| Titel: | Greve's Waggonschiff und Schiffswaggon. | 
| Fundstelle: | Band 246, Jahrgang 1882, S. 494 | 
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                        Greve's Waggonschiff und
                           								Schiffswaggon.
                        Mit Abbildungen auf Tafel 37.
                        [Greve's Waggonschiff und Schiffswaggon.]
                        
                     
                        
                           Zur gröſstmöglichen Erleichterung des Waarenverkehres auf Flüssen und Schienenwegen
                              									schlägt Greve in Biebrich (* D. R. P. Kl. 65 Nr. 19687 vom 28. December 1881) einen
                              									Güterwagen vor, welcher sich im Allgemeinen nur durch wasserdichte Verschlüsse der
                              									Achsbüchsen und eine veränderte Kastenform von einem gewöhnlichen offenen Güterwagen
                              									unterscheidet. Dieser Wagen kann entweder auf Räder gesetzt als Eisenbahnfahrzeug
                              									benutzt, oder im Wasser als Schiff verwendet werden, ohne daſs eine Umladung seines
                              									Inhaltes nothwendig ist. Bei der Benutzung als Fahrzeug im Wasser wird eine gröſsere
                              									Zahl derartiger Pontons mit den Längsseiten verkuppelt und ein entsprechend
                              									geformtes besonderes Bug- und Heckstück aufgesetzt, auf welchem letzteren auch der
                              									Motor Platz finden kann. Es ist so die Möglichkeit gegeben, einen beladenen Güterzug
                              									in kurzer Zeit zu einem geschlossenen Schiffzug zu rangiren, welcher – elastische
                              									Kupplungen vorausgesetzt – selbst bei bedeutender Länge Curven leicht passiren kann,
                              									also einem gegliederten Schiffszug gleicht, wie er kürzlich von Ressel (vgl. S. 400 d. Bd.) vorgeschlagen wurde. Es
                              									werden z.B. folgende Abmessungen für einen derartigen schwimmfähigen Waggon
                              									angegeben: Bei einer Länge von 5m und einer Breite
                              									von 2m möge die Tragfähigkeit rund 200 Ctr.
                              									(Doppelwaggon) betragen; es würde sich aus solchen Wagen ein Schiffszug
                              									zusammensetzen lassen von rund 5m Breite und 1m,3 Tiefgang, wobei 100 Ctr. Belastung auf den
                              									laufenden Meter Rumpflänge sich vertheilen. Das Gewicht jedes Kastens beträgt 20
                              									Ctr.
                           
                        
                     
                  
               Tafeln
