| Titel: | Neue Schienentransportanlage. | 
| Autor: | C. Michenfelder | 
| Fundstelle: | Band 324, Jahrgang 1909, S. 297 | 
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                        Neue Schienentransportanlage.
                        Von C. Michenfelder,
                           									Düsseldorf.
                        Neue Schienentransportanlage.
                        
                     
                        
                           Das Schienenlager der Akt. -Ges. der Dillinger
                                 										Hüttenwerke wird seit kurzem durch eine Verladevorrichtung bedient, deren
                              									nachfolgende Beschreibung- wegen der Zweckmäßigkeit der Einrichtung auch für andere
                              									Eisenlager von Interesse sein dürfte.
                           Von den unlängst in dieser Zeitschrifts. D. P. J.
                                    											Bd. 324, Heft 1–4. wiedergegebenen Verladevorrichtungen für Kohle
                              									und Erz unterscheiden sich diese Schienentransportkrane ganz wesentlich und
                              									augenfällig durch die Form der Gerüste sowohl als durch die Ausbildung der Katzen.
                              									Während dort das Entladen von Schiffen für die Transporte einen fast linearen
                              									Verlauf, bei überwiegendem Katzenfahren, ergab, das die Verwendung wohl mehr oder
                              									minder schwerer, aber eine feste Hochbahn erübrigender Bockgerüste zweckmäßig
                              									erscheinen ließ, erfordert hier die sich über die ganze Lagerfläche meist
                              									gleichmäßig erstreckende Schichtung und Entnahme der Lasten auch eine gleichhäufige
                              									Fahrbewegung des Kranes wie der Katze. Infolgedessen ist die Laufkrankonstruktion
                              									angebracht, bei der ja auf Grund der verringerten Gerüstmassen auch die
                              									Längsfahrbewegung zu einer möglichst rationellen wird.
                           
                              
                              Textabbildung Bd. 324, S. 297
                              Stuckenholzsche
                                 										Schienenverladekrane.
                              
                           Ferner erfordert im vorliegenden Falle die Eigenart des Verladematerials natufgemäß
                              									eine abweichende Ausbildung der Greif- und Hubwerkzeuge. Konnten dort, für
                              									schüttbare Massengüter, die Selbstgreifer als anerkannt vorteilhafteste Mittel
                              									Benutzung finden, so haben hier die langgestreckte Form und die magnetischen
                              									Eigenschaften der Förderlasten die Anordnung und Durchbildung der Tragmittel und
                              									weiterhin auch der Winden eigenartig beeinflußt. Sie vor allem geben diesen Kranen
                              									ihr charakteristisches Gepräge, das für die meisten, ähnlichen Zwecken dienenden
                              									modernen Verladeanlagen schnell und mit Recht typisch geworden ist.
                           Die Gesamtanlage, von Ludwig Stuckenholz, A.-G. in
                              									Wetter a.d. Ruhr entworfen und ausgeführt, besteht aus zwei Laufkranen, die
                              									nach beistehender Abbildung die Schienenlager auf getrennten eisernen Hochbahnen
                              									bestreichen; jede der letzteren hat eine Stützweite von 41 m und eine Höhe der
                              									Schienenoberkante über Lagersohle von 9,2 m. Der eine Laufkran ist mit einer Katze
                              									für 5 t Nutzlast, der andere mit zwei Katzen, für 7,5 t bzw. 1,5 t Tragkraft,
                              									ausgestattet.
                           Für beide Krane konnten Gerüst und Fahrwerk vollkommen gleich durchgebildet werden:
                              									Das Kranträgergerüstet besteht aus zwei Haupträgern von weitmaschigem Fachwerk, die
                              									in ihren Ober- und Untergurten durch kräftige Horizontalverbände sowie zwischen den
                              									Trägervertikalen durch Querkreuze miteinander verbunden sind. Sie haben somit ein
                              									kastenförmiges Gesamtquerprofil, das genügende Steifigkeit gegen Winddruck und
                              									Beschleunigungskräfte besitzt. An den Enden ruhen die Hauptträger beiderseits auf
                              									kräftigen Querträgern auf, die selbst wieder als Kastenträger mit je zwei
                              									Blechhauptträgern durchgebildet sind. Die Fahrbahnen für die Katzen sind in Höhe der
                              									Hauptträgeruntergurte angeordnet; sie bestehen aus ∪-Eisen mit einer oben
                              									aufgenieteten Breitfußschiene und sind an den konsolartig nach außen verlängerten,
                              									besonders kräftigen Vertikalen des Untergurthorizontalverbandes befestigt. Auf
                              									diesem ist außerdem eine über die ganze Hauptträgerlänge durchgehende Laufbühne
                              									angeordnet, von der aus eine Kontrolle der Fahrwerksteile sowie der Einstieg in das
                              									Kranführerhaus in allen Katzenstellungen leicht und gut möglich ist.
                           Jede Kranbrücke ist auf insgesamt vier Laufrädern aus Stahlguß verfahrbar; der
                              									Radstand beträgt beiderseits 6 m. Ueber jeder Fahrschiene wird je ein Laufrad durch
                              									einen eigenen Elektromotor von 38 PS (bei 530 Umläufen i.d. Min. und 300 Volt
                              									Gleichstrom) angetrieben. Jeder dieser Motore ist mit dem zugehörigen Vorgelege auf
                              									einen gemeinsamen Hohlgußuntersatz montiert und direkt über dem betreffenden
                              									Laufrade auf dem Kranquerträger angeordnet. Um ein Voreilen eines der
                              									beiderseitigen Fahrmotore und ein dadurch mögliches Ecken des Kranes zu
                              									verhüten, sind beide Fahrtriebwerke durch eine von Querträger zu Querträger
                              									durchlaufende Transmissionswelle unter Zuhilfenahme von Treibketten mit einander in
                              									Verbindung gebracht. Die beiden Motore geben dem vollbelasteten Krane eine
                              									Fahrgeschwindigkeit von 100 m i.d. Min., und zwar noch bei einem Winddruck von etwa
                              									20 kg/qm. Zur Abbremsung der Fahrbewegung sowie zum Schütze gegen ein etwa
                              									selbsttätiges Verfahren der Krane bei Sturm ist in Mitte der genannten
                              									Verbindungswelle eine nach beiden Fahrtrichtungen wirkende Bandbremse angeordnet.
                              									Diese ist derart ausgeführt, daß für jede Fahrtrichtung ein besonderes Bremsband auf
                              									die Scheibe aufgelegt ist, deren jedes beim Einschalten der Fahrmotore durch einen
                              									eigenen Bremslüfter gelüftet wird.
                           Die Laufkatzen der beiden Krane weisen trotz ähnlicher Gesamtanordnung doch in der
                              									Durchbildung der Hubwerksteile wesentliche Unterschiede auf. Die Hauptkatze des in
                              									der Abbildung zurückliegenden Kranes befördert die bis 7500 kg schweren Lasten
                              									vermittels Schlingketten. Diese können leicht in Doppelhaken eingelegt werden, die
                              									in einer horizontalen ][-Traverse längsverstellbar eingehängt sind. Diese Traverse
                              									wiederum wird zwecks sicheren Einstellens und schwankungslosen Hebens und Senkens
                              									der Last durch ein beiderseits angenietetes Walzeisengestänge in dem starren
                              									Hängegerüst der Katze geführt. Das auf einem oberen Rost innerhalb dieses
                              									Katzengerüstes montierte Hubwerk ist ein reines Stirnrädergetriebe, das schließlich
                              									mittels zweier Kettenräder auf die an zwei (ratschen Gelenkketten hängende
                              									Lasttraverse einwirkt. Der Hubmotor leistet bei 530 Touren 38 PS und hebt die Last
                              									mit 10 m minutl. Geschwindigkeit; die Hubhöhe beträgt, wie auch bei der Katze des
                              									anderen Kranes, 4 m. Eine in das Windwerk eingebaute magnetische Bandbremse hält die
                              									Last in allen Höhenlagen sicher fest, während andrerseits die Hubsteuerwalze als
                              									Senkbremskontroller ausgebildet ist. Der Katzfahrmotor treibt auf jeder Seite ein
                              									Laufrad unter Zwischenschaltung zweier Stirnradvorgelege und eines Kettentriebes
                              									gleichzeitig an; er leistet 8,2 PS bei 720 Umdrehungen und verfährt die Katze mit
                              									einer Geschwindigkeit von 55 m i.d. Min. Das an das Katzengerüst angebaute
                              									Führerhaus gestattet dem Führer einen guten Ausblick auf Last und Lager; es enthält
                              									die Steuerapparate für sämtliche Kranmotore sowie eine Schalttafel mit den nötigen
                              									Schalt- und Sicherheitsapparaten.
                           Auf der nämlichen Bahn fährt bei diesem Kran, wie ersichtlich, noch eine kleinere
                              									Katze, die das beim Durchfahrtsgleis der Eisenwagen gelegene Kranfeld bis dicht an
                              									die seitliche Hochbahn heran bestreichen kann. Der Transport der Lasten bei dieser
                              									für 1500 kg Tragkraft gebauten Katze geschieht wieder mit Hilfe von
                              									Schlingketten und Querhaupt. Dieses hängt jedoch, abweichend von vorhin, in
                              									vier Drahtseilsträngen und ist nicht starr am Katzengerüst geführt. Um aber trotzdem
                              									zu starkes Schwanken der Last während des Katzfahrens zu verhüten, ist auch hier das
                              									Gerüst der Katze nach unten geführt, wobei an dessen tiefsten Stellen hölzerne
                              									Reibklötze angebracht sind, gegen die sich das Seil beim Pendeln andrückt. Der
                              									Hubmotor sowie der Fahrmotor dieser Katze leisten je 8,2 PS bei 720 Umdrehungen i.d.
                              									Min. Dabei beträgt die Hubgeschwindigkeit 15 m, die Fahrgeschwindigkeit 100 m i.d.
                              									Min. Mit Rücksicht auf diese immerhin bedeutende Geschwindigkeit ist das Fahrzeug
                              									mit einer nach beiden Seiten wirkenden Magnetbremse versehen. Die Steuerung dieser
                              									Katze erfolgt vom Führerhaus der benachbarten 7,5 t-Katze aus.
                           Der im Vordergrund des Schienenlagers sichtbare Kran ist mit nur einer Laufkatze
                              									ausgestattet, die wegen ihrer speziell für solche Verladezwecke geeigneten
                              									Ausgestaltung des Greifwerkes besonders bemerkenswert ist. Diese Katze, deren
                              									nutzbare Tragfähigkeit 5000 kg beträgt, hebt und transportiert die Last mittels
                              									Elektromagneten. Letztere hängen an beiden Enden einer Traverse, deren Heben und
                              									Senken in genau der gleichen Weise erfolgt wie bei der vorbeschriebenen 7,5 t-Winde
                              									des Nachbarkranes. Die unter Einrechnung des Eigengewichtes der Magnete vom Hubwerk
                              									maximal zu hebende Gesamtlast beträgt hier ebenfalls 7,5 t, so daß die auch in der
                              									Stärke der Motore gleichen Triebwerke der Katze die nämlichen Hub- und
                              									Fahrgeschwindigkeiten wie dort erteilen. Die Magnete haben achsialbewegliche
                              									Einzelpole, die durch ihre Anpassungsfähigkeit an die unebenen Oberflächen bzw. an
                              									die Niveauunterschiede in der Lagerung der Last das Arbeiten bekanntlich noch
                              									erheblich wirksamer und rationeller gestalten können, als es ja im allgemeinen schon
                              									bei Verwendung gewöhnlicher Hebemagnete mit festen Polen der Fall ist. Zu den
                              									anerkannten Vorzügen magnetischer Hebeweise überhaupt – Ersparung von Leuten für das
                              									An- und Abschlagen der Last sowie Erhöhung der Leistungsfähigkeit der Anlage durch
                              									Fortfall jener Arbeitsaufenthalte – tritt vorliegendenfalls noch die schätzenswerte
                              									Sicherung des Betriebes durch die angebrachte mechanische Schutzvorrichtung. Um bei
                              									etwaiger Stromunterbrechung ein Abfallen der Last zu verhindern, sind an der
                              									Traverse drehbare Bügel angeordnet, die während des Aufsetzens der Magnete auf die
                              									Last, zur Seite gedreht sind und sich selbsttätig nach oben zurückschieben, nach dem
                              									Anheben der Last jedoch vom Führerstand aus mittels Handkurbel unter die Last
                              									zurückgedreht werden. – Die Zuleitung des elektrischen Stromes zu den Kranen erfolgt
                              									durch blanke Kupferschleifleitungen, die längs eines Fahrhauptträgers verlegt sind;
                              									desgl. auch die Stromüberführung von den Kranträgern nach den Motoren.