| Titel: | Neuerung an Gaslampen für Eisenbahnwagen. | 
| Fundstelle: | Band 253, Jahrgang 1884, S. 406 | 
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                        Neuerung an Gaslampen für
                           								Eisenbahnwagen.
                        Mit Abbildungen auf Tafel 30.
                        Neuerung an Gaslampen für Eisenbahnwagen.
                        
                     
                        
                           Zu den vielen Vorzügen, welche die Beleuchtung der Eisenbahnwagen mittels Leuchtgas
                              									vor den älteren Beleuchtungsarten voraus hat, zählt auch die Möglichkeit, während
                              									der Fahrt an Gas zu sparen, sobald den Reisenden ein schwächeres Licht erwünscht
                              									ist. Zu diesem Zwecke ist die Einrichtung getroffen, daſs die Flamme mittels eines
                              									vom Wageninneren aus stellbaren Regulirhahnes nach Belieben groſs oder klein
                              									gestellt werden kann. Allein die Reisenden bedienen sich nicht immer dieses
                              									Regulirhahnes, sondern dämpfen die Beleuchtung häufig mittels des unter der
                              									Glasschale der Lampe angebrachten Lampenschleiers, wobei freilich die Flamme nutzlos
                              									weiter brennt. Um der hierdurch bedingten Gasvergeudung ein Ziel zu setzen, hat nach der
                              										Revue industrielle, 1884 S. 273 die Société internationale d'éclairage par le gaz d'huile,
                              									welche Pintsch's Beleuchtungssystem in Frankreich
                              									ausführt, an Gaslampen für Eisenbahnwagen die Einrichtung getroffen, daſs ein
                              									Schlieſsen des Lampenschleiers selbstthätig ein Verkleinern der Flamme herbeiführt.
                              									Da es indeſs vorkommt, daſs ein Fahrgast durch Herabziehen einer Schleierhälfte sich
                              									vor dem Lichte schützt, während ein Mitreisender nicht auf die Beleuchtung zu
                              									verzichten wünscht, so ist Bedacht darauf genommen, daſs ein hälftiges Schlieſsen
                              									des Schleiers ohne Einfluſs auf die Lampe bleibt und daſs nur ein vollständiger
                              									Schluſs des Schleiers auf die Flamme verkleinernd einwirkt.
                           Die diesbezügliche Einrichtung der Lampe ist aus Fig. 8 bis
                              										10 Taf. 30 zu entnehmen. Das Gas gelangt aus der Hauptleitung a durch das Rohr p, den
                              									Doppelhahn b und die Rohre f und g zum Brenner z. Der Doppelhahn b enthält zwei neben
                              									einander liegende, von einander durchaus unabhängige Küken, auf welchen je ein
                              									Zahnbogen d, d1
                              									befestigt ist; letztere stehen in Eingriff mit den an den Bügeln e, e1 des
                              									Schleiergestelles angebrachten Zahnbögen, weshalb das Herabziehen einer
                              									Schleierhälfte das Schlieſsen eines Kükens im Doppelhahne b zur Folge hat. Da nun die Bohrung dieser Küken so groſs bemessen ist,
                              									daſs die zur vollen Speisung der Flamme erforderliche Gasmenge durch eine einzige
                              									Kükenbohrung hindurch geht, so kann auch eine Verkleinerung der Flamme nur durch
                              									gleichzeitigen Schluſs beider Küken im Doppelhahne b –
                              									entsprechend dem vollständigen Schlüsse des Lampenschleiers – bewirkt werden. Die
                              									zum schwachen Fortbrennen der Lampe erforderliche Gasmenge tritt nach dem Schlieſsen
                              									des Doppelhahnes b aus der Hauptleitung a durch eine kleine, mittels Schraube x regulirbare Umgangsöffnung unmittelbar in das Rohr
                              										g. Eine zweite Schraube l dient zum Regeln der normalen Flammengröſse.
                           Um die Schleierhälften in offener oder geschlossener Lage mit Sicherheit zu halten,
                              									sind an den Bügeln e, e1 des Schleiergestelles den Zahnbögen diametral gegenüber die Daumen
                              										m, m1 angebracht,
                              									gegen welche die am Lampenringe befestigten Plattenfedern o,
                                 											o1 drücken, so daſs eine Aenderung der
                              									Daumen- und Bügellage nicht unabsichtlich erfolgen kann.
                           
                        
                     
                  
               Tafeln
