), einem Nachsortirapparat mit drei
                              Siebtrommeln, einer Kreissäge und einer StoffpresseWir verweisen hinsichtlich derartiger Maschinenanlagen auf den Aufsatz von B.
                                    Käßner
                                    „über Holzschleiferei zur Herstellung von Holzmasse für die
                                       Papierfabrication“, im polytechn. Journal, 1871, Bd. CCII S.
                                    114. A. d. Red. Die Bewegung wird von dem Wasserrad mittelst einer dreifachen
                              Stirnräderübersetzung (Uebersetzungsverhältniß 348/54 × 100/40 ×
                              85/40) einer Haupttransmissionswelle mitgetheilt, von welcher aus sämmtliche
                              Apparate durch Treibriemen bewegt werden; die Uebersetzung beträgt von dieser
                              Welle
                           nach den Schleifsteinen 1425/1120 = 1,27
                           nach dem Raffineur 850/850 × 44/43 = 1,02
                           nach der Kreissäge 950/570 × 845/185 = 7,61,
                           so daß für 105 Umdrehungen pro
                              Minute, welche Zahl als Mittelwerth für die Geschwindigkeit der Transmissionswelle
                              bei voller Beaufschlagung des Rades und bei voller Arbeit der vorbezeichneten
                              Maschinen sich ergab, die Schleifsteine 133, der Läufer des Raffineur 107 und die
                              Kreissäge 799 Umdrehungen pro Minute vollführen
                              würden.
                           Die Ausführung der Versuche erfolgte am 10. Juni 1872 durch den Verfasser unter
                              Mitwirkung des Ingenieur der Thode'schen Papierfabrik,
                              Hrn. Paul Püschel, und mehrerer Studirender der
                              Fachabtheilung für mechanische Technik des Dresdener Polytechnicums. Da am Tage der
                              Versuche volles Aufschlagwasser zur Verfügung stand, so wurde vor und nach der
                              Messung der effectiven Betriebskraft auch eine sorgfältige Feststellung der im
                              Betriebswasser disponiblen Leistung durchgeführt.
                           
                        
                           I. Ermittelung des absoluten
                                 Effectes.
                           1. Gefälle. – Während normaler Beaufschlagung des
                              Rades wurde mittelst eines durch das Fenster der Radstube geführten Nivellements der
                              Niveauabstand zwischen Oberwasserspiegel (3 Met. oberhalb des Einkaufes) und
                              Unterwasserspiegel (46,2 Met. unterhalb des Rades) zu 8,935 Met. ermittelt; hiervon
                              ist jedoch der dem Untergraben zukommende Theil des Gefälles in Abzug zu bringen,
                              dessen Betrag sich zu 46,2 × 1/10001/1000 ist nach Angabe des Hrn. Ingenieur Püschel
                                    das relative Gefälle des Untergrabens. = 0,046 Met. berechnete, so daß als disponibles Radgefälle die Zahl
                           
                           H = 8,889 Met.
                           zu benutzen ist.
                           2. Wasserquantum. – Die Messung des disponiblen
                              Aufschlagwassers erfolgte in dem gemauerten, völlig gerad verlaufenden Theil des
                              Obergrabens durch Ermittelung des Wasserquerschnittes und der mittleren
                              Geschwindigkeit.
                           a. Wasserquerschnitt des
                                 Obergrabens. Die Breite des als rechtwinkelig erscheinenden Obergrabens an
                              der für die Flügelbeobachtungen, (s. unter b, β)
                              benutzten Stelle ergab sich zu
                           b = 1,719 Met.,
                           die Wassertiefe, welche vor und nach jeder Reihe von
                              Geschwindigkeitsbeobachtungen gemessen wurde, betrug im Durchschnitt
                           
                              
                                 
                                 am rechten Ufer
                                 in der Mitte
                                 am linken Ufer
                                 
                              
                                 bei der ersten
                                    Wassermessung(8–10h
                                    Vorm.)
                                 h₁ = 0,523
                                    Met.
                                 h₂ = 0,526
                                    Met.
                                 h₃ = 0,514
                                    Met.
                                 
                              
                                 bei der zweiten
                                    Wassermessung(4–5h
                                    Nachm.)
                                 h₁ = 0,5105
                                    Met.
                                 h₂ = 0,527
                                    Met.
                                 h₃ = 0,510
                                    Met.,
                                 
                              
                           so daß die Größe des Wasserquerschnittes nach der Formel
                           F = b .
                              (h₁ + 2h₂
                              + h₃)/4
                           sich für die erste Wassermessung (vor den Bremsversuchen)
                              zu
                           F = 1,719 × (0,523 + 2 . 0,526 + 0,514)/4 =
                              0,9156 Quadratmet., für die zweite Wassermessung (nach den Bremsversuchen) zu
                           F = 1,719 × (0,5105 + 2 . 0,527 + 0,510)/4 =
                              0,8915 Quadratmet. berechnet.
                           b. Mittlere Wassergeschwindigkeit
                                 im Obergraben. Zur Bestimmung der mittleren Wassergeschwindigkeit wurden
                              drei verschiedene Methoden angewendet: Schwimmerbeobachtungen, Woltmann'scher Flügel, Berechnung aus dem relativen Gefälle des
                              Obergrabens.
                           α.Schwimmerbeobachtungen. Als Schwimmer wurde eine
                              zugestöpselte Weinflasche von 0,330 Met. Länge benutzt, die man soweit mit Wasser
                              anfüllte, daß nur der Stöpsel über dem Wasser sichtbar war; dieselbe tauchte also zu
                              0,64 der mittleren Wassertiefe ein; sie wurde in der Mitte des Obergrabens
                              vorsichtig eingesetzt und zwar 1 Met. oberhalb einer durch übergelegte und befestigte Latten bezeichneten
                              Strecke des Obergrabens, deren Länge durch an beiden Ufern wiederholte Messung sich
                              zu L = 21,722 Met. ergab. Die Flasche wich häufig stark
                              aus der Grabenmitte ab, ohne daß jedoch die beobachtete Schwimmdauer innerhalb sehr
                              weiter Grenzen schwankte; es wurde beschaffen, alle diejenigen Beobachtungen zur
                              Berechnung der mittleren Wassergeschwindigkeit zu benutzen, bei denen die Abweichung
                              des Schwimmers nicht zu einem Anstoß an die Ufer geführt hatte. Die Schwimmdauer
                              ergab sich
                           während der ersten Wassermessung im Durchschnitt aus 22
                              Beobachtungen zu
                           t₁ = 39,8 Secunden.
                           während der zweiten Wassermessung im Durchschnitt aus 24
                              Beobachtungen zu
                           t₂ = 40,3 Secunden,
                           wornach die mittlere Wassergeschwindigkeit
                           vor den Bremsversuchen zu
                           v₁ = 21,722/39,8 = 0,546
                              Met.
                           nach den Bremsversuchen zu
                           v₂ = 21,722/40,3 = 0,539
                              Met.
                           sich berechnet. Als Mittelwerth der Wassergeschwindigkeit nach
                              dem Ergebniß der Schwimmerbeobachtungen würde daher
                           v = (22 × 0,546 + 24 ×
                              0,539)/40 = 0,542 Met.
                           anzusehen seyn.
                           β. Beobachtung der
                                 Wassergeschwindigkeit mittelst des Woltmann'schen Flügels. An einer zu den
                              Flügelbeobachtungen geeigneten Stelle des Grabens, welche innerhalb der zu den
                              Schwimmerversuchen benutzten Strecke lag, wurden in 4 verschiedenen Verticalen und
                              zwar bei jeder in 3 verschiedenen Tiefen (also in Summa an 12 verschiedenen Punkten
                              des Wasserquerschnittes) die Umdrehungszahlen eines Woltmann'schen Flügels während je einer Minute beobachtet. Die 4
                              Verticalen waren so gewählt, daß die 1. und 4., welche thunlichst nahe den beiden
                              Ufern gelegt wurden, die Mitte eines Flächenstreifens von 0,175, bez. 0,173 des
                              Gesammtquerschnittes einnahm, die 2. und 3. ebenso die Mitte eines Rechteckes von
                              0,327, bez. 0,325 dieses Querschnittes; in jeder Verticalen erfolgte die erste
                              Messung im Abstand von 15 Centimet. vom Boden, die zweite in der mittleren Tiefe,
                              die dritte im Abstand von 15 Centimet. vom Wasserspiegel. Sieht man das arithmetische Mittel der drei in
                              einer Verticalen gemachten Beobachtungen als richtigen Mittelwerth für dieselben an,
                              so betrug die mittlere Umdrehungszahl des Flügels pro
                              Minute in der Verticalen
                           
                              
                                 
                                 I
                                 II
                                 III
                                 IV
                                 
                              
                                 bei der ersten Wassermessung
                                          (Instrument I, 4)
                                 86,7
                                 86,3
                                 75
                                 74,3
                                 
                              
                                 bei der zweiten Wassermessung
                                          (Instrument I, 3)
                                 177
                                 186
                                 165
                                 145
                                 
                              
                           wornach sich mit Rücksicht auf die oben angegebene Größe der
                              zugehörigen Flächenstreifen die mittlere Umdrehungszahl des Flügels
                           im ersten Fall zu
                           u₁ = 86,7 × 0,175 +
                              86,3 × 0,327 + 75 × 0,325 + 74,3 × 0,173 = 80,62,
                           im zweiten Falle zu
                           u₂ = 177 × 0,175 + 186
                              × 0,327 +165 × 0,325 + 145 × 0,173 = 170,5
                           berechnet. Mit Benutzung der für die gebrauchten Flügel durch
                              frühere Justirung ermittelten Formeln ergibt sich endlich hieraus die mittlere
                              Wassergeschwindigkeit
                           vor den Bremsversuchen zu
                           v₁ = 17,0659 + 6,3409 ×
                              u₁ = 0,5283 Met.,
                           nach den Bremsversuchen zu
                           v₂ = 9,3016 + 3,0409 ×
                              u₂ = 0,5278 Met.,
                           sonach im Mittel für den ganzen Tag zu
                           v = (0,5283 + 0,5278)/2 = 0,528
                              Met.
                           Dieser Werth beträgt das 528/542 = 0,974fache von dem durch die
                              Schwimmerbeobachtungen ermittelten; diese nahe Uebereinstimmung erklärt sich aus dem
                              Umstande, daß bei den Schwimmerbeobachtungen, wie oben erwähnt, auch diejenigen
                              Werthe zur Berechnung des Mittels zugezogen wurden, bei denen der Schwimmer, ohne
                              anzustoßen, stark von der Grabenmitte abgewichen war.
                           γ. Berechnung der
                                 Wassergeschwindigkeit aus dem relativen Gefälle des Obergrabens. Da ein
                              gutes Nivellirinstrument mit Nivellirlatte zur Hand war, so konnte das Gefälle im
                              Obergraben mit ziemlicher Sicherheit gemessen werden; dasselbe ergab sich für die
                              abgemessene Grabenlänge von L = 21,722 Met.
                           
                           
                              
                                 beim ersten Nivellement
                                 zu
                                 H₁
                                 = 8,0 Millimet,
                                 
                              
                                 beim
                                    zweiten      „          
                                 „
                                 H₂
                                 = 9,0 Millimet., also
                                 
                              
                           im Durchschnitt zu H = 8,5
                              Millimet, wornach das relative Gefälle des Obergrabens
                              zu
                           I = H/L =
                              8,5/21722 = 0,000391 = 391/10⁶
                           sich berechnet Man kann nun hieraus und aus Grabenquerschnitt
                              und benetztem Grabenumfang die mittlere Wassergeschwindigkeit berechnen, wozu sich
                              zur Zeit am besten die von Bornemann (Civilingenieur,
                              Jahrgang 1869, 1. Heft) vorgeschlagene Formel
                           
                              
                              Textabbildung Bd. 206, S. 92
                              
                           eignet, in welcher
                           R den Quotienten aus Querschnitt und benetztem
                              Umfang,
                           I = H/L das relative
                              Gefälle,
                           γ₀ einen von der Grabenbeschaffenheit
                              abhängigen Coefficienten bezeichnet; derselbe wird von Bornemann
                              
                           
                              
                                 für hölzerne Gerinne zu
                                 γ₀ = 0,000623,
                                 
                              
                                 für gemauerte Gräben zu
                                 γ₀ = 0,00109
                                 
                              
                           angegeben; im vorliegenden Fall, wo die Grabensohle in
                              Cementputz ausgeführt, die Ufer gemauert sind, wird ein zwischen diesen beiden
                              Werthen liegender Coefficient anzunehmen seyn, dessen wahrscheinlichster Werth
                              (indem man den Rauhigkeitsgrad glatten Cementputzes dem hölzerner Gerinne
                              gleichsetzt) sich mit Rücksicht auf die Sohlenbreite (1,72 Met.) und die doppelte
                              Höhe der benetzten Ufermauer (1,03 Met.) zu
                           γ₀ = (0,000623 ×
                              1,72 + 0,00109 × 1,03)/2,75 = 0,000798
                           berechnet. Die oben angegebene Formel ergibt nun nach
                              Auflösung für v die Wassergeschwindigkeit
                           v = 1/γ₀ . R 4/3 . 1 4/5,
                           also im vorliegenden Fall, wo
                           R = 0,9036/2,750 = 0,3286 ist,
                           v = 1/0,000798 × 0,3286 4/3
                              × 0,000391 4/5 = 0,534 Met.,
                           ein Werth, der zwischen die beiden durch Schwimmer- und
                              Flügelbeobachtungen gefundenen (0,542 und 0,528) hineinfällt. Da die Abweichung der drei nach
                              verschiedenen Methoden ermittelten Werthe der Wassergeschwindigkeit nicht erheblich
                              ist, so erscheint es zulässig, denselben gleiches Gewicht beizulegen und für den
                              weiteren Gebrauch das arithmetische Mittel als zuverlässigsten Werth anzunehmen:
                           
                              
                                 nach den Schwimmerbeobachtungen
                                 v = 0,542 Met.
                                 
                              
                                 aus dem relativen Gefälle
                                 v = 0,534 Met.
                                 
                              
                                 nach den Flügelbeobachtungen
                                 v = 0,528 Met., daher
                                 
                              
                                 
                                 –––––––––––
                                 
                              
                                 Mittelwerth
                                 v = 0,535 Met.
                                 
                              
                           3. Absoluter Effect. – Der Wasserquerschnitt des
                              Obergrabens hat nach dem unter 2a Mitgetheilten den
                              Mittelwerth
                           F = (0,9156 + 0,8915)/2 = 0,9036
                              Quadratmet.,
                           die Wassergeschwindigkeit den Mittelwerth
                           v = 0,535 Met.,
                           wornach das pro Secunde
                              zufließende Wasserquantum zu
                           Q = 0,9036 × 0,535 = 0,4834
                              Kubikmet.
                           sich berechnet. Da außerdem (nach 1) das Gefälle zu
                           H = 8,889 Met.
                           gemessen wurde, so ist der absolute Effect der Wasserkraft bei
                              vollem Betriebswasser zu
                           Na = (1000 . Q . H)/75 = 57,3 Pferdestärken
                           anzunehmen.
                           
                        
                           II. Ermittelung des Nutzeffectes. – Die Bestimmung
                              des Nutzeffectes geschah in der zwischen beiden Wassermessungen liegenden Zeit
                              (10h Vorm. bis 4h Nachm.) unter Benutzung eines Prony'schen
                              Zaumes, der am äußersten (dem Wasserrad entgegengesetzten) Ende der
                              Transmissionswelle angeordnet wurde.
                           1. Nutzeffect am Ende der Transmissionswelle. Nach
                              erfolgter Aufbringung des Bremses und Ausrückung aller Arbeitsmaschinen durch
                              Abwerfen der Treibriemen wurde wieder das volle Betriebswasser aufgegeben und unter
                              Anpressung der Bremsbacken Beharrungszustand erzielt für
                           die Umdrehungszahl der Bremsscheibe u = 128 pro Minute
                           die Bremsbelastung G = 164,5 Pfd. = 82,25 Kil.
                           bei einer Bremshebellänge von L = 2,70 Met.,
                           woraus der am Umfang der Bremsscheibe gemessene Nutzeffect
                              sich zu
                           Ne = (π . L . u . G)/(30 . 75) = 0,483
                              × 82,25 = 39,73 Pferdestärken
                           berechnet. Mit Rücksicht auf das Eigengewicht des Bremses (300
                              Pfd. = 150 Kil.) ist
                              hierzu an Arbeit der Zapfenreibung (Zapfendicke 108 Millimet., Reibungscoefficient
                              0,07) noch der Betrag von 0,10 Pferdest. hinzuzurechnen, demnach als richtiger Werth
                              des am Ende der Transmissionswelle gemessenen Nutzeffectes anzusehen die Zahl
                           Ne = 39,83 Pferdest.
                           2. Nutzeffect an der Wasserradwelle. Der vorstehend
                              ermittelte Werth des Nutzeffectes ist um denjenigen Betrag zu erhöhen, welcher der
                              aus dem Eigengewicht der Wellen und Räder, sowie aus der übertragenen Betriebskraft
                              selbst hervorgehenden Zapfen- und Zahnräderreibung entspricht, damit man den
                              Nutzeffect an der Wasserradwelle erhält; jener Betrag ergibt sich nach einer näheren
                              Berechnung, deren Mittheilung hier unterbleiben kann, zu
                           Nr = 1,99 Pferdest.,
                           so daß als Nutzeffect an der Wasserradwelle bei vollem
                              Betriebswasser anzunehmen ist der Werth
                           Nε = 39,83 + 1,99 = 41,82 Pferdest.
                           Der Wirkungsgrad des Wasserrades
                              berechnet sich hiernach, wie beiläufig angeführt werden mag, zu
                           μ = Nε /Na = 41,82/57,3 = 0,73.
                           3. Vertheilung der nutzbaren Betriebskraft auf die einzelnen
                                 Arbeitsmaschinen. Um Aufschluß darüber zu erhalten, welcher Bruchtheil der
                              verfügbaren Leistung auf den Raffineur kommt, wurde versuchsweise der Einlaufschütze
                              des Obergrabens soweit geschlossen, daß nur der Raffineur mit normaler
                              Geschwindigkeit in Arbeit blieb und hierauf bei unveränderter Schützenstellung der
                              Arbeitsbedarf des Raffineur durch Reibungsarbeit des Bremszaumes ersetzt; hierbei
                              ergaben sich die zusammengehörigen Werthe
                           u = 128, G = 37 Pfd. = 18,5 Kil., L = 2,70 Met.,
                           daher die Betriebsarbeit des Raffineur
                           N = (π . 2,70 . 128 . 18,5)/(30 . 75) = 8,94 Pferdest.,
                           oder genauer mit Berücksichtigung der zusätzlichen
                              Zapfenreibung in Folge des Bremsgewichtes
                           N = 9,04 Pferdest.
                           Reducirt man diesen Werth auf die bei normalem Betrieb
                              beobachtete mittlere Umlaufsgeschwindigkeit der Wellen, so ergibt sich der factische
                              Kraftbedarf des Raffineur zu
                           N = 9,04 . 105/128 = 7,42
                              Pferdest.
                           
                           Es ergibt sich hiernach unter Abschätzung der Betriebskraft
                              für Kreissäge und Presse, Sortirapparat und Entwässerungsapparat, folgende
                              wahrscheinliche Vertheilung der gesammten an der Haupttransmissionswelle disponiblen
                              Arbeit:
                           
                              
                                 Zwei Schleifsteine à 15 Pferdest.
                                 30,00
                                 Pferdest.
                                 
                              
                                 Ein Raffineur (1,18 Met. Durchm.)
                                 7,42
                                 „
                                 
                              
                                 Sortir- und Entwässerungsapparat
                                 0,41
                                 „
                                 
                              
                                 Presse
                                 1,00
                                 „
                                 
                              
                                 Kreissäge (0,595 Met. Durchm.)
                                 1,00
                                 „
                                 
                              
                                 
                                 –––––––––––––
                                 
                              
                                 Sa.
                                 39,83
                                 Pferdest.
                                 
                              
                           
                        
                           III. Lieferungsquantum der
                                 Anlage.
                           1. Directe Beobachtung an den Schleifsteinen. Wenn auch
                              eine zuverlässige Feststellung der Productionsziffer durch einen Versuch von kurzer
                              Dauer nicht zu erwarten war, so benutzte man doch die am Versuchstag noch verfügbare
                              Zeit zur Beobachtung des bei voller Beaufschlagung des Rades pro Stunde verarbeiteten Holzquantums. Beide Schleifsteine (Material
                              Johnsdorfer Sandstein, Durchmesser 1,20 Met., Breite 0,41 Met., Zapfendicke 92
                              Millimet.) wurden an allen 5 Druckstellen von einem abgewogenen Vorrath jungen
                              frischen Fichtenholzes aus gespeist, bei einer Schleiffläche von 0,41 × 0,193
                              = 0,08 Quadratmeter und einer Belastung von 159,2, beziehentlich 143,8 Pfd. (im
                              Mittel 151,5 Pfd. = 75,8 Kil.) pro Druckstelle. Es ergab
                              sich das in 2 Stunden (3h 45' bis 5h 45') bei durchschnittlich 131 Umdrehungen
                              pro Minute verschlissene Holzquantum zu
                           4 . G = 152 Pfd,
                           demnach für einen Schleifstein und pro Stunde
                           G = 38 Pfd. = 19 Kil.
                           Rechnet man den Wassergehalt des verarbeiteten Holzes zu 40
                              Proc., den Holzverlust durch Splitter zu 2 Proc. und die Dauer der unvermeidlichen
                              Stillstände der Maschinen zu 5 Proc., so würde sich hiernach die tägliche
                              Lieferungsmenge (bei 24 Stunden Arbeitszeit) an lufttrockenem Holzstoff (10 Proc.
                              Wassergehalt) für die ganze Anlage berechnen zu
                           P = 2 . 38 . 24 . 0,60 . 1,10 . 0,98
                              . 0,95 = 1121 Pfd.
                           Dieser Werth kann jedoch wegen der kurzen Beobachtungsdauer
                              und wegen der zu seiner Feststellung erforderlich gewesenen Annahmen nicht als
                              hinreichend zuverlässig angesehen werden, um darauf eine endgültige Vergleichung
                              zwischen Betriebskraft und factischer Production der Anlage zu basiren.
                           
                           2. Durchschnittliche Production nach den Aufzeichnungen der
                                 Verwaltung. Auf Ersuchen des Verfassers wurde demselben am 15 Juni durch
                              den Ingenieur der Thode'schen Papierfabrik Hrn. P. Püschel mitgetheilt, daß nach dem Eingangsbuch dieser
                              Fabrik, in welche das gesammte erzeugte Stoffquantum abgeliefert wird, und nach
                              täglich gemachten Wassergehaltsbestimmungen während der dem Versuch vorhergegangenen
                              30 Tage, 30180 Pfd. lufttrockener Stoff producirt wurden; das ergibt pro Tag (24 Stunden)
                           P = 1006 Pfd.
                           Dieser Werth ist als zuverlässig anzusehen, zumal während der
                              erwähnten 30 Tage ebenso, wie am Tage des Bremsversuches, volles Betriebswasser zur
                              Verfügung stand.
                           3. Beziehung zwischen Betriebskraft und
                                 Productionsquantum. Bedient man sich der in der Holzstofffabrication üblichen
                              Ausdrucksweise, die effective Betriebskraft anzugeben, welche zur Erzeugung von 100
                              Pfd. lufttrockenem Holzstoff in 24 Stunden erforderlich ist, und bezeichnet man
                              diese Betriebskraft mit n, so ergibt sich nach den
                              vorstehend mitgetheilten Beobachtungsdaten der Werth von n,
                           a) wenn man die Betriebskraft an der Haupttransmission
                              gemessen meint, aus
                           1006 : 100 = 39,83 : n zu
                           n = 3983/1006 = 3,96 Pferdest.;
                           b) wenn man dagegen die an der Wasserradwelle gemessene
                              Leistung meint, aus
                           1006 : 100 = 41,82 : n zu
                           n = 4182/1006 = 4,16 Pferdest.
                           Wenn es zweifelhaft seyn kann, welcher dieser beiden Werthe bei etwaigen
                              Auseinandersetzungen zwischen Lieferant und Abnehmer zu Grunde zu legen ist, und
                              wenn hierüber der Contract zwischen beiden eine Feststellung nicht enthält, so wird
                              daran zu erinnern seyn, daß der größere Theil der im vorliegenden Fall vorhandenen
                              Räderübersetzungen durch die Natur der angewendeten Betriebsmaschinen bedingt ist
                              (z.B. bei Turbinen in der Regel wegfallen wird), wogegen die Haupttransmissionswelle
                              als ein wesentlich zu den Arbeitsmaschinen gehöriger und durch diese bedingter Theil
                              anzusehen ist; man wird daher im zweifelhaften Fall die gerechteste Entscheidung
                              treffen, wenn man die zwischen zwei Werthen liegende abgerundete Zahl
                           n = 4,00 Pferdest.
                           
                           als Betriebskraft für 100 Pfd. fertigen lufttrockenen
                              Holzstoff (mit 10 Proc. Wasser) in 24 Stunden durch die mitgetheilten Messungen
                              erwiesen annimmt, womit eine viel verbreitete Ansicht über die vorliegende Frage
                              ihre Bestätigung findet.
                           Nicht unerwähnt mag hierbei bleiben, daß, wenn die Holzstofffabrikanten sich
                              entschließen würden, die in anderen Fabricationszweigen übliche Ausdrucksweise
                              anzunehmen („Lieferungsmenge pro Pferdekraft
                                 und Stunde“), sich gleichfalls eine dem Gedächtniß nicht beschwerlich
                              fallende Mittelzahl darbietet, denn da
                           100/(24 . 4) = 1,042 Pfd.
                           im vorliegenden Falle das mit einer Pferdestärke pro Stunde gelieferte Quantum lufttrockenen Holzstoffes
                              ist, so kann man sich auch merken, daß eine gut eingerichtete Holzstofffabrik nicht unter 1 Pfund
                              lufttrockenen Stoff pro Pferdekraft und Stunde liefern
                              darf.
                           
                        
                           IV. Schlußbemerkungen.
                           1. Die Umfangsgeschwindigkeit der Steine. Für die
                              Schleifsteine, deren Durchmesser 1,20 Met. beträgt, war als mittlere Umdrehungszahl
                              pro Minute 131 beobachtet worden, wornach die
                              Umfangsgeschwindigkeit sich ergibt zu
                           V = (π . 1,20 . 131)/60 = 8,23 Met.
                           Für den Läufer des Raffineur ergaben sich ebenso die
                              zusammengehörigen Werthe
                           D = 1,18    U = 104,
                           wornach hier die Umfangsgeschwindigkeit pro Secunde den Werth hat
                           V = (π . 1,18 . 104)/60 = 6,43 Met.
                           2. Beobachteter Betrag des Riemenrutschens. Nach dem
                              Durchmesser der für den Betrieb der Schleifsteine vorhandenen Riemenscheiben müßte
                              die Uebersetzung von der Haupttransmissionswelle auf die Schleifsteinachse den Werth
                              haben
                           1425/1120 = 1,272,
                           die gleichzeitige Beobachtung der minutlichen Umdrehungszahlen
                              an beiden Wellen ergibt jedoch als Mittelwerth aus 11 beobachteten Zahlen
                           131/105 = 1,244,
                           wornach das Rutschen des hier angewendeten Treibriemens den
                              Betrag hat
                           
                           (1,272 – 1,244)/1,272 . 100 = 2,20 Proc.
                           3. Der Reibungscoefficient zwischen Stein und Holz. Wenn
                              man die für die Reibung zwischen festen Körpern landläufigen Voraussetzungen auf den
                              vorliegenden Fall überträgt, so kann man den Reibungscoefficient zwischen Stein und
                              Holz aus den hier beobachteten Daten berechnen. Es ist nämlich bei 131 Umdrehungen
                              des Steines die Betriebskraft desselben 15 Pferdestärken; rechnet man hiervon den
                              Betrag für den Leergang des Steines ab, der sich nach anderweiten Versuchen des
                              Verfassers nach der Formel
                           No = 0,0264 . V . D
                              Pferdest.
                           berechnen läßt, worin V die
                              Umfangsgeschwindigkeit pro Secunde und D den Durchmesser in Metern bezeichnet, im vorliegenden
                              Falle also
                           No = 0,0264 . 8,23 . 1,2 = 0,26 Pferdest.,
                           so verbleibt als der dem Schleifen selbst entsprechende
                              Arbeitswerth
                           N = 14,74 Pferdest. = 1105,5
                              Kilogramm Meter;
                           mit Rücksicht auf die mittlere Umfangsgeschwindigkeit ist
                              daher der Reibungswiderstand am Umfang des Steines
                           F = 1105,5/8,23 = 134 Kil.
                           Das Holz wird aber angedrückt mit 75,8 Kil. an jeder
                              Druckstelle, die gesammte Reibung erzeugende Belastung des Steines ist also
                           G = 75,8 . 5 = 379 Kil.,
                           wornach sich der Reibungscoefficient nassen Fichtenholzes auf
                              Johnsdorfer Sandstein zu
                           μ = F/G = 134/379 = 0,354
                           ergibt.