| Titel: | Neue Verfahren und Apparate für Zuckerfabriken. | 
| Autor: | Stammer | 
| Fundstelle: | Band 270, Jahrgang 1888, S. 228 | 
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                        Neue Verfahren und Apparate für Zuckerfabriken.
                        (Fortsetzung des Berichtes S. 173 d. Bd.)
                        Neuere Verfahren und Apparate für Zuckerfabriken.
                        
                     
                        
                           Französisches Zuckersteuergesetz vom 24.
                                 										Juli 1888. Artikel 1. Vom Beginne der Campagne 1888/89 an wird die Steuer
                              									auf Roh- und raffnirten Zucker jeden Ursprunges, wie sie durch das Gesetz vom 29.
                              									Juli 1884 festgesetzt ist, von 50 Fr. auf 40 Fr. für 100k raffinirten Zuckers herabgesetzt.
                           Artikel 2. Vom gleichen Zeitpunkte an wird ein zeitweiliger
                              									Steuerzuschlag von 50 Proc. von steuerpflichtigem Zucker jeden Ursprunges
                              									erhoben.
                           Einer gleichen besonderen Abgabe (20 Fr. für 100k raffinirten Zuckers) baar zahlbar bei dem
                              									Austritte aus der Fabrik, werden die Zucker unterworfen, welche als Verluste bei der
                              									Fabrikation oder als Ueberschüsse der Ausbeute auf Grund der Gesetze vom 29. Juli
                              									1884 und 4. Juli 1887 steuerfrei sind.
                           Indessen bleiben alle Ueberschüsse, welche in den unter
                              									Steueraufsicht stehenden Betriebsstätten ermittelt sind und die von in der Campagne
                              									1887/88 belasteten und verarbeiteten Rüben herstammen, bis zum 31. December 1888 der
                              									jetzt in Kraft befindlichen steuerlichen Behandlung unterworfen.
                           Für die Campagne 1888/89 wird in Uebereinstimmung mit den
                              									Bestimmungen des Gesetzes vom 13. Juli 1886 der Steuerzuschlag von 10 Fr. auf
                              									Kolonialzucker beibehalten, welche unter dem Titel des Verlustes bei der Fabrikation
                              									steuerfrei sind. Vom 1. September 1889 ab wird der Zuschlag für Zucker dieser
                              									Gattung auf 20 Fr. erhöht.
                           Artikel 3. Die Abgaben auf Kandiszucker, Glycose, auf Zucker,
                              									verwendet zum Zuckern des Weines, Apfel- und Birnenweines und auf die Derivate des
                              									Zuckers, werden vorläufig forterhoben entsprechend dem Tarife, wie derselbe aus dem
                              									Gesetze vom 27. Mai 1887 hervorgeht.
                           Artikel 4. Der Zollzuschlag von 7 Fr., welchen die, den
                              									raffinirten nicht gleichgestellten, aus europäischen Ländern oder Niederlagen
                              									eingeführten Rohzucker zu tragen haben und der am 31. August 1888 ablaufen würde,
                              									wird bis zum 31. August 1890 forterhoben.
                           Die bisher mit mancherlei Unsicherheiten und Widersprüchen behafteten
                              									Bestimmungsmethoden für Invertzucker, Raffinose und die
                              									Ausführung selbst der Inversionsmethode sind nun durch
                              									eine Reihe von im Laboratorium des Vereines für
                                 										Rübenzuckerindustrie des deutschen Reiches unter der Leitung Herzfeld's ausgeführten Arbeiten klar gelegt und so
                              									weit es die heutigen Kenntnisse über das Verhalten der in Frage kommenden Stoffe
                              									gestatten, festgestellt und so einem allgemein und tief gefühlten Bedürfnisse
                              									vorläufig abgeholfen worden. Die, alle in Betracht kommenden Umstände nach ihrem
                              									Einflüsse bestimmenden Untersuchungen sind im Augusthefte der Zeitschrift des Vereines für die Rübenzuckerindustrie des
                                 										deutschen Reiches, 1888 Bd. 38 S. 722 bis 771, abgedruckt und eine, alle
                              									Ergebnisse zusammenfassende Abhandlung Herzfeld's
                              									(daselbst S. 699 bis 721) vorangestellt, welche die solcher Weise begründeten
                              									Vorschriften zu den Bestimmungsmethoden darlegt, wie dieselben nunmehr im
                              									Laboratorium des genannten Vereines vorgenommen werden und bis auf Weiteres als
                              									maſsgebend gelten sollen.
                           Zunächst sind die Untersuchungen von Preuſs (a. a. O. S.
                              									722 ff.) zu erwähnen, wodurch die verschiedenen Umstände, die einen Einfluſs auf das
                              										Reductionsvermögen des Invertzuckers und der invertirten Raffinose
                              									auszuüben vermögen, festgestellt werden, so daſs die Bestimmung des Rohrzuckers und
                              									der Raffinose durch Inversion sicher ausgeführt werden kann, was bisher, wegen
                              									mancherlei unaufgeklärter Verhältnisse, unmöglich geblieben war. Der Verfasser
                              									berechnet nach seinen Versuchen eine Tabelle zur Bestimmung des Invertzuckers aus
                              									der gefundenen Menge Kupfer für eine Kochdauer der Lösung mit der Kupferflüssigkeit
                              									von 15, und eine andere für eine solche von 3 Minuten. Die letztere soll nunmehr in
                              									Zukunft allein in Anwendung gebracht werden und ergibt unmittelbar die dem
                              									Kupfergewichte entsprechende Menge Rohrzucker (siehe
                              									dieselbe weiter unten).
                           Diese Tabellen gelten für die Bestimmung von Invertzucker allein, ohne gleichzeitige
                              									Anwesenheit von Rohrzucker. Da dieser aber bekanntlich die Reduction nicht
                              									unbedeutend beeinfluſst, so leitete der Verfasser eine dritte Tabelle ab, welche die
                              									den Kupfermengen entsprechenden Mengen Invertzucker bei
                              									Anwesenheit von Rohrzucker, bei Anwendung von 10g
                              									Substanz und bei 2 Minuten Kochdauer gibt.
                           Auch diese Tabelle wird dem praktischen Bedürfnisse abhelfen.
                           Die Versuche, den Invertzucker mit Soldaini'scher Lösung
                              									zu bestimmen, führten zu dem Ergebnisse, daſs diese Lösung für quantitative Zwecke
                              									nicht so bedingungslos wie für qualitative Untersuchung zu empfehlen sei und daſs
                              									für erstere die Fehling'sche Lösung, unter Einhaltung
                              									der vorgeschriebenen Arbeitsweise gröſsere Gewähr für Genauigkeit biete.
                           Die Versuche über das Reductionsvermögen der durch Inversion der Raffinose
                              									entstehenden Spaltungsproducte verdanken ihre Entstehung dem Bestreben, für die von
                              										Creydt u.a. ausgearbeitete optische
                              									Bestimmungsmethode der Raffinose als Gemengtheil des Rohrzuckers eine
                              									gewichtsanalytische Controle zu schaffen.
                           Tritt die Raffinose neben Rohrzucker auf, so kann sie wegen ihres hohen specifischen
                              									Rotationsvermögens bei der polarimetrischen Bestimmung leicht Veranlassung zu
                              									Irrthümern geben, deren Beseitigung durch die eingehenden Untersuchungen Creyd's über diesen Gegenstand angebahnt worden
                              									ist.
                           Die Raffinose selbst wirkt auf alkalische Kupferlösung nicht reducirend ein, wohl
                              									aber zerfällt sie beim Erwärmen mit Säuren in Producte, welche Fehling'sche Lösung zersetzen. Hädicke und
                              										Tollens haben mit hoher Wahrscheinlichkeit
                              									nachgewiesen, daſs bei der Inversion die Raffinose sich in Lävulose, Galactose und
                              									Glucose spaltet.
                           Die nachstehenden Versuche wurden mit einem Präparate ausgeführt, das nach dem
                              									Umkrystallisiren aus Methylalkohol das theoretische Drehungsvermögen zeigte. Um das
                              									Reductionsvermögen der erwähnten Spaltungsproducte festzustellen, wurde 1§ Raffinose
                              									in 200cc Wasser gelöst, davon 75cc mit 5cc
                              									Salzsäure von 1,188 spec. Gew. 7 Minuten bei 67 bis 70° invertirt. Die Reductionen
                              									wurden, um einen Vergleich mit der entsprechenden Tabelle für Invertzucker
                              									zuzulassen, ebenfalls bei 3 Minuten Kochdauer ausgeführt, die Resultate mit
                              									Berücksichtigung des Wassergehaltes von 15 Proc. auf wasserfreie Raffinose berechnet, und für das Reductionsvermögen folgende
                              									Werthe ermittelt:
                           
                              
                                 mg R.
                                 mg Cu
                                 mg R.
                                 mg Cu
                                 mg R.
                                 mg Cu
                                 mg R.
                                 mg Cu
                                 mg R.
                                 mg Cu
                                 
                              
                                 10
                                 19,2
                                   60
                                   87,5
                                 110
                                 156,1
                                 160
                                 224,9
                                 210
                                 294,0
                                 
                              
                                 20
                                 32,8
                                   70
                                 101,2
                                 120
                                 169,8
                                 170
                                 238,7
                                 220
                                 307,9
                                 
                              
                                 30
                                 46,4
                                   80
                                 114,9
                                 130
                                 183,6
                                 180
                                 252,3
                                 230
                                 321,7
                                 
                              
                                 40
                                 60,1
                                   90
                                 128,6
                                 140
                                 197,3
                                 190
                                 266,1
                                 240
                                 335,6
                                 
                              
                                 50
                                 73,8
                                 100
                                 141,3
                                 150
                                 211,1
                                 200
                                 280,2
                                 250
                                 394,4
                                 
                              
                           Diese Tabelle läſst sich natürlich zunächst nur für Lösungen reiner Raffinose
                              									benutzen, deren Inversion unter den angegebenen Versuchsbedingungen erfolgte; für
                              									ihre praktische Anwendbarkeit war demnach festzustellen, ob in Gemengen von
                              									Rohrzucker und Raffinose nach der Inversion mehr oder weniger Kupfer ausgeschieden
                              									wurde als der Summe beider Gemengtheile entspricht.
                           Aus den zu diesem Zwecke angestellten Versuchen ergibt sich, daſs Invertzucker und
                              									die Spaltungsproducte der Raffinose sich bei der Reduction nicht beeinflussen, so
                              									daſs die Tabellen für Raffinose und Invertzucker ohne weitere Correction gebraucht
                              									werden können.
                           Man wird somit die Kupfermethode, wenn auch nicht zur Bestimmung von Zucker und
                              									Raffinose neben einander, so doch als Controlmethode benutzen können, um
                              									festzustellen, ob die bekannte optische Methode wirklich Zucker- und Raffinosegehalt
                              									richtig angegeben hat.
                           Eine andere Versuchsreihe, von J. Dammüller (a. a. O. S. 742 ff.), betrifft.
                           1) die Art der Ausführung der Inversionsmethode zur Bestimmung des Rohrzuckers, neben
                              									Invertzucker und Raffinose, welche wie folgt festgestellt wird: Abwägen des halben
                              									Normalgewichtes, Inversion mit 75cc Wasser und
                              										5cc 38procentiger Salzsäure bei 67 bis 700;
                              									Zeitdauer der Erhitzung auf diese Temperatur 7½ Minuten (nach etwa 2½ Minuten
                              									dauerndem Anwärmen); Auffüllung zu 100cc;
                              									Beobachtung im 200mm Rohre bei annähernd 20°.
                              									Berechnung nach der abgeänderten Clerget'schen
                              									Formel:
                           
                           
                              Z=\frac{S\,.\,100}{142,66-\frac{t}{2}}
                              
                           Hierbei ist die Zahl 142,66 gegen die frühere Clerget'sche 144 geändert, und zwar in Folge der Concentration der Lösung,
                              									welche von derjenigen der früher der Beobachtung unterworfenen abweicht.
                           2) Die Bestimmung von Rohrzucker und Raffinose neben einander nach der
                              									Inversionsmethode.
                           (Das Ergebniſs siehe weiter unten bei der Herz feilschen
                              									Zusammenfassung.)
                           3) und 4) die praktische Anwendbarkeit dieser Methode, und die Bestimmung des
                              									Traubenzuckers (Dextrose) neben Lävulose.
                           In seiner, alle bisherigen Ergebnisse zusammenfassenden und zur Aufstellung einer nunmehr zu empfehlenden Methode
                              									verwertheten Abhandlung (a. a. O. S. 699) bespricht Herzfeld zuvörderst die „Literatur“, sowie die ursprüngliche
                              									Vorschrift von Clerget, wodurch die betreffenden
                              									Verhältnisse nunmehr klar zu erkennen und die Verschiedenheiten der bisherigen
                              									Bestimmungen zu beurtheilen sind; hierzu trägt die Erörterung der bekannten Reichardt und Bittmann'schen und der Creydt'schen Abänderungen
                              									nicht wenig bei, aus welcher namentlich der bisher nicht gewürdigte Einfluſs der
                              									verschiedenen zur Abwägung gekommenen Gewichte hervorgeht.
                           Die erwähnten Verhältnisse machten die Erörterung der Grundbedingungen für die
                              									Inversionsmethode neuerdings unabweislich, und dies ist dann unter Herzfeld's Mitarbeit durch Preuſs und Dammüller geschehen (siehe die
                              									vorstehend besprochenen Arbeiten).
                           Schlieſslich ist folgende neue Arbeitsvorschrift, die
                              										„veränderte Clerget'sche Methode“, von Herzfeld festgestellt worden. Es wird das halbe
                              									Normalgewicht (138,024) abgewogen und unter Zusatz von 75cc Wasser im Hundertkolben gelöst. Darauf werden
                              									unter Umschütteln 5cc Salzsäure von 38 Proc.
                              									HCl-Gehalt zugesetzt (1,188 spec. Gew.)-) möglichst schnell in einem etwas über 70°
                              									warmen Wasserbade auf 67 bis 70° angewärmt, wozu etwa 2 bis 3 Minuten erforderlich
                              									sind und darauf unter Umschwenken des Kolbens 5 Minuten die Temperatur auf 67 bis
                              									70°, dabei aber nach Möglichkeit immer auf 69° gehalten. Dann wird rasch abgekühlt,
                              									zur Marke mit destillirtem Wasser aufgefüllt und in Glasröhren mit Wassermantel in
                              									bekannter Weise die Beobachtung der Linksdrehung ausgeführt. Die Temperatur wird
                              									dabei möglichst genau auf 20° gehalten. Zur Berechnung des Resultates dient die
                              									Formel:
                           
                              R=\frac{100\,S}{142,66-1/2\,t}
                              
                           wo R den Zuckergehalt, S die Summe der Ablenkung vor und nach der Inversion mit Hinweglassung
                              									des linken Vorzeichens und t die Ablesungstemperatur in
                              									Graden Celsius bedeutet.
                           Es empfiehlt sich nicht, mit der Temperatur bei Anwendung der Methode sich weiter als
                              									gerade unumgänglich nothwendig von der Nomaltemperatur 20° zu entfernen, da die
                              									Fundamentalversuche zur Aufstellung der Formel bei 20° angestellt worden sind und es
                              									nicht ausgeschlossen erscheint, daſs bei Gegenwart fremder optisch activer
                              									Substanzen in gröſserer Menge die Correctur für die Temperaturabweichung, wie sie
                              									von Clerget eingeführt worden ist, unrichtig wird.
                           Die Anwendung der wie beschrieben veränderten Clerget'schen Vorschrift auf unreine Producte
                              									(Nachproducte, Syrupe und Melassen) bietet Veranlassung zu einigen
                              									Vorsichtsmaſsregeln, deren Beschreibung hier aber übergangen werden muſs. Dagegen
                              									ist die folgende Controle der mit der Inversionsmethode gefundenen Werthe mittels
                              									einer rasch ausführbaren gewichtsanalytischen Methode der Zuckerbestimmung von
                              									groſser Wichtigkeit. Die Clerget'sche Methode kann nur
                              									dann den Zuckergehalt eines Productes richtig angeben, wenn auſser Zucker nur solche
                              									optisch active Substanzen zugegen sind, welche ihr Drehungsvermögen durch Behandlung
                              									mit verdünnter heiſser Salzsäure unter den Bedingungen der Methode nicht
                              									verändern.
                           Da in der Praxis aber gerade jene fremden activen Substanzen solche Veränderungen
                              									häufig zeigen, so wird man sich im Allgemeinen damit begnügen müssen, an der mehr
                              									oder minder groſsen Abweichung der mittels der Inversionsmethode und obiger
                              										FormelFür diese Methode und Formel soll der Kürze halber von jetzt ab der Ausdruck
                                    												„veränderte Clerget'sche Methode“
                                    											gebraucht werden. ermittelten Zahlen von der direkten
                              									Polarisation einen mehr oder minder groſsen Gehalt an fremden optisch activen
                              									Substanzen zu erkennen. Es läſst sich nicht bestreiten, daſs mit einem derartigen
                              									Verfahren eine richtigere Werthschätzung des Zuckers gewonnen ist, als wir jetzt in
                              									der einfachen Rechtspolarisation besitzen, immerhin wird man aber häufig wünschen,
                              									den wahren Saccharosegehalt eines Zuckers zu kennen. Da die Zahlen der Clerget'schen Methode diesen nicht hinlänglich sicher
                              									angeben, so muſs man sich dazu der bekannten Kupfermethode bezieh. der Fehling'schen Lösung bedienen, indem man in der
                              									invertirten Lösung den Gesammtgehalt an Zucker mittels derselben bestimmt, etwa
                              									gegefundenen Invertzucker abzieht und den Rest als Saccharose in Rechnung stellt.
                              									Für diese quantitative Bestimmung des Invertzuckers mittels Fehling'schen Lösung besitzen wir in der Soxhlet'schen Titrirmethode bekanntlich ein ausgezeichnetes Verfahren,
                              									welches sich aber, weil zeitraubend, in den Laboratorien nicht hat einbürgern
                              									können, man zieht in Deutschland vielmehr demselben, auch bei Bestimmung anderer
                              									Zuckerarten als Invertzucker, stets die gewichtsanalytische Methode vor. Für die
                              									gewichtsanalytische Bestimmung des Invertzuckers existiren in der Literatur zwei Tabellen,
                              									eine von Allihn, welche für ½stündiges Kochen mit
                              									seiner von der üblichen Fehling'schen Lösung
                              									abweichenden Lösung gilt und eine wiederum anders zusammengesetzte Fehling'sche Lösung von Lehmann für ¼stündiges Kochen. Es erschien wünschenswerth, eine solche
                              									Tabelle auch für die übliche Fehling'sche Lösung zu
                              									besitzen und hat Preuſs eine solche aufgestellt.
                           Da eine Viertelstunde Kochen die Methode aber noch ziemlich zeitraubend macht, hat
                              									auſserdem der Verfasser mit Preuſs und Gerken gemeinschaftlich eine solche Tabelle für nur 3
                              									Minuten Kochdauer aufgestellt, indem dabei auf der Beobachtung Soxhlet's gefuſst ist, daſs das Reductionsvermögen des
                              									Invertzuckers zwischen den ersten 2 bis 6 Minuten Kochen der Lösung nicht wesentlich
                              									zunimmt. Die wissenschaftliche Begründung der Tabelle hat Preuſs in seine Arbeit aufgenommen (vgl. oben).
                           
                              Tabelle zur Berechnung des dem vorhandenen
                                 										Invertzucker entsprechenden Rohrzuckergehaltes aus der gefundenen Kupfermenge
                                 										bei 3 Minuten Kochdauer.
                              
                           
                              
                                 Kupfermg
                                 Rohr-zuckermg
                                 Kupfermg
                                 Rohr-zuckermg
                                 Kupfermg
                                 Rohr-zuckermg
                                 Kupfermg
                                 Rohr-zuckermg
                                 
                              
                                   79,0
                                 40
                                 145,2
                                   73
                                 208,6
                                 106
                                 269,1
                                 139
                                 
                              
                                   81,0
                                 41
                                 147,1
                                   74
                                 210,5
                                 107
                                 270,9
                                 140
                                 
                              
                                   83,0
                                 42
                                 149,1
                                   75
                                 212,3
                                 108
                                 272,7
                                 141
                                 
                              
                                   85,2
                                 43
                                 151,0
                                   76
                                 214,2
                                 109
                                 274,5
                                 142
                                 
                              
                                   87,2
                                 44
                                 153,0
                                   77
                                 216,1
                                 110
                                 276,3
                                 143
                                 
                              
                                   89,2
                                 45
                                 155,0
                                   78
                                 217,9
                                 111
                                 278,1
                                 144
                                 
                              
                                   91,2
                                 46
                                 156,9
                                   79
                                 219,8
                                 112
                                 279,9
                                 145
                                 
                              
                                   93,3
                                 47
                                 158,9
                                   80
                                 221,6
                                 113
                                 281,6
                                 146
                                 
                              
                                   95,3
                                 48
                                 160,8
                                   81
                                 223,5
                                 114
                                 283,4
                                 147
                                 
                              
                                   97,3
                                 49
                                 162,8
                                   82
                                 225,3
                                 115
                                 285,2
                                 148
                                 
                              
                                   99,3
                                 50
                                 164,7
                                   83
                                 227,2
                                 116
                                 286,9
                                 149
                                 
                              
                                 101,3
                                 51
                                 166,6
                                   84
                                 229,0
                                 117
                                 288,8
                                 150
                                 
                              
                                 103,3
                                 52
                                 168,6
                                   85
                                 230,9
                                 118
                                 290,5
                                 151
                                 
                              
                                 105,3
                                 53
                                 170,5
                                   86
                                 232,8
                                 119
                                 292,3
                                 152
                                 
                              
                                 107,3
                                 54
                                 172,4
                                   87
                                 234,6
                                 120
                                 294,0
                                 153
                                 
                              
                                 109,4
                                 55
                                 174,3
                                   88
                                 236,4
                                 121
                                 295,7
                                 154
                                 
                              
                                 111,4
                                 56
                                 176,3
                                   89
                                 238,3
                                 122
                                 297,5
                                 155
                                 
                              
                                 113,4
                                 57
                                 178,2
                                   90
                                 240,2
                                 123
                                 299,2
                                 156
                                 
                              
                                 115,4
                                 58
                                 180,1
                                   91
                                 242,0
                                 124
                                 300,9
                                 157
                                 
                              
                                 117,4
                                 59
                                 182,0
                                   92
                                 243,9
                                 125
                                 302,6
                                 158
                                 
                              
                                 119,5
                                 60
                                 183,9
                                   93
                                 245,7
                                 126
                                 304,4
                                 159
                                 
                              
                                 121,5
                                 61
                                 185,8
                                   94
                                 247,5
                                 127
                                 306,1
                                 160
                                 
                              
                                 123,5
                                 62
                                 187,8
                                   95
                                 249,3
                                 128
                                 307,8
                                 161
                                 
                              
                                 125,4
                                 63
                                 189,7
                                   96
                                 251,2
                                 129
                                 309,5
                                 162
                                 
                              
                                 127,4
                                 64
                                 191,6
                                   97
                                 252,9
                                 130
                                 311,3
                                 163
                                 
                              
                                 129,4
                                 65
                                 193,5
                                   98
                                 254,7
                                 131
                                 313,0
                                 164
                                 
                              
                                 131,4
                                 66
                                 195,4
                                   99
                                 256,5
                                 132
                                 314,7
                                 165
                                 
                              
                                 133,4
                                 67
                                 197,3
                                 100
                                 258,3
                                 133
                                 316,4
                                 166
                                 
                              
                                 135,3
                                 68
                                 199,2
                                 101
                                 260,1
                                 134
                                 318,1
                                 167
                                 
                              
                                 137,3
                                 69
                                 201,1
                                 102
                                 261,9
                                 135
                                 319,9
                                 168
                                 
                              
                                 139,3
                                 70
                                 202,9
                                 103
                                 263,7
                                 136
                                 321,6
                                 169
                                 
                              
                                 141,3
                                 71
                                 204,8
                                 104
                                 265,5
                                 137
                                 323,3
                                 170
                                 
                              
                                 143,2
                                 72
                                 206,7
                                 105
                                 267,3
                                 138
                                 
                                 
                                 
                              
                           
                           Die Ausbildung der Inversionsmethode zur Untersuchung
                              										Raffinose haltiger Zucker ergibt sich aus den
                              									bisherigen und den vorstehend erwähnten Arbeiten. Da die Inversion in einer von der
                              									bisherigen und namentlich von der Creydt'schen
                              									abweichenden Art ausgeführt werden soll, indem sie statt 15 Minuten nur 7 bis 8
                              									Minuten in verdünnter Lösung dauert, so erschien es
                              									nothwendig, auch die Raffinoseformel für diese veränderten Verhältnisse neu
                              									abzuleiten. – Das Resultat dieser Untersuchungen ist in Dammüller's Arbeit (s. oben) niedergelegt; die daselbst gegebenen Formeln
                              									für Zucker
                           Z=\frac{0,5188\,P-J}{0,8454} und für
                              									Raffinose
                           R=\frac{P-Z}{1,85},
                           wo P die direkte Polarisation,
                              										J die nach der Inversion mit Umkehrung des
                              									Vorzeichens bedeutet, weichen in Wirklichkeit nur sehr wenig von Creydt's Werthen ab. Das andere Aussehen dieser
                              									Ausdrücke rührt einmal daher, daſs die Formel für Zucker etwas anders geformt ist,
                              									so daſs man den Creyd'schen Werth C nicht erst durch Addition zu bilden braucht, diese
                              									Addition also spart, und weil aus praktischen Gründen lieber die Raffinose
                              									wasserfrei und nicht wie früher geschehen Krystallwasser haltig (15,01 Proc. Wasser
                              									enthaltend) in die Formel eingeführt worden ist. Da man häufig aus der Differenz
                              									zwischen 100 und dem Befunde an Zucker, Raffinose, Asche und Wasser den organischen
                              									Nichtzucker berechnen will, muſs man bei Benutzung der älteren Formeln in jedem
                              									einzelnen Falle diese Umrechnung in wasserfreie Raffinose besonders ausführen.
                           Stammer.
                           
                              
                                 (Schluſs folgt.)