| Titel: | Allgemeines. | 
| Autor: | Haase | 
| Fundstelle: | Band 309, Jahrgang 1898, S. 178 | 
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                        Allgemeines.
                        II. Versammlung der Heizungs- und Lüftungs-Fachmänner in
                           								München.
                        
                     
                        
                           II. Versammlung der Heizungs- und Lüftungs-Fachmänner in
                              									München.
                           In der Zeit vom 11. bis 13. August 1898 tagte die vorgenannte Versammlung in München.
                              									Eröffnet wurde sie von dem Vorsitzenden des geschäftsführenden Ausschusses, Geh.
                              									Regierungsrath Prof. Konrad Hartmann, welcher nach
                              									kurzen einleitenden Worten die Wahl von Vorsitzenden für die beiden am 11. und 12.
                              									August anberaumten Sitzungen empfahl und für den ersten Tag Prof. Dr. E. Voith-München und Baurath Ritter von Stach-Wien, sowie für den zweiten Sitzungstag Geh.
                              									Oberregierungsrath H. Rietschel (Berlin) und Rector Dr.
                              										Recknagel (Augsburg) in Vorschlag brachpe. Am
                              									ersten Tage referirte Prof. Rietschel in einem längeren
                              									Vortrage über die gegenwärtigen Verhältnisse betreffend Ausschreibung und Prüfung
                              									von Heizungs- und Lüftungsanlagen und betonte, dass die gebräuchliche Art der
                              									Ausschreibung den Bedürfnissen in sachlicher Hinsicht durchaus nicht mehr
                              									entspreche. Ganz besonders sei es zu verwerfen, dass Architekten als einzige
                              									Berather für derartige Ausschreibungen in Betracht kommen, denen zu wenig Zeit und
                              									Neigung zur Verfügung stehe, um sich in das Gebiet des Heizungs- und Lüftungsfaches
                              									gründlich einzuarbeiten, und die durch Concurrenz-Ausschreibungen ein förmliches
                              									Kesseltreiben herbeiführen, als deren Endresultat nicht das beste, sondern das
                              									billigste Angebot den Zuschlag erhalte. Um sich von der Verantwortung für die
                              									Ausführungen möglichst zu befreien, überweisen die Ausschreibenden den Ausführenden
                              									selbst jede Verantwortung, ohne dadurch irgend welche Sicherheit dafür bieten zukönnen, dass die
                              									Gemeinden, für welche sie die Ausschreibungen veranlassen, nicht geschädigt werden.
                              									In denjenigen Fällen, in welchen Gemeinden einen besonderen Heizungsingenieur
                              									besitzen, welchem die Aufgaben über Heizungs- und Lüftungsanlagen zufallen, pflegen
                              									dieselben die Aufgabe der Ausführenden viel zu weitgehend zu beschränken, als dass
                              									diesen die Möglichkeit geboten wäre, dem Fortschritte in wirksamer Weise dienlich zu
                              									sein. Anstatt den Unternehmern die Ausarbeitung von Projecten zu überweisen und auch
                              									entsprechend zu honoriren, werde denselben genau vorgeschrieben, was und wie sie zu
                              									arbeiten haben. Dabei sei es ein grosser Uebelstand, dass auch hier das billigste
                              									und nicht das beste Angebot berücksichtigt werde.
                           Im Anschlusse an die Sitzungen hat eine Vorversammlung von ausführenden Heizungs- und
                              									Lüftungs-Fachleuten die Gründung eines Vereins zweckmässig befunden und der
                              									Gesammtversammlung einen Vorschlag unterbreitet, ohne dabei über die Grundprincipien
                              									nähere Angaben zu machen. In den provisorischen Vorstand sind gewählt: Ingenieur Vetter von der Firma Janeck und
                                 										Vetter in Berlin als Vorsitzender, Ingenieur Haller von der Firma Gebrüder Körting,
                              									Filiale Berlin, als Schatzmeister und Schriftführer, und die Ingenieure Sammüller-Berlin, Heutti-Berlin, Käferle und Bolz in Hannover und Schiele von der Firma Rudolph Otto Maier in
                              									Hamburg als Beigeordnete.
                           Gelegentlich eines Ausflugs der Versammlung wurde seitens eines Mitgliedes des
                              									provisorischen Vorstandes zur Kenntniss gegeben, dass der letztere es für
                              									zweckmässig erachte, nicht einen allgemeinen Verband von Heizungs- und
                              									Lüftungs-Fachleuten mit Hinzuziehung aller an diesen Fächern mit interessirten
                              									Personen, sondern nur einen „Deutschen Verein industrieller Heizungs- und
                                 										Lüftungs-Fachleute“ zu gründen. Dieser Vorschlag fand bei einer grossen
                              									Anzahl der Theilnehmer keinen Beifall und auch der Verfasser dieses Berichtes ist
                              									der Ansicht, dass einem Vereine, dessen Theilnehmerschaft in der erwähnten Weise
                              									beschränkt wird, seine Existenzfähigkeit von vornherein fehlt, denn wenn die
                              									Vereinigung von Unternehmern beabsichtigt, den Auftraggebern gegenüber eine Stellung
                              									einzunehmen, in welcher sie Normen vorschreibt und sich bestimmte Arten der
                              									Ausführung sichern will, so stossen sie auf Widerstand bei denjenigen Personen,
                              									welchen die Ausschreibung von Heizungs- und Lüftungsanlagen zufällt. Es ist nicht zu
                              									erwarten, dass Fachgenossen, von denen jeder bisher seine eigene Ausführung als die
                              									beste erachtete, zu Beschlüssen kommen können, durch welche sich der einzelne
                              									bindet, seinen Auffassungen nicht Raum zu geben; eine solche Vereinigung wird es
                              									auch niemals dahin bringen, behördliche Personen, welche sich in eine bestimmte
                              									Richtung eingearbeitet und in derselben lange Erfahrungen gewonnen haben, zu
                              									verpflichten, von ihrer Auffassung abzuweichen; es werden die Auftraggeber vielmehr,
                              									wenn sie bei der Vereinigung auf Widerstand stossen, andere Unternehmer, die sich an
                              									die Bestimmungen der Vereinigung nicht binden, heranziehen und auf diese Weise wird
                              									die Vereinigung sich selbst Concurrenz schaffen, die ihren Halt binnen kurzer Zeit
                              									in Frage stellen muss.
                           Haase.