| Titel: | Neue Schaltungen bei Fahrstraßenverschluß-Einrichtungen für Stellwerke. | 
| Autor: | Robert Edler | 
| Fundstelle: | Band 324, Jahrgang 1909, S. 279 | 
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                        Neue Schaltungen bei
                           								Fahrstraßenverschluß-Einrichtungen für Stellwerke.
                        Von Ingenieur Robert Edler, k.k. Professor
                           								der Elektrotechnik am k.k. Technologischen Gewerbe-Museum in
                              										Wien.
                        Neue Schaltungen bei Fahrstraßenverschluß-Einrichtungen für
                           								Stellwerke.
                        
                     
                        
                           Bekanntlich hat sich schon seit einer Reihe von Jahren die seinerzeit
                              									ausschließlich während der „Fahrt“-Stellung des Signales mögliche Festlegung
                              									der zugehörigen Fahrstraße auf rein mechanischem Wege als ganz unzulänglich
                              									erwiesen; denn sobald das Signal wieder in die „Halt“-Stellung zurückgebracht
                              									worden war, konnten die Weichen der betreffenden Fahrstraße, da der Verschluß
                              									derselben bei der Rückstellung des Signales wieder gelöst wurde, beliebig umgestellt
                              									werden. Diese vorzeitige Auflösung des Fahrstraßenverschlusses hatte oft ernste
                              									Gefahren, in mehreren Fällen sogar schwere Betriebsunfälle zur Folge, die dadurch
                              									verursacht worden waren, daß die Weichen noch vor dem Durchfahren der betreffenden
                              									Fahrstraße oder gar während der Fahrt des Zuges unter den Wagenachsen umgestellt
                              									wurden, was teils Fahrten auf besetzte Gleise, teils Entgleisungen verursacht hatte.
                              									Gehinderte Fernsicht infolge dichten Nebels oder Uebereilung des Stellwerkswächters
                              									waren zumeist die unmittelbare Veranlassung derartiger Vorkomnisse; der Stellwerks
                              									Wächter aber konnte keineswegs immer mit voller Berechtigung zur Verantwortung
                              									gezogen werden, denn die Schuld an den Unfällen war eigentlich in der
                              									Unvollkommenheit der Sicherungsanlage zu suchen, da dieselbe gerade in der
                              									gefährlichsten Zeit, sobald der Zug das Signal bereits passiert hatte und in dem zu
                              									sichernden Gleisbezirke weiterfuhr, gar keine Festhaltung der betreffenden Weichen
                              									verbürgen konnte.
                           Sobald dieser schwerwiegende Mangel der älteren Sicherungsanlagen erkannt war, ergab
                              									sich auch bald die Abhilfe, indem nicht nur die Signale,
                                 										sondern auch die Fahrstraßen unter Blockverschluß gelegt wurden; die
                              									Auflösung dieses Fahrstraßenverschlusses wird dabei entweder vom Fahrdienstleiter am
                              									Stationsblockwerk besorgt, oder sie wird vom Zuge selbst bewirkt, jedenfalls aber
                              									erst dann, wenn der Zug die betreffende Fahrstraße durchfahren hat. Ueberdies muß
                              									dafür gesorgt werden, daß das zugehörige Signal in der Haltlage wieder geblockt ist,
                              									bevor die Weichenhebel wieder entriegelt werdenAls
                                    											Blockeinrichtungen sind dabei in der vorliegenden Abhandlung durchwegs die
                                    											normalen Wechselstromblockwerke, System Siemens
                                       												& Halske, angenommen..
                           Je nach den verschiedenen Betriebsbedingungen, die bei den einzelnen Bahnverwaltungen
                              									maßgebend sind, haben sich nun verschiedene Anordnungen der Einzelteile der
                              									Blockwerke und Vorschriften für das Zusammenwirken derselben herausgebildet; damit
                              									ergaben sich auch die Grundlagen für verschiedene Schaltungsanordnungen, die zum
                              									Teile noch bei im Betriebe befindlichen Anlagen anzutreffen sind, zum Teile aber
                              									durch wesentliche Verbesserungen überholt wurden. Eine größere Anzahl dieser
                              									Schaltungen ist bereits in der Literatur eingehend beschrieben wordenVgl. Boda, Organ
                                    											für die Fortschritte des Eisenbahnwesen, Verlag Kreidel in Wiesbaden 1889,
                                    											1898, 1899, 1906. – Edler, Organ 1906. – Boda, Oester. Wochenschrift (früher
                                    											Monatsschrift) für den öffentlichen Baudienst 1897 ff. – Eisenbahntechnik
                                    											der Gegenwart, Bd. 11, Abschn. D: Scholkmann,
                                    											Signal- und Sicherungsanlagen; Verlag Kreidel in Wiesbaden. – Boda, Die Sicherung des Zugverkehres auf den
                                    											Eisenbahnen, Bd. I u. II; Verlag Wiesner, Prag. – Walzel, Elektrotechn. Zeitschrift, Berlin 1899. – Endlich:
                                    											Deutsche und österr. Patentschriften..
                           In jüngster Zeit hat nun die Firma Siemens & Halske
                              									A.-G. (Wien) eine Fahrstraßenverschluß-Einrichtung
                              										geschaffenVgl. Oesterr. Patent
                                    											No. 31437 vom 15. August 1907., bei welcher die Mitwirkung des
                              									Zuges für die Auflösung der verschlossenen Fahrstraße eine wesentliche Grundlage für
                              									den Entwurf der Schaltung bildete. Dabei kann man den Verkehrsbeamten nach der
                              									erfolgten Einfahrt oder Ausfahrt des Zuges entweder von jeder Handhabung am
                              									Stationsblockwerk entbinden, welche die Auflösung der verschlossenen Fahrstraße zum
                              									Zwecke hat, oder wenn man dem Verkehrsbeamten eine derartige Operation doch noch
                              									überträgt, so soll doch unbedingt durch ihre vorzeitige Ausführung, also vor
                              									vollendeter Zugfahrt, keine Gefahr für den Zugverkehr entstehen können, indem eben
                              									für die endgültige Auflösung des Fahrstraßenverschlusses zur richtigen Zeit die im
                              									Nachstehenden zu beschreibende Anordnung die volle Sicherheit allein zu übernehmen
                              									hat.
                           
                              
                              Textabbildung Bd. 324, S. 279
                              Fig. 1.
                              
                           Es sei (vgl. Fig. 1) SFr
                              									das Signal-Freigabe-Blockfeld im Stationsblockwerke, mit welchem das zugehörige Signal (Blockfeld S) im Stellwerke freigegeben wird. Weiter erhält das
                              									Stationsblockwerk irgend eine Einschaltevorrichtung (z.B. eine solche, wie sie im
                              									österr. Patente No. 11295 angenommen ist), die dazu dient, den Stellwerkswächter zu
                              									verhindern, eine andere Fahrstraße unter Blockverschluß zu legen, als der
                              									Verkehrsbeamte durch Einstellung des Schubknopfes auf dem GleisbildVgl. Kohlfürst,
                                    											Die elektr. Telegraphen und Signalmittel für Eisenbahnen auf der Frankfurter
                                    											internat. elektrotechn. Ausstellung 1891; Verlag Cotta, Stuttgart 1893, S.
                                    											143, Fig. 130. – Boda, Die Sicherung des
                                    											Zugverkehres auf den Eisenbahnen, Bd. II, S. 322; Verlag Wiesner,
                                    										Prag. oder durch Umlegen des betreffenden GleisknebelsBoda, Bd. II, S.
                                    											163. bestimmt hatte. Die erwähnte Einschaltevorrichtung im
                              									Stationsblockwerke wird dabei durch Blocken des Signalfreigabefeldes SFr gesperrt, so daß der Verkehrsbeamte keine
                              									widersprechenden Verfügungen mehr treffen kann, sobald er sich für eine bestimmte
                              									Fahrstraße für die betreffende Zugfahrt entschieden und das zugehörige Signal
                              									elektrisch freigegeben hat.
                           Im Stationsapparat kann außerdem ein Blockfeld FA (Fahrstraßen-Auflösung) angeordnet werden, das nach
                              									vollkommen beendeter Zugfahrt zur Auflösung des Fahrstraßenverschlusses benutzt wird
                              									und in seiner ausgelösten Stellung, die dem Verschlusse der Fahrstraße (Blockfeld
                              										F1) im Stellwerke
                              									entspricht, die obenerwähnte Einschaltevorrichtung zum zweiten Male sperrt. An dem
                              									Blockfelde FA vermag daher der Verkehrsbeamte zu
                              									erkennen, ob die Fahrstraße schon geblockt ist oder noch nicht. Die Bedienung von
                              										FA ist infolge geeigneter mechanischer
                              									Abhängigkeiten (Schieber, Verschlußdaumen und Hilfsachsen) oder elektrischer
                              									Ueberprüfung durch Kontakte an den betreffenden Sperrelementen
                              									erst dann möglich, bzw. von Erfolg begleitet, wenn das Signal hinter dem Zuge
                              									wieder in der Haltlage geblockt ist. Jedenfalls hat daher der Verkehrsbeamte den
                              									Verschluß der Fahrstraße so lange in der Hand, bis er das Auflösefeld FA bedient, und damit das Fahrstraßenverschlußfeld F1 im Stellwerk
                              									freigemacht hat.
                           Bei der vorliegenden Anordnung und Schaltung ist jedoch das Auflösefeld FA im Stationsapparat nicht unbedingt erforderlich,
                              									weil durch die Mitwirkung des Zuges – wie noch eingehend zu besprechen sein wird –
                              									dafür gesorgt ist, daß die verschlossene Fahrstraße erst nach beendeter Zugfahrt
                              									wieder aufgelöst werden kann. Im allgemeinen wird es sich empfehlen, nur bei Einfahrten das Auflösefeld
                              									FA einzubauen, weil dann der Verkehrsbeamte gut und
                              									sicher den Zeitpunkt bestimmen kann, wann der Fahrstraßenverschluß nicht mehr
                              									erforderlich ist, da er ja den Zug auf dem Bahnsteig erwarten muß; allerdings muß
                              									sich dann der Beamte wieder in den Dienstraum begeben, um das Blockwerk zu bedienen,
                              									wozu er nicht immer sogleich die Zeit finden wirdDiese Erwägungen waren auch die Veranlassung
                                    											zum Entwurf der Zustimmungskontakte von Dr. R.
                                       												Ulbricht, die auf den königl. sächsischen Staatsbahnen vielfach
                                    											verwendet werden; ähnlichen Zwecken dienen auch die Blockbefehlstellen von
                                    												Hattemer. (Vgl. Kohlfürst, Die Fortentwicklung der elektrischen
                                    											Eisenbahn-Einrichtungen. Verlag Hartleben, Wien, Pest, Leipzig, 1891.) –
                                    											Ferner: Organ für Eisenbahnwesen 1888, S. 46 und Organ, 1890, S.
                                    										183.; deshalb tritt auch der Fall nicht gar so selten ein, daß der
                              									Beamte vorzeitig den Fahrstraßenverschluß wieder auflöst, was ernste Gefahren
                              									herbeiführen kann. Wenn jedoch der Beamte zuerst den eingefahrenen Zug abfertigt und
                              									dann erst das Auflösefeld FA bedient, dann bleibt der
                              									Fahrstraßenverschluß länger bestehen als es eigentlich nötig wäre, wodurch bei regem
                              									Zugsverkehr oder bei erforderlichen Verschubbewegungen (Ein- und Abstellen von
                              									Durchgangswagen) eine zwecklose Behinderung der freien Beweglichkeit der Weichen
                              									verursacht wird. Dieses unbestreitbare und recht häufig vorkommende Dilemma, das
                              									einerseits die Sicherheit, anderseits die Schnelligkeit der Verkehrsabwicklung zu
                              									beeinträchtigen vermag, liegt im Wesen des Blockbetriebes derartiger
                              									Sicherungsanlagen, bei denen die Auflösung des Fahrstraßenverschlusses lediglich dem
                              									Verkehrsbeamten zugewiesen ist.
                           Diese Erwägungen waren ja auch die Veranlassung dafür, daß man in vielen Anlagen dem
                              									Zuge selbst durch Betätigung von Kontaktschienen, isolierten Schienen oder
                              									Schienenkontakten die Auflösung des Fahrstraßenverschlusses übertragen hat, so daß
                              									der Verkehrsbeamte nur vor der Zugfahrt Handhabungen am Stationsblockwerke
                              									auszuführen hat, dann aber ganz für die übrigen Dienstesobliegenheiten zur Verfügung
                              									steht; allerdings erfährt dann der Beamte nur durch Beigabe besonderer
                              									Rückmeldeeinrichtungen zum Stations-Blockwerke, ob der Stellwerkswächter die
                              									Fahrstraße schon verschlossen hat oder nicht, bzw. wann der Fahrstraßen Verschluß
                              									wieder aufgelöst wurde.
                           Die Mitwirkung des Zuges hat sich besonders bei Ausfahrten als zweckmäßig erwiesen, weil dann für jedes
                              									Streckengleis, das zu Ausfahrten benutzt wird, nur eine einzige Kontaktvorrichtung
                              									erforderlich wird und weil der Verkehrsbeamte nur schwer zu beurteilen vermag – wenn
                              									nicht wieder besondere Meldeeinrichtungen beigegeben werden –, wann der ausfahrende
                              									Zug die gesicherte Fahrstraße verlassen hat.
                           Bei Einfahrten wird die Mitwirkung des Zuges für die Auflösung des
                              									Fahrstraßenverschlusses durch den Umstand wesentlich erschwert, daß in jedem
                              									Bahnhofsgleis, das zu Einfahrten benutzt wird, eine Kontaktvorrichtung
                              									eingebaut werden muß, was häufig deshalb Schwierigkeiten macht, weil bei der
                              									Bestimmung der Lage der Kontaktvorrichtung darauf Rücksicht genommen werden muß, daß
                              									lange Güterzüge nicht immer auf den zwischen den Weichen liegenden Gleissträngen
                              									ohne Abzweigung oder Kreuzung Platz finden und deshalb nicht selten auf Weichen
                              									stehenbleiben müssen, die der verschlossenen Fahrstraße angehören; diese Weichen
                              									könnten dann aber durch die Kontaktvorrichtung nicht mit gesichert werden, insofern
                              									als ihre Umstellung unter dem stehenden Zuge (z.B. zwischen zwei Achsen mit großem
                              									Achsstand) möglich würde, wenn sie nicht durch besondere Fühlschienen gesichert
                              									werden. Vorausgesetzt ist dabei, daß im Sinne der bei modernen Sicherungsanlagen
                              									allein zulässigen Bedingungen die Kontaktvorrichtungen an den Schienen derart mit
                              									den Blockwerken zusammenwirken, daß die Auflösung des Fahrstraßenverschlusses erst
                              									dann eintreten, bzw. sich vornehmen lassen darf, wann die letzte Achse des Zuges die letzte Weiche oder Gleiskreuzung der
                              									betreffenden Fahrstraße verlassen hat; jede andere
                              									Fahrstraßensicherung wäre ja unvollkommen und müßte von vornherein abgelehnt werden,
                              									obwohl noch auf zahlreichen Bahnhöfen Einrichtungen aus älterer Zeit bestehen,
                              									welche diesen Bedingungen gar nicht oder doch nur in sehr unvollkommener Weise
                              									nachkommen; nicht selten wird dann erst ein Betriebsunfall die Veranlassung dazu,
                              									daß die seinerzeit bei schwächerem Verkehre und bei geringeren Fahrgeschwindigkeiten
                              									und dadurch verminderten Gefahren vielleicht genügende Sicherungsanlage umgebaut
                              									oder wenigstens entsprechend ausgestaltet und ergänzt wird. Auch hier ist eben das
                              									Bessere der Feind des Guten, allein der leidige Kostenstandpunkt ist oft die
                              									Ursache, daß – alles beim alten bleibt, bis man eben Lehrgeld zahlen mußte oder gar
                              									bis Menschenleben in Gefahr kamen oder verloren gingen.
                           Im Stellwerk sind (vgl. Fig. 1) folgende Blockfelder
                              									angeordnet:
                           1. Eine Auslösevorrichtung
                              									AV, welche mit dem Signalverschlußfelde
                              									S (Wechselstromblockfeld) zu einem Doppelblocksatze
                              									zusammengebaut ist; die Auslösevorrichtung AV ist dabei
                              									als Gleichstrom-Wechselstrom-BlockfeldOesterr. Patent No. 11557 vom 15. Okt. 1902 (Siemens & Halske A.-G., Wien). – Vgl. auch L. Kohlfürst: Zwangläufig gesteuerte
                                    											Rechenauslösung für Blockwerke; Dinglers Polytechn. Journal 1905, Band 320,
                                    											Heft 28, Seite 440. – Ferner: Dinglers polytechn. Journal 1907, Band 322,
                                    											Heft 7 und 21. – D.R. Pat. No. 160915 vom 25. April 1903 (Südbahnwerk,
                                    											Wien). – Endlich: Prof. Dr. A. Tobler:
                                    											Blockapparate und Weichenverschlüsse, Schweizer. Bauzeitung 1906, Band
                                    											XLVII, No. 16 und 17. eingerichtet, welches durch Batteriestrom
                              									(Gleichstrom) ausgelöst, jedoch durch Induktor-Wechselströme verschlossen wird. Das
                              									mit AV gekuppelte Signalverschlußfeld
                              									S sperrt in bekannter Weise unmittelbar den
                              									Signalschieber S. Sch. (vgl. Fig. 2) und damit auch den Signalknebel SK
                              									und den Signalstellhebel.
                           2. Ein Fahrstraßenfestlegefeld (Weichenblock) F1, welches den
                              									betreffenden umgelegten Fahrstraßenknebel bzw. den zugehörigen Fahrstraßenschieber
                              										FS1 (FS2
                              									FS3 ....) mit Hilfe des
                              									gemeinschaftlichen Fahrstraßenschiebers FS0 in der Arbeitslage zu verschließen hat; durch
                              									Kontakte, welche von den Fahrstraßenknebeln gesteuert werden, wird in bekannter
                              									Weise die Herstellung eines geschlossenen Stromkreises für den Verschluß von F1 im Stellwerke und
                              									die damit in Verbindung stehende Entblockung des Fahrstraßen-Auflösefeldes FA im Stationsblocke nur dann möglich gemacht, wenn der
                              									Wächter den richtigen Fahrstraßenknebel
                              									umgelegt hat, da sonst die betreffende Gleisleitung (l1
                              									l2
                              									l3 ....) an einem ihrer
                              									beiden Enden unterbrochen bleibt, bzw. nicht mit den Blockwerken verbunden wird.
                              									Dadurch ist der Wächter gezwungen, die vom Verkehrsbeamten bezeichnete Fahrstraße
                              									für die betreffende Zugfahrt zu verschließen.
                           3. Ein zweites Fahrstraßenfestlegefeld
                              									F2, welches die
                              									Fahrstraße zum zweitenmale zu verschließen hat und deshalb mit seiner Riegelstange
                              										Rb ebenfalls die
                              									Fahrstraßenschieber FS1
                              									FS2 ... sperren und in
                              									den gemeinschaftlichen Fahrstraßenschieber FS0 eingreifen muß. Gleichzeitig wirken aber die
                              									beiden Blockstangen des Festlegefeldes F2 (Druckstange D5 und Riegelstange R5) auf den Signalschieber S.
                                 										Sch. derart ein, daß der Signalschieber S.
                                 										Sch. erst nach vollständiger Ausführung des Blockverschlusses von F2, welche im
                              									Kurzschlußstromkreise erfolgt, frei wird, weil die ausgelöste Riegelstange R5 und ebenso die
                              									niedergedrückte Druckstange D5 den Signalschieber S. Sch. je für sich in
                              									der Haltlage sperrt. Erst wenn die Riegelstange R5 in der Tief läge festgehalten und die Druckstange
                              										D5 nach dem
                              									Loslassen des Druckknopfes F2 wieder in ihre obere Ruhelage zurückgekehrt ist, wird der Signalschieber
                              										S. Sch. frei; diese Stellung der beiden
                              									Blockstangen ist aber erst nach erfolgter Blockung von F2 möglich.
                           Dem Verschlusse des Festlegefeldes F2 muß jedoch die ordnungsgemäße Blockung des
                              									Weichenblocks F1
                              									vorangegangen sein, weil sonst die an F1 angehängten Ueberprüfungskontakte
                              									(Tellerstromschließer t und Sicherheitskontakt s) geöffnet bleiben würden, so daß kein Strom für die
                              									Blockung von F2
                              									abgesandt werden könnte. Damit ist die Reihenfolge der Blockoperationen im
                              									Stellwerke zwangsweise festgelegt. Was nun die Art und Weise betrifft, wie der Zug
                              									auf die Blockeinrichtungen einwirkt, so ist hier (vgl. Fig. 2) eine isolierte SchieneVgl.
                                    												Rank, Die Streckenblockeinrichtungen, S.
                                    											30. (Wien 1898 Verlag der k.k. Hof- und Staatsdruckerei).
                              									angenommen, welche gemäß der in Oesterreich üblichen Schaltungs weise auf ein Relais
                              									(Schaltmagnet RM) einwirkt, das in seiner Arbeitslage
                              									der Auslösevorrichtung Strom zuführt, dabei aber die Wechselstromklemme des
                              									Induktors bei 30–57 so lange ausschaltet, bis die letzte Achse des Zuges die
                              									isolierte Schiene vollkommen verlassen hat; es ist zu diesem Zecke natürlich
                              									erforderlich, daß die isolierte Schiene während der ganzen Dauer der Zugfahrt von
                              									mindestens einer Achse besetzt bleibt, daß also die isolierte Schiene länger ist als
                              									der größte im Zuge vorkommende Achsstand. Diesbezüglich können wohl nur
                              									Langholzwagen Schwierigkeiten machen; dieselben sind aber ohnehin gemäß den
                              									Vorschriften am Zugende einzustellen, so daß also hiefür wohl keine besonderen
                              									Anordnungen erforderlich werden.
                           Es soll nun das Zusammenwirken der Einzelteile, sowie der
                                 										Verlauf der Stromwege für die einzelnen Blockvorgänge mit Bezugnahme auf
                              										Fig. 2 ausführlich besprochen werden.
                           
                        
                           A. Vor dem Zuge.
                           
                              a. Stationsblockwerk.
                              Der Verkehrsbeamte kann im Ruhezustande keinen der Blocktaster (SFr oder FA)
                                 										niederdrücken, so lange alle Knebel in ihrer Normallage stehen, weil der
                                 										gemeinschaftliche Schieber S die Blockstangen
                                 										sperrt. Es sei hierzu erwähnt, daß bei neueren Stellwerken zumeist Knebel mit
                                 										einer mittleren Ruhestellung und je einer Arbeitstellung links und rechts
                                 										verwendet werden; in der Fig. 2 sind der
                                 										Einfachheit halber nicht solche dreistellige Knebel gezeichnet, sondern nur
                                 										Knebel für zwei Stellungen (rechts Ruhelage und links Arbeitslage).
                              1. Der Beamte legt nun zunächst jenen Gleisknebel um, der
                                    											für die betreffende Zugfahrt in Frage kommt, z.B. den Knebel K2 für das Gleis
                                 										II; dadurch wird mittels des Daumens δ2 der Schieber S1 nach links verschoben, so daß die Ansätze n1 und n3 an demselben die
                                 										beiden anderen Knebel K1 und K3
                                 										in ihrer Ruhelage sperren. Um dabei die (wohl nur bei böswilliger Absicht
                                 										denkbare) gleichzeitige Umlegung zweier oder mehrere Knebel zu verhüten, werden
                                 										noch weitere Sperrelemente (Schieber und Verschlußdamen) benutzt, die stets nur
                                 										die Umlegung eines einzigen Knebels zulassen.
                              
                                 
                                 Textabbildung Bd. 324, S. 281
                                 Fig. 2.
                                 
                              Der Beamte drückt nun die Weckertaste t2 (Fahrstraßenmeldetaste) und sendet beim
                                 										Umdrehen der Kurbe des Magnetinduktors J1 Gleichstrom auf folgendem Wege ab: Induktor
                                 											J1
                                 										(Gleichstromklemme 1) – Weckertaste t1 (2, 3) – Leitung l
                                    											– Gleisknebel K2 (5, 8) – Gleisleitung l2 zum Stellwerk – Anzeigevorrichtung a2 (Gleismelder,
                                 										Nummerntableau) – Knebel K'2 (11) – Leitung 16 – Fahrstraßenwecker
                                 										(Klingel) W2 –
                                 										Rückleitung zum Stationsapparat – Induktor J1 (gemeinschaftliche Klemme,
                                 											Induktor-„Körper“).
                              Sollte im Stellwerk der Fahrstraßenknebel K2 zufälligerweise in der umgelegten Stellung
                                 										stehen (z.B. nach einer früher erledigten Zugfahrt auf demselben Gleis II), so
                                 										gelangt der Ankündigungsstrom (Gleichstrom) von a2 im Stellwerk über 11, 14, 13, 33
                                 										nach 16 und dann wie früher zum Wecker W2 und zur Rückleitung (Erdleitung bzw. besser:
                                 										gemeinschaftliche Rückleitung).
                              Die Meldung erfolgt also sicher an der richtigen Anzeigevorrichtung a2, einerlei wie
                                 										die Fahrstraßenknebel K1' K2' K3' ... stehen (Ruhestellung oder umgelegt). Der
                                 										Weckerstrom (Induktorgleichstrom von J1) gelangt dabei unter keinen Umständen zu den
                                 										Blockwerken selbst, so daß auch bei Mängeln am Induktor J1 die dadurch möglicherweise an
                                 										Stelle der Gleichstromstöße abgesendeten Wechselströme keine Gefahren durch
                                 										unbeabsichtigte Auflösung von Blockverschlüssen an den Wechselstromblockwerken
                                 										hervorrufen könnenVgl. Oesterr.
                                       												Patent No. 11295 vom 1. Okt. 1902..
                              
                              2. Der Verkehrsbeamte drückt sodann den Blocktaster
                                    											des SignalfreigabefeldesSFr, was jedoch infolge der Wirkung- des
                                 										selbsttätigen Schiebers S2 nur dann möglich ist, wenn das Fahrstraßenauflösefeld FA in seiner Ruhelage sich befindet, also geblockt
                                 										ist. Uebrigens war schon die Umlegung des Gleisknebels K2 (bzw. K1
                                 										K2 ....) vermöge
                                 										der Wirkung des Schiebers Si von dieser Ruhelage des Fahrstraßenauflöse-feldes
                                 											FA abhängig. Es mußten also unbedingt die
                                 										Blockungsvorgänge für den zuletzt abgefertigten Zug ordentlich und vollständig
                                 										ausgeführt werden, bevor eine neue Fahrstraße angekündigt und dann für diese
                                 										oder neuerlich für die zuletzt benutzte Fahrstraße das Signal freigegeben werden
                                 										kann. Die Wirkung des Schiebers S2 läßt sich übrigens auch durch Kontakte an der
                                 										Riegelstange R2
                                 										(Blockfeld FA) erzielen, was zwar billiger sein
                                 										dürfte, aber den wenn auch nicht schwerwiegenden Uebelstand mit sich bringt, daß
                                 										man nur an dem Ausbleiben des Stromes die Wirkung der Abhängigkeit erkennt; die
                                 										Stromunterbrechung kann aber auch durch Störungen veranlaßt sein, so daß man
                                 										nicht sofort Störungen von Unterbrechungen infolge der Abhängigkeiten
                                 										unterscheiden kann.Vgl. hierzu auch
                                       												Scholkmann, Signal- und Sicherheitsanlagen, Seite 1355, 1356 (Verlag Kreidel, Wiesbaden, 1904)..
                              Drückt also der Beamte den Blocktaster SFr unter
                                 										gleichzeitiger Umdrehung der Induktorkurbel, dann fließen die Wechselströme auf
                                 										folgendem Wege: Induktor J1 (Wechselstromklemme 17) – 18, 19, 20, 21 – m1 (SFr verwandelt sich von „rot“ in
                                 											„weiß“ und wird geblockt) – W3 – t1 (22, 23) – Signalblockleitung SL zum Stellwerke – t3 (24, 25) – W1
                                 										– m4
                                 										(Signalverschlußfeld S wird frei, das „rote“
                                 										Fenster verwandelt sich in „weiß“) – 26,27 – Rückleitung zum
                                 										Stationsinduktor J1. Dadurch wird im Stationsblockwerke das Signalfreigabefeld SFr geblockt, und dessen Riegelstange sperrt den
                                 										Schieber S1
                                 										und damit den umgelegten Gleisknebel K2 und alle anderen Gleisknebel derselben Gruppe
                                 										(letztere natürlich in der Ruhelage).
                              Dem Verkehrsbeamten ist dann, sobald er den Blocktaster SFr losgelassen hat, jede weitere Handhabung an den
                                 										Blockeinrichtungen, die zu dieser Gruppe gehören, unmöglich und er kann
                                 										höchstens den Wächter im Stellwerk, falls derselbe säumig ist, mit dem
                                 										Wecktaster t2
                                 										neuerlich zum Verschlusse der Fahrstraße auffordern, indem er den Wecker W2 wiederholt zum
                                 										Ertönen bringt. Ebenso ist eine Abgabe von Weckersignalen mittels des
                                 										Wecktasters t1 auf
                                 										der Signalleitung SL möglich; dabei ertönt der
                                 										Wecker W1 im
                                 										Stellwerke. Diese Klingelsignale sind z.B. bei einem Widerruf der Signalfreigabe
                                 										abzugeben und gelten als strengster Befehl, das freigewordene Signalfeld S sofort wieder zu blocken; allerdings ist es dazu
                                 										erforderlich, daß der Verkehrsbeamte mit Hilfe eines (gewöhnlich plombierten)
                                 										Nottasters t0 die
                                 										mit dem Signalfelde S gekuppelte Auslösevorrichtung
                                 											AV freimacht, was bei Ausfahrten ohne weiteres
                                 										möglich und zulässig ist, solange der Zug das Ausfahrtsignal noch nicht erreicht
                                 											hatVgl. auch die
                                       												Abhandlung des Verfassers im Organ für die Fortschritte des
                                       												Eisenbahnwesens 1906., bei Einfahrten aber nur dann ohne
                                 										weitere Rücksicht geschehen darf, wenn sich an die Stations-Sicherungsanlage
                                 										keine Blocklinie anschließt; bei Sicherungsanlagen mit Blocklinien-Anschluß wird
                                 										die Beigabe eines Hilfsblockfeldes nötig, um die Entblockung des benachbarten
                                 										Streckenblockpostens zu verhüten, wenn der erwartete Zug infolge eines
                                 										Widerrufes noch vor dem Einfahrtsignal durch Rückstellung und Blockung desselben
                                 										aufgehalten wirdVgl. Boda, Bd. I, S. 211. – Rank, Die Streckenblockeinrichtungen, S.
                                       												44, Tafel IV. – Scholkmann, Signal- und
                                       												Sicherheitsanlagen, S. 948 ff. und 1435..
                              
                                 (Fortsetzung folgt.)