| Titel: | Lüftungsanlagen im Anschlusse an die gebräuchlichen Heizungssysteme und eine kritische Beleuchtung dieser letzteren. | 
| Autor: | F. H. Haase | 
| Fundstelle: | Band 282, Jahrgang 1890, S. 57 | 
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                        Lüftungsanlagen im Anschlusse an die
                           								gebräuchlichen Heizungssysteme und eine kritische Beleuchtung dieser
                           								letzteren.
                        (Eine Artikelfolge von F.
                                 									H. Haase, gepr. Civilingenieur, Patentanwalt in Berlin.)
                        (Fortsetzung des Berichtes S. 31 d.
                           								Bd.)
                        Mit Abbildung.
                        Lüftungsanlagen im Anschlusse an die gebräuchlichen
                           								Heizungssysteme.
                        
                     
                        
                           Zu 2. Erfolgt die Einführung der Frischluft unter Wirkung
                                 										eines Druckes, dessen Grösse jeweils der algebraischen
                              									Summe eines constanten disponiblen Förderdruckes und
                                 										des veränderlichen Gegendruckes gleich ist – wie es beispielsweise der Fall
                              									ist, wenn die Frischluft durch Einblasen eines besonderen Luftstromes in beliebig
                              									gerichtetem oder durch Einblasen eines Wassersprühregens in abwärts gerichtetem oder
                              									erhitzt in aufwärts gerichtetem Zuführungskanale beschleunigt wird – so ändert sich
                              									mit dem Gegendrucke jeweils auch die in den zu lüftenden Raum einströmende
                              									Frischluftmenge.
                           Ist die Richtung des Abströmungskanales von dem zu lüftenden Raume aus ansteigend und
                              									seine Temperatur höher als die der Aussenluft, seine Wirkung auf die Raumluft also
                              									eine saugende, so bewirkt ein Abschliessen desselben und das Oeffnen einer dritten
                              									Mauerdurchbrechung, welche unmittelbar ins Freie mündet, eine Verminderung der
                              									Einströmungsgeschwindigkeit der Druckluft auf
                           c'=c_1-0,268\,.\,\sqrt{\frac{h\,(t_3-t_a)}{1+0,00367\,t_3}}
                              									. . . . . . . . . . (6)
                           wenn bei verschlossener dritter Mauerdurchbrechung und
                              									vollständig geöffnetem Abströmungskanale die Einströmungsgeschwindigkeit der
                              									Druckluft c1 war und
                              										h, t3, tα wie früher
                              									die effectiv wirksame Saughöhe des Abströmungskanales bezieh. dessen Lufttemperatur
                              									und die Temperatur der Aussenluft bezeichnen.
                           Denkt man sich andererseits den Zuführungskanal der Frischluft abgeschlossen und den
                              									Abströmungskanal nebst der dritten Mauerdurchbrechung geöffnet, so wird – wenn diese
                              									letztere eine so grosse Fläche hat, dass man den in ihr auftretenden
                              									Contractionswiderstand vernachlässigen kann – die durch die Abströmungsöffnung F2 entweichende
                              									Luftgewichtsmenge:
                           
                              l_g=0,268\,.\,F_2\,.\,\gamma_a\,.\,\sqrt{\frac{h\,(t_3-t_a)}{1+0,00367\,t_3}}
                              
                           wenn, wie früher, γα. das specifische Gewicht der Aussenluft
                              									bezeichnet.
                           Sind nun alle drei Oeffnungen gleichzeitig offen, so ist die Zugwirkung des
                              									Abströmungskanales betreffs der Luftmenge keine andere, als wenn er allein mit der
                              									dritten Durchlassöffnung in Wechselwirkung steht, und der Druck der Druckluft im
                              									Zuströmungskanale überwiegt den von der dritten Durchlassöffnung her auf die
                              									Raumluft drückenden um ebenso viel, wie in dem Falle, in welchem die letztere
                              									Oeffnung mit dem Zuströmungskanale allein in Wechselwirkung steht.
                           Die Luftgewichtsmenge, welche die dritte Durchlassöffnung in den Raum eindringen
                              									lässt, ist demnach
                           lg – F1.c'.γ1
                           Soll also keine Luft durch diese Oeffnung eindringen, so muss:
                           F1.c'.γ1 ≧ lg
                           Substituirt man in diese Beziehungsgleichung die für lg und c' aufgestellten Ausdrücke und ersetzt dann das Verhältniss
                              										\frac{\gamma_1}{\gamma_a} durch den allgemeinsten Ausdruck
                              									desselben \left(\frac{{\gamma_1}''}{\gamma_a} Gl. 1b mit
                              									Vernachlässigung des Factors \left\frac{b+e}{b}\right), so erhält
                              									man nach gehöriger Umformung als Bedingung für 
                              									die Verhinderung des Einbringens unerwünschter Aussenluft mit Hilfe der
                              									Druckluft die Beziehung:
                           F_2\,\leq\,F_1\,.\,\frac{1+0,00367\,t_a}{1+0,00367\,t''}\,.\,\left[3,731\,.\,c_1\,.\,\sqrt{\frac{1+0,00367\,t_3}{h\,(t_3-t_a)}}-1\right]
                              									. . . . . . . . . . (7)
                           Wenn beispielsweise die Temperatur der Druckluft t'' =
                              									30° C, die Aussenlufttemperatur tα= 0° C., die
                              									Temperatur im Abströmungskanale t3 = 20° und die effectiv wirksame Saughöhe h = 1 m, so findet man als Bedingung für die
                              									Verhinderung einer Lufteinströmung durch die dritte Durchlassöffnung für
                           
                              
                                 c1 =
                                 6,0 m
                                 4,0 m
                                 2,0 m
                                 1,17 m
                                 
                              
                                 F2 ≦
                                 3,75.F1
                                 2,18.F1
                                 0,64.F1
                                 0
                                 
                              
                           Wenn man nun annimmt, dass bei normalem Gange der Lüftung 10 Proc. der zuströmenden
                              									Druckluftmenge durch Wände, Fenster- und Thürspalten entweicht und demnach 90 Proc.
                              									dieser Luftmenge durch den Abströmungskanal abströmen muss, so müsste in Anbetracht
                              									der Beziehung:
                           F2.c2.γ2 = 0,9.F1.c1.γ1
                           wenn γ2 die Raumluftdichtigkeit und c2 die normale
                              									Abströmungsgeschwindigkeit bezeichnet, nothwendig
                           
                              c_2=0,9\,.\,\frac{F_1}{F_2}\,.\,\frac{\gamma_1}{\gamma_2}\,.\,c_1=0,9\,.\,\frac{F_1}{F_2}\,.\,c_1\,.\,\frac{1+0,00367\,t_2}{1+0,00367\,t''}
                              
                           sein. Wenn also die Raumlufttemperatur t2 = 20° C, so würde den vorstehenden
                              									Beispielen entsprechend die normale Abströmungsgeschwindigkeit sein müssen:
                           
                              
                                 c2 = 1,4
                                    											m
                                 1,6 m
                                 2,7 m
                                 ∞
                                 
                              
                           Man sieht also, dass, wenn selbst die normale Einströmungsgeschwindigkeit der
                              									Druckluft eine sehr hohe ist, es niemals möglich ist, das Verhältniss der
                              									Abströmungsöffnung zur Zuströmungsöffnung derart zu bestimmen, dass demzufolge beim
                              									Oeffnen eines Fensters oder einer Thür von aussen keine Luft in den unter der
                              									Einwirkung eines saugenden Abströmungskanales stehenden gelüfteten Raum eindringe,
                              									weil ein solches Verhältniss dieser Oeffnungen, wie es hierzu erforderlich wäre,
                              									immer unzulässig hohe Abströmungsgeschwindigkeiten benöthigen würde. Es bleibt
                              									deshalb zur Verhinderung des Eindringens unerwünschter Luft im Falle einer saugenden
                              									Wirkung des Abströmungskanales nichts anderes übrig, als die Oeffnung dieses Kanales
                              									zu vermindern, sobald eine Thür oder ein Fenster geöffnet wird.
                           Trotzdem eine sehr hohe Einströmungsgeschwindigkeit somit den Vortheil der
                              									Verhinderung eines Gegenstromes beim Oeffnen einer unmittelbar ins Freie führenden
                              									Thür nicht bietet, darf man diese Geschwindigkeit doch auch nicht unter einem
                              									gewissen Betrage wählen, weil sonst ein solcher Gegenstrom selbst bei Verminderung
                              									der Abströmungsöffnung noch eintreten und sogar verursachen kann, dass Aussenluft in
                              									den Zuführungskanal der Druckluft eindringt. Denn, wie ein Blick auf den Ausdruck
                              									(6) belehrt, wird c' negativ, sobald der Werth des
                              									zweiten Gliedes dieses Ausdruckes den der normalen Einströmungsgeschwindigkeit c1 übertrifft. Beträgt
                              									beispielsweise die effective Saughöhe h 4 m und ist t3 = 20° und tα = 0, so wird
                              										c' schon negativ, wenn die normale
                              									Einströmungsgeschwindigkeit c1 weniger als 2,3 m beträgt.
                           Man ersieht daraus, wie irrig die frühere Regel war, die Einströmungsgeschwindigkeit
                              									nicht über 1 m betragen zu lassen. –
                           Ist die Richtung des Abströmungskanales von dem zu lüftenden Raume aus abwärtsgehend
                              									und seine Temperatur höher als die der Aussenluft, seine Wirkung also eine der
                              									Abströmung entgegengesetzte, so strömt beim Abschliessen des Zuführungskanales und
                              									Oeffnen einer dritten Mauerdurchbrechung Luft durch den Abströmungskanal herbei, in
                              									den Raum ein und durch die dritte Durchlassöffnung aus demselben ab, und zwar
                              									erfolgt hierbei die Einströmung unter einem effectiven Auftrieb, welcher die
                              									Geschwindigkeit
                           
                              c=0,268\,.\,\sqrt{\frac{h\,(t_3-t_a)}{1+0,00367\,t_3}}
                              
                           in der dritten Durchlassöffnung zu erzeugen vermag, wenn h die effectiv wirkende Saughöhe, welche die
                              									Lufteinführung aus dem Abströmungskanale in den Raum verursacht, t3 die Temperatur der
                              									Luft in diesem Kanal und tα die Aussenlufttemperatur bezeichnet.
                           Denkt man sich andererseits den Abströmungskanal geschlossen und den vollständig
                              									geöffneten Zuströmungskanal mit der dritten Durchlassöffnung in Wechselwirkung, so
                              									wird; zufolge des Wegfallens der Gegenwirkung des Abströmungskanales, die
                              									Einführungsgeschwindigkeit der Druckluft bis auf
                           c''=c_1+0,268\,.\,\sqrt{\frac{h\,(t_3-t_a)}{1+0,00367\,t_3}}
                              									. . . . . . . . . . (8)
                           erhöht.
                           Befinden sich aber alle drei Oeffnungen in Wechselwirkung, so wird von dem
                              									Abströmungskanale her eine Lufteinströmung nicht mehr erfolgen, sobald derselben ein
                              									Widerstand entgegenwirkt, der ebenso gross oder grösser ist als derjenige, den der
                              									Auftrieb der Luft in diesem Kanäle zu überwinden vermag. Dies ist aber dann der
                              									Fall, wenn der Luftdruck in dem zu lüftenden Raume diesem Auftriebe gleich ist, oder
                              									mit anderen Worten, wenn der im Zuführungskanale wirksame Druck selbst – unter
                              									Ueberwindung des gleichen Widerstandes, den der Auftrieb des Abströmungskanales bei
                              									geschlossener dritter Mauerdurchbrechung der Drucklufteinströmung entgegensetzt – in
                              									den Raum eine Luftgewichtsmenge fördert, deren Hinausdrängen durch die dritte
                              									Durchlassöffnung in dieser die Ausströmungsgeschwindigkeit
                           
                              c=0,268\,.\,\sqrt{\frac{h\,(t_3-t_a)}{1+0,00367\,t_3}}
                              
                           benöthigt; d.h. wenn:
                           
                              F_1\,.\,\gamma_1\,.\,c_1\,\geq\,0,268\,.\,F_3\,.\,\gamma_a\,.\,\sqrt{\frac{h\,(t_3-t_a)}{1+0,00367\,t_3}}
                              
                           sofern F3 die Grösse der dritten Durchlassöffnung und γα das
                              									specifische Gewicht der Aussenluft am Fusse des Abströmungskanales bezeichnet.
                           Ersetzt man in diesem Ausdrucke wieder das Verhältniss
                              										\frac{\gamma_1}{\gamma_a} durch dessen allgemeinsten Werth
                              										\left(\frac{{\gamma_1}''}{\gamma_a} Gl. 1b unter
                              									Vernachlässigung des Factors \left\frac{b+e}{b}\right), so erhält
                              									man die Bedingung für die Verhinderung des Eindringens von Luft durch den
                              									Abströmungskanal in einer der Gleichung 5 identischen Form ausgedrückt.
                           Es ist daher aus gleichen Gründen wie bei constanter Druckluftbeschaffung, auch im
                              									Falle einer Druckluftbeschaffung, wie sie hier in Betrachtung steht, das Einströmen
                              									von Luft durch einen abwärts gerichteten Abströmungskanal nur dadurch mit Sicherheit
                              									verhinderbar, dass man diesen letzteren beim Oeffnen eines Fensters oder einer ins
                              									Freie führenden Thür abschliesst.
                           
                           Genau dasselbe gilt auch für Abströmungskanäle, welche von den zu lüftenden
                              									Räumen aus ansteigen und dabei niedrigere Temperatur als die Aussenluft besitzen, da
                              									für sie die Beziehungsgleichung 5 ebenfalls gültig ist, wenn man in derselben unter
                              									dem Wurzelzeichen die Stellungen der Temperaturgrössen t3 und tα gegenseitig vertauscht.
                           Wenn endlich die Abströmungskanäle von den zu lüftenden Räumen aus abwärts gehende
                              									Richtung und dabei niedrigere Temperatur als die Aussenluft haben, so gelten wieder
                              									die Beziehungen 6 und 7, wenn man in denselben unter dem Wurzelzeichen die
                              									Stellungen der Temperaturgrössen t3 und tα gegenseitig vertauscht. –
                           Ganz allgemein ergeben demnach die bisherigen Untersuchungen mit Bestimmtheit die
                              									Lehren:
                           1) Bei allen Drucklüftungsanlagen – gleichviel ob deren Druckluftbeschaffung mittels
                              									maschineller Mittel fortwährend in constantem Maasse bewirkt wird oder nicht – sind
                              									abwärts gerichtete Abströmungskanäle, deren Temperatur eine höhere ist oder werden
                              									kann als die Temperatur der Aussenluft, sowie aufwärts gerichtete Abströmungskanäle,
                              									deren Temperatur eine niedrigere ist oder werden kann als die Temperatur der
                              									Aussenluft, thunlichst zu vermeiden, wenn Thüren und Fenster nicht während der Dauer
                              									der Benützung der zu lüftenden Räume dauernd geschlossen gehalten werden können.
                              									Kann aber die Anordnung derartiger Abströmungskanäle nicht umgangen werden, so ist
                              									entweder durch automatisch bewegliche Klappen jeder gegen die Räume hin gerichtete
                              									Luftstrom in ihnen zu verhindern, oder es ist nothwendig, diese Kanäle jedesmal, so
                              									oft eine nach aussen führende Thür oder ein Fenster geöffnet wird, für den
                              									betreffenden Raum, auf andere Weise zu schliessen.
                           2) Bei allen Drucklüftungsanlagen sind Abströmungskanäle, welche eine saugende
                              									Wirkung auf die Raumluft ausüben (d. i. aufwärts gerichtete Abströmungskanäle, deren
                              									Temperatur eine höhere ist als die der Aussenluft, und abwärts gerichtete
                              									Abströmungskanäle, deren Temperatur eine niedrigere ist als die der Aussenluft), nur
                              									dann zweckmässig, wenn ihre Wirkung beim Oeffnen von Fenstern oder nach aussen
                              									führenden Thüren, jeweils den Aenderungen der Aussentemperatur entsprechend, durch
                              									Verstellen von Verschlussvorrichtungen mehr oder weniger erheblich vermindert
                              									wird.
                           Danach gelangt man zu dem Schlusse, dass es am empfehlenswerthesten ist, bei
                              									Drucklüftungsanlagen weder aufwärts gerichtete noch abwärts gerichtete
                              									Abströmungskanäle anzuordnen, wenn die Eingangsthüren der zu lüftenden Räume
                              									häufiger geöffnet werden, wie es beispielsweise bei Gastwirthschaftsräumen,
                              									Auslegeräumen von Bücher- und Schriftensammlungen u. dgl. zu geschehen pflegt. Die
                              									Abströmungskanäle solcher Räume sollen vielmehr möglichst wagerecht verlaufen. Dies
                              									allein ist jedoch noch nicht genügend, unerwünschte Luftströmungen beim Oeffnen von
                              									Fenstern und Thüren zu vermeiden, die Abströmungskanäle müssen vielmehr möglichst
                              									der gleichen Aussenlufttemperatur wie die Eingangsthüren ausgesetzt sein (also wo
                              									möglich auf derselben Seite wie diese liegen), oder da dies im Allgemeinen schwer zu
                              									ermöglichen ist, so ist dafür zu sorgen, dass der Widerstand, den sie der
                              									Luftdurchströmung darbieten, so gross sei, dass ihre eigene active Wirkung dadurch
                              									vollständig aufgehoben wird. Dies ist aber ohne Nachtheil zu bewirken, wenn man
                              									die Abströmungskanäle möglichst zahlreich und mit dementsprechend möglichst kleinen
                              									Mündungen nach dem Raume hin versieht und solchermaassen entweder unmittelbar ins
                              									Freie ausmünden lässt, oder besser in einen gemeinschaftlichen wagerechten (oder
                              									doch nur wenig ansteigenden oder abwärts gerichteten) Sammelkanal münden lässt.
                           Es erübrigt nun nur noch, zu zeigen, in welcher Weise man den Einfluss einer vierten Durchlassöffnung bestimmen kann.
                           Diese Bestimmung ist allgemein auf folgende Weise möglich:
                           Denkt man sich zunächst den Zuführungskanal der Lüftungsanlage abgeschlossen, so
                              									werden sich von den drei übrig bleibenden Oeffnungen zwei der dritten gegenüber
                              									entweder als saugend oder als Druckwirkung zulassend bemerkbar machen, wenn man sie
                              									einzeln mit dieser dritten Oeffnung in Beziehung setzt; aber sie werden sich
                              									bezüglich dieser Saug- oder Druckwirkung im Allgemeinen als ungleichwerthig erweisen
                              									und deshalb werden sie durch gegenseitige Beeinflussung ihre gemeinsame Einwirkung
                              									auf die dritte Oeffnung vermindern.
                           Addirt man daher die Einzelwirkung der, gleichartig zur Geltung kommenden zwei
                              									Oeffnungen auf die dritte, in Luftgewichtsmengen ausgedrückt, und zieht von dem
                              									Ergebnisse die gegenseitige Wirkung der beiden ersten Oeffnungen, ebenfalls in
                              									Luftgewichtcsmenge ausgedrückt, ab, so erhält man als Resultat diejenige
                              									Luftgewichtsmenge, welche unter der gegenseitigen Beeinflussung der drei genannten
                              									Oeffnungen bei abgeschlossenem Zuführungskanale in den zu lüftenden Raum als
                              									unerwünschte Luft eindringt.
                           Das Eindringen solcher Luft wird verhindert, wenn, unter Ueberwindung des durch die
                              									drei genannten Oeffnungen in dem Raume verursachten Druckes, eine der daraus
                              									resultirenden Luftgewichtsmenge gleiche Luftgewichtsmenge durch den Zuführungskanal
                              									eingeführt wird. Auf welche Weise dieselbe hierbei beschaffen wird, ist
                              									gleichgültig.
                           Als Beispiel mag angenommen werden, der Abströmungskanal habe eine von dem zu
                              									lüftenden Raume aus aufwärts gehende Richtung und die Luft in ihm besitze eine
                              									höhere Temperatur als die ausserhalb der dritten Durchlassöffnung befindliche
                              									Aussenluft, desgleichen besitze die ausserhalb der vierten Durchlassöffnung
                              									befindliche Aussenluft, beispielsweise die eines engen Hofraumes von der Höhe h', eine höhere Temperatur als die ausserhalb der
                              									dritten Durchlassöffnung befindliche Luft und demzufolge eine Dichtigkeit γ4, welche geringer ist
                              									als die der letzteren Luft, deren Dichtigkeit mit γα bezeichnet sei, während die Dichtigkeit
                              									der Luft im Abströmungskanale y3 und die effectiv zur Wirkung kommende Saughöhe
                              									dieses Kanales h sei.
                           Textabbildung Bd. 282, S. 59 Bezeichnet man nun die Höhe der Atmosphäre, von 
                              									der mittleren Höhe der dritten Durchlassöffnung an gerechnet, mit a, so hat man im Hinblick auf umstehende schematische
                              									Figur nach dem Gesetz der communicirenden Rühren für die beschleunigende
                              									Druckdifferenz der beiden mit einander communicirenden Luftsäulen den Ausdruck:
                           p = (a –
                              										h')γa + h'.γ4 – [(a – h)γa + h.γ3]
                                 = h(γa – γ3) – h'(γa – γ4)
                           und demnach für die beschleunigende Differenzdruckhöhe einer
                              									Luftsäule von dem specifischen Gewichte γα:
                           
                              \frac{p}{\gamma_a}=h\,\left(1-\frac{\gamma_3}{\gamma_a}\left)-h'\,\left(1-\frac{\gamma_4}{\gamma_a}\right)
                              
                           entsprechend einer Geschwindigkeit
                           
                              c_0=\sqrt{2\,.\,g\,.\,\left[h\,\left(1-\frac{\gamma_3}{\gamma_a}\left)-h'\,\left(1-\frac{\gamma_4}{\gamma_a}\right)\right]}
                              
                           Führt man anstatt der specifischen Gewichte die denselben entsprechenden Temperaturen
                              										tα, t3, t4 in Rechnung, so
                              									erhält man:
                           
                              c_0=0,268\,.\,\sqrt{\frac{h\,(t_3-t_a)}{1+0,00367\,t_3}-\frac{h'\,(t_4-t_a)}{1+0,00367\,t_4}}
                              
                           In Luftgewichtsmenge ausgedrückt, ergibt sich die Beeinflussung der Saugwirkung der
                              									vierten Durchlassöffnung durch diejenige des Abströmungskanales, wenn dieser die
                              									grössere Wirkung hervorbringt und wenn seine Oeffnung F2 kleiner ist als die vierte
                              									Durchlassöffnung, als:
                           
                              {l_g}^0=0,268\,.\,F_2\,.\,\gamma_a\,.\,\sqrt{\frac{h\,(t_3-t_a)}{1+0,00367\,t_3}-\frac{h'\,(t_4-t_a)}{1+0,00367\,t_4}}
                              
                           Ist F2 grösser als die vierte Durchlassöffnung, so tritt diese für F2 in dem Ausdrucke lg° an dessen
                              									Stelle.
                           Die unter der gegenseitigen Wirkung der beiden zusätzlichen Oeffnungen (der dritten
                              									und der vierten Oeffnung) und des vollständig geöffneten Abströmungskanales, bei
                              									Abschluss der Druckluft in den Raum eindringende Luftgewichtsmenge ist nun ohne
                              									weiteres ausdrückbar durch:
                           
                              l_g=0,268\,.\,F_4\,.\,\gamma_a\,.\,\sqrt{\frac{h'\,(t_4-t_a)}{1+0,00367\,t_4}}
                              
                           
                              +
                                 										0,268\,.\,F_2\,.\,\gamma_a\,.\,\sqrt{\frac{h\,(t_3-t_a)}{1+0,00367\,t_3}}-lg^0
                              
                           wenn F4 die Grösse der vierten (der saugenden) Durchlassöffnung bezeichnet und
                              									die dritte Durchlassöffnung F3 ≧ F4 und ≧
                              										F2; ist dagegen F3 < F4 aber > F2, so tritt F3 an die Stelle F4 und ist endlich F3 < F4 und < F2, so tritt auch F3 an die Stelle von
                              										F2 (jedoch in dem
                              									Ausdrucke lg°
                              									nur dann, wenn auch F4
                              									< F2).
                           Soll nun das Eindringen dieser unerwünschten Luftgewichtsmenge l
                              									g durch Einführen von Druckluft verhindert
                              									werden, so muss ganz allgemein F1.c1.γ1 ≧ lg, d.h. es muss die Bedingungsgleichung:
                           
                              F_1\,.\,c_1\,.\,\gamma_1\,\geq\,0,268\,.\,\gamma_a\,.\,\left[F_4\,.\,\sqrt{\frac{h'\,(t_4-t_a)}{1+0,00367\,t_4}}+F_2\,.\,\left(\sqrt{\frac{h\,(t_3-t_a)}{1+0,00367\,t_3}}-\sqrt{\frac{h\,(t_3-t_a)}{1+0,00367\,t_3}-\frac{h'\,(t_4-t_a)}{1+0,00367\,t_4}}\right)\right]
                              
                           erfüllt sein, in welcher c1 diejenige Geschwindigkeit und γ1 diejenige
                              									Dichtigkeit bezeichnet, mit welcher die Druckluft unter einem Gegendrucke einströmt,
                              									der die Geschwindigkeit
                           
                              {c_0}^1=0,268\,\left[\sqrt{h'\,(t_4-t_a)}{1+0,00367\,t_4}}+\sqrt{\frac{h\,(t_3-t_a)}{1+0,00367\,t_3}}-\sqrt{\frac{h\,(t_3-t_a)}{1+0,00367\,t_3}-\frac{h'\,(t_4-t_a)}{1+0,00367\,t_4}}\right]
                              
                           zu vernichten vermag.
                           Ist beispielsweise h' = 10 m, h = 1 m, t4 = 1° C., t3 = 20° C. und tα = 0° C., so findet man, dass c0' = 1,21 m; wenn
                              									daher die normale Einströmungsgeschwindigkeit von Druckluft, welche unter constantem
                              									Förderdrucke steht, 2,5 m beträgt, so beträgt deren Einströmungsgeschwindigkeit beim
                              									Oeffnen von zwei um 1° C. verschieden temperirter Aussenluft ausgesetzten
                              									Durchlassöffnungen nur noch c1 = 1,29 m.
                           Ist ferner die Temperatur, mit welcher die Druckluft in den Raum einströmt t'' = 30° C. und demnach
                           
                              \frac{\gamma_a}{\gamma_1}=\frac{1+0,00367\,t''}{1+0,00367\,t_a}=1,11
                              
                           und ist F4= 4. F2, so findet man als
                              									Bedingung für die Verhinderung des Eindringens unerwünschter Aussenluft F1 ≧ 15,3 F2, eine Bedingung,
                              									welche gewiss niemals erfüllt ist. Ohne andere Fälle näher zu untersuchen, übersieht
                              									man auf Grund der vorstehenden Ermittelungen schon ohne weiteres, dass wenn zwei
                              									ungleicher Aussenlufttemperatur ausgesetzte zusätzliche Durchlassöffnungen eines
                              									gelüfteten Raumes geöffnet werden, dessen Abströmungskanal saugend oder Druckwirkung
                              									zulassend in Betracht kommt, die Möglichkeit, dem Eindringen unerwünschter Luft
                              									durch Wahl der Verhältnisse der Lüftungsanlage entgegen zu wirken, nicht besteht.
                              									Schliesst man aber den Abströmungskanal oder macht man ihn in geeigneter Weise
                              									wirkungslos, so gelten für die Wirkung der beiden zusätzlichen Oeffnungen die
                              									gleichen Beziehungen, wie sie bei dem Vorhandensein einer einzigen zusätzlichen
                              									Oeffnung in Gemeinschaft mit dem Abströmungskanale platzgreifen.
                           Glücklicher Weise ist die gegenseitige Wirkung von zwei gleichzeitig geöffneten
                              									Thüren eines Raumes; zufolge der zumeist bestehenden baulichen Anordnungen, keine so
                              									bedeutende wie die von zwei in einander gegenüberliegenden Wänden befindlichen
                              									Fensteröffnungen, weil gleichzeitig geöffnete Thüren nicht unmittelbar ins Freie zu
                              									führen pflegen und die Wirkung der einen Thüröffnung durch geeignete Einrichtungen
                              									fast vollständig aufgehoben werden kann, so dass man im Allgemeinen bei
                              									Drucklüftungsanlagen für Räume, deren Besucher häufig wechseln, nur die Wirkung
                              									einer einzigen zusätzlichen Oeffnung zu berücksichtigen hat, wenn die baulichen
                              									Verhältnisse nicht die Möglichkeit bieten, auch diese Oeffnung fast oder ganz
                              									wirkungslos zu machen.
                           In welcher Weise dies geschehen kann, lernt man durch Beurtheilung gut ausgeführter
                              									baulicher Anordnungen am besten kennen.