| Titel: | Neuere Patente aus dem Hebemaschinenbau. | 
| Autor: | Georg Schultheis | 
| Fundstelle: | Band 324, Jahrgang 1909, S. 534 | 
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                        Neuere Patente aus dem
                           								Hebemaschinenbau.
                        Zweiter Vierteljahresbericht 1909 der Klasse 35b von Dipl.-Ing. Georg
                                 									Schultheis-Berlin.
                        (Fortsetzung von S. 456 d. Bd.)
                        Neuere Patente aus dem Hebemaschinenbau.
                        
                     
                        
                           1. Patent No. 208655 vom 3. Mai 1907 ab gültig. Benrather Maschinenfabrik Akt.-Ges. in Benrath.
                           Einziehvorrichtung für in senkrechter Ebene
                                 										bewegte Kranausleger (Fig.
                                 									1).
                           
                              
                              Textabbildung Bd. 324, S. 533
                              Fig. 1.
                              
                           Im Gegensatz zu den im ersten Vierteljahresbericht beschriebenen Patenten der Duisburger Maschinenbau Akt.-Ges. in Duisburg mit ortsfest am Krangerüst gelagerten senkrecht stehenden
                              									Spindeln zum Einziehen von Kranauslegern (s. S. 454) hat die obige Firma zu gleichem
                              									Zweck eine oder mehrere in achsialer Richtung verschiebbare senkrecht stehende Spindeln h
                              									angeordnet. Letztere sind mit Rechts- und Linksgewinde versehen, drehen sich aber
                              									nicht in Hals- und Spurlager, sondern mit dem unteren Ende in am Krangerüst
                              									festsitzenden Muttern i, mit dem anderen Ende in
                              									einer oder mehreren mit dem Ausleger durch Zugstangen verbundenen Muttern g. Die Drehung der Spindeln erfolgt durch auf diesen
                              									festsitzende Zahnräder k, die mit einem auf einer
                              									Vierkantwelle, entsprechend der achsialen Bewegung der Spindeln, verschiebbaren
                              									Ritzel in Eingriff stehen. Zur Vermeidung von Biegungsbeanspruchungen der Spindeln,
                              									herrührend von der Horizontalkomponente der Auslegerzugstangenkraft und dem
                              									Zahndruck der Antriebräder, sind sowohl die Muttern wie auch die Lagergehäuse der
                              									Stirnräder mittels Rollen gegen einen biegungsfesten Träger abgestützt; bei der
                              									Bewegung legt die Mutter g etwa den doppelten Weg
                              									zurück, als das Rädergetriebe.
                           
                              
                              Textabbildung Bd. 324, S. 533
                              Fig. 2.
                              
                           
                              
                              Textabbildung Bd. 324, S. 533
                              Fig. 3.
                              
                           Nach Angabe der Patent nehmenden Firma soll hier die Kraft zum Einziehen des
                              									Auslegers erheblich geringer sein, als bei ortsfest gelagerten Spindeln, da die
                              									Bundreibung wegfällt. Letztere läßt sich aber sehr leicht durch Kugellager
                              									oder Spurlager auf ein viel geringeres Maß reduzieren, als die viel ungünstigere
                              									Gewindereibung in der unteren festsitzenden Mutter; ferner kommt zu der
                              									Gewindereibung noch der gesamte Reibungswiderstand des komplizierten verschiebbaren
                              									Antriebmechanismus hinzu, so daß die Kraft zum Einziehen des Auslegers hier
                              									wahrscheinlich größer wird.
                           
                        
                           2. Patent No. 208656 vom 5. Sept. 1908 ab gültig.Benrather Maschinenfabrik Akt.-Ges. in Benrath.
                           Ueberhebevorrichtung für fahrbare
                                 										Krane (Fig. 2 u. 3).
                           Fahrbare Krane, die auf gemeinsamer Kranbahn laufen, würden sich bei einem
                              									Motordefekt, der ein Stillsetzen des einen Kranes zur Folge hätte, in ihrer
                              									Bewegungsfreiheit hindern, so daß die anderen Krane nicht mehr die ganze Bahn
                              									bestreichen können. Um diesem Uebelstand abzuhelfen, ist eine Vorrichtung getroffen,
                              									die es ermöglicht, den defekten Kran in einen besonderen Dachaufbau hochzuziehen, so
                              									daß die anderen Krane unter ihm wegfahren können. Zu diesem Zweck sind im Dach der
                              									Halle an einer Stelle Rollen f und g befestigt und auf dem Laufsteg der Krane auf der das
                              									Fahrwerk tragenden Seite Winden c angeordnet, die mit
                              									dem Kranfahrmotor durch lösbare Kupplungen oder aber von Hand angetrieben werden
                              									können. Ist beispielsweise der Kran a zum Stilliegen
                              									gezwungen, so werden Seile oder Ketten auf der dem Kranfahrwerk abgekehrten
                              									Laufstegseite befestigt, über die Deckenrollen f und
                              										g nach den Trommeln der Winden c geführt und festgemacht. Setzt man nun das Windwerk
                              										c in Betrieb, so wird der Kran hochgewunden und in
                              									Fanghaken i getragen. In dieser Stellung kann der Kran
                              									repariert oder aber, wenn die anderen Krane unter ihm weggefahren sind,
                              									herabgelassen und an das Ende der Kranbahn geschafft werden, wo er den Betrieb nicht
                              									mehr stört.
                           Die Konstruktion hat nur Zweck, wo drei oder mehr Krane auf einer Bahn laufen, oder
                              									bei nur zwei Laufkranen, wenn nur an einem Ende der Kranbahn Platz für einen
                              									defekten Kran zur Verfügung steht. Der Dachaufbau zur Aufnahme des hochgewundenen
                              									Kranes braucht natürlich nur an einer Stelle, zweckmäßig in der Mitte des Gebäudes
                              									angeordnet zu sein, erfordert aber kräftige Dachstühle. Beim Hochziehen des Kranes
                              									mit dem eigenen Fahrmotor muß letzterem der Strom durch besondere Kabel zugeführt
                              									werden, da vorher die kontakte mit den stromführenden Schienen gelöst werden
                              									müssen,
                           
                        
                           3. Patent No. 209545 vom 14. November 1908 ab gültig.
                              									Märkische Maschinenbauanstalt Ludwig Stuckenholz A.-G.
                              									in Wetter a.d. Ruhr.
                           Hebevorrichtung mit an einer
                                 										Lenkergeradführung aufgehängtem Lastorgan (Fig.
                                 										4).
                           An einem Kran beliebiger Bauart sind zwei Huborgane montiert, ein gerade geführter
                              									Lenker a zur Aufnahme von Hubwerkzeugen b, wie Greifer, Zangen, Magnete oder dergl. und eine
                              									einfache Losrolle g mit Haken. Zum Heben und Senken der
                              									Lenkergradführung dient das Hubseil des Hakens, indem der Lenker lose auf der
                              									Flasche liegt. Bei dieser Konstruktion ist es also möglich, bei Verwendung nur eines
                              									Huborganes und nur eines Windwerkes d zwei Lastorgane
                              									ohne zeitraubende Umänderungen wahlweise zu benutzen. Sollen gewöhnliche Lasten mit
                              									dem Haken gehoben werden, so wird der Lenker hochgezogen und vermittels einer
                              									unter Feder- und Gewichtsbelastung stehenden Sperrklinke h in dieser Lage festgehalten, worauf mit dem Haken
                              									allein gearbeitet werden kann. Soll mit dem Lenker gearbeitet werden, so wird die
                              									Flasche wieder soweit hochgehoben, bis der Lenker auf letzterer ruht, sodann die
                              									Sperrklinke gelöst und die Flasche mit daraufliegendem Lenker gesenkt. Jede weitere
                              									zu diesem Zwecke sonst erforderliche lästige und zeitraubende Arbeit, wie Abnehmen
                              									der Hubwerkzeuge, Lösen von Seilen oder Stromzuführungen, Einhängen von Flaschen und
                              									Haken und dergl. fällt hier vollständig weg.
                           
                              
                              Textabbildung Bd. 324, S. 534
                              Fig. 4.
                              
                           Die Konstruktion zeigt eine einfache und elegante Lösung zur Erhöhung der
                              									Leistungsfähigkeit einer Krananlage, sie paßt sich einem flotten Betriebe vorzüglich
                              									an, da Hilfshubwerkzeuge und einfache Haken in sofortiger Betriebsbereitschaft
                              									stehen.
                           
                        
                           4. Patent No. 210173 vom 21. März 1908 ab gültig.
                              									Christoph Wiszmann in Duisburg.
                           Vorrichtung für auf Schienen laufende
                                 										Fahrzeuge zur Verhütung des Kippens mit Hilfe von um den Schienenkopf greifenden
                                 										Zangen (Fig. 5 u. 6).
                           Bei fahrbaren Drehkranen, schwenkbaren Gießwagen oder sonstigen Fahrzeugen liegt in
                              									belastetem Zustand der Schwerpunkt häufig außerhalb der Unterstützungspunkte, sofern
                              									die Spurweite der Gleise nicht genügend groß gemacht werden kann. Um ein Kippen zu
                              									vermeiden, werden gewöhnlich an dem Fahrzeug-Schienenklammern, Zangen usw.
                              									angeordnet, die je nach Bedarf von Hand angezogen oder gelöst werden. Diese
                              									Betriebsunsicherheit sucht das vorliegende Patent dadurch zu vermeiden, daß das
                              									Anziehen und Lösen der Zangen von dem kippenden Fahrzeug selbsttätig erfolgt.
                              									Bedingung hierfür aber ist, daß der Hauptgelenkpunkt d
                              									der Zange bei etwaigem Kippen festgehalten wird, er kann also nicht an dem kippenden
                              									Wagen selbst befestigt sein. Lediglich zum Tragen der Hauptgelenkpunkte d der Zangen ist zwischen die Räder a' des zum Transport des Fördergutes dienenden
                              									Fahrzeuges ein besonderer gleichfalls auf kleinen Rollen b'
                              									laufender Wagenrahmen eingebaut, der sonst ganz unabhängig von dem Förderwagen ist,
                              									während die Zangenspindeln e durch das Fahrzeug a führen und mit diesem verbunden sind.
                           Durch das Eigengewicht der Zangenspindeln bleibt die Zange geöffnet, da die
                              									Gelenkpunkte abgestützt sind. Kommt durch irgend ein Umstand, z.B. durch eine Last
                              									oder Kraft, der Schwerpunkt des Fahrzeuges außerhalb der Unterstützungspunkte [hier
                              									der Laufräder a'] zu liegen, so werden die
                              									Zangenspindeln von dem kippenden Fahrzeug mit angehoben, der Zangendrehpunkt aber
                              									liegt fest im Nebengestell, das am Kippen nicht teilnimmt, es erfolgt ein Drehen der
                              									Zangenschenkel und damit Schließen der Zange, wodurch das Kippen des Fahrzeuges
                              									selbsttätig verhindert wird.
                           
                              
                              Textabbildung Bd. 324, S. 535
                              Fig. 5.
                              
                           
                              
                              Textabbildung Bd. 324, S. 535
                              Fig. 6.
                              
                           Der Gedanke, das Schließen der Zange automatisch von dem kippenden Wagen selbst zu
                              									bewirken, ist zweifellos sehr geschickt und vorteilhaft, da Unglücksfälle durch
                              									Unachtsamkeit vermieden werden.
                           
                        
                           5. Patent No. 210174 vom 15. Nov. 1908 ab gültig.
                              									Friedrich Krupp Akt.-Ges. Grusonwerk in
                              									Magdeburg-Buckau.
                           Vorrichtung zum Umsetzen von Kranen,
                                 										Verladegerüsten, Schiebebühnen und dergl. Fahrzeugen von einem Gleis auf ein
                                 										parallel oder in anderer Richtung liegendes (Fig.
                                 										7–12).
                           Eine sehr einfache und beachtenswerte Lösung hat das Problem gefunden, Krane,
                              									Verladebrücken u. dergl. von einem Gleis auf ein beliebig liegendes anderes Gleis
                              									umzusetzen, ohne, wie sonst üblich, große und kostspielige Drehscheiben zu
                              									verwenden. Dieser Zweck wird dadurch erreicht, daß bei Fahrzeugen von vier einzelnen
                              									Rädern jedes Rad, bei Anwendung von Radgruppen jede Gruppe in einem um eine
                              									senkrechte Achse drehbaren Lagergestell (Fig. 7 u.
                              										8) gelagert ist, und daß zwischen den beiden
                              									Rädern oder Radgruppen jeder Fahrzeugseite eine Hebevorrichtung entweder ständig
                              									angebracht ist, oder im Bedarfsfalle eingebaut wird.
                           Mit dieser Hebevorrichtung, beispielsweise Schraubenwinde, wird das Fahrzeug,
                              									sobald es auf die Gleiskreuzung gefahren ist, erst auf der einen, dann auf der
                              									anderen Seite so weit angehoben, daß die Räder bezw. Radgruppen um ihre senkrechte
                              									Achse in die Richtung des anderen Gleises gewendet werden können; bei schweren
                              									Fahrzeugen wird jede Radgruppe für sich gehoben und gewendet.
                           Fig. 9 bis 12 zeigen
                              									Anwendungen für verschiedene Lagen von Gleisen und zwar Fig. 9 für den Fall rechtwinklig, Fig. 10
                              									für den Fall schiefwinklig zueinander liegender Gleise. Die Radgruppen werden bis zu
                              									dem Schnittpunkt zugehöriger Schienen gefahren, angehoben und in die neue Richtung
                              									gedreht.
                           Wird die Hebevorrichtung unter der Mitte der einen Fahrzeugseite angebracht, so kann
                              									man, wie Fig. 11 zeigt, dicht um die Ecke eines
                              									Gebäudes ohne Anwendung einer Drehscheibe fahren. Fig.
                                 										12 zeigt die Drehung eines Fahrzeugesum 180°; zu diesem Zweck werden in
                              									das Gleis zwei Bogenschienen a und b mit dem Radius = der Spurweite eingebaut und in den
                              									Kreuzungspunkten c und d
                              									nacheinander die Hebevorrichtung in Tätigkeit gesetzt und die Räder bezw. Radgruppen
                              									in die neue Richtung gedreht. Bei Anlegung der punktiert eingezeichneten Schienen
                              									kann man endlich mehrere Arbeitsplätze so unmittelbar nebeneinander legen, daß die
                              									Schienen II und III für
                              									beide Plätze gemeinschaftlich befahren werden. Für n
                              									nebeneinander liegende Arbeitsplätze sind daher nur n +
                              									1 Schienen erforderlich.
                           
                              
                              Textabbildung Bd. 324, S. 535
                              Fig. 7.
                              
                           
                              
                              Textabbildung Bd. 324, S. 535
                              Fig. 8.
                              
                           
                              
                              Textabbildung Bd. 324, S. 535
                              Fig. 9.
                              
                           
                              
                              Textabbildung Bd. 324, S. 535
                              Fig. 10.
                              
                           
                              
                              Textabbildung Bd. 324, S. 535
                              Fig. 11.
                              
                           
                              
                              Textabbildung Bd. 324, S. 535
                              Fig. 12.
                              
                           Das Patent bietet da, wo ein Umsetzen von Kranen oder sonstigen Fahrzeugen erwünscht
                              									ist, zweifellos große Vorteile und ermöglicht mit einfachen Mitteln einen breiten
                              									Lagerplatz streifenweise mit einer einzigen Ladevorrichtung zu be- oder
                              									entladen.
                           
                        
                           6. Patent No. 210176 vom 22. Nov. 1908 ab gültig.
                              									Adolph Bleichert & Co. in Leipzig-Gohlis.
                           Einrichtung zur Begrenzung des Hubes bei
                                 										Einseilkranen mit schräger Bahn (Fig.
                                 									13).
                           Bei Kranen mit schrägliegendem Ausleger, bei denen zum Heben der Last und Verfahren
                              									der Katze nur ein einziges Seil benutzt wird, kann die Katze nur dann verfahren
                              									werden, wenn die Flasche bis zum Anschlag unter die Katze gezogen wird.
                           Da aber die Laufbahn für Ueberladen aus Seeschiffen an Land sehr hoch gelegt werden
                              									muß, so sind stets erst große Hubhöhen zu überwinden, bevor die Katze zum Fahren
                              									kommt. Dieser Uebelstand tritt besonders dann scharf hervor, wenn aus einem
                              									Seedampfer in einen
                              									Flußdampfer umgeladen werden soll und daher nur sehr geringe Höhendifferenzen und
                              									kleine Katzenwege zu überwinden wären. Wollte man die Last in diesem Falle bis unter
                              									die Katze ziehen, so hat dies selbstverständlich einen ganz bedeutenden Verlust an
                              									Zeit und einen erheblichen unnützen Kaftverbrauch zur Folge. Das vorliegende Patent
                              									hilft diesem Uebelstand in einfacher Weise ab, indem zur Begrenzung des Hubes an
                              									passender Stelle eine Seilschelle festgeklemmt wird, gegen welche die Flasche in
                              									bestimmter Höhe anstößt und bereits jetzt beim Anstoßen die Katze verfahren werden
                              									kann.
                           
                              
                              Textabbildung Bd. 324, S. 536
                              Fig. 13.
                              
                           
                        
                           7. Patent No. 210922 vom 2. Juni 1908 ab gültig.
                              									Bruno Czolbe in Schöneberg b. Berlin.
                           Verladevorrichtung (Fig. 14).
                           
                              
                              Textabbildung Bd. 324, S. 536
                              Fig. 14.
                              
                           
                              
                              Textabbildung Bd. 324, S. 536
                              Fig. 15.
                              
                           Zum Füllen und Beladen eines Sammelgefäßes für Masseln, Kleineisenzeug usw. werden
                              									vielfach schwingbar aufgehängte Magnete verwendet, die jedoch naturgemäß nur den
                              									unter dem Schwingungsweg befindlichen verhältnismäßig schmalen Flächenstreifen
                              									bestriechen können, daher öfter ein Verschieben der Transportvorrichtung erfordern.
                              									Dieser Uebelstand wird durch das vorliegende Patent dadurch beseitigt, daß der
                              									Magnet an einem hängenden Ausleger drehbar an einer Laufkatze befestigt wird, so daß
                              									das Bestreichungsfeld des Magneten dem ganzen vom Ausleger beschriebenen Kreis
                              									entspricht. Auch wird hierdurch ermöglicht, daß das Fördergut im Sammelgefäß
                              									beliebig seitlich verteilt werden kann. Durch Verwendung zweier oder mehrerer
                              									Ausleger oder endlich einer vollen Drehscheibe mit entsprechender Anzahl von
                              									Magneten kann Abladen von Einzellasten im Sammelgefäß und Aufnehmen von Lasten vom
                              									Lagerplatz zu gleicher Zeit erfolgen. An Stelle der Tragmagnete können auch andere
                              									Hub- und Greiforgane verwendet und die Drehbewegung auch um eine geneigte Achse
                              									vollzogen werden, um event. den Hubmotor zu sparen.
                           Die Konstruktion ist einfach und zweckmäßig und wohl geeignet, ausgedehnte praktische
                              									Verwendung zu finden.
                           
                        
                           8. Patent No. 211081 vom 12. Dezember 1907 ab gültig
                              									Duisburger Maschinenbau-Aktiengesellschaft vormals Bechern & Keetmann in Duisburg.
                           Pratzenkran mit verlängerbarem
                                 										Pratzenbaum (Fig. 15–17).
                           Um den Pratzenbaum der Länge der zu befördernden Werkstücke anpassen zu können,
                              									versuchte man denselben aus mehreren Schüssen herzustellen und diese teleskopartig
                              									ineinander zu verschieben. Diese Konstruktion ist kompliziert und hat den weiteren
                              									Nachteil, daß bei kurzen Werkstükken alle Totgewichte des Pratzenbaumes
                              									mitgeschleppt werden müssen.
                           
                              
                              Textabbildung Bd. 324, S. 536
                              
                           Das vorliegende Patent umgeht diese Nachteile dadurch, daß der Pratzenbaum aus zwei
                              									Teilen verschiedener Länge gebildet wird, deren Verbindung jederzeit selbsttätig
                              									gelöst oder selbsttätig wieder hergestellt werden kann. Hierdurch wird ein
                              									wechselweises Arbeiten mit dem kurzen Pratzenbaum allein oder mit beiden Bäumen
                              									zusammen ermöglicht.
                           
                              
                              Textabbildung Bd. 324, S. 536
                              Fig. 18.
                              
                           Der zur Verlängerung des Pratzenbaumes a dienende Teil
                              										b kann mit ersterem schnell und in einfacher Weise
                              									dadurch verbunden werden, daß die mit Aussparungen versehenen Arme e des Teiles b sich in
                              									seitlich angeordneten Zapfen c des Teiles a einklinken und beide Teile sich ferner noch durch
                              									Anschlagplatten d gegenseitig abstützen.
                           Zur Verbindung der beiden Teile braucht man also nur den Querbaum a unter den Querbaum b zu
                              									bringen und anzuheben, bis die Zapfen c in den
                              									Aussparungen e und die Anschlagplatten d unten am Querbaum a
                              									anliegen, beide
                              									Teile sind dann sicher miteinander vereinigt und wirken wie ein gemeinsames
                              									Ganzes.
                           Das Patent umgeht in recht geschickter Weise die zuerst erwähnten Nachteile bekannter
                              									Konstruktionen und besitzt auch noch den großen Vorteil, daß der Pratzenbaum b beladen werden kann, während der Kran selbst
                              									anderweitig im Betriebe ist.
                           
                        
                           9. Patent No. 211124 vom 17. Mai 1907 ab gültig.
                              									Benrather Maschinenfabrik Akt.-Ges. in Benrath.
                           Steuerung für das Hub- und Fahrwerk
                                 										elektrisch betriebener Hängebahnen (Fig.
                                 									18).
                           Elektrisch betriebene Hängebahnwagen werden mechanisch dadurch gesteuert, daß an der
                              									Laufkatze angeordnete elektrische Schalter durch ortsfeste Arischläge betätigt
                              									werden, wodurch Heben und Senken der Last, sowie Fahren und Stillsetzen der Katze
                              									bewirkt wird. Eine Vereinfachung dieser etwas komplizierten und empfindlichen
                              									Steuerung sucht die obige Firma dadurch zu erreichen, daß die Einleitung der Hub-,
                              									Senk- und Fahrbewegungen durch einen einzigen, innerhalb gewisser Grenzen
                              									verschiebbaren Anschlag geschieht.
                           Die in Fahrt befindliche Laufkatze läuft mit einem unter Federdruck stehenden
                              									Reibrade b auf den durch Seilzug i verschiebbaren Anschlag c auf. Die Umdrehungen des Reibrades werden auf den Anlasser d übertragen und bewirken Ausschalten des Fahrmotors
                              										f und Einleitung der Senkbewegung der Last. Hat die
                              									Last oder der leere Haken den Boden erreicht, so wird das Lastorgan schlaft, und der
                              									unter Feder- oder Gegengewichtswirkung stehende Schalthebel h wird aus der Normallage III in die Lage I gedreht, hierdurch die Senkbewegung ausgeschaltet.
                              									Die Einleitung der Hubbewegung geschieht mittels der Anschlagschiene c, welche entgegengesetzt der Pfeilrichtung durch den
                              									Seilzug i von Hand verschoben wird.
                           Die hochgehende Last schiebt den Schalthebel h über die
                              									Stellung I hinaus in die Stellung II, schaltet hierdurch den Hubmotor aus und den
                              									Fahrmotor wieder ein. Bei dieser Steuerung führt also die Laufkatze einmal eine
                              									Relativbewegung in bezug auf den stillstehenden Anschlag, das anderemal der Anschlag
                              									eine Relativbewegung gegenüber der stillstehenden Laufkatze entgegengesetzt zur
                              									Fahrtrichtung aus.
                           Die Konstruktion läßt eine Reihe Ausführungsmöglichkeiten in bezug auf die Gestalt
                              									der Anschlagschiene c, sowie auch Ersetzung des
                              									Reibrades durch Ritzel-, Ketten- oder Nockenrad zu.
                           
                              (Fortsetzung folgt.)