| Titel: | Ueber die Verzierung von Geweben zur Herstellung von Schleiern o. dgl. | 
| Autor: | H. Glafey | 
| Fundstelle: | Band 313, Jahrgang 1899, S. 55 | 
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                        Ueber die Verzierung von Geweben zur Herstellung
                           								von Schleiern o. dgl.
                        Von H. Glafey,
                           								Regierungsrat, Berlin.
                        Ueber die Verzierung von Geweben zur Herstellung von Schleiern o.
                           								dgl.
                        
                     
                        
                           Die bei der Anfertigung der Schleier zur Verwendung kommenden durchsichtigen
                              									Gewebe weisen fast durchgängig eine Verzierung auf, die ihnen ein gefälligeres
                              									Aussehen gibt. Diese Verzierungen sind im allgemeinen zweierlei Art und zwar
                              									entweder solche, welche bei der Anfertigung der Gewebe durch eine entsprechende
                              									Bindung der Fäden zu stande gebracht werden, oder solche, welche durch nachträgliche
                              									Verzierung der Gewebe sich ergeben. In manchen Fällen kommen auch beide Methoden zur
                              									Anwendung.
                           Die Verzierung der Gewebe durch die Bindung lässt eine grosse Mannigfaltigkeit in der
                              									Musterbildung zu, die durch die Wahl des Materials, sowie die Farbe desselben noch
                              									erhöht werden kann. In vorliegender Abhandlung sollen aus diesem Gebiete nur zwei
                              									Beispiele Erwähnung finden, dagegen soll die Verzierung der Gewebe nach deren
                              									Fertigstellung ausführlicher behandelt werden.
                           
                              
                              Textabbildung Bd. 313, S. 54
                              Herstellung von gemustertem Bobbinet nach Vial und Co.
                              
                           Die Fig. 1 bis 4 veranschaulichen ein
                              									Verfahren zur Herstellung von gemustertem Bobbinet, das Gegenstand des englischen
                              									Patents Nr. 23228/1895 und eine Erfindung von E. Vial und
                                 										Co., Lyon, Frankreich, ist. Das Wesentliche dieses Verfahrens besteht
                              									darin, dass an den Kreuzungsstellen der Spulen- bezw. Spulen- und Schussfäden
                              									besondere Musterfäden riegelartig eingearbeitet werden, wie dies Fig. 2 erkennen lässt.
                              									Mit a sind diejenigen Fäden bezeichnet, welche für die
                              									Grundbindung verwendet werden und in irgend einer bekannten Weise untereinander
                              									bezw. mit den Kettenfäden verschlungen werden, bb
                              									bezeichnet ein System von Hilfskettenfäden, das nicht mit in das Grundgewebe
                              									eingearbeitet wird, sondern nur den Musterfäden c als
                              									Stützpunkt dient. Um diese Hilfsfäden b werden die
                              									Musterfäden c in der aus Fig. 1 ersichtlichen
                              									Weise geschlungen und dabei bei ee1 in bekannter Weise mit dem Grundgewebe verbunden.
                              									Je nach der Entfernung der Hilfsfäden voneinander und deren Spannung wird die Grösse
                              									der Fadenriegel verschieden ausfallen. Ist das Gewebe fertiggestellt, so werden die
                              									Hilfsfäden b zerschnitten und mit der Hand ausgezogen
                              									oder durch Karbonisation zerstört und es bleiben die Fadenriegel an den Grundfäden
                              									befestigt in der Weise stehen, wie es die Fig. 2 bis 4 erkennen lassen.
                           
                              
                              Textabbildung Bd. 313, S. 54
                              Anfertigung seidener Tüllspitzen nach Vial und Co.
                              
                           Ein Verfahren zur Anfertigung seidener Tüllspitzen, bei welchem bei der Herstellung
                              									eine Musterung dadurch zu stände kommt, dass Material von verschiedener Färbung
                              									Verwendung findet, ist Gegenstand des englischen Patents Nr. 6653/1896 und nach
                              									demselben ebenfalls eine Erfindung der bereits genannten Firma E. Vial und Co., Lyon. Die letztere stellt das
                              									Grundnetz oder Grundgitter aus roher Seide her, während sie die die Musterung des
                              									Gewebes ergebenden Teile desselben aus einer Seide fertigt, welche gefärbt ist.
                              									Durch nachträgliche Färbung des so gewonnenen Fabrikats empfängt auch die rohe Seide
                              									einen Farbenton, welchen die Musterfäden nicht annehmen. Die Fig. 5 bis 9 veranschaulichen
                              									verschiedene Ausführungsformen des Verfahrens. Nach den Fig. 5 bis 7 sind die Knötchen oder
                              									Muster aus roher Seide hergestellt und es laufen die dieselben bildenden Fäden neben
                              									den Fäden des Grundgitters von einem Knötchen zum anderen. Nach Fig. 8 sind die
                              									Grundgitter und Knötchen teils aus roher, teils aus gefärbter Seide, während Fig. 9 ein Gewebe
                              									veranschaulicht, welches keine Knötchen aufweist, bei dem aber das Netz teils aus
                              									Rohseide, teils aus farbiger Seide gebildet wird.
                           
                              
                              Textabbildung Bd. 313, S. 55
                              Maschine zum Aufsetzen von Chenillepunkten auf Tüll, Gaze und andere
                                 										durchsichtige Gewebe von der Société Doquin und Co.
                              
                           Die Hervorbringung von Verzierungen in den fertigen Geweben erfolgt entweder durch
                              									Besticken derselben oder durch Einsetzen von Chenillepunkten oder endlich durch
                              									Auftragen von Farben, Scherhaaren o. dgl. mit Hilfe eines Klebstoffes auf die Fäden
                              									des Gewebes.
                           Das Besticken bietet nichts Bemerkenswertes. In derselben Mannigfaltigkeit, wie die
                              									gewöhnlichen Gewebe bestickt werden können, können auch die durchbrochenen Gewebe
                              									eine Musterung erfahren.
                           Zum Aufsetzen von Chenillepunkten auf Tüll, Gaze und andere durchsichtige Gewebe hat
                              									die Firma Société Doquin und Co. in Lyon in dem Patent
                              									Nr. 91296 ein Verfahren, sowie eine Maschine in Vorschlag gebracht, welche im
                              									folgenden näher betrachtet werden sollen.
                           Das Verfahren besteht darin, dass man von einer fortlaufenden Drahtchenille Enden von
                              									entsprechender Länge abschneidet, diese Enden in ⋃-Form zusammenbiegt, sodann mit
                              									ihren so gebildeten Schenkeln durch den Stoff hindurchsteckt und endlich die freien,
                              									nunmehr durch den Stoff hindurchragenden Enden des ⋃-förmigen Chenillestücks zu
                              									einem mehrere Webefäden umschliessenden Ring zusammendrückt.
                           Der zu verarbeitende Chenillefaden wird durch eine Zuführungswalze b (Fig. 10 und 11) ruckweise stets um
                              									ein bestimmtes Stück in einem Kanäle a1 vorgeschoben. An dessen Ende schwingt innerhalb
                              									bestimmter Zwischenrufe ein Messer c auf und ab und ein
                              									Stempel ii0, ein
                              									Haken e, sowie ein Paar hohle, einen Stösser g umfassende Nadeln f
                              									werden derart gegeneinander bezw. voneinander auf und ab bewegt, dass zuerst der
                              									Haken e sich herab bewegt und das aus dem Kanal a1 hervorragende Ende
                              									des Chenillefadens gegen den Stösser g drückt (Fig. 12), sodann das
                              									Messer c dieses Ende des Chenillefadens abschneidet und
                              									der Stösser g mit dem Haken e das erfasste Chenillefadenende zwischen die Nadeln f hineinzieht und dabei ⋃-förmig umbiegt (Fig. 13). Die Nadeln f erheben sich hierauf zugleich mit dem zwischen ihnen
                              									gefassten ⋃-förmigen Chenillefadenende, dringen durch den mittels eines
                              									Stoffdrückers h auf der Unterlage d1 gehaltenen Stoff
                              									hindurch (Fig. 14) und
                              									stecken hierbei die Schenkel des ⋃-förmigen Chenillefadenstückes durch den Stoff
                              									hindurch, um sich nunmehr wieder abwärts zu bewegen, während der Stösser g, der Haken e und das
                              									zwischen diesen Teilen gefasste ⋃-förmige Chenillefadenstück so lange in Ruhe
                              									bleiben, bis der sich jetzt gegen den Bolzen g herab
                              									bewegende Stempel ii0
                              									das Chenillestück zwischen sich und dem Stösser ringförmig zusammenbiegt (Fig. 15) und dadurch in
                              									dem Stoffe befestigt (Fig.
                                 										16). Der Haken e wird hierauf seitlich aus
                              									dem Chenillering herausgezogen und der Stösser g in
                              									seine Anfangslage zurückbewegt. Die Arbeitswerkzeuge sind an um senkrechte Achsen
                              									schwingenden Rahmen so angebracht, dass sie nach Drehung der Rahmen an beliebigen
                              									Stellen des zu bearbeitenden Stoffes zur Wirkung gebracht werden können, oder es
                              									ruhen die das Einsetzen der Chenillepunkte bewirkenden Organe, während das zu
                              									bearbeitende Gewebe schräg vor diesen so vorbeigeführt wird, dass die Chenillepunkte
                              									zu einander in versetzter Reihenfolge zu stehen kommen.
                           Eine Maschine der erstgenannten Ausfuhrungsform ist in den Fig. 17 bis 20 wiedergegeben. Der zu
                              									bearbeitende Stoff wird auf einen Rahmen c1 gespannt und liegt leicht auf der Platte d1 auf. Der die
                              									Hilfsmittel zum Befestigen der Chenille tragende Arm a2 sitzt drehbar an dem Arm a3, welcher ebenfalls
                              									um eine senkrechte Achse drehbar gelagert ist und kann, auf einer Platte b1 gleitend, in
                              									wagerechter Richtung verschoben werden. In einer Führung dieses Armes ruhen lotrecht
                              									verschiebbar der Stempel ij und Stoffdrücker h, welche beide mit Hilfe der auf der Welle f1 sitzenden
                              									Hubscheiben j2 und h2, sowie der Federn
                              										j1 und h1 in der
                              									erforderlichen Weise auf und ab bewegt werden. Sobald der Rahmen a2 mit Hilfe des
                              									Handhebels m (Fig. 19) in der
                              									erforderlichen Weise eingestellt worden ist, werden die Arbeitsorgane j und h in folgender Weise
                              									mittels des Schalthebels n in Thätigkeit gesetzt.
                           Dieser Schalthebel trägt eine Schraube n1, gegen deren oberes, schräg abgeflachtes Ende das
                              									vordere Ende eines Armes o anliegt, solange der
                              									Schalthebel n unter Wirkung einer Feder in seiner
                              									Ruhelage verharrt. Der Arm o sitzt auf einer wagerecht
                              									auf Bolzen p verschiebbaren Hülse p0, die ausserdem noch
                              									mit den Armen q1 und
                              										q2 ausgerüstet ist.
                              									Die Hülse p0 wird in
                              									ihrer Ruhelage durch eine Feder gegen die Mutter des Bolzens p angedrückt erhalten, während welcher die Hülse p0 ausser, wie bereits erwähnt, mit ihrem
                              									Arm o gegen die Schraube n1 mit ihrem Arm q2 gegen den auf dem Stempel j sitzenden Finger s und
                              									mit ihrem Arm q1 gegen
                              									die Schraube r der Schaltstange r1 anliegt.
                           Drückt die Arbeiterin gegen den Hebel n in Richtung des
                              									Pfeiles der Fig. 19, so
                              									drückt das abgeflachte Ende der Schraube n1 den Arm o und damit
                              									die ganze Hülse p0 mit den Armen q1 und q2 (Fig. 20) nach rechts,
                              									der Arm q2 gleitet von
                              									dem Finger s ab und die Teile op0q1q2 werden dadurch um den Bolzen p drehbar; die Schaltstange r1 wird also nicht mehr durch den Arm q1 gehalten und kann
                              									jetzt der Wirkung des durch eine Schraubenfeder t1 unter Vermittelung des Gabelhebels t auf sie ausgeübten Zuges Folge leisten. Der Hebel t schiebt daher die Losrolle e1 gegen die feste Rolle f2. Die letztere wird
                              									infolgedessen von der losen Rolle mitgenommen, sobald ein an letzterer sitzender
                              									Mitnehmerstift in eine an ersterer befindliche Bohrung einschnappt. Die Hubscheiben
                              										h2 und j2 setzen sich jetzt in
                              									Umdrehung und der Stoffdrücker h, sowie der Stempel j senken sich herab. Hierbei senkt sich auch der am
                              									Stempel j sitzende Finger s, gleitet also an dem von ihm herabgeschnappten Arm q2 vorbei, so lange,
                              									bis er tiefer als das freie Ende dieses Armes zu liegen kommt. In diesem Augenblicke
                              									kann die zuvor gespannte Feder p1 zur Wirkung kommen und die Hülse p0 in ihre Ausgangslage
                              									zurückziehen, in welcher der Arm q2 wieder über den Finger s zu liegen kommt. Wird nun schliesslich der Stempel j wieder durch die Hubscheibe j2 gehoben, so greift der Finger s unter den Arm q2, dreht ihn nach
                              									aufwärts und somit die Arme o und q1 in ihre
                              									Anfangsstellung zurück, die Stange r1 entfernt die Rollen e1 und f2 voneinander und die Maschine steht wieder still;
                              									ein Druck auf den Hebel n in Richtung des Pfeiles der
                              										Fig. 19 bewirkt
                              									also ein einmaliges Senken und Heben des Stoffdrückers h und des Stempels j und das Einsetzen eines
                              									Punktes an der gewollten Stelle.
                           
                              
                              Textabbildung Bd. 313, S. 56
                              Maschine zum Aufsetzen von Chenillepunkten auf Tüll, Gaze und andere
                                 										durchsichtige Gewebe von der Société Doquin und Co.
                              
                           Der Teil des Armes a2, welcher sich unterhalb des
                              									Stoffes befindet, trägt, in Büchsen u lagernd, einen
                              									Rahmen v, in welchem alle übrigen Organe der Maschine
                              									angeordnet sind; diese sind auf der einen Seite: die geriffelte Walze b, der Teil a und der
                              									Schieber b2, welcher,
                              									durch einen auf der Welle h0 sitzenden Daumen angetrieben, die Riffelwalze b mit Hilfe einer federnden Schaltklinke und eines Schaltrades dreht.
                           Auf der anderen Seite des Rahmens v sitzen am Arm
                              										a2:
                           1. Das Messer c, dessen Traghebel durch eine Feder gegen
                              									eine Daumenscheibe gedrückt wird, welche auf dem Ende der Welle h0 angeordnet ist.
                           2. Haken e, welcher an dem Schlitten e2 befestigt ist, der
                              									auf dem in senkrechter Richtung beweglichen Schlitten e3 gleitet und seine Bewegung in
                              									wagerechter Richtung durch eine Hubscheibe unter Vermittelung eines Hebels empfängt,
                              									welcher mit seinem oberen Ende gegen den Kopf einer in den Schlitten e2 eingeschraubten
                              									Schraube drückt. Der senkrechte Schlitten e3 wird durch eine weitere Hubscheibe mit Hilfe eines
                              									Winkelhebels bewegt. Federn sichern die Berührung der Hebel mit ihren zugehörigen
                              									Hubscheiben.
                           3. Die beiden Nadeln f, welche an einem Schlitten f3 befestigt sind, der
                              									seine Bewegung ebenfalls durch eine Hubscheibe mittels eines Hebels empfängt,
                              									welcher durch eine Feder stets in seine Ruhelage zurückgedrückt wird.
                           4. Der ebenfalls durch Hubscheibe, Hebel und Feder bewegte Stösser g auf dem Schlitten g1.
                           5. Die Platte d, auf welcher die Platte d1 ruht.
                           6. Eine Schraube, deren Kopf auf der Platte b1 ruht und dadurch die Drehzapfen der Rahmen a2a3 entlastet.
                           
                              
                              Textabbildung Bd. 313, S. 56
                              Fig. 21.Maschine zum Aufsetzen von Chenillepunkten auf Tüll, Gaze und
                                 										andere durchsichtige Gewebe von der Société Doquin und Co.
                              
                           Die zweite Ausführungsform der Maschine, mit welcher gleichzeitig eine beliebige
                              									Anzahl von Punkten aufgesetzt werden kann, ist in Fig.
                                 										21 in Vorderansicht und in Fig. 22 in Seitenansicht
                              									dargestellt. Fig. 23
                              									gibt im Schnitt die das Befestigen der Chenille auf dem Stoffe bewirkenden Teile der
                              									Maschine.
                           Bei der zweiten Ausführungsform wird der zu bearbeitende Stoff in einer senkrechten
                              									Ebene bewegt, während die Vorrichtungen, die das Auflegen der Chenille besorgen, ruhen.
                           
                              
                              Textabbildung Bd. 313, S. 57
                              Maschine zum Aufsetzen von Chenillepunkten auf Tüll, Gaze und andere
                                 										durchsichtige Gewebe von der Société Doquin und Co.
                              
                           Diese Vorrichtungen sind dieselben, wie sie bei der ersten Ausführungsform der
                              									Maschine beschrieben wurden, nur mit dem Unterschiede, dass sie, anstatt einzeln
                              									vorhanden zu sein und bethätigt zu werden, in der Mehrzahl auf Schienen angeordnet
                              									vorhanden sind und mit diesen Schienen gleichzeitig und alle zusammen angetrieben
                              									werden. Die Haken e, die Nadeln f, die Stösser g sind in Zinnplatten
                              									befestigt. Diese Befestigungsweise macht es möglich, die betreffenden Teile sehr
                              									nahe nebeneinander anzubringen. Die Zinnplatten werden auf den Schienen e1f1f2 und g1, die mit ihren Enden auf Schlitten ruhen,
                              									nebeneinander befestigt. Die Schlitten und somit die Schienen erhalten die nötige
                              									Bewegung durch auf der Hauptwelle o befestigte
                              									Hubscheiben, indem die Hubscheiben auf die Hebel e2f3g2e3 wirken (Fig. 21).
                              									Jeder dieser Hebel ist selbst auf eine Nebenwelle aufgekeilt, die mit einem zweiten
                              									mit den Schlitten, welche die Schienen tragen, durch eine Schubstange verbundenen
                              									Hebel ausgerüstet ist. Die Berührung der Hebel mit den zugehörigen, auf der
                              									Welle o sitzenden Hubscheiben wird durch Federn
                              									gesichert.
                           Das Messer c sitzt an einer mittels der Arme c1 (Fig. 21) an der Welle c2 schwingend aufgehängten Schiene c3 (Fig. 22 und 23). Die Welle c2 erhält durch den
                              									Hebel c4 und eine
                              									ebenfalls auf der Welle o sitzende Hubscheibe eine
                              									kleine Drehbewegung. Eine Schiene d, deren Gestalt in
                              										Fig. 23 im
                              									Querschnitt veranschaulicht ist, besitzt eine Reihe wagerecht laufender Oeffnungen,
                              									in welchen sich die Organe zum Aufbringen und Befestigen der Chenille hin und her
                              									bewegen, sowie eine zweite Reihe von senkrecht verlaufenden Oeffnungen a1, durch welche die
                              									Chenillefäden hindurchlaufen. Des ferneren ist Schiene d ausgeschnitten, um die Riffelwalze b, die
                              									zum Zuführen der Chenille dient, aufnehmen zu können.
                           Gegenüber diesen eben beschriebenen Teilen, auf der anderen Seite des zu
                              									bearbeitenden Stoffes, befindet sich eine mit den Stoffdrückern h ausgerüstete Schiene j,
                              									die zur Aufnahme der Stösser j1 ebenfalls mit Oeffnungen versehen ist. Auf jeden
                              									der Stösser j1 wirkt
                              									eine Feder j2.
                           Die Schiene j ruht mit ihren Enden auf Schlitten j3 und erhält ihre
                              									Bewegung von dem Hebel j4 unter Vermittelung einer Hilfswelle, von Hebeln und Schubstangen.
                           Durch den Ansatz j5 und
                              									die Nase j6, womit
                              									jeder Stösser versehen ist, werden diese durch die Schiene j mitgenommen, sobald sich dieselbe von dem Stoffe hinwegbewegt;
                              									andererseits wird der Hub der Stösser nach dem Stoffe hin durch die Anschlagschiene
                              										k begrenzt. Nähert sich die Schiene j hierauf dem Gewebe, so spannt sie die Federn j2 und entfernt sich
                              									von den Ansätzen j5. Im
                              									geeigneten Augenblick gibt die Anschlagschiene k, durch
                              									ein Lenkersystem k1
                              									bewegt, die Stempel frei und dieselben schnellen kräftig vorwärts.
                           Auf dem einen Ende der Schiene j ist ferner noch ein
                              									winkelförmiger Arm b1
                              									befestigt (Fig. 22).
                              									Dieser Arm wirkt unter Vermittelung einer Schubstange auf das Schaltrad der
                              									Transportwalze b1 und
                              									setzt dadurch dieselbe in Umdrehung.
                           Nachdem das Gewebe sich über einen schräg stehenden Tisch l hinwegbewegt hat, wird es vor der Reihe der zum Aufbringen der
                              									Chenillepunkte auf das Gewebe dienenden Vorrichtungen vorbeigeführt.
                           Zu diesem Zwecke dienen zwei schräg gelagerte Walzen mn,
                              									zwischen denen das Gewebe hindurchläuft und durch welche das Gewebe jedesmal, sowie
                              									eine Reihe von Chenillepunkten fertiggestellt ist, um eine bestimmte Strecke weiter
                              									bewegt wird. Die Walzen stehen miteinander in Zahneingriff und erhalten ihre
                              									Bewegung durch eine auf der Welle o befestigte
                              									Hubscheibe, und zwar unter Vermittelung eines Schaltgetriebes p und der Zahntriebe p1. Der Zweck dieser schrägen Führung des Stoffes
                              									besteht darin, die Chenillepunkte auf dem Stoffe in zueinander versetzten Reihen
                              									angeordnet zu erhalten.
                           
                              
                                 (Schluss folgt.)