| Titel: | Normaldimensionen gußeiserner Flantschenrohre, Krümmer und T-Stücke. | 
| Fundstelle: | Band 209, Jahrgang 1873, Nr. LVII., S. 349 | 
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                        LVII.
                        Normaldimensionen gußeiserner Flantschenrohre,
                           								Krümmer und T-Stücke.
                        Normaldimensionen gußeiserner Flantschenrohre, Krümmer und
                           								T-Stücke.
                        
                     
                        
                           Nach den Beschlüssen der am 25. Januar 1873 abgehaltenen Konferenz von Fabrikanten
                              									und Vertretern des Vereines deutscher Ingenieure.
                           
                              
                              Textabbildung Bd. 209, S. 349
                              Lichter Durchmesser; zugleich
                                 										äußerlich aufzugießende Bezeichnung D =;
                                 										Maximalwandstärke bis zu 12 Atmosph. Ueberdruck δ =;
                                 										Flantschendurchmesser F =; Flantschenstärke; Lochkreisdurchmesser S =;
                                 										Schrauben; Anzahl; Stärke in engl. Zollen; Baulänge in Metern L =; Schenkellänge
                                 										der Krümmer und T-Stücke l =; Radius des Krümmungsbogens R =;
                                 										Schenkellänge der Stutzen an Röhren beliebiger Durchmesser l₁; So groß
                                 										als möglich; etwa so der Mittelpunkt in den Schnittpunkt der Linien fällt,
                                 										welche den Innenflächen der Flantschen entsprechen; l₁ = D/2 +
                                 										D₁/2 + 100 Millimet. (D und D₁
                                 										Durchmesser beliebiger Röhren)
                              
                           (Zeitschrift des Vereines deutscher Ingenieure, 1873, Bd. XVII S.
                                 									219.)