| Titel: | Neuere Patente aus dem Hebemaschinenbau. | 
| Autor: | Georg Schultheis | 
| Fundstelle: | Band 324, Jahrgang 1909, S. 779 | 
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                        Neuere Patente aus dem
                           								Hebemaschinenbau.
                        Dritter Vierteljahresbericht der Klasse 35b von
                           								Dipl.-Ing. Georg
                                 										Schultheis-Berlin.
                        (Fortsetzung von S. 537 d. Bd.)
                        Neuere Patente aus dem Hebemaschinenbau.
                        
                     
                        
                           1. Patent No. 212077 vom 27. Juni 1908 ab gütig.
                              									E. Becker, Maschinenfabrik in
                              									Berlin-Reinickendorf.
                           Steuerung für zwei durch einen gemeinsamen
                                 										Hebel bewegbare elektrische Steuerapparate mit Schraubenantrieb. (Fig. 1–3.)
                           
                              
                              Textabbildung Bd. 324, S. 779
                              Fig. 1.
                              
                           
                              
                              Textabbildung Bd. 324, S. 779
                              Fig. 2.
                              
                           
                              
                              Textabbildung Bd. 324, S. 779
                              Fig. 3.
                              
                           
                              
                              Textabbildung Bd. 324, S. 779
                              Fig. 4.
                              
                           Zwei Anlasser für verschiedene Motoren sind durch eine Universal-Gelenksteuerung
                              									derart mit einander verbunden, daß durch Bewegung eines einzigen Handhebels nach
                              									zwei zu einander senkrecht stehenden Richtungen jeder Motor für sich wahlweise durch
                              									seinen zugehörigen Anlasserbetätigt wird. Diese Idee ist vor einigen Jahren zum
                              									erstenmale von der damaligen Union-Elektrizitäts-Gesellschaft mit großem Erfolge in die Praxis
                              									umgesetzt worden und stellt das vorliegende Patent nur eine andere rein konstruktive
                              									Lösung dieser Idee dar. Während dort die Bewegung des Handhebels auf die
                              									senkrechtstehenden Achsen der Anlasser lediglich durch Zahnräder bezw. Zahnsegmente
                              									übertragen wurde, sind hier zwei senkrecht zu einander stehende Gabeln angeordnet,
                              									deren Einsatzbolzen (gegen Verschiebung gesichert) sich in Schraubengängen bewegen,
                              									welche in die nach oben verlängerten Achsen der Anlasser bezw. aufgesteckten Muffen
                              									eingeschnitten sind. Der Handhebel sitzt mittelst Kreuzgelenk direkt auf der
                              									Querachse der einen Gabel kI, so daß die Bewegungsrichtung I ein
                              									Schwingen der Gabel kI
                              									und damit eine Drehbewegung der Schaltwalze I
                              									herbeiführt.
                           Die gelenkige Befestigung des Handhebels gestattet aber auch eine Bewegungsrichtung
                              										II senkrecht zu I. Die
                              									Uebertragung dieser Bewegung auf die Querachse der Gabel kII geschiebt durch ein bogenförmiges
                              									Gußstück mit Längsschlitz für Freigabe der Bewegungsrichtung I. Die Schwingbewegung der Gabel kII wird dann durch dieselben Elemente in eine
                              									Drehbewegung der Schaltwalze II umgesetzt.
                           Neu an dem Patent ist die konstruktive Anordnung, daß die Achsen zweier schwingenden,
                              									an den Schraubengängen der Schaltwalzen angreifenden Gabeln senkrecht zu einander
                              									stehen und der Handhebel an der einen mit seinem Drehpunkt, an der anderen dagegen
                              									durch Vermittlung eines geschlitzten Bügels angreift. Die Ausführung zeigt keine
                              									Vorteile gegenüber bekannten Konstruktionen sie löst zwar die Aufgabe, aber mit viel
                              									komplizierteren Mitteln. Die Reibungsverhältnisse sind ungünstiger – daher der
                              									Kraftverbrauch zur Betätigung der Hebel größer.
                           
                        
                           2. Patent No. 212712 vom 11. Januar 1908 ab giltig.
                              									Märkische Maschinenbauanstalt Ludwig Stuckenholz A.-G.
                              									in Wetter an der Ruhr.
                           Tragpratze für Krane und dergl. (Fig. 4.)
                           Die Tragpratze nach Patent 206168 bezw. 207364D. P.
                                    											J.S. 421/422 d. Bd. ist hier weiter entwickelt und
                              									vervollkommnet, in dem die Tragarme der doppelseitigen Bügel auf einer Seite höher
                              									angeordnet sind, als auf der anderen, so daß beim Unterfassen derselben unter zwei
                              									benachbarte Materialstapel ein Stapel allein angehoben werden kann.
                           
                              
                              Textabbildung Bd. 324, S. 779
                              Fig. 5.
                              
                           
                              
                              Textabbildung Bd. 324, S. 779
                              Fig. 6.
                              
                           Auf der gemeinsamen durchgehenden Achse b sind wie nach
                              									Zusatzpatent 207364 eine Anzahl Tragbügel getrennt von einander angeordnet, so daß
                              									die eine Bügelreihe
                              									als Abstreifer für die auf der anderen liegende Last dient Die Tragarme der
                              									einen Bügelreihe a liegen aber hier höher als die
                              									Tragarme a1 der
                              									anderen, so daß derjenige Stapel allein angehoben und transportiert werden kann, der
                              									von den höher gelegenen Tragarmen zuerst erfaßt wird.
                           Die Konstruktion gestattet allerdings ein Anheben des einen Stapels allein um ein
                              									geringes Maß, der Transport des Stapels aber ist nur durch allmähliches seitliches
                              									Herausziehen des leeren Tragarmes, verbunden mit langsamem Anheben möglich, und
                              									gestaltet sich daher zeitraubend und schwierig.
                           
                              
                              Textabbildung Bd. 324, S. 780
                              Fig. 7.
                              
                           
                              
                              Textabbildung Bd. 324, S. 780
                              Fig. 8.
                              
                           
                        
                           3. Patent No. 212848 vom 10. März 1908 ab giltig.
                              									Adolf Bleichert & Co. in Leipzig-Gohlis.
                           Verfahrbarer Laufkatzenkran mit
                                 										einziehbarem Ausleger (Fig. 5 u. 6).
                           Verladebrücken mit Laufkatzenbetrieb erhalten meist hochklappbare oder nach Patent
                              									No. 193294D. P. J.S. 456 d.
                                    											Bd. einschiebbare Ausleger, um an der Takelage von Schiffen
                              									vorbeizukommen. Seitliche Schwenkbarkeit des Auslegers ist aus demselben Grunde
                              									meist unmöglich, würde aber den großen Vorteil besitzen, die Last überall innerhalb
                              									der vom Ausleger bestrichenen Fläche absetzen zu können, ohne den ganzen Kran
                              									verfahren zu müssen.
                           Bei dem vorliegenden Patent sind die Vorteile beider Bauarten dadurch vereinigt,
                              									daß ein einziehbarer Ausleger a von einem in bezug auf
                              									das feste Stützgerüst c seitlich beweglichen Rahmen b getragen wird. Der drehbare Rahmen b stützt sich auf das Krangerüst einerseits durch den
                              									Zapfen d, anderseits durch Laufrollen e. Der verschiebbare Ausleger kann leicht durch einen
                              									hochklappbaren Ausleger ersetzt werden, während die übrige Konstruktion genau
                              									dieselbe bleibt.
                           Die Vereinigung beider Systeme kann unter gewissen Umständen Vorteile bringen, führt
                              									aber zu komplizierten Konstruktionen. In der hier skizzierten Form läßt sich die
                              									Drehbarkeit ebenso gut ersetzen durch Verschieben des ganzen Kranes, da die
                              									Drehbewegung nur unvollkommen ausgenutzt ist. Würde man den Träger b auf eine volle Drehscheibe legen, so könnte man, ohne
                              									das Bockgerüst c zu versetzen, einen großen Teil des
                              									Lagerplatzes bestreichen.
                           
                        
                           4. Patent No. 212986 vom 19. Mai 1907 ab giltig.
                              									Maschinenfabrik Augsburg-Nürnberg A.-G. in
                              									Nürnberg.
                           Wippkran mit doppelarmigem Ausleger
                              										(Fig. 7 u 8).
                           Zum Heben und Transportieren von Lasten aller Art, die unter oder hinter dem
                              									Traggerüst eines Kranes gelagert sind und auf eine Höhe
                                 										gehoben wer den sollen, die die Höhe des Krangerüstes selbst erheblich
                                 										übersteigt, ist oben genannter Firma ein Patent erteilt worden auf einen
                              									Kran mit schwingbarem doppelarmigen Ausleger. Konstruktionen dieser Art sind bereits
                              									bekannt beispielsweise Hulett-Auslader und
                              									Hebemaschinen für Feuerlöschwesen, wesentlich und charakteristisch bei der neuen
                              									Konstruktion ist aber, daß die Laufkatze unterhalb der Wippe durch das portalartig
                              									gestaltete Krangerüst hindurch von dem einen Ende bis zum anderen fahrbar ist.
                              									Ferner ist dieser Krantypus sehr geeignet zum Einsetzen hoher Masten auf Schiffen
                              									oder zur Uebernahme von Ausrüstungsgegenständen aller Art an Bord. Das Krangerüst
                              									kann aus zwei vollständig von einander getrennten Ständern bestehen, um ganz freies
                              									Durchfahrtprofil zu gewinnen, ebenso kann das Längenverhältnis der beiden
                              									Auslegerarme jeweils zweckentsprechend geändert werden.