| Titel: | Ueber Fortschritte in der Spiritusfabrikation. | 
| Fundstelle: | Band 268, Jahrgang 1888, S. 270 | 
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                        Ueber Fortschritte in der
                           								Spiritusfabrikation.
                        (Patentklasse 6. Fortsetzung des Berichtes S. 178
                           								d. Bd.)
                        Mit Abbildung.
                        Ueber Fortschritte in der Spiritusfabrikation.
                        
                     
                        
                           VIII. Apparate.
                           Ueber den Röhrenkühler von H.
                                    										Paucksch in Landsberg theilt Péchmann in
                              									Leistenow in der Zeitschrift für Spiritusindustrie, Bd.
                                 									10 S. 103, die Beobachtung mit, daſs etwaige ungenügende Leistungen desselben durch
                              									Aufsetzen einiger Etagen leicht zu verbessern sind. Ein Kühler von 5 Etagen, welcher
                              									nicht befriedigend arbeitete, zeigte, als noch 2 Etagen aufgesetzt wurden, eine gute
                              									Leistungsfähigkeit.
                           Neuerung an Ilges'schen Maischdestillirsäulen von Robert Ilges in Bayenthal (* D.R.P. Nr. 38235 vom 24.
                              									Februar 1886). Die obersten Böden der Destillirsäule, in welcher, wie bei der
                              									älteren Ilges'schen Maischdestillirsäule, die Maische
                              									eine ununterbrochene Flüssigkeitssäule bildet, sind jetzt derart geformt, daſs unter
                              									Vermeidung aller überflüssigen, schädlichen Räume Maische und Dämpfe in Form von
                              									dünnen Bändern rasch und glatt an einander vorbei und durch einander geführt werden,
                              									wobei die kalte Maische auf einem langen Wege allmählich erhitzt wird und deshalb
                              									Dephlegmation erfolgt. Die Wandung der Säule ist nämlich eingeschnürt und mit
                              									vorspringenden Ringen versehen und die mittleren Teller nehmen den centralen Raum
                              									völlig ein und schmiegen sich in der Form der Wandung an.
                           Einen neuen Brennapparat, genannt „der Automal“
                              									beschreibt R. Ilges in der Zeitschrift für Spiritusindustrie, Bd. 10 S. 141. Der Apparat stellt eine
                              									weitere Ausbildung und zwar Vereinfachung des bekannten
                              									Universalmaischdestillirapparates von Ilges dar und
                              									besitzt vor anderen Apparaten den Vorzug, daſs er ganz selbstthätig arbeitet und
                              									keines Führers bedarf. So lange dem Apparat Maische, Dampf und Kühlwasser zur
                              									Verfügung stehen, arbeitet er, gleichgültig ob einen Tag oder ein Jahr hinter
                              									einander, mit derselben Ruhe und Sicherheit und denselben Betriebserfolgen. Der
                              									Spiritus läuft stets in gleicher Menge, mit gleicher Stärke und gleicher Temperatur,
                              									Schlampe und (beim zweitheiligen Apparat) Lutterschlämpe werden immerfort vollkommen
                              									alkoholfrei entlassen, was zwei empfindliche Prober ununterbrochen in stets gleicher
                              									Art anzeigen. Diese Leistung wird erreicht durch einen Aufbau, dessen einzelne
                              									Theile schon mit ununterbrochen wirkender Selbstregulirung ausgestattet und die
                              									fähig sind, gemeinsam als ein zusammengehöriges Ganzes zu arbeiten. Während der
                              									Maischregulator F eine bestimmte, immer gleiche Menge
                              									Maische in die Maischsäule AB entsendet und der
                              									Schlämperegulator C mit gröſster Genauigkeit die
                              									entsprechende Menge alkoholfreier Schlampe ausläſst, liefert der Dampfregulator H die genau passende Menge Wasserdampf, so daſs mit
                              									Hilfe einer entsprechenden Menge des durch Kühler und Dephlegmator E laufenden Kühlwassers eine bestimmte Stärke des
                              									abflieſsenden Spiritus hervorgebracht werden kann.
                           Textabbildung Bd. 268, S. 271Durch Ersparung des Führers berechnet Verfasser einen Gewinn von 500 M.
                              									innerhalb 8 Campagnemonaten, eine Summe, welche die volle Verzinsung und
                              									Amortisation einer für deutsche Verhältnisse passenden Apparatnummer enthält. Als
                              									ein noch gröſserer Vortheil wird die groſse Betriebssicherheit, welche der Apparat gewährt, genannt.
                           
                           Ein in der Preſshefefabrik von Gg. Giegold jun. in
                              									Schwarzenberg a.S. aufgestellter derartiger Apparat arbeitet seit 8 Monaten
                              									ununterbrochen; es werden stündlich 2400l Maische
                              									abgetrieben und ein Spiritus von durchschnittlich 94,5 Proc. gezogen; Schlampe und
                              									Lutterschlämpe sind vollkommen alkoholfrei.
                           Ein Ausfluſsregulator für Maische und andere
                                 										Flüssigkeiten, wie er auch in dem eben beschriebenen Automat in Anwendung
                              									ist, ist Robert Ilges in Bayenthal patentirt (* D.R.P.
                              									Nr. 38575 vom 24. Februar 1886).
                           Eine Prüfung des Retter'schen Maisch- und Kühlapparates wurde in der Brennerei von A. Gontard in Mockau bei Leipzig ausgeführt. Ein den
                              									Mittheilungen der sächsischen Prüfungscommission für landwirthschaftliche Maschinen
                              									darüber entnommenes Gutachten wird in der Zeitschrift für
                                 										Spiritusindustrie, Bd. 10 S. 211, veröffentlicht. Die eingehende Prüfung
                              									erstreckte sich auf die Leistung des Apparates der Zeit nach auf den
                              									Wasserverbrauch, auf den Kraftverbrauch und auf die Solidität der Construction,
                              									ferner, wie sich der Apparat in Bezug auf die Mischung der Maische und die
                              									Temperaturausgleichung bewährt. Das Gesammturtheil wird, wie folgt, zusammengefaſst:
                              									der Retter'sche Apparat leistet Gutes in Bezug auf
                              									Verwendung an Zeit bei mäſsigem Kühlwasserverbrauch; er verspricht eine gute
                              									Haltbarkeit und seine Leistung, auch bei längerem Gebrauch, wird unverändert
                              									bleiben; die Mischwirkung, die Zuckerbildung und Temperaturausgleichung ist eine
                              									genügende, der Kraftverbrauch ist ein geringer. Es liegt die Wahrscheinlichkeit vor,
                              									daſs der Apparat auch bei hoch concentrirten Maischen zufriedenstellend arbeiten
                              									wird; hierbei muſs der Malzvertheilung besondere Sorgfalt zugewendet werden. Die
                              									eigenthümliche, sehr lang gestreckte Form wird die Anwendbarkeit in manchen Fällen
                              									beschränken. Bei sehr groſsen Apparaten werden die besonderen Vorzüge des Apparates
                              									nicht mehr vollständig zur Geltung kommen.
                           Einen combinirten Maischdestillirapparat und
                                 										Rectificirapparat hat Joseph Scheibener in
                              									Berlin zur Patentirung angemeldet. Derselbe besteht nach der Zeitschrift für Spiritusindustrie, Bd. 10 S. 368, im Wesentlichen in der
                              									Anbringung einer Rectificationsblase neben dem Maischdestillirapparat. Wie weit
                              									diese Einrichtung sich in die steueramtlichen. Vorschriften wird einfügen lassen,
                              									ist noch nicht zu übersehen. Erfahrungen aus der Praxis mit dem Apparat liegen noch
                              									nicht vor.
                           Mit dem automatisch continuirlich wirkenden Filtrirapparat
                                 										zur Entnahme von filtrirten Maisch- und Hefeproben von O. Heinicke in Berlin (* D.R.P. Nr. 38531) hat Heinzelmann Versuche angestellt, über welche er in der
                              										Zeitschrift für Spiritusindustrie, Bd. 10 S. 148,
                              									berichtet. Er fand den Apparat, welcher im Wesentlichen aus einem Gazecylinder
                              									besteht, in welchen die Maische durch den hydrostatischen Druck hineinfiltrirt, zur
                              									Beobachtung des Fortschreitens der Gährung sehr bequem, indem dadurch das
                              									umständliche Probenehmen und Filtriren durch Beutel beseitigt wird. Jedoch sind die
                              									Resultate nicht ganz zuverlässig, und es können Differenzen von mehr als 0,5° B.
                              									vorkommen. Zur genauen Ermittelung der Vergährung der Maischen wird daher das
                              									Filtrirverfahren vorzuziehen sein. Für die Praxis, zur Controle der Gährung in Hefe-
                              									und Dickmaischen, hält Verfasser jedoch den Apparat für ausreichend genau.
                           Ueber Spiritusbehälter aus Cement und Eisen nach Monier s
                                 										System (* D.R.P. Nr. 14673) wird in der Zeitschrift
                                 										für Spiritusindustrie, Bd. 10 S. 313, berichtet. Die Fabrikanten dieser
                              									Behälter (Gebr. Huber in Breslau für Schlesien und
                              									Posen, Freitag und Heitschuch in Neustadt an der Hardt
                              									und Martenstein und Josseaux in Offenbach a.M. für Süd-
                              									und Südwestdeutschland, Ingenieur G.A. Waysz in Berlin.
                              									Altmoabit 97, für das übrige Deutschland, einschlieſslich Bayerns) haben sich bereit
                              									erklärt, volle Garantie für die Dichtigkeit der von ihnen gelieferten Reservoire zu
                              									leisten, so daſs damit alle Bedenken gegen die Zuverlässigkeit der neuen Apparate
                              									abgethan sein dürften. Die Preise sollen sich durchschnittlich um ⅓ billiger als für
                              									Reservoire aus Walzeisen stellen.
                           Ueber den Siemens'schen Meſsapparat finden sich Erörterungen, auf welche wir hier nicht näher
                              									eingehen können, in der Zeitschrift für
                                 										Spiritusindustrie, Bd. 10 S. 212.
                           Ueber die kleine Spiritusmeſsuhr von Siemens und Halske theilt Neuhaus in der Zeitschrift für
                                 										Spiritusindustrie, Bd. 10 S. 368, mit, daſs dieselbe sich für die
                              									Feststellung der täglichen Ausbeuten ausreichend
                              									bewährt habe, und daſs auch steueramtlich gegen die Aufstellung der Uhr Bedenken
                              									nicht erhoben sind, sondern nur die Einschaltung eines Rohres zur Ableitung des
                              									Spiritus, falls die Uhr nicht funktionirt, oder ein Uebermaſs von Spiritus derselben
                              									zugeführt wird, angeordnet hat. In einer anderen Mittheilung (dieselbe Zeitschrift,
                              									S. 392) wird angeführt, daſs die Uhr bis auf 2 Proc. nur dann richtig miſst, wenn in
                              									der Minute mindestens 1⅓l den Apparat
                              									durchflieſsen. Danach würde der Apparat für kleinere Destillirapparate und für
                              									kleine Blasenapparate mit langsamem Abtrieb nicht zu empfehlen sein.
                           Ueber den Schlämpetrockenapparat, Patent Klaunig (vgl. 1886 261 256),
                              									berichtet Karl Ungerer in München in der Zeitschrift für Spiritusindustrie, Bd. 10 S. 384.
                           Innenanstrich eiserner Spiritusreservoire. Gosslich
                              									schreibt in der Zeitschrift für Spiritusindustrie, Bd.
                              									10 S. 299, daſs ihm Mittheilungen zugegangen seien, daſs der Anstrich mit Cement
                              									sich nach dem Trocknen vollkommen bei nur loser Berührung mit dem Finger wieder
                              									abwischen lieſs. Er schreibt diesen Miſserfolg einer unsachgemäſsen Ausführung zu.
                              									Man muſs das Bassin innen vollständig reinigen. Oelflecken auf den Blechen und an
                              									den Nieten verhindern das Anhaften des Cementanstriches und müssen daher mit Soda
                              									und Seife vollständig entfernt und das Bassin mit Wasser gut ausgespült werden.
                              									Loser Rost geht beim
                              									Abwaschen mit herunter, einige Rostgruben schaden nicht, befördern sogar die
                              									Dauerhaftigkeit des Anstriches. Nur bester Cement darf verwendet werden, welcher
                              									absolut keine Neigung zum Treiben hat. Man prüft dieses durch Anrühren des Cementes
                              									mit Wasser zu einem steifen Brei, Ausgieſsen auf eine gereinigte Glasplatte,
                              									Abbindenlassen an der Luft und Beobachtung der in Wasser gestellten
                              										„Glasprobe“ 8 Tage lang darauf, ob sich der Kuchen nicht vom Glase löst
                              									und keine Kantenrisse erhält. In diesem Falle ist der Cement auch zu anderen Zwecken
                              									gänzlich unbrauchbar. Zum Anstrich der Reservoire verfährt man in der Weise, daſs
                              									man den mit Wasser dünn angerührten Cement mit dem Maurerpinsel nicht zu stark
                              									aufträgt, durch Schlieſsen des Mannlochdeckels dafür sorgt, daſs der frische
                              									Anstrich nicht zu schnell austrocknet und nach 24 Stunden den Anstrich nochmals mit
                              									etwas steifer angemachtem Cement wiederholt. Bei der oben beschriebenen
                              										„Glasprobe“ kann man auch Auskunft über die Bindezeit des Cementes
                              									erhalten, indem man den frisch ausgegossenen Kuchen mit dem Fingernagel prüft, ob er
                              									noch Eindrücke aufnimmt. Cement, welcher innerhalb einer halben Stunde bindet
                              									(Schnellbinder), ist minderwerthig und wird nur zu besonderen Zwecken angefertigt,
                              									während langsam bindender Cement, welcher viel höhere Festigkeit erreicht, erst in 5
                              									bis 6 Stunden abbindet. Vielfach bleiben die neuen Reservoire innen ganz ohne
                              									Anstrich. Kurz vor der Beschickung mit Spiritus wird der Rost beseitigt, und es soll
                              									sich neuer nicht bilden, da Spiritus das Eisen nicht angreift und auch die Luft fest
                              									abgeschlossen ist. Das Cementiren hat den Vortheil, daſs dadurch kleine
                              									Undichtheiten dauernd beseitigt werden.
                           Neuerungen an dem unter Nr. 30902
                                 										geschützten Verfahren zur Entfuselung von Rohspiritus von Axel Ferdinand Bang und Marie
                                 										Alfred Rouffin in Paris (D.R.P. Nr. 39785 vom 26. September 1886; zweites
                              									Zusatzpatent zu Nr. 30902 vom 5. August 1884 und erstes Zusatzpatent zu Nr. 37355;
                              									vgl. auch 1887 203 * 39).
                           Neuerung an dem unter Nr. 37932
                                 										patentirten Apparat zum Entschalen und Reinigen der Maische von Ernst Mueller in Bomberg (D.R.P. Nr. 39347 vom 10.
                              									November 1886; Zusatzpatent zu Nr. 37232 vom 10. Februar 1886; vgl. auch 1887 205 414).
                           Neuerung an dem unter Nr. 33300
                                 										patentirten Apparat zur ununterbrochenen Destillation und Rectification
                                 										alkoholischer Flüssigkeiten von Ludwig Béchaux
                              									in Pruntrut, Kanton Bern, Schweiz (Zusatzpatent zu Nr. 33300 vom 23. December
                              									1884).
                           Patent-Trocknungsapparat für Schlampe,
                                 										Trabern u. dgl. von Heinrich Hencke und Comp.
                              									in Darmstadt findet sich abgebildet und beschrieben im Bayerischen Industrie- und Gewerbeblatt, 1887 Nr. 20 S. 266.
                           
                              Morgen.