| Titel: | Neuere Dampfkessel. | 
| Fundstelle: | Band 282, Jahrgang 1890, S. 221 | 
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                        Neuere Dampfkessel.
                        (Schluss des Berichtes S. 202 d. Bd.)
                        Mit Abbildungen.
                        Neuere Dampfkessel.
                        
                     
                        
                           Dampfkessel-Nietungen. Die hierunter folgenden Formeln
                              									und Tabellen geben Werthe, welche bewährten praktischen Ausführungen entsprechen.
                              									Sie haben nicht den Zweck, bindende Vorschriften zu sein, sondern sie sollen nur
                              									einen gewissen Anhalt für die Bemessung der Nietungen bieten.
                           
                              Ist s = Blechstärke in cm,
                              d = Durchmesser der Nietlöcher in cm,
                              e = Niettheilung in cm; bei ungleichen Niettheilungen die
                                 										grössere Theilung in der äusseren Nietreihe,
                              f = Querschnitt der Nietlöcher in cm,
                              b = Abstand der äusseren Nietreihe vom Blechrande, bezieh. vom
                                 										Laschenrande in cm,
                              a = Abstand zweier benachbarter Nietreihen von einander in cm bei
                                 										Kettennietung (Parallelnietung),
                              g = Diagonaler Abstand benachbarter Nieten je zweier
                                 										zickzackgenieteter Nietreihen von einander in cm bei ungleichen Niettheilungen
                                 										und versetzten Nietreihen,
                              g1 = Diagonaler Abstand eines
                                 										Niets der äusseren Nietreihe vom nächsten Niet der benachbarten Reihe in cm bei
                                 										ungleichen Niettheilungen und versetzten Nietreihen,
                              n = Anzahl der auf einem Blechstreifen von der Breite e
                                 										entfallenden Nieten (in folgender Fig. ist z.B. n = 5; der Deutlichkeit halber
                                 										ist der massgebende Blechstreifen schraffut).
                              x = 1 bei Ueberlappungs- und einseitiger Laschennietung,
                              x = 1,75 bei Doppellaschennietung,
                              y = 1 bei Ueberlappungs- und
                                 										einseitiger Laschennietung und bei Schweisseisen-Nieten in
                                 										Schweisseisen-Blech,
                              y = 0,85 bei Ueberlappungs- und einseitiger Laschennietung und
                                 										bei Flusseisen-Nieten in Flusseisen-Blech,
                              y = 0,75 bei Ueberlappungs- und einseitiger Laschennietung und
                                 										bei Schweisseisen-Nieten in Flusseisen-Blech,
                              y = 1,75 bei Doppellaschennietung und bei Schweisseisen-Nieten in
                                 										Schweisseisen-Blech,
                              y = 1,5 bei Doppellaschen-Nietung und bei Flusseisen-Nieten in
                                 										Flusseisen-Blech,
                              y = 1,3 bei Doppellaschen-Nietung und bei Schweisseisen-Nieten in
                                 										Flusseisen-Blech,
                              z = Festigkeit der Nietnaht im Vergleiche mit der Festigkeit des
                                 										vollen Bleches: kleinster der der Werthe v oder w,
                              v = Verhältniss der Blechfestigkeit der Nietnaht zur Festigkeit
                                 										des vollen Bleches; bei ungleichen Niettheilungen gilt v1 für die äussere, v2 für die benachbarte Nietreihe, bei versetzten (zickzackgenieteten)
                                 										Nietreihen gilt vd für die diagonalen
                                 										Blechquerschnitte zwischen je zwei benachbarten Nietreihen bei Laschennietungen,
                                 										ausserdem v1 für die
                                 										Laschenquerschnitte;der kleinste dieser Werthe ist als v
                                 										einzusetzen,
                              w = Verhältniss der Nietfestigkeit der Nietnaht zur Festigkeit
                                 										des vollen Bleches,
                              c = Blechdicke der einstigen Laschen in cm,
                              c1 = Blechdicke der Doppellaschen
                                 										in cm;
                              
                           dann ist der Nietlochdurchmesser
                           
                              d = s + 11 – 2n bei Ueberlappungs- und einseitiger Laschennietung
                                 										und bei Flusseisen-Blechen,
                              d = s + 12 – 2n bei Ueberlappungs- und einseitiger Laschennietung
                                 										und bei Flusseisen-Blechen,
                              d = s + 9 – 2n bei Doppellaschennietung und bei
                                 										Schweisseisen-Blechen,
                              d = s + 10 – 2n bei Doppellaschennietung und bei
                                 										Flusseisen-Blechen,
                              
                           die Niettheilung
                           
                              e=\frac{f\,.\,n}{s}+d bei Ueberlappungs- und einseitiger
                                 										Laschennietung und bei Schweisseisen-Nieten in Schweisseisen-Blech,
                              e=\frac{0,85\,.\,f\,.\,n}{s}+d bei Ueberlappungs- und
                                 										einseitiger Laschennietung und Flusseisen-Nieten in Flusseisen-Blech,
                              e=\frac{0,75\,.\,f\,.\,n}{s}+d bei Ueberlappungs- und
                                 										einseitiger Laschennietung und Schweisseisen-Nieten in Flusseisen-Blech,
                              e=\frac{1,75\,.\,f\,.\,n}{s}+d bei Doppellaschen-Nietung und
                                 										Schweisseisen-Nieten in Schweisseisen-Blech,
                              e=\frac{1,5\,.\,f\,.\,n}{s}+d bei Doppellaschen-Nietung und
                                 										Flusseisen-Nieten in Flusseisen-Blech,
                              e=\frac{1,3\,.\,f\,.\,n}{e}+d bei Doppellaschen-Nietung und
                                 										Schweisseisen-Nieten in Flusseisen-Blech,
                              
                           der Reihenabstand parallel genieteter
                                 										Nietreihen (Kettennietung)
                           
                              a=b+\frac{d}{2}
                              
                           der diagonale Nietabstand versetzt genieteter Nietreihen
                              									(Zickzacknietung)
                           
                              g=\frac{e+d}{2}\mbox{ und }g_1=\frac{e}{4}+d
                              
                           der Abstand der äusseren Nietreihe vom Blechrande bezieh.
                                 										Laschenrande
                           
                              b=\frac{0,63\,\times\,f}{s}+\frac{d}{2} Schweisseisen-Nieten
                                 										in Schweisseisen-Blech,
                              b=\frac{0,5\,\times\,f}{s}+\frac{d}{2} für Flusseisen-Nieten
                                 										in Flusseisen-Blech,
                              b=\frac{0,47\,\times\,f}{s}+\frac{d}{2} für
                                 										Schweisseisen-Nieten in Flusseisen-Blech,
                              
                           die Blechdicke der Laschen, wenn die Niettheilungen in
                              									den einzelnen Nietreihen gleich sind.
                           
                              c=\frac{9\,s}{8}\mbox{ und }c_1=\frac{5\,s}{8}
                              
                           wenn die Niettheilung der äusseren Nietreihe doppelt so gross
                              									als die der inneren Nietreihen ist,
                           
                              c=\frac{9\,(e-d)}{8\,(-2\,d)}\,s\mbox{ und
                                 										}c_1=\frac{5\,(e-d)}{8\,(e-2\,d)}\,.\,s
                              
                           die Festigkeit der Nietnaht im Vergleiche mit der Festigkeit
                                 										des vollen Bleches
                           z = dem kleinsten der folgenden Werthev1 ist stets dann kleiner als v2, wennbeiUeberlappung und einseitiger Laschennietung und beiSchweisseisen-Nieten in Schweisseisen-Blech d > 1,28 s;beiUeberlappung und einseitiger Laschennietung und beiFlusseisen-Nieten in Flusseisen-Blech d > 1,5 s;beiUeberlappung und einseitiger Laschennietung und beiSchweisseisen-Nieten in Flusseisen-Blech d > 1,7 s;beiDoppellaschen-Nietung und bei Schweisseisen-Nieten inSchweisseisen-Blech d > 0,75 s;beiDoppellaschen-Nietung und bei Flusseisen-Nieten in Fluss-eisen-Blech d > 0,85 a;beiDoppellaschen-Nietung und bei Schweisseisen-Nieten inFlusseisen-Blech d > sist..
                           wenn die Niettheilungen in den einzelnen Nietreihen gleich
                              									sind,
                           
                              v=\frac{e-d}{2}
                              
                           
                              v_d=\frac{2\,(g-d_1)}{e}
                              
                           v_1=\frac{v\,.\,c}{s}\mbox{ bezieh.
                                 										}\frac{v_d\,.\,c}{e} bei einseitigen Laschen
                           v_1=\frac{2\,v\,.\,c_1}{s}\mbox{ bezieh.
                                 										}\frac{2\,v_d\,.\,c_1}{s} bei Doppellaschen
                           
                              W=\frac{y\,.\,f\,.\,n}{e\,.\,s}
                              
                           wenn die Niettheilung der äusseren Nietreihe doppelt so gross
                              									als die der inneren Nietreihen ist,
                           
                              v_1=\frac{e-d}{e};\ v_2=\frac{e-2\,d}{e}+\frac{y\,.\,f}{e\,.\,s}
                              
                           
                              v_d=\frac{2\,g_1-3\,d}{e}+0,5
                              
                           v_1=\frac{(e-2\,d)\,c}{e\,.\,s}\mbox{\ bezieh.
                                 										}\frac{2\,c\,(g-d)}{e} bei einseitigen Laschen
                           v_1=\frac{2\,c_1\,(e-2\,d)}{e\,.\,s}\mbox{ bezieh.
                                 										}\frac{4\,c_1\,(g-d)}{e} bei Doppellaschen
                           
                              W=\frac{y\,.\,f\,.\,n}{e\,.\,s}
                              
                           Bemerkenswerthe Regeln für den Kesselbau sind auch von dem Magdeburger Vereine
                              									aufgestellt und in Nr. 6 der Zeitschrift des Verbandes mitgetheilt. Die Regeln
                              									erstrecken sich über das Material, die Kesselconstructionen und über die Arbeit in
                              									der Kesselschmiede. Wir verweisen Interessenten auf die Quelle, da eine Mittheilung
                              									an dieser Stelle zu weit führen würde.
                           Wir haben wiederholt auf die Vorzüge der gewellten Rohre nach Fox und Purve aufmerksam gemacht.
                           Das System Purve ist neuerdings von M. B. Morison zur Herrichtung eines Feuerrohres
                              									verwendet worden, welches von der Leeds Forge Company
                              									in Ausführung genommen worden ist. Die Rippen dieser Rohre sind in 230 mm Abstand
                              									eingewalzt, die zwischenliegende Curve soll die Form des freiliegenden Seiles haben.
                              									Ein Feuerrohr von 940 mm äusserem Durchmesser und 11 mm Wandstärke widerstand einer
                              									hydraulischen Pressung von 80 at, ohne sich zu verbiegen.
                           Auf Grund derartiger Versuche haben Board of Trade und
                              									der englische Lloyd die folgenden Formeln aufgestellt,
                              									welche sie der Berechnung gewöhnlich zu Grunde legen.
                           Board of Trade hat die Formel für
                           
                              
                                 
                                    Fox-
                                    
                                 
                                    Morison-Rohre
                                    
                                 
                              
                                 
                                    \frac{14000\,t}{D}=p
                                    
                                 
                                    \frac{12500\,t}{D}=p
                                    
                                 
                              
                           
                              
                                 t
                                 =
                                 Wanddicke in engl, '',
                                 
                              
                                 D
                                 =
                                 mittlerer Rohrdurchmesser,
                                 
                              
                                 p
                                 =
                                 Druck in Pfund auf □'',
                                 
                              
                           Lloyd hat desgl. für
                           
                              
                                 
                                    Fox-
                                    
                                 
                                    Morison-Rohre
                                    
                                 
                              
                                 
                                    \frac{1234\,(T-2)}{D}=p
                                    
                                 
                                    \frac{1000\,(T=2)}{D}=p
                                    
                                 
                              
                           
                              
                                 T
                                 =
                                 Blechstärke in 1/16''
                                 
                              
                                 D
                                 =
                                 grosser Rohrdurchmesser.
                                 
                              
                           Die Flammrohre sind von bestem Martinstahl, welches Material von der Leeds Co. zu den wichtigsten Arbeitsstücken verwendet
                              									wird, wie z.B. zu den Feuerboxen der Locomotive, zu Waggons, welche auf der
                              									hydraulischen Presse aus einem Stück gepresst werden.
                           Ueber die in Deutschland übliche grosse Stärke der Kesselbleche insbesondere für
                              									Locomotiven äussert sich P. Kreuzpointer in Nr. 4 von
                              										Stahl und Eisen dahin, dass alle Abmessungen etwa
                              									das Doppelte der in Amerika gebräuchlichen Wandstärken zeigen. Er ist der Meinung,
                              									dass in diesem Umstände der rasche Verschleiss der stärker gehaltenen Platten seinen
                              									Grund habe, da die grössere 
                              									Wandstärke viel mehr Veranlassungen zu Spannungen innerhalb der Platte biete,
                              									als dies bei dünnen Platten der Fall sei. Die Wahl dünnerer Platten sei um so eher
                              									durchzuführen, als in dem Flusseisen sich ein Material von grosser
                              									Widerstandsfähigkeit biete.
                           Nachdem für genügende Sicherheit gegen Explosion gesorgt ist, hat man nach Kreuzpointer, dessen Ansicht wir im Nachstehenden
                              									wiedergeben, mit den dünnen Wänden auch noch den Vortheil bedeutender
                              									Materialersparniss, an Metall wie Kohlen, ersteres in Folge der geringen Wandstärke
                              									und letzteres wegen des schnelleren Wärmedurchganges durch dünne Wände.
                           Die Ansicht, dass möglichst dünne Wände den Forderungen besser entsprechen, wird
                              									dadurch noch bestätigt, dass man Beschädigungen des Kessels oder ein Brechen der
                              									Stehbolzen immer da wahrnimmt, wo sich der grösste Widerstand gegen freie Bewegung
                              									der Wände, welche durch Temperaturwechsel veranlasst wird, findet. Die Wirkung
                              									häufiger Temperaturwechsel auf das Flusseisen ist eine vom Schweisseisen
                              									verschiedene, und man begeht daher einen Irrthum, das Flusseisen dem für
                              									Schweisseisen geltenden Verhalten anpassen zu wollen. Das Flusseisen ist als
                              									gegossenes Metall dichter und sein Gefüge von dem des Schweisseisens verschieden.
                              									Man lasse sich in dieser Beziehung durch den oft sehnig scheinenden Bruch des
                              									Flusseisens nicht irre machen.
                           Das Flusseisen bricht leichter unter dem vielfachen Hin- und Herbiegen in der
                              									Feuerbüchse, und deshalb müssen die Wände möglichst dünn bemessen sein. Dass das
                              									Metall stark genug ist, um einen Dampfdruck von 9 bis 10,5 at auszuhalten, beweisen
                              									die 6 und 8 mm dicken Feuerbüchswände der rund 3000 Locomotiven der Pennsylvanischen
                              									Eisenbahn. Bei jedem Versuch, dickeres Material zu verwenden, erneuerten sich die
                              									Uebel, welche durch Hinderung freier Bewegung der Kesseltheile entstehen, und man
                              									kehrte zur Verwendung dünner Platten zurück.
                           Selbst dem Unterschied in den Dicken der äusseren und inneren Wand der Feuerbüchse
                              									(10 und 6 mm) schrieb, man einen ungünstigen Einfluss auf die ungehinderte
                              									Ausdehnung und Zusammenziehung zu, und man versuchte deshalb durch Ausgleichung der
                              									Dicke der Feuerbüchs wände die Uebelstände, welche in häufigem Brechen der
                              									Stehbolzen in den unbeweglichen Ecken bestehen, zu vermeiden, indem man die inneren
                              									Feuerbüchswände von 6 auf 8 mm verstärkte und die Stärke der äusseren Wände von 10
                              									auf 8 mm verringerte. Ebenfalls verlängerte man die Stehbolzen und vergrösserte
                              									deren Entfernung von einander. Die Zeit seit Einführung dieser neuen Bauart ist zu
                              									kurz, um über ihren Werth urtheilen zu können.
                           Ein weiterer Beweis für die Vortheilhaftigkeit leichter Bauart der Kessel ist die
                              									Thatsache, dass Feuerbüchsen, deren Wände so glatt und stramm wie ein Trommelfell
                              									gezogen sind, leichter zum Reissen geneigt sind, als solche, deren Wände
                              									Unebenheiten, Beulen u.s.w. zeigen.
                           Stellt man nach dem Gesagten alle mit dünnen und dicken Kesselwänden gemachten
                              									Erfahrungen zusammen, dann kann man die Thatsache nicht leugnen, dass der
                              									Maschinentechniker durch zu dicke Kessel- bezieh. Feuerbüchswände vielfach die
                              									Kessel ruinirt.
                           Eingehenderes Studium der Natur des Flusseisens und etwas weniger Glaube an
                              									mathematische Formeln wäre ohne Zweifel häufig ein Talisman gegen das Reissen
                              									übermässig dicker Kesselwände.
                           Wenn wir auch der Meinung Kreuzpointer's eine gewisse
                              									Berechtigung nicht absprechen, so wird es doch empfehlenswerth sein, vor der
                              									Durchführung der geäusserten Ansichten eine Reihe von Proben auf deren
                              									Stichhaltigkeit anzustellen. Dass die Mehrzahl der deutschen Techniker abweichender
                              									Ansicht ist, beweisen die mitgetheilten Hamburger Normen.
                           Gegen die zu grosse Wandstärke wendet sich eine Mittheilung, in den Annales des Ponts et Chaussées, die wir der Revue industrielle vom 8. August 1891 entnehmen. Nach
                              									derselben ist die schwache Stelle eines Kessels die Verbindung zwischen der
                              									cylindrischen Wand und der Kopfplatte, und ist auf die Unveränderlichkeit des
                              									Neigungswinkels daselbst Werth zu legen. Ist p die
                              									innere, p1 die äussere
                              									Pressung, ρ der Radius des Cylinders, ρ1 der der Kopfplatte,
                              										e und e1 die entsprechenden Wandstärken, sowie R und R1 die Spannungen in den entsprechenden Kesselblechen
                              									so gilt
                           für den Cylinder Re = ρ (p – p1),
                           für die Kopfplatte
                              										R_1\,e_1=\frac{\rho_1}{2}\,(p-p_1).
                           Die Radien ρ und ρ1 gehen unter dem Einfluss des Druckes über in
                           
                              \rho\,.\,\left(1+\frac{R}{E}\right)\mbox{ und
                                 										}\rho_1\,\left(1+\frac{R_1}{E}\right)
                              
                           unter E dem Elasticitätscoefficienten verstanden.
                           Da \frac{\rho}{\rho_1}=cos\,\alpha, so ist nach der
                              									Veränderung
                           
                              cos\,\alpha_1=\frac{\left(\rho\ 1+\frac{R}{E}\right)}{\rho_1\,\left(\rho\
                                 										1+\frac{R_1}{E}\right)}.
                              
                           Derselbe behält seinen Werth, wenn man R = R1 setzt; dann ist
                           
                              e_1=\frac{e}{2}\,\times\,\frac{\rho_1}{\rho}=\frac{1}{2}\,\frac{e}{cos\,\alpha}
                              
                           die Bedingung für die Unveränderlichkeit des Winkels.
                           Der Werth von α schwankt unter gewöhnlichen
                              									Verhältnissen zwischen 0 und 60°. Durch Einsetzen einiger Werthe ergibt sich:
                           
                              
                                 α =
                                 0°,
                                 e1 =
                                 0,50 e
                                 
                              
                                 α =
                                 30°,
                                 e1 =
                                 0,577 e
                                 
                              
                                 α =
                                 45°,
                                 e1 =
                                 0,707 e
                                 
                              
                                 α =
                                 60°,
                                 e1 =
                                 e;
                                 
                              
                           demnach wären die Bodenstärken geringer zu nehmen, als die
                              									Stärken der cylindrischen Theile.
                           Eine Frage von hervorragender Wichtigkeit, die Wahl des Stahl- bezieh.
                              									Schweisseisenmateriales, hat in den Hamburger Normen nur eine beiläufige
                              									Berücksichtigung gefunden. Der Grund zu dieser Zurückhaltung wird demjenigen nicht
                              									zweifelhaft sein, welcher die mitunter recht unerquicklichen Auseinandersetzungen
                              									zwischen den Eisen- und Stahlinteressenten kennen gelernt hat. Hier wird erst die
                              									langsam, aber sicher voranschreitende Praxis sowohl in der Herstellung des
                              									Materiales als dessen Verarbeitung eine Klärung herbeiführen. Unzweifelhaft hat aber
                              									die Verwendung von Stahlblechen von Jahr zu Jahr eine grössere Verbreitung
                              									gefunden.
                           Wie sehr die Verbreitung der Dampfkessel und Dampfmaschinen wächst, dafür liefern die
                              									diesbezüglichen 
                              									Mittheilungen des königlichen statistischen Bureaus für Preussen aus dem Jahre
                              									1890 einen Beleg, über deren Zusammenstellung wir aus dem Wollengewerbe Nr. 8 vom 25. Januar 1891 einige Mittheilungen
                              									entnehmen:
                           Wenn man die Zahl der Dampfkessel und Dampfmaschinen Preussens, mit Ausnahme der in
                              									der Benutzung der Militärverwaltung und der kaiserlichen Kriegsmarine befindlichen
                              									sowie der Locomotiven, zu Anfang 1890 mit den entsprechenden Ergebnissen des
                              									Vorjahres vergleicht, so ergibt sich, dass in Preussen vorhanden waren
                           
                              
                                 
                                 zu Anfang1889
                                 der Jahre1890
                                 
                              
                                 feststehende
                                 Dampfkessel
                                 47151
                                 48538
                                 
                              
                                 „
                                 Dampfmaschinen
                                 45192
                                 46554
                                 
                              
                                 bewegliche Dampfkessel u. Locomobilen
                                 12177
                                 12821
                                 
                              
                                 Schiffsdampfkessel
                                   1836
                                   2046
                                 
                              
                                 Schiffsdampfmaschinen
                                   1674
                                   2007
                                 
                              
                           Während also die Zahl der feststehenden Dampfkessel um 2,9 und diejenige der
                              									feststehenden Dampfmaschinen um 3,0 Proc. zunahm, vermehrten sich die beweglichen
                              									Dampfkessel und Locomobilen um 5,3, die Schiffskessel aber um 11,4 und die
                              									Schiffsdampfmaschinen sogar um 19,0 Proc; allerdings ist die letztere Steigerung mit
                              									auf Rechnung einer Aenderung in der Anschreibung zu setzen.
                           Auf die einzelnen preussischen Provinzen vertheilen sich jene fünf Arten von
                              									Dampfentwicklern und Dampfmaschinen zur angegebenen Zeit in folgender Weise.
                           
                              
                                 
                                 Es wurden 1890 gezählt
                                 
                              
                                 
                                 feststehende
                                 bewegliche
                                 Schiffs-
                                 
                              
                                 
                                 Dampf-kessel
                                 Dampf-maschinen
                                 Dampf-kessel
                                 Dampf-kessel
                                 Dampf-maschinen
                                 
                              
                                 Rheinland
                                 11571
                                 11810
                                 1398
                                 399
                                 334
                                 
                              
                                 Schlesien
                                   7328
                                   6558
                                 1701
                                   57
                                   67
                                 
                              
                                 Westfalen
                                   7147
                                   6914
                                 1129
                                   11
                                   11
                                 
                              
                                 Sachsen
                                   4851
                                   5587
                                 1881
                                 112
                                   84
                                 
                              
                                 Brandenburg
                                   3994
                                   3338
                                 1190
                                   95
                                   10
                                 
                              
                                 Hannover
                                   3151
                                   2855
                                   832
                                 124
                                 131
                                 
                              
                                 Hessen-Nassau
                                   1804
                                   1525
                                   677
                                   31
                                   30
                                 
                              
                                 Schleswig-Holstein
                                   1699
                                   1575
                                   531
                                 403
                                 400
                                 
                              
                                 Berlin, Stadtkreis
                                   1627
                                   1363
                                   285
                                   78
                                   79
                                 
                              
                                 Pommern
                                   1464
                                   1574
                                   819
                                 390
                                 385
                                 
                              
                                 Posen
                                   1432
                                   1218
                                   902
                                   23
                                   23
                                 
                              
                                 Westpreussen
                                   1240
                                   1232
                                   886
                                 172
                                 214
                                 
                              
                                 Ostpreussen
                                   1197
                                     985
                                   569
                                 151
                                 144
                                 
                              
                                 Hohenzollern
                                       33
                                       20
                                     22
                                 –
                                 –
                                 
                              
                           Bezüglich der feststehenden Dampfkessel und Dampfmaschinen geht also die Rheinprovinz
                              									auf Grund ihrer hochentwickelten Industrie allen übrigen Provinzen weit voran, an
                              									zweiter Stelle folgt bei den feststehenden Dampfkesseln die Provinz Schlesien, an
                              									dritter die Provinz Westfalen, während bei den feststehenden Dampfmaschinen die
                              									Provinz Westfalen die zweite und Schlesien die dritte Stelle einnimmt. Die Zahl der
                              									beweglichen Dampfkessel und Locomobilen ist in den Provinzen Sachsen und Schlesien
                              									bei weitem am grössten. Mit Schiffsdampfkesseln und -Maschinen ist die Provinz
                              									Schleswig-Holstein am reichlichsten ausgestattet; betreffs der Schiffsdampfkessel
                              									folgt die Rheinprovinz an zweiter und Pommern an dritter, bei den
                              									Schiffsdampfmaschinen dagegen Pommern an zweiter und Rheinland an dritter
                              									Stelle.
                           Die Verwendung der treibenden Kraft des Dampfes ist in den einzelnen Landestheilen
                              									des preussischen Staates überhaupt sehr verschieden. Während der Umfang der
                              									gewerblichen Thätigkeit hierfür in erster Linie massgebend ist, und das starke
                              									Anwachsen derselben die Benutzung der Dampf kraft erheblich gesteigert hat, trug
                              									neuerdings auch die Landwirthschaft hierzu insofern bei, als letztere sich mehr und
                              									mehr bestrebt, die theure Menschen- und Thierkraft durch die billigere
                              									Maschinenkraft zu ersetzen, und zu einer immer ausgedehnteren Aufstellung von
                              									Locomobilen behufs Betriebes von Dresch- und anderen Maschinen schreitet. Hierauf
                              									beruht einerseits die starke Zunahme der feststehenden Dampfkessel und
                              									Dampfmaschinen in den industriereichen Landestheilen, andererseits diejenige der
                              									beweglichen Dampfkessel und Locomobilen in den hauptsächlich dem Landbau obliegenden
                              									Bezirken. Indess ist auch der Umstand nicht ausser Acht zu lassen, dass neuerdings
                              									gewisse sinnreich construirte bewegliche Dampfmotoren mit geringen Abmessungen und
                              									verhältnissmässig grosser Leistungsfähigkeit in den kleinen Werkstätten und
                              									Betrieben immer grösseren Eingang gefunden und die starke Vermehrung der beweglichen
                              									Dampfkessel überhaupt mit veranlasst haben.
                           Ueber die Vertheilung dieser Kessel auf die verschiedenen Gewerbegruppen wurden im
                              									Jahre 1890 nur bei drei Gewerbegruppen Ermittelungen angestellt, nämlich bei der
                              									Industrie der Steine und Erden, wo 28 Schiffsdampfkessel und 32 Schiffsmaschinen,
                              									bei dem Baugewerbe, wo deren 185 und 184, und beim Verkehrsgewerbe, wo ihrer 1833
                              									und 1791 gezählt wurden. Im Uebrigen ergibt sich, dass in Preussen der Schwerpunkt
                              									der gewerblichen Thätigkeit nach wie vor im Berg- und Hüttenwesen, in der Nahrungs-
                              									und Genussmittelindustrie und in der Textilindustrie beruht. Von sämmtlichen
                              									feststehenden Dampfmaschinen und Dampfkesseln, welche überhaupt ihre Verwendung
                              									vornehmlich in der Industrie finden, entfielen sowohl 1879 wie 1890 fast zwei
                              									Drittel auf die genannten drei Gewerbszweige. Es benutzten nämlich
                           
                              
                                 
                                 Proc. der feststehenden
                                 
                              
                                 
                                 Dampfkessel
                                 Dampfmaschinen
                                 
                              
                                 
                                 1879
                                 1890
                                 1879
                                 1890
                                 
                              
                                 Bergbau und Hüttenwesen
                                 29,19
                                 24,48
                                 27,93
                                 24,92
                                 
                              
                                 die Nahrungs- und Genuss-    mittelindustrie
                                 25,56
                                 26,77
                                 25,41
                                 27,11
                                 
                              
                                 die Textilindustrie
                                 10,61
                                   9,98
                                 11,56
                                   9,57
                                 
                              
                           Von den beweglichen Dampfkesseln (Locomobilen) macht den verhältnissmässig grössten
                              									Gebrauch die Land- und Forstwirthschaft; denn wurden schon im Jahrr 1879 von
                              									letzterer nahezu die Hälfte aller damals in Preussen vorhandenen beweglichen
                              									Dampfkessel verwendet, so stieg ihre Zahl 1890 auf über 55 Proc., indem die von der
                              									Land- und Forstwirthschaft benutzten Kessel sich fast verdreifachten.