| Titel: | Polytechnische Rundschau. | 
| Fundstelle: | Band 324, Jahrgang 1909, S. 589 | 
| Download: | XML | 
                     
                        Polytechnische Rundschau.
                        Polytechnische Rundschau.
                        
                     
                        
                           Elektrische Rangierlokomotiven-Drehkrane.
                           Sollen elektrische Lokomotiven auf ausgedehnten Verschiebebahnhöfen verwendet werden,
                              									wo infolge der zahlreichen Luftweichen eine Oberleitung verwickelt und kostspielig
                              									werden würde, so empfiehlt sich die Verwendung von Akkumulatoren. Vielfach kann der
                              									Verwendungsbereich derartiger Lokomotiven durch das Aufsetzen eines Drehkranes
                              									erweitert werden. Die Kranausrüstung dient alsdann gleichzeitig dazu, das
                              									Adhäsionsgewicht der Lokomotive zu vermehren. Die Felten und
                                 										Guilleaume Lahmeyer Werke Frankfurt a.M. haben in Verbindung mit der Düsseldorfer Maschinenbau-Aktien-Gesellschaft vorm. I.
                                 										Losenhausen für Friedrich Krupp A.-G. einen 30
                              									t schweren Rangierlokomotiven-Drehkran geliefert. Der mechanische Teil dieses
                              									Fahrzeuges wiegt etwa 16000 kg, die Akkumulatorenbatterie etwa 12000 kg. Die Länge
                              									des Fahrzeuges über die Buffer beträgt 6500 mm, der Radstand 2500 mm und die
                              									Ausladung des wagerechten Kranarmes 5050 mm von Mitte Lokomotive aus. Die beiden
                              									Achsen des Fahrzeuges werden je durch einen Haupstrombahnmotor von 30 PS
                              									Stundenleistung mittels doppelter Zahnradübersetzung 1 : 16 angetrieben. Die
                              									Motoren werden mittels eines Reihenparallelfahrschalters gesteuert und verleihen dem
                              									Kran bei einer Fahrgeschwindigkeit von 1 m/Sek. 4000 kg Zugkraft am Zughaken. Die
                              									elektrische Ausrüstung der Kranes besteht aus einem Hubmotor, der 5 PS bei etwa 1000
                              									Umdrehungen i.d. Min. und einem Schwenkmotor der 2,5 PS bei etwa 1100 Umdrehungen
                              									i.d. Min. leistet. Die Steuerung beider wird durch einen einzigen Hebel bewirkt, der
                              									in der jeweiligen der Arbeitsbewegung entsprechenden Richtung bewegt wird und
                              									hierbei die beiden Walzen eines Doppelkontrollers steuert.
                           Die Akkumulatorenbatterie ist in zwei zu beiden Seiten des drehbaren Führerhauses
                              									angeordneten Kasten aus Eisenblech untergebracht und besteht aus 180 Elementen. Ihre
                              									Kapazität beträgt 148 Amp./St. bei einstündiger und 184 Amp./St. bei zweistündiger
                              									Entladung. Mit dieser Energie kann der Lokomotivkran auf gerader und wagerechter
                              									Strecke 160 t etwa 2½ St. und 20 t etwa 10 St. lang schleppen. [Elektrische
                              									Kraftbetriebe und Bahnen 1909, S. 272–273].
                           
                              Pr.
                              
                           
                        
                           
                           Heißdampflokomotiven.
                           In einem ausführlichen Bericht gibt die Generaldirektion der italienischen
                              									Staatsbahnen Versuchsergebnisse bekannt, die bei Probefahrten mit allen neuen
                              									Lokomotiven dieser Bahn erzielt wurden.
                           Solche Versuche wurden mit den von der Berliner Maschinenbau
                                 										A.-G. vorm. Schwartzkopff gelieferten ¾gekuppelten
                              									Heißdampfschnellzuglokomotiven, Gruppe 640, ausgeführt. Die zu den Versuchen
                              									verwendete Kohle bestand aus einem Gemisch von gleichen Teilen Newport-Kohle und
                              									Kohlenbriketts von folgender Zusammensetzung:
                           
                              
                                 
                                 Newport-Kohle
                                 Briketts
                                 
                              
                                 mittlerer Heizwert   WE.
                                 7730
                                 7415
                                 
                              
                                 Aschengehalt          v.H.
                                         6,5
                                         8,5
                                 
                              
                                 flüchtige Bestandteile „
                                     25
                                     16
                                 
                              
                           Auf der Strecke Florenz-Chiusi wurden mit der Zwillingsheißdampflokomotive und mit
                              									einer Verbund-Naßdampflokomotive derselben Bauart, Gruppe 630, Vergleichsfahrten
                              									ausgeführt, die folgendes Ergebnis hatten.
                           
                              
                                 No.
                                 Ge-schwin-digkeit.km/st.
                                 Kessel-über-druckatm.
                                 Tem-peraturimSchieberkasten°C
                                 In-dizierteGe-samt-LeistungPSi.
                                 In-dizierteZugkraftkg.
                                 ZugkraftamTender-hakenkg.
                                 LeistungamTender-hakenPSc.
                                 Leistungmit 1
                                    											qmHeiz-flächePSi.
                                 
                              
                                 Naßdampflokomotive:
                                 
                              
                                 1
                                 73
                                 15,5
                                 –
                                   736
                                 2722
                                 1600
                                 432
                                 5,89
                                 
                              
                                 2
                                 74
                                 15,5
                                 –
                                   744
                                 2714
                                 1600
                                 440
                                 5,96
                                 
                              
                                 3
                                    72,5
                                 14,5
                                 –
                                   676
                                 2535
                                 1460
                                 392
                                 5,41
                                 
                              
                                 4
                                    71,5
                                 14,0
                                 –
                                   665
                                 2528
                                 1360
                                 360
                                 5,32
                                 
                              
                                 5
                                    58,5
                                 15,0
                                 –
                                   697
                                 3244
                                 1920
                                 416
                                 5,58
                                 
                              
                                 6
                                 46
                                 15,2
                                 –
                                   746
                                 4380
                                 3040
                                 518
                                 5,96
                                 
                              
                                 Heißdampflokomotive.
                                 
                              
                                 1
                                 55
                                 11,3
                                 315
                                   824
                                 4045
                                 2783
                                 567
                                 7,60
                                 
                              
                                 2
                                 61
                                 11,0
                                 320
                                   809
                                 3581
                                 2150
                                 486
                                 7,47
                                 
                              
                                 3
                                 67
                                 11,5
                                 305
                                   848
                                 3417
                                 2260
                                 560
                                 7,82
                                 
                              
                                 4
                                 72
                                 11,0
                                 310
                                   856
                                 3210
                                 1942
                                 518
                                 7,90
                                 
                              
                                 5
                                    66,5
                                 11,4
                                 310
                                   836
                                 3394
                                 2152
                                 530
                                 7,72
                                 
                              
                                 6
                                 61
                                 11,1
                                 320
                                 1029
                                 4554
                                 3045
                                 688
                                 9,50
                                 
                              
                           Der Wasserverbrauch auf 1 tkm mit Lokomotive war bei der Naßdampflokomotive 0,230 kg,
                              									bei der Heißdampflokomotive 0,174 kg, der Kohlenverbrauch war entsprechend 0,0326
                              									kg- und 0,0243 kg. Der Kesseldruck war bei der Naßdampflokomotive 16, bei der
                              									Heißdampflokomotive 12 Atm., der Kessel dieser Lokomotive war dementsprechend
                              									weniger angestrengt. Der Wasserverbrauch ist um 32 v.H. und der Kohlenverbrauch um
                              									50 v.H. kleiner als bei der Naßdampflokomotive (s. auch D. P. J. 1908, S. 446 und
                              									1909, S. 46). (Zeitschr. d. Ver. deutsch. Ing. 1909, S. 979 bis 989).
                           
                              W.
                              
                           
                        
                           Eisenbetonschwellen für Straßenbahnen.
                           Für Straßenbahnen ist ein möglichst starres Gleis erforderlich, um nicht durch die
                              									Schwingungen der Schienen den Zusammenhang des Straßenkörpers zu gefährden.
                           In beschotterten und gepflasterten Straßen werden zurzeit die Schienen auf einem
                              									teilweise elastischen Unterbau von Packlage und Kleinschlag oder auf einem starren
                              									Bettungskörper von Zementbeton verlegt. Bei dieser einfachen Anordnung läßt sich
                              									eine Lockerung des angrenzenden Straßenkörpers sowie eine schlechte Höhenlage des
                              									Gleises nicht immer ganz vermeiden. Es werden daher auch für den Straßenbahnbau
                              									Querschwellengleise empfohlen, da die Querschwellen die bei dem Ueberrollen der
                              									Räder entstehenden Biegungsmomente gut aufnehmen und infolge der Vermehrung des
                              									Gewichtes durch die Schwelle und die auf den Schwellen lastende Straßendecke eine
                              									ruhige Gleislage sichern. Als Material für die Schwellen eignet sich besonders
                              									Eisenbeton, da er gegen Fäulnis und Verwitterung geschützt ist. Bei sorgfältiger,
                              									fabrikmäßiger Herstellung erhält man Schwellen gleicher Güte, deren Verlegung eine
                              									schnelle Bauweise gestattet. Auf der staatlichen Straßenbahn von Dresden–Mickten
                              									nach Kötzschenbroda ist im Jahre 1908 eine 850 m lange Probestrecke mit
                              									Eisenbetonquerschwellen verlegt worden.
                           Die von Köpke und Bloß
                              									entworfene Schwelle ist der Eisenbetonschwelle der Italienischen Staatsbahn
                              									nachgebildet, wobei einige Verbesserungen angewendet sind. Die 1800 mm lange
                              									Schwelle ist 200 mm breit und 130 mm hoch. Der Querschnitt besteht aus einem unteren
                              									40 mm hohen und 200 mm breiten Rechteck und einem 200 bezw. 60 mm breiten und 90 mm
                              									hohen Trapez.
                           An der Stelle des Schienenlagers erweitert sich dieser Querschnitt auf 250 mm Länge
                              									zu einem vollen 200 mm breiten und 130 mm hohen Rechteck. Hierdurch erhält man für
                              									die Schiene eine 200 mm breite und 250 mm lange Lagerfläche. In diese sind zwei sich
                              									schräg gegenüberstehende 100 mm hohe Holzdübel einbetoniert, die in der Form einer
                              									quadratischen abgestumpften Pyramide oben 40 mm und unten 60 mm breit sind, so daß
                              									ein Herausziehen der Dübel aus der Schwelle unmöglich ist. Die Schienenunterkante
                              									liegt noch 80 mm über der Schwellenoberkante. Der Zwischenraum wird durch einen 200
                              									mm breiten und 250 mm langen Holzklotz ausgefüllt, der als elastisches Zwischenlager
                              									der Schiene dient. Die 175 mm langen Schwellenschrauben sind durch diesen Klotz
                              									hindurchgeführt und in die Dübel fest eingeschraubt.
                           Die Bewehrung der Schwelle besteht aus sieben unteren und vier oberen Rundeisen von 6
                              									mm , die untereinander durch 4 mm starke Rundeisenbügel verbunden sind. Jede
                              									Schwelle wiegt 95 kg und enthält 4,7 kg Eisen. Der Beton besteht aus 1 t Zement und
                              									2½ t Sand und Feinschlag bis 11 mm Korngröße. Die Schwellen sind auf einem Bett von
                              									160 mm hoher Packlage und 60 mm hoher Kleinschlagschicht verlegt. Sie werden nach
                              									ihrer Lagerung durch die Gegendrücke der Bettung wie ein Balken auf zwei Stützen mit
                              									zwei Kragenden auf Biegung beansprucht. Als Stützen gelten die Schienenlager, die
                              									die Raddrücke übertragen. Wegen des Momentenwechsels ist eine doppelte Bewehrung
                              									erforderlich. Das aufzunehmende Biegungsmoment beträgt in der Mitte – 9900 cmkg, am
                              									Schienenlager + 18000 cmkg. Aus Versuchen wurde für diese Beanspruchung noch eine 3-
                              									bis 4fache Sicherheit ermittelt. Für die bei Vollbahnen auftretenden Biegungsmomente
                              									von 50000 cmkg ist eine Schienenhöhe von 16 cm erforderlich. Die Schwellen kosteten
                              									6 Mk. für das Stück oder rd. 150 Mk. für das cbm Eisenbeton. (Bloß) [Beton u. Eisen 1909, Seite 205–208].
                           Dr.-Ing. P. Weiske.
                           
                        
                           Messung geringer Wassergeschwindigkeiten.
                           An Stelle des zurzeit angewendeten Woltmannschen Flügels
                              									mit seinen vielfachen Ergänzungen, dessen Eichung wegen der notwendigen häufigen
                              									Wiederholungen umständlich und kostspielig ist, und dessen Verwendung außerdem bei
                              									geringen Wassergeschwindigkeiten viel Zeit beansprucht, empfiehlt es sich, die Pitot-Darcysche Röhre zu benutzen. Da diese bei
                              									geringen Geschwindigkeitshöhen, also geringen Geschwindigkeiten des Wassers nicht
                              									genau genug ist, so wird ein Heber verwendet, welcher durch eine Oelfüllung einen im
                              									Verhältnis n=\frac{1}{1-\gamma} vergrößerten Maßstab herstellt,
                              									wenn das spezifische Gewicht des Wassers = i und dasjenige des Oeles = γ gesetzt
                              									wird. Die Grundform dieses Hebers zeigt Fig. 1 Der
                              										W-förmige Heber erhält im mittleren Scheitel 2 eine
                              									Oelfüllung, während in die beiden Seitenscheitel i und 3 der zu messende Unterschied
                              										h zweier Wasserstände oder Geschwindigkeitshöhen in
                              									eine für das Auge des Beobachters bequeme Höhe mittels einer Luftpumpe hochgesaugt
                              									wird. Bei der dargestellten Stellung der Hähne b und
                              										c, wo also das Verbindungsrohr 4 leer bleibt, ist
                              									die Bedingung für das Gleichgewicht:
                           
                              
                              Textabbildung Bd. 324, S. 590
                              Fig. 1.
                              
                           nh . 1 – nh . γ = h .
                              									1,
                           also
                           n=\frac{1}{1-\gamma} und
                              										\gamma=\frac{n-1}{n}
                           Die Gleichung liefert also zugleich einen Anhalt zur Bestimmung des spezifischen
                              									Gewichtes γ derjenigen Flüssigkeit, welche ermöglicht, ein bestimmtes
                              									Vergrößerungsverhältnis w hervorzubringen. Am bequemsten ist n = 10; hierfür ist es notwendig, Petroleum und Rüböl ungefähr im
                              									Verhältnis von 1 : 6 zu mischen.
                           
                              
                              Textabbildung Bd. 324, S. 590
                              Fig. 2.
                              
                           
                              
                              Textabbildung Bd. 324, S. 590
                              Fig. 3.
                              
                           Für den praktischen Gebrauch erhält der Heber die in Fig.
                                 										2 dargestellte Konstruktion, bei welcher die einander entsprechenden
                              									Schenkel 1 und 3 des besseren Ablesens wegen unmittelbar nebeneinander liegen und
                              									welche sowohl zum Messen großer Geschwindigkeiten ohne Vergrößerung, als auch zum
                              									Messen kleiner Geschwindigkeiten verwendbar ist. Zunächst werden die Hähne d und f geschlossen, g und i geöffnet und mit
                              									je einem Trichter besetzt, während die Hähne b und c die Stellung A erhalten
                              									(s. Fig. 3). Darauf wird durch den Trichter über dem
                              									Hahn g solange Wasser aufgegossen, bis es alle Luft aus
                              									dem Apparat verdrängt hat und in dem Trichter über dem Hahn i hochsteigt. Darauf wird der Hahn g
                              									geschlossen und der Trichter über dem Hahn i mit Oel
                              									gefüllt. Indem man dann den Hahn d oder f vorsichtig öffnet, kann man das Oel unter der Wirkung
                              									des äußeren Luftdruckes in den Scheitel 2 des Hebers hineinbringen. Bei der
                              									Hahnstellung A zieht der eine der beiden Hähne d oder f, wenn er
                              									vorsichtig geöffnet wird, beide Oelspiegel in etwa gleiche Höhe hinunter, wenn
                              									genügend Oel nachgefüllt wird, daß der Oelscheitel nicht etwa abreißen kann. Wenn
                              									das geschehen ist, schließt man den Hahn i und bringt
                              									die Hähne b und c in die
                              									Stellung B. Dadurch wird der Oelscheitel von den
                              									Scheiteln 1 u. 3 abgeschlossen, die Vergrößerung also ausgeschaltet. Aus den
                              									Schenkeln 1 und 3 kann man dann durch Oeffnen die Hähne d,
                                 										f und g alles Wasser ablassen. Ueber dem
                              									Hahn g wird, wenn gemessen werden soll, der Schlauch
                              									der Luftpumpe angesetzt, womit die Wasserstände in der üblichen Weise hochgesaugt
                              									werden. Ist ihr Unterschied h zu klein, um an der
                              									Teilung unmittelbar abgelesen werden zu können, so bringt man die Hähne b und c in die Stellung
                              										G oder C1 und liest an dem Scheitel 2 das n Fache des Höhenunterschiedes ab. (Danckwerts) (Zentralblatt der Bauverwaltung 1909, S. 88
                              									bis 91).
                           
                              H.
                              
                           
                        
                           Die Abschreibungsfrage in Industriebetrieben.
                           Die gesetzlichen Bestimmungen über Abschreibungen, ihre Art und Größe sind sehr
                              									allgemein gehalten und nicht zahlreich.
                           Mittelbar finden sie sich in den §§ 39 und 40 des Handelsgesetzbuches, die von der
                              									Pflicht des Kaufmanns handeln, eine Inventur nach gewissen regelmäßig
                              									wiederkehrenden Zeiträumen vorzunehmen, und unmittelbar im § 81 des
                              									Handelsgesetzbuches, Absatz 3: „Anlagen und sonstige Gegenstände, die nicht zur
                                 										Weiterveräußerung, vielmehr dauernd zum Geschäftsbetriebe der Gesellschaft
                                 										bestimmt sind, dürfen ohne Rücksicht auf einen geringeren Wert zu dem
                                 										Anschaffungs- oder Herstellungspreis eingesetzt werden, sofern ein der Abnutzung
                                 										gleichkommender Betrag in Abzug gebracht wird.“ Dieser zwar gesetzlich nur
                              									für Aktiengesellschaften festgelegte Grundsatz wird auch in anderen Geschäften
                              									heutzutage befolgt, die einen Anspruch auf Zuverlässigkeit erheben. Wie man sieht,
                              									ist seitens des Gesetzgebers über Art und Größe der Abschreibung nichts festgelegt,
                              									diese sind ganz dem freien Ermessen der leitenden Persönlichkeiten überlassen. Nun
                              									erfolgt eine Entwertung der fraglichen Teile durch die verschiedensten Ursachen: sie
                              									ist nicht nur bedingt durch den infolge des Betriebes unausbleiblichen Verschleiß,
                              									sondern auch durch Bruch, sei er nun durch Materialfehler oder Unvorsichtigkeit der
                              									Arbeiter herbeigeführt, durch Aenderung des Fabrikationsverfahrens, Erlöschen von
                              									Patenten und Lizenzen, Betriebseinstellung oder -Erschwerung infolge des
                              									Konjunkturrückgangs, Elementarereignisse, soweit der durch sie entstandene Schaden
                              									nicht durch Versicherung gedeckt werden konnte, Wechsel in der Mode u. dgl. m.
                           Treten wir nun der Frage nach der Art und Größe der Abschreibungen näher, und
                              									betrachten zunächst einmal beispielsweise das Maschinenkonto, das in industriellen
                              									Betrieben einen Hauptteil der Bestandswerte zu bilden pflegt, so muß man für dieses
                              									sagen, daß eine 20 bis 25jährige Lebensdauer der dieses Konto bildenden Teile eine
                              									Ausnahme sein wird, meist wird sie erheblich niedriger sein und man darf im
                              									Durchschnitt wohl mit etwa 10 Jahren rechnen. Dabei ist aber besonders zu beachten,
                              									daß wirklich nur bestandvermehrende Anschaffungen als Zugänge- auf diesem Konto
                              									verbucht werden dürfen, während nicht nur alle laufenden Reparaturen, sondern auch
                              									der Ersatz für vorzeitig außer Dienst gestellte Teile über Unkosten verbucht werden
                              									müssen. Selbst Vergrößerungen der Maschinen kann man nicht im vollen Umfange als
                              									Zugänge betrachten, da sie häufig mit dem Ende der Lebensfähigkeit der ganzen
                              									Maschine selbst fast wertlos werden. Daß alle Abgänge gesondert verbucht werden
                              									müssen, sollte eigentlich gar nicht erwähnt zu werden brauchen; es geschieht hier
                              									doch, da es trotz der Selbstverständlichkeit so häufig unterbleibt. Ganz ähnlich
                              									sind natürlich Werkzeug–, Modell–, Gerätekonto usw. zu behandeln, um auf jeden Fall
                              									die Entstehung zu hoher, nicht vertretbarer Buchwerte zu verhindern. Nichts sagen
                              									läßt sich vom gesetzlichen Standpunkte gegen das Vorgehen, die Abschreibungen zu weit zu treiben,
                              									also insbesondere die Werte auf 1 M. abzuschreiben, wie es von mancher Seite
                              									geschieht. Nur ist hier einerseits der Widerstand der Steuerbehörde zu
                              									berücksichtigen, anderseits kann sich auch nicht jede Firma eine derartig hohe
                              									Abschreibung mit Rücksicht auf die Marktlage gestatten, denn sie beschränkt nicht
                              									nur den Gewinn des betreffenden Jahres, sondern sie führt auch zur Erhöhung des bei
                              									der Vorkalkulation einzusetzenden Unkostenzuschlags und erschwert dadurch den
                              									Wettbewerb mit anderen weniger reichlich rechnenden WerkenDieser Standpunkt des Verfassers muß als
                                    											unhaltbar bezeichnet werden. Es ist hier der Unterschied zwischen der nach
                                    											Lage der Dinge unbedingt erforderlichen und der nach Schluß des
                                    											Rechnungsjahres tatsächlich erfolgenden Abschreibung außer acht gelassen.
                                    											Erstere ist von vornherein gegeben, sie ist meist durch die Leitung der
                                    											Gesellschaft als Mindestwert der Abschreibung gekennzeichnet, und bildet
                                    											daher unbestritten einen Teil der Unkosten. Letztere dagegen muß, insoweit
                                    											sie in ihrem Umfange über die erstere hinausgeht, aus dem Reingewinn
                                    											bestritten werden, und kann daher nie zur Erhöhung der Unkosten beitragen,
                                    											wie sie in der Vorkalkulation bei Bestimmung des Herstellungswertes einer
                                    											Ware benutzt werden..
                           Was die Form der Abschreibung anbelangt, so nimmt man diese entweder vom Neu- bzw.
                              									Anschaffungswert vor, oder – und das dürfte der praktisch häufigere Fall sein – vom
                              									Buchwert. Wenn auch nicht ohne weiteres entschieden werden soll, welches von beiden
                              									Verfahren das richtigere ist, so muß man sich doch darüber klar werden, daß bei
                              									gleichem Prozentsatz das erstere zu einer erheblich rascheren Abschreibung auf den
                              									untersten Wert, den Altmaterialerlös, führt, d.h. also, wenn man das zweite
                              									Verfahren wählt, so muß man im gleichen Falle bei Abschreibung vom Buchwert einen
                              									nicht unerheblich größeren Prozentsatz nehmen, als das bei Abschreibung vom Neuwert
                              									nötig wäre. In der Praxis ist man sich in den seltensten Fällen hierüber klar,
                              									ebenso wie die Tatsache, daß man bei Abschreibung vom Buchwerte niemals auf
                              									gänzliches Verschwinden des betr. Postens gelangen kann, häufig unbekannt ist. In
                              									den Veröffentlichungen der Aktiengesellschaften, finden wir nun für Abschreibungen
                              									im allgemeinen die folgenden Werte:
                           
                              
                                 Wohngebäude
                                   0,5–  2
                                 v.H.
                                 
                              
                                 Fabrikgebäude
                                   1   –  2,5
                                 „
                                 
                              
                                 Grundeigentum
                                   0,5–  5
                                 „
                                 
                              
                                 Straßen und Wege
                                   1   –  2
                                 „
                                 
                              
                                 Wasserleitungen
                                   5   –10
                                 „
                                 
                              
                                 Gasleitungen
                                   5   –20
                                 „
                                 
                              
                                 Maschinen
                                   5   –25
                                 „
                                 
                              
                                 Transmissionen
                                   1   –  5
                                 „
                                 
                              
                                 Inventar
                                 10   –30
                                 „
                                 
                              
                                 Werkzeuge
                                 10   –30
                                 „
                                 
                              
                                 Modelle
                                 20   –30
                                 „
                                 
                              
                                 Fuhrwerk
                                   5   –15
                                 „
                                 
                              
                                 Mobiliar
                                 10   –30
                                 „
                                 
                              
                           Untersucht man diese Zahlen nach den dargelegten Grundsätzen, so ergibt sich, daß sie
                              									im allgemeinen gar nicht so hoch sind, als man zunächst anzunehmen geneigt ist. Für
                              									Wohngebäude müßte z.B. die nur selten anzutreffende mit 2 v.H. vom Buchwerte
                              									bemessene Abschreibungsquote mindestens die Regel werden; bringt sie doch erst nach
                              									200 Jahren eine praktisch vollkommene Entwertung. Für Fabrikbaulichkeiten müßte man
                              									mindestens 5 v.H. Abschreibung vom Buchwerte verlangten, die erst nach etwa 70
                              									Jahren eine Entwertung bis zum Altmaterialerlös herbeiführt. Das geschieht aber kaum
                              									in 5 Fällen von hundert. Meist würde ein derartiges Vorgehen der betr.
                              									Werksverwaltung von den Aktionären als eine Schwächung der Gewinnausschüttung
                              									angesehen werden. Und doch ist in unserer raschlebigen Zeit eine Abschreibung
                              									in der geschilderten Höhe nur in Ausnahmefällen eine stille Reserve, jedenfalls aber
                              									niemals, wenn nicht gleichzeitig große Summen für Instandhaltung und Reparaturen
                              									ausgegeben und über Unkosten verbucht werden. Für das Maschinenkonto ergibt die
                              									nähere Untersuchung, daß erst bei einer Abschreibung von 25 V.H. vom Buchwerte nach
                              									10 Jahren ein Restbuchwert von reichlich 5 v.H. des Neuwertes herbeigeführt ist,
                              									d.i. etwa der Altmaterialerlös von Werkzeugmaschinen. Ein solcher Prozentsatz ist
                              									also keineswegs als außerordentlich hoch, sondern im besten Falle als vorsichtig
                              									anzusehen; in der Praxis aber wird man ihm kaum begegnen, in ihr ist die Zahl: 10
                              									v.H. vom Buchwert fast zur Regel geworden. Ganz ähnlich liegen die Verhältnisse auch
                              									für die anderen Konten, Geräte, Werkzeuge und Modelle, und es dürfte die Tatsache,
                              									daß die in der Praxis vielfach üblichen Abschreibungswerte sich bei näherer
                              									Untersuchung als viel zu niedrig herausstellen, nicht zum wenigsten darauf
                              									zurückzuführen sein, daß die Vornahme der Abschreibungen vom jeweiligen
                              									Restbuchwerte nur schwer erkennen läßt, wann eine gänzliche Entwertung des betr.
                              									Produktionsmittels eingetreten sein wird. Eine derartige Unklarheit ist bei der
                              									Abschreibung vom Anschaffungs- oder Herstellungswerte gänzlich ausgeschlossen, ein
                              									Umstand, der sehr zugunsten dieses Verfahrens spricht. Aus den ganzen Erwägungen ist
                              									aber jedenfalls eins als unbedingt erforderlich zu entnehmen: In Abschreibungsfragen
                              									sollte das so vielfach übliche Arbeiten nach Schema F
                              									vollkommen ausgeschlossen sein. Am einfachsten und dabei richtigsten läßt sich diese
                              									Arbeit dadurch erledigen, daß man sogen. Inventarienbücher anlegt und in ihnen auf
                              									jedes einzelne Stück, Maschine, Werkzeug oder Gerät, diejenige Summe abschreibt, die
                              									auf Grund der besonderen, gerade auf dieses Stück sich beziehenden Ueberlegungen
                              									richtig erscheint. In der Bilanz findet sich dann die Summe dieser einzelnen Zahlen
                              									als Gesamtabschreibung. (Levin). [Zeitschrift für
                              									Werkzeugmaschinen und Werkzeuge 15. XII. 1908. 15. III. 25. III. 1909].
                           F. Mbg.
                           
                        
                           Wasserkraftanlagen der Nevada-California Power Company.
                           In mustergültiger Weise hat die Nevada-California Power Company den Ausbau der
                              									Wasserkraft des Bishop Creek in Angriff genommen. Dieser Fluß, welcher bei der
                              									gleichnamigen Stadt in den Owens-River mündet, entspringt in den mit ewigem Schnee
                              									bedeckten Gipfeln der Sierra Nevada, die hier 4000 bis 4350 m Höhe erreichen. Beim
                              									Ausbau der Wasserkraft des Bishop Creek ist mit der Anlage eines am Unterlauf
                              									gelegenen Kraftwerkes von 6000 KW Leistung begonnen worden. Dieses nutzt ein Gefälle
                              									von 320 m Höhe aus, welches durch ein hölzernes Oberwassergerinne und eine
                              									unmittelbar daran anschließende eiserne Druckleitung gewonnen wird, und sein
                              									Ablaufgraben bildet den Oberwasserkanal für ein weiteres, als Werk 5 bezeichnetes
                              									Kraftwerk, welches am tiefsten gelegen ist, und mit 115 m Gefälle arbeitet. Dieses
                              									Kraftwerk ist im Laufe des Jahres 1907 mit 3000 KW Leistung errichtet worden. Sein
                              									Ablaufgraben mündet unmittelbar in den Bishop Creek. Zur vollständigen Ausnutzung
                              									der Wasserkraft dieses Flusses werden gegenwärtig weitere Anlagen am Oberlaufe
                              									erbaut. Das Kraftwerk 2 hiervon, das am weitesten vorgeschritten ist, erhält 7500 KW
                              									Leistung und 273 m Gefälle, wovon bereits zwei Maschinengruppen mit 2500 KW Leistung
                              									im Betriebe sind. Nach Fertigstellung dieses Werkes soll der Bau einer weiteren
                              									Anlage, Werk 3, mit gleichfalls 7000 KW Leistung und 230 m Gefälle in Angriff
                              									genommen werden. Zur Sicherung des Betriebes dieser Werke während der wasserarmen
                              									Jahreszeit werden an den drei Quellbächen des Bishop Creek Talsperren angelegt, von
                              									denen die größte 12200000 cbm Inhalt erhält, und deren Abflüsse in einen
                              									Regulierbecken, ebenfalls einer Talsperre von 140000 cbm Inhalt gesammelt werden. Da
                              									die Talsperren von dem untersten Kraftwerk 5 etwa 25 km entfernt sind, so bleibt
                              									zwischen den bereits genannten Kraftwerken immer noch Raum genug für die Anlage
                              									weiterer Werke, die das vorhandene große Gefälle ausnützen können. Im ganzen können
                              									etwa 25000000 cbm Wasser angestaut werden, mit denen schon mit den fest geplanten
                              									Kraftwerken No. 2 bis 5 insgesamt 45 000000 KW/St, erzeugt werden können. Die
                              									Anlagen haben durch die vor kurzem erfolgte Erschließung ausgedehnter Bergbaugebiete
                              									im Staate Nevada erhöhte Bedeutung erlangt. Ihr Absatzgebiet ist auch dieser
                              									Bergwerksbezirk mit den Städten Goldneid, Tanopah, Blair, Rhyolite und Bullfrog in
                              									Nevada. (The Engineering Record 1909 I S. 256 bis 258.
                           
                              H.
                              
                           
                        
                           Zuschrift an die Redaktion.
                           (Ohne Verantwortlichkeit der Redaktion.)
                           In dem Aufsatz Heft 27, Seite 428 über Separatorscheiben „Patent Riensch“ ist gesagt worden, daß die Ausführung
                              									des Abfall-Wasser-Reinigers durch die Maschinenbau-Aktiengesellschaft Breitfeld Danek & Co.-Prag erfolgt.
                              									Diese Maschinenfabrik hat lediglich das Ausführungsrecht für Oesterreich und Ungarn,
                              									sowie auch Italien; für Deutschland, Rußland, Schweden und Norwegen habe ich das
                              									Ausführungsrecht erworben und die Separatorscheiben „Patent Riensch“ wesentlich verbessert. Die
                              									Verbesserungen stehen ebenfalls unter Schutz. (Vgl. u.a. Deutsche Patentschrift No.
                              									211 829 u. 211 830.)
                           Hochachtungsvoll              
                           Wilhelm Wurl,                
                           Maschinenfabrik, Weißensee-Berlin.