| Titel: | Ueber Fortschritte in der Spiritusfabrikation. | 
| Fundstelle: | Band 271, Jahrgang 1889, S. 363 | 
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                        Ueber Fortschritte in der Spiritusfabrikation.
                        (Patentklasse 6. Fortsetzung des Berichtes S. 329
                           								d. Bd.)
                        Ueber Fortschritte in der Spiritusfabrikation.
                        
                     
                        
                           V. Schlämpe.
                              								
                           Zur Vorsicht bei der Verfütterung von Kunstschlämpe wird
                              									in der Zeitschrift für Spiritusindustrie, Bd. 11 S.
                              									144, gerathen, veranlaſst durch einen bei v. Nathusius
                              									in Hundisburg vorgekommenen Fall, wo von 70 Ochsen, Welchen Kunstschlämpe in sehr
                              									verdünntem und heiſsem Zustande gegeben wurde, 9 Thiere am dritten Tage nach Beginn
                              									der Verfütterung erkrankten, von denen eines mit Tod abging. Die klinischen
                              									Erscheinungen bei den erkrankten Thieren deuteten auf Alkoholvergiftung. Es wird in
                              									der Mittheilung nachdrücklich darauf aufmerksam gemacht, daſs die Kunstschlämpe nur
                              									in frisch bereitetem Zustande verabfolgt werden darf, daſs beim Maischen eine
                              									möglichst hohe Temperatur innezuhalten ist und daſs womöglich nach der Maischung
                              									noch einmal auf- gekocht
                              									wird. Ferner ist die Malzgabe möglichst zu beschränken. Kann die Kunstschlämpe nicht
                              									gleich verfüttert werden, so muſs sie entweder bis zur Verfütterung auf einer
                              									Temperatur von 56 bis 63° gehalten oder wenigstens vor der Verfütterung noch einmal
                              									aufgekocht werden. Auf die Reinigung der Reservoire, Rohrleitungen und
                              									Schlampegefäſse in den Ställen und Krippen ist die allergröſste Sorgfalt zu
                              									verwenden. Das sicherste Mittel hierzu ist in der Leitung der Kunstschlämpe in
                              									siedend heiſsem Zustande zu suchen, anderenfalls dürfte reichliche Anwendung von
                              									schwefligsaurem Kalke zur Desinfection zu empfehlen sein (vgl. auch 1888 269 332). Daſs bei Beobachtung dieser Vorsichtsmaſsregeln
                              									die Verfütterung der Kunstschlämpe oder süſsen Maische gefahrlos ist, und daſs die
                              									Kunstschlämpe ein vorzügliches Futtermittel darstellt, ist bekannt und findet eine
                              									Bestätigung durch die eingehenden Erfahrungen, welche Neuhauſs in Selchow mit diesem Futtermittel gemacht hat. Wir entnehmen
                              									hierüber der Zeitschrift für Spiritusindustrie, Bd. 11
                              									S. 225, die folgenden Mittheilungen: Vom September bis November 1887 und vom 1.
                              									April bis Mitte Juni 1888 hat Neuhauſs bis 15k Kartoffeln in Form von Kunstschlämpe für 1 Stück
                              									Rindvieh mit günstigstem Erfolge verfüttert; von 124 Stück Rindvieh hatte sich nur
                              									eine Kuh überfressen und auf 2 Tage den Appetit verdorben. Der Verfasser legt ein
                              									besonderes Gewicht darauf, daſs die sogen. süſse Maische nur wenig süſs werde, also
                              									die Zuckerbildung nur wenig vorschreite, weil durch hohen Zuckergehalt einmal die
                              									Thiere zum unmäſsigen Genüsse angeregt, andererseits die Gährung und
                              									Spaltpilzbildung befördert wird. Verfasser räth, nur so wenig Malz bei der
                              									Einmaischung zu verwenden, daſs die Kleisterbildung verhindert wird. Die Schlampe
                              									muſs möglichst heiſs verfüttert werden und das Quantum von 15k Kartoffeln für 500k Lebendgewicht nicht überschritten werden. Wird dieses beobachtet, so ist
                              									nach Ansicht des Verfassers die sogen. süſse Maische bei entsprechendem Rauhfutter
                              									ein vollständiger Ersatz für die Schlampe, die ungünstigen Beobachtungen sind immer
                              									nur durch Nichtbeachtung dieser einfachen Anweisungen veranlaſst, ganz besonders
                              									aber dadurch, daſs den Thieren von diesem Futter oft hinter dem Rücken des Besitzers
                              									zu viel verabreicht wurde. Wenn den Kühen zweimal täglich reichlich Heu oder gutes
                              									Grünfutter neben Schlampe oder süſser Maische gereicht wurde, will der Verfasser
                              									höhere Erträge an Milch von der süſsen Maische als von der Schlampe beobachtet
                              									haben.
                           Zur Verhinderung der Schlämpemauke theilt W. Christek in Berzewicze in Ungarn die Beobachtung
                              									mit, daſs die Mauke bei Verarbeitung Stärke armer Kartoffeln (weiſse Rosen) mit 14
                              									bis 16 Proc. Stärke nicht auftrat. Er will dieses dadurch erklären, daſs die Maische
                              									aus Stärke armen Kartoffeln besser vergohren war und eine an Nährstoffen, besonders
                              									Stickstoff haltigen, reichere Schlampe lieferte.
                           
                        
                           
                           VI. Apparate.
                              								
                           Ein combinirter Maischbrenn- und Rectificirapparat ist
                              										Josef Scheibner in Berlin patentirt (D. R. P. Nr.
                              									42907 vom 11. August 1887; vgl. 1888 268 272).
                           Apparat zur direkten Gewinnung von Feinsprit aus der
                                 										Maische (Patent Nr. 43915 von R. Suhowo in
                              									Kabyline auf Kabylinka). Nach einer Mittheilung in der Zeitschrift für Spiritusindustrie, Bd. 11 S. 273, dürfte dieser Apparat
                              									den gewünschten Zweck in Wirklichkeit nicht erreichen.
                           Eine neue Entfuselungscolonne nebst dazugehörigem
                                 										Verfahren hat F. Lehnhardt sich patentiren
                              									lassen (Patent Nr. 44189). Durch diesen Apparat soll der Dephlegmator ersetzt und
                              									direkt aus der Maische Feinsprit erzeugt werden können. Der Berichterstatter in der
                              										Zeitschrift für Spiritusindustrie, Bd. 11 S. 273,
                              									stellt diesem Verfahren kein sehr günstiges Prognostikon und ist der Ansicht, daſs
                              									es bis zum praktischen Beweise des Gegentheiles recht unwahrscheinlich ist, daſs der
                              									neue Apparat, auſser der Kühlwasserersparniſs, besondere Vorzüge besitzt und einen,
                              									namentlich von leichtflüchtigen Producten reinen, Spiritus erzeugt.
                           Ein combinirter Apparat zur continuirlichen Destillation und
                                 										Concentration, welcher namentlich zur Destillation von Spiritusmaischen und
                              									zum Kochen und Hopfen von Bierwürze unter gleichzeitiger Concentration dient, ist
                              										Charles F. Blaufuſs-Weiſs in Montpellier, Herault
                              									(Frankreich), patentirt (D. R. P. Nr. 43681 vom 14. April 1887).
                           In der Zeitschrift für Spiritusindustrie, Bd. 11 S. 123,
                              									finden sich Mittheilungen über den Siemens'schen
                              									Präcisionsmeſsapparat; danach soll dieser Apparat nicht zuverlässig sein, so daſs
                              									jedenfalls zu einer sorgfältigen Controle desselben gerathen werden muſs.
                           Ueber die kleine Spiritusmeſsuhr von Siemens und Halske schreibt Neuhauſs in Selchow in der Zeitschrift für
                                 										Spiritusindustrie, Bd. 11 S. 227, daſs dieser Apparat sich in der
                              									vergangenen Campagne sowohl bei ihm, wie in seiner Nachbarschaft gut bewährt habe;
                              									es wurden in einem halben Tage, in etwa 6 Stunden, 800l abgetrieben, bei zwei Bottichen zeigte sich gegen die steueramtliche
                              									Abnahme eine Differenz von 10 bis 15l. Nach
                              									Ansicht des Verfassers genügt diese billige Meſsuhr, welche etwa 44 M. kostet,
                              									volständig für den Zweck, die Arbeiten des Brenners zu controliren (vgl. 1888 268 273).
                           Einen neuen Maischentschalungsapparat, hergestellt von
                              									der Firma G. Voſs in Neuenburg, W.-Pr., empfiehlt A. Dams in der Zeitschrift für
                                 										Spiritusindustrie, Bd. 11 S. 232. Dieser Apparat soll nur halb so lang und
                              									auch nur halb so theuer als der Apparat von Eberhard-Müller sein und doch eine gute Leistungsfähigkeit besitzen, indem
                              									Maischen von 3000l in 35 bis 40 Minuten damit
                              									entschalt werden. Verfasser stellt eingehendere Mittheilungen über diesen Apparat in
                              									Aussicht.
                           Kühlapparat für Dämpfe und Flüssigkeiten mit Luft- und
                                 										Wasserkühlungvon Charles F. Blaufuſs-Weiſs in Montpellier, Herault,
                                 									Frankreich (D. R. P. Nr. 43131 vom 23. August 1887). Die von Kühlwasser umgebenen
                              									Kühlkasten des Apparates besitzen zwei schräg stehende, innen gerippte Platten als
                              									Seitenwände und entweder mehrere über einander liegende Vertheilungsplatten, oder
                              									einen gewölbten Vertheilungsdeckel und ein mit groſser Geschwindigkeit zu drehendes
                              									vierflügeliges Windrad oder einen Ventilator, welcher aus in Kupferrahmen
                              									eingefaſsten Glasscheiben besteht und dazu dienen soll, die den Kühlapparat
                              									durchstreichenden Dämpfe oder Flüssigkeiten in innige Berührung mit den Kühlflächen
                              									zu bringen. Der Kühlapparat ist hauptsächlich zur Abkühlung von Maische, Destillaten
                              									und gekochter Bierwürze bestimmt.
                           Ueber Gährbottichkühler schreibt R. Hesse in Marzdorf in der Zeitschrift für
                                 										Spiritusindustrie, Bd. 11 S. 294. Verfasser hebt als die erste Anforderung,
                              									welche man an Gährbottichkühlschlangen stellen müsse, diejenige hervor, daſs eine
                              									periodische, gründliche Reinigung derselben zu ermöglichen sein muſs. Ferner hält
                              									Verfasser die wagerechte Anordnung der Kühlschlange, von welcher Construction auch
                              									nirgends bekannt ist, daſs sie eine Verschlechterung der Kühlwirkung hervorgerufen
                              									hätte, als die einzig zweckentsprechende und richtige. Nach diesen Prinzipien hat
                              									Verfasser Kühler construirt, sowohl feststehende, wie bewegliche, welche leicht aus
                              									einander zu nehmen und vollständig in allen Theilen zu reinigen sind und welche sich
                              									vorzüglich bewährt haben. Der Wasserverbrauch war bedeutend geringer; er sank von
                              									8000 auf 5000l für vier Bottiche. Die Kosten des
                              									Apparates sind geringe und betragen für den laufenden Meter 4,4 bis 4,7 M. In Folge
                              									der Wasserersparniſs und der besseren Ausnutzung wird sich nach Ansicht des
                              									Verfassers auch die Umarbeitung bereits vorhandener Kühler unter allen Umständen
                              									bezahlt machen, abgesehen davon, daſs bei der Umarbeitung der früheren, zum Theile
                              									unförmlich groſsen Kühler auch eine Materialersparniſs eintritt. Wo es sich aber um
                              									die Neuanschaffung von Kühlern handelt, werden sich die vom Verfasser aufgestellten
                              									Gesichtspunkte erst recht von Vortheil erweisen. Die Redaction der Zeitschrift für Spiritusindustrie fügt den
                              									Mittheilungen des Verfassers die Notiz hinzu, daſs die Kupferwaarenfabrik von Fr. Neumann in Berlin auf Veranlassung von J. Scheibner ebenfalls schon zerlegbare
                              									Gährbottichkühler angefertigt hat.
                           Ein geripptes Kühlrohr für Maischkühlvorrichtungen ist
                              									der Firma Carl Pieper in Berlin patentirt (D. R. P. Nr.
                                 									43822 vom 28. December 1887). Das Kühlrohr ist mit eisernen rippenförmigen
                              									Längserhöhungen und inneren Querrippen versehen. Dadurch wird die Kühloberfläche
                              									vergröſsert und die Wirksamkeit der letzteren vermehrt. Eine Trennung des
                              									Innenraumes kann durch eine eingeschobene Wand hergestellt werden.
                           Trockenverfahren von Gustav
                                 										Richter in Falkenberg bei Grünau i. Mark (D. R. P. Nr. 44132 vom 13. Juli
                              									1887). Dieses Verfahren besteht darin, daſs man landwirthschaftliche Producte, wie
                              									z.B. geschälte Kartoffeln, auf einen Siebboden legt, welcher in einem eisernen,
                              									luftdicht verschlossenen Kessel angebracht ist. Durch Kochen oder Dämpfen werden die
                              									Kartoffeln zur Gahre gebracht. Hierauf entfernt man durch ein unterhalb des
                              									Siebbodens befindliches Ventil das Wasser aus dem Kessel. Diesen bringt man dann
                              									durch eine Rohrleitung mit einer kräftig wirkenden Luftpumpe in Verbindung und
                              									evakuirt mittels derselben den sonst luftdicht verschlossenen Kessel ohne weitere
                              									Wärmezufuhr von auſsen so lange, bis die in demselben befindlichen Kartoffeln auf
                              									etwa 23° abgekühlt sind. Die Kartoffeln sind jetzt zur weiteren Verarbeitung
                              									geeignet.
                           Waschmaschine für vorgeweichte Gerste von Gebr. Weiſsmüller in Bockenheim bei Frankfurt a. M. (D.
                                 									R. P. Nr. 43757 vom 28. December 1887).
                           Verfahren und Apparat zum Weichen von Gerste von Carl Bernreuther und Wilhelm
                                    										Kumpfmüler in München (D. R. P. Nr. 43758 vom 28. December 1887).
                           Vorrichtung zur Bestimmung der Quellreife der Gerste beim
                                 										Weichen von Carl Bernreuther und Wilhelm Kumpfmüller in München (D. R. P. Nr. 44077 vom
                                 									21. Januar 1888).
                           Verfahren und Einrichtung, die Temperatur der Keimguthaufen
                                 										beeinflussen zu können, von Hermann Hackmann
                              									in Meiningen (D. R. P. Nr. 44286 vom 28. Juni 1887).
                           Ein steuersicherer Spundverschluſs ist Hein und Lehmann, in Firma Hein, Lehmann und Co. in Berlin, patentirt (D. R. P. Nr. 43164 vom 25. September 1887). Der Spundverschluſs ist dadurch steuersicher gemacht, daſs die den
                              									Spundkranz mit der Spundschraube verbindende Schnur sich über der
                              									Schlüsselvertiefung der Spundschraube kreuzt, so daſs eine Einführung des Schlüssels
                              									in die Schlüsselvertiefung ohne Verletzung der durch Plombe gesicherten Schnur
                              									unmöglich ist.
                           
                        
                           VII. Analyse.
                              								
                           Den in der Sitzung des Bundesrathes vom 21. Juni 1888 gefaſsten Beschlüssen bezüglich
                              									der steuerfreien Verwendung des Spiritus zu gewerblichen
                                 										Zwecken entnehmen wir hier nach der Zeitschrift für
                                 										Spiritusindustrie, Bd. 11 S. 195, das Folgende:
                           An die Stelle der bisherigen Bestimmungen über die Beschaffenheit
                              									der Bestandtheile des allgemeinen Denaturirungsmittels treten vom 1. Januar 1889 ab
                              									die unter A. (siehe unten) enthaltenen Vorschriften. Die Prüfung der
                              									vorschriftsmäſsigen Beschaffenheit des Holzgeistes und der Pyridinbasen erfolgt nach
                              									Maſsgabe der Anleitung B. (siehe weiter unten). Dem allgemeinen Denaturirungsmittel
                              									darf von den zur Zusammensetzung desselben ermächtigten Fabriken ein Zusatz von 40g
                              									Lavendelöl oder 60g Rosmarinöl auf je 1l beigemengt werden. Die bezüglich der
                              									Bestandtheile des allgemeinen Denaturirungsmittels vorgeschriebene Prüfung durch den
                              									amtlich bestellten Chemiker ist auf diese Zusätze gleichfalls zu erstrecken. In besonderen
                              									Fällen ist die Denaturirung mit 5 procentigem Holzgeiste allein gestattet. Ebenso
                              									ist in besonderen Fällen eine Denaturirung mit anderen Denaturirungsmitteln, nämlich
                              									mit Thieröl, Terpentinöl, Schwefeläther und Schellacklösung zulässig. Diese
                              									Denaturirungsmittel müssen den Erfordernissen entsprechen, welche sich aus der
                              									Anleitung zur Untersuchung derselben (siehe weiter unten C.) ergeben. Zur
                              									Fabrikation von Essig darf Branntwein auch mit 200 Proc. Essig von 3 Proc. Gehalt an
                              									Essigsäure (Essigsäurehydrat) oder mit 30 Proc. Essig von 6 Proc. Gehalt an
                              									Essigsäure (Essigsäurehydrat), 70 Proc. Wasser und 100 Proc. Bier denaturirt werden.
                              									Ferner kann es gestattet werden, zum Zwecke der Denaturirung neben der
                              									vorgeschriebenen Essigmenge 100 Proc. reinen Naturweines an Stelle des Wassers,
                              									Bieres oder Hefenwassers beizumischen.
                           Wir lassen nunmehr die Vorschriften über Beschaffenheit und
                              									Untersuchung der einzelnen Denaturirungsmittel, welche sich wesentlich von den in
                              									einem früheren Referate (vgl. 1888 268 127) mitgetheilten
                              									unterscheiden, hier folgen.
                           A. Die Beschaffenheit der
                                 										Bestandtheile des allgemeinen Denaturirungsmittels.
                           1) Der Holzgeist. Der Holzgeist soll
                              									farblos oder schwach gelblich gefärbt sein. Bei der Destillation von 100 Raumtheilen
                              									des Holzgeistes sollen bei dem normalen Barometerstande von 760mm Quecksilberdruck bis zu einer Temperatur von
                              									75° des hunderttheiligen Thermometers mindestens 90 Raumtheile übergegangen sein.
                              									Der Holzgeist soll mit Wasser ohne wesentliche Trübung in jedem Verhältnisse
                              									mischbar sein. Der Gehalt des Holzgeistes an Aceton soll 30 Proc. übersteigen. Der
                              									Holzgeist soll wenigstens 1 Proc. aber nicht mehr als 1,5 Proc. an Brom entfärbenden
                              									Bestandtheilen enthalten.
                           2) Die Pyridinbasen. Das
                              									Pyridinbasengemisch soll farblos oder schwach gelblich gefärbt sein. Sein
                              									Wassergehalt soll 10 Proc. nicht übersteigen. Bei der Destillation von 100
                              									Raumtheilen des Gemisches sollen bei dem normalen Barometerstande von 760mm bis zu einer Temperatur von 140° des
                              									hunderttheiligen Thermometers mindestens 90 Raumtheile übergegangen sein. Das
                              									Gemisch soll mit Wasser ohne wesentliche Trübung in jedem Verhältnisse mischbar und
                              									frei von Ammoniak sein.
                           B. Anleitung zur Prüfung des
                                 										Holzgeistes und der Pyridinbasen.
                           I. Holzgeist.
                           1) Farbe. Die Farbe des Holzgeistes
                              									soll nicht dunkler sein als die einer Auflösung von 2cc Zehntelnormaljodlösung in 1l destillirten Wassers.
                           2) Siedetemperatur. 100cc Holzgeist werden in einen Metallkolben
                              									gebracht; auf den Kolben ist ein mit Kugel versehenes Siederohr aufgesetzt, welches
                              									durch einen seitlichen Stutzen mit einem Liebig'schen
                              									Kühler verbunden ist; durch die obere Oeffnung wird ein amtlich beglaubigtes
                              									Thermometer mit hunderttheiliger Scala eingeführt, dessen Quecksilbergefäſs bis
                              									unterhalb des Stutzens hinabreicht. Der Kolben wird so mäſsig erhitzt, daſs das
                              									übergegangene Destillat aus dem Kühler tropfenweise abläuft. Das Destillat wird in
                              									einem graduirten Glascylinder aufgefangen und es sollen, wenn das Thermometer 750
                              									zeigt, bei normalem Barometerstande mindestens 90° übergegangen sein.
                           
                              Weicht der Barometerstand vom normalen ab, so sollen für je
                                 											30mm 1° in Anrechnung gebracht werden,
                                 										also z.B. sollen bei 770mm 90cc bei 75,3°, bei 750mm bei 74,7° übergegangen sein.
                              
                           3) Mischbarkeit mit Wasser. 20cc Holzgeist sollen mit 40cc Wasser eine klare oder doch nur schwach
                              									opalisirende Mischung geben.
                           4) Abscheidung mit Natronlauge. Beim
                              									Durchschütteln von 20cc Holzgeist mit 40cc Natronlauge von 1,3 spec. Gew. sollen nach ½
                              									Stunde mindestens 5cc,0 des Holzgeistes
                              									abgeschieden werden.
                           5) Gehalt an Aceton. 1cc einer Mischung von 10cc Holzgeist mit 90cc Wasser wird in einem engen Mischcylinder
                                 										mit 10cc Doppelnormalnatronlauge (50g Natriumhydroxyd in 1l) durchgeschüttelt. Darauf werden 5cc Doppelnormaljodlösung (254g
                                 										Jod in 1l unter erneutem Schütteln hinzugefügt. Das
                                 										sich ausscheidende Jodoform wird mit 10cc
                                 										Aether vom specifischen Gewichte 0,722 unter kräftigem Schütteln aufgenommen.
                                 										Von der nach kurzer Ruhe sich abscheidenden Aetherschicht werden 5cc mittels einer Pipette auf ein gewogenes
                                 										Uhrglas gebracht und auf demselben langsam verdunstet. Dann wird das Uhrglas 2
                                 										Stunden über Schwefelsäure gestellt und gewogen. Die Gewichtszunahme soll nicht
                                 										weniger als 0g,07 betragen.
                           6) Aufnahmefähigkeit für Brom. 100cc einer Lösung von Kaliumbromat und Kaliumbromid,
                              									welche nach der unten folgenden Anweisung hergestellt ist, werden mit 20cc einer in der gleichfalls unten angegebenen
                              									Weise verdünnten Schwefelsäure versetzt. Zu diesem Gemische, das eine Bromlösung von
                              										0g,703 Brom darstellt, wird aus einer in 0cc,1 getheilten Bürette unter fortwährendem
                              									Umrühren so lange Holzgeist hinzugesetzt, bis dauernde
                              									Entfärbung eintritt. Zur Entfärbung sollen nicht mehr als
                                 											30cc und nicht weniger als 20cc
                              									Holzgeist erforderlich sein.
                           Die Prüfungen der Aufnahmefähigkeit für Brom sind stets bei vollem
                              									Tageslichte auszuführen.
                           
                              Anweisung zur Herstellung der Bestandtheile der
                                 										Bromlösung.
                              
                           a) Bromsalze. Nach wenigstens
                              									zweistündigem Trocknen bei 100° und Abkühlenlassen im Exsiccator werden 2g,447 Kaliumbromat und 8g,719 Kaliumbromid, welche vorher auf ihre
                              									Reinheit geprüft sind, abgewogen und in Wasser gelöst. Die Lösung wird zu 1l aufgefüllt.
                           b) Verdünnte Schwefelsäure. 1 Vol.
                              									concentrirter Schwefelsäure wird mit 3 Vol. Wasser vermischt. Das Gemisch läſst man
                              									erkalten.
                           II. Pyridinbasen.
                           1) Farbe wie beim Holzgeiste.
                           2) Verhalten gegen Cadmiumchlorid.
                              										10cc einer Lösung von 1cc Pyridinbasen in 100cc Wasser werden mit 5cc einer 5
                              									procentigen wässerigen Lösung von Wasserfreiem,
                                 										geschmolzenem Cadmiumchlorid versetzt und kräftig
                                 										geschüttelt; es soll alsbald eine deutliche
                                 										krystallinische Ausscheidung eintreten. Mit 5cc
                              									Neßler'schem Reagens sollen 10cc
                              									derselben Pyridinbasenlösung einen weißen Niederschlag
                                 										geben.
                           3) Siedetemperatur. Man verfährt wie
                              									beim Holzgeiste, doch soll das Destillat, erst wenn das Thermometer auf 140°
                              									gestiegen ist, mindestens 90cc betragen.
                           4) Mischbarkeit mit Wasser. Wie beim
                              									Holzgeiste.
                           5) Wassergehalt. Beim Durchschütteln
                              									von 20cc Basen und 20cc Natronlauge von 1,4 spec. Gew. sollen nach einigem Stehenlassen
                              									mindestens 18cc,5 der Basen abgeschieden
                              									werden.
                           6) Titration der Basen. 1cc
                              									Pyridinbasen in 10cc
                              									Wasser gelöst, werden mit Normalschwefelsäure versetzt, bis
                                 										ein Tropfen der Mischung auf Congopapier einen deutlich blauen Rand hervorruft,
                                 										der alsbald wieder verschwindet. Es sollen nicht Weniger als 20cc
                              									der Säurelösung bis zum Eintritte dieser Reaction verbraucht
                                 										werden.
                           
                              Zur Herstellung des Congopapieres wird Filtrirpapier durch
                                 										eine Lösung von 1
                              g
                              Congoroth in 1l Wasser
                                 										gezogen und getrocknet.
                              
                           C. Anleitung zur Untersuchung von
                                 										Thieröl, Terpentinöl, Aether und Schellacklösung.
                           I. Thieröl.
                           1) Farbe. Die Farbe des Thieröles
                              									soll schwarzbraun sein.
                           2) Siedetemperatur. Werden 100cc in der für den Holzgeist angegebenen Weise
                              									destillirt, so sollen unter 90° nicht mehr als 5cc, bis 180° aber wenigstens 50cc
                              									übergehen.
                           3) Pyrrolreaction. 2cc,5 einer 1 procentigen alkoholischen Lösung des
                              									Thierses werden mit Alkohol auf 100cc verdünnt.
                              									Bringt man in 10cc dieser Lösung, die 0,025 Proc.
                              									Thieröl enthält, einen mit concentrirter Salzsäure befeuchteten Fichtenholzspan, so
                              									soll derselbe nach wenigen Minuten deutliche Rothfärbung zeigen.
                           4) Verhalten gegen
                                 										Quecksilberchlorid. 5cc der 1 procentigen
                              									alkoholischen Lösung des Thieröles sollen beim Versetzen mit 5cc einer 2procentigen alkoholischen Lösung von
                              									Quecksilberchlorid alsbald eine voluminöse, flockige Fällung geben. 5cc der 0,025 procentigen alkoholischen Lösung von
                              									Thieröl mit 5cc der Quecksilberchloridlösung
                              									versetzt, soll alsbald noch eine deutliche Trübung zeigen.
                           II. Terpentinöl.
                           1) Specifisches Gewicht. Das
                              									specifische Gewicht des Terpentinöles soll zwischen 0,855 und 0,865 bei 15°
                              									liegen.
                           2) Siedetemperatur. Werden 100cc in der für den Holzgeist angegebenen Weise
                              									destillirt, so sollen unter 150° nicht mehr als 5cc, bis 160° aber mindestens 90cc
                              									übergehen.
                           3) Mischbarkeit mit Wasser. 20cc Terpentinöl werden mit 20cc Wasser kräftig geschüttelt. Wenn nach einigem
                              									Stehen beide Schichten sich getrennt haben und klar geworden sind, so soll die obere
                              									wenigstens 19cc betragen.
                           III. Aether.
                           1) Specifisches Gewicht. Das
                              									specifische Gewicht des Aethers soll nicht mehr als 0,730 betragen.
                           2) Mischbarkeit mit Wasser. 20cc Aether werden mit 20cc Wasser kräftig geschüttelt. Nach dem Absetzen
                              									soll die Aetherschicht wenigstens 18cc
                              									betragen.
                           IV. Schellacklösung.
                           10g der Lösung sollen beim
                              									Verdunsten auf dem Wasserbade nach darauf folgendem Erhitzen des eingedampften
                              									Rückstandes im Trockenschranke während einer halben Stunde auf eine Temperatur von
                              									100 bis 105° mindestens 3g,3 Schellack
                              									hinterlassen.
                           Die Untersuchung von Lavendelöl und Rosmarinöl ist nach der Zeitschrift für Spiritusindustrie, Bd. 11 S. 295,
                              									gemäſs den Bestimmungen des Bundesrathes wie folgt auszuführen.
                           I. Lavendelöl.
                           1) Farbe und Geruch. Die Farbe des
                              									Lavendelöles soll die des Denaturirungs-Holzgeistes sein. Das Oel soll den
                              									charakteristischen Geruch der Lavendelblüthen zeigen.
                           2) Specifisches Gewicht. Das
                              									specifische Gewicht des Lavendelöles soll bei 15° des hunderttheiligen Thermometers
                              									zwischen 0,875 und 0,900 liegen.
                           3) Siedetemperatur. Bei der
                              									Destillation des Oeles in der beim Holzgeiste beschriebenen Weise sollen unter 160°
                              									nicht mehr als 5cc, bis 230° nicht weniger als
                              										90cc übergegangen sein.
                           4) Die Löslichkeit in Alkohol. 10cc Lavendelöl sollen sich bei einer Temperatur von
                              									20° in 70cc Spiritus mit dem Alkoholgehalte von 80
                              									Proc. nach Tralles oder 73,5 Gewichtsprocenten klar lösen.
                           II. Rosmarinöl.
                           1) Farbe und Geruch. Die Farbe des
                              									Rosmarinöles soll die des Denaturirungs-Holzgeistes, der Geruch kampherartig
                              									sein.
                           2) Specifisches Gewicht. Das
                              									specifische Gewicht des Rosmarinöles soll bei 15° des hunderttheiligen Thermometers
                              									zwischen 0,880 und 0,900 liegen.
                           3) Siedetemperatur. Bei der
                              									Destillation des Oeles in der beim Holzgeiste beschriebenen Weise sollen unter 160°
                              									nicht mehr als 5cc, bis 200° nicht weniger als
                              										90cc übergegangen sein.
                           4) Löslichkeit in Alkohol. 10cc Rosmarinöl sollen sich bei einer Temperatur von
                              									20° in 120cc Spiritus mit dem Alkoholgehalte von
                              									80 Proc. nach Tralles oder 73,5 Gewichtsprocenten klar lösen.
                           Weiter berichtet in der Zeitschrift für
                                 										Spiritusindustrie, Bd. 11 S. 227, daselbst nach Chemiker-Zeitung, 1888 S. 58, H. Eckenroth
                              									von der amtlichen Versuchsstation in Ludwigshafen a. Rhein über die Prüfung der
                              									beiden Substanzen das Folgende.
                           1) Lavendelöl: Dasselbe soll farblos
                              									oder schwach gelblich gefärbt sein, das specifische Gewicht soll 0,885 bis 0,95
                              									sein; mit 90procentigem Alkohole soll es in jedem Verhältnisse mischbar sein. 10cc Lavendelöl sollen mit 10 Alkohol vom
                              									specifischen Gewichte 0,895 eine trübe, mit 30cc
                              									eine klare Mischung geben. 5cc Lavendelöl, mit
                              									einigen Körnchen Rosanilin geschüttelt, bleiben farblos. Von 100 Th. Lavendelöl
                              									sollen bei normalem Drucke bis zu 210° bei der Destillation mindestens 90 Th.
                              									übergehen.
                           2) Rosmarinöl: Dasselbe soll farblos
                              									bis schwach gelblich sein. 10cc Oel, mit 15cc 90procentigern Alkohole vermischt, sollen eine
                              									klare Lösung geben. 5cc Rosmarinöl, mit etwas
                              									Fuchsin gemischt, bleiben farblos. Bei der Destillation bis zu 175° sollen bei
                              									normalem Drucke 90 Proc. übergehen.
                           Eine einfache und handliche Methode zur Entdeckung und
                                 										Bestimmung der in den Industriealkoholen enthaltenen Verunreinigungen hat
                              										M. L. Godefroy ausgearbeitet und seine Arbeit der
                              									Pariser Akademie vorgelegt. Die Methode unterscheidet sich von der bekannten Prüfung
                              									des Alkoholes mit concentrirter Schwefelsäure (nach Savalle) nur durch einen Zusatz von etwas Benzol, wodurch die Färbungen
                              									verstärkt werden. Windisch beurtheilt dieses Verfahren
                              									in der Zeitschrift für Spiritusindustrie, Bd. 11 S.
                              									145, sehr abfällig, indem er darauf hinweist, daſs die Voraussetzungen und
                              									Grundlagen, von denen der Verfasser bei seinem Verfahren ausgeht, zum groſsen Theile
                              									irrige sind. Zu einer qantitativen Bestimmung wird das Verfahren gänzlich ungeeignet
                              									sein, aber auch zur qualitativen Prüfung besitzt dasselbe vor den bekannten Methoden
                              									durchaus keinen Vorzug, kann vielmehr im Gegentheile noch mehr Veranlassung zu
                              									Irrthümern geben; das Verfahren dürfte sich weder zum Nachweise von Fuselölen im
                              									Spiritus, noch weniger aber zur Prüfung von Kornbranntwein eignen. Windisch macht an dieser Stelle noch auf ein Werk von
                              										F. L. Eckmann in Stockholm aufmerksam, welches den
                              									Gehalt des Branntweines an Fuselöl und dessen qualitative Bestimmung behandelt. Der
                              									Verfasser hat durch zahlreiche Versuche bewiesen, daſs in den Fuselölen von höheren
                              									Alkoholen, die zwischen Aethyl- und Amylalkohol liegen, nur noch der normale Propyl-
                              									und der Isobutylalkohol vorhanden sind. Der Gehalt an Fuselbestandtheilen, berechnet
                              									auf Aethylalkohol und wasserfreien Fusel, stellt sich nach Eckmann wie folgt:
                           
                              
                                 3
                                 bis
                                 12
                                 Gew.-Proc.
                                 Propylalkohol
                                 
                              
                                 15
                                 „
                                 47
                                 „
                                 Butylalkohol
                                 
                              
                                 44
                                 „
                                 71
                                 „
                                 Amylalkohol
                                 
                              
                                 5
                                 „
                                 7
                                 „
                                 schwerflüchtige Reste.
                                 
                              
                           Die gröſste Quantität Butylalkohol findet sich im
                              									Getreidefusel.
                           Zum Nachweise von Fuselöl im Alkohol empfiehlt L. v. Udranszky in der Zeitschrift für physiologische Chemie, Bd. 12 S. 355, die Furfurolreaction. Verfasser hat zahlreiche Substanzen
                              									auf ihr Verhalten gegenüber einem Gemische von Furfurolwasser und Schwefelsäure
                              									geprüft und gefunden, daſs viele mit diesem Gemische charakteristische Färbungen
                              									geben. Besonders empfindlich ist α-Naphthol, mit
                              									welchem es gelingt, noch 0g,0000026 Furfurol mit
                              									Sicherheit nachzuweisen. Eine Verunreinigung des Alkohols mit Furfurol wird also
                              									mittels α-Naphthol leicht und sicher zu erkennen sein.
                              									Andererseits hat Verfasser gefunden, daſs im Alkohol Verunreinigungen vorkommen,
                              									welche mit Furfurol und Schwefelsäure feine Farbenreaction geben; diese Stoffe werden durch Filtration
                              									des Alkohols über Thierkohle entfernt; sie stellen Verunreinigungen dar, welche
                              									mittels der Furfurolreaction leicht erkannt werden können. Das gleichzeitige
                              									Vorhandensein dieser Verunreinigungen und des Furfurols im Spiritus ist nach dem
                              									Verfasser der Grund für die Färbung, welche unreiner Alkohol beim Erhitzen mit
                              									Schwefelsäure gibt (Savalles Diaphanometer). Verfasser hält die Furfurolreaction für
                              									geeignet zur Prüfung des Alkohols auf Fuselöle. Gibt ein Alkohol diese Reaction
                              									nicht, so kann man mit ziemlicher Sicherheit auf die Abwesenheit von Fuselöl
                              									schlieſsen; tritt die Furfurolreaction ein, so ist damit allerdings die Anwesenheit
                              									von Fuselöl noch nicht mit Sicherheit erwiesen, da auch andere Substanzen diese
                              									Reaction veranlassen können; zu diesen gehören besonders solche Substanzen, welche
                              									der Spiritus bei der Aufbewahrung in Holzgefäſsen aus dem Holze aufnimmt.
                           Ueber die Anwendbarkeit der alkoholischen Gährung zur
                                 										Zuckerbestimmung hat M. Jodlbauer umfangreiche
                              									Versuche angestellt (Zeitschrift des Vereines für die
                                 										Rübenzuckerindustrie des deutschen Reiches, und Wochenschrift für Brauerei, Bd. 5 S. 492 und 551). Bekanntlich erhält man
                              									bei der alkoholischen Gährung niemals die theoretische Ausbeute an Alkohol und
                              									Kohlensäure, weil sich neben diesen Hauptproducten der Gährung stets Nebenproduete
                              									(Glycerin, Bernsteinsäure und andere Alkohole) bilden. Der Verfasser suchte nun zu
                              									ermitteln, ob unter Einhaltung gewisser Bedingungen vielleicht ein constantes
                              									Verhältniſs zwischen den Gährungsproducten und der Menge des vergohrenen Zuckers
                              									besteht. Er prüfte, zu diesem Zwecke den Einfluſs, welchen die Beschaffenheit der
                              									Hefe auf die Gährung ausübt, ferner den Einfluſs von Hefenahrungsmitteln, sowie den
                              									Einfluſs der Temperatur, der Concentration, des Luftabschlusses bezieh.
                              									Luftzutrittes u.s.w. Ferner wurden vergleichende Versuche bezüglich der
                              									Schnelligkeit der Vergährung verschiedener Zuckerarten, nämlich Rohrzucker,
                              									Invertzucker, Dextrose und Maltose angestellt. Obgleich unter den Gährungsproducten
                              									die Kohlensäure das geeignetste zur quantitativen Bestimmung ist, wurden bei den
                              									vorliegenden vergleichenden Versuchen auch die anderen Gährungsproducte ihrer Menge
                              									nach bestimmt. Nach diesen Versuchen liefern bei der alkoholischen Gährung:
                           
                              
                                 
                                 Rohrzucker
                                 Dextrose
                                 Maltose
                                 
                              
                                 
                                 
                                 
                                 krystallisirt
                                 wasserfrei
                                 
                              
                                 
                                 100g
                                 100g
                                 100g
                                 100g
                                 
                              
                                 Alkohol
                                   51,11
                                 48,67
                                 48,37
                                   51,08
                                 
                              
                                 Kohlensäure
                                   49,03
                                 46,54
                                 46,59
                                   49,04
                                 
                              
                                 Bernsteinsäure + Glycerin
                                     3,96
                                   3,71
                                   3,74
                                     3,95
                                 
                              
                                 Unbestimmte Stoffe
                                     1,01
                                   0,94
                                   0,90
                                     0,95
                                 
                              
                                 
                                 –––––––––––––––––––––––––––––––––––––––
                                 
                              
                                 Summa
                                 105,11
                                 99,86
                                 99,60
                                 105,02
                                 
                              
                           Die Resultate seiner gesammten Versuche faſst Jodlbauer
                              									in folgenden Sätzen zusammen:
                           
                           1) Die Producte der alkoholischen Gährung sind unter gewissen
                              									Bedingungen constant.
                           2) Diese Bedingungen sind:
                           a) Die Anwendung einer kräftig entwickelten Hefe, die einem in
                              									Gährung begriffenen Substrat entnommen ist und deshalb noch keinen Verlust an ihren
                              									Geweben oder dem protoplasmatischen Inhalte ihrer Zellen durch Selbstgährung
                              									erlitten hat;
                           b) das Einhalten eines gewissen Verhältnisses von Hefezusatze zur
                              									angewandten Zuckermenge; die Hefemenge darf 50 Proc. des angewandten Zuckers nicht
                              									überschreiten; im anderen Falle tritt nach vollständiger Vergährung des Zuckers eine
                              									Selbstgährung der Hefe ein, die eine Erhöhung der Gährproducte bewirkt;
                           c) der Abschluſs von freiem Sauerstoffe; das Wachsthum der Hefe,
                              									das immer zum Theile auf Kosten des vorhandenen Zuckers vor sich geht, wird auf
                              									solche Weise beschränkt;
                           d) die Anwendung einer geeigneten Nährflüssigkeit. Durch den im
                              									Verlaufe der Gährung stattfindenden Stoffwechsel werden der Hefe Substanzen
                              									entzogen, die sie aber nicht weiter zum Zwecke der Ernährung verwenden kann. Die
                              									Hefezelle muſs deshalb in der Gährflüssigkeit Stoffe vorfinden, die sie an Stelle
                              									jener ausgeschiedenen wieder in sich aufzunehmen vermag. Werden der Hefezelle die zu
                              									ihrer Ernährung und dem weiteren Aufbaue ihrer eiweiſsartigen Bestandtheile
                              									nothwendigen Stoffe vorenthalten, so geht sie in einen Schwächezustand über, in dem
                              									sie den vorhandenen Zucker nur mehr langsam und unvollkommen umzusetzen vermag.
                           3) Die günstigste Temperatur für den Verlauf der Gährung ist
                              									34°.
                           4) Als günstigste Concentration muſs eine solche von 8 Proc.
                              									bezeichnet werden.
                           5) Von den bei der alkoholischen Gährung entstehenden Producten
                              									ist die Kohlensäure am leichtesten und genauesten bestimmbar.
                           6) Der Rohrzucker und die wasserfreie Maltose liefern durch
                              									Vergährung 49,04, die Dextrose 46,54 Proc. Kohlensäure.
                           7) Die Gährdauer ist wesentlich abhängig von der zur Vergährung
                              									gelangenden Zuckerart. Der Rohrzucker bedarf der doppelten Zeit wie Dextrose und
                              									Maltose.
                           Zur Bestimmung von Invertzucker neben Rohrzucker
                              									empfehlen Bodenbender und Scheller die Anwendung von Soldaini's Reagens
                              										(Berichte der deutschen chemischen Gesellschaft,
                              									Bd. 9 S. 1126). Dasselbe wird von Rohrzucker und vielen anderen Zuckerarten, ebenso
                              									auch von anderen nicht zuckerartigen, aber Fehling'sche
                              									Lösung reducirenden Stoffen, wie z.B. von Brenzcatechin, nicht reducirt, während
                              									Invertzucker mit diesem Reagens eine bedeutende Ausscheidung von Kupferoxydul
                              									bewirkt. Das Reagens wird nach Degener (Zeitschrift des Vereines für Rübenzuckerindustrie im
                                 										deutschen Reiche) in folgender Weise hergestellt: 40g Kupfervitriol und 40g krystallisirte Soda werden getrennt in Wasser gelöst, darauf
                              									zusammengegossen, der blaue Niederschlag von kohlensaurem Kupfer abfiltrirt und
                              									etwas ausgewaschen, dann trägt man den Niederschlag in eine concentrirte Auflösung
                              									von 416g doppelt kohlensaurem Kali ein, kocht 2
                              									Stunden im Wasserbade und füllt zu 1400cc auf.
                           Ein Verfahren zur biologischen Prüfung des Malzes
                              									beschreiben F. Volkner und W.
                                 										Virtue in der Allgemeinen Brauer- und
                                 										Hopfenzeitung, Bd. 28 S. 96, daselbst nach Brewer's
                                 										Journal, 1887 S. 243. Dasselbe besteht im Wesentlichen darin, daſs man eine
                              									Malzmaische in einem sterilisirten, mit einem Wattepfropfe verschlossenen Gefäſse
                              									herstellt und unter
                              									Einhaltung bestimmter Temperatur, Zeitdauer und Concentration beobachtet, ob die
                              									Flüssigkeit anfangt trübe zu werden, oder ob eine Gasentwickelung stattfindet, da
                              									dies sichere Zeichen der eintretenden Fäulniſs sind. Eine mikroskopische Prüfung
                              									dient zur Controle der gemachten Beobachtungen. Die Verfasser stellten durch
                              									mehrere, mit verschiedenen Malzsorten ausgeführte, derartige Versuche fest, daſs in
                              									den meisten Fällen die Güte eines Malzes durch dieses Verfahren bestimmt werden
                              									kann.
                           Beachtenswerthe Rathschläge zur mikroskopischen Untersuchung
                                 										der Hefe gibt P. Lindner in der Wochenschrift für Brauerei, Bd. 5 S. 450. Er empfiehlt
                              									die Behandlung des Präparates mit Kali- oder Natronlauge von ungefähr der
                              									Concentration der Normallauge. Hierdurch werden Harzkügelchen und
                              									Eiweiſsniederschläge unsichtbar gemacht, ebenso Hefeklümpchen zertheilt und damit
                              									diejenigen Gebilde, welche zu Täuschungen Veranlassung geben können, beseitigt,
                              									während die Zellen fremder Hefen, welche man nachweisen will, so besonders
                              									Pediococcus, nicht verändert werden. Verfasser macht darauf aufmerksam, daſs ferner
                              									Täuschungen dadurch entstehen können, daſs man Hefezellen mit dem Deckglase
                              									zerdrückt. Das aus den Zellen austretende Protoplasma zertheilt sich in kleine
                              									Partikelchen, welche meistens auſserordentlich lebhaft beweglich sind und an
                              									Kugelbakterien erinnern. Die Bewegung derselben ist jedoch keine fortschreitende,
                              									sondern eine zitternde, die sogen. Braun'sche
                              									Molekularbewegung. Endlich erwähnt Verfasser noch, daſs bei der Untersuchung einer
                              									Hefe auf die Menge abgestorbener Zellen mittels Anilinfarbstofflösung häufig
                              									Irrthümer dadurch vorkommen, daſs man die Farbstofflösung zu concentrirt anwendet,
                              									oder aber zu wenig Farbstofflösung auf zu viel Hefe nimmt; bringt man eine schwach
                              									concentrirte wässerige Lösung mit wenig Hefezellen zusammen, so daſs nicht mehr als
                              									ungefähr 50 Zellen sich im Gesichtsfelde befinden, so können Irrthümer nicht
                              									vorkommen.
                           Einen Dampfdestillirapparat für die Untersuchung von Maische
                                 										und Schlampe beschreibt H. Heſse in Marzdorf
                              									in der Zeitschrift für Spiritusindustrie, Bd. 11 S.
                              									280. Derselbe unterscheidet sich von dem von Maercker
                              									in seinem Handbuche der Spiritusfabrikation, 4. Aufl.
                              									S. 163, beschriebenen im Wesentlichen nur dadurch, daſs er kleiner ist und daſs die
                              									Erwärmung der Maische nicht durch direkten Dampf erfolgt; es wird vielmehr der Dampf
                              									nur durch ein Schlangenrohr durch das Destillationsgefäſs geleitet. Ob dieses
                              									wesentliche Vorzüge sind, lassen wir dahingestellt.
                           
                              (Schluſs folgt.)