| Titel: | Zuschriften an die Redaktion. | 
| Fundstelle: | Band 312, Jahrgang 1899, S. 200 | 
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                        Zuschriften an die
                              									Redaktion.
                        (Unter Verantwortlichkeit der
                           								Einsender.)
                        Zuschriften an die Redaktion.
                        
                     
                        
                           Bezugnehmend auf den in Ihrer geschätzten Zeitschrift – Heft 6 Band 312 –
                              									erschienenen Aufsatz über: „Strahlturbinen und das Pelton-Rad“ erlaube ich
                              									mir, als Vertreter der Pelton Water Wheel Co. in San
                              									Francisco, einige Irrtümer zu berichtigen:
                           In Deutschland sind nur die Firmen Briegleb, Hansen und
                                 										Co. in Gotha und H. Breuer und Co. in Höchst
                              									berechtigt, die Pelton-Räder bezw. Pelton-Motoren nach den Patenten der Pelton Water Wheel Co. zu bauen; den Firmen M. Müller in Cannstatt, J. J.
                                 										Rieter in Winterthur und der Maschinenwerkstätte
                                 										Vevey ist eine solche Erlaubnis nicht erteilt worden.
                           Ferner erlaube ich mir zu bemerken, dass die Bezeichnung Pelton-Rad und Perton-Motor
                              									von den Pelton Water Wheel Co. in Amerika sowie auch in
                              									Deutschland gesetzlich geschützt ist und dürfen in Deutschland nur die obengenannten
                              									Firmen Briegleb, Hansen und Co. und H. Breuer und Co. diese Bezeichnung benutzen.
                           Offenbach a. M., 28. Mai 1899.
                           Hochachtungsvoll                  
                           Ch. Scharff.
                           Vorstehende Zuschrift des Mr. Charles A. Scharff, in
                              									welcher das Verlangen an Sie gestellt wird, eine Berichtigung in Ihre geschätzte
                              									Fachzeitschrift aufzunehmen, veranlasst mich zu folgenden Bemerkungen:
                           Der ganze Inhalt der „Berichtigung“ stützt sich auf eine Anmeldung vom 11.
                              									März 1895 Kl. X Nr. 12197 (G. M. Sch.). Die Bezeichnung „Pelton-Rad“ ist seit
                              									längerer Zeit allgemein in Deutschland bekannt und unbeanstandet im Gebrauch (vgl.
                              									folgende Aufsätze: 1. Prof. Releaux, Zeitschrift des Vereins
                                 										deutscher Ingenieure, 1892 Nr. 41 und 53; 2. Wilh.
                                 										Müller, Elektrotechnischer Anzeiger, 1895 Nr. 2; 3. Direktor Blecken, Schilling's Journal für Gasbeleuchtung und
                                 										Wasserversorgung, 1894 Nr. 32; 4. Prof. Prasil,
                                 										Turbinen und deren Regulatoren auf der schweizerischen Landesausstellung in Genf
                                 										1896, Schweizerische Bauzeitung, Bd. XXVIII Nr. 20 bis 26; 5. Prof. Grenier, Extrait du Bulletin de la Société vaudoise des ing.
                                 										et arch., 1897 Nr. 6; J. v. Hauer, Oesterreich. Z.
                                 										f. Berg- und Hütt., 1897), wovon übrigens die unter 1. bis 3. genannten vor dem erwähnten Eintrag in die Zeichenrolle
                              									erschienen sind und wie auch die übrigen nach dieser Richtung von keiner Seite eine
                              									Beanstandung erfuhren.
                           Es stünde überhaupt schlecht um die Wissenschaft, wenn bei Besprechung hydraulischer
                              									Motoren eine allgemein angenommene Bezeichnung von Maschinen in der Fachlitteratur
                              									nicht gebraucht werden dürfte.
                           Meine Liste der Firmen, welche Hochdruckturbinen in mehr oder weniger ausgesprochener
                              									Bauart nach System Pelton ohne Verletzung des
                              									amerikanischen Patentes Nr. 409865 und des D. R. P. Nr. 72932 ausführen, kann ich
                              									noch durch folgende Namen: N. Bauhofer in Baden
                              									(Aargau), Theod. Bell und Co. in Kriens (Schweiz), M. Bosshard, Ingenieur in Zürich, Benninger und Co. in Uzwil (Kanton St. Gallen)
                              									nachträglich vervollständigen.
                           Ich glaube schliesslich hervorheben zu sollen, dass in meiner Abhandlung eine streng
                              									sachliche Beurteilung durchgehends im Auge behalten und nachzuweisen versucht wurde,
                              									dass ausser amerikanischen auch deutsche und schweizerische Werkstätten unausgesetzt
                              									bemüht bleiben, Hochdruckturbinen mit immer höherer Leistungsfähigkeit zu bauen, um
                              									auf diesem Gebiete eine fortschreitende, der Industrie zu gute kommende Entwickelung
                              									herbeizuführen. Bei der Voreingenommenheit, welche allenthalben bei Einführung des
                              									Pelton-Rades in die Technik der Kraftmaschinen Platz griff, dürfte meines Erachtens
                              									der Vertreter der Pelton Water Wheel Co. in richtiger
                              									Erkenntnis die angestrebte Förderung von anderem Standpunkt aus beurteilen, als er
                              									in seiner Zuschrift zum Ausdruck kommt.
                           Cannstatt, 6. Juni 1899.
                           Hochachtungsvoll                  
                           Wilh. Müller.
                           Aus einem uns durch Herrn W. Müller zugestellten
                              									Schreiben der Firma Ateliers de Constructions Mécaniques de
                                 										Vevey (Suisse) entnehmen wir, dass diese Firma ihre Turbinen nach eigenem
                              									Modell baut und nicht nach Patent der Pelton Water Wheel
                                 										Co., wie es denn auch in dem Aufsatze von W.
                                 										Müller ausdrücklich bemerkt ist.
                           Der Aufforderung des Herrn W. Müller nachkommend, lassen
                              									wir auch ein ihm zugegangenes Schreiben der Firma Joh. Jacob
                                 										Rieter und Cie. in Winterthur folgen (D. R.):
                           Wir betrachten das Pelton-Rad nur als eine besondere Ausführungsform der sogen.
                              
                              									Löffel- oder Becherräder und offerieren und verkaufen die letzteren als solche.
                           Es hat sich in der Praxis dieser Ausdruck „Pelton-Rad“ als allgemeine Bezeichnung für die sämtlichen Löffel-
                              									oder Becherräder so eingebürgert, dass häufig sowohl von Reflektanten wie auch von
                              									Konstrukteuren Verwechselungen vorkommen, und die übliche Benennung
                              										„Pelton-Rad“ verwendet wird, während die bez. Konstruktionen von
                              									derjenigen des Pelton-Rades ganz abweichen und die bez. Patente gar nicht verletzen.
                              									Letzteres ist auch mit unseren Löffelrädern der Fall.
                           Beim Durchgehen des uns seiner Zeit zur Einsicht gesandten Probeabdruckes über Ihre
                              									Abhandlung im Polytechnischen Journal von Dingler ist uns allerdings die Bezeichnung
                              										„Pelton-Räder“ für unsere Turbinenkonstruktionen aufgefallen; wir hatten
                              									aber keinen Grund, uns daran zu stossen, nachdem diese Bezeichnung, wie oben gesagt,
                              									eine übliche geworden ist. Wenn uns hingegen ein Probeabdruck mit Clichés vorgelegen
                              									hätte, würden wir nicht ermangelt haben, Sie darauf aufmerksam zu machen, dass das
                              									nach Fig. 15 wiedergegebene Pelton-Rad nicht unserer Konstruktion ist.
                           Vom übrigen Inhalt des Briefes des Herrn Ch. A. Scharff
                              									haben wir übrigens Notiz genommen, und war uns die Lizenzberechtigung der betr.
                              									Firmen in Deutschland schon bekannt, da wir früher wegen der gleichen Angelegenheit
                              									mit Herrn Richards in Verbindung gestanden sind.
                           PS. Herr Brown, Vertreter von Herrn Richards, erklärte uns auch damals, dass das Patent Richards nicht dem Pelton-Rad als solches gelte,
                              									sondern nur der speziellen Form der Schaufelenden, welche aber mit der von uns
                              									angewendeten Form gar nichts gemein hat.
                           Wir hoffen somit die Sache erledigt, und zeichnen
                           Hochachtungsvoll                  
                           
                              Aktiengesellschaft vormals Joh. Jacob
                                 										Rieter und Cie.
                              
                           M.
                                 									Rieter.