| Titel: | Neuere Dampfkessel. | 
| Fundstelle: | Band 282, Jahrgang 1890, S. 203 | 
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                        Neuere Dampfkessel.
                        Mit Abbildungen.
                        Neuere Dampfkessel.
                        
                     
                        
                           A) Neue Normen für den Bau, Wahl der Blechstärke,
                              									Statistisches.
                           In der 20. Delegirten-Versammlung des Internationalen Verbandes der
                              									Dampfkesselüberwachungsvereine, welche am 18. und 19. Juli d. J. in Danzig
                              									stattfand, wurden neue Vorschläge für die Berechnung der Materialstärken neuer
                              									Dampfkessel angenommen. Diese Vorschläge „Hamburger Normen“ sind dazu
                              									bestimmt, die Würzburger Normen zu ergänzen, welche sich im Laufe der Zeit als der
                              									Erweiterung bedürftig herausstellten; bei der Wichtigkeit dieser neuen Normen lassen
                              									wir dieselben in der Hauptsache nach der Zeitschrift des Internationalen Verbandes
                              									der Dampfkessel-Ueberwachungs-Vereine Nr. 8 hier folgen.
                           
                        
                           Hamburger Normen 1891.Diese neuen „Hamburger Normen“ sind für 25 Pf. pro Stück, excl. Porto,
                                    											durch den Norddeutschen Verein zur Ueberwachung von Dampfkesseln in Hamburg
                                    											zu beziehen. Sie enthalten ausser dem Texte eine Menge tabellarisch
                                    											zusammengestellter Rechnungswerthe der betreffenden Formeln.
                              								
                           I. Zulässige Materialspannung, Die Wandstärken neuer
                              									Dampfkessel sind so zu bemessen, dass die Zugspannung des Bleches an der schwächsten
                              									Stelle nicht mehr als ⅕ der Zugfestigkeit des Materials beträgt.
                           Bei Anwendung doppelt gelaschter Nähte darf eine Zugspannung bis zu 1/4,5 der
                              									Zugfestigkeit des Materials gestattet werden.
                           II. Material. Für die Anforderungen an die Qualität der
                              									zum Baue von Dampfkesseln zur Verwendung kommenden Materialien sind die von dem
                              									Internationalen Verbände der Dampfkessel – Ueberwachungs – Vereine festgestellten
                              										„Grundsätze für die Prüfung der Materialien zum Baue von Dampfkesseln“
                              									(abgeänderte Würzburger Normen 1890) massgebend.
                           Für Kupfer, dessen Festigkeit mit zunehmender Erwärmung abnimmt, kann eine
                              									Zugfestigkeit von
                           
                              
                                 22
                                 k
                                 pr.
                                 qmm
                                 bei
                                 einer
                                 Beanspruchung
                                 bis
                                 zu
                                 3½
                                 k
                                 Dampfdruck
                                 
                              
                                 21
                                 „
                                 „
                                 „
                                 „
                                 „
                                 „
                                 „
                                 „
                                 6
                                 „
                                 „
                                 
                              
                                 20
                                 „
                                 „
                                 „
                                 „
                                 „
                                 „
                                 über
                                 6
                                 „
                                 „
                                 
                              
                           hinaus angenommen werden.
                           III. Vernietung. Die Nietnähte sollen stets so
                              									ausgeführt werden, dass die Widerstandsfähigkeit der Nieten gegen Abscheeren
                              									nicht geringer als die in Rechnung zu ziehende Festigkeit des Bleches in der
                              									Nietnaht ist. Bei Laschennietung sollen die Laschen aus Blechen von mindestens
                              									gleicher Güte als die der Mantelbleche geschnitten werden. Die Festigkeit gut und
                              									mittels Ueberlappung geschweisster Nähte kann bei Schweisseisen zu 0,7 der
                              									Festigkeit des vollen Bleches in Rechnung gesetzt werden.
                           IV. Schrauben und Verschraubungen. Es ist zu
                              									unterscheiden zwischen Schrauben, welche für bearbeitete, und solchen, welche für
                              									unbearbeitete Flächen zur Verwendung kommen.
                           Ist
                           
                              
                                 P =
                                 Gesammtdruck auf die gedrückte Fläche in k
                                 
                              
                                 p =
                                 den auf einen Schraubenkern entfallenden Theildes Gesammtdruckes P in
                                    											k,
                                 
                              
                                 b =
                                 Beanspruchung des Schraubenkerns in k pr. qcm,
                                 
                              
                                 d =
                                 Durchmesser des Schraubenkerns in cm,
                                 
                              
                           dann ist
                           
                              b=1,27\,\frac{p}{d^2}
                              
                           und ferner, gleichviel ob die Schrauben aus Schweisseisen oder
                              									aus Flusseisen hergestellt sind
                           1. bei guten Schrauben, guter Bearbeitung der Flächen und
                              									weichem Dichtungsmaterial
                           d = 0,045√p + 0,5;
                           2. wenn den unter 1 genannten Anforderungen weniger vollkommen
                              									entsprochen ist
                           d = 0,055√p + 0,5;
                           Schrauben aus Flusseisen sollen kein scharfes, sondern abgerundetes Gewinde
                              									erhalten.
                           Bei der Berechnung der Belastung der Schrauben kann man annehmen, dass, sofern
                           
                              
                                 r =
                                 geringster Abstand der Schrauben vom Schwer-punkte der gedrückten
                                    											Fläche in cm
                                 
                              
                                 c =
                                 Schraubentheilung in cm ist,
                                 
                              
                           dann die am stärksten belastete Schraube den Druck
                           p=\frac{P\,.\,e}{2\,\pi\,.\,r} erhält.
                           Wenn Biegungsspannungen zu befürchten sind, wie namentlich bei unbearbeiteten
                              									Flächen, Durchbiegen der Flantschen, einseitig liegenden Dichtungen etc., ist diesen
                              									bei der Bemessung der Schrauben besonders Rechnung zu tragen.
                           Schwächere Schrauben als solche von 16 mm äusserem Durchmesser sind thunlichst zu
                              									vermeiden; unter 13 mm äusserem Durchmesser sind solche nicht zulässig.
                           V. Anker und Stehbolzen. Die Beanspruchung soll bei
                           
                              
                                 geschweissten
                                 eisernen
                                 Ankern
                                 und
                                 Stehbolzen
                                 3,5
                                 k/qcm
                                 
                              
                                 ungeschweissten
                                 „
                                 „
                                 „
                                 „
                                 5
                                 „
                                 
                              
                                 flusseisernen
                                 „
                                 „
                                 „
                                 „
                                 6
                                 „
                                 
                              
                                 kupfernen
                                 „
                                 „
                                 „
                                 „
                                 3
                                 „
                                 
                              
                           nicht überschreiten.
                           Anker und Stehbolzen aus Flusseisen dürfen nicht geschweisst werden.
                           Bei hohem Drucke (10 k und höher) empfiehlt es sich, die mit Muttern versehenen
                              									Längsanker sowohl als auch die Ankerröhren mit Gewinde in die Stirnplatten, bezieh.
                              									Rohrplatten, einzuschrauben, ausserdem erstere innen und aussen mit Unterlegscheiben
                              									und auch innen mit Muttern zu versehen; die Ankerröhren dagegen sind aufzuwalzen und
                              									umzubördeln.
                           
                           Die Länge der Eckanker soll so gross als irgend möglich sein.
                           Es empfiehlt sich, in Flammrohrkesseln die untersten derjenigen Nieten, welche die
                              									Eckanker mit der Stirnplatte verbinden, mindestens 20 cm vom Flammrohrumfange
                              									abstehen zu lassen.
                           Der Querschnitt der Eckanker soll im Verhältnisse ihrer Neigung zur Kesselachse
                              									grösser werden, als derjenige der Längsanker.
                           Die zur Befestigung der Eckanker dienenden Bolzen und Nieten sind den wirksamen
                              									Kräften entsprechend reichlich zu bemessen.
                           Erfolgt die Versteifung ebener Stirnwände durch Aufnieten von ⌶-Trägern und dergl.,
                              									so sollen diese ihre Belastung möglichst unmittelbar auf den Kesselmantel
                              									übertragen.
                           VI. Bügel- oder Decken-Träger für Feuerbüchs-Decken. Die
                              									freitragenden, nicht aufgehängten Träger sind wie folgt zu berechnen.
                           Ist
                           
                              
                                 p =
                                 grösster Dampfdruck in k/qcm,
                                 
                              
                                 w =
                                 Weite der Feuerbüchse in cm,
                                 
                              
                                 d =
                                 Entfernung der Stehbolzen von einander in cm,
                                 
                              
                                 e =
                                 Entfernung des Trägers von einander in cm,
                                 
                              
                                 l =
                                 Länge des Trägers in cm,
                                 
                              
                                 h =
                                 Höhe    „       „        „   „
                                 
                              
                                 b =
                                 Dicke   „       „   bezieh. Gesammtdicke derTrägerbleche in
                                    											cm,
                                 
                              
                                 c =
                                 420, wenn 1 Stehbolzen im Träger,
                                 
                              
                                 c =
                                 630, wenn 2 oder 3   „      „       „
                                 
                              
                                 c =
                                 720,    „  mehr als 3   „      „       „
                                 
                              
                           sich befinden; dann ist
                           
                              b=\frac{p\,.\,(w-d)\,e\,l}{c\,h^2}
                              
                           Werden die Deckenträger aufgehängt, dann sind dieselben den veränderten
                              									Belastungsverhältnissen entsprechend besonders zu berechnen.
                           Textabbildung Bd. 282, S. 204Feuerbüchsdecke.VII. Mannlöcher und sonstige Ausschnitte. Im
                              									Allgemeinen sollen die ovalen Mannlöcher mindestens 30 × 40 cm weit sein; hiervon
                              									ist nur dann abzuweichen, wenn die Anbringung derartig bemessener Mannlöcher mit
                              									Schwierigkeiten verknüpft ist. Die geringste zulässige Weite ist in diesem
                              									Ausnahmefalle 28 × 38 cm.
                           Die in den Dampfdom führenden Oeffnungen sind stets so zu bemessen, dass das Innere
                              									des Doms, zwecks Untersuchung seiner Deckel- und Randkrempen, bequem zugänglich
                              									bleibt.
                           Es empfiehlt sich, die Verwendung von Gusseisen zur Herstellung von Mannlochdeckeln
                              									oder Mannlochhüten (Rahmen) zu vermeiden.
                           Die Ränder der Mannloch- und der sonstigen Ausschnitte sind stets dann wirksam
                              									zu versteifen, wenn durch das Einschneiden der Löcher eine unzulässige Verschwächung
                              									des Bleches gegenüber dem beabsichtigten Druck eintritt, oder wenn ein Durchspannen
                              									des Bleches durch das Anziehen der Mannloch-Bügel u. dergl. zu befürchten steht.
                           VIII. Berechnung der Blechdicken cylindrischer
                                 										Dampfkessel-Wandungen mit innerem Druck. Ist
                           
                              
                                 s =
                                 Blechdicke in cm,
                                 
                              
                                 d =
                                 innerer Durchmesser in cm,
                                 
                              
                                 p =
                                 höchster Ueberdruck in k pr. qcm,
                                 
                              
                                 x =
                                 5 bezieh. bis 4,5 (siehe I),
                                 
                              
                                 K =
                                 Zugfestigkeit des Materials in k pr. qcm,
                                 
                              
                                 z =
                                 Festigkeit der Niehtnaht im Vergleiche mitder Festigkeit des vollen
                                    											Bleches,
                                 
                              
                           dann ist
                           
                              s=d\,\frac{p\,x}{2\,K\,z},\mbox{ oder }p=K\,\frac{2\,s\,z}{d\,x}
                              
                           
                              Die Blechdicke darf indessen nie geringer als 7 mm genommen
                                 										werden.
                              
                           Es ist zu erwägen, ob je nach den örtlichen Betriebseinflüssen ein Zuschlag zu machen
                              									ist; nothwendig ist ein solch er, wenn die Rechnung eine Blechdicke unter 1 cm
                              									ergibt.
                           IX. Berechnung der Blechdicken von Dampfkessel-Flammrohren
                                 										mit äusserem Druck. Bezeichnet
                           
                              
                                 d
                                 den inneren Durchmesser des Flammrohres in Milli-metern,
                                 
                              
                                 l
                                 die Länge des Flammrohres, zutreffenden Fallesdie grösste Entfernung
                                    											der wirksamen Versteifungenvon einander in
                                    											Millimetern, – als wirksameVersteifungen gelten neben den Stirnplatten
                                    											diemit Flacheisen, Winkel-, U- und ⊺-Eisen,
                                    											die Ab-kröpfungen jedoch nur unter der Voraussetzung,dass die
                                    											Abkröpfung nicht weniger als etwa 50 mmbeträgt –,
                                 
                              
                                 p
                                 den grössten Betriebsdruck in k pr. qcm.
                                 
                              
                           In ausführlichen Tabellen, die wir hier übergehen, sind in den Hamburger Normen
                              									Zahlenwerthe berechnet, deren Grundlage die Bach'sche Gleichung
                           s=\frac{p\,.\,d}{2000}\,\left(1+\sqrt{1+\frac{a}{p}\,.\,\frac{1}{1+d}}\right)+c
                              									bildet,
                           worin
                           
                              
                                 s =
                                 Blechstärke in cm,
                                 
                              
                                 p =
                                 grösster Betriebsüberdruck in k pr. qcm,
                                 
                              
                                 d =
                                 innerer Flammrohrdurchmesser in cm,
                                 
                              
                                 l =
                                 Länge des Flammrohres, bezieh. grösste Ent-fernung der wirksamen
                                    											Versteifungen von ein-ander in cm,
                                 
                              
                                 a =
                                 100 für Rohre mit überlappter Längsnaht,
                                 
                              
                                 a =
                                   80         „      „   gelaschter oder geschweiss-ter
                                    											Längsnaht,
                                 
                              
                           mit dem Zuschlage
                           
                              
                                 c =
                                 0,15 cm
                                 wenn
                                 p
                                 bis
                                 5
                                 k
                                 pr.
                                 qcm
                                 
                                 
                              
                                 c =
                                 0,1 cm
                                 „
                                 p
                                 „
                                 6
                                 „
                                 „
                                 „
                                 
                                 
                              
                                 c =
                                 0,5 mm
                                 „
                                 p
                                 „
                                 7
                                 „
                                 „
                                 „
                                 
                                 
                              
                                 c =
                                 0 mm
                                 „
                                 p
                                 über
                                 7
                                 „
                                 „
                                 „
                                 beträgt und
                                 
                              
                           mit entsprechenden Abrundungen.
                           Die Länge 1 derjenigen Rohrstrecken, welche von Quersiedern durchdrungen werden, kann
                              									man wie folgt annehmen:
                           
                           bei der Rohrstrecke a
                           l = l1 + 0,5 l2 sofern l1 die
                              									grössere Strecke,
                           bei der Rohrstrecke b
                           l = l1 + l2, sofern l1 grösser
                              									als l3, andernfalls tritt l3 an die Stelle von l1,
                           bei der Rohrstrecke c
                           l = l1 + l2,
                           bei der Rohrstrecke d
                           l = l1 + l3, bezieh. l = l3,
                              									bezieh. + l4.
                           Textabbildung Bd. 282, S. 205Flammröhren. Sind mit Rücksicht auf die Grösse, die Befestigungsweise, den
                              									Durchdringungsort des Querrohres etc. Zweifel vorhanden, ob dasselbe in
                              									ausreichendem Masse versteifend einwirkt, so ist es räthlich, für 1 die volle Länge
                              									einzusetzen, also von einer rechnungsmässigen Berücksichtigung der versteifenden
                              									Wirkung der Quersieder abzusehen.
                           Wellrohre und gerippte Rohre, letztere mit 9'' engl.
                              									Rippenentfernung sind nach
                           s=\frac{p\,.\,d}{1000}+c zu berechnen,
                              									worin c bis 0,3 cm zu nehmen ist.
                           
                              Die Blechdicke darf nie geringer als 7 mm genommen
                                 										werden.
                              
                           X. Berechnung der Blechdicken ebener Flächen. Die
                              									folgenden Formeln geben Werthe, welche bewährten praktischen Ausführungen
                              									entsprechen.
                           Ist
                           
                              
                                 s
                                 =
                                 Wandstärke in cm;
                                 
                              
                                 p
                                 =
                                 grosster Betriebsüberdruck in k per qcm;
                                 
                              
                                 e
                                 =
                                 Abstand der Stehbolzen oder Anker von ein-ander in cm;
                                 
                              
                                 K
                                 =
                                 Zugfestigkeit des Materiales in k per qcm;
                                 
                              
                                 c
                                 =
                                 1,47, wenn die Stehbolzen oder Anker in diePlatten eingeschraubt und
                                    											vernietet sind;
                                 
                              
                                 c
                                 =
                                 1,146, wenn dieselben in die Platten ein-geschraubt und aussen mit
                                    											einer Mutter ver-sehen sind;
                                 
                              
                                 c
                                 =
                                 1,085, wenn dieselben in die Platten ein-geschraubt und innen und
                                    											aussen mit Mutternund Unterlegscheiben versehen sind,
                                    											derenDurchmesser wenigstens 0,4mal der Ent-fernung zwischen den
                                    											Stehbolzen oder Anker-reihen gleich kommt. Die Dicke der
                                    											Unter-legscheiben muss dann mindestens ⅔ derPlattendicke betragen
                                    											und ist noch zu erhöhen,wenn der Durchmesser der Scheiben mehrals
                                    											1½mal den über die Ecken gemessenenDurchmesser der Muttern
                                    											beträgt.
                                 
                              
                                 c
                                 =
                                 0,962, wenn die Stehbolzen oder Anker zubeiden Seiten der Platte mit
                                    											Muttern undUnterlegscheiben versehen sind und die
                                    											äussereUnterlegscheibe mit der Platte vernietet ist,ihre Dicke
                                    											mindestens ¾ der Plattendickeund ihr Durchmesser wenigstens 0,6mal
                                    											derEntfernung zwischen den Stehbolzen oder Anker-reihen
                                    											gleichkommt;
                                 
                              
                                 d
                                 =
                                 Durchmesser einer runden Platte in cm, dann ist
                                 
                              
                           1. wenn die Platten an der einen Seite mit den Heizgasen, an
                              									der anderen Seite mit dem Wasser in Berührung stehen,
                           
                              s=0,15+e\,\sqrt{\frac{p\,c}{e}},\mbox{\ oder
                                 										}p=\frac{(s-0,15)^2\,K}{e^2\,c};
                              
                           2. wenn die Platten an der einen Seite mit den Heizgasen, an
                              									der anderen Seite mit dem Dampfe in Berührung stehen, ohne dass die Platten durch
                              									Flammbleche geschützt sind,
                           
                              s=0,3+e\,\sqrt{\frac{p\,.\,c}{0,9\,K}}\,\mbox{ und
                                 										}p=\frac{(s-0,3)^2\,.\,0,9\,K}{e^2\,c};
                              
                           3. wenn die Platten von den Heizgasen nicht berührt werden,
                              									z.B. Domböden, freiliegende Stirnplatten etc.,
                           
                              s=e\,\sqrt{\frac{p\,c}{K}}\,\mbox{ und
                                 										}p=\frac{(s^2\,.\,K)}{e^2\,c};
                              
                           4. für nicht feuerberührte, runde Platten, flach aufgenietete
                              									oder eingeschweisste Domböden etc. ist
                           
                              s=0,7\,d\,\sqrt{\frac{p}{K}}\,\mbox{ und
                                 										}p=\frac{(s^2\,.\,K)}{0,49\,d^2};
                              
                           5. für nicht feuerberührte, gekrempte Domböden ist
                           
                              s=0,6\,d\,\sqrt{\frac{p}{K}}\,\mbox{ und
                                 										}p=\frac{s^2\,.\,K}{0,36\,d^2};
                              
                           XI. Berechnung der Blechdicke gewölbter Böden. Wirkt der
                              									Druck im Innern der Wölbung und ist
                           
                              
                                 s
                                 =
                                 Blechdicke in cm;
                                 
                              
                                 p
                                 =
                                 grösster Betriebsüberdruck in k per qcm
                                 
                              
                                 r
                                 =
                                 Halbmesser des Wölbungskreises in cm;
                                 
                              
                                 k
                                 =
                                 zulässige Belastung des Materials in k perqcm; und zwar
                                 
                              
                           
                              
                                 bis
                                 zu
                                 400
                                 k
                                 per
                                 qcm
                                 für
                                 Schweiss- und Flusseisen,
                                 
                              
                                 „
                                 „
                                 250
                                 „
                                 „
                                 „
                                 „
                                 Kupfer,
                                 
                              
                           
                              \mbox{dann ist }s={\frac{p\,r}{2\,k}}\,\mbox{ und
                                 										}p=\frac{2\,s\,k}{r}.
                              
                           
                              
                                 (Fortsetzung folgt.)