| Titel: | Ueber Papierfässer und deren Herstellung. | 
| Autor: | G. R. | 
| Fundstelle: | Band 252, Jahrgang 1884, S. 504 | 
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                        Ueber Papierfässer und deren
                           								Herstellung.
                        Patentklasse 54. Mit Abbildungen auf Tafel 38.
                        Ueber Papierfässer und deren Herstellung.
                        
                     
                        
                           Vor den Fässern aus Holz haben die Papierfässer die Vorzüge, daſs sie leichter und
                              									fester sind, also nicht so leicht zusammenfallen und zudem billiger hergestellt
                              									werden können; diese Vorzüge machen sich besonders geltend, wenn das Faſs als
                              									Transportmittel für pulverige, teigige und dickflüssige Waaren dient. Dabei können
                              									die Papierfässer je nach dem Zwecke, dem sie dienen sollen, passender und handlicher
                              									hergestellt werden, als dies bei Holzfässern je der Fall ist.
                           Die Papierfässer werden entweder aus über einander geleimten Papier- oder
                              									Pappschichten, oder direkt aus Papiermasse hergestellt und können ebenso wohl eine
                              									mehr oder weniger gewölbte, als auch eine cylindrische oder einseitig verjüngte Form
                              									erhalten.
                           Papierfässer von cylindrischer Form aus über einander
                              										geleimten Pappdeckelblättern werden von Eugen
                                    											Ritter in Ehrenfeld bei Cöln (* D. R. P. Nr. 3958 vom 27. Juni 1878) hergestellt. Die
                              									gebräuchlichste Einrichtung eines solchen Fasses zeigt Fig. 1 Taf.
                              									38. Es ist e der durch Runden einer Papptafel und
                              									Verbinden der Enden derselben erhaltene Rumpf, auf den zum Schütze seiner Ränder die
                              									äuſseren Kopfreifen b von Holz, Eisen o. dgl.
                              									aufgezogen werden. Der Boden a, ebenfalls aus Pappe
                              									oder aus Holz, wird zwischen den beiden inneren Reifen c und d gehalten.
                           Zur Herstellung der dicken Papptafeln werden eine je nach der gewünschten Stärke bestimmte
                              									Anzahl in gleiche Gröſse geschnittener und auf einer Maschine gleichzeitig auf
                              									beiden Seiten mit dem Klebemittel oder Cemente bestrichener Pappdeckelblätter auf
                              									einander gelegt, wobei das oberste und unterste Blatt auf der äuſseren Seite nicht
                              									bestrichen wird. Mehrere solcher Lagen (gewöhnlich 1000k auf einmal) kommen dann in eine Presse, in welcher sie fest
                              									zusammengedrückt werden, damit der Klebstoff tiefer in die Pappdeckelblätter
                              									eindringt und deren Verbindung eine möglichst dichte wird.
                           Aus der Presse kommen die durch die unbestrichen gebliebenen Seiten leicht zu
                              									trennenden Papptafeln zum Trocknen in eine Trockenkammer, welche in Fig. 3 Taf.
                              									38 im Durchschnitte skizzirt ist, wobei die Papptafeln vollständig eben bleiben
                              									müssen, sich also weder verziehen, noch in einzelne Lagen loslösen dürfen, um jede
                              									Blasenbildung zu verhüten. Die Papptafeln müssen daher während des Trocknens von
                              									beiden Seiten zusammengehalten werden, zu welchem Zwecke die Trockenkammer die
                              									nachfolgend beschriebene Einrichtung erhält. Ein an einer Stirnseite zugängiger Raum
                              										C mit Doppelwandungen, deren Zwischenräume mit
                              									einem schlechten Wärmeleiter ausgefüllt sind, wird durch einen darunter befindlichen
                              									Ofen A mit den Rauchabzugsrohren b erwärmt* an Stelle dieser direkten Heizung kann auch
                              									eine Dampfheizung treten. Der Boden B des Raumes ist
                              									nur auf einer Hälfte bei S durchbrochen, um der warmen
                              									Luft eine bestimmte Strömung zu geben, welche durch eine in dem Abzugskanale L liegende Klappe regulirt werden kann. An den Seiten
                              									wänden des Raumes sind Knaggen e angebracht, in welche
                              									die Riegel H gelegt werden. Auf diese Riegel H kommen die Papptafeln zu stehen, welche durch die in
                              										Fig. 2 besonders dargestellten Holzrahmen von einander getrennt werden.
                              									Indem die Latten m dieser Rahmen die Papptafeln mit
                              									ihrer schmalen Seite berühren, erlauben sie, da auch die Randleisten n schwächer als die Latten m sind, eine allseitige Berührung der warmen Luft mit den Papptafeln. Wenn
                              									in der ganzen Breite abwechselnd Papptafeln und Rahmen eingelegt sind, wird zuletzt
                              									noch ein Brett eingeschoben und darauf durch die in der Wand angebrachten
                              									Schraubenspindeln s der ganze Pack Papptafeln und
                              									Rahmen festgepreſst. Auf diese Weise werden die Papptafeln während des ganzen
                              									Verlaufes der Trocknung gehalten und können während derselben erforderlichen Falles
                              									die Schrauben s noch nachgezogen werden.
                           Die aus der Trockenkammer genommenen trockenen Papptafeln sind vollkommen eben und
                              									gerade; dieselben werden nun wasserdicht gemacht und den Kanten, wo sich beim
                              									fertigen Rumpfe die Reifen anlegen, wird durch Eintauchen in eine geeignete
                              									Flüssigkeit eine besondere Härte und Steifheit gegeben. Auf einer Maschine werden
                              									vorher die Papptafeln gerade geschnitten und ihre Kanten, welche später über
                              									einander zu liegen kommen, abgeschrägt. Das Runden der Papptafeln und das Zusammenleimen der
                              									abgeschrägten Kanten unter Anwendung eines besonderen Cementes geschieht auf einer
                              									Maschine, über deren Construction die Patentschrift jedoch nichts angibt. Es ist nur
                              									eine in Fig. 4 Taf.
                              									38 wiedergegebene Zwinge beschrieben, mit deren Hilfe das Zusammenleimen auf der
                              									Maschine erfolgt. Zwei hölzerne Schienen a decken die
                              									Leimfuge des Faſsrumpfes von innen und auſsen und werden durch die eisernen Klammern
                              										c von jeder Kopfseite her fest zusammengezogen. Die
                              									gleichzeitig mit umfaſsten Reifen b werden an ihren
                              									Enden h mit Holzschrauben und kleinen Metallklammern
                              									zusammengehalten.
                           Das Biegen und Zusammenleimen des Faſsrumpfes soll auf der Maschine sehr schnell
                              									gehen und je nach der Faſsgröſse 1 bis 3 Minuten dauern, so daſs 3 Arbeiter in 10
                              									Stunden im Mittel 300 bis 500 Faſsrümpfe zu leimen vermögen. Mit den Zwingen bleiben
                              									die Rümpfe 5 Stunden liegen, in welcher Zeit der Leim oder Cement der Fuge
                              									vollkommen getrocknet ist. Auch das Einbringen der Innenreifen in den Faſsrumpf soll
                              									nach der Patentschrift auf einer Maschine erfolgen, wobei gleichzeitig die Böden
                              									eingesetzt werden.
                           Die auf diese Weise erzeugten Papierfässer können anstatt cylindrisch ebenso gut auch
                              									in Form eines abgestumpften Kegels erzeugt werden, so daſs sie für den Versand in
                              									einander geschoben werden können, wobei dann die Böden besonders zu verpacken
                              									sind.
                           Für manche Zwecke wird der Faſsrumpf innen oder auſsen oder beiderseits mit dünnen
                              									Holzfurnüren belegt; auch können solche zwischen Papptafeln gelegt werden. So stellt
                              										Eng. Richter Versand- und Aufbewahrungsgefäſse für
                              										Pulver o. dgl. (* D. R. P. Kl. 81 Nr. 8907 vom 1.
                              									Mai 1879) her durch Umgeben eines cylindrischen papiernen Rumpfes mit einer
                              									metallenen Hülle, auf welche die Reifen oder wieder ein Papierrumpf gezogen werden.
                              									Die Füllung der Fässer erfolgt vor der Fertigstellung oder durch in einem Boden
                              									angebrachte Verschraubungen.
                           Im Zusatzpatente Nr. 9036 vom 19. September 1879 sind Papierfässer mit Doppelwandung
                              									angegeben. Auf einen fertigen Rumpf e (Fig. 5 bis
                              										8 Taf. 38) wird eine zweite Papptafel c
                              									gewickelt, auf welche erst die Reifen b kommen. Auf den
                              									inneren Faſsrumpf e legt sich dann der Boden a. In Fig. 5 wird
                              									der Deckel a durch ein Leistenkreuz g gehalten. In Fig. 6 ist
                              									der Deckel a theilbar, so daſs derselbe nach seiner
                              									Einpressung eine sehr feste Lage zwischen dem Faſskörper e und einem eingesetzten Ringe d erhält. In
                              										Fig. 7 und 8 besteht
                              									der Deckel aus drei Lagen. Die innere Lage a wird
                              									gewöhnlich mit dem inneren Rumpfe e1 verleimt; die weiter darüber gelegten Böden a1 werden entweder
                              									durch einen Innenreif d (vgl. Fig. 7),
                              									oder durch einen Winkeleisenring w (vgl. Fig.
                                 										8), welcher gleichzeitig den Auſsenreifen bildet, gehalten.
                           Weitere Anordnungen sind durch das zweite Zusatzpatent * Nr. 10146 vom 23. Januar
                              									1880 geschützt. Bei dem in Fig. 9 Taf.
                              									38 dargestellten Verschlusse kommt auf den Innenreifen c ein
                              									Papierboden a zu liegen, oder wird damit verkittet,
                              									über welchen der starke Holzboden a1 eingesetzt wird. Dabei kann der Papierboden a eine Füll- und Entleerungsöffnung o erhalten, welche durch eine aufgelegte Papierscheibe
                              										t verschlossen wird. In Fig. 10 ist
                              									ein Papierfaſs zur Aufnahme eines Gefäſses k aus Glas,
                              									Thon, oder Metall gezeichnet. Der Zwischenraum zwischen Gefäſs und Faſs wird in den
                              									Ecken mit Ringen r aus elastischem Material ausgefüllt,
                              									so daſs das Gefäſs auf diesen Polsterstreifen vollkommen sicher ruht. In Fig.
                                 										11 ist der Verschluſs des Papierfasses durch Auftreiben eines conischen
                              									Reifens h bewirkt. In den inneren Verschluſsreifen d ist mit einem Falze der Boden a eingelassen, wodurch derselbe einen besseren Halt findet und auch die
                              									Dichtung eine vollkommenere wird. In Fig. 12 ist
                              									ein Verschluſs mit Doppelboden und einer besonderen zwischen den abgeschrägten
                              									Rändern der Böden a, a1
                              									liegenden Abdichtungsschnur s dargestellt.
                           Auch für die Beförderung von Eiern oder Früchten, welche keinen Druck erleiden dürfen, hat Richter geeignete Papierfässer erdacht (vgl. * D. R. P.
                              									Nr. 3959 vom 27. Juni 1878). In der Achse des Fasses befindet sich eine mit den
                              									Böden verschraubte Stange, auf welche Papierscheiben gesteckt werden. In diese sind
                              									dann ausgezackte Löcher eingeschnitten, in welche die Eier o. dgl. zu liegen
                              									kommen.
                           Papierfässer von gebauchter Form aus über einander gewickelten Rollenpapieren werden nach dem Verfahren
                              									von J. H. Darlington und Ch. E.
                                 										Sedore in New York (Erl. * D. R. P. Nr. 8743 vom 14. August 1879) in der
                              									Weise angefertigt, daſs zuerst ein Cylinder aus Papier hergestellt, derselbe dann in
                              									die Fig. 13 Taf. 38 ersichtliche Form gebracht und gleichzeitig getrocknet
                              									wird, worauf die Enden des erhaltenen Rumpfes zum Einbringen der Faſsböden mit einer
                              									Rinne versehen werden, welche drei Arbeiten auf besonderen Maschinen erfolgen.
                           Die Maschine zum Wickeln des Papiercylinders zeigt Fig. 14
                              									Taf. 38 und die Wickeltrommel B derselben allein Fig.
                                 										15. Von der in die Maschine eingehängten und durch die Leiste S gebremsten groſsen Papierrolle J geht das Papier in dem Leimtroge E unter einer der ungleichen Spannung des Papieres
                              									wegen beweglich gemachten Walze e zu einem Paare
                              									Druckwalzen c, d und wird hinter diesen auf einer
                              									Trommel B in gewünschter Stärke aufgewickelt. Das in
                              									dem Troge E von dem Papiere aufgenommene Klebemittel
                              									wird zum gröſsten Theile durch stellbare Schienen a und
                              										b abgestrichen und der noch überschüssige
                              									Klebestoff von den Druckwalzen c, d zurückgehalten. Der
                              									Bremshebel g ist mit einem Bogen s verbunden, von welchem eine Kette k über Rollen nach dem vorderen Ende der Maschine
                              									läuft, so daſs von dort aus die Bremse gehandhabt werden kann. Die Maschine ist noch
                              									mit einer selbstthätigen Ausrückvorrichtung versehen, welche nach einer bestimmten
                              									Anzahl Trommelumdrehungen, wenn also die aufgewickelte Papierschicht die gewünschte Stärke erlangt
                              									hat, zur Wirkung kommt. Um den Papiercylinder leicht von der Trommel abnehmen zu
                              									können, wird dieselbe dann verkleinert. Zu diesem Zwecke ist der Trommelmantel aus
                              									Leisten L (Fig. 15)
                              									gebildet, welche durch die Gelenkstangen G mit der
                              									Trommelachse T verbunden sind. Die Leisten stoſsen
                              									jedoch nicht alle radial zusammen, vielmehr sind einzelne parallel zu ihrem
                              									Mittelradius zusammengepaſst; diese können also zuerst nach der Trommelachse zu
                              									bewegt werden, worauf erst die übrigen Leisten nachfolgen können. Es wird auf diese
                              									Weise eine vollkommen geschlossene Oberfläche der Trommel auch bei deren gröſster
                              									Erweiterung erzielt. Die ersteren Leisten hängen mit den Gelenkstangen d an einer Krone K, welche
                              									durch das Handrad D auf der mit Gewinde versehenen
                              									Büchse C verschoben werden kann; die letzteren Leisten
                              									sind ähnlich durch Gelenkstangen c mit der Büchse C verbunden, welche ihrerseits durch das Handrad H auf der mit Gewinde versehenen Trommelachse
                              									verschiebbar ist. Durch Drehung der Handräder können also nach einander beide Arten
                              									Leisten parallel nach der Trommelachse zu bewegt werden, worauf der noch nasse
                              									Papiercylinder leicht abzuziehen ist. Derselbe kommt nun in die in Fig. 16
                              									Taf. 38 dargestellte hydraulische Presse.
                           Die den Papiercylinder aufnehmende Form besteht aus zwei Theilen J und J1, von denen der untere gegen den oberen gepreſst
                              									und dann festgestellt wird. Dies geschieht durch die Keile L (Fig. 17),
                              									welche durch ein mittels eines Hebels M bewegtes
                              									Zahnrad N alle gleichzeitig in Löcher der Säulen A der Presse eingeschoben werden. Damit das Faſs an der
                              									Fuge der beiden Formtheile keine Naht bekommt, wird dort ein besonderer Schluſsring
                              										J2 eingelegt (vgl.
                              										Fig. 18). Die beiden Formhälften sind mit Höhlungen für Dampfheizung
                              									versehen. In die Ausbauchung wird der feuchte Papiercylinder unter Benutzung eines
                              									dehnbaren Sackes aus Gummi hineingepreſst, in ähnlicher Weise wie die Formgebung der
                              									Strohhüte u. dgl. erfolgt. Der Sack ist an der oberen Preſsformplatte befestigt und
                              									reicht in denselben hinein ein Block, welcher den Innenraum so weit ausfüllt, daſs
                              									es nur einer sehr geringen Wassermenge bedarf, um den Sack auszudehnen. Unter dem
                              									starken hydraulischen Drucke bleibt der Gummisack, bis der ausgebauchte
                              									Papiercylinder vollkommen trocken ist, was zuweilen schon in 5 Minuten erreicht
                              									ist.
                           Die Maschine zum Kimmen der Ränder des Faſsrumpfes ist in Fig. 19 und
                              										20 Taf. 38 skizzirt. Eine Rolle R mit einer
                              									Stahlscheibe wird in dem von einem Ringe x gehaltenen
                              									Faſsrumpfe herumgedreht, wobei, neben dem Eindrücken der Kimme durch die
                              									Stahlscheibe zur Aufnahme des Bodens, durch die conische Form der Rollen der Rand
                              									etwas zur leichten Einbringung des Bodens erweitert wird, wie dies in Fig.
                                 										13 bei m punktirt angedeutet ist. Die Rolle
                              										R lagert in einem Bügel n, welcher durch ein Gelenkstück p mit der
                              									stehenden Spindel o
                              									verbunden ist; dasselbe
                              									ist der Fall mit den zwei kleinen Rollen R1. Alle drei Rollen sitzen auf dem Theile T, welcher durch ein Kegelräderpaar S in Umdrehung versetzt wird. Die Spindel o stützt sich in dem Spurlager eines Hebels Q, welcher durch den Tritthebel O mit der Rolle L gehalten wird. Wenn der
                              									Hebel O nieder getreten und somit die Spindel o gehoben wird, gehen vermöge der Kniehebelwirkung der
                              									Gelenkstücke p die 3 Rollen R und R1 aus
                              									einander, die letzteren finden ihre Anlage an dem Ringe z und drücken die erstere fest gegen den Faſsrand. Die Feder F bewirkt den Rückgang der Rollen und die Stellschraube
                              										B begrenzt die Tiefe des Eindrückens der Rolle R.
                           Sind beide Faſsränder derart vorgerichtet, so werden die Böden n (Fig. 13)
                              									eingedrückt und dann durch Auftreiben der Auſsenreifen E die Ränder wieder zusammengezogen; gleichzeitig wird der Innenreifen o eingesetzt, welcher bis an die Kimme reicht und den
                              									Halt des Bodens noch sichert.
                           Direkt aus Papier auf der Papiermaschine gewickelte
                              									Papierfässer sollen nach H. A. Johnson in Medina, N. Y.
                              									(Nordamerikanisches Patent Nr. 258071, vgl. Papierzeitung, 1883 S. 1244) mittels der in Fig. 25
                              									Taf. 38 gezeichneten Wickelvorrichtung in folgender Weise hergestellt werden. Der in
                              									einem Stoffkasten D laufende Siebcylinder C gibt die aufgenommene Papierschicht an die mit Filz
                              									bezogene untere Fläche der Scheibe B ab. Durch diese um
                              									den Zapfen c drehbare Scheibe B wird der Siebcylinder C in Bewegung gesetzt
                              									und die anhaftende Papierschicht zu der conischen Wickelwalze E getragen, welche gleichzeitig durch die Scheibe B angetrieben wird und die Papierschicht aufnimmt. An
                              									einer um den Zapfen f drehbaren Scheibe sitzen zwei
                              									solche Wickelwalzen E; hat nun die Schicht auf der
                              									oberen Walze die gewünschte Stärke erlangt, so wird das Papier auf der Scheibe B durchgeschnitten und die andere Wickelwalze nach oben
                              									zur Aufnahme des Papieres gedreht. Der von der ersteren Walze E abgezogene etwas conische Papierschlauch wird nun auf
                              									vorher beschriebene Weise weiter behandelt.
                           Direkt auf der Papiermaschine werden auch Papierfässer nach dem Vorschlage von N. de Wolff in Christiansthal bei Hadersleben (Erl. *
                              									D. R. P. Nr. 4751 vom 7. September 1878) hergestellt. Ein Hohlcylinder aus Blech,
                              									Porzellan, Glas o. dgl. wird auf einer Cylindermaschine mit Stoff aus Stroh, Torf,
                              									Holz, Lumpen u.a. überzogen, indem die vom Cylindersiebe aufgenommene Stoffschicht
                              									sich gleich auf den Cylinder wickelt. Auf letzterem wird dieselbe dann getrocknet
                              									und so ein Papierfaſs erhalten, welches durch das darin bleibende Gefäſs für jeden
                              									aufzunehmenden Inhalt entsprechend widerstandsfähig ist, während durch die umgebende
                              									Stoffschicht dieses Gefäſs selbst vor Beschädigungen geschützt wird. Fig. 24
                              									Taf. 38 zeigt ein solches Papierfaſs, bei welchem das innere Gefäſs aus Blech ist.
                              									Der innere Blechboden b ist eingelöthet und am oberen
                              									Rande hat das Blechgefäſs eine Wulst w, auf welche sich der Deckel d legt, welcher, wie auch der Boden, aus einer inneren
                              									Blech- und einer äuſseren Holzscheibe zusammengesetzt ist. Die Ränder werden noch
                              									durch aufgenagelte Reifen r geschützt.
                           Von G. W.
                                    											Laraway in Hartford, Nordamerika (*
                              										D. R. P. Nr. 20132 vom 18. Januar 1882) ist eine
                              									Presse angegeben, um auch die bisher aus Holz oder über einander geleimtem Papier
                              									bestehenden Faſsböden aus Papierstoff herzustellen. Der
                              									Faſsböden b (Fig. 22
                              									Taf. 38) wird mit verstärktem Rande c gefertigt und
                              									gibt daher eine gröſsere Auflage, also auch eine bessere Dichtung an dem Faſsrumpfe.
                              									Der Boden legt sich auf den bei d abgesetzten Faſsrumpf
                              										a (Fig. 22)
                              									und kann auch mit durch den Auſsenreifen r hindurch
                              									getriebenen Nägeln gehalten werden. Während bisher auch Faſsböden mit umgelegtem
                              									Rande hergestellt wurden, indem die noch feuchten über einander geleimten
                              									Papierschichten in einer runden Form gepreſst wurden, wobei jedoch an den Rändern
                              									oft Brüche vorkamen, wird hier der Faſsböden in einer entsprechenden Form direkt aus
                              									Papiermasse gepreſst.
                           Die erforderliche Presse zeigt Fig. 21,
                              									die benutzte Form allein Fig. 23.
                              									Der Preſskolben e wird von dem Excenter h mittels Stange g und
                              									Kniehebel d auf und nieder bewegt. Wenn sich der Kolben
                              									in seiner tiefsten Stellung befindet, kann durch die Kanäle j die Papiermasse zutreten. Ueber dem Kolben e wird auf einer Bahn n die Form
                              									eingeschoben, welche sich gegen das Querhaupt f der
                              									Presse legt. Der Kolben ist hohl und auf seiner oberen Fläche mit kleinen Löchern
                              									finden Ablauf des Wassers versehen. Die in Fig. 23
                              									dargestellte Form setzt sich zusammen aus einer runden Platte und einem sie
                              									umgebenden Ringe, welcher aus 4 Theilen besteht, die auf den durch die Gelenke l und die Klammer m
                              									zusammengehaltenen Stücken k und k1 befestigt sind. Für
                              									den Austritt des Wassers hat die runde Formplatte, der Ring und die obere
                              									Kolbenfläche folgende Einrichtung erhalten: Die innere Wand bildet ein feines Sieb
                              										p (Fig. 23),
                              									unter welchem ein wellenförmiges Blech liegt, das mit gröſseren Löchern versehen
                              									ist.
                           Wenn ein Boden dicht genug gepreſst ist, wird die Form aus der Presse gezogen, der
                              									viertheilige Ring derselben geöffnet, worauf der fertige Boden leicht herausgenommen
                              									werden kann.
                           
                              
                                 G. R.
                                 
                              
                           
                        
                     
                  
               Tafeln
