| Titel: | Röhren und Röhrenverbindungen. | 
| Fundstelle: | Band 305, Jahrgang 1897, S. 203 | 
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                        Röhren und Röhrenverbindungen.
                        (Vorhergehender Bericht 1894 292 * 265.)
                        Mit Abbildungen.
                        Röhren und Röhrenverbindungen.
                        
                     
                        
                           In einer Broschüre, herausgegeben von der Badischen
                                 										Thonwaaren- und Steinzeugwaarenfabrik in Friedrichsfeld, wird eine
                              									Vergleichung angestellt zwischen der Kanalisation mittels Thon- und Cementröhren. Es
                              									sei von vornherein bemerkt, dass der Verfasser wohl nicht ganz neutral ist, denn die
                              									Cementröhren finden gar zu wenig Gnade vor seinen Augen. Er hält die Cementröhren
                              									wegen der geringen Haltbarkeit in Folge chemischer Einflüsse für nach kurzer Zeit
                              									ersatzbedürftig.
                           Auf Grund theoretischer Untersuchungen sowohl als Beobachtungen in der Praxis sei
                              									wiederholt vor derartigen Ausführungen gewarnt worden. Referent fährt dann fort: Auf
                              									eine Rundfrage seitens der Stadt Wetzlar an 62 deutsche Städte, die kanalisirt
                              									hatten, welche Erfahrungen sie mit Kanalbaumaterialien gemacht haben, fielen die
                              									Antworten überwältigend günstig für die Thonröhren aus, auch eine Anzahl von
                              									Städten, die früher Cementröhren verwendet hatten, sahen sich zu der Erklärung
                              									genöthigt, dass sie von der Verwendung von Cementröhren ab- und zu Thonröhren, denen
                              									sie unbedingt den Vorzug geben, übergegangen sind.
                           Alle Abwässer der Städte sind mehr oder minder säurehaltig; die Anwendung von
                              									Chemikalien in den Gewerben und Haushaltungen nimmt täglich zu und bei unserer
                              									fortschreitenden Industriethätigkeit werden die Abwässer von Jahr zu Jahr
                              									säurehaltiger.
                           Kein anderes Material widersteht säurehaltigen Abwässern auf die Dauer als nur
                              									Steinzeug; müssen nach einigen Jahrzehnten die Cementkanäle wieder herausgenommen
                              									werden, so ist der Schaden gegenüber der gegenwärtigen kleinen Ersparniss ein
                              									gewaltiger.
                           Auch von hervorragender hygienischer Bedeutung ist das Steinzeug, da es für die
                              									Kanalisation der Städte, für Aborteinrichtungen und ähnliche Zwecke mit seinen
                              									dichten, festen und unangreifbaren Scherben ein unübertreffliches Material liefert.
                              									Wo Cementröhren in Anwendung gebracht wurden, ist übersehen worden, dass Stoffe aus
                              									dem Inneren der Röhre durch die Wandungen derselben auf das äussere Wasser
                              									hinübergehen (diffundiren) können, wie dies längst nachgewiesen worden ist. Enthält
                              									nun die Röhre schädliche Stoffe, so kann das Untergrundwasser des Bodens leicht
                              									verdorben werden und zur Verpestung der Luft Veranlassung geben.
                           Die dicht gebrannte Steinzeugröhre hilft diesen Uebelständen vollständig ab. Ebenso
                              									ist das Steinzeug unempfindlich gegen heisses Wasser, durch das die Cementröhren
                              									zerstört werden.
                           Vorausgesetzt ist hierbei immer, dass Steinzeugröhren mit Salzglasur zur Verwendung
                              									kommen.
                           Nachdem die Broschüre auf die Vorzüge der Thonröhren eingegangen ist, kommt sie auf
                              									das Verhalten der Steinzeugröhren unter Druck zu sprechen. Da diese der Zeitschrift für Baukunde entnommenen Ausführungen auch
                              									für weitere Kreise von Interesse sind, so geben wir sie nachstehend im Wortlaut
                              									wieder.
                           Der Umstand, dass noch heutzutage aus Thonröhren hergestellte Wasserleitungen
                              									existiren, die aus Römerzeiten stammen, ferner die Gewissheit, dass bei Leitungen
                              									aus solchem
                              									Material reines Wasser auch unverändert rein erhalten bleibt, und endlich die
                              									Rücksicht auf den Kostenpunkt bieten bei Neuanlagen von Quellwasserleitungen nicht
                              									zu unterschätzende Momente für die Entscheidung der Frage: Ob Eisenröhren oder
                              									Thonröhren als Leitungsmaterial zu wählen seien?
                           Um der zumeist auftretenden Unthunlichkeit, das Quellwasser in fortwährendem Gefälle
                              									bis zur Ausflusstelle zu leiten, auszuweichen, ist es unvermeidlich, dass die
                              									Leitungen streckenweise einem inneren Druck ausgesetzt sind. Selbstverständlich darf
                              									nun dieser Druck bei Steinzeugleitungen die bei Eisenleitungen zulässige Höhe
                              									niemals erreichen; jedoch ist in vielen Fällen nicht mehr als das zuverlässige
                              									Aushalten eines Wasserdrucks von etwa 10 bis 20 m Höhe erforderlich und möge im
                              									Interesse neu anzulegender Leitungen im Gegensatz zu einigen, soviel bekannt, nicht
                              									gelungenen Anlagen die Quell Wasserversorgung der Station Böblingen bei Stuttgart
                              									als empfehlendes Beispiel angeführt werden.
                           Auf Anordnung des Oberingenieurs dieser Bahnstrecke, Oberbaurath v. Morlok, waren bei Ausführung dieser Leitung
                              									Vorsichtsmaassregeln getroffen worden, welche zum Voraus das Gelingen sicher
                              									stellten. Die Unternehmer der Steinzeugrohrleitung hatten vor allem der richtigen
                              									Thonmischung und dem richtigen Brennen der aus Steinzeugmasse hergestellten Röhren
                              									alle nur mögliche Sorgfalt zuzuwenden und wurde jedes einzelne Rohr, nachdem es
                              									äusserlich sorgfältig geprüft war, vor dem Einschieben in die Leitung einem Druck
                              									von 5 at ausgesetzt; die Dichtung zwischen den Röhren, welche aus einem im richtigen
                              									Verhältniss mit Sand gemischten Portland-Cementmörtel unter gleichzeitigem Einführen
                              									eines Wergringes gebildet ist, wurde von geübten Arbeitern eingebracht. Hierbei hat
                              									sich namentlich der zum verwendeten Dichtungsmaterial richtig gewählte Abstand
                              									zwischen Muffe und dem eingesteckten Rohrende bewährt, indem bei zu grosser Weite
                              									der Muffe die Porosität der Cementdichtung schädlich werden kann, andererseits eine
                              									zu enge Muffe das sichere Ausfüllen erschwert. Jeder Rohrstrang zwischen den
                              									einzelnen Streifkästen musste nach erfolgter genügender Erhärtung des Cements einen
                              									Druck von 4 at längere Zeit ohne Wasserverlust aushalten.
                           Ueber die Leitung selbst möge angeführt werden, dass dieselbe gegen 4,5 km lang ist,
                              									durchschnittlich in 24 Stunden 40, unter Mitbenutzung einer unterwegs befindlichen
                              									Reservequelle 80 cbm Wasser in der Station abgibt, eine Rohrweite von 10 cm besitzt
                              									und auf längere Strecken unter einem Wasserdruck bis zu 9 m steht. An den
                              									vorkommenden Unterführungen unter der Bahn längs der Bahndurchlässe, sowie in der
                              									auf der Stationsauffüllung verlegten Strecke sind möglicher Setzungen halber
                              									gusseiserne Röhren zur Anwendung gekommen.
                           Es dürfte demnach die hier gemachte Erfahrung insofern ein günstiges Resultat
                              									ergeben, als constatirt ist, dass, guten Untergrund vorausgesetzt, in der oben
                              									beschriebenen Weise hergestellte Leitungen auch unter dem Wasserdruck bis 1 at noch
                              									ein gutes Verhalten zeigen.
                           Der Bestand von eisernen Röhren ist in Folge der nie gänzlich zu vermeidenden
                              									Rostbildung ein begrenzter. Bei der Unmöglichkeit des Angegriffenwerdens der innen
                              									glasirten Steinzeugrohr wände durch Quellwasser ist dessen vollkommene und dauernde
                              									Reinheit am Ausfluss gesichert; ausserdem wirkt der bedeutend wohlfeilere Preis
                              									von Steinzeugrohrleitungen günstig für deren Wahl im Vergleich zu eisernen
                              									Leitungen, wo diese keinen bedeutenden Wasserdruck auszuhalten haben.
                           Aus Veranlassung einer Besprechung in der Thonindustrie-Zeitung veröffentlichte der Fabrikdirector Otto Hoffmann (Friedrichsfeld) in Nr. 49 Jahrg. 19
                              									derselben Zeitschrift über Construction und Anwendbarkeit verschiedener Thonröhren
                              									Nachstehendes:
                           Patentschrift Nr. 40004 (Patent vom 26. August 1886 ab):
                           
                              
                              Textabbildung Bd. 305, S. 203
                              Hoffmann's Hilfsmuffe.
                              
                           Die dargestellte Hilfsmuffe ermöglicht es jedem Rohrleger, ohne jede weitere
                              									Vorrichtung, Dichtung oder Schrauben durch einfaches Verstemmen einem zersprungenen
                              									eisernen Rohre in der denkbar kürzesten Zeit einen Verband umzulegen, welcher an
                              									Dauerhaftigkeit und Güte einer Muffenrohrverbindung gleich ist. Die beiden Hälften
                              									der Hilfsmuffe schieben sich Schlitten artig in der Längsrichtung des Rohres in
                              									einander. Nachdem die beiden Hälften der Hilfsmuffe auf diese Weise über die
                              									zersprungene Stelle des Rohres geschoben sind, werden die beiden Muffenenden wie
                              									gewöhnlich verstrickt und diese nebst den Längsfugen mit Blei ausgegossen und
                              									verstemmt. (Vgl. Fig. 1
                              									und 2.)
                           Patentanspruch: Eine aus zwei nach Richtung der Längsachse in einander schiebbaren
                              									Theilen bestehende Verbandmuffe für Rohrleitungsbrüche und Rohrabzweigungen, welche
                              									ausser in den ringförmigen auch in ihren der Ineinanderschiebung entsprechenden
                              									Fugen mit Blei ausgegossen und durch Feststemmen desselben abgedichtet wird.
                           Patentschrift Nr. 49997 (Patent vom 29. Juni 1889 ab):
                           Bei den bisherigen Thonrohrleitungen oder kleineren Cementkanälen konnten die
                              									erforderlichen Anschlüsse an Privatleitungen, sofern dieselben nach Fertigstellung
                              									des Kanals bewirkt werden mussten, namentlich bei Anlage neuer Strassen, nur dadurch
                              									hergestellt werden, dass ein Rohr der Leitung zerschlagen wurde, um das
                              									Anschlussrohr in den Kanal einfügen zu können.
                           Theilweise wurden bei Neulegung des Kanals Anschlusstücke da eingelegt, wo etwa
                              									später der Anschluss einer Privatleitung erwartet werden konnte. Der Kanal ist in
                              									beiden Fällen fest geschlossen, d.h. ohne Zerstörung von Kanalstücken nicht
                              									zugänglich.
                           Bei Reparaturen von nicht begehbaren Leitungen, sowie bei Verstopfungen musste der
                              									Kanal angeschlagen, d.h. beschädigt und die Leitung unterbrochen werden. Das
                              									Einziehen neuer Ersatzstücke in ordnungsmässiger, dicht schliessender Weise war
                              									nicht möglich. Diesen grossen, kostspieligen und zeitraubenden Uebelstand zu
                              									beseitigen, bildete den Grundgedanken der vorliegenden Erfindung.
                           Das Neuartige derselben besteht in einem aus Thon, Cement oder sonst geeignetem
                              									Material hergestellten Kanal- oder Rohrschloss, welches aus zwei gleichen Theilen
                              									besteht, von denen jeder Theil ein Halbrohr mit Muffen bildet, und welches an
                              									verschiedenen Stellen der Leitung, je nach Bedürfniss, etwa von 10 zu 10 m derart
                              									eingelegt wird, dass der untere, die Sohle bildende Theil in der Kanalgrube
                              									festgelegt und auf denselben nach Einführung und Abdichtung der Rohre der obere, den Deckel
                              									bildende Theil aufgesetzt, durch Klammern oder Keile mit dem unteren Theil fest
                              									verbunden und das ganze Schloss in seiner wagerechten Fuge abgedichtet wird. Durch
                              									diese Anordnung ist ein Abheben des oberen Theiles von dem unteren bei etwa
                              									eintretendem inneren, bei derartigen Leitungen immer nur niedrigen Druck
                              									ausgeschlossen, und wenn diese Rohrschlösser in den Strang bei Anlage der Leitungen
                              									eingelegt werden, dann kann man einen nicht begehbaren Kanal repariren, ohne ihn
                              									durch Anschlagen beschädigen und die Wasserleitung unterbrechen zu müssen. Der
                              									Deckel wird einfach abgehoben und die Abzweig- oder Ersatzrohre werden eingefügt,
                              									wobei der Abfluss des Wassers fast nicht gestört zu werden braucht.
                           
                              
                              Textabbildung Bd. 305, S. 204
                              Rohrschloss nach Hoffmann.
                              
                           Es stellen Fig. 3 bis
                              										13 ein solches
                              									Rohrschloss dar. Es besteht aus den beiden Halbrohren a
                              									und b, welche genau auf einander passen und an jeder
                              									Seite in die Muffen c bezieh. d auslaufen. An den äusseren Enden der Muffen c und d sind Oeffnungen oder Einschnitte e angeordnet, in welche beim Zusammenfügen bezieh.
                              									Schliessen beider Theile a und b entsprechende Verschlusskeile f (Fig. 6) eingeführt
                              									werden, um beide Theile fest zusammenzuhalten.
                           Um die zwischen beiden Theilen a und b entstehende wagerechte Fuge in bekannter Weise mit
                              									Thon oder Cement und Theerstricken abdichten zu können, sind die Rillen g und h angeordnet.
                           Im vorliegenden Falle sind Leitungen von runden Thonrohren und
                              									schwalbenschwanzähnliche Verschlusskeile angenommen, doch kann das Rohrschloss jede
                              									dem Kanal entsprechende Form, z.B. die Eiform, wie bei den kleinen eiförmigen
                              									Cementkanälen, erhalten und durch Klammern u.s.w. verschlossen werden.
                           
                              
                              Textabbildung Bd. 305, S. 204
                              Hoffmann's Rohrverbindung.
                              
                           Das Rohrschloss wird in folgender Weise angewendet: Bei neuer Anlage einer
                              									Kanalleitung wird an den Abzweigen und in bestimmten Entfernungen, etwa von 10 zu 10
                              									m; ein Rohrschloss in den Strang eingeschaltet, und zwar wird zunächst die untere
                              									Hälfte des Schlosses in die Kanalgrube verlegt, rechts und links die Nachbarrohre in
                              									die Muffen eingelegt und in bekannter Weise durch Theerstricke und Thon
                              									gedichtet; nunmehr wird der obere Theil des Schlosses aufgelegt und die Dichtung der
                              									zwischen beiden Theilen entstandenen wagerechten Fuge dadurch bewirkt, dass die
                              									Rillen g und h mit Thon
                              									bezieh. Theerstricken ausgefüllt werden. Damit die Leitung mit nur wagerecht
                              									liegender Dichtung bei Eintritt von etwas Druck nicht undicht werde, werden die
                              									beiden Schlosstheile durch Verschlusskeile f, für
                              									welche die Einschnitte e in den Muffen angeordnet sind,
                              									auf einander gepresst. Wenn derartige Rohrschlösser von vornherein in den Strang
                              									eingelegt werden, dann kann der nicht begehbare Kanal doch untersucht und Abzweige
                              									in denselben eingefügt werden, ohne ihn beschädigen oder anschlagen zu müssen.
                           Der Deckel wird nach Entfernung der Verschlusskeile f
                              									einfach abgehoben, wobei der Abfluss im Rohr nicht gestört wird; soll ein Grundstück
                              									an den vorhandenen Strang angeschlossen werden, dann wird das zunächst liegende
                              									Rohrschloss durch Ausschachtung freigelegt, der Deckel des Schlosses abgenommen, das
                              									Nachbarrohr, oder nach Bedarf auch eins der anderen Rohre herausgenommen, das
                              									Abzweigrohr eingefügt und die Leitung wiederum geschlossen.
                           (In diesem Falle ist also die Leitung auch unterbrochen, wie bei dem Hoffmann'schen Verbindungsstück.)
                           Der Strang bleibt vollständig intact und wird nicht durch Mauerkörper unterbrochen,
                              									wie solche öfter als Nothbehelf eingefügt werden müssen.
                           Die Erfindung erzielt die Wirkung, dass durch dieselbe der sonst geschlossene
                              									unzugängliche Kanal zugänglich gemacht wird, so dass Anschlüsse ohne Zerschlagen
                              									eines Rohrs im Strang bewirkt werden können, und bei etwaigen Störungen leichter der
                              									Leitung beizukommen ist.
                           Patentanspruch: Ein Kanalrohrschloss für nicht begehbare Thonrohrleitungen oder
                              									Cementkanäle, bestehend aus Deckel und Untertheil mit Muffen, welche Theile nach
                              									Einlegung und Dichtung der Rohre mittels Verschlusskeiles oder Klammer auf einander
                              									gepresst und bei Anschlüssen an die Leitung oder Reparaturen derselben leicht aus
                              									einander genommen werden können, durch welche Anordnung Anschlüsse und Reparaturen
                              									von nicht begehbaren Kanälen ohne Anschlagen der Leitungsrohre und ohne wesentliche
                              									Störung des Abflusses bewirkt werden können. (Gebrauchsmuster Nr. 2424.)
                           Schutzanspruch: An einem Kanalrohrschloss, welches aus Deckel und Untertheil besteht
                              									(also an dem verfallenen Patent Nr. 49997), die Verbindung dieser beiden Theile
                              									durch Bolzen a und Splinte b.
                           Gebrauchsmuster Nr. 38306:
                           „Hoffmann'sche Verbindungsstücke“ zur
                              									nachträglichen Einführung von Nebenleitungen in bereits bestehende
                              									Hauptleitungen.
                           Bisher schloss man gewöhnlich nachträglich neu erforderlich gewordene Nebenleitungen
                              									für Hausabwässer u.s.w. in der Weise an, dass man in das betreffende Rohr des
                              									Hauptstranges ein Loch meisselte und in diese Oeffnung einen Rohrstutzen einführte.
                              									Entweder riss aber das Rohr, welches nachträglich mit einem Loch versehen werden
                              									sollte, bei Bearbeitung mit dem Meissel auf, oder es zerbrach ganz. In Fällen, in
                              									denen es gelang, die zur Aufnahme des Nebenstranges erforderliche Oeffnung ohne
                              									Beschädigung des Hauptrohres einzumeisseln, konnte jedoch fast nie vermieden werden,
                              									dass das Rohrende in das Innere der Hauptleitung stets mehr oder weniger hineinragte
                              									und so ein Hemmniss für die hindurch zu leitende Flüssigkeit, eventuell eine
                              									Ablagerungsstätte für mitgeführte feste Bestandtheile gebildet wurde. Ferner besteht
                              									bei Einbindung von Anschlusstutzen auf diese Art der Uebelstand, dass der
                              									durchziehbare Reinigungsschlitten an dem in die Leitung hineinragenden
                              									Anschlusstutzen hängen bleibt und Rohrbrüche veranlasst.
                           Einen vollkommenen Schutz gegen diese Uebelstände bildet – so weit dies bei
                              									nachträglichen Einbindungen möglich ist – das in vorstehenden Abbildungen
                              									dargestellte „Hoffmann'sche
                                 									Verbindungsstück“.
                           Dieses Verbindungsstück, welches die Deutsche
                                 										Steinzeugwaarenfabrik für Kanalisation und chemische Industrie zu
                              									Friedrichsfeld in Baden zu jeder Rohrweite passend fertigt, ist bereits vielfach,
                              									und zwar mit Vorliebe, zur Anwendung gekommen und hat sich als sehr praktisch
                              									bewährt.
                           Die Art der Anwendung ist folgende:
                           Es bedarf nur der Herausnahme eines Rohres an der Stelle, wo die Nebenleitung
                              									einmünden soll. Die dadurch entstehende Lücke in der Leitung wird geschlossen, indem
                              									an das offene Ende der letzteren, welches mit Muffe versehen ist, ein glattes
                              									Rohrstück A ohne Muffe angeschlossen wird, so dass zwei
                              									Enden ohne Muffen entstehen; diese werden alsdann mittels des zweitheiligen
                              									Verbindungsstückes B, welches zwei Muffen besitzt, mit
                              									einander verbunden. Die Länge des glatten Rohrstückes A
                              									muss bei Herausnahme von 0,75 und 1 m langen Röhren so gewählt werden, dass solches,
                              									zusammen mit dem 50 cm langen Verbindungsstück B, die
                              									durch Herausnahme des Rohres entstandene Lücke ausfüllt, wie dies die Skizze
                              									andeutet:
                           Die Einbindung des Verbindungsstückes B ist, da solches
                              									aus einer unteren und einer oberen Hälfte besteht, sehr bequem.
                           Der an der oberen Hälfte des Verbindungsstückes befindliche Einlaufstutzen nimmt die
                              									Seitenleitung auf. (Bei dem Beer'schen Rohrschloss
                              									fehlt der den Abzweig ersetzende und die Einmündung der Nebenleitung überhaupt
                              									ermöglichende Ansatzstutzen.) Die Verdichtung des Verbindungsstückes geschieht in
                              									üblicher Weise und werden die beiden Hälften, um ein Zusammenhalten derselben auf
                              									alle Fälle zu sichern, noch durch verzinnte federnde Eisenklammern, deren auf jeder
                              									Seite zwei angebracht werden, verbunden.
                           Alsdann fertigt die Deutsche Steinzeugwaarenfabrik noch
                              										Hoffmann'sche Verbindungsstücke, wie das oben
                              									beschriebene, aus zwei Hälften bestehend, mit Ansatzstutzen zur Aufnahme von
                              									Nebenleitungen, jedoch nur mit einer Muffe versehen und 0,60 m lang; diese
                              									Verbindungsstücke dienen dem Zwecke, ein 0,60 m langes Rohr einer bestehenden
                              									Leitung auszuwechseln, ohne dass es erforderlich wäre, noch Theilstücke zur
                              									Ausgleichung der durch die Herausnahme des Rohres entstehenden Lücke zu
                              									verwenden.
                           Das Hoffmann'sche Verbindungsstück hat mit dem Patent
                              									Nr. 40004, sowie mit dem Patent Nr. 49997 wohl nur das Eine gemein, dass es aus zwei
                              									Hälften besteht.
                           Das Kanalrohrschloss ist, wenn man davon absieht, dass eine Revision der Leitung bei
                              									Verstopfungen vorgenommen werden kann, beim nachträglichen Einführen von
                              									Hausleitungen in bereits bestehende Kanäle Mittel zum Zweck, während das Hoffmann'sche Verbindungsstück den Zweck selbst gleich
                              									erfüllt. Bei den Rohrschlössern ist Voraussetzung, dass solche von vornherein, also
                              									bei Legung des Kanals, in Entfernung von 10 zu 10 m eingebaut werden, und kann der
                              									Zweck derselben zunächst nur der sein, dass sie bei Verstopfungen als
                              										„Putzröhren“ dienen, eventuell später käme erst in zweiter Linie die
                              									Frage des Anschlusses einer Nebenleitung in Betracht, und müssten dann zu den
                              									Kanalrohrschlössern extra gefertigte Abzweigungen, die je nach der Länge des
                              									herauszunehmenden Rohres, und ohne Muffen, herzustellen sind, eingebaut werden.
                           Das Hoffmann'sche Verbindungsstück hingegen soll, wie
                              									aus der Construction und der Beschreibung hervorgeht, gleich von vornherein dem
                              									Zwecke dienen, an Punkten der Leitung, wo man den Anschluss einer Nebenleitung nicht
                              									voraussehen konnte (denn in vorauszusehenden Fällen baut man sofort Abzweigungen
                              									ein, die bis zur späteren Ingebrauchnahme mit Verschlusstellern geschlossen werden),
                              									das Abzweigstück zu ersetzen, indem solches an Stelle eines herauszunehmenden Rohres
                              									eingeschaltet wird.
                           Auch im Metallarbeiter wird der Anwendung von Thonröhren
                              									das Wort geredet und auf die Röhren ohne Muffen aufmerksam gemacht. Es heisst
                              									daselbst: Zu Rosendorf in der Lausitz ist eine Leitung aus muffenlosen Thonrohren
                              									anzutreffen. Ferner wurden vor Jahren Thondrainagerohre ohne Muffen derart verlegt,
                              									dass die Stösse mit einem Eisenringe umgeben und entsprechend verdichtet wurden. Ein
                              									Thonring ist dem Eisenringe entschieden vorzuziehen, da ersterer eine unbegrenzte
                              									Haltbarkeit gegenüber dem letzteren besitzt, indem der Eisenring, wenn auch
                              									asphaltirt oder sonst mit einem Schutzanstrich versehen, den chemischen Einflüssen
                              									im Erdreiche nicht lange zu widerstehen vermag. Dass sich diese Art Rohrverlegung
                              									bei ihrer Einfachheit nicht allgemein eingebürgert hat, mag seinen Grund darin
                              									haben, dass solche Rohre sorgfältig geprüft werden müssen und auch zu deren
                              									Verlegung geübte Leute erforderlich sind, überhaupt eine sorgfältige Verlegung
                              									verlangen, was man von der jetzt üblichen Rohrverlegung leider nicht allgemein
                              									behaupten kann. Thonrohre werden zu Wasserleitungen wenig verwendet und doch sind
                              									glasirte Thonrohre bezüglich des Materials das beste für diesen Zweck.
                           Man ist mit Recht der Ansicht, dass Thonrohre keinen Druck aushalten, aber trotzdem
                              									halten Thonrohre einem Drucke von 3 at ganz gut Stand, nur müssen die Rohre, jedes
                              									einzeln, sorgfältig geprüft werden.
                           Gegenüber Eisen- und Cementrohren ist das glasirte Thonrohr bei niederem Druck für
                              									Wasserleitungen entschieden zu bevorzugen, da dessen Innenfläche viel sauberer
                              									bleibt als diejenige der erstgenannten Rohre. Nicht nur die Verwendung, sondern auch
                              									die Herstellung der muffenlosen Thonrohre hat gegenüber den Muffenrohren gewisse
                              									Vortheile. Die muffenlosen Thonrohre lassen sich in Massen leicht auf der
                              									Strangpresse herstellen, während Rohre mit Muffen einzeln vorgenommen werden müssen,
                              									um die Muffe anzubringen.
                           Im Brennofen lassen sich die muffenlosen Rohre besser unterbringen; der Ofenraum kann
                              									besser ausgenutzt werden als bei Muffenrohren. Die Ueberschiebringe lassen sich sehr einfach
                              									herstellen, indem dieselben von einem längeren Rohre abgetrennt werden. Die Länge
                              									dieser Ueberschiebringe ist mit 15 cm bis zu einem Rohrdurchmesser von 10 cm
                              									vollkommen genügend, für grössere Durchmesser nehme man den Ueberschiebring 20 cm
                              									lang. Diese Art Rohrleitungen lassen sich den örtlichen Verhältnissen besser
                              									anpassen, die Verlegung kann an mehreren Stellen zugleich begonnen werden, der
                              									letzte Zusammenstoss wird, da er unabhängig ist von der Muffe, immer passend
                              									erfolgen. Die Auswechselung eines schadhaften Rohres kann ohne besondere
                              									Schwierigkeiten geschehen.
                           Es wäre nun die Frage zu stellen, ob Gussrohre auch in gleicher Weise verlegt werden
                              									können, da hierbei ähnliche Vortheile wie bei den Thonrohren zu Tage treten würden.
                              									(Dergleichen Röhren sind schon seit längerer Zeit vielfach in Gebrauch. D. R.)
                           Ueber die Berechnungsweise von Röhren und anderen ringförmigen Körpern auf Druck in
                              									einer Durchmesserebene finden wir in dem Centralblatt der
                                       										Bauverwaltung vom 4. November 1896 eine bemerkenswerte Studie von Prof. A. Föppl, auf die wir hier jedoch nur verweisen
                              									können.
                           
                              
                                 (Fortsetzung folgt.)