| Titel: | Entwurf einer Schwebebahn für Berlin. | 
| Fundstelle: | Band 320, Jahrgang 1905, S. 705 | 
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                        Entwurf einer Schwebebahn für
                           									Berlin.
                        Entwurf einer Schwebebahn für Berlin.
                        
                     
                        
                           Von der „Continentalen Gesellschaft für elektrische
                                    											Unternehmungen“, welche sich bekanntlich an dem lebhaften, die
                              									Erweiterung der Schnellverkehrsmittel Berlins betreffenden Wettbewerb durch den
                              									Antrag zur Herstellung einer Schwebebahnlinie beteiligt hat, wurde kürzlich eine
                              									Denkschrift ausgegeben, in welcher die Nützlichkeit der Errichtung einer solchen
                              									Bahn unter Vorführung einer reichen Menge ebenso interessanter als geschickt
                              									beleuchteter Unterlagen und statistischer Ziffern erläutert wird. Nach dem
                              									Endergebnis dieser Darstellungen würde die Hauptaufgabe der künftigen Berliner
                              									Schnellverkehrs-Anlagen zuvörderst in der Entlastung der Leipziger Strasse
                              									vermittels einer Nordsüdlinie liegen, deren Endpunkte
                              									durch den geeigneten, nämlich durch einen dem gegenwärtigen und voraussichtlich
                              									künftigen Vorortverkehr angepassten Anschluss an die Stadtbahn gegeben erscheinen.
                              									Geleitet von dieser Erwägung sowie auf Grund der eingehendsten Vorerhebungen über
                              									die verschiedenen örtlichen Bauhindernisse und Untergrundverhältnisse liess die
                              									genannte Gesellschaft den in Fig. 1 und 2 näher ersichtlich gemachten Entwurf ausarbeiten. Er
                              									hat allerdings für ihre Kostenanschläge und Rentabilitätsberechnung als Unterlage
                              									gedient, ist dabei aber selbstverständlich in den Einzelheiten keineswegs als
                              									unabänderlich anzusehen, da ja erst nach der behördlichen Prüfung oder bei der
                              									Ausführung den sich herausstellenden Anforderungen Rechnung zu tragen sein wird.
                              									Vorläufig zog man in letzterer Beziehung lediglich in Betracht, dass allenfalls
                              									anstatt der Linienführung durch die Prinzenstrasse jene über den Luisenstädtischen
                              									Kanal gewählt werden könne, in ähnlicher Weise, wie auf der Schwebebahn Barmen–Elberfeld–Vohwinkel der Lauf der Wupper
                              									ausgenützt ist; doch wird vorläufig auf diese mögliche Abweichung im vorliegenden
                              									Entwurf kein Bezug genommen.
                           Nach letzterem soll die Schwebebahnlinie vom Bahnhof Gesundbrunnen der Stadtbahn ausgehend, natürlich zweigleisig, ihren Weg
                              									durch die Brunnen- und Lothringer Strasse, das Scheunenviertel, die
                              										Kaiser Wilhelm-, Dickens-, Neue Ufer-, Ohm-, Neander-,
                                 										Prinzen-, Lade-, Wilms-, Dieffenbach-Strasse, dann über den Hohenstaufenplatz, den Kottbuser Damm, den Hermannplatz sowie
                              									schliesslich durch die Berliner- und Berg-Strasse bis zur Britzer
                                 										Grenze nehmen, wo der zweite Endbahnhof seinen Platz erhält. Da die Enden
                              									dieser Linie als Kehrschleifen angeordnet sein werden, bilden die beiden Gleise der
                              									Bahn eine in sich geschlossene, ununterbrochene Fahrbahn, welche, soweit sie von
                              									Reisenden benutzt wird, keine einzige Weiche enthält. Im ganzen sind 17
                              									Anhaltestellen vorgesehen, nämlich: Gesundbrunnen,
                                 										Lortzing-Strasse, Bernauer Strasse, Invaliden-Strasse, Rosenthaler Thor,
                                 										Schönhauser Thor, Alexanderplatz, Jannowitz-Brücke, Schmid-Strasse, Moritzplatz,
                                 										Prinzen-Strasse, Grimmstrasse, Hermannplatz, Amtsgericht,
                                 										Hohenzollernplatz, Rixdorf und Britzer
                                 									Grenze.
                           Die Länge der ganzen Linie einschliesslich der Haltestellen Gesundbrunnen und Britzer Grenze, jedoch
                              									ungerechnet die Kehrschleifen und Betriebsbahnhöfe, beträgt fast genau 11,900 km,
                              									wovon 3,335 km in Krümmungen und 8,565 km in Geraden, sowie 4,885 km in Gefälle und
                              									7,015 km wagerecht liegen. Insgesamt sind für die Richtungsänderungen der laufenden
                              									Bahn 33 Bogen in Aussicht genommen, von denen die vier schärfsten den Halbmesser von
                              									50 m erhalten sollen. Das stärkste in der Fahrbahn vorkommende Gefälle ist mit 1 :
                              									30 vorgesehen. Die Schienenoberkante liegt an den niedrigsten Stellen der Bahn 10 m,
                              									an der höchsten 21,5 m hoch über der Strassenoberfläche und ist die letztgenannte
                              									ausserordentliche Höhe im Kilometer 4,292 bis 4,407 bedingt, wo die Schwebebahn in
                              									einem schiefen Winkel die Westlinie der Stadtbahn übersetzt, weil daselbst gemäss
                              									Anforderung der Königl. Eisenbahn-Direktion soviel Raum oberhalb des
                              									Stadtbahnkörpers frei bleiben muss, als es geboten erscheint, um für spätere Zeiten
                              									den allenfalls nötig werdenden Aufbau eines zweiten Stockwerkes der Stadtbahn nicht
                              									zu behindern. Eben infolge dieser Bahnübersetzung ergibt sich auch die
                              									Notwendigkeit, zunächst derselben auf eine Strecke von 230 m das weiter oben
                              									erwähnte stärkste Gefälle von 1 : 30 einzulegen. Nebst dieser Bahnübersetzung zählt
                              									zu den bedeutendsten Bauwerken der offenen Strecke die Ueberbrückung der Spree
                              									zwischen Kilometer 4,670 und 4,680, vergl. Fig. 3,
                              									wo der Fluss durch einen einzigen aus parabolischen Trägern gebildeten Bogen
                              									überspannt werden soll, dessen Scheitel etwa 16 m über dem mittleren Wasserstand der
                              									Spree liegt, während ihn das die Fahrschienen und die Station Jannowitzbrücke tragende Brückengerüst noch um 5 m
                              									überragt. An zwei Stellen, nämlich zwischen der Neuen
                                 										Uferstrasse und der Ohmstrasse sowie zwischen
                              									letzterer und der Neander-Strasse nimmt die
                              									Schwebebahnlinie ihren Verlauf durch Häuserblocks und sind sonach auch an diesen
                              									Punkten besonders schwierige Bauausführungen zu gewärtigen.
                           Was die Anhaltestellen und Bahnhofanlagen betrifft, so geht die Absicht dahin,
                              									vorläufig den Bahnsteighallen und Bahnsteigen mindestens eine Länge von 48 m zu
                              									geben, d. i. soviel, als für Züge, welche aus drei Wagen bestehen, erforderlich ist,
                              									diese Baulichkeiten aber derart anzulegen, dass sie künftighin gesteigerten
                              
                              									Bedürfnissen angepasst und ohne Schwierigkeiten verlängert werden können. Für die
                              									Endbahnhöfe liegt zuvörderst bloss der in Fig. 4
                              									wiedergegebene Grundriss des Endbahnhofes Gesundbrunnen
                              									vor, dem im wesentlichen auch der andere Betriebsbahnhof in Rixdorf bezw. Britz nachgebildet werden soll.
                              									Wie sich zeigt, sind sämtliche Gleise derart angeordnet, dass sie bei der Benutzung
                              									durch Fahrzeuge für
                              									alle Fälle nur das Vorwärtsfahren der letzteren bedingen. Als Abschluss des
                              									Doppelgleises der laufenden Linie gliedert sich ersterem eine Kehrschleife an, von
                              									der sich in einem Aste zwei Nebengleise abzweigen, welche den Zweck haben, ohne
                              									jegliche Störung des Betriebes das Anhalten von Fahrzeugen behufs Untersuchung der
                              									Treibwerke oder Wagen durchführen zu lassen oder auch die Einschiebung von
                              									Ersatzfahrzeugen oder von frisch auslaufenden Erforderniszügen zu gestatten, sei es
                              									um etwaige Unregelmässigkeiten in der Zugfolge auszugleichen oder die Anzahl der
                              									Züge beliebig und ohne Zeitverlust zu vermehren.
                           
                              
                              Textabbildung Bd. 320, S. 706
                              Fig. 1. Lageplan der Linie.
                              
                           Die an die Kehrschleife anschliessenden Schuppengleise dienen
                              									zur Aufstellung der Reservewagen und sind namentlich auch dazu bestimmt, die
                              									Aenderungen in den
                              									Zuglängen, nämlich die Vermehrung oder Verminderung der zu einem Zug vereinigten
                              									Wagen zu ermöglichen. Welche Weichengattung auf den Betriebsbahnhöfen in Anwendung
                              									kommen soll, ist leider im Entwürfe nicht ersichtlich und auch im Texte nicht
                              									erwähnt, doch werden für die Wahl derselben natürlich die auf der Linie Barmen–Elberfeld–Vohwinkel
                              									gemachten Erfahrungen, wo dreierlei Weichengattungen in Verwendung stehen,
                              									massgebend sein.
                           Hinsichtlich der Konstruktion des Traggerüstes sowie der Durchführung der Fahrgleise
                              									und der Stromzuführungen nebst sonstiger Ausrüstung der Fahrbahn wird mit Ausnahme
                              									verschiedener kleiner an Einzelheiten durchzuführender Verbesserungen, wie sich
                              									solche durch die Erfahrung ergeben haben, keine irgendwie wesentliche Abweichung von
                              									den auf der Schwebebahn Barmen–Elberfeld–Vohwinkel
                              									bewährten Formen und Anordnungen in Aussicht genommen. Zum Tragen der Fahrbahn nebst
                              									Untergerüste sollen jedoch in Berlin lediglich sogenannte Mittelstützen,
                              									Fig. 5, wie sie laut Entwurf beispielsweise für die
                              									Prinzenstrasse in Vorschlag gebracht wurden, oder Gabelträger,
                              									Fig. 6, zur Verwendung kommen, es wäre denn, dass
                              									die schon weiter oben erwähnte Variante der Linienführung über den Luisenstädter
                              									Kanal platzgreifen würde, wo natürlich nur schräge Schwebebahnstützen benutzt werden
                              									könnten. Aus den beiden Abbildungen Fig. 5 und 6 lässt sich auch ersehen, dass sowohl die
                              									Mittelstützen als die Gabelstützen für eine mehr oder minder reiche architektonische
                              									Ausstattung keineswegs ungeeignet sind und dass in dieser Beziehung für die
                              									Erzielung befriedigender Erfolge lediglich der gute Geschmack und die für
                              									Verschönerungszwecke verfügbaren Geldmitteln massgebend sein werden. Da ferner in
                              									allen den ausnahmslos schnurgraden und durchweg mindestens 22 m breiten Berliner
                              									Strassen, welche die Schwebebahn durchlaufen soll, immer nur eine einzige
                              									Stützenform zur Verwendung käme, müssten sich Strassenbilder ergeben, gegen welche
                              									vom malerischen Standpunkte eher geringere als nennenswertere Vorwürfe vorgebracht
                              									werden können, als solche von strengen Aesthetikern gegen die in städtischen
                              									Strassen oberirdisch angelegten Schnellverkehrsanlagen im allgemeinen erhoben
                              									werden.
                           Zur Beförderung von Fahrgästen soll auf der Berliner Schwebebahn ausschliesslich nur
                              									eine einzige Gattung Fahrzeuge Verwendung finden, nämlich mit zwei Motoren
                              									ausgestattete Treib wagen von der in Fig. 7, 8 und 9 im Grundriss, Aufriss
                              									und Querschnitt gekennzeichneten Anordnung, mit einem Fassungsraum für 85 Personen,
                              									von denen 46 Sitzgelegenheit vorfinden. Die vorne wie rückwärts in der Form eines
                              									halben Sechseckes abgeschrägten, 15,0 m langen, 2,60 m breiten und 2,35 m hohen
                              									Wagen gelangen bei der Bewegung, wie Fig. 7 zeigt, in einem
                              									gegenseitigen Abstande von 1,40 m an einander vorüber. Jeder Wagen ist mit einer
                              									besonderen Zugschaltungseinrichtung versehen, welche ihm gestattet, ebensogut
                              									einzeln als in Verbindung mit anderen Wagen zu fahren und letzterenfalls ohne
                              									Rücksicht auf die Reihenfolge, einem Zuge angekuppelt zu werden, wobei die solcher
                              									Art zusammengestellten Züge von dem Führer des jeweilig an der Zugspitze
                              									befindlichen Wagens gelenkt werden.
                           
                              
                              Textabbildung Bd. 320, S. 707
                              Fig. 2. Längenprofil.
                              
                           Als eine wichtige zugehörige Betriebseinrichtung hat noch das zur Sicherung des
                              									Zugverkehrs vorgesehene elektrisch-selbsttätige Natalissche Blocksignal Erwähnung zu finden, welches in D. p. J. 1902, 317, S. 125, 138, 155, ausführlich beschrieben wurde,
                              									sich auf der Schwebebahn Barmen–Elberfeld–Vohwinkel vorzüglich bewährt hat und nun auch in Berlin zur
                              									Anwendung kommen soll. Die Signalgebung wird lediglich durch die fahrenden Züge
                              									gesteuert und geschieht mittels elektrischer Glühlampen, welche für Freie Fahrt grünes, für Halt rotes Licht sehen lassen, das an sämtlichen Haltestellen, sowohl den
                              									Zugführern als den Stationswärtern genau anzeigt, ob die in der Zugrichtung liegende
                              									Strecke bis zur nächsten Haltestelle noch von einem Zuge besetzt oder zugfrei ist.
                              									Da es nur letzterenfalls erlaubt ist, die Fahrt fortzusetzen, werden also die
                              									einzelnen Folgezüge stets mindestens auf Stationsentfernung auseinander
                              									gehalten.
                           
                           
                              
                              Textabbildung Bd. 320, S. 708
                              Fig. 3. Spreekreuzung nächst der Jannowitzbrücke.
                              
                           
                           
                              
                              Textabbildung Bd. 320, S. 709
                              Fig. 4. Grundriss der Betriebsstation Gesundbrunnen.
                              
                           
                           Der Hauptvorzug dieser Blocksignaleinrichtung liegt in ihrer Zuverlässigkeit
                              									sowie in dem Umstand, dass bei etwa eintretenden Fehlern hierdurch höchstens eine
                              									Verzögerung der Zugfolge, niemals aber eine die Sicherung der Züge beeinträchtigende
                              									Signalfälschung hervorgerufen werden kann. Ausser der selbsttätigen
                              									Blocksignalanlage werden natürlich für die weitere gegenseitige Verständigung der
                              									den Fahrdienst leitenden Stationswärter untereinander oder mit der Betriebsleitung
                              
                              									oder auch mit den Zugführern auf der Strecke, geeignete Fernsprechanlagen vorhanden
                              									sein.
                           
                              
                              Textabbildung Bd. 320, S. 710
                              Fig. 5. Prinzenstrasse.
                              
                           Was endlich die Betriebsführung anbelangt, so ist zuvörderst nur eine einzige gediegen ausgestattete Wagenklasse in Aussicht genommen mit getrennten Abteilen für Raucher und
                              									Nichtraucher; ferner sollen die Züge in der Regel, d.h.
                              									solange es die jeweilige Beanspruchung der Bahnlinie zulässt, nur aus je einem Wagen bestehen und in den frühen Morgen- sowie in
                              									den späten Abendstunden alle 10 Minuten, während der übrigen Tagesstunden jedoch
                              									alle 5 Minuten hintereinander verkehren, welche Aufeinderfolge jedoch nach
                              									Erfordernis bis auf 2 Minuten herabgemindert werden kann. Bei einer grössten
                              									Fahrgeschwindigkeit von 50 km/Std. und einer mittleren Fahrgeschwindigkeit von 30
                              										km/Std. würden
                              									sich – die wichtigsten Bahnstrecken in Betracht gezogen – die Fahrzeit der Züge:
                           
                              
                                 von der Anhaltestation Gesundbrunnen    bis zur Anhaltestation Rosenthaler Thor
                                 auf 42/4
                                    											Min.
                                 
                              
                                 von der Anhaltestation Rosenthaler
                                       											Thor    bis zur Anhaltestation Alexanderplatz
                                 auf 2¾ Min.
                                 
                              
                           
                           
                              
                              Textabbildung Bd. 320, S. 711
                              Fig. 6. Brunnenstrasse.
                              
                           
                           
                           
                              
                              Textabbildung Bd. 320, S. 712
                              Fig. 7, 8 und 9. Wagen.
                              
                           
                              
                                 von der Anhaltestation Alexanderplatz    bis zur Anhaltestation Moritzplatz
                                 auf 5¼ Min.
                                 
                              
                                 von der Anhaltestation Moritzplatz
                                    											bis    zur Anhaltestation Hermannplatz
                                 auf 5 Min.
                                 
                              
                                 von der Anhaltestation Hermannplatz   
                                    											bis zur Anhaltestation Rixdorf
                                 auf 4¾ Min.
                                 
                              
                           zusammen also von Gesundbrunnen
                              									bis Rixdorf auf 22¼ Minuten belaufen.
                           Der Zweiminuten-Verkehr mit Zügen von drei Wagen vorausgesetzt, für welche Züge, wie
                              									schon bemerkt, die Anlagen der Haltestelle zu vörderst bemessen wurden, liesse sich
                              									täglich die Beförderung von 7500 Fahrgästen in jeder Bahnrichtung, zusammen also von
                              									15000 Personen bewältigen, was mindestens eine Jahresleistung von 40 bis 50
                              									Millionen Einzelfahrten der Fahrgäste bedeuten würde. Sobald sich aber Anforderungen
                              									geltend machen, welche über diese Grenze der ersten Anlage hinaus drängen, werden
                              									die grössten Züge sechs Wagen erhalten und demgemäss die Haltestellen die bereits
                              									vorgesehene bauliche Erweiterung erfahren müssen, wodurch natürlich die
                              									Leistungsfähigkeit der Bahn sich verdoppeln wird. Einer solchen äussersten Leistung
                              									sind übrigens im Entwürfe die Betriebsbahnhöfe bereits angepasst, deren
                              									wohlüberlegte günstige Anlage es eben ist, die ein ganz ausserordentlich schnelles
                              									Zusammensetzen und Zerlegen der Züge gestattet. Letzteres geschieht nämlich in der
                              									Weise, dass der abzuändernde Zug unmittelbar in den Schuppen einfährt, während am
                              									anderen Ende oder von einem anderen Gleise des Schuppens ein die erforderliche
                              									Anzahl Wagen enthaltender Zug ausfährt, um unverzüglich an Stelle des ersteren Zuges
                              									den Dienst in der Linie aufzunehmen bezw. fortzusetzen. Die solcherweise weder durch
                              
                              									Rückfahrten noch durch anderweitige Wagenverschiebungen verzögerte Aufeinanderfolge
                              									der Züge würde es immerhin möglich machen, auch noch mit dem für die Zugfolge
                              									vorläufig vorgesehenen geringsten Zeitabstand unter 2 Minuten herabzugehen, doch
                              									erscheint es vorläufig fraglich, ob hierfür auf die Zustimmung der Behörden
                              									gerechnet werden dürfte.