| Titel: | Die Bestimmung der wirtschaftlichsten Dampfanlage für Betriebe mit Bedarf an Heizdämpfen. | 
| Autor: | G. Marzahn | 
| Fundstelle: | Band 321, Jahrgang 1906, S. 529 | 
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                        Die Bestimmung der wirtschaftlichsten Dampfanlage
                           								für Betriebe mit Bedarf an Heizdämpfen.
                        Von Oberingenieur G.
                                 									Marzahn.
                        Die Bestimmung der wirtschaftlichsten Dampfanlage für Betriebe mit
                           								Bedarf an Heizdämpfen.
                        
                     
                        
                           Hat man ohne Rücksicht auf Heizdampfbedarf zwischen einer sparsam arbeitenden
                              									und einer weniger sparsam arbeitenden Maschine zu entschemden, so wird man der
                              									sparsamer arbeitenden Maschine den Vorzug geben, wenn die mit derselben zu
                              									erzielenden Kohlenersparnisse mindestens die Abschreibung und Verzinsung der
                              
                              									Mehrkosten ihrer Anlage decken. Ebenso liegen die Verhältnisse noch, wenn eine
                              									billigere unwirtschaftlich arbeitende und eine teurere sparsam arbeitende
                              									Auspuffmaschine mit einander zu vergleichen sind, deren Auspuffdampf zu Heizzwecken
                              									Verwendung finden soll, solange nur der Heizdampfbedarf durch den erzeugten
                              									Auspuffdampf gedeckt wird.
                           Viel schwieriger ist die Bestimmung der wirtschaftlichsten Dampfanlage aber, wenn die
                              									sparsamer arbeitende Maschine eine Kondensationsmaschine ist, und deshalb für die
                              									Deckung des Heizdampfbedarfs nicht herangezogen werden kann. Es kann dann nämlich
                              									sehr leicht der Fall eintreten, dass die Kondensationsmaschine trotz an sich
                              									sparsamsten Betriebes doch für die gesamte Betriebsbilanz ein schlechteres
                              									wirtschaftliches Resultat ergibt, als die an sich viel unwirtschaftlichere
                              									Auspuffmaschine.
                           Braucht z.B. ein Betrieb bei einem Kraftbedarf von 80 effektiven Pferdestärken
                              									stündlich 1400 kg Heizdampf von einer halben Atmosphäre Ueberdruck, und wird die
                              									notwendige Leistung in einer Einzylinderauspuffmaschine mit 108 indizierten
                              									Pferdestärken erzielt, welche für die indizierte Pferdestärke und Stunde 13 kg Dampf
                              									verbraucht, so stehen stündlich 1400 kg Auspuffdampf zur Verfügung, welche den
                              									Heizdampf bedarf gerade decken. Würde man nun statt der Einzylinderauspuffmaschine
                              									eine noch so sparsam arbeitende Kondensationsmaschine wählen, so würden die
                              									Betriebskosten sich nicht verringern, sondern erstens um die Abschreibungen der
                              									Mehrkosten der besseren Maschine und zweitens um die Kosten des Betriebsdampfes für
                              									die Kondensationsmaschine wachsen. Wenn im Gegensatz zu diesem Beispiel überhaupt
                              									kein Bedarf an Heizdämpfen vorläge, so wäre bekanntermassen die
                              									Kondensationsmaschine die wirtschaftlichere. Zwischen diesen beiden äussersten
                              									Fällen muss also ein Grenzfall liegen, in welchem der für Heizdämpfe verwendbare
                              									Teil des Abdampfes der Auspuffmaschine gerade so gross ist, dass es für dia
                              									Wirtschaftlichkeit des Betriebes gleichgültig ist, ob die billigere schlecht
                              									arbeitende Auspuffmaschine, oder die teurere sparsam arbeitende
                              									Kondensationsmaschine gewählt wird. Da die Untersuchung dieses Grenzfalles für die
                              									Praxis von Wichtigkeit ist, so soll sie im folgenden vorgenommen werden.
                           Hierbei sei stets angenommen, dass die Heizdämpfe in demselben Kessel erzeugt werden,
                              									aus dem die Dampfmaschine gespeist wird, um dann im Druck reduziert zu werden.
                              									Hierdurch werden die Rechnungen vereinfacht, ohne dass die erhaltenen Ergebnisse für
                              									den Fall der Erzeugung der Heizdämpfe in getrennten Kesseln gleicher Bauart und
                              									geringeren Druckes als der Betriebskessel unbrauchbar werden.
                           Im folgenden bezeichnet:
                           Ni =
                              									die der verlangten effektiven Leistung Ne entsprechende indizierte Leistung der
                              									Auspuffmaschine,
                           Ni' = dasselbe für die Kondensationsmaschine,
                           Ci =
                              									den stündlichen Dampfverbrauch für eine indizierte Stundenpferdestärke der
                              									Auspuffmaschine,
                           Ci' = dasselbe für die Kondensationsmaschine,
                           α = den Bruchteil des Abdampfes der
                              									Auspuffmaschine, welcher als Heizdampf Verwendung finden kann,
                           K = die Jahreskosten für die Erzeugung
                              									von 1 kg Dampf aus der für die Auspuffmaschine bemessenen Kesselanlage,
                           K' = die Jahreskosten für die
                              									Erzeugung von 1 kg Dampf aus der für den Heizdampfbedarf und den Betriebsdampf der
                              									Kondensationsmaschine bemessenen Anlage,
                           K0 =
                              									die jährlichen Kohlenkosten für die Erzeugung von 1 kg Dampf i. d. Stunde,
                           B = die jährlichen Betriebskosten der
                              									Auspuffmaschine ohne die Dampfkosten,
                           B' = die jährlichen Betriebskosten der
                              
                              
                              
                              
                              									Kondensationsmaschine ohne die Dampfkosten.
                           Nunmehr können die jährlichen Betriebskosten für eine Auspuffmaschine einerseits und
                              									eine Kondensationsmaschine andrerseits für die gleiche effektive Leistung Ne angegeben werden.
                              									Für den gesuchten Grenzfall müssen die Betriebskosten sich in beiden Fällen gleich
                              									sein:
                           KNiCi+ B = K'Ni'Ci' + B' + αK'NiCi.
                           Hieraus ergibt sich:
                           
                              \alpha=\frac{K}{K'}-\frac{N'_i\,C'_i}{N_i\,C_i}-\frac{B'-B}{K'\,N_i\,C_i}.
                              
                           Diese Gleichung lässt sich zunächst für den Gebrauch noch vereinfachen: Die Werte von
                              										B und B' setzen sich
                              									zusammen aus den Beträgen für die jährliche Abschreibung und Verzinsung des
                              									Anlagekapitals und für die notwendigen Instandhaltungsarbeiten sowie aus den
                              									Aufwendungen für den Maschinisten und für das Schmier- und Putzmaterial. Die
                              									letzteren Aufwendungen, das ist Löhne, Schmier- und Putzmaterial, sind aber für zwei
                              									gleich starke Anlagen entweder ganz gleich, oder aber doch so wenig von einander
                              									verschieden, dass ihre Differenz sehr klein ist, und in dem Ausdruck B' – B vernachlässigt werden kann. Dieser Ausdruck
                              									stellt alsdann nur noch den jährlichen Betrag für Abschreibung, Verzinsung und
                              									Instandhaltung dar, welcher auf die Mehrkosten der Kondensationsmaschine gegenüber
                              									der Auspuffmaschine entfällt. Bezeichnen wir diesen Wert mit M', so erhalten wir:
                           \alpha=\frac{K}{K'}-\frac{N'_i\,C'_i}{N_i\,C_i}-\frac{M'}{K'\,N_i\,C_i}. . . 1)
                           Für die Anwendung dieser Formel sind nun zwei Fälle zu unterscheiden:
                           Einmal kann die Kesselanlage schon vorhanden, oder auch in ihrer Grösse schon durch
                              									andere Rücksichten bestimmt sein. Alsdann ist ohne weiteres K = K' und es ergibt sich:
                           \alpha=1-\frac{N'_i\,C'_i}{N_i\,C_i}-\frac{M'}{K\,N_i\,C_i}. . . . 2)
                           Das andere Mal soll die Kesselanlage gerade so wie die Maschinenanlage neu geschaffen
                              									werden. In diesem Falle fällt die Kesselanlage für die Auspuffmaschine jedenfalls
                              									grösser aus als für die Kondensationsmaschine und den Heizdampfbedarf des
                              									Grenzfalles, denn die grösseren Anlagekosten der Kondensationsmaschine müssen durch
                              									Dampfersparnisse aufgewogen werden. Die Grösse des Kessels für die
                              									Kondensationsmaschine ist aber nicht bekannt, und daher auch nicht die Grösse von
                              										K'. Dieselbe lässt sich jedoch auf Grund
                              									nachfolgender Betrachtungen annähernd bestimmen:
                           Die Werte K und K'
                              									bestehen
                           
                              1. aus den jährlichen Kohlenkosten für ein Stundenkilogramm
                                 										Dampf, in beiden Fällen K0,
                              2. aus den Ausgaben für den Kesselheizer, Kh,
                              3. aus dem Betrage für Abschreibung, Verzinsung und
                                 										Instandhaltung der Kesselanlage, A,
                              
                           jedesmal bezogen auf ein Stundenkilogramm Dampf. Es ist
                              									also:
                           K=K_0+\frac{K_h}{N_i\,C_i}+\frac{A}{N_i\,C_i}. . . . . . . . . 3)
                           K'=K_0+\frac{K_h}{N'_i\,C'_i+\alpha\,N_i\,C_i}+\frac{A'}{N'_i\,C'_i+\alpha\,N_i\,C_i} 3a)
                           Der erste Summand ist für K und K' als gleich gross anzusehen, ebenso der letzte Summand, wenn angenommen
                              									wird, dass die Anlagekosten der Kesselanlage proportional mit der ihren Abmessungen
                              									zugrunde gelegten Dampfmenge wachsen, was mit der Wirklichkeit ganz gut
                              									übereinstimmt, wenn die beiden zu vergleichenden Kessel in der Grösse nicht zu sehr
                              									von einander abweichen und natürlich auch derselben Bauart sind. Um die Grösse des
                              									zweiten Summanden von K' bestimmen zu können, muss eine
                              									Annäherung für den Wert α gesucht werden, welche sich
                              									aus Gleichung 2 ergibt, wenn man die Grösse \frac{M'}{K\,N_i\,C_i}, welche auf die Grösse von α von verhältnismässig kleinem Einfluss ist,
                              									vernachlässigt.
                           Es ergibt sich dann:
                           
                              \frac{K_h}{N'_i\,C'_i+\alpha\,N_i\,C_i}=\frac{K_h}{N'_i\,C'_i+\left(1-\frac{N'_i\,C'_i}{N_i\,C_i}\right)\,N_i\,C_i}=\frac{K_h}{N_i\,C_i}
                              
                           Damit ist erwiesen, dass man ohne einen bedenklichen Fehler zu begehen K' = K setzen kann.
                           Man erhält also auch für den Fall, dass die gesamte Anlage neu geschaffen werden
                              									muss, Gleichung 2.
                           Der Beweis dafür, dass die vorgenommenen Vereinfachungen keine zu grossen Fehler
                              									verursachen können, lässt sich bei der Untersuchung gegebener Fälle, zu der
                              									jetzt übergegangen werden soll, führen.
                           In den folgenden Tabellen sind zwei Einzylindermaschinen nach der oben erhaltenen
                              									Gleichung 2 verglichen. Die Auspuffmaschinen sind kräftige Schiebermaschinen mit
                              									Präzisionsdoppelschiebersteuerung, die Kondensationsmaschinen sind Ventilmaschinen
                              									bester Ausführung. Die Dampfspannung beträgt 8 at vor dem Einlassorgan, 8,5 at im
                              
                              									Kessel. Die Dampf Verbrauchsziffern wurden mit Berücksichtigung praktisch erreichter
                              									Ergebnisse im folgenden stets nach den von Hrabak
                              									gegebenen Grundsätzen berechnet. Da der nutzbare Dampfverbrauch für einen Gegendruck
                              									von 0,5 at von Hrabak nicht angegeben ist, so wurde
                              									diese Berechnung für den vorliegenden Zweck ergänzt. Die Höhe der Kosten für
                              									Abschreibung, Verzinsung und Instandhaltung ist im folgenden für Dampfmaschinen und
                              
                              									Kessel stets mit 15 v. H. des Wertes der fertig aufgestellten Anlage, für Mauerwerk
                              									mit 8 v. H. des Wertes angenommen. Die Preise der Dampfmaschinen und Kessel
                              									verstehen sich also immer betriebsfertig aufgestellt.
                           Um die Grösse von K bestimmen zu können (siehe Gleichung
                              									3) sind der Wert Kh
                              									sowie die zur Bestimmung von A dienenden Grössen der
                              									Kesselanlage in die folgenden Tabellen mit aufgenommen worden. Zur Bestimmung der
                              									Grösse von K0 ist einem
                              									in der Industrie sehr häufig anzutreffenden Betriebszustande entsprechend ein
                              									Betrieb an 300 jährlichen Arbeitstagen mit je zehn Betriebsstunden angenommen
                              									worden. Für das Anheizen des Kessels und für Kondensationsverluste in der Leitung
                              									zur Dampfmaschine soll zu der zur Erzeugung des Maschinendampfes aufzuwendenden
                              									Kohlenmenge ein Zuschlag von 16 v. H. gemacht werden. Wird dann der Preis für ein
                              									Doppelwaggon (10000 kg) Kohle, vor das Kesselhaus gefahren, mit P, die Verdampfungsziffer mit x bezeichnet, so ist:
                           
                              K_0=\frac{300\cdot 10\cdot 1,16}{10000}\cdot \frac{P}{x}=0,348\,\frac{P}{x}
                              
                           Nimmt man, mittleren Verhältnissen entsprechend, den Preis eines Doppelwaggons Kohle,
                              									vor das Kesselhaus gefahren, mit 150 M., die Verdampfungsziffer gleich 7,5 an, so
                              									erhält man K0 7. Dieser
                              									Wert ist im folgenden zur Anwendung gebracht worden.
                           
                              Tabelle 1.
                              
                           
                              
                              Textabbildung Bd. 321, S. 530
                              Abmessungen des Zylinders;
                                 										Durchmesser mm; Hub mm; verlangt; Preis der Kondens.-Masch.; Preis der
                                 										Auspuffmasch.; Kesselanlage (Cornwallkessel 8,5 at); Heizfläche; Preis fertig
                                 										aufgestellt; Einmauerung; Schornstein
                              
                           
                           Aus diesen Werten folgt:
                           
                              
                                 für
                                 100
                                 PSe
                                 
                                    α
                                    
                                 = 1 – 0,741 – 0,038 = 22,1
                                 v. H.
                                 
                              
                                 „
                                 140
                                 „
                                 
                                 = 1 – 0,740 – 0,035 = 22,5
                                 „
                                 
                              
                                 „
                                 190
                                 „
                                 
                                 = 1 – 0,733 – 0,033 = 23,4
                                 „
                                 
                              
                           oder in Worten: Wenn bei der betrachteten 100pferdigen
                              									Dampfanlage der Heizdampfbedarf mindestens 22 v. H. des Dampfverbrauches der in
                              									Betracht kommenden Auspuffmaschine beträgt, so ist die Auspuffmaschine die
                              									wirtschaftlichere.
                           Der. für α gefundene Wert ist nun noch daraufhin zu
                              									untersuchen, ob die vorgenommenen Vereinfachungen nicht zu grosse Ungenauigkeiten
                              									bedingen. Für die oben betrachtete Anlage von 140 effektiven Pferdestärken wurde der
                              									Wert α zu 22,5 v. H. ermittelt. Die Kesselanlage der
                              									Kondensationsmaschine müsste also 1587 + 0,225 . 2146 = 2070 kg Dampf entwickeln
                              									oder eine Heizfläche von 103,5 qm gegenüber 107 qm Heizfläche des Kessels der
                              									Auspuffanlage erhalten. Bei einem so geringen Unterschied der Heizflächen ist aber
                              									die Annahme der Proportionalität zwischen dem Preise der Kessel und ihrer Heizfläche
                              									ohne weiteres zulässig.
                           Für einen Kessel von 103,5 qm ist der Preis 9300 M., die Kosten der Einmauerung
                              									betragen 1450 M., die des Schornsteines 3700 M., so dass sich A= 1807 M. ergibt. Hiermit erhält man nach Gleichung
                              									3a:
                           (K'N1'C1' + αN1C1) = 1200 + 1807 + 7 .
                              									2070= 17497,
                           woraus sich K' = 8,45 ergibt,
                              									während nach Tab. 1 für 140 effektive Pferdestärken K =
                              									8,43 ist. Berechnet man nun mit Hilfe dieser Werte die Grösse α nach Gleichung 1, so erhält man α = 22,3 v. H., womit der Beweis geführt ist, dass die
                              									vorgenommenen Vereinfachungen zulässig sind.
                           Im folgenden soll nunmehr die Anwendung der gefundenen Gleichungen erläutert
                              									werden:
                           Soll für einen Betrieb mit Heizdampfbedarf die wirtschaftlich günstigste
                              									Dampfanlage bestimmt werden, so ist für den gegebenen Fall zunächst die
                              									Wirtschaftlichkeit der Auspuffmaschinen zu prüfen. Vorausgesetzt, dass nach Deckung
                              									des Heizdampfbedarfes noch eine so grosse Kohlenersparnis gegenüber der nächst
                              									schlechteren Anlage übrig bleibt, dass hierdurch die Abschreibung und Verzinsung der
                              									höheren Anschaffungskosten gedeckt werden, ist diejenige Maschine die
                              									wirtschaftlichste, welche den geringsten Dampfverbrauch aufweist. Uebersteigt z.B.
                              									der Heizdampfbedarf die Abdampfmenge einer Verbundauspuffmaschine nur
                              									verhältnismässig wenig, so wird der Unterschied zwischen dem grösseren
                              
                              									Kohlenverbrauch der Einzylinderauspuffmaschine und dem Kohlenverbrauch zur Erzeugung
                              									des Heizdampfes, welche in diesem Falle die überhaupt möglichen Ersparnisse
                              									darstellt, so gering, dass die Mehrkosten der Verbundmaschine im Vergleich zur
                              									Einzylindermaschine hierdurch nicht mehr verzinst und abgeschrieben werden können.
                              									Hier wäre also die Einzylinder-Auspuffmaschine ohne weiteres auch die
                              									wirtschaftlichste Maschine, denn bei Wahl einer Kondensationsmaschine würden die
                              									Kohlenkosten für die gesamte Dampferzeugung noch grösser werden, als bei der
                              									Einzylinderauspuffmaschine, da alsdann der gesamte Dampfbedarf sich aus dem
                              									Heizdampfbedarf und dem Arbeitsdampf für die Maschine zusammensetzt, wogegen die
                              									Menge des nicht zu Heizzwecken verwendbaren Auspuffdampfes der
                              
                              									Einzylinderauspuffmaschine nur verhältnismässig gering ist.
                           Bleibt der Heizdampfbedarf aber noch hinter demjenigen der denkbar besten
                              
                              
                              
                              									Auspuffdampfmaschine (d. i. gewöhnlich die Verbundmaschine) zurück, so ist dieselbe
                              									mit der bestmöglichen Kondensationsmaschine zu vergleichen, und wenn dann der
                              									Heizdampfbedarf einen höheren Prozentsatz des Auspuffdampfes darstellt, als der Wert
                              										a angibt, so ist die Auspuffmaschine die
                              									wirtschaftlichere Anlage, andernfalls ist es die Kondensationsmaschine.
                           
                              
                                 (Schluss folgt.)