| Titel: | Ueber Fortschritte in der Spiritusfabrikation. | 
| Fundstelle: | Band 271, Jahrgang 1889, S. 329 | 
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                        Ueber Fortschritte in der Spiritusfabrikation.
                        (Patentklasse 6. Fortsetzung des Berichtes S. 278 d. Bd.)
                        Ueber Fortschritte in der Spiritusfabrikation.
                        
                     
                        
                           Zur Beseitigung der Schaumgährung empfiehlt Hornig in der Zeitschrift für
                                 										Spiritusindustrie, Bd. 11 S. 135, während des Ausblasens der Kartoffeln,
                              									und zwar vor dem Zugeben der gröſseren Malzmenge, der Maische bei 50° eine kleine
                              									Quantität mineralischen Schmieröles in den Vormaischbottich hinzuzufügen. Der Erfolg
                              									soll in jeder Beziehung befriedigen; der Schaum bleibt ganz aus und es genügen 25cc mineralischen Schmieröles für einen Bottich von
                              										2200l. Hierzu bemerkt die Redaction der
                              									genannten Zeitschrift, daſs schon von anderer Seite, so auch in der früheren
                              									Versuchsbrennerei zu Biesdorf, solche Versuche gemacht sind, jedoch nur mit
                              									theilweisem Erfolge; zu diesen Versuchen wurde aber Rüböl verwendet, während Hornig seine günstigen Beobachtungen mit mineralischem
                              									Schmieröle machte.
                           In derselben Zeitschrift Bd. 11 S. 203 empfiehlt Christek in Berzewicze als Mittel gegen Schaumgährung das Ueberstreuen des
                              									schäumenden Bottiches mit einem Gemische, welches aus 10k geschrotenem Hafermalze mit 0k,5 in
                              									einigen Litern Wasser verdünnter Schwefelsäure hergestellt ist. Binnen 5 bis 10
                              									Minuten war der Schaum gänzlich verschwunden, die Maische gohr lebhaft, jedoch unter
                              									starker Kohlensäureentweichung, so daſs die Gährungsform als eine wälzende zu
                              									bezeichnen war. Nach 1 bis 2 Stunden trat jedoch wieder Schaumbildung auf, so daſs
                              									wieder ein Theil des Hafermalzes ausgestreut werden muſste. Nach mehrmaliger
                              									Wiederholung wurde jedoch unter normalen Erscheinungen die Hauptgährung beendet und
                              									die Maische ging in eine kräftige Nachgährung über. Weder der gewonnene Spiritus,
                              									noch die Schlampe Heſsen in ihrer Qualität etwas zu wünschen übrig.
                           Welche Vortheile gewährt das Anwärmen des Hefegutes auf
                                 										75°? Hierüber hat C. Heſse in Czerbienschin
                              									Versuche angestellt (Zeitschrift für Spiritusindustrie,
                              									Bd. 11 S. 119), deren Ergebnisse die folgenden waren: 1) Das Anwärmen der Hefe auf 75°
                              									hat keinen nennenswerthen Einfluſs auf die Verzögerung der Säuerung des Hefegutes.
                              									2) Die Zuckerbildung ist nach spätestens 2 Stunden im Hefegute bereits so weit
                              									vorgeschritten, daſs dasselbe ohne Bedenken auf 75° angewärmt werden kann. 3)
                              									Bessere Resultate werden durch das Anwärmen auf 75° nicht erzielt, wenn: a) das
                              									Material zum Ein maischen des Hefegutes von gesunder Beschaffenheit ist und b) das
                              									Abkühlen des Hefegutes durch Anwärmen auf 62,5° derart zurückgehalten wird, daſs bei
                              									Einsetzung der Kühler noch mindestens 50° sind und wenn überhaupt dafür gesorgt
                              									wird, daſs niemals die Temperatur von 50° nach unten überschritten wird. 4) Ein
                              									entschiedener Vortheil scheint durch das Anwärmen des Hefegutes auf 75° einzutreten,
                              									wenn schlechtes Material zur Bereitung der Hefe verwendet wurde.
                           Ein Hefeverfahren mit kurzer Säuerung, bei welchem die
                              									Hauptsäuerung nur 4 Stunden dauert, beschreibt Böhme in
                              									Gurzno in der Zeitschrift für Spiritusindustrie, Bd. 11
                              									S. 123. Dasselbe soll sich sehr gut bewährt haben. Hierzu bemerkt in derselben
                              									Zeitschrift, S. 136, Dams, daſs er schon 1879 darauf
                              									aufmerksam gemacht hat, daſs eine kurze Säuerungszeit ausreiche und daſs es weniger
                              									auf die Säuerungszeit, als auf die Reinheit der Säure ankomme. Er ist der Ansicht,
                              									daſs man darauf hinarbeiten müsse, die Säuerungszeit des Hefegutes möglichst
                              									abzukürzen, glaubt aber, daſs dieses nur dann mit Erfolg geschehen könne, wenn man
                              									ein gesundes Material, ein untadelhaftes Malz, reines Wasser und Vorrichtungen hat,
                              									mittels welcher man das Hefegut so lange bei 59 bis 52,5° erhalten könne, bis die
                              									erforderliche Säure vorhanden ist, wozu 10 bis 12 Stunden genügen. Dieser letzteren
                              									Ansicht tritt Böhme in der genannten Zeitschrift, S.
                              									160, entgegen, welcher vielmehr glaubt, daſs die Hefen mit abgekürzter Säuerungszeit
                              									gerade von der Beschaffenheit des Materiales unabhängiger machen und es gestatten,
                              									die Schwierigkeiten, welche schlechtes Material und Malz, sowie mangelhafte
                              									Einrichtungen bereiten, leichter und sicherer zu überwinden. Die reichlich bemessene
                              									Zugabe von sauerem Hefegut, wie Verfasser sie anwendet, schlieſst nach seiner
                              									Ansicht die Entwickelung von Nebenfermenten aus, so daſs auch bei nicht normaler
                              									Beschaffenheit des Malzes für den Verlauf einer reinen Säuerung eine gröſsere
                              									Garantie geboten ist, als bei dem alten Verfahren der Säuerung über Nacht.
                           Die Frage: Wann ist die Hefe reif? welche schon so
                              									vielfach Gegenstand der Erörterung und Versuche gewesen ist (vgl. auch 1887 266 564) bespricht Francke
                              									in der Zeitschrift für Spiritusindustrie, Bd. 11 S.
                              									201. Da diese Ausführungen sich ausschlieſslich auf die Preſshefefabrikation
                              									beziehen, können wir hier nicht näher darauf eingehen.
                           Ueber den Einfluſs der Concentration der Nährflüssigkeiten
                                 										auf die Vermehrung der Alkoholfermente und den Vergährungsgrad hat J. Archleb
                              									Versuche angestellt,
                              									über welche Windisch in der Zeitschrift für Spiritusindustrie, Bd. 11 S. 243 und 248, berichtet. Die
                              									Versuche wurden mit Maltoselösungen von 1, 2, 3 bis 25 Proc. angestellt; bei allen
                              									Versuchen wurde gleiche Temperatur eingehalten und eine gleiche Menge Hefe-Aussaat
                              									verwendet. Nach Beendigung der Gährung wurden die producirte Menge Hefesubstanz und
                              									der gebildete Alkohol bestimmt. Der Verfasser zieht aus seinen Versuchen die
                              									folgenden Schlüsse:
                           1) Die Vermehrung der Hefe, welche in überall gleichen Mengen in
                              									Nährflüssigkeiten ausgesäet wurde, deren Extractgehalt von 1 bis 25 Proc. beträgt,
                              									erfolgt nicht proportional der Concentrationszunahme dieser Flüssigkeit.
                           2) Gewisse Concentrationsgrade der Nährflüssigkeit scheinen
                              									günstig auf die Vermehrung der Hefe einzuwirken, und es lassen sich gewisse
                              									Concentrationsoptima annehmen.
                           3) Bei Flüssigkeiten, deren Extractgehalt von 1 bis zu 5 Proc.
                              									steigt, findet eine stetige Vermehrung der ausgesäeten Hefe statt, und die
                              									Vermehrung der Hefe steigt in einer Flüssigkeit mit 5 Proc. Extractgehalt bis zum
                              									6,6 fachen der ursprünglich ausgesäeten Hefenmenge.
                           4) Von der 5 Proc. Extract enthaltenden Nährflüssigkeit
                              									angefangen, bis zu jener, welche 10 Proc. Extract enthält, findet nur eine
                              									verhältniſsmäſsig geringe Steigerung in der Hefeproduction statt, und dieselbe
                              									erreicht in der 10procentigen Flüssigkeit nur das 7,37 fache. Beachtenswerth ist das
                              									in 7 procentigen Nährflüssigkeiten constatirte Abfallen in der Menge der neu
                              									producirten Hefe auf das 5,96 fache.
                           5) In Nährflüssigkeiten, deren Concentration zwischen 10 und 14
                              									Proc. Extractgehalt liegt, findet die stärkste Vermehrung der Hefe statt und
                              									dieselbe erhebt sich rasch vom 7,37 fachen bis zum 14,2 fachen, so daſs innerhalb
                              									dieser Concentrationsgrenzen von nur 4 Proc. fast eine ebenso groſse Hefenmenge
                              									producirt wird, als innerhalb der Grenzen von 1 bis 10 Proc. Extractgehalt.
                           6) In einer Nährflüssigkeit, welche 14 Proc. Extract enthält, ist
                              									das zweite und höchste Optimum für die Hefevermehrung erreicht und es findet eine
                              									Vermehrung der ursprünglich ausgesäeten Hefe um das 14,2 fache statt.
                           7) In Flüssigkeiten, deren Concentration von 14 bis zu 19 Proc.
                              									liegt, werden die Verhältnisse für die Vermehrung der Hefe wieder ungünstiger, und
                              									die Menge der neu gebildeten Hefe sinkt vom 14,2 fachen (bei 14 Proc. Concentration)
                              									auf das 10,1 fache (bei 19 Proc.) herab.
                           8) Innerhalb der Grenzen von 9 bis 25 Proc. Extractgehalt in den
                              									Nährlösungen findet zwar wieder eine Erhöhung in der Hefeproduction statt, welche
                              									aber verhältniſsmäſsig gering zu nennen ist, denn die Menge der neu entstandenen
                              									Hefe steigt vom 10,13fachen (19 Proc.) nur bis zum 12,84fachen (24 Proc.) und
                              									beginnt von da an wieder zu sinken, so daſs sie in der höchst concentrirten
                              									Nährstofflösung mit 25 Proc. nunmehr das 12,53fache beträgt.
                           9) Es erscheint nur wahrscheinlich, daſs in Flüssigkeiten mit noch
                              									höheren Extractgehalten die Vermehrung der Hefe rapid sinken würde, indem solche
                              									Flüssigkeiten wahrscheinlich schon so concentrirt sind, daſs die osmotischen
                              									Vorgänge, auf denen die Ernährung der Hefenpflanze beruht, nur träge vor sich gehen,
                              									und ein Extractgehalt von etwa 36 Proc. dürfte wahrscheinlich schon die Grenze
                              									bilden, bei deren Ueberschreiten nicht nur keine Vermehrung der Hefe mehr
                              									stattfindet, sondern letztere in Folge der Wasserentziehung durch die hoch
                              									concentrirte Flüssigkeit zu Grunde gehen muſs.
                           10) Die Alkoholproduction steht in keinem Zusammenhange mit der
                              									Vermehrung der Hefe; es wird nämlich immer so viel Hefe producirt, daſs die
                              									Gesammtmenge der gährungsfähigen Substanz, welche in den Nährflüssigkeiten enthalten
                              									ist, vergährt wird, und über diesen Zeitpunkt hinaus erfolgt fortdauernd die
                              									Vermehrung der Hefe.
                           Windisch bemerkt hierzu, daſs sich aus diesen Resultaten
                              									für die Praxis der
                              									Gährungsgewerbe beachtenswerte Gesichtspunkte ergeben; so z.B. für die
                              									Preſshefefabrikation, wo es am zweckmäſsigsten sein wird, Malzmaischen mit 14 Proc.
                              									Extractgehalt zur Vergährung zu bringen., indem man bei dieser Concentration auf die
                              									höchste erzielbare Hefemenge und damit auch auf die vollständigste Ausnutzung der
                              									Nährstoffe wird rechnen können. Für die Brauerei findet die praktische Beobachtung,
                              									daſs die Concentration am zweckmäſsigsten 10 bis 14 Proc. betragen muſs, durch diese
                              									Versuche eine Erklärung, indem bei dieser Concentration durch die sich lebhaft
                              									entwickelnde Hefe der Flüssigkeit Stoffe entzogen werden, welche, wenn sie im Biere
                              									zurückblieben, eine geringere Haltbarkeit desselben bedingen würden. Windisch bedauert, daſs die Versuche nicht
                              									vervollständigt sind durch Bestimmung von Maltose- und Dextringehalt, Ermittelung
                              									des Vergährungsgrades und vergleichende mikroskopische Prüfungen der Hefe, wodurch
                              									ein Bild von dem Verhalten der Hefe und dem Verlaufe der Gährung in den verschieden
                              									concentrirten Nährlösungen hätte gewonnen werden können. Ferner wendet sich Windisch gegen den Punkt 9 der Schluſsfolgerungen des
                              									Verfassers, welcher im Widerspruche steht mit früheren Beobachtungen von Hayduck, dem es gelang, noch in 60- und sogar in
                              									70procentigen Zuckerlösungen eine, wenn auch nur sehr langsam verlaufende Gährung zu
                              									constatiren, während allerdings Wiesner die Grenze der
                              									Concentration auch schon bei 35 Proc. gefunden hatte. Aus diesen widersprechenden
                              									Resultaten geht hervor, daſs die Gährfähigkeit der Hefe eine auſserordentlich
                              									verschiedene sein kann. Eine Fortsetzung derartiger Versuche erscheint daher sehr
                              									erwünscht.
                           Bis zu welcher Grenze kann man nach der Methode von Hansen
                                 										eine Verunreinigung mit „wilder Hefe“ in einer untergährigen Hefe von
                                 										Saccharomyces cerevisiae feststellen? Hierüber haben Just. Chr. Holm und S. v.
                                 										Poulsen Untersuchungen ausgeführt, über welche in der Zeitschrift für Spiritusindustrie, Bd. 11 S. 264,
                              									daselbst nach den Mittheilungen aus dem Carlsberger
                                 										Laboratorium berichtet wird. Da der Gegenstand dem Gebiete der Brauerei
                              									näher steht, können wir an dieser Stelle nur darauf verweisen.
                           Ueber das Abschöpfen der Hefe in den Preſshefefabriken
                              									bringt Otto Durst in seinem Handbuch der Preſshefefabrikation (Verlag von Paul
                                 										Parey in Berlin) beachtenswerthe Mittheilungen, welche auch in der Zeitschrift für Spiritusindustrie, Bd. 11 S. 271,
                              									wiedergegeben sind.
                           Ueber Conservirung von Hefen schreibt Otto Reinke in der Zeitschrift
                                 										für Spiritusindustrie, Bd. 11 S. 287. Beim Conserviren von Hefen hat man zu
                              									unterscheiden: 1) Herstellung der conservirten Hefe für den Verkehr zum Backen
                              									u.s.w. In diesem Falle ist eine geringe Infection durch fremde Organismen zwar nicht
                              									vortheilhaft, doch nicht gefährlich, da nachfolgende Generationen nicht benutzt
                              									werden. 2) Herstellung der conservirten Hefen für den Betrieb; hier dienen die neuen
                              									Generationen zur Betriebsführung; die Reinheit der Hefen, die Abwesenheit fremder Organismen
                              									sichert den längeren erfolgreichen Gebrauch in der Industrie. Der Verfasser
                              									bespricht die verschiedenen üblichen Verfahren zur Conservirung der Hefen für den
                              									Consum und den Betrieb und geht dann näher ein auf eine von ihm ausgebildete
                              									Conservirungsmethode, welche im Wesentlichen in dem Verpacken der Hefe in
                              									sterilisirten Massen, welche leicht Wasser aufsaugen, in dem Trocknen der Hefe im
                              									sterilisirten und entwässerten Luftstrome, sowie schlieſslich im Verschlusse in mit
                              									sterilisirten, Wasser aufsaugenden Körpern gefüllten Gefäſsen besteht. (Wir
                              									vermissen in der Zusammenstellung der bereits bekannten Verfahren das einfache von
                              										Märcker in seinem Handbuch
                                 										der Spiritusfabrikation, 4. Aufl. S. 523, angegebene Verfahren der
                              									Conservirung durch Austrocknen, welches sich sehr gut bewährt hat. Der Ref.)
                           
                        
                           IV. Destillation und
                                 										Rectification.
                              								
                           Eine Uebersicht und kritische Beleuchtung der im Deutschen
                                 										Reiche ertheilten Patente, betreffend die Reinigung des Spiritus findet
                              									sich in der Zeitschrift für Spiritusindustrie, Bd. 11
                              									S. 210 und 218. Der Verfasser theilt die verschiedenen Verfahren in 4 Gruppen
                              									ein.
                           
                              A) Die Reinigung durch chemische
                                    											Mittel.
                                 									
                              1) Patent Nr. 7809; gelöscht. Zusatz von 20 bis 50g Silbernitrat; wahrscheinlich werden dadurch die aldehydartigen
                                 										Körper zerstört, die übrigen Bestandtheile des Fuselöles aber unverändert
                                 										gelassen.
                              2) Patent Nr. 13944; gelöscht. Zerstörung der Verunreinigungen durch nascirenden
                                 										Wasserstoff. Ein durchgreifender Erfolg durch dieses Verfahren erscheint nicht
                                 										möglich, da die Wirkung nur eine beschränkte ist und Aetherarten, sowie
                                 										Amylalkohol unberührt bleiben.
                              3) Patent Nr. 17201; gelöscht. Das Verfahren hat nur die Reinigung der aus
                                 										Runkelrüben oder Melasse gewonnenen Alkohole im Auge; dasselbe besteht in dem
                                 										Zusätze von 70 bis 100g Aetzkali für 1hl, Filtriren durch Asbest, Neutralisiren mit
                                 										Weinsäure, nochmaligem Filtriren und eventuell Destilliren. Wahrscheinlich
                                 										findet eine Verharzung der Aldehyde und eine Verseifung der Aether und damit
                                 										Verminderung des Vorlaufes statt.
                              4) Patent Nr. 20797; gelöscht; besteht in der Anwendung der Superoxyde des
                                 										Bleies, Bariums u.s.w. Da die oxydirende Wirkung aber auch nur eine einseitige
                                 										ist, so ist nur eine Verminderung des Vorlaufes zu erwarten, während der
                                 										Amylalkohol kaum zu entfernen sein dürfte.
                              5) Patent Nr. 41678 vom 21. Januar 1887; Besitzer Grote und Pinetta in Guatemala (vgl. 1888
                                 											269 329). Es erscheint angezeigt, das Ergebniſs
                                 										praktischer Versuche abzuwarten, da es kaum einzusehen ist, daſs die
                                 										Verunreinigungen der Einwirkung des Reinigungsmittels erliegen, der
                                 										Aethylalkohol dagegen unversehrt und gereinigt aus dem Prozesse hervorgehen
                                 										soll.
                              
                           
                              
                              B) Die chemische Reinigung in
                                    											Verbindung mit besonderen Apparaten.
                                 									
                              1) Patent Nr. 12340; gelöscht; Darstellung von Feinsprit direkt aus der Maische
                                 										unter Zusatz von Chlorcalcium und Kohle in einem patentirten Apparate, welcher
                                 										durch Zusatzpatent Nr. 15899 noch verbessert ist. Wahrscheinlich dient die Kohle
                                 										hier wesentlich als mechanisches Dephlegmirungsmittel, nebenbei mag auch ein
                                 										Festhalten von Fuselöl stattfinden. Unmöglich erscheint ein Erfolg nicht,
                                 										vielmehr sind aus der Praxis Fälle bekannt, in denen schlechter Rohspiritus
                                 										bedeutend verbessert wurde, wenn die Spiritusdämpfe der Colonne ohne Benutzung
                                 										von Chlorcalcium direkt über Kohle geleitet wurden. In der Patentschrift Nr.
                                 										13786 wird eine weitere untergeordnete Neuerung an dem Apparate mitgetheilt.
                              2) Patent Nr. 19752 ist ein Zusatzpatent zu Nr. 12340; gelöscht: Apparat und
                                 										Entfuselungsmittel des Hauptverfahrens werden modificirt. Statt Chlorcalcium
                                 										können auch andere Chlorverbindungen, wie Chlorstrontium, für sich oder in
                                 										Mischung von porösen Körpern verwendet werden. Die Wirkung beruht wahrscheinlich
                                 										nur auf der groſsen Oberfläche und dem Widerstände dieser Körper.
                              3) Patent Nr. 19517; gelöscht; ist dem unter Nr. 1 und 2 besprochenen sehr
                                 										ähnlich und besteht in der Anwendung von mit Chlorsalzen präparirtem Asbest,
                                 										wodurch in Verbindung mit der Construction des Apparates Wasserdämpfe und
                                 										Fuselöl abgeschieden werden sollen. Auch zwei Zusatzpatente, Nr. 20567, welches
                                 										sich durch die Benutzung von Kali oder Natron, welche an Schlackenwolle oder
                                 										Asbest gebunden sind, kennzeichnet, und Nr. 21967, welches eine Verbesserung von
                                 										Nr. 20567 bezweckt, sind gelöscht. Die Erfinder scheinen nur einzelne
                                 										Eigenschaften der Verunreinigungen berücksichtigt zu haben. Der Erfolg dieser
                                 										Verfahren dürfte ein sehr zweifelhafter sein.
                              4) Patent Nr. 39146 vom 9. September 1886; Besitzer Ernst
                                    											Holtz in Berlin (vgl. 1888 268 91). Eine
                                 										gewisse Verbesserung des Spiritus erscheint nach diesem Verfahren wohl möglich
                                 										und wahrscheinlich., da insbesondere die Aldehyde zerstört werden, jedoch wird
                                 										dasselbe alle Ansprüche, welche an ein gutes Reinigungsverfahren zu stellen
                                 										sind, keineswegs erfüllen können.
                              5) Patent Nr. 13607; gelöscht; besteht in der Anwendung von flüssigen oder
                                 										geschmolzenen Fetten oder Kohlenwasserstoffen, über welche die Alkoholdämpfe
                                 										geleitet werden und wodurch die Verunreinigungen zurückgehalten werden sollen.
                                 										Das Verfahren läſst zu sehr die Wahrscheinlichkeit einer technischen
                                 										Verwerthbarkeit vermissen.
                              
                           
                              C) Die Reinigung durch
                                    											Elektricität.
                                 									
                              1) Patent Nr. 13686 vom 23. December 1880. Besitzer R.
                                    											Eisenmann in Berlin (vgl. 1887 264 455). Bei
                                 										dem Verfahren liegt die Gefahr der Bildung von Aldehyd durch Oxydation vor. Im
                                 										Widerspruche mit
                                 										diesem Verfahren steht dasjenige, welches Eisenmann und
                                    											J. Bendix sich haben patentiren lassen und welches gerade auf dem
                                 										entgegengesetzten Wege, nämlich durch Luftabschluſs, dasselbe Ziel zu erreichen
                                 										sucht. Da die Besitzer beider Patente selbst Spritfabrikanten sind und der Eisenmann'sche Sprit von anerkannter Vorzüglichkeit
                                 										ist, so kann man dem Verfahren einen praktischen Werth ohne Weiteres nicht
                                 										absprechen.
                              2) Patent Nr. 17194; gelöscht; ist nur ein Zusatz des vorigen, welcher sich auf
                                 										einen Apparat zur Ausführung desselben erstreckt.
                              3) Patent Nr. 17924; gelöscht; statt der Holzkohle sollen poröse elektropositive
                                 										Metalle verwendet werden. Das Verfahren scheint sich nicht bewährt zu haben, da
                                 										der Erfinder selbst Spritfabrikant ist, das Patent jedoch lange vor der
                                 										gesetzlichen Ablaufszeit erlöschen lieſs.
                              
                           
                              D) Die Reinigung durch andere
                                    											physikalische Mittel und Apparate.
                                 									
                              1) Patent Nr. 30902 vom 5. August 1884 mit dem Zusatzpatente Nr. 39875. Besitzer
                                 											Axel Ferdinand Bank und Marie Charles Alfred
                                    											Rufin in Paris (vgl. 1887 263 * 39).
                              2) Patent Nr. 37350 ist ein Zusatz derselben Erfinder zu Nr. 30902 und betrifft
                                 										Verbesserungen des Verfahrens, sowie des Apparates. Die wesentliche Aenderung
                                 										besteht in der Verwendung von Erdöl an Stelle des feuergefährlichen
                                 										Petroleumäthers.
                              3) Patent Nr. 43695 vom 11. November 1887. Besitzer Th.
                                    											G. Bowick in Harpenden, England. Besteht in einer Veränderung des
                                 										Apparates von Bank und Rufin, während die
                                 										Reinigungsmittel dieselben bleiben. Ob sich die Construction bewähren wird, ist
                                 										nicht vorauszusagen.
                              4) Patent Nr. 41207 vom 20. Februar 1887. Besitzer Dr. J.
                                    											Traube und Dr. G. Bodländer in Hannover.
                                 										Erfahrungen aus der Praxis liegen noch nicht vor, der Umstand jedoch, daſs Traube sich bekanntlich vielfach mit
                                 										Untersuchungsmethoden des Alkoholes beschäftigt hat, gibt eine gewisse Garantie,
                                 										daſs Versuche mit diesem Verfahren lohnend sein würden. Wir verweisen noch auf
                                 											Zeitschrift für Spiritusindustrie, Bd. 11 S.
                                 										201, wo Traube über die Prinzipien dieses
                                 										Verfahrens eingehend berichtet.
                              Verfasser macht darauf aufmerksam, daſs schon der Umstand, daſs von den rein
                                 										chemischen Verfahren der gröſsere Theil gelöscht ist, dafür spricht, daſs diese
                                 										Methoden am wenigsten den gestellten Anforderungen entsprechen, und führt dieses
                                 										darauf zurück, daſs die Verunreinigungen des Spiritus noch zu wenig bekannt und
                                 										auch die analytischen Methoden zur Untersuchung des Spiritus bis ganz vor Kurzem
                                 											noch zu wenig ausgebildet waren. Von allen
                                 										beschriebenen Verfahren glaubt Verfasser dasjenige von Bank und Rufin und daneben etwa noch das von Traube und Bodländer als die einzigen bezeichnen zu können, welche
                                 										eine Zukunft haben.
                              
                              C. Hesse in Czerbienschin erörtert in der Zeitschrift für Spiritusindustrie, Bd. 11 S. 235,
                                 										vom Standpunkte des Brenners die praktische Frage, ob
                                    											und welche Vortheile das dem Christoph'schen Destillirapparate
                                    											eigenthümliche Vorwärmen der Manche innerhalb des Apparates selbst
                                    											gewährt. Als Vorzüge des Christoph'schen
                                 										Apparates führt Verfasser die Ersparniſs an Bodenraum und die geringeren
                                 										Anschaffungskosten an, als Nachtheile nennt er den etwas gröſseren
                                 										Kühlwasserverbrauch, besonders aber die innerhalb des Apparates befindlichen
                                 										Verpackungen, welche, besonders bei dem Dampfrohre, schwer zugänglich sind. Der
                                 										Verfasser läſst es dahin gestellt, ob dieser Nachtheil durch die geringeren
                                 										Anschaffungskosten wieder wett gemacht werden kann.