| Titel: | Schutzvorrichtungen für Hochspannungsanlagen. | 
| Autor: | Conr. Hesse | 
| Fundstelle: | Band 319, Jahrgang 1904, S. 15 | 
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                        Schutzvorrichtungen für
                           								Hochspannungsanlagen.
                        Von Conr. Hesse.
                        Schutzvorrichtungen für Hochspannungsanlagen.
                        
                     
                        
                           Im Jahre 1899 behandelte ich an dieser Stelle (D. p. J., 313, 119) unter „Schutzvorrichtungen für Hochspannungsanlagen“ die
                              									neue konstruktive Ausgestaltung der Sicherheitskupplungen, deren Installation und
                              									Kosten, im Vergleich zu den Schutznetzen.
                           Nicht nur die Abhandlung hat in mehrsprachigen Auszügen, sondern vor allen Dingen
                              									diese Vorrichtungen selbst haben seitdem in allen Ländern eine so grosse Verbreitung
                              									und praktische Verwendung gefunden, dass damit deren Zweckmässigkeit bewiesen ist
                              									und dürfte es angezeigt sein, hierauf zurückzukommen.
                           
                              
                              Textabbildung Bd. 319, S. 15
                              
                           An dem im Jahre 1899 Gesagten hat sich inzwischen nichts geändert. Die deutschen
                              									Patente der in mehreren Staaten geschützten Vorrichtungen (No. 54840 und 57120)
                              									haben auch heute noch Rechtskraft; ebenso die besonderen, nochmals geschützten
                              									Ausführungsformen, zu denen indessen noch neue getreten sind, die nachstehend
                              									erläutert werden sollen.
                           Nachdem sich die 1899, 313, 119 u. 120 abgebildete
                              									Kupplung so gut bewährt hatte, lag es nahe, bei den vielen Drahtbrüchen der
                              									Strassenbahnen, dasselbe Prinzip, aber in entsprechender, vollständig veränderter
                              									Ausführung auch auf die Aufhängungen der Fahrleitungen zu erstrecken. Dieses wurde
                              									in der aus Fig.
                                 										1 ersichtlichen Weise erreicht. Der mittlere und Hauptteil (Fig.
                                 									1)wurde teils als Fahrdrahthalter, teils als Kupplung ausgestaltet, d.h.
                              									er erhielt den Gewindestutzen A eines Fahrdrahthalters,
                              									während die beiden Enden b in der Mitte (punktiert)
                              									ausgespart und mit je einem nach innen, nach dem Stutzen verlaufenden schrägen
                              									Schlitz a versehen wurden. In diesen Aussparungen mit
                              									Schlitzen wurden die die Bügel der Kupplungen ersetzenden Kloben (Fig. 1a und 1b)
                              									eingesetzt, nachdem dieselben mit den Fahrdrahtenden verlötet waren. Die Kloben
                              									besitzen eine in die Aussparung b des Hauptteils
                              									passende Form und sind bei a auf den Durchmesser des
                              
                              									Fahrdrahtes ausgebohrt. An den Enden k ist der Stift
                              										d eingesetzt, welcher auf beiden Seiten des Klobens
                              									vorsteht, in den schrägen Schlitz a des Hauptteiles
                              									passt und deren Durchmesser derart bemessen ist, dass eine genügende Auflagefläche
                              									in dem Schlitz gewahrt bleibt. In der Wirkung entspricht diese Kupplung für die
                              									Oberleitung elektrischer Bahnen denen für Hochspannungsanlagen und
                              									Kraftübertragungszwecke und fällt trotz der wesentlich abweichenden Konstruktion
                              									unter die vorgenannten Patente.
                           
                              
                              Textabbildung Bd. 319, S. 15
                              Fig. 2.
                              
                           Auch die in Fig. 2 dargestellte Kupplung für
                              									Hochspannungsanlagen, welche die Form eines Lampenhalters hat, fällt unter den
                              									Schutzkreis der noch Rechtskraft besitzenden Patente und darf mithin nur von den
                              									Patentinhabern hergestellt werden. Indessen ist eine Verbesserung in dieser
                              									Ausführungsform nicht zu ermitteln. Im Gegenteil, diese Art gestattet nicht die so
                              									notwendige sorgfältige Bearbeitung der Auflagestellen und muss notgedrungen ein
                              									Luftwiderstand zwischen Einhängebügel und Hauptteil entstehen, dessen Folgen
                              									Lichtbogen, Erwärmung, Spannungsverluste usw. sind und die ganze Schutzart gefährden können. Nur
                              									mechanische gute Eigenschaften könnten bei den Bügeln zu diesen Kupplungen in
                              									Lampenform anerkannt werden, indem die Bügel (Fig. 3 Seitenansicht,
                              										Fig.
                                 										3a Oberansicht) mit einer Schraube s und
                              									einer Rille r versehen sind, welche ein Einspannen des
                              									Leitungsdrahtes gestattet. Ein späteres Festlöten des Drahtes in den Bügel wird des
                              									Stromüberganges halber aber doch noch zu erfolgen haben.
                           
                              
                              Textabbildung Bd. 319, S. 16
                              
                              
                           
                              
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                              Fig. 4.
                              
                           Als praktisch vollkommen zu betrachten ist ferner auch heute noch die 1899. 313, beschriebene Ausführung, deren Auslösung in Fig. 4 veranschaulicht wird. Eine Abart dieser
                              									Konstruktion, die durch Gebrauchsmuster ebenfalls besonderen Schutz fand, ist die in
                              										Fig. 5
                              									angegebene Kupplung. Diese behält aber die bewährte Form der Nasenringe und
                              									Einhängung vollständig bei und zielt nur auf die Verstellung hin, welche so
                              									umgebildet wurde, dass die Fabrikation sich vereinfacht und damit etwas
                              									verbilligt.
                           
                              
                              Textabbildung Bd. 319, S. 16
                              
                              
                           
                              
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                              Fig. 6.
                              
                           Fig. 5 ist
                              									die Seiten- und Fig. 5a die Oberansicht dieser neu gestalteten Kupplung der Gesellschaft für Strassenbahnbedarf, Berlin. Es sind
                              										r und r1, die Nasenringe mit den Nasen n und n1, welche die Ausfräsungen e haben, in welche die den Leitungsdraht haltenden Bügel (Fig. 6) eingehängt werden. Nun fallen aber die
                              									verschraubten Ringe hier ganz fort, wogegen der Nasenring r drei Aussparungen a und der untere
                              									Nasenring r1 drei
                              									Löcher mit Gewinde zur Aufnahme von Schrauben s
                              
                              									erhalten hat. An der Stelle von drei Aussparungen können auch weniger oder mehr und
                              									an Stelle der Schrauben s Bolzen mit Muttern verwendet
                              									werden. Im letztren Falle erhält der Nasenring r1 keine Gewindelöcher, sondern einfache Löcher. Wie
                              									ohne weiteres ersichtlich ist, lässt sich der Nasenring r auf dem Nasenring r1 bis zum Anschlag der Aussparungen an die Schrauben
                              										s den Krümmungen der Wege und damit den
                              									Leitungswinkeln nach verstellen. Nach beendeter Drahtspannung werden dann die
                              									Schrauben s, bezw. die dafür angebrachten Gewindebolzen
                              									mit Mutter, angezogen und damit die Winkelstellung der Nasenringe mit den
                              									Ausfräsungen e zu den Bügeln und dem Leitungsdraht
                              									festgelegt.
                           Mit o ist die Oeffnung zum Aufsetzen der Kupplung auf
                              									denHochspannungsisolator bezeichnet und beträgt diese bei den normalen
                              									Kupplungen, gemäss den Köpfen der Isolatoren 68 mm im Durchmesser. Weitere, aber
                              									nebensächlichere Aenderungen lassen sich an den Kupplungen leicht vorsehen und
                              									werden solche öfter durch grössere oder anders gestaltete Isolatoren, durch deren
                              									Wülsten, Köpfe usw. bedingt. Auch ist bereits Vorsorge getroffen, dass die
                              									Entfernung von der Mitte des Isolators bis zur Befestigung und Verdrallungsstelle am
                              									Einhängebügel, von A bis B
                              										(Fig. 4) derart ist, dass, sei es für neu zu
                              									spannende oder für vorhandene Leitungen, der durchlaufend gespannte Leitungsdraht in
                              									der Mitte des Isolators durchgeschnitten werden kann und das Leitungsstück von A bis B (Fig. 4) zur Herstellung der Verdrallung, bezw.
                              									Befestigung am Einhängebügel Z verwendet wird.
                           So sind ferner auch die für Abzweigungen und Leitungenendstellen bestimmten
                              									Kupplungen mit andersartigen Nasenringen, bezw. solchen mit Klemmen, Kabelschuhen
                              									usw. ausgestattet worden um eine Leitungsstrecke, welche nicht mit
                              									Schutzvorrichtungen versehen zu werden brauchte, ohne weiteres mit der ersten
                              									Kupplung zu verbinden. An der Stelle des einen Nasenringes wurde ein solcher ohne
                              									Nase, dagegen mit einem als Kabelschuh verlängerten Lappen eingesetzt, an welchem
                              									die freie Leitungsstrecke (also ohne Einhängebügel) anzuschliessen war. Entsprechend
                              									gestaltete es sich für Abzweigungen, wobei zu den beiden Nasenringen für die
                              									durchlaufende Leitung noch ein weiterer Ring mit Anschlusschuh einfach unter die
                              									Verschraubung gelegt werden konnte. Bei der letztgenannten Kupplungskonstruktion
                              										(Fig.
                                 									5) ist dies nun alles und zumal nachträglich bei der Montage nicht möglich und
                              									sind diese damit als nicht so vollkommen zu bezeichnen; es streiten damit mehr
                              									Vollkommenheit und billigerer Preis miteinander. Da aber die Verbilligung der
                              									Konstruktion (Fig. 5) gegenüber der vorhergehenden nicht so wesentlich ist, dürften die
                              									technischen Fragen ausschlaggebender wie die Preisfragen sein und bei der älteren
                              									Konstruktion (1899, 313, 119) vielfach verblieben
                              									werden.
                           Wie schon aus dem Bericht im Jahre 1899 hervorgeht, haben die ersten grösseren
                              									Installationen gezeigt, dass früher gehegte Befürchtungen hinsichtlich des
                              									Verhaltens der Kupplungen bei Sturm, Schnee und Eis, bezüglich der Oxydation der
                              									Kontaktstellen usw. nicht stichhaltig waren.
                           Nun ging man inzwischen noch weiter und rüstete absichtlich solche Leitungsstellen
                              									mit diesen Kupplungen aus, welche den Witterungseinflüssen, Witterungswechsel,
                              									Stürmen usw. besonders ausgesetzt waren; z.B. über die Isar bei München, in Russland
                              									usw. Ferner wurden Beobachtungen und Messungen nach starken Stürmen, Frost und
                              									Schnee angestellt. Die Kontakte (Bügeleinhängestellen) richtig eingebauter
                              									Kupplungen waren danach stets blank, zeigten keinen höheren Uebergangswiderstand,
                              									wie dem verwendeten Leitungsdrahtquerschnitt entsprach, und wiewohl viele Bäume in
                              									der Nähe der Leitungsanlagen entwurzelt waren, wurde keiner der Einhängebügel von
                              									dem Sturme ausgehoben. Dies erklärt sich auch damit, dass der seitlich angreifende
                              									Wind die Leitung wohl in ein Schwanken bringt, ein Aushängen aber ausser durch den
                              									Leitungsbruch, wo das Aushängen auch erfolgen muss, nur durch ein Strecken des
                              									Leitungsdrahtes erfolgen könnte, wozu aber der Draht in der Achsialrichtung keine
                              
                              									genügende Angriffsfläche bietet.