| Titel: | Neuere Fangvorrichtungen für Förderschalen. | 
| Autor: | S–l. | 
| Fundstelle: | Band 253, Jahrgang 1884, S. 494 | 
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                        Neuere Fangvorrichtungen für
                           								Förderschalen.
                        Neuere Fangvorrichtungen für Förderschalen.
                        
                     
                        
                           Die noch immer sich mehrenden Vorschläge und Erfindungen auf dem Gebiete der
                              									Fangvorrichtungen für die in Schächten sich auf- und abwärts bewegenden
                              									Fördergefäſse haben in letzter Zeit eine Richtung eingeschlagen, welche im Interesse
                              									der Erreichung wirklich brauchbarer, entsprechender Apparate nur mit Freude zu
                              									begrüſsen ist und welche schon früher durch Sparre und
                              									später durch Menzel in der Construction der Fallbremsen
                              									angestrebt wurde (vgl. 1878 227 * 544. 1881 241 265).
                           Da nämlich ein nach erfolgtem Seilbruche stattfindendes sofortiges Festsitzen des
                              									Fördergestelles nicht nur an die Haltbarkeit des letzteren, sowie der Schachtleitung
                              									auſserordentlich hohe Anforderungen stellt, sondern vor Allem auch, zumal bei
                              									gröſseren Fördergeschwindigkeiten, einen Stoſs von solcher Heftigkeit im Gefolge
                              									haben muſs, daſs es fraglich erscheint, ob der Bau des menschlichen Körpers dessen
                              									Gröſse ohne Nachtheil zu ertragen vermag, so kann nur das Prinzip als zweckmäſsig
                              									bezeichnet werden, welches das fallende Fördergefäſs bezieh. die Personenschale nach
                              									und nach in die Ruhelage übergehen läſst, sei dies durch Anwendung eines besonderen
                              									Fangrahmens, der sich sofort festsetzt und in welchem das eigentliche Fördergefäſs
                              									sodann ein Stück weiter fällt, oder auf andere Weise.
                           Wenn auch die im Nachstehenden zu besprechenden Fangvorrichtungen an sich sehr
                              									verschieden eingerichtet sind, so halten sie doch gemeinsam an dem Prinzipe fest,
                              									den Stoſs beim Fangen thunlichst abzumildern.
                           Fast vollständig mit Menzel's Fallbremse übereinstimmend
                              									ist die von F. Pelzer in Dortmund (* D. R. P. Kl. 5 Nr.
                                 									25161 vom 4. März 1883) vorgeschlagene hydraulische Fallbremse, bei welcher, statt
                              									daſs wie bei Menzel, eine Art Messer oder Hobel von
                              									einem Messingprisma Späne abschält, ein nicht ganz dicht abschlieſsender Kolben in
                              									einem mit Wasser gefüllten Cylinder sich niederwärts bewegt, wodurch die Vorrichtung
                              									etwa folgende Einrichtung erhält (vgl. 1884 251 * 440):
                              									Der Fangrahmen trägt die
                              									gewöhnliche Excenter-Fangvorrichtung und auf seinem oberen Theile zwei oben offene,
                              									unten mit Stopfbüchsen geschlossene, mit Flüssigkeit gefüllte Cylinder. Durch die
                              									Stopfbüchsen hindurch gehen Stangen, welche oben je einen mit wenig Spielraum in den
                              									Cylinder passenden Kolben tragen und unten am Kopfstücke der Förderschale befestigt
                              									sind. Dadurch wird erreicht, daſs letztere, unabhängig vom Fangrahmen, einen Weg
                              									zurücklegen kann, welcher der Hubhöhe der Kolben entspricht. Reiſst nun das am
                              									Kopfstücke der Förderschale angeschlagene Seil, so tritt die mit letzterem durch
                              									Zweigseile verbundene Fangvorrichtung in Wirksamkeit, der Fangrahmen sitzt fest, die
                              									Förderschale aber fällt weiter und kommt dadurch nach und nach zur Ruhe, daſs die
                              									mit derselben fest verbundenen Kolben die Flüssigkeit aus den beiden nunmehr
                              									feststehenden Cylindern herauspressen müssen.
                           Auf andere Weise, wenn auch, wie es scheint weniger zweckmäſsig, suchen H. Lievens und Cropin in Brüssel (vgl. * D. R. P. Kl.
                              									35 Nr. 20906 vom 9. August 1881) den gleichen Zweck durch Anordnung von Spiralfedern
                              									und einem Hebelwerke zu erreichen. Der Fangrahmen ruht hier auf zwei auf dem Kopfe
                              									des Gestelles, an welchem gleichzeitig das Seil befestigt ist, angebrachten
                              									Spiralfedern und hat selbstverständlich seine Führung an der Schachtleitung. An
                              									jeder der geführten Seiten sind je zwei entgegen gestellte Fanghebel, welche, in
                              									lothrechter Richtung drehbar, an den äuſseren Enden mit Fangbacken versehen sind.
                              									Die Drehung findet statt um am Boden der Schale befestigte Bolzen und sind die Hebel
                              									nahe an den Backen mit senkrechten Stangen verbunden, welche von beiden Enden des
                              									Fangrahmens bis unter den Boden der Schale herabreichen.
                           Bei straff gespanntem Seile werden die Federn durch das Gewicht des Fangrahmens und
                              									der mit demselben verbundenen Seile zusammengedrückt und es liegen die Sperrhebel
                              									wagerecht; beim Reiſsen des Seiles dagegen, so heiſst es in der bezüglichen
                              									Beschreibung, verspätet sich der Fangrahmen wegen des nach aufwärts wirkenden
                              									Druckes der Federn beim Sinken, wodurch die Fanghebel gehoben und ihre Backen an der
                              									Leitung festgeklemmt werden, so daſs zunächst der Fangrahmen und dann erst die
                              									Schale zur Ruhe gelangt. – Sonach scheint die Förderschale durch ein schärferes
                              									Andrücken der Fangbacken an die Leitung, wenn freilich auch nur innerhalb eines
                              									äuſserst kurzen Zeitraumes, sich selbst zu bremsen.
                           Eine dritte Einrichtung endlich ist vom Obersteiger J.
                                 										Schiffmann der Rheinisch-Nassauischen Bergwerks- und
                              									Hütten-Actiengesellschaft zu Laurenburg (* D. R. P. Kl. 5 Nr. 24544 und 25817 vom 3.
                              									April 1883) vorgeschlagen, bei welcher eine indirekte Einwirkung der Fangarme auf
                              									das eigentliche Gestell nicht stattfindet, vielmehr nur die Einrichtung getroffen
                              									ist, daſs zum Fördern von Personen eine besondere Schale in dem Schachtgestelle
                              									elastisch aufgehängt wird. Die Fangvorrichtung selbst, welche von Böhmer und
                                 										Köster in Limburg a. L. zur Ausführung gebracht wird, bietet an sich nichts
                              									Neues- sie ist eine doppelte, indem durch die vorhandenen Wagenfedern sowohl
                              									gezahnte Klauen in die Schachtleitung eingeschlagen, als auch Stützen nach auſsen
                              									getrieben werden, welche sich gegebenen Falles auf die Einstriche der
                              									Schachtzimmerung aufsetzen sollen. Das Seil ist durch besondere Hängestangen mit dem
                              									Fördergestelle unmittelbar verbunden und trägt, unabhängig von letzterem, die
                              									Personenförderschale. Durch mit dem Gestelle fest verbundene wagerechte Träger gehen
                              									kurze Bolzen hindurch, deren obere Enden auf von den genannten Trägern unterstützten
                              									Spiralfedern ruhen, während sie am unteren Ende mit Haken versehen sind, in welche
                              									die Schale eingehängt wird, so daſs das Brechen des Seiles die in der
                              									Personenförderschale vorhandene lebendige Kraft durch Zusammendrückung der
                              									Spiralfedern sich allmählich aufzehren läſst.
                           
                              
                                 S–l.