| Titel: | Aus dem chemisch-technischen Laboratorium der technischen Hochschule in Graz.Vertheilung des Stickstoffes der Gerste unter den Producten des Brauprocesses; von Franz Zmerzlikar. | 
| Autor: | Franz Zmerzlikar | 
| Fundstelle: | Band 220, Jahrgang 1876, Nr. , S. 70 | 
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                        Aus dem chemisch-technischen
                           								Laboratorium der technischen Hochschule in Graz.Vertheilung des
                           								Stickstoffes der Gerste unter den Producten des Brauprocesses; von
                           								Franz
                              								Zmerzlikar.
                        Zmerzlikar, über die Vertheilung des
                           								Stickstoffes der Gerste unter den Producten des
                           								Brauprocesses.
                        
                     
                        
                           Unter den Preisaufgaben, welche für das Studienjahr 1874/75 an
                              									der k. k. technischen Hochschule zu Graz aufgestellt wurden, war
                              									für die chemisch-technische Fachschule folgende bestimmt:
                              									„Es ist der Stickstoffgehalt der verschiedenen
                                 									Materialien, Producte und Abfälle der Biererzeugung womöglich in
                                 									der Art festzustellen, daß sich daraus ergibt, wie der
                                 									Stickstoffgehalt der rohen Gerste sich auf die verschiedenen
                                 									daraus resultirenden Producte vertheilt.“
                           Zur Lösung dieser Aufgabe wurden aus der Brauerei von Schilcher in Graz folgende Materialien
                              									entnommen: 1) Rohe, ungeputzte Gerste. 2) Geweichte Gerste. 3)
                              									Weichwasser. 4) Malz. 5) Malzkeime. 6) Putzstaub. 7) Ungehopfte
                              									Würze. 8) Malz- oder Oberteig. 9) Treber. 10) Hopfen. 11)
                              									Gehopfte Würze. 12) Hopfentreber. 13) Kühlgeläger. 14) Hefe. 15)
                              									Grünes oder Jungbier. 16) Lagerbier.
                           In allen diesen Substanzen wurde zuerst das hygroskopische
                              									Wasser, sodann im trockenen Producte der Stickstoffgehalt
                              									bestimmt.
                           Das Austrocknen der Substanzen wurde
                              									theils im Dampf, theils  im Luftbade bei 100° bewirkt.
                              									Geweichte Gerste, Malz und Hefe wurde zuerst an der Luft bei 20
                              									bis 30° getrocknet — erstere, damit sie nicht
                              									verglasten, letztere, um die Bildung einer festen Kruste zu
                              									verhindern. Weichwasser, Würze und Bier wurden zuerst
                              									eingedampft; der dicke Syrup, welcher das Wasser besonders
                              									hartnäckig zurückhält, wurde im Vacuum über concentrirter
                              									Schwefelsäure auf 120° warmen Sande getrocknet.
                           Der Stickstoff wurde in sämmtlichen
                              									Producten mittels Natronkalk bestimmt. Zu diesem Zwecke wurde
                              									jede Substanz gut zerkleinert, vollständig getrocknet und
                              									sodann, mit ausgeglühtem, noch warmem Natronkalk innig gemischt,
                              									in ein Verbrennungsrohr gefüllt und im Verbrennungsofen
                              									ausgeglüht. Als Vorlageflüssigkeit diente Normaloxalsäure, deren
                              									Ueberschuß mit Normalnatron bestimmt wurde.
                           1) Gerste, bezogen aus dem Oedenburger
                              									Comitate in Ungarn, wog ungewaschen und ungeputzt 1 Metzen = 72
                              									W. Pfd. = 40k,3. Ihre Feuchtigkeit betrug 11,30 Proc.; der
                              									Stickstoffgehalt auf trockene Gerste bezogen 1,605 Proc., auf
                              									lufttrockene aber 1,423 Proc. Dieser letztere Stickstoffgehalt
                              									entspricht 8,999 Proc. Eiweiß. (Nach Gottlieb das Eiweiß mit 15,7 Proc. Stickstoff gerechnet,
                              									ist der Stickstoffgehalt mit 6,368 multiplicirt worden, um
                              									Eiweißprocente zn erhalten.) Diese Gerste hatte ferner einen
                              									Stärkemehlgehalt, welcher 78 Proc. Zucker entspricht; mit
                              									Schwefelsäure behandelt, gab sie 70 Proc. Zucker. Der
                              									Aschengehalt betrug 2,64 Proc.
                           2) Geweichte Gerste, genommen, nachdem
                              									sie aus dem Quellstocke kam und nahezu 8 Stunden im ersten
                              									Haufen lag. Das anhängende Wasser wurde mit Fließpapier
                              									beseitigt; doch enthielt die Gerste in die sem Zustande noch
                              									41,11 Proc. Feuchtigkeit. Der Stickstoff betrug 1,252 Proc. von
                              									der trockenen, 0,737 von der feuchten Gerste. Letzterer
                              									Stickstoffgehalt entspricht 4,696 Proc. Eiweiß.
                           3) Das Weichwasser von gelblich
                              									brauner Färbung, ziemlich trüb und schwach riechend. Dies ist
                              									das zweite und eigentliche Weichwasser, in welchem die Gerste
                              									bis zur Quellreife bleibt. Das erste Wasser ist nur als
                              									Waschwasser zu betrachten, indem die Gerste hineingelassen und
                              									gut durchgerührt, dann aber das Wasser gleich abgelassen wird.
                              									Zu bemerken ist noch, daß diesem zweiten Wasser etwas Kalk
                              									zugesetzt wird, in der Voraussetzung, daß die etwa lösliche
                              									Phosphorsäure der Gerste vom Kalk zurückgehalten werde. Das
                              									Weichwasser hatte einen Rückstand von 0,1183 Proc. fester
                              									Substanz, und diese enthielt 1,456 Proc. Stickstoff, was auf
                              									Wasser berechnet 0,00172 Proc. ergibt.
                           4) Malz, genommen als Grünmalz, bevor
                              									es auf den Schwelkboden kam; es enthielt in diesem Zustande
                              									42,60 Proc. Feuchtigkeit. Das  Grünmalz, an
                              									der Luft bei 20 bis 25° getrocknet, enthielt als Luftmalz
                              									noch 10,2 Proc., und bei 48° gedarrt 6 Proc. Wasser. Der
                              									Stickstoffgehalt des bei 100° trockenen Malzes betrug
                              									1,694 Proc., bei Darrmalz mit 6 Proc. Feuchtigkeit 1,592 Proc.,
                              									bei Luftmalz mit 10,2 Proc. Feuchtigkeit 1,521 Proc., bei
                              									Grünmalz mit 42,6 Proc. Feuchtigkeit 0,972 Proc. Das Darrmalz
                              									ergab bei allmäliger Temperatursteigerung bis 75° 30,1
                              									Proc. Zucker.
                           5) Malzkeime oder Wurzelkeime, aus der
                              									Wurfmaschine genommen, enthielten 14,48 Proc. Feuchtigkeit und
                              									3,579 im wasserfreien oder 3,061 Proc. Stickstoff im
                              									lufttrockenen Zustande. Diese Abfälle werden als sehr nahrhaftes
                              									Viehfutter verwendet; doch sollen die Kühe danach nur wenig
                              									Milch geben.
                           6) Putzstaub, theilweise mit
                              									Würzelchen vermischt, hatte 13,569 Proc. Feuchtigkeit und
                              									trocken 2,974 Proc., feucht aber 2,570 Proc. Stickstoff. Der
                              									Putzstaub ist als unverwendbarer Abfall zu betrachten.
                           7)Ungehopfte Würze, genommen
                              									unmittelbar vor dem Eintragen des Hopfens. Das specifische
                              									Gewicht, mittels Wägung bestimmt, ergab 1,0493; diesem
                              									entsprechen nach Balling's Tabellen der saccharometrischen
                              									Bierprobe 12,119 Saccharometer-Procente. Der durch Eindampfen
                              									bestimmte Extract betrug 12,251 Proc.; der Stickstoffgehalt des
                              									Extractes 0,993 Proc., entsprechend 0,1216 Proc. Stickstoff in
                              									der Würze.
                           8) Malzteig oder Oberteig, genommen,
                              									nachdem das Glattwasser abgelaufen und der Maischbottich
                              									ausgeleert wurde. In diesem Zustande enthielt der Oberteig 82,95
                              									Proc. Wasser und 5,806 Proc. auf trockenen oder 0,989 Proc.
                              									Stickstoff auf den nassen Zustand bezogen. Dieser Abfall wird
                              									auf Branntwein verarbeitet.
                           9) Treber, genommen vom Haufen, wie
                              									dieselben beim Ausräumen aus dem Maischbottiche geworfen wurden.
                              									Sie enthielten 75,33 Proc. Wasser und trocken 3,091 Proc., naß
                              									aber 0,762 Proc. Stickstoff. Dieser Abfall wird als gutes
                              									Viehfutter verwendet.
                           10) Hopfen. Es wurden drei
                              									Hopfensorten gemischt angewendet, und zwar nimmt man 3 Th.
                              									Saazer, 2 Th. steierischen und 1 Th. rothen Auscha-Hopfen.
                              									Dieses Gemisch ergab lufttrocken 11,05 Proc. Wasser und 1,826
                              									Proc. Stickstoff, bei 100° getrocknet aber 2,053 Proc.
                              									Stickstoff.
                           11) Gehopfte Würze, genommen, wie sie
                              									vom Kühlschiffe durch den Sack filtrirte. Sie hatte ein
                              									specifisches Gewicht von 1,0511; diesem entsprechen 12,547
                              									Saccharometer-Procente. Durch Eindampfen erhalten 12,622 Proc.
                              									Extract. Der Stickstoffgehalt des Extractes betrug 0,921 Proc.,
                              									der Würze 0,116 Proc.
                           
                           12) Hopfentreber, genommen, nachdem
                              									sie mit dem Hopfenseiher ausgehoben und abgetropft waren. Sie
                              									enthielten in diesem Zustande 77,18 Proc. Wasser und 0,639 Proc.
                              									Stickstoff; trocken aber 2,799 Proc. Stickstoff. Der Hopfen war
                              									mit der ganzen Würze gekocht.
                           13) Kühlgeläger, genommen aus dem
                              									Sack, nachdem die Würze abgetropft war; es enhielt 77,55 Proc.
                              									Wasser und 5,300 Proc. Stickstoff im trockenen oder 1,190 Proc.
                              									im nassen Zustande.
                           14) Hefe, und zwar ausgewaschene Hefe,
                              									von welcher das Wasser abgegossen und die anhängende
                              									Feuchtigkeit mit Fließpapier beseitigt war. Sie enthielt noch
                              									76,47 Proc. Wasser, hatte naß 1,913 Proc. und bei 100°
                              									getrocknet 8,130 Proc. Stickstoff.
                           15) Grünes Bier oder Jungbier,
                              									genommen nach beendigter Hauptgährung, als es fässig geworden
                              									war. Es hatte ein specifisches Gewicht von 1,0173. Der Alkohol,
                              									durch Abdestilliren auf die Hälfte bestimmt, ergab im Destillat
                              									5,50 Proc. oder im Biere 2,75 Proc. Alkohol. Der Extractgehalt,
                              									durch Eindampfen bestimmt, ergab 5,62 Proc. Der Stickstoffgehalt
                              									des Extractes betrug 1,485 Proc., woraus sich für das Bier 0,083
                              									Proc. berechnen.
                           16) Lagerbier, genommen, wie es
                              									ausgeschenkt wurde, hatte ein specifisches Gewicht von 1,016
                              									(mit dem Alkohol gewogen). Beim Eindampfen wurden 5,427 Proc.
                              									Extract gewonnen mit 1,217 Proc., auf Bier bezogen, mit 0,066
                              									Proc. Stickstoff. Der Alkoholgehalt dieses Bieres betrug 3,23
                              									Proc.
                           Zusammenstellung der gefundenen Resultate (in
                              									Procenten).Die meisten Stickstoffbestimmungen sind mindestens zweimal
                                    									vorgenommen worden; die Differenz zwischen den einzelnen
                                    									Bestimmungen betrug im Maximum 0,01 Proc., im Minimum 0,002
                                    									Proc., im Durchschnitt also 0,006 Proc.
                           
                              
                              Textabbildung Bd. 220, S. 73
                              Substanzen.;
                                 										Stickstoff im wasserfreien Zustande (b. 100°
                                 										trocken).; Feuchtigkeit.; Die feuchten Substanzen
                                 										enthalten:; Stickstoff.; Eiweiß.; Rohe Gerste; Geweichte
                                 										Gerste; Malz; Malzkeime; Putzstaub; Malzteig; Treber;
                                 										Hopfen; Hopfentreber; Kühlgeläger; Hefe
                              
                           
                           
                              
                                 
                                 Substanzen.
                                 Rückstand oder Extract.
                                 Stickstoff im Extract.
                                 Stickstoff
                                 Eiweiß
                                 Alkohol
                                 
                              
                                 
                                 in der
                                    											Flüssigkeit.
                                 
                              
                                 3
                                 Weichwasser
                                 0,118
                                 1,456
                                 0,0017
                                 0,0108
                                 
                                 
                              
                                 7
                                 Ungehopfte Würze
                                 12,251
                                 0,993
                                 0,122
                                 0,774
                                 
                                 
                              
                                 11
                                 Gehopfte Würze
                                 12,622
                                 0,921
                                 0,116
                                 0,741
                                 
                                 
                              
                                 15
                                 Iungbier
                                 5,620
                                 1,485
                                 0,083
                                 0,531
                                 2,75
                                 
                              
                                 16
                                 Lagerbier
                                 5,427
                                 1,217
                                 0,066
                                 0,420
                                 3,23
                                 
                              
                           Zur Weiche kommen in der anfangs erwähnten Brauerei 50 Metzen =
                              									36 Ctr. Gerste. Die Abschöpfgerste beträgt ¾ Metzen = 54
                              									Pfd., d. s. 1,5 Proc. von der rohen Gerste. Das Weichwasser
                              									wiegt 98 Ctr. 100 Metzen = 72 Ctr. Gerste geben 103 Metzen =
                              									53,5 Ctr. Darrmalz (bei 37 bis 50° gedarrt). Es ergibt
                              									sich also beim Einweichen und Malzen ein Verlust von 25,5 Proc.,
                              									und geben somit 100 Th. Gerste 74,5 Th. Darrmalz.
                           Das Maischen wird nach der Infusionsmethode ausgeführt, und zwar
                              									werden zu einem Gebräu 22 Ctr. Darrmalz (entsprechend 31,25 Ctr.
                              									roher Gerste) mit 63 Eimern (zu 561,6) Wasser warm eingeteigt; zu diesem kommen noch 27
                              									Eimer Wasser. Man erzeugt so 84 Biereimer (1 Biereimer = 42,5
                              									Wiener Maß zu 11,415) Würze
                              									von 12,2 Saccharometer-Graden, und wiegt 1 Eimer Würze 112 Pfd.
                              									Bei 1½ stündigem Würzekochen in geschlossener Pfanne mit
                              									Schlott verdampfen 4,9 Eimer. Das Hopfengeben geschieht im
                              									Hopfenseiher und wird mit der ganzen Würze gekocht. Man gibt zu
                              									einem Gebräu 12 Pfd. Saazer, 8 Pfd. steierischen und 4 Pfd.
                              									rothen Auscha-Hopfen, zusammen also 24 Pfd. Als Stellhefe bringt
                              									man in die Gährbottiche 6 Maß = 18 Pfd. breiige Unterhefe; durch
                              									die Gährung vervielfältigt sich diese zehnfach. Schließlich
                              									gewinnt man 85 W. Eimer Vier zu 102 Pfd.
                           Die Abfälle sind nur geschätzt worden, denn eine genaue
                              									Bestimmung durch Abwägung wäre sehr umständlich, namentlich bei
                              									den nassen Rückständen, deren großer Wassergehalt sich sehr
                              									schnell und leicht ändert und so bedeutende Differenzen
                              									herbeiführt.
                           Die Abschöpfgerste beträgt 1,5 Proc. von der rohen Gerste, d. s.
                              									46,87 Pfd. für ein Gebräu gerechnet. Die Malzkeime betragen 108
                              									Pfd., ensprechend 3 Proc. von der rohen Gerste. Der Putzstaub
                              									wird auf 18 Pfd. oder 0,5 Proc. der rohen Gerste geschätzt, die
                              									Treber auf 29,26 Ctr. im nassen Zustande, ebenso der Oberteig
                              									auf 5 Ctr., Kühlgeläger auf 150 Pfd., Hopfentreber auf 120 Pfd.,
                              									Hefe auf 162 Pfd. 85 W. Eimer Bier zu 102 Pfd. wiegen 86,70
                              									Ctr.
                           
                           Nach diesem würde sich der Stickstoff der rohen Gerste folgender
                              									maßen vertheilen.
                           
                              
                                 Gesammtgewicht der
                                    											Substanzen.
                                 Materialien, Producte und
                                    											Abfälle.
                                 Stickstoffgehalt.
                                 Gewicht des Stickstoffes.
                                 Von 100 Th. Stickstoff der rohen
                                    											Gerste kommen:
                                 
                              
                                 Pfund.
                                 
                                 Proc.
                                 Pfund.
                                 
                                 
                              
                                 3125,00
                                 Rohe Gerste
                                 1,423
                                 44,468
                                 100,00
                                 
                              
                                 46,87
                                 Abschöpfgerste
                                 1,423
                                 0,667
                                 1,50
                                 
                              
                                 9800,00
                                 Weichwasser
                                 0,0017
                                 0,169
                                 0,38
                                 
                              
                                 108,00
                                 Malzkeime
                                 3,061
                                 3,306
                                 7,43
                                 
                              
                                 18,00
                                 Putzstaub
                                 2,570
                                 0,463
                                 1,04
                                 
                              
                                 2926,00
                                 Nasse Treber
                                 0,762
                                 22,313
                                 50,18
                                 
                              
                                 500,00
                                 Nasse Oberteig
                                 0,989
                                 4,947
                                 11,12
                                 
                              
                                 150,00
                                 Nasse Kühlgeläger
                                 1,190
                                 1,785
                                 4,01
                                 
                              
                                 120,00
                                 Nasse Hopfentreber
                                 (0,639)
                                 0,21930 Pfd. Hopfen enthalten 0,547 Pfd. Stickstoff; 120
                                          											Pfd. Hopfentreber enthalten aber 0,766 Pfd. Stickstoff,
                                          											also um 0,219 Pfd. mehr als der Hopfen. Dieser
                                          											Mehrgehalt ist auf Kosten des Stickstoffgehaltes der
                                          											Gerste zu setzen und beträgt 0,49 Proc.
                                          											davon. 
                                 0,49
                                 
                              
                                 162,00
                                 Nasse Hefe
                                 1,913
                                 3,099
                                 6,97
                                 
                              
                                 8670,00
                                 Lagerbier
                                 0,066
                                 5,722
                                 12,87
                                 
                              
                                 ?
                                 Glattwasser?
                                 ?
                                 1,778
                                 4,01
                                 
                              
                           Der obige Rest von 4,01 Proc. oder 1,778 Pfd. Stickstoff muß
                              									theilweise wenigstens auf das Glattwasser gerechnet werden; doch
                              									ist dies aus Versehen nicht bestimmt worden.
                           Diese Arbeit wurde in dem chemisch-technologischen Laboratorium
                              									der technischen Hochschule in Graz unter der freundlichen
                              									Leitung des Hrn. Professors Dr. H.
                              									Schwarz ausgeführt.