| Titel: | Ueber Herstellung und Untersuchung von Knochenmehl. | 
| Fundstelle: | Band 255, Jahrgang 1885, S. 301 | 
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                        Ueber Herstellung und Untersuchung von
                           								Knochenmehl.
                        Ueber Herstellung und Untersuchung von Knochenmehl.
                        
                     
                        
                           Ein Fabrikant von Knochenmehl stellt in der Chemikerzeitung, 1885 S. 119 folgende Rechnung auf:
                           
                              
                                 100k Knochen kosten
                                 11,50 M.
                                 
                              
                                 Arbeitslohn, Benzin, Fracht u. dgl.
                                   5,00
                                 
                              
                                 
                                 ––––––
                                 
                              
                                 
                                 16,50 M.
                                 
                              
                           Erhalten werden:
                           
                              
                                 33k
                                 Knochenschrot
                                   5,28 M.
                                 
                              
                                 40
                                 Knochenmehl
                                   6,00
                                 
                              
                                   1,5
                                 Hornabfall
                                   0,14
                                 
                              
                                   5,5
                                 Fett
                                   2,74
                                 
                              
                                 
                                 
                                 –––––––
                                 
                              
                                 
                                 
                                 14,16 M.
                                 
                              
                           Hieraus ergibt sich somit ein Verlust von 2,34 M. Empfohlen
                              									wird die Herabsetzung des Knochenpreises auf 8 M., des Zolles u. dgl.
                           J. König (daselbst 1884 S. 503) fand in 9 Proben
                              									Knochenmehl bis 9 Proc.
                              									Wasser und, bezogen auf wasserfreie Substanz, folgende Procentzusammensetzung:
                           
                              
                                 A) Nach altem Verfahren entfettete, gedämpfte
                                    											Knochenmehle.
                                 
                              
                                 
                                 
                                 Fett
                                 Leimu. dgl.
                                 Stick-stoff
                                 Asche
                                 Phos-phors.
                                 
                              
                                 1)
                                 Ausgekocht und dann mit 1at
                                    											gedämpft
                                 12,77
                                 31,13
                                 4,35
                                 56,10
                                 21,04
                                 
                              
                                 
                                 Desgleichen andere Sorte
                                 11,98
                                 29,81
                                 4,41
                                 58,21
                                 22,15
                                 
                              
                                 2)
                                 Desgleichen
                                   9,70
                                 30,37
                                 4,49
                                 59,93
                                 21,65
                                 
                              
                                 3)
                                 Mit 1at,5 gedämpft
                                 10,56
                                 33,08
                                 4,45
                                 56,36
                                 23,06
                                 
                              
                                 4)
                                 Desgleichen
                                 10,76
                                 32,26
                                 4,49
                                 56,88
                                 22,11
                                 
                              
                                 B) Nach den neueren Verfahren entfettete und
                                    											gedämpfte Knochenmehle.
                                 
                              
                                 5)
                                 Nach Leuner mit ungespannten
                                    											Benzin-    dämpfen entfettet und direkt gemahlen
                                   8,53
                                 33,98
                                 4,87
                                 57,49
                                 22,05
                                 
                              
                                 6)
                                 Dasselbe, aber nach der Extraction noch    10 Minuten
                                    											bei 3at gedämpft
                                   2,29
                                 30,24
                                 4,54
                                 67,47
                                 26,49
                                 
                              
                                 
                                 
                                 
                                    fein
                                    
                                 
                              
                                 7)
                                 Nach Seltsam durch Extraction
                                    											mit Benzin
                                   6,34
                                 32,15
                                 4,75
                                 61,51
                                 22,72
                                 
                              
                                 
                                     unter 1at,25 entfettet
                                    											und dann noch
                                 
                                    grob
                                    
                                 
                              
                                 
                                     einem Dampfdrucke von 1at,5 ausgesetzt
                                   4,73
                                 36,78
                                 4,45
                                 58,49
                                 22,15
                                 
                              
                                 8)
                                 Nach Richters mit Benzin im
                                    											Vacuum    unter 1at
                                   5,43
                                 31,33
                                 4,46
                                 63,24
                                 22,91
                                 
                              
                           Die nach den neueren Verfahren behandelten Knochenmehle
                              									enthalten also weniger Fett aber mehr Stickstoff, sind somit landwirtschaftlich
                              									werthvoller als die nach dem älteren Verfahren hergestellten (vgl. Seltsam 1880 238 * 321. 1882
                              										243 397. Th. Richters
                              									1882 243 * 396. 244 232. Leuner 1882 244 * 232).
                           Nach A. Reiſsmann (Pharmaceutische Centralhalle, 1884 S. 256) wird Knochenmehl zuweilen mit
                              										Steinnuſsabfällen verfälscht. Zur Nachweisung
                              									derselben bringe man die mit der Lupe ausgesuchten verdächtigen Stücke auf ein
                              									möglichst blankes Platinblech, auf ein zweites zur Gegenprobe reines Knochenmehl von
                              									gleicher Feinheit. Nähert man ersteres Blech nun vorsichtig der Spitze einer
                              									Spiritusflamme, so fangen die Steinnuſsstückchen an zu kohlen und verbrennen bei
                              									weiterem Annähern plötzlich unter schnell wiederbeendetem Erglühen, bei gröſseren
                              									Stückchen unter augenblicklicher Entflammung. Jedes einzelne Stückchen hinterläſst
                              									nach kurzem Glühen eine weiſse, beim Aufdrücken mit dem Finger sich weich anfühlende
                              									Asche, welche sich sofort und leicht breit drückt. Ferner zeigt sich um jedes
                              									eingeäscherte Stückchen in Folge der plötzlichen Verbrennung auf dem blanken
                              									Platinbleche ein mattweiſser ringförmiger Anflug, welcher um ein verbranntes
                              									Knochenstückchen nicht erscheint. Letztere Stückchen verbrennen auf dem Bleche weit
                              									langsamer, bleiben länger kohlig und hinterlassen ein hart sich anfühlendes weiſses
                              									Aschestückchen, welches die ursprüngliche Form des Knochensplitters deutlich
                              									beibehält, während die Asche von Steinnuſs nicht in der Form des Stückchens
                              									verbleibt, sondern bedeutend zusammensintert. – Das Uebergieſsen der Probe mit
                              									concentrirter Schwefelsäure gibt keine verläſslichen Anhaltspunkte.
                           C. Töllner (daselbst S. 292) kocht das fragliche
                              									Knochenmehl mit verdünnter Salzsäure und schüttet das Gemenge auf Flieſspapier aus.
                              										Man erkennt dann mit
                              									der Lupe deutlich neben schwarzen und gelatinösen gelben Gewebetrümmern, etwa
                              									vorhandenen Sandkörnern und anderen mineralischen Beimengungen die schön weiſsen,
                              									harten Steinnuſstheilchen von quarzartigem Aussehen und oftmals faserigem
                              									Bruche.
                           T. F. Hanausek (daselbst S. 329) empfiehlt dagegen die
                              									mikroskopische Prüfung. Ferner färbt sich Steinnuſspulver mit Jod und Schwefelsäure
                              									blau, mit Chlorzinkjod blauviolett, Knochenmehl nicht.