| Titel: | Neue Nägelzieher. | 
| Autor: | Hauptfleisch | 
| Fundstelle: | Band 217, Jahrgang 1875, S. 16 | 
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                        Neue Nägelzieher.
                        Mit Abbildungen auf Taf.
                              I [b/3, 4].
                        Neue Nägelzieher.
                        
                     
                        
                           Fig. 23
                              veranschaulicht eine amerikanische Zange zum Ausziehen der Nägel aus Kisten,
                              Fußböden oder dgl. in der Art, daß der Nagel nicht verbogen wird, daher ohne
                              weiteres wieder verwendet werden kann. Das Werkzeug besteht aus den beiden Backen
                              a und b, von denen der
                              letztere um den Zapfen c drehbar und mit einem derart
                              gekrümmten Ansatz f versehen ist, daß beim Biegen des
                              Zangenschenkels c nach der Richtung des Pfeiles das Maul
                              ab sich einerseits schließt und andererseits
                              der Nagel in verticaler Richtung ausgezogen wird. Da die Köpfe der Nägel meist nicht
                              so weit vorstehen, daß sie die Zange anfassen kann, so ist über den schmiedeisernen
                              Schenkel c eine gußeiserne Hülse d geschoben, welche durch den Handgriff e
                              niedergestoßen werden kann, durch eine Feder aber stets wieder zurückgeschoben wird.
                              Beim Gebrauch setzt man die Zange an den Nagelkopf, gibt einige kräftige Stöße mit
                              der Hülse d auf den Zangenschenkel c, wodurch das Holz an der betreffenden Stelle etwas
                              zusammengedrückt wird, und das Maul der Zange den Nagel erfaßt, und bewegt
                              schließlich den Handgriff in der Richtung von f. Durch
                              Versuche mit diesem Werkzeug überzeugt man sich rasch, daß selbst kräftige Nägel
                              sehr leicht und schnell ausgezogen werden können.
                           
                           In Fig. 24 ist
                              ein etwas verbesserter Nägelzieher dargestellt, welcher von einem Oesterreicher Gläsel erfunden und patentirt ist. Um nämlich mit
                              demselben Werkzeug das Oeffnen und Schließen von Kisten u.a. bewerkstelligen zu
                              können, ist statt des Griffes ein Hammer vorhanden und deshalb auch der Name
                              „Hammerzange“ dem Werkzeug beigelegt worden. Die
                              Verbesserungen in der Einrichtung betreffend, so hat die Zange dieselbe Gestalt wie
                              früher, aber der Backen b ist durch einen Schlitz in dem
                              Backen a hindurchgeschoben, wodurch eine bessere Führung
                              erzielt und nicht so leicht ein Verbiegen des Drehzapfens c eintreten wird; ferner wird die Zange immer durch die Feder g geschlossen erhalten. Der Zangen backen a ist mit einem Rohr c
                              verbunden, in welchem der Hammer e niedergestoßen wird,
                              wenn der Nagelkopf schwer anzufassen ist.
                           Die Hammerzangen werden aber noch wenig angewendet, weil sie meist für eine so
                              untergeordnete Arbeit, wie im Allgemeinen das Ausziehen der Nägel ist, zu theuer
                              sind. Auch wird der eigentliche Vortheil, nämlich daß die Nägel gerade bleiben und
                              gleich wieder verwendet werden können, nur theilweise erreicht, da viele Nägel schon
                              beim Einschlagen mehr oder weniger verbogen werden und sich beim Ausziehen nicht
                              gerade richten. Vortheilhaft sind solche Zangen aber immer beim Oeffnen von Kisten,
                              besonders dann, wenn die Kiste in Folge leicht gebrechlichen Inhaltes nicht durch
                              starke Schläge oder durch Anwendung von Brecheisen erschüttert werden darf.
                           Hauptfleisch.
                           
                        
                     
                  
               Tafeln
