| Titel: | Verhalten des übermangansauren Kalis beim Glühen und gegen ätzende Alkalien; von Rammelsberg. | 
| Fundstelle: | Band 216, Jahrgang 1875, Nr. , S. 161 | 
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                        Verhalten des übermangansauren Kalis beim Glühen
                           								und gegen ätzende Alkalien; von Rammelsberg.
                        Rammelsberg, über Verhalten des übermangansauren Kalis.
                        
                     
                        
                           In L. Gmelin's Handbuch heißt es: „Das Salz gibt
                                 										10,8 Proc. Sauerstoff und ein schwarzes Pulver, aus welchem durch Wasser
                                 										mangansaures Kali ausgezogen wird, während 54 Proc. schwarzes Manganoxyd
                                 										zurückbleiben“. Genauere Angaben sind mir nicht bekannt, blos einige
                              									Bemerkungen von Mohr und R. Böttger, welche keine quantitative Daten liefern.
                           
                           Die Zersetzung des Salzes in der Hitze beginnt sehr bald, das Resultat ist aber von
                              									der Temperatur abhängig. Nach mäßigem Glühen enthält die Masse ein mangansaures
                              									Kali, nach stärkerem jedoch nur noch Spuren desselben. Die Sauerstoffentwicklung
                              									führt ein Verstäuben von Salztheilchen mit sich, so daß der Gewichtsverlust ohne
                              									besondere Vorsichtsmaßregeln leicht etwas zu groß ausfällt. Versuche in Porzellanund
                              									in Platintiegeln ergaben ihn im Mittel zu 15,3 Proc. Da KMnO4 = 40,5 Sauerstoff, so war ⅜
                              									desselben = 15,2 Proc. frei, d. h. 2KMnO4 = K2Mn2O5 und O3.
                           Der braunschwarze 84,8 Proc. betragende Rückstand ist Mangansuperoxydkali, einer
                              									Säure H2Mn2O5 entsprechend. Durch
                              									Wasser zerfällt er in freies Kali und ein saures Salz, und zwar bilden, den
                              									Versuchen zufolge, 5K2Mn2O5 = 2K2Mn5O11 und 3K2O, insofern 100 Th. an
                              									Wasser 21 Th. (gef. 20,7) Kali abgeben (3/5), während der Rest gleichsam als K2O.5MnO2
                              									erscheint. Der Rechnung zufolge besteht letzterer aus 14,74 Kalium, wozu 3,03
                              									Sauerstoff gehören, und 52,0 Mangan nebst 30,23 Sauerstoff. Die Jodprobe gab in der
                              									That 15,26 Proc., d. h. fast genau 30,23/2. — Diese Kaliumverbindung einer
                              									Säure, deren Anhydrit MnO2 ist, erinnert an die kalihaltigen Psilomelane.
                           Mitscherlich führt in seiner berühmten Arbeit über die
                              									Säuren des Mangans an, daß übermangansaures Kali, mit Kalilauge vermischt und im
                              									Vacuum abgedampft, sich fast gar nicht zersetze, daß stark verdünnte Lösungen in der
                              									Kälte, schneller beim Erhitzen grün werden, daß die Verdünnung jedoch so groß sein
                              									müsse, daß der frei werdende Sauerstoff in der Flüssigkeit aufgelöst bleiben kann.
                              										Aschoff hatte behauptet, daß, wenn eine sehr
                              									verdünnte Lösung des Salzes in concentrirte Kalilauge gebracht grün werde, ein
                              									geringer Gehalt der Kalilauge an organischer Substanz
                              									jedenfalls die Ursache sei, daß aber, wie schon Mitscherlich gezeigt hatte, concentrirte Flüssigkeiten bei längerem Kochen
                              									unter starker Sauerstoffentwicklung sich intensiv grün färben. Durch Versuche
                              									ermittelte er, daß in der That
                           2KMnO4 + 2KHO = 2K2MnO4, H2O, O
                           und daß dies sogar die beste Methode sei, das mangansaure Kali
                              									in fester Form darzustellen.
                           Seltsamer Weise hat Mohr vor einigen Jahren behauptet
                              									(Zeitschrift für analytische Chemie, 1870 S. 43), Aschoff's Angabe, eine Auflösung des Permanganats werde durch Kalilauge
                              									grün, sei nicht richtig. Im Grunde hat er aber diese Angabe lediglich bestätigt,
                              									denn  auch er fand, daß
                              									organische Stoffe im Aetzkali die Ursache sind, daß glühend geschmolzenes Kali und
                              									Natron die rothe Farbe nicht verändern. Diese Beobachtungen sind, wie ich gefunden
                              									habe, zwar vollkommen richtig, sie gelten aber nur für verdünnte Lösungen des Salzes
                              									in der Kälte und haben selbstverständlich mit dem Verhalten concentrirter Lösungen
                              									beim Kochen nichts gemein.
                           Ein neues Mangansuperoxydhydrat. Das aus übermangansaurem
                              									Kali durch Schwefelsäure entstehende Hydrat ist nach Mitscherlich
                              									MnO2 + H2O. Als zu einer Mischung des Salzes mit concentrirter Säure allmälig
                              									Wasser gesetzt wurde, schied sich ein schwarzes Hydrat ab, der Formel 3MnO2 + 2H2O entsprechend; denn ich fand darin 55,48 Mangan und 15,63 durch Jod
                              									bestimmbaren Sauerstoff, während jene Formel 55,55 Mangan und 16,16 Sauerstoff
                              									verlangt. Es scheint schon früher von Berthier und von
                              										Dingler beobachtet zu sein. (Berichte der deutschen chemischen
                                    											Gesellschaft, 1875 S. 232.)