| Titel: | Neuere Patente aus dem Hebemaschinenbau. | 
| Autor: | Georg Schultheis | 
| Fundstelle: | Band 324, Jahrgang 1909, S. 455 | 
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                        Neuere Patente aus dem
                           								Hebemaschinenbau.
                        Erster Vierteljahresbericht 1909 von Dipl.-Ing.
                           									Georg
                                 										Schultheis-Berlin.
                        (Fortsetzung von S. 441 d. Bd.)
                        Neuere Patente aus dem Hebemaschinenbau.
                        
                     
                        
                           16. Patent No. 196536 in Kraft vom 10. Nov. 1906 ab.Duisburger Maschinenbau-A.-G. vorm. Bechem u.
                                 									Keetmann.
                           Kran mit durch Schraubenspindel und Mutter
                                 										verstellbarem Ausleger (Fig. 29).
                           Hauptpatent ausgegeben am 20. März 1908.
                           Krane dieser Art wurden bisher mit schrägliegender, dreh- und schwingbar gelagerter
                              									Spindel ausgeführt. Bei dieser Konstruktion erfährt jedoch die Spindel recht
                              									ungünstige Beanspruchungen, die hauptsächlich bei gänzlich eingezogenem Ausleger in
                              									der Durchbiegung des freien Endes und in Erzitterungen bestehen; auch bei gänzlich
                              									ausgelegtem Ausleger treten zu der Zug- und Torsionsbeanspruchung noch
                              									Biegungsspannungen durch Eigengewicht.
                           
                              
                              Textabbildung Bd. 324, S. 454
                              Fig. 29.
                              
                           Diese Nachteile werden vermieden durch die vorliegende Konstruktion. Die Spindel ist
                              									hier doppelt und fest an dem Krangerüst gelagert, sie kann nicht schwingen, sondern
                              									sich nur drehen. Die Verbindung von Ausleger und Schraubenspindel geschieht durch
                              									Zwischenglieder wie Zugstangen, Seile oder dgl. Die Horizontalkomponente der
                              									Zugstangenkraft wird vermittels der mit Rollen versehenen Spindelmutter auf einen
                              									biegungsfesten Träger im feststehenden Krangerüst übertragen, so daß bei richtiger
                              									Montage die Spindel und deren Lager tatsächlih frei von jeder Biegung bleiben. Die
                              									Anordnung des Spindeltriebwerkes am unteren Teil des Krangerüstes ist für
                              									Schwimmkrane besonders von wesentlicher Bedeutung für die Stabilität. Die doppelte
                              									Lagerung der Spindel am feststehenden Krangerüst, sowie die Anordnung von
                              									Gleitschienen zur Aufnahme der horizontal wirkenden Kräfte ist zweifellos eine
                              									bedeutende Verbesserung der früheren Konstruktion.
                           
                              1. Zusatzpatent No. 198962 vom 7. März 1907 ab gültig.
                                 											(Fig. 30).
                              Eine weitere Ausbildung hat die obige Konstruktion dadurch erfahren, daß die am
                                 										Krangerüst gelagerte Spindel durch ein Gegengewicht an der Mutter von den
                                 										am Ausleger wirkenden Kräften entlastet wird, so daß die biegenden und ziehenden
                                 										Kräfte kleiner werden. Hierbei kann die Mutter selbst als Gegengewicht
                                 										ausgebildet oder zum Tragen von Gewichten eingerichtet sein, oder endlich
                                 										unabhängig von Mutter und Spindel ein Gegengewicht mittels Hebel, Zuglaschen
                                 										oder Seile am Drehpunkt der Zugstange des Auslegers angreifen und sich auf
                                 										Bahnen am Krangerüst bewegen.
                              
                                 
                                 Textabbildung Bd. 324, S. 454
                                 Fig. 30.
                                 
                              
                           
                              2. Zusatzpatent No. 206655 vom 9. Juli 1908 ab gültig.
                                 											(Fig. 31).
                              
                                 
                                 Textabbildung Bd. 324, S. 454
                                 Fig. 31.
                                 
                              Eine Umwandlung und weitere Vervollkommnung wurde durch unmittelbare Verbindung
                                 										von Spindelmutter und Ausleger erzielt, während die Vorderseite des Krangerüstes
                                 										durch Lenker mit letzterem verbunden wurde. Hierdurch wird eine
                                 										Verkürzung der freien Länge des Auslegers, sowie eine günstigere Verteilung der
                                 										Kräfte beim Einziehen des Auslegers erreicht.
                              Die Konstruktion erfordert breite Stützgerüste und eine sorgfältige Durchbildung-
                                 										der Lenker, die hier auf Druck beansprucht werden.
                              Sämtliche Konstruktionen sind auch dann verwendbar, wenn das sonst feste
                                 										Stützgerüst glockenförmig über eine feste Drehsäule gestülpt wird, in diesem
                                 										Falle tritt jedoch der Hauptnachteil dieser Krantypen, die geringe Steifigkeit
                                 										gegenüber den beim Schwenken und durch Winddruck auftretenden Horizontalkräften
                                 										besonders störend auf.
                              
                           
                        
                           17. Patent No. 208229 in Kraft vom 21. Sept. 1907 ab.
                              									Duisburger Maschinenbau-A.-G. vorm. Bechem u.
                                 									Keetmann.
                           Lastseilführung für Krane mit zwei
                                 										Windwerken. (Fig. 32 u. 33).
                           Für Krane der vorherbeschriebenen Art mit veränderlicher Ausladung und zwei
                              									Windwerken hat dieselbe Firma noch ein Patent erhalten auf eine Lastseilführung, bei
                              									welcher die von den festen Auslegerrollen kommenden festen Seilenden über eine
                              									Ausgleichrolle geführt sind und auf dieser so befestigt werden können, daß beide
                              									Lasthaken getrennt oder gleichzeitig bewegt werden können, je nachdem nur eine
                              									Trommel, oder beide Trommeln gleichzeitig angetrieben werden. Auch ist die
                              									Ausgleichrolle nicht an dem schwingbaren Ausleger, sondern außerhalb desselben
                              									angeordnet, wodurch infolge der Seilspannung eine teilweise Entlastung der
                              									Einziehorgane des Auslegers auftritt.
                           
                              
                              Textabbildung Bd. 324, S. 455
                              Fig. 32.
                              
                           
                              
                              Textabbildung Bd. 324, S. 455
                              Fig. 33.
                              
                           Neu an dem Patent ist nicht die Seilführung an sich, wohl aber die Möglichkeit, das
                              									Seil an der Ausgleichrolle so zu befestigen, daß mit den getrennten Windwerken
                              									getrennt gearbeitet werden kann.
                           
                        
                           18. Patent No. 207052 in Kraft am 4. Februar 1908 ab.
                              									Josef Sieger in Hörde.
                           Mechanische Steuerung für elektrisch
                                 										betriebene Wagen mit Windwerk, insbesondere Hängebahnwagen (Fig. 34–37).
                           Durch das vorliegende Patent soll das Herunterhängen von Steuerschnüren während der
                              									Fahrt von Hängebahnwagen vermieden, sowie eine möglichst automatische Steuerung
                              									angestebt werden, um an Bedienungspersonal tunlichst zu sparen. Hub- und Fahrwerk
                              									des elektrisch betriebenen Hängebahnwagens werden von je einem Motor f bzw. e betätigt, während
                              									für beide nur ein einziger Schaltwalzenanlasser d
                              									vorhanden ist. Der Arbeitsvorgang ist folgender: Das eine Ende des Steuerseiles für
                              									die Hubbewegung ist auf einer kleinen Trommel i, das
                              									andere an einem Gewichtshebel k befestigt, letzterer
                              									sitzt auf der Welle des Anlassers; durch Zug an der Steuerschnur wird Hebel h umgelegt, der Anlasser hierdurch aus der Nullage über
                              										„Heben Anlauf“ nach „Heben normal“ gedreht. Gleichzeitig wird aber
                              									auch die auf der Schneckenradwelle sitzende kleine Trommel i gedreht und die Steuerschnur aufgewunden. Durch auf der Trommelwelle
                              									sitzende Hebel- oder Spindelendausschalter mit wandernder Mutter wird in bestimmter
                              									Höhenlage die Schaltwalze des Anlassers weiter gedreht, der Hubmotor damit aus- und
                              									der Fahrmotor automatisch eingeschaltet, die Katze tritt ihren Lauf an.
                           
                              
                              Textabbildung Bd. 324, S. 455
                              Fig. 34.
                              
                           
                              
                              Textabbildung Bd. 324, S. 455
                              Fig. 35.
                              
                           Die Ausschaltung der Fahrbewegung und gleichzeitige Einschaltung der Senkbewegung der
                              									Last kann an jedem Punkte der endlosen Bahn vermittels einer versetzbaren überall zu
                              									befestigenden schiefen Ebene c zwangläufig
                              									herbeigeführt werden, indem eine Rolle a eines
                              									gleichfalls auf der anderen Seite der Schaltwalze des Anlassers sitzenden
                              									Gewichtshebels b auf diese schiefe Ebene aufläuft.
                              									Hierdurch wird der Hebel b, somit auch die Schaltwalze
                              									auf die Stellung „Senken“ gedreht.
                           
                              
                              Textabbildung Bd. 324, S. 455
                              Fig. 36.
                              
                           
                              
                              Textabbildung Bd. 324, S. 455
                              Fig. 37.
                              
                           Die Last senkt sich unter gleichzeitigem Abhaspeln der Steuerschnur für das Hubwerk,
                              									bis durch die Wandermutter des Endausschalters auf der Trommelwelle in
                              									vorgeschriebener Tieflage der Anlasser in die Nullage gedreht wird. Die Konstruktion
                              									ist sehr einfach und sinnreich und erreicht in geschickter Weise das angestrebte
                              									Ziel.
                           
                        
                           
                           19. Patent No. 193294 in Kraft vom 22. März 1906 ab.
                              									Adolf Bleichert & Co. in Leipzig-Gohlis.
                           Verladekran mit ausschiebbarem
                                 										Ausleger. (Fig. 38 und 39.)
                           Um beim Beladen bezw. Entladen der Schiffe deren ganze Breite bestreichen zu können,
                              									müssen die Verladebrücken oder Krane mit Auslegern versehen sein. Diese Ausleger
                              									müssen aber derart beweglich sein, daß sie den Masten der Schiffe nicht hinderlich
                              									werden. Viele Verladeanlagen sind daher mit hochklappbaren Auslegern, oder aber mit
                              									Auslegern an der Katze ausgeführt worden. Letztere Konstruktion hat den Nachteil,
                              									daß der Ausleger als tote Last stets mitgeschleppt werden muß, und ist daher für nur
                              									kleinere Ausladungen anwendbar. Hochklappbare Ausleger können bei Unachtsamkeit
                              									leicht Beschädigungen der Takelage verursachen. Eine andere Möglichkeit, den Masten
                              									aus dem Wege zu gehen, besteht darin, den Ausleger horizontal verschiebbar zu
                              									machen, und ist eine derartige Konstruktion Gegenstand des vorliegenden
                              									Patentes.
                           
                              
                              Textabbildung Bd. 324, S. 456
                              Fig. 38.
                              
                           
                              
                              Textabbildung Bd. 324, S. 456
                              Fig. 39.
                              
                           Innerhalb des kastenförmig ausgebildeten Hauptträgers bewegt sich auf der
                              									Katzenfahrbahn der gleichfalls kastenförmig ausgebildete Auslegerträger. Die
                              									Bewegung geschieht von einer Winde mittelst Zugseil, Ketten oder Zahnstange, und
                              									zwar derart, daß der Auslegerträger über seitlich an der Katzenbahn festgelagerte
                              									Rollen hinweggleitet nnd sich außerdem mittelst Rollen gegen den Obergurt des
                              									Hauptträgers abstützt. Die kleine Differenz in der Höhenlage der Katzenbahn von
                              									Haupt- und Auslegerträger wird durch eine Ueberlaufzunge ausgeglichen. Die mit
                              									Gelenken versehenen Auslegerzugstangen bilden bei ausgezogenem Ausleger eine
                              									Versteifung und klappen selbsttätig zusammen bei eingezogenem Ausleger. In jeder
                              									Auslegerstellung ist eine Verriegelung mit dem Hauptträger vorgesehen und ferner die
                              									Anordnung getroffen, daß das Katzenzugseil entsprechend jeder Stellung des Auslegers
                              									gespannt bleibt.
                           
                              Zusatzpatent No. 207716 vom 10. März 1908 ab giltig.
                                 											(Fig. 40.)
                              Wird bei der vorbeschriebenen Anordnung die Ausladung sehr groß, so wird wegen
                                 										der dann erforderlichen Höhe des beweglichen Fahrbahnträgers die Querverbindung
                                 										der Hauptträger unter sich immer ungünstiger. Dieser Uebelstand wird dadurch
                                 										beseitigt, daß das vorkragende Fahrbahnstück an seinem äußeren Ende durch einen
                                 										besonderen, gleichfalls verschiebbaren Träger unterstützt wird, der in dem
                                 										Krangerüst oberhalb der Fahrbahn gelagert ist. Zwischen diesem Hilfsträger und
                                 										dem infolge der geringeren Beanspruchung niedrig zu haltenden Fahrbahnträger ist
                                 										eine gute Querverbindung der Kranhauptträger unter sich möglich, und auch die
                                 										Stützrollen d, e, f erhalten durch dieselbe eine
                                 										feste Lagerung. Hilfsträger b und Fahrbahnträger
                                 											c sind an ihrem äußeren Ende miteinander
                                 										verbunden und verschieben sich gleichzeitig.
                              Soll die Ausladung noch weiter vergrößert werden, so kann dies durch Anbringen
                                 										eines vorkragenden, hochklappbaren Fahrbahnstückes g an dem Hilfsträger b geschehen.
                              
                                 
                                 Textabbildung Bd. 324, S. 456
                                 Fig. 40.
                                 
                              Die Idee der Parallelverschiebung zweier Kranträger ist nicht neu und zuerst in
                                 										Amerika an Laufkranen ausgeführt worden, die außer in der Haupthalle auch in
                                 										einer daranstoßenden Seitenhalle arbeiten sollen. Die konstruktive Lösung des
                                 										vorliegenden Patentes ist jedoch äußerst geschickt durchgeführt und beseitigt
                                 										sehr wirksam den sonst auftretenden Uebelstand schlechter Querverbindungen.
                              
                                 (Fortsetzung folgt.)